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Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse – Unterkunft, Verpflegung, Investition und Zusatz zahlt der Pflegebedürftige selber


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Die Kosten für ein Pflegeheim sind mitunter sehr hoch, aber Sie haben keinen genauen Einblick. Dieser Artikel verdeutlicht daher, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie bezahlen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekosten übernimmt anteilig die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  • Sie tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten selber.
  • Alle Zusatzleistungen sind in einem Vertrag zusätzlich festgehalten.
  • Unterstützung bekommen Sie unter Umständen bei einem Sozialhilfeträger wie „Hilfe zur Pflege“ oder „Sicherung im Alter“, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Bei der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung spielen inzwischen nicht nur Lage und Ausstattung eine entscheidende Rolle. Die Kosten für die Heime sind recht unterschiedlich. Wir klären Sie daher darüber auf, wie sich die Kosten für ein Heimplatz zusammensetzen und für welchen Anteil Sie selber aufkommen müssen.

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Die Kosten für das Pflegeheim

Das Leben in einem Pflegeheim kostet Geld und diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.

Für die folgenden Punkte verlangen die Pflegeheimbetreiber Entgelte:

  • Kosten für Betreuung und Pflege
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungsumlage
  • eventuelle Kosten für Zusatzleistungen

Sie erhalten z.B. einen Zuschuss zu den Kosten für die Betreuung und Pflege. Allerdings nur dann, wenn Sie regelmäßig in die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter bestätigt werden. Die restlichen Kosten übernehmen Sie allerdings immer selber.

Pflegekosten zahlt die Pflegeversicherung

Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten. Aber nur dann, wenn ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung oder der privaten Pflegeversicherung Ihr Pflegebedürftigkeit feststellt.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Pflegegrad ab, den der Gutachter nach einer genauen Begutachtung festlegt. Der Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. Relativ wenig Unterstützung brauchen Menschen mit dem Pflegegrad 1 und am meisten Unterstützung brauchen Personen, die den Pflegegrad 5 haben. Sie können alltägliche Handlungen nicht mehr eigenständig ausführen und brauchen bei vielen Tätigkeiten Unterstützung.

Die Pflegekasse zahlt ab dem Pflegegrad 2 die Leistungen für das Pflegeheim und dabei sind die Leistungen wie folgt gestaffelt:

  • 2. Pflegegrad  =    770 Euro
  • 3. Pflegegrad  = 1.262 Euro
  • 4. Pflegegrad  = 1.775 Euro
  • 5. Pflegegrad  = 2.005 Euro

Sie haben den Pflegegrad 1 und ziehen in ein Pflegeheim, dann erhalten Sie lediglich einen Zuschuss von 125 Euro Entlastungsgeld.

Pflegekosten sind selbst zu zahlen

Die Pflegekosten sind in der Regel deutlich höher als die Pflegekosten, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Im Endeffekt bedeutet das, dass Sie einen großen Teil der Pflegekosten selber zahlen müssen, wenn Sie in einem Pflegeheim leben. Den größten Teil der Pflegekosten zahlen Sie, wenn Sie nur einen Pflegegrad 1 haben, denn dann erhalten Sie von der Pflegekasse nur einen kleinen Zuschuss in Höhe von 125 Euro im Monat. Ab dem Pflegegrad 2 zahlen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den jeder Heimbewohner zahlt. Diese Regelung gibt es seit Januar 2017 und ist gesetzlich festgelegt. Jeder Heimbewohner zahlt den gleichen Anteil an Pflegekosten, egal welcher Pflegegrad vorhanden ist und wie aufwendig die Pflege ist. Die Höhe des Eigenanteils ist von Heim zu Heim recht unterschiedlich und für einen genauen Einblick lohnt sich ein Blick auf die Preisliste.

Interessant:

Sie müssen keine Mehrkosten fürchten, wenn Sie einmal mehr Pflege brauchen, denn der einrichtungseinheitliche Anteil ist nicht an den Pflegegrad gebunden. In einem separaten Beitrag lesen Sie, was Sie beachten müssen, wenn sich der Pflegegrad im Pflegeheim verändert.

Es gibt aber nicht nur die Pflegekosten, sondern auch Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Investitionen und möglicherweise kommen auch noch Kosten für Zusatzleistungen dazu. Diese Kosten zahlt die Pflegekasse nicht.

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Die Kosten für Unterkunft und Pflege

Sie zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber, wenn Sie in einem Heim wohnen.

Zu diesen Kosten zählen Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Für alle Bewohner eines Pflegeheims sind diese Kosten gleich, aber es gibt Ausnahmen, zwar nur sehr wenige, aber es gibt sie.

Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Nahrung aufzunehmen, dann zahlen Sie die Verpflegungskosten natürlich nicht in voller Höhe. Der Heimbetreiber reduziert die Kosten für die Verpflegung ebenfalls, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eingeschränkt essen können oder die Ernährung nur über eine Magensonde erhalten.

