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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke bei Kaffeefahrten


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Sogenannte Kaffeefahrten haben einen schlechten Ruf. Dieser wird aktuell durch einen Fall bestätigt, bei dem der Veranstalter einem demenzkranken Mann 9.600 Euro aus der Tasche gezogen hat. Wie Sie sich und Ihre Verwandten schützen können, lesen Sie hier.

Die Tochter des Opfers meldete die gemeine Abzocke der Verbraucherzentrale Bremen. Der demenzkranke Mann hatte an einer Kaffeefahrt von „Claudias Clubreisen“ aus Cloppenburg teilgenommen. Dort erwarb er zu einem überdurchschnittlich hohen Preis ein Nahrungsergänzungsmittel mit Q10. Der Veranstalter ging sogar so weit, dass er einen Mitarbeiter bei dem Opfer persönlich vorbei schickte, um eine Kreditkartenabbuchung vorzunehmen.

Die Tochter des Geschädigten konnte durch Rückbuchungen und Widerspruch eine weitere Abbuchung in Höhe von 5.000 Euro verhindern.

Verbraucherzentrale rät: In extremen Fällen Anzeige erstatten!

Die Verbraucherzentrale warnt vor derartig skrupellosen Geschäftsleuten, die die Hilflosigkeit und die Krankheit des Mannes schamlos ausgenutzt haben. Leider kommt es auf Kaffeefahrten immer wieder zu Vorfällen, bei denen Verbraucher bedrängt oder sogar bedroht werden, damit sie überteuerte Produkte kaufen. Bei dem aktuellen Fall, der eine Sittenwidrigkeit darstellt, rät die Verbraucherzentrale zur Anzeige.

Das ist sittenwidrig. Der Veranstalter nutzt die Unkenntnis und die Demenz des Verbrauchers aus, dem das Missverhältnis zwischen Ware und Preis nicht klar ist. Es ist ungeheuerlich, auf welche Weise hier die Hilflosigkeit eines Menschen zur Geldschneiderei ausgenutzt wird.Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen
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So schützen Sie sich auf einer Kaffeefahrt

Nicht hinter jedem Veranstalter stecken gemeine Abzocker, dennoch zeigt die Vergangenheit, dass auf Kaffeefahrten immer wieder Leute bedrängt und um ihr Geld betrogen worden sind. Die Verbraucherzentrale hat für Sie einige Tipps:

  • Die angebotene Ware ist häufig überteuert und von schlechter Qualität. Seien Sie sich dessen bewusst.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wirklich wollen.
  • Achten Sie auf ein korrektes Datum und vollständige Daten des Verkäufers bei einer Bestellung. Fordern Sie zudem eine Vertragskopie.
  • Tätigen Sie keine Anzahlungen, möglicherweise ist Ihr Geld sonst verloren.
  • Verträge können Sie bis zu zwei Wochen nach Abschluss ohne Begründung kündigen.
Schicken Sie aus Beweisgründen einen Widerruf an den Vertragspartner immer so ab, dass Sie die Einhaltung der Frist nachweisen können! Hierzu eignen sich ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben. Am sichersten, aber auch am teuersten ist allerdings das Einschreiben mit Rückschein, bei dem Sie eine vom Empfänger gegengezeichnete Empfangsbestätigung bekommen.Verbraucherzentrale
Fazit: Lassen Sie sich zu nichts zwingen!
Lassen Sie sich auf einer Kaffeefahrt weder bedrängen noch bedrohen. Denken Sie daran, dass der Veranstalter Ihnen die angepriesenen Leistungen erbringen muss, auch wenn Sie nichts kaufen möchten. Das heißt, er darf Sie nicht von Attraktionen oder Ähnlichem ausschließen, nur weil Sie sein Produkt nicht kaufen.

Was sind Ihre Erfahrungen mit Kaffeefahrten?

Waren Sie schon mal auf einer Kaffeefahrt, bei dem die Veranstalter zu gemeinen Mitteln gegriffen haben, um Kaufverträge abzuschließen? Diskutieren Sie mit anderen Lesern unterhalb des Artikels in den Kommentaren. Wir sind auf Ihre Erfahrungen gespannt.

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