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Rückruf von Rohmilchkäse Reblochon de Savoie AOP – Salmonellen


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Der Rohmilchkäse Reblochon de Savoie AOP vom Hersteller Les Fruitières des Bornes Société capt. et fils wird wegen des möglichen Befalls mit Salmonellen zurückgerufen. Erfahren Sie das Wichtigste zum Rückruf im Artikel.

Wenn Lebensmittel und Getränke nicht zu 100 Prozent der vorgegebenen Qualität entsprechen, müssen diese zurückgerufen werden. Denn die Gesundheit der Verbraucher hat oberste Priorität. Nicht zuletzt wurde dieses Jahr um die Fipronil-Belastung der Eier solch ein Wind gemacht. Wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder über Rückrufe im Nahrungsmittelbereich berichtet.

Aktuell wird der Rohmilchkäse Reblochon de Savoie AOP vom Hersteller Les Fruitières des Bornes Société capt. et fils wegen des möglichen Befalls mit Salmonellen zurückgerufen. Der Inverkehrbringer für den Käse ist die Vallé Verte Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH aus Kehl.

Wir raten Ihnen, den Käse nicht mehr zu verzehren. Wenn Sie sich mit Salmonellen infizieren, kann dies gesundheitliche Auswirkungen haben. Diese äußern sich innerhalb weniger Stunden bis einige Tage nach dem Verzehr. Symptome wie Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen und leichtes Fieber sind keine Seltenheit. Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem kann die Krankheit einen schwereren Verlauf nehmen. Bei ersten Krankheitsanzeichen nach dem Verzehr sollten Sie deshalb sofort einen Arzt aufsuchen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welche Chargen vom Rohmilchkäse sind vom Rückruf betroffen?

Der Hersteller Les Fruitières des Bornes Société capt. et fils ruft den 10511 Rohmilchkäse Reblochon de Savoie AOP mit dem Mindesthalbarkeitsdatum 17.10.2017 und der Chargennummer 171017 zurück.

In der Rückrufmeldung steht leider nicht, wo der Käse verkauft wurde. Sollten Sie darüber Informationen haben, können Sie uns diese gern über die Kommentare unter dem Beitrag oder per E-Mail an [email protected] mitteilen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde der Rohmilchkäse aber in den folgenden zehn Bundesländern verkauft:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • HEssen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Was soll mit dem Käse passieren?

Haben Sie den vom Rückruf betroffenen Käse daheim, dürfen Sie diesen auf gar keinen Fall essen. Entweder entsorgen Sie den Käse oder Sie bringen ihn in die Verkaufsstelle zurück, wo Sie ihn erworben haben.

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