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E-Scooter: Was Sie vor dem Kauf beachten müssen


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E-Scooter sind nicht nur in den Großstädten zum Ausleihen ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Mittlerweile finden Sie die Elektrokleinstfahrzeuge auch bei Ihrem Discounter um die Ecke im Angebot. Doch können Sie das Gefährt einfach so kaufen und dann sofort drauf los fahren? Wir erklären Ihnen, was Sie beim Kauf des E-Scooter beachten müssen.

Seit der Zulassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr, gibt es viele Missverständnisse und offene Fragen rund um den Umgang mit dem E-Scooter. So hieß es in einer Pressemeldung der DPA, dass Sie den Fuß heraus strecken und somit eine akrobatische Übung auf dem Roller vorführen sollten, um zu Blinken. Wir haben auch darüber berichtet, welche Voraussetzungen ein Fahrer erfüllen muss, um den E-Scooter legal im Straßenverkehr zu führen.

Nach der Einführung der E-Scooter kommen die Fahrzeuge immer mehr in Mode und werden nicht mehr nur über das Internet verkauft. Auch die ein oder andere Handelskette bietet den E-Scooter in seinen Supermarkt Filialen zum Verkauf an. Doch es gibt vor der ersten Fahrt jede Menge zu beachten. Sie wollen ja sicherlich nicht bei der ersten Fahrt schon eine Strafe zahlen.

Mal eben den E-Scooter im Discounter gekauft und sofort losgefahren?

…das geht natürlich nur, wenn Sie vor dem Kauf ein paar Hinweise beachten. Für den legalen Gebrauch eines E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr, gibt es einige Voraussetzungen, die Sie und das Gefährt erfüllen müssen:

Der E-Scooter muss den Richtlinien der eKFV entsprechen

Die neue Fahrzeugklasse brauchte natürlich auch eine neue Verordnung, in der alles rund um die E-Scooter geregelt ist. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschreibt die Voraussetzungen, die ein E-Scooter und Sie als Fahrzeugführer erfüllen müssen, wenn Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen. Ein Licht nach vorn, eins nach hinten und eine Klingel muss am Fahrzeug beispielsweise vorhanden sein.

Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen

So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus.

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Versicherung für den E-Scooter

Um ein Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht teuer (ca. 10 Euro im Jahr) und ist vergleichbar mit der Versicherung eines Mopeds. Auch für den E-Scooter erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung ein Versicherungskennzeichen. Das im Vergleich zu den Moped-Kennzeichen etwas kleinere Versicherungskennzeichen, muss am E-Scooter fest angebracht sein. Im Rucksack oder einer Tasche mitführen, reicht da nicht aus.

Voraussetzungen des Fahrzeugführers

Auch Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den E-Scooter fahren zu dürfen. In unserem separaten Artikel haben wir für Sie bereits zusammengefasst, welche Vorraussetzungen der Fahrer erfüllen muss.

Was gibt es sonst zu beachten?

Sie müssen keinen eigenen E-Scooter besitzen, um ihn fahren zu können. Nach der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr eroberten gerade in den Großstädten einige, bereits aus anderen Ländern bekannte, Firmen den Markt. Beim Ausleihen benötigen Sie immer die App des Anbieters auf Ihrem Smartphone. Ohne diese, können Sie den E-Scooter nicht ausleihen. Allerdings müssen Sie einige Daten eingeben, die die Anbieter speichern. Welche Daten die Verleiher der E-Scooter erfassen, erfahren Sie hier.

Für einen sicheren Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr müssen Sie natürlich auch einige andere Vorschriften beachten. So gelten beim Führen des E-Scooter die gleichen Promillegrenzen, wie beim Autofahrer. Wollen Sie auch im Winter mit dem E-Scooter fahren? Hier erfahren Sie, ob es eine Winterreifen-Pflicht für E-Scooter gibt.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie sind Ihre Erfahrungen?

Haben Sie Hinweise oder Anregungen zu diesem Thema? Her damit. In einem Kommentar unter dem Artikel können Sie Ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit dem E-Scooter mit uns und den anderen Lesern teilen.

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