Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet? – Klären Sie Ihre Kinder ausführlich über das Urheberrecht auf


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Das Internet ist nicht nur bei den Erwachsenen hoch im Kurs, denn auch Kinder sind schon auf zahlreichen Seiten im World Wide Web unterwegs. Allerdings sind Sie in der Verpflichtung ihren Nachwuchs über die aktuelle Rechtslage aufzuklären, denn ansonsten kommt es zu Schwierigkeiten in Bezug auf das Urheberrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen Ihre Kinder über die Rechtslage zum Urheberrecht aufklären, damit Sie am Ende nicht für einen illegalen Download der Kinder auch dem Netz gerade stehen müssen.
  • Ein solches Gespräch sollten Sie führen, wenn Ihr Kind eine entsprechende Entwicklungsreife erreicht hat. Experten sind der Meinung, dass 12 Jahre das späteste Alter ist. Aber theoretisch haften Sie und Ihr Kind auch schon in jüngeren Jahren.
  • Mit Hilfe der Checkliste machen Sie Ihre Kinder auch die wichtigsten Themen aufmerksam und sichern sich so gegen Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Die Post ist da und der Schreck ist erst einmal richtig groß, denn zwischen den Briefen befindet sich auch eine Abmahnung von einem Anwalt. Angeblich sollen Sie illegal Musikdateien, Spiele oder Filme aus dem Internet geladen haben. Sie sind sich sicher, dass Sie eine solche Tat nicht begangen haben, dann werfen Sie einen Blick auf Ihren minderjährigen Nachwuchs. In der Regel hat er Zugang zum Computer oder ein Tablet oder Smartphone und kann somit die Dateien illegal heruntergeladen oder getauscht haben.

Was tun?

Eltern wissen in solchen Fällen meist nicht, wie die aktuelle Rechtslage eigentlich aussieht. Haften Sie vielleicht sogar für Ihre Kinder, wenn sie einen Verstoß im Internet begehen?

Die Antwort ist „Nein“! Sie als Eltern haften nicht automatisch, wenn die Kinder urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen, denn dazu kommt der Bundesgerichtshof. Die Eltern sind damit aber nicht aus der Verantwortung entlassen, denn sie sind verpflichtet, den Nachwuchs über die Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht im Internet aufzuklären und müssen ihnen die Folgen deutlich machen.

Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

593 comments

Aufklärung hilft vor Überwachung

Sie müssen Ihre Kinder nicht dauerhaft überwachen, wenn Sie Aufklärung in Sachen Urheberecht betrieben haben.

In der Praxis ist hier oft ein Haken vorhanden, denn bei einer juristischen Auseinandersetzung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Kinder ausreichend aufgeklärt haben. Die Informationen reichen von dem Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material bis hin zum verbreiten.

Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Sie den Gesprächstermin vorsorglich notieren und auch die Inhalte festhalten. Die Richter haben sogar das Recht die Kinder nach dem Gespräch zu fragen, um Ihre Aussagen zu kontrollieren.

Haftbar ab 7 Jahren

Theoretisch kann ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren haftbar gemacht werden.

Achten Sie bei dem Gespräch zum Thema Urheberrechtsverletzung auf

  • Gefahren
  • Verbote
  • Rechtsbegriffe
  • Verhaltensregeln

Wichtig ist, dass die Rechtsbegriffe kindgerecht erklärt werden und das am Ende Verhaltensregeln aufgestellt sind.

Die Empfehlung der Experten gilt im Grunde für alle Kinder, die ein Alter von 12 Jahren erreicht haben, denn bei kleineren Kindern ist die Rechtslage nicht eindeutig.

Aus dem Grund sollten Sie Klein- und Grundschulkinder niemals allein im Internet surfen lassen und zudem installieren Sie entsprechende Sicherungsprogramme.

Interessant:

Theoretisch kann das Kind selbst in die Verpflichtung genommen werden, sobald es das siebte Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss bewiesen sein, dass das Kind ein schädigendes Verhalten gezeigt hat.

E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus

Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine

87 comments

Die Checkliste

Sie führen ein Gespräch über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht, dann kann die Checkliste eine sehr gute Hilfe sein.

