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Halal essen: Wann ist ein Produkt „halal“? Einheitliche Zertifizierung für ein Siegel fehlt


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Der Begriff „halal“ ist aus der arabischen Welt bekannt und findet sich im Supermarkt auf ein paar Lebensmitteln. Dabei ist der Begriff vielen Menschen gar nicht bekannt, so dass es Zeit wird ihn zu erläutern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • „halal“ ist ein Wort aus dem Arabischen und wird mit „rein“ oder „erlaubt“ übersetzt.
  • Handelt es sich um ein „halal“ Lebensmittel, dann entspricht es den muslimischen Speisevorschriften.
  • Speisen sind nur unter einigen Aspekten wirklich „halal“, aber es gibt bis heute keine einheitlichen Standards, wenn es um die halal-Produkte geht.
  • In Deutschland ist das betäubungslose Schlachten von Tieren grundsätzlich verboten, aber es gibt ein paar Ausnahmen für die Genehmigungen notwendig sind. Allerdings ist das importieren von geschächteten Tieren erlaubt.

Die Definition von „halal“

„Halal“ bedeutet ganz einfach „erlaubt“ oder „rein“ und dabei geht in erster Linie um Lebensmittel.

Aber der Begriff fällt auch immer wieder in der Handlung für islam-konforme oder aus islamischer Sicht zulässige Dinge.

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Die „Halal“-Ernährung

Der Begriff „halal“ ist bei Nicht-Muslimen eher im Zusammenhang mit Lebensmittel bekannt, denn „Halal“ gibt es in der islamischen Welt.

Beispielsweise ist „halal“:

  • Fleisch von Pflanzenfressern, wenn es nach bestimmten Vorschriften geschlachtet wird. Diese Variante wird auch als Schächtung bezeichnet.
  • Frischmilch
  • frisches Obst und Gemüse
  • Ei
  • pflanzliches Öl

Verschiedene Kategorien legen fest, ob es sich um ein Halal-Lebensmittel handelt oder nicht und diese Kategorien werden von islamischen Rechtsgelehrten ausgelegt. Bis heute gibt es keine gültigen Listen, auf denen alle Lebensmittel zu finden sind, die unter den Begriff „halal“ fallen.

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Die Definition von „haram“

Als „halal“ werden alle Lebensmittel bezeichnet, die zulässig und erlaubt sind und im Gegensatz dazu steht „haram“. 

Es gibt unterschiedliche Lebensmittel, die als „haram“ bezeichnet werden und das sind:

  • Schweinefleisch und mit dessen Bestandteile hergestellte Produkte (Speck, Mettbrötchen, Burger, Zwiebelkuchen)
  • Gelatine aus Schweinerohstoffen und damit hergestellte Produkte (Torten, Gummibärchen, Joghurts)
  • Alkohol und alkoholhaltige Lebensmitteln (Eis und Pralinen)
  • bluthaltige Lebensmittel (Zungenwurst, Blutwurst)

Gelatine zur Fruchtsaftgärung

Gelatine wird aus geschlachteten Schweinen gewonnen und ist nach den islamischen Vorschriften nicht erlaubt, also „haram“ und nicht „halal“.

Die Fruchtsaftklärung mit Hilfe von Gelatine ist ein Problem, denn bei der Produktion wird Gelatine verwendet und da spielt es auch keine Rolle, ob sie nur in verschwindend kleinen Mengen erhalten bleibt.

Die islamischen Rechtquellen, wozu Sunna und Koran zählen, legen die Speisevorschriften nur in Richtung „halal“ und „haram“ fest, aber es gibt keine klare Einordnung der Lebensmittel.

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„Halal“-Siegel

Der Begriff „halal“ ist in der EU lebensmittelrechtlich nicht geschützt, so dass es für die speziellen Produkte auch keine einheitlichen Standards gibt.

Somit kann es keine einheitliche Zertifizierung geben und dadurch gibt es zahlreiche Siegel, die für „halal“-Produkte werben, aber die verschiedenen Siegel machen eine klare Definition fast unmöglich. Die Verbraucher sehen sich meist einer scheinbar unmöglichen Aufgaben gegenüber, wenn sie „halal“-Lebensmittel kaufen. Es gibt Zertifizierer, die Fleisch auch als „halal“ anerkennen, wenn bei der Schlachtung Elektrokurzzeitbetäubung vorhanden ist oder ein Bolzenschussapparat eingesetzt wird. Andere Zertifizierer achten darauf, dass das Schächten betäubungslos durchgeführt wird.

Außerdem richtet sich eine „Halal“-Zertifizierung nicht nur nach den Zutaten oder an der Art der Schlachtung, sondern auch die Produktionsprozesse müssen einigen Bestimmungen folgen. Reinigung und Pflege der Anlagen sind dabei ein großes Thema und dabei wird auch unzulässige Fette und Alkohol verzichtet. Im Sinne der Koranethik ist wichtig, ob die Tiere aus einer Massentierhaltung stammen oder bei der Schlachtung leiden müssen. Somit ist klar, dass auch das Fleisch von erlaubten Tierarten durchaus als „haram“ bezeichnet werden kann, wenn die Haltung, die Fütterung oder die Schlachtung nicht passen.

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In Deutschland ist Schächten verboten!

Das betäubungslose rituelle Schlachten von Tieren wird als Schächten bezeichnet und ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.

Allerdings kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. So ist auch eine „Halal“-Schlachtung in Deutschland möglich, wenn die Tiere eine Betäubung erhalten. Mittlerweile gibt es ein paar Rechtsgelehrte, die eine Betäubung vor der Schlachtung aus Gründen des Tierschutzes akzeptieren.

Im gleichen Atemzug ist der Import von geschächteten Tieren durchaus erlaubt, denn es gibt innerhalb der EU keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Schächtung. Aber das Fleisch von geschächteten Tieren braucht eine Kennzeichnung.

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Der Hersteller hilft

Viele Verbraucher wenden sich mit Fragen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und da kommen Fragen rund um die Herstellung und den Einsatz von Zusatzstoffen oder Zutaten auf. 

Ein paar Beispielfragen stehen Sie hier:

  • Ist der Emulgator „Mono- und Diglyceride aus Speisefettsäuren“ für Muslime geeignet?
  • Welche Fruchtsäfte werden nicht mit Schweinegelatine geklärt?
  • Welche Zusatzstoffe (Aromen, Farbstoffe usw.) werden mit Hilfe von Alkohol hergestellt?

In vielen Fällen lässt sich aber nur spekulieren, denn Emulgatoren werden aus Pflanzenfetten hergestellt. Allerdings kann nur der Hersteller genaue Informationen zur Herkunft geben. Die Auslobung „vegan“ kann eine kleine Hilfe sein, aber wenn Sie sich nicht sicher sind, dann kaufen Sie „Halal“-Fleisch nur in ethnischen Supermärkten oder vom regionalen Schlachter des Vertrauens.

Mindestanforderung für „Halal“-Kennzeichnung

Heute arbeiten viele Hersteller mit unzähligen Siegeln, aber leider sorgen die Siegel nicht für Klarheit, sondern eher für Verwirrung.

Zudem sind sie für die Kaufentscheidung meist nicht besonders hilfreich und somit ist Transparenz und Verlässlichkeit ein Muss. Die islamischen Gelehrten müssen mit Herstellern, Handel und Gesetzgebern verbindliche Kriterien festlegen, damit eine ordentliche „Halal“-Zertifizierung und -Kennzeichnung möglich ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Halal

1. Sind die Burger von Mc Donalds halal?

Nein, denn in den Burgern befindet sich eine Mischung aus Schweine- und Rindfleisch und wenn nur Rindfleisch enthalten ist, dann ist die Schlachtung nicht konform.

2. Zählen Burger King Burger als halal?

Dadurch, dass das Fleisch für die Frikadellen nicht nach konformer Schlachtung produziert wird, zählen die Burger von Burger King nicht als halal.

3. Wo kann ich mit sicher sein, dass es sich um Halal-Fleisch handelt?

In vielen Städten gibt es ethnische Supermärkte und auch ein paar ausgewählte Schlachter sind mit einer Sondergenehmigung ausgestattet.

4. Warum ist Gelatine nicht halal?

Gelatine wird aus Schwein gewonnen und Schwein ist nicht halal-konform, so dass auch Gelatine nicht halal ist.

5. Wer bestimmt die Halal-Vorschriften?

Die Vorschriften in Bezug auf halal werden von den islamischen Gelehrten festgelegt. Dazu nehmen sie den Koran zur Hilfe.

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Fazit

In der heutigen Zeit gibt es auf fast allen Lebensmittel irgendwelche Siegel, die für eine bestimmte Art von Haltung, Tier oder Vorschrift stehen. Viele der Siegel sind nicht einheitlich, so dass es auch bei Halal-Lebensmittel Schwierigkeiten gibt. Bis heute gibt es keine festen Richtlinien, wie die Halal-Siegel zertifiziert werden, so dass Sie sich nur an den Händler Ihres Vertrauens wenden können.

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