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Invalidenrente: Aufs Geburtsjahr kommt es an, aber die Chancen sind nicht hoch


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Die heutige Zeit ist unsicher, vor allen Dingen, wenn es um die Gesundheit und die Arbeitskraft geht. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitskraft vor dem Rentenalter verlieren, dann haben Sie einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen, aber dafür & spezielle medizinische Voraussetzungen, aber auch allgemeine und versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorhanden sein.
  • Es wird heute zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden, wobei sich die Leistungen anhand der körperlichen Einschränkungen und den entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeitskraft unterscheiden.
  • Grundsätzlich sind ärztliche Befunde und ein Gutachten, um eine notwendige Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Die Fachleute müssen eine genaue Beurteilung durchführen, damit Sie die Erwerbsminderungsrente teilweise oder vollständig erhalten.

Vollständige und teilweise Erwerbsminderung

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Erwerbsminderungsrente zwischen vollständig und teilweise, so dass ein Gutachten und zahlreiche medizinische Befunden zur Ansicht kommen, um die Art der Erwerbsminderung festzustellen.

Wenn das Gutachten und die Ärzte entscheiden, dass Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten können, dann müssen Sie für den Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden am Tag zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit arbeiten können, aber nicht auf absehbare Zeit.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie auf nicht absehbare Zeit deutlich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten. Das tägliche Leistungsvermögen für eine Arbeit ist stark eingeschränkt.

Wichtig ist, dass die Erwerbsminderung für alle Berufe des allgemeinen Arbeitsmarktes gilt und nicht nur für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

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Prüfung und Auszahlung

Ärzte und Gutachter prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, damit Sie als Versicherter Erwerbsminderungsrente erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen die Voraussetzungen nicht erfüllen können oder weil Sie eine Behinderung aufweisen.

50% der kompletten Erwerbsminderungsrente geht an Personen, die in einer 5-Tage-Woche gerade einmal drei Stunden am Tag arbeiten können, aber nicht mehr als sechs Stunden. Anders sieht es aus, wenn es keine Teilzeitstelle für diese Stunden gibt, dann erhalten Sie den vollen Erwerbsminderungsrentensatz.

Eine Auszahlung gibt es nicht, wenn Sie mindestens sechs Stunden am Tag ohne Einschränkungen arbeiten können. Es spielt keine Rolle, ob Sie den erlernten Beruf oder den aktuellen Beruf ausüben können, denn es reicht aus, wenn Sie irgendeinen Beruf machen können. Wichtig ist nur, dass Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten gehen können. Die Gutachter prüfen schließlich nur, ob Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können und nicht die Fähigkeiten für den Beruf.

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Sonderregelung durch das Gesetz

Das Gesetz sieht aber eine Sonderregelung vor und diese Regelung gilt für alle Verbraucher, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

Diese Personen haben auch weiterhin einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, der sogenannten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Auch hier kommt es zu einer genauen Überprüfung, ob Sie in der Lage sind den bislang ausgeübten Beruf weniger als sechs Stunden auszuüben. Allerdings werden die Gerichte immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob es dem Versicherten zumutbar ist, eine andere Tätigkeit auszuüben. Dabei muss es sich um eine zumutbare Arbeit handeln, einen sogenannten Verweisungsberuf.

Wichtig ist, dass die Höhe der Rente deutlich niedriger liegt als vor der Reform. Die meisten Verbraucher können von der Erwerbsminderungsrente alleine nicht leben und müssen sich Unterstützung durch das Sozialamt holen. Damit ist der soziale und finanzielle Abstieg gewiss und lässt sich kaum noch verhindern.

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Beginn und Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist zeitlich befristet und wird frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung ausgezahlt.

Allerdings gibt es auch die sogenannte unbefristete Erwerbsminderungsrente und diese wird bereit mit dem Eintritt in die Erwerbsminderung bezahlt, so dass auch eine rückwirkende Zahlung durchaus machbar ist.

Bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente wird anhand der gezahlten Beiträge, der Beitragszeit, dem aktuellen Rentenwert und den Abschlägen gerechnet. Jedes Jahr versendet die Versicherung an die Versicherten eine sogenannte Renteninformation. Diese Renteninformation erhalten Verbraucher, die ein Mindestalter von 27. Jahren erreicht haben und gleichzeitig eine Wartezeit von 5 Jahren hinter sich haben.

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Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit

Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Arbeitsloser erwerbsunfähig wird. In der Regel handelt es sich hierbei um eine gesundheitliche Einschränkung.

Wenn Sie als Arbeitsloser keinen Teilzeitplatz für eine Beschäftigung bekommen, dann erhalten Sie keine teilweise Erwerbsminderungsrente, sondern die volle Erwerbsminderungsrente. Hierbei ist die Arbeitsmarktlage entscheidend, denn bei einer ungünstigen Lage spricht die Versicherung von einem verschlossenen Arbeitsmarkt, so dass nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Der Teilzeitmarkt gilt nur als nicht verschlossen, wenn ausreichend Teilzeitplätze zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich können Erwerbsunfähige bis zu 6.300 Euro im Jahr dazu verdienen und es sind keine Auswirkungen auf die Rente zu erwarten. Wenn das Einkommen höher ist, dann wird die Rente gekürzt oder kann im schlimmsten Fall sogar komplett wegfallen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Invalidenrente

1. Wie hoch ist die Invalidenrente?

Der Invaliditätswert bestimmt die Höhe der Rente und dabei gilt, wenn ein Wert ab 40% vorhanden ist, dann gibt es eine Viertelrente und ab 50% gibt es eine halbe Rente. Die maximal Invalidenrente ist doppelt so hoch wie die minimal Rente.

2. Wer hat Anspruch auf die Invalidenrente?

Im Prinzip hat jeder Verbraucher Anspruch auf Invalidenrente, wenn er in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und auf Dauer eine körperliche oder geistige Behinderung hat, so dass er nicht mehr in der Lage ist einer Arbeit nachzugehen.

3. Welche Krankheiten sorgen für eine Invalidenrente?

Es gibt unterschiedliche Krankheiten, bei denen Sie Invalidenrente bekommen können. Depressionen und andere psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen oder ein eingeschränkter Bewegungsapparat sind nur einige Beispiele.

4. Welcher Arzt entscheiden über die Invalidenrente?

Sie müssen einen Vertrauensarzt aufsuchen, der auch als ärztlicher Gutachter dient. Er hat die Aufgabe Ihre Gesundheit zu bewerten und erstellt das Gutachten für die Rentenversicherung.

5. Wie stehen die Chancen Invalidenrente zu bekommen?

In Deutschland sind die Hürden zum Erhalt der Invalidenrente sehr hoch. Aktuell werden mehr als 40 % der Anträge abgelehnt, aber Experten sagen, dass Sie nicht aufgeben und den Antrag immer wieder erneut einreichen sollen.

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Fazit

Verschiedene Umstände sorgen dafür, dass Sie Erwerbsminderungs- bzw. Invalidenrente beantragen müssen. Allerdings ist das nicht einfach, denn in Deutschland sind die Hürden sehr hoch und mehr als 40 % der Anträge haben keinen Erfolg. Wichtig ist, dass SIE die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen und der Gutachter das auch nachweisen kann. Dann stehen die Chancen gut, aber da die Rente nicht ausreicht, werden Sie mit Sicherheit auch den Weg zum Sozialamt in Kauf nehmen müssen.

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