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Halluzinationen möglich: Rückruf von Roggenmehl Type 1150


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Das Roggenmehl Type 1150 der Marke Mehlzauber wird zurückgerufen. Der Grund dafür ist eine erhöhte Menge Ergotalkaloide (Mutterkornalkaloide). Diese können in seltenen Fällen Halluzinationen hervorrufen. Sie sollten das betroffene Mehl nicht mehr verspeisen.

Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann ganz harmlose Gründe haben, wie eine falsche Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen wie möglichen Fremdkörpern im Produkt wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen. Sobald eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Nahrungsmittelzurückgerufen.

So mussten unlängst das Rinder-Hackfleisch von Kaufland, mehrere Wurstsorten von Zorn und Eis von Aldi Nord zurückgerufen werden.

Auch Mehl kann es treffen, wie wir jetzt erfahren mussten. Denn aktuell wird das Roggenmehl Type 1150 der Marke Mehlzauber der Kunstmühle Reisgang GmbH zurückgerufen. Es wurde eine erhöhte Menge an Ergotalkaloide festgestellt. Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst. Ein Verzehr kann zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck oder in seltenen Fällen Halluzinationen führen.

Welches Mehl wird konkret zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen ist das Roggenmehl Type 1150 der Marke Mehlzauber der Kunstmühle Reisgang GmbH mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 17.07.2020. Das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Oberseite der Verpackung.

Das Mehl wurde ausschließlich im Bundesland Bayern verkauft.

Ursprünglich hatter der Hersteller mitgeteilt, dass das Mehl ausschließlich in Bayern verkauft wurde. Am 09.07.2019 veröffentlichte der Hersteller eine neue Information und hat somit die Einschränkung auf Bayern aufgehoben.

Es sind ausschließlich die Packungen mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen. Alle anderen Produkte der Kunstmühle Reisgang GmbH können uneingeschränkt verzehrt werden.

Was sollen Sie mit dem Mehl machen?

Sie sollten das Mehl auf keinen Fall verzehren. Bringen Sie es in die jeweilige Verkaufsstätte zurück, wo Sie es erworben haben. Sie erhalten laut dem Unternehmen den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons zurück.

Die Kunstmühle Reisgang GmbH entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und dankt allen Kunden für das Verständnis.

Quelle: Mehlzauber.de

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