Sie reden mit Ihren Kindern nicht nur über das Urheberrecht, sondern auch über die Gefahren und den Datenschutz.

  • Der Download und Upload von Musiktiteln, Filmen und Hörbüchern in Tauschbörsen ist verboten und das müssen Sie Ihren Kindern deutlich sagen.
  • Das Datum und den Inhalt des Gesprächs notieren Sie und bewahren die Unterlagen dazu gut auf, denn möglicherweise können die Informationen in einem Rechtsstreit zur Aufklärung beitragen.

Vorbereitungen am Computer und Router

  • Ihre Kinder haben keine Administratorrechte.
  • Schalten Sie den Router bei Nichtnutzung aus.
  • Nutzen Sie für den Routerzugang sehr lange Passwörter, die aus Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen.
  • Am Router lässt sich eine Kindersicherung einstellen plus Portsperrung.

Die Abmahnung ist da und dann:

  • Reagieren Sie schnell auf das Schreiben.
  • Sie zahlen nicht und unterschreiben auch die Unterlassungserklärung nicht.
  • Finden Sie heraus, ob es sich um eine seriöse Abmahnung handelt. Dazu bietet sich das Internet an, wo Sie unseriöse Inkassobüros finden.
  • Bei kurzen Fristen bitten Sie per Einschreiben um eine Verlängerung der Frist.
  • Ein rechtlicher Rat ist eine gute Idee, egal ob von einem Anwalt oder von der Verbraucherzentrale.

Das richtige Verhalten im Internet

Die EU-Initiative Klicksafe hat sich vielen Themen im Bereich der Medienerziehung gewidmet und dazu gehören soziale Netzwerke, der Umgang mit Bildern und anderen Dateien und natürlich auch das respektvolle Miteinander. Sie können Ihre Kinder auf die Internetnutzung gut vorbereiten, wenn Sie sich auf der Seite umschauen und sich an die Checkliste halten.

Pornhub.com/Mindgeek GmbH: E-Mail von Rechtsanwälten mit Zahlungsaufforderung – 2. Mahnung – Echt oder Fake?

Neue Abmahnwelle: Aktuell werden massenhaft Mahnungen im Namen von Rechtsanwälten versendet, die angeblich die Mindgeek GmbH bezüglich des Onlineportals pornhub.com vertreten. Sie sollen das Angebot genutzt haben und nun eine Rechnung inklusive Anwaltsgebühren bezahlen? Doch ist

0 Kommentare

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Urheberrecht

1. Wo gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht gilt in erster Linie in Deutschland. In den anderen Ländern gibt es das Internationale Privatrecht und danach gilt der Grundsatz des Schutzlandprinzips.

2. Was versteht man unter Urheberrecht?

Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. Der geistige, persönliche und vermögensrechtliche Schutz an einem Produkt oder einer Dienstleistung gehört dem Urheber und nur er bestimmt über die Verwendung.

3. Was fällt unter das Urheberrecht?

Alle geistigen und künstlerischen Leistungen von Gemälden, Skulpturen über Texte bis hin zu Fotografien fallen in den Bereich des Urheberrechts.

4. Wann verfällt das Urheberrecht für Musik?

Es gibt verschiedene Verfallsdaten, aber meist erlischt das Urheberrecht für Musik nach 70 Jahren, wenn der Urheber gestorben ist.

5. Sind alle Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt?

Nein, denn es gibt auch freie Bilder, die von den Internetusern für eigene Zwecke verwendet werden können.

WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung?

Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit

4 comments

Fazit

Das Thema Urheberrecht ist seit Jahren in aller Munde, denn viele Verbraucher haben schon einmal einen Brief vom Anwalt bekommen und sollten für eine Urheberrechtsverletzung eine hohe Summe zahlen. In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, aber Sie haben auch die Möglichkeit gute Vorkehrungen zu treffen. Gerade bei Kindern im Haus achten Sie frühzeitig auf eine umfangreiche Aufklärung und nicht nur den Termin, sondern auch den Inhalt halten Sie schriftlich fest und bewahren ihn für den Notfall auf.

Schreibe einen Kommentar