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Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s


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Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland. Außerdem verraten wir Ihnen wie Hör- und Sprachgeschädigte den Sperrnotruf erreichen können.

Kredit- und EC-Karten sollten Sie immer sperren, sobald diese abhandengekommen sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig, zum Beispiel wenn Sie Ihre Karte verloren haben. Vor allem sollten Sie eine Kartensperrung veranlassen, wenn Sie Opfer eines Taschendiebstahls oder von Internetkriminalität geworden sind. Wer über einen Phishing-Versuch seine Kontodaten preisgibt, der läuft Gefahr, dass das Konto in kurzer Zeit leer geräumt wird. Um das zu verhindern, gibt es einen Sperrnotruf.

Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Ihre EC-Karte, Mastercard oder Visacard per Sperrnotruf sperren. Außerdem halten wir eine Übersicht für Sie bereit, welche Sperr-Rufnummern es für EC- und Kreditkarten gibt, die nicht am zentralen Sperrnotruf teilnehmen.

Der Sperrnotruf 116116 sperrt nicht nur Bankkarten

Wenn Sie sich den Sperrnotruf 116 116 einprägen, können Sie damit fast alle Karten sperren lassen. Eine Liste der Banken, die sich nicht dem zentralen Sperrnotruf angeschlossen haben, finden Sie unter diesem Abschnitt.

Aber nicht nur Bankkarten lassen sich über den zentralen Sperrnotruf deaktivieren, sondern auch Online-Banking-Zugänge und elektronische Identitätsfunktionen wie beim Personalausweis. Teilweise lassen sich sogar Handys sperren. Das setzt allerdings voraus, dass der Anbieter Teil des Sperrnotrufsystems ist.

Der Sperrnotruf ist weltweit unter +49116116 erreichbar und bietet Ihnen schnelle Hilfe bei dem Verlust von EC- und Kreditkarten. Wichtig zu wissen: Sie können nur deutsche Karten und Zugänge mit dem Notruf sperren. Die Nummer ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Diese Banken sind nicht Teil des zentralen Sperrnotrufsystems

Es gibt ein paar Banken, die sich dem zentralen Sperrnotruf nicht angeschlossen haben. Karten von folgenden Banken müssen Sie unter einer gesonderten Nummer sperren lassen:

  • Barclaycard: 040 89099877
  • Advanzia Bank Inland: 0800 8801120, Ausland: +49 345 21973030
  • ConsorsBank: 069 66571333 (gilt für Visa-Kreditkarten)
  • Hanseatic Bank: 040 600096422
  • International Card Services B.V.: 0211 69152699
  • Mercedes-Benz Bank: 069 66571333
  • Postbank Inland: 0228 55005500, Ausland: +49 69 66571333
  • PPRO Financial Ltd: 00800 48437776
  • Santander Bank: 02161 2729889
  • Targobank: 0211 90020444
  • TeamBank AG: 0721 120966001 (gilt für easyCredit Card)
  • Valovis: 069 264897555
  • Wüstenrot Bank: 07141 16755500

Ist der Sperrnotruf 116 116 auch aus dem Ausland erreichbar?

Ja. Jedoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Zunächst ist die deutsche Landesvorwahl wichtig. Sie sollten sich vor Reieantritt darüber informieren, wie Sie aus dem jeweiligen Land eine Verbindung nach Deutschland aufbauen. Eine Liste der entsprechenden Vorwahlen nach Deutschland finden Sie an dieser Stelle. Wählen Sie zur Kartensperrung aus dem Ausland +49 116 116. Es gilt dabei der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

ACHTUNG: Im Ausland ist die Landesvorwahl nach Deutschland unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die Vorwahl nach Deutschland.

Falls Sie die +49 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen können, steht eine weitere Nummer zur Verfügung:  +49 30 40504050. Auch für diese Rufnummer gilt der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

Die Nummern zur Kartensperrung sind rund um die Uhr erreichbar.

Wie erreichen Sprach- und Hörgeschädigte den Sperrnotruf ?

