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Kleine Blockheizkraftwerke: Die Heizung, die auch Strom liefert – Energie produzieren und im besten Fall ins Stromnetz einspeisen


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Ohne Energie funktioniert heute nichts mehr, aber die Energievorräte werden immer knapper und die Energiepreise steigen immer mehr. Der wachsende Hunger nach Energie hat schwerwiegende Folgen für das Klima und die Umwelt. Aus dem Grund gibt es immer wieder neue, effizientere Techniken, die den Strom selber erzeugen. Dabei entsteht die sogenannte Abwärme, die ebenfalls zur Verwertung kommt und dann handelt es sich um Blockheizkraftwerke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Blockheizkraftwerke sind auch unter dem Kürzel BHKW bekannt.
  • Durch die hohen Bevölkerungszahlen steigt das Verlangen nach Energie stetig.
  • Energie selber herzustellen ist eine sehr beliebte Technik und kommt immer häufiger zum Einsatz.

Die Arbeit der Blockheizkraftwerke

Die Blockheizkraftwerke wandeln Energieträger, egal ob gasförmig, fest oder flüssig in Strom und Wärme um. Dazu verarbeiten Sie Gas, Öl oder Holz.

Diese Art der Energiegewinnung wird auch als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet. Normalerweise erzeugt ein Kraftwerk Strom und die anfallende Abwärme bleibt ungenutzt. Im Grunde steckt am Ende nur etwa 40% der eingesetzten Energie im Strom und außerdem muss der Strom auch noch transportiert werden, wodurch auch noch einmal bis zu 6% Energieverlust entsteht. Anders sieht es in einem Blockheizkraftwerk aus, denn die Abwärme wird ebenfalls verwertet und die Energieerzeugung erfolgt verbrauchsnah. Durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes wird bis zu 95% der Energie in Strom und Wärme umgewandelt und auch genutzt.

Die Arbeit der Blickheizkraftwerke hat aber noch einen entscheidendes Vorteil, denn es wird eine deutlich geringere Menge an CO2 vermieden, dessen Anteil bei der konventionellen Erzeugung deutlich höher ist.

Effizienz eines Blockheizkraftwerks

Bei einem Blockheizkraftwerk muss man 100 Einheiten Energie einsetzen, um 90 Einheiten Strom und Gas zu produzieren. Es gibt nur einen Verlust von 10 Einheiten. Anders sieht es bei der konventionellen Energieproduktion aus, denn um 90 Einheiten Strom nutzen zu können, braucht man hier den Einsatz von 147 Einheiten an Energie. Die Einsparung liegt bei 32% und ist deutlich höher als bei den Blockheizkraftwerken.

Die Anschaffung eines Blockheizkraftwerkes ist auf den ersten Blick also sehr lukrativ. Ein Gebäude muss einen ganzjährigen Energiebedarf haben, damit sich ein solches Kraftwerk lohnt. Gerade die größeren Gebäude wie Wohnhäuser mit mehreren Parteien, Hotels, Schwimmbäder und Krankenhäuser fallen unter diese Kategorie. Auch für kleinere Mehrfamilienhäuser und Reihenhauszellen kann ein BHKW wirtschaftlich sein, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Das bedeutet, die Warmwasserbereitung sollte über einen Speicher erfolgen. Damit sich das Blockheizkraftwerk sich lohnt, müssen die Bedingungen vor Ort genau unter die Lupe genommen werden.

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Ein Kommentar

Die Gerätschaften und ihre Funktion

Der Stromgenerator wird von einem Motor angetrieben, der mit dem Hausnetz verbunden ist.

Dabei entsteht Motor- und Abgaswärme, die über einen Wärmespeicher läuft und dann für die Heizung und die Warmwasserzubereitung umgewandelt wird. Der vorhandene Wärmespeicher hat die Funktion, dass bei einem niedrigeren Wärmebedarf der Motor nicht immer wieder neu anspringen muss. Der Strom wird von Generator erzeugt und deckt einen Teil des eigenen Strombedarfs ab. Stromüberschüsse, die eventuell anfallen werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Hinweis: Kleine Blockheizkraftwerke, die mehr Wärme als Energie erzeugen, werden auch als stromerzeugende Heizungen bezeichnet.

Es gibt zurzeit unterschiedliche BHKW-Technologien auf dem Markt:

  • Otto- oder Dieselmotor

Die kleinen BHKWs sind aus dem Kfz-Bereich bekannt und sind Verbrennungsmotoren. Sie erlauben den Einsatz von fast allen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, die zur Energie umgewandelt werden. Die gasbetriebenen Ottomotoren kommen am häufigsten zum Einsatz und dabei sind die Anlagen der neuste Stand der Technik.

  • Stirlingmotor

Immer häufiger werden die BHKWs in Stirling-Motoren eingesetzt und dabei nutzen sie das bekannte Prinzip der externen Verbrennung. Eine Brennkammer, die außerhalb des Arbeitszylinders angeordnet ist, dient dabei als Wärmekammer. Die Brennkammer erhitzt das Arbeitsgas, welches sich in einem geschlossenen Arbeitszylinder befindet. Das Gas wird anschließend in einem Regenerator abgekühlt. Die Welle des Generators wird über das wechselseitige Abkühlen und Erwärmen angetrieben und so wird Strom erzeugt.

Dieser Motortyp hat einen ganz besonderen Vorteil, denn es können nicht nur flüssige, sondern auch feste und gasförmige Brennstoffe eingesetzt werden. Leider gibt es im Moment nur sehr wenig Erfahrung mit den Stirlingmotoren im Bereich der Blockheizkraftwerke.

  • Brennstoffzelle

Die Brennstoffzelle ist eigentlich mit einem Stromspeicher zu vergleichen und weicht von den anderen Funktionsprinzipen deutlich ab. Bei den Brennstoffzellen werden die Brennstoffe von außen zugeführt und das können Erdgas, Wasserstoff oder Methanol sein. In diesen Stoffen ist chemische Energie gebunden und diese werden umgewandelt, so dass elektrische Energie entsteht. Zusätzlich entsteht Wärme als eine Art Nebenprodukt. Es gibt in den Brennstoffzellen keine beweglichen Teile und mittlerweile sind die ersten Brennstoffzellen-BHKW auf dem Markt zu bekommen.

Es findet zurzeit eine schnelle Entwicklung des Marktes statt und mittlerweile gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch eine Liste mit aktuellen Geräten heraus, die vom BAFA geprüft und für die einfachen Verfahren zugelassen.

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Die Wirtschaftlichkeit eines BHKW

Eine Reihe von Voraussetzungen muss gegeben sein, damit sich der Einsatz eines BHKWs für den Betreiber wirtschaftlich lohnt.

Im Vorfeld sollte immer eine gute Analyse des Wärme- und Strombedarfs durchgeführt werden, damit eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden kann. Alle Kosten und alle Erlöse sind im Einzelfall genau zu prüfen und eventuell ist auch eine fachkundige Beratung eine sehr gute Idee. Bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale können Sie sich von einem Fachplaner oder einem Heizungsbauer gründlich beraten lassen.

  • Die Höhe der Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten für ein Blockheizkraftwerk sind sehr unterschiedlich und hängen von der Technik und der notwendigen Leistungsstärke ab. Eine Investition von 25.000 Euro ist mindestens notwendig, wenn Sie ein kleines BHKW installieren wollen.

  • Die zusätzlichen Komponenten

Ein Heizkessel wird zur Deckung der Spitzenlast gebraucht und ein solcher Kessel ist in einigen kleinen BHKWs integriert. Zudem ist ein Wärmespeicher notwendig, der als Puffer dient. Der sogenannte Pufferspeicher verhindert das häufige Ein- und Ausschalten, beispielsweise wenn die Wärmeabnahme des Gebäudes zu einem gewissen Zeitpunkt geringer ist als sonst und somit verlängert sich auch die Lebensdauer des BHKW.

  • Die Leistungshöhe

Die jährliche Laufzeit des BHKW ist entscheidend für die Auslegung und damit auch die Anzahl der Betriebsstunden, damit genug Stromerlös erwirtschaftet werden kann. Die erzeugte Wärme, die für Heizung und Warmwasser zur Verfügung steht, muss in dieser Zeit abgenommen und verwendet werden. Allerdings ist der Bedarf im Sommer deutlich geringer als im Winter und dennoch muss das BHKW eine hohe Laufzeit erzielen, denn meist wird nur ein Teil der Spitzenwärmeleistung abgedeckt. Dazu gibt es eine klare Faustformel, die besagt, dass die thermische Leistung zwischen 10 und 30% liegen der Spitzenwärmeleistung liegen muss. Eine zentrale Wasserversorgung spielt eine sehr wichtige Rolle und ist eine Grundvoraussetzung, denn bei einem hohen Wärmebedarf wird der Kessel einfach zugeschaltet.

Beispiel:

Mit 6 kW übernimmt das BHKW etwa 30% der maximalen Heizlast eines Gebäudes und deckt damit 75% des jährlichen Energiebedarfs an Heizung und Warmwasser ab. Das BHKW erreicht so etwa 5.000 Betriebsstunden im Jahr und ist dabei wirtschaftlich genug. Der Spitzenlastkessel übernimmt dann einfach die Restversorgung.

  • Die nachträgliche Wärmedämmung und der Einfluss auf das Gebäude

Eine nachträgliche Wärmedämmung an einem Gebäude sorgt für eine starke Beeinflussung der Betriebsergebnisse, denn ein BHKW erzeugt schließlich Wärme. Die Laufzeiten des Blockheizkraftwerks verringern sich durch den geringeren Energieverbrauch und damit steigt der Stromerlös, denn die Strommenge bleibt ja gleich. Bei der Planung einer Wärmedämm-Maßnahme sollte die Auslegung des BHKW mit berücksichtigt werden.

  • Die Höhe der Wartungskosten

Für das BHKW fallen nicht nur Anschaffungskosten und die Kosten für den Energieträger an, sondern auch Wartungskosten. Ideal ist ein Vollwartungsvertrag, denn der Anbieter garantiert eine durchgehende Betriebsbereitschaft für das BHKW. Für ein kleines BHKW mit einer elektrischen Laufzeit von 5 kW und einer 5.000 Stunden Betriebslaufzeit entstehen bei einem Vollwartungsvertrag Wartungskosten zwischen 900 Euro und 1.000 Euro im Jahr.

  • Die Erlöse aus der Stromerzeugung

Im Grunde müssen die Anschaffungs- und Wartungskosten mit dem erzeugten Strom verdient werden. Das BHKW muss über das ganze Jahr