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Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden- Rechtzeitig informieren sorgt für weniger Arbeit


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Wenn es zu einem Umzug kommt, dann können Sie Ihre Verträge von Festnetz, Internet und Mobilfunk einfach mitnehmen und müssen dafür keine Änderungen in der Laufzeit oder sonstige Vereinbarungen hinnehmen. Allerdings muss Ihr Anbieter am neuen Wohnort auch die vereinbarte Leistung anbieten, denn ansonsten ist es natürlich nicht möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel können Sie Ihren Telefon- und Internetvertrag ohne Probleme weiterführen, wenn Sie umziehen und einen neuen Wohnort haben. Grundvoraussetzung ist aber, dass der neue Wohnort die gleichen Leistungen ermöglicht.
  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Sie haben die Möglichkeit zum Ende des Kalendermonats, mit einer Frist von drei Monaten, zu kündigen.
  • Damit die Möglichkeiten der Mitnahme des Telefon- und Internetanschlusses geklärt werden können, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen.

Grundsätzlich ist ein Umzug immer mit viel Stress und Arbeit versehen und aus dem Grund sollten Sie sich einige Dinge so einfach wie möglich machen. Ein entspannter Umzug und am neuen Wohnort direkt Internet und Telefon sind möglich, wenn Sie die folgenden Tipps beachten.

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Kümmern Sie sich rechtzeitig

Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig um der Umzugstermin und erkundigen Sie sich, ob eine Mitnahme des Telefon- und Internetanschlusses überhaupt möglich ist.

Räumen Sie dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort ein. Wenn der Vertrag nicht weiterlaufen kann, weil der Anbieter den aktuellen Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann, dann dürfen Sie kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und am besten per Einwurfeinschreiben oder per Mail über das Kunden-Login verschickt werden. Wichtig ist, dass Datum und Unterschrift vorhanden sind.

Sie können aber auch die Umschaltung der Anschlüsse für den Tag des Umzugs verlangen und dabei helfen Ihnen einige Firmen mit Formularen, welche Sie einfach downloaden können.

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Die Leistung am Wohnort muss stimmen

Am neuen Wohnort muss der Anbieter die Leistung erbringen, die am alten Wohnort auch vorhanden war und im Vertrag vorgeschrieben. 

Die Übertragungsrate der Internetverbindung ist hierbei genau zu beachten, denn wenn die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht ankommt, dann haben Sie das Recht zu kündigen. Sie müssen sich auf keinen Fall mit der Einstufung in einem neuen Tarif zurechtfinden. Die Vertragslaufzeit bleibt von dem Umzug unbetroffen, denn eine neue 24-monatige Laufzeit darf bei einem Umzug nicht einfach in Gang gebracht werden.

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Portierung der Rufnummern

Sie können die alte Rufnummer mitnehmen (portierten), wenn sich die Ortsvorwahl nicht verändert. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den alten Vertrag behalten oder einen neuen Anbieter nutzen möchten. Mit den Mobilfunknummern verhält es sich allerdings ein wenig anders, denn diese sind ortsunabhängig und können somit einfach mitgenommen werden. Selbst, wenn Sie zu einem Anbieterwechsel gezwungen werden, können Sie die Mobilfunknummer portieren.

Die Anbieter verlangen für eine Rufnummernmitnahme Gebühren, aber diese Kosten sind gedeckelt. Bei Festnetzanschlüssen darf der Anbieter im Höchstfall ein Entgelt von 11,44 Euro berechnen und bei einem Mobilfunkanschluss 6,82 Euro. Die Bundesnetzagentur ist für die Festlegung der Höchstgrenzen verantwortlich und gleichzeitig können Sie sich bei denen auch beschweren, wenn der Anbieter mehr Geld für die Portierung verlangt. Es gibt Anbieter, die erhöhte Kosten nehmen, um die Portierungskosten auszugleichen, aber egal wie, Sie sollten sich über solche Gebühren frühzeitig informieren.

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Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland gelten diese Regeln auch.

Allerdings betrieben die hiesigen Firmen nur im Inland das Mobilfunknetz und bei einem Auslandsgespräch kommen die Netze des dortigen Anbieters zum Einsatz, so dass wahrscheinlich die Regelungen für eine außerordentliche Kündigung greifen.

Kürze Laufzeiten bei Bedarf

Bei der Wahl des Anbieters beziehungsweise des Tarifs können Sie berücksichtigen, dass Sie vor Ablauf des zwei Jahresvertrages in einen anderen Wohnort ziehen.

Voraussetzung ist, dass Sie absehen können, dass Sie innerhalb dieser Zeit umziehen. Mittlerweile sind die Anbieter dazu verpflichtet Ihnen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten anzubieten und einige Anbieter erlauben sogar eine monatliche Kündigung.

Wichtig ist, dass die meisten kurzen Angebote aber mit höheren Grundgebühren versehen sind oder es fallen Subventionen auf den Router oder das Mobiltelefon. Sie bleiben aber flexibler und sparen bei einem Umzug die Grundkostenzahlung für die letzten drei Monate.

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Das Thema Sonderkündigungsrecht

Sie können den Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündigen, wenn der Anbieter Ihnen die aktuelle Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. 

Allerdings gibt es auch hier wieder einige Dinge zu beachten, so dass die 3-monatige Frist erst mit dem realen Umzug beginnt (aktuelle Rechtsprechung).

Das heißt, wenn Sie schon sechs Monate vor dem Umzug kündigen, dann müssen Sie grundsätzlich noch drei Monate nach dem Umzug für den Anschluss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Leistungen noch in Anspruch nehmen oder nicht. Die Regelung dient dem Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Anbieter, denn der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen bekommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Umzugsrechte der Telefon- und Internetkunden

1. Kann ich meine Festnetznummer bei einem Umzug mitnehmen?

Sie können Ihre Festnetznummer bei einem Umzug mitnehmen, wenn Sie im gleichen Wohnort umziehen. Ziehen Sie in einen anderen Wohnort, dann ändert sich auch die Vorwahl und eine Mitnahme ist nicht möglich.

2. Kann ich bei einem Umzug meine Handynummer behalten?

Sie können Ihre Handynummer bei einem Umzug behalten, denn die Handynummer ist nicht an einen Wohnort gebunden, so dass Sie auch bei einem Wohnortwechsel keine Einschränkungen haben.

3. Kostet die Rufnummermitnahme Gebühren?

Ja, die meisten Anbieter verlangen für die Mitnahme der Rufnummer Gebühren, die aber im Höchstfall bei um die 12 Euro liegen.

4. Wann muss ich die Telefongesellschaft über den Umzug informieren?

Idealerweise informieren Sie die Telefongesellschaft frühzeitig, damit auch direkt nach dem Umzug der Telefonanschluss aktiv ist oder Sie sich im Falle einer notwendigen Kündigung, um einen neuen Anbieter kümmern können.

5. Läuft mein Handyvertrag bei einem Umzug einfach weiter?

Sie müssen mit keinen Einschränkungen oder Änderungen beim Vertrag rechnen, wenn Sie umziehen. Der Vertrag ist an Leistungen und Zahlungen gebunden und nicht nach dem Wohnort.

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Fazit

Heutzutage ist umziehen an der Tagesordnung und die Gründe sind umfangreich, von einem neuen Job bis hin zu einer neuen Liebe. Aber schon vor dem Umzug sollten Sie sich über Telefon und Internet am neuen Wohnort informieren, denn eigentlich können Sie Ihren vorhandenen Vertrag mitnehmen. Grundvoraussetzung ist, dass der Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort garantieren kann. Ansonsten können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und müssen sich um einen neuen Anbieter kümmern.

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