Die Kosten für die Unterkunft reduzieren Sie auch, wenn Sie eine längere Zeit nicht anwesend sind.

Interessant:

Der Pflegeunternehmer passt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung regelmäßig den aktuellen Preisen an und dann kommt es vor, dass Sie ein höheres Entgelt tragen müssen.

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Die Investitionskosten

Zu den Investitionskosten zählen die Kosten für Modernisierung, Instandhaltung und Umbau- und Ausbaumaßnahmen.

Das Pflegeunternehmen muss in verschiedene Aktionen investieren. Eventuell ist ein neuer Aufzug notwendig, die Geschäftsräume sind zu renovieren oder die Maßnahmen für den Brandschutz müssen erneuert werden, das sind alles Kosten, die auf ein Unternehmen zukommen. Damit das Unternehmen die Kosten trägt, werden die Aufwendungen in einen monatlichen Betrag umgerechnet und jeder Bewohner zahlt einen kleinen Teil davon.

In einigen Bundesländern beteiligen sich die Sozialhilfeträger mit dem „Pflegewohngeld“ an den Investitionskosten, wenn das eigene Einkommen und das Vermögen nicht ausreicht. Bei den Sozialämtern und den Pflegeeinrichtungen erhalten Sie entsprechende Auskünfte.

Die Ausbildungsumlage

Das Pflegeheim hat das Recht jedem Heimbewohner den Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung zu stellen.

In der Regel hat jedes Pflegeheim Auszubildende, die den Beruf erlernen und mit der Ausbildungsumlage zahlt das Pflegeheim die Vergütung für den Auszubildenden.

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Eventuelle Zusatzleistungen

Außerdem hat das Pflegeheim das Recht Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen, die mit jedem Bewohner individuell festgelegt werden.

In den Zusatzleistungen befinden sich Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung, aber auch besondere pflegerisch-betreuende Leistungen. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume für eine private Feier, die Reparatur von Kleidung, eine neue aufwendige Frisur oder ein Vorleseservice sind nur ein paar Beispiele aus dem Bereich der Zusatzleistungen.

Interessant:

Die Vereinbarungen für Zusatzleistungen sind immer in vertraglicher Form festzuhalten, denn nur in dem Fall darf das Pflegeheim eine Rechnung stellen.

Das Einkommen reicht nicht

Zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld reicht das Vermögen und das Einkommen für die Kosten im Pflegeheim nicht aus, dann können Sie Hilfe bekommen.

Sie können die Kosten für das Pflegeheim nicht stemmen, dann wenden Sie sich an das Sozialamt und beantragen Sie „Hilfe zur Pflege“. In einigen Fällen sind Kinder unterhaltspflichtig und diese Informationen lesen Sie in einem separaten Beitrag.

Die folgenden Stellen stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite:

  • das örtliche Sozialamt
  • die Verbraucherzentralen
  • die Pflegestützpunkte
  • Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kosten im Pflegeheim

1. Wer kommt für die Pflegeheimkosten auf?

Jede pflegebedürftige Person kommt selber für die Kosten des Pflegeheims auf. Die Rente und das Vermögen reichen für die Kostendeckung nicht aus, dann kommt es vor, dass die Angehörigen zahlen müssen.

2. Was muss im Pflegeheim gezahlt werden?

Einen Teil der Pflegeheimkosten müssen Sie selber zahlen und dieser Anteil liegt etwa bei 1.900 Euro im Monat, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat.

3. Wie wird der Eigenanteil berechnet?

Die Pflegekosten für Heimbewohner mit Pflegestufen 2 bis 5 werden addiert und davon zieht man die Zahlungen der Pflegeversicherungen ab. Dann kommt man auf einen Eigenanteil, der zu zahlen ist. Es handelt sich aber nur um eine grobe Berechnung.

4. Welche Kosten übernimmt die Kasse bei vollstationärer Pflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten je nach Pflegegrad und das sind zwischen 770 Euro und 2.005 Euro.

5. Muss ich die Unterkunft selber bezahlen?

Ja, denn die Pflegekasse übernimmt nur die Pflegekosten und für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung ist der Pflegebedürftige selber verantwortlich.

Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

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Fazit

Das Pflegeheim ist für ältere und pflegebedürftige Personen eine gute Alternative zum allein Leben. Die Pflegekasse zahlt einen Teil der Kosten für das Pflegeheim, aber einen großen Anteil muss der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige selber tragen. Dazu gehören die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung, die Investitionskosten und Zusatzleistungen. Die Zusatzleistungen sind individuell und müssen vertraglich festgehalten werden, damit eine Rechnung erstellt werden kann und diese auch gültig ist.

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