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Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche – machen Sie es richtig


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Möchten Sie selbst entscheiden, welche Behandlung Sie bei einer schweren Erkrankung bekommen, so sollten Sie dies ganz genau schriftlich festhalten. Sie erfahren nun, welche Entscheidung der Bundesgerichtshof bezüglich der Patientenverfügung gefällt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verlassen Sie sich nicht auf die üblichen Formulierungen der Patientenverfügung. Konkretisieren Sie Ihre Wünsche.
  • Nennen Sie verschiedene Szenarien und Krankheiten und welche Wünsche Sie diesbezüglich haben.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder einem Anwalt beraten. Manche Versicherungen tragen sogar die Kosten für die anwaltliche Beratung.
  • Sofern die Patientenverfügung unwirksam ist oder diese Situation nicht beschrieben ist, wird versucht zu ermitteln, was Ihr Wille sein könnte.

Was möchten Sie?

Sind Sie nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden, möchten Sie dann lebenserhaltende Maßnahmen?

Damit Sie auf genau diese Situation vorbereitet sind, können Sie Ihre Wünsche jetzt schon in einer Patientenverfügung festhalten. Jedoch müssen sich Ärzte und Angehörige nur dann an die Verfügung halten, sofern Sie die verschiedenen Krankheitsbilder und gewünschten Maßnahmen auch möglichst genau niedergeschrieben haben.

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Hinweis: Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass es eine ganz genaue Vorstellung davon gibt, wie diese verläuft. Als Behandlung kommt hier in der Regel auch die künstliche Beatmung infrage. Machen Sie jetzt eine Patientenverfügung, so beschäftigen Sie sich auch explizit mit dem Thema Corona und Patientenverfügung.

Sogar wenn Sie schon eine Patientenverfügung haben, können Sie sich immer noch dazu beraten lassen und diese nach Wunsch ändern. Auch können Sie explizite Wünsche mit der Hand ergänzen. Hier sollten Sie dann aber auch das aktuelle Datum dazu schreiben.

Achten Sie darauf, die typischen Krankheitszustände zu berücksichtigen, in denen Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.

Diese sind:

  • Koma
  • im Sterben liegend
  • unheilbar im Endstadium erkrankt
  • Demenz
  • andere Krankheitszustände, die aus Ihren bestehenden Erkrankungen kommen können

Legen Sie genau für jede Situation fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht.

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Ganz wichtig

  • Möchten Sie Wiederbelebungsmaßnahmen?
  • Wollen Sie künstlich ernährt werden?
  • Darf man Sie künstlich beatmen?
  • Möchten Sie starke Schmerzmittel?
  • Klären Sie hier auch nähere Details zu Ihren bestehenden Erkrankungen

Zudem können Sie Ihre Patientenverfügung verstärken, indem Sie Ihre Gedanken niederschreiben. Erwähnen Sie ruhig Ihre ethischen und religiösen Ansichten und erklären Sie kurz, warum Sie so entscheiden.

Sofern Sie bereits wissen, dass Sie an einer Krankheit leiden, so schreiben Sie das in der Patientenverfügung auf.

Je genauer die Patientenverfügung geschrieben ist, umso leichter ist es später für einen Betreuer oder Bevollmächtigten Ihre Wünsche festzustellen.

Achten Sie darauf, dass die Patientenverfügung immer auf dem neuesten Stand ist. Sie können diese jederzeit ändern.

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Der Hausarzt kann beraten

Generell gibt es die Empfehlung, mit dem Hausarzt über die Patientenverfügung zu sprechen.

Obgleich Sie wissen, wie es Ihnen geht, kann der Hausarzt anhand Ihrer Erkrankungen einschätzen, was noch kommen könnte. Bitten Sie um einen Beratungstermin, sofern Sie eine Patientenverfügung machen oder ändern möchten.

Ferner lassen Sie sich die medizinischen Begriffe und deren Bedeutung erklären. So zum Beispiel, was Wiederbelebungsmaßnahmen sind oder was man unter künstlicher Ernährung/Beatmung versteht. Sie als Laie werden hierüber nicht so viel wissen.

Indes fragen Sie den Arzt nach den Kosten für die Beratung, da dies keine Kassenleistung ist.

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Vorsicht Musterformulare

Obgleich es Muster für die Patientenverfügung gibt, geht es dennoch um Ihren Willen und Ihre Wünsche.

Insofern wird davon abgeraten, Muster aus dem Internet zu nutzen. Respektive hat der Hausarzt Musterformulare der Ärztekammer. Jedoch sollten Sie alle nicht nur genau gelesen, sondern auch nach Ihren Wünschen angepasst werden.

Wohingegen Sie gerne bereits fertige Textbausteine als Formulierungshilfe nutzen können. Diese sind aber noch Ihren Wünschen anzupassen.

Ferner sollten Sie die Patientenverfügung auch mit Freunden, Verwandten und Ihrem Partner besprechen. Sie alle sind Zeugen, dass dies Ihre Wünsche sind. Lassen Sie jeden Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben. Dies bezeugt, dass diese Menschen wissen, was Sie möchten.

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Was würden Sie wollen?

Sofern Sie keine Patientenverfügung haben oder diese ungenau ist, muss Ihr Will festgestellt werden.

Für diesen Zweck werden Betreuer, Bevollmächtigte, aber auch Ihre Familie gefragt, was Sie in dieser Situation wohl wollen würden. Es könnte sein, dass Sie einem Besucher von Ihrem Willen erzählt haben. Vielleicht haben Sie ihn auch einmal gegenüber einer anderen Person zu diesem Thema geäußert.

Diese Maßnahmen sind wichtig, um festzustellen, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten oder nicht.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung: Manche zahlen die Kosten, wenn Sie sich zum Thema juristisch beraten lassen möchten.

Einen Notar brauchen Sie übrigens nicht.

Hinterlegen Sie die Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt, zu Hause oder bei einem Zeugen und tragen Sie als Hinweis dafür einen Zettel im Geldbeutel.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche – machen Sie es richtig

1. Was passiert, wenn sich mein Partner trotz Patientenverfügung gegen meine Wünsche stellt?

Sofern Sie sich selbst nicht mehr äußern können, wird der behandelnde Arzt dennoch Ihren Wünschen nachkommen. Sie hatten die Patientenverfügung bei vollem Bewusstsein gemacht und sich frei dafür entschieden.

2. Gilt die Patientenverfügung auch dann, wenn ich zu der Zeit schon an Demenz erkrankt war?

Hier sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Er muss auf der Patientenverfügung bezeugen, dass Sie noch in vollem Umfang selbst entscheiden konnten und sich der genannten Situationen bewusst waren. Sofern Sie bereits einen Betreuer haben ist die Patientenverfügung unwirksam.

3. Ermöglicht mit die Klinik dennoch ein würdevolles Sterben?

Der Arzt wird Alles tun, damit Sie nicht leiden müssen. Sie werden somit nicht unter starken Schmerzen leiden müssen. Es gibt durchaus Mittel, um das alles zu verhindern. Doch fragen Sie auch hierzu Ihren Arzt bei einem Beratungsgespräch.

4. Kann ich mich auch gleich als Organspender anbieten?

Sie können dies in der Patientenverfügung erwähnen. Das ist sogar sehr wichtig, denn dann können Ihre Organe gleich nach Ihrem Ableben entnommen werden. Müssen hierfür erst die Angehörigen gefragt werden, kann wertvolle Zeit vergehen.

5. Muss die Patientenverfügung ein Notar oder Anwalt unterschreiben?

Die Patientenverfügung ist Ihre private Sache. Somit ist eine Unterschrift von einem Anwalt oder Notar nicht nötig. Sie können dies aber natürlich dennoch gerne machen.

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Fazit

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, das schon junge Erwachsene haben sollten. Darin können Sie entscheiden, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Zwar mögen Sie jetzt noch jung und gesund sein, doch ein Unfall kann schnell passieren.

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