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Facebook & Co.: Polizei warnt vor privaten Vermisstenanzeigen und Fahndungsaufrufen


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Teilen Sie auf Facebook auch gern einmal eine Vermisstenanzeige oder einen Fahndungsaufruf einer Freundin? Oder haben Sie gar selbst schon einmal privat nach einem Menschen gesucht? Die Polizei warnt davor, solche Aufrufe zu veröffentlichen oder zu teilen. Sie könnten trotz guter Absicht vor Gericht kommen.

Im Internet stolpern wir immer wieder über Vermisstenanzeigen oder Fahndungsaufrufe. Allerdings stammen die in vielen Fällen nicht von der Polizei. Nein, die Nutzer haben es selbst in die Hand genommen und suchen via Internet eine vermisste Person. Das kann ein Mensch sein, der plötzlich nicht erreichbar ist, ein scheinbarer Täter oder gar ein Kindesvater der sich angeblich falsch verhalten hat. Es gibt viele Gründe, solch einen Aufruf in der Öffentlichkeit zu starten. Dennoch sollten Sie es sein lassen, denn es gibt noch mehr Fakten die dagegen sprechen. Auch die Presse und dubiose Webseiten veröffentlichen Vermisstenanzeigen, die oftmals unverpixelt geteilt werden.

Wir haben vor längerer Zeit schon einmal darüber berichtet, ob private Fahndungsaufrufe verboten oder erlaubt sind. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen warnt im August 2018 beispielsweise vor der Veröffentlichung privater Vermisstenanzeigen und erklärt, welche Aufrufe Sie problemlos teilen können. Die Ordnungshüter liefern auch gleich die Begründung, warum Sie Fahndungen lieber der Polizei überlassen sollten. Das Thema ist auch heute noch aktuell, da auf Facebook laufend privat nach Menschen gesucht wird.

Was für Fahndungen gilt, gilt auch für vermisste Menschen. Nur weil ein Mensch gerade nicht erreichbar oder vielleicht auch untergetaucht ist, heißt es noch lange nicht, dass dieser gesucht werden möchte. Auch wenn die Aufrufe in der Regel gut gemeint sind, kann der einzelne Nutzer die Bedeutung und daraus entstehende Probleme oft nicht überblicken. Problematisch sind solche Vermisstenaufrufe und private Fahndungen sowohl für denjenigen, der diesen Aufruf veröffentlicht oder teilt, als auch für den Gesuchten. Diese Probleme machen die private Vermisstensuche unkalkulierbar:

Ist der Aufruf echt oder ein Fake?

Wer einen Fahndungsaufruf auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken teilt, kann oft den Wahrheitsgehalt nicht einschätzen. Handelt es sich um Fake oder einen üblen Streich, dann entsteht auch für den Teilenden ein Problem. Schließlich gibt es gar kein Einverständnis zum Teilen des Fotos der Person.

Auf jeden Fall kann die gut gemeinte Hilfe teuer werden, wenn der Vermisste vor Gericht einen Schadenersatz einfordert. War es Fake, dürfte zudem die Begegnung vor Gericht unangenehm sein.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Ist der Mensch aktuell noch vermisst?

Von Kettenbriefen wissen wir, dass diese oft eine endlose Lebensdauer haben. So ist es ganz oft auch mit Vermisstenaufrufen. Diese werden immer und immer wieder geteilt. Doch was ist, wenn der Vermisste längst gefunden wurde? Dann haben Sie keine Berechtigung mehr, das Foto samt des Aufrufes zu teilen. Das Problem ist, dass die persönlichen Informationen des Betroffenen ewig im Netz stehen bleiben, obwohl diese gelöscht werden müssten.

Auch hier könnte der angeblich Vermisste vor Gericht einen Schadenersatz einfordern.

Bedenken Sie die Folgen für den vermissten Menschen?

Das Internet vergisst nichts und die Aufrufe sind oft nicht wieder vollständig löschbar. Haben Sie einmal ein Foto eines Menschen ins Internet gestellt oder eine Vermissten-Grafik auf Facebook geteilt, ist diese nicht mehr vollständig aus dem Netz zu bekommen. Gerade jungen Menschen kann das zum Verhängnis werden, wenn Sie in ihrem jugendlichen Leichtsinn einmal neue Wege ausprobiert haben. Der private Vermisstenaufruf verfolgt sie dann oft bis ins Alter und könnte sogar der Karriere im Weg stehen. Denn potenzielle Arbeitgeber durchforsten oft das Netz nach Bewerbern. Schlecht, wenn dann ein Fahndungsaufruf zu finden ist, auch wenn dieser unaktuell ist.

Es besteht die Gefahr, dass Sie dem Menschen unbewusst die Zukunft verbauen. Denn später könnten Fremde durch solche Informationen im Netz mindestens vermuten, dass es eventuell soziale Probleme gegeben hat. Es spielt dann oft keine Rolle, ob das Verhalten strafbar war oder ist.

Vermisstenaufrufe der Polizei können Sie sicher teilen

Wenn die Polizei nach einem Menschen sucht, geht sie sehr behutsam vor. Die offiziellen Fahndungsaufrufe oder Vermisstenanzeigen der Polizei sollen Sie sogar teilen. Allerdings ist Ihnen sicher schon aufgefallen, dass die Polizei in sozialen Netzwerken keine Fotos der Betroffenen teilt. Diese sind entweder verpixelt oder gar nicht zu sehen.

Das Bild des Gesuchten sehen Sie nur auf der Original-Webseite der Polizei oder eines Presseportals. Das hat einen guten Grund. Ist der Gesuchte wieder da oder hat sich die Fahndung erledigt, wird der Aufruf einfach gelöscht. So wird sichergestellt, dass davon später nichts mehr übrig bleibt. Die geteilten Links gehen dann ins Leere oder auf eine Seite mit einem entsprechenden Erledigt-Vermerk.

Außerdem überlegt die Polizei vor der Öffentlichkeitsfahndung, ob das im Einzelfall nötig und das richtige Mittel ist.

Zusammenfassung:

  • Verfassen Sie keine privaten Fahndungsaufrufe oder Vermisstenanzeigen.
  • Teilen Sie keine Öffentlichkeitsfahndungen, die nicht von der Polizei stammen.
  • Veröffentlichen Sie niemals Fotos von Personen, ohne deren Einverständnis. Auch dann nicht, wenn Sie meinen sicher zu sein, dass derjenige ein Täter ist.
  • Vermeiden Sie auch das Teilen von unverpixelten Fotos, die von dubiosen Webseiten oder der Presse stammen.
  • Helfen Sie, indem Sie die Öffentlichkeitsfahndungen und Vermisstensuchen der Polizei teilen.
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