Die Nummer 116 116 ist auch per Fax erreichbar. Falls Sie also nicht telefonieren können, haben Sie trotzdem die Möglichkeit Kredit- und EC-Karten sperren zu lassen. Der Betreiber des Sperrnotrufs, Servodata, hat mittlerweile auch eine App für Android und iOS, über die sich Sperrungen vornehmen lassen. Allerdings hat die Sperr-App in unserem Test nicht gut abgeschnitten.

Lastschriften mit dem KUNO-System sperren?

KUNO steht für: „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das KUNO-System wurde von deutschen Polizeibehörden und der Wirtschaft entwickelt. Eine Kartensperrung verhindert nämlich keine Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren. Banken geben dem Einzelhandel Informationen zu gesperrten Karten im Sinne des Giro-Card-Verfahrens, also per Karte und Pin. Zahlungen per Unterschrift werden nicht verhindert. Hier greift das KUNO-System, weswegen Sie einen Kartenverlust immer bei der Polizei melden sollten.

Wie funktioniert das KUNO-System?

Um im KUNO-System erfasst zu werden und damit Lastschriften an Tankstellen oder Supermärkten ebenfalls zu unterbinden, müssen Sie einen Kartendiebstahl bei der Polizei anzeigen. Der Diebstahl wird an eine zentrale Meldestelle weitergegeben. So werden beteiligte Handelsunternehmen informiert, die dann ein elektronisches Lastschriftverfahren ablehnen können.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Die Teilnahme am KUNO-System

Sie müssen sich nicht registrieren. Wichtig ist, dass Sie Anzeige erstatten, damit die Polizei eine KUNO-Meldung veranlassen kann. Dazu brauchen Sie Ihre Bankleitzahl, die Kontonummer und die Kartenfolgenummer. Haben Sie Letzteres nicht, wird Ihr gesamtes Konto und nicht nur die verschwundene Karte gesperrt. Die Kartenfolgenummer können Sie allerdings nachreichen. Sprechen Sie den Beamten bei der Aufnahme der Anzeige unbedingt auf das KUNO-System an und bitten Sie um Sperrung über KUNO. Obwohl Sie auch online Anzeige erstatten können, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Gang zur nächsten Polizeidienststelle.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Kartensperrung rückgängig machen

Für den Fall, dass Ihre Kreditkarten wieder auftauchen: Damit Sie Ihre Kredit- und EC-Karten wieder nutzen können, müssen Sie sich an Ihre Bank wenden. Eine Entsperrung über die 116 116 ist nicht möglich.

Zusammenfassung
  • Bei Verlust oder Betrugsvorfällen in Zusammenhang mit Kreditkarten, EC-Karten oder Ihrer Bankverbindung lassen Sie Ihre Karte unter 116 116 sperren lassen.
  • Die zentrale Kartensperrung für Deutsche Bankhäuser ist rund um die Uhr und weltweit erreichbar.
  • Erstatten Sie bei einer Kartensperrung unbedingt auch Anzeige bei der Polizei, um über das KUNO-System auch Lastschriften zu sperren.
  • Denken Sie auch bei Phishing-Angriffen oder Internetbetrug an die Kartensperrung und die Anzeige bei der Polizei.

Haben Sie Erfahrungen mit dem Sperrnotruf? Dann nutzen Sie doch die Kommentarfunktion unter diesem Artikel, um sich mit unseren Lesern auszutauschen.

Auf Onlinewarnungen.de finden Sie weitere Ratgeber.

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Benutzer-Bewertung
5 (3 Stimmen)

3 Gedanken zu „Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s“

  1. Es war der einste Horror. Der „Automat“ konnte die EC Karte nicht sperren. Es ist in meinen Augen ein Unding, eine Hotline einzurichten wo ein Automat eine über 20ig stellige IBAN Nummer verlangt. In meinem Fall, und ich habe deutlich gesprochen, erkannte dieser meine IBAN nicht. Man ruft in Notfällen die Nummer 116116 an und möchte schnell zun einer Sperrung der EC Karte gelangen und nicht mit drücken Sie die eins, drücken Sie die zwei usw. durch eine ellenlanges Menue geführt werden.

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