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Silvesterparty: Worauf Sie bei Lärm, Jugendschutz und Co. achten sollten um Probleme mit dem Ordnungsamt zu vermeiden


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Silvester ist für viele Menschen ein Anlass, um eine große Party zu feiern, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten, auch wenn Sie zu Hause mit ein paar Freunden feiern. Auch in gemieteten Räumen mit vielen Leuten müssen Sie sich an bestimmte Dinge halten und wir geben Ihnen einen kleinen Überblick zu den wichtigen Themen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch an Silvester müssen sich die Nachbarn keine laute Party gefallen lassen und wenn Sie eine Party planen, dann sollten Sie mit den Nachbarn sprechen.
  • Es gibt einige Unterschiede zwischen einer privaten Feier mit ein paar Freunden oder einer öffentlichen Veranstaltungen, zu denen auch fremde Personen kommen.
  • Missgeschicke und Unfälle können passieren, aber in der Regel treten die Versicherungen ein. Sie müssen aber eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, damit sie auch greifen kann.

Sie sollten wissen, dass derjenige, der zu einer Party einlädt, auch automatisch die Verantwortung trägt. Aus dem Grund sollten Sie als Partyplaner auf ein paar Dinge achten. Es gibt nämlich keine Freifahrtenscheine, wenn es um Jugendschutz und Lärm geht, auch nicht wenn es sich um eine Silvesterparty handelt.

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Nachtruhe ab 22.00 Uhr 

Das Thema Lärm ist bei einer Party ein sehr wichtiger Punkt und theoretisch gilt auch an Silvester die ganz normale Nachtruhe ab 22.00 Uhr.

Laute Musik müssen sich die Nachbarn nicht gefallen lassen, auch wenn die meisten Nachbarn zum Jahreswechsel ein wenig toleranter sind. Sie sollten auf jeden Fall mit Ihren Nachbarn sprechen, wenn Sie eine Party zum Jahreswechsel planen und es lauter werden kann. Achten Sie aber trotzdem darauf, dass Sie es nicht übertreiben, denn nach dem Feuerwerk sollten Sie auch den Lärmpegel auf Zimmerlautstärke zurückfahren.

Aber auch mit Absprache der Nachbars ist nicht jeder Lärm in der Wohnung erlaubt, denn Musik und laute Gespräche sind besonders heikel, wenn im Nebenzimmer eine ältere Person oder ein Kranker liegt. Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Sie mit Ihren Gästen in den eigenen Räumen feiern, aber im Treppenhaus muss Ruhe herrschen.

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Private Haftpflichtversicherung greift

Schäden und Verletzungen sind gerade auf Partys keine Seltenheit und wenn ein Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke demoliert, dann greift die private Haftpflichtversicherung.

In der Regel können Kinder unter einem Alter von 7 Jahren für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden und im Straßenverkehr gilt diese Regelung für Kinder unter 10 Jahren. Aber die Eltern haften für Ihre Kinder und zwar immer dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In dem Fall springt die Familien-Haftpflichtversicherung ein. Einige Versicherungen schließen Mitversicherungen von deliktsunfähigen Kindern sogar ein.

An Silvester kommen Böller in verschiedenen Formen zum Einsatz und wenn dadurch Schäden entstehen, dann treten verschiedene Versicherungen ein. Es kommt zu Sachschäden oder Behandlungskosten für Verletzungen.

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Schäden kann man vorbeugen

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass sich einige Schäden vorbeugen lassen.

  • Schließen Sie alle Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore.
  • Entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Haus und Balkon.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug an einer sicheren Stelle, wo kein Feuerwerk zum Einsatz kommt.
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Das Feuerwerk zu Silvester

Sie haften für den Schaden durch das Silvesterfeuerwerk, wenn Sie grob fahrlässig handeln oder gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

Aus dem Grund ist es wichtig, dass Sie nur zugelassene Feuerwerksköper verwenden und sich unbedingt an die Bedienungsanleitung halten. Feuerwerkskörper sind nicht für die Zündung in der Hand geeignet. Raketen lassen sich am sichersten zünden, wenn sie von leeren Glasflaschen im Getränkekasten gezündet werden. Verzichten Sie darauf, Fehlzünder erneut anzuzünden.

Wichtig: Zünden Sie kein Feuerwerk in der Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet-gedeckten Gebäuden
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Rauchen ist nicht überall erlaubt

Sie dürfen das Rauchen erlauben, aber nur bei Ihnen zu Hause und auf dem Balkon. Allerdings sollten Sie darauf verzichten, dass Sie ihre Gäste den ganzen Abend vor die Haustür durch den Flur schicken.

Die Nachbarn haben das Recht sich zu beschweren, wenn die Leute den ganzen Abend rein und rausgehen und dabei mit Sicherheit eine Menge Lärm machen.

Die Gesetze des Bundeslandes gelten für alle Feiern in Gaststätten oder kulturellen Einrichtungen (Jugendzentren, Kulturcafés). In einigen der Einrichtungen ist Rauchen komplett untersagt oder es gibt abgetrennte Nebenräume für die Raucher. An Silvester wird dann auch keine Ausnahme gemacht.

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Partys mit Minderjährigen

Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, dann dürfen Kinder unter 16 Jahren auch auf einer öffentlichen Party anwesend sein.

Die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis Mitternacht dabei sein und länger ist nur möglich, wenn ein Volljähriger als Aufpasser anwesend ist. Es gibt nur eine Ausnahme und die tritt ein, wenn der Partyveranstalter ein anerkannter Träger für Jugendhilfe ist.

Zwischen 14 und 16 Jahren ist der Konsum von Wein und Bier erlaubt, aber nur wenn ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.

Findet die Feier zu Hause oder auf privaten Veranstaltungen statt, dann müssen die Eltern für den Jugendschutz sorgen. Unterhalten Sie sich im Vorfeld mit dem Gastgeber über die Uhrzeiten und die Getränke, wenn Ihr Kind mit auf die Party geht.

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Fotos auf der Party

Die Stimmung ist super und schon wird das Smartphone gezückt, um ein paar schnelle Schnappschüsse zu machen und in den sozialen Netzwerken zu teilen.

Das ist unter Umständen keine gute Idee, denn Sie sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob die anderen Personen auf den Fotos mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Hierbei handelt es sich um Einschränkungen, die sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild beziehen. Das bedeutet eigentlich nur, dass jede Person selber entscheiden kann, wann und wie er sein Foto in der Öffentlichkeit präsentiert. Wenn die Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, dann dürfen Sie die Aufnahmen nicht machen.

Sie verstoßen gegen das europaweite Datenschutzrecht, wenn Sie sich nicht an die Regelungen halten oder Sie eine Person gegen dessen Willen filmen. Dann riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld durch die Datenschutzbehörde, sondern können auch noch zivilrechtlich belangt werden. Unterlassung, Schadenersatz und Schmerzensgeld sind keine Seltenheit in solchen Fällen.

Musik sorgt für Stimmung

Bei einer privaten Party läuft Musik für eine gute Stimmung und das ist auch kein Problem.

Anders sieht aus, wenn es sich um eine öffentliche Feier handelt oder Sie Eintritt nehmen, dann kann das Abspielen der stimmungsvollen Musik auch Geld kosten. Die GEMA fordert dann in der Regel Gebühren, denn sie ziehen das Geld für die einzelnen Künstler ein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Silvesterparty

1. Wie lange darf Silvester gefeiert werden?

Zum Jahreswechsel können Sie feiern so lange Sie wollen, aber Sie müssen sich an einige Regeln halten. Schalten Sie nach dem Feuerwerk auf Zimmerlautstärke, rennen Sie nicht ständig lärmend durch den Hausflur und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn.

2. Wie lange darf mein 16jähriges Kind auf der Silvesterparty eines Freundes bleiben?

Grundsätzlich muss ihr 16jähriges Kind spätestens um 00 Uhr nach Hause, aber wenn ein Volljähriger die Aufsichtspflicht übernimmt, dann darf das Kind auch länger auf der Party bleiben.

3. Was darf mein Kind mit 14 Jahren auf der Silvesterfeier trinken?

Unter Aufsicht darf ein Kind mit 14 Jahren Bier und Wein zu sich nehmen, aber natürlich nur in Maßen.

4. Dürfen alle Videos von der Silvesterparty in den sozialen Netzwerken landen?

Nein, denn zuerst muss die Erlaubnis von allen zu sehenden Personen eingeholt werden.

5. Muss ich GEMA Gebühren für die Musik an Silvester bezahlen?

Bei einer privaten Party brauchen Sie für die laufende Musik keine GEMA-Gebühren bezahlen. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine öffentliche Feier handelt.

Karneval: Warnung vor K.O.-Tropfen – Passen Sie auf sich auf

Ganz gleich ob Sie Karneval, Fasching oder Fastnacht feiern. Wer unter vielen lustigen Menschen ist und ausgelassen feiern möchte, sollte trotzdem wachsam sein. Immer häufiger sind K.O.-Tropfen im Spiel, die für Geschädigte jede Feier unschön

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Fazit

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Grund um richtig die Sau rauszulassen – laute Musik bis in die Morgenstunden, gröhlen durch den Hausflur und noch viele unschöne Sachen mehr, aber erlaubt ist das nicht. Sie müssen sich auch zu Silvester an Regeln halten und offiziell ist nach 22 Uhr Nachtruhe. Sprechen Sie bei einer anstehenden Party im Vorfeld mit den Nachbarn, drehen Sie nach dem Feuerwerk die Musik runter und dann steht der Silvesterparty nichts mehr im Weg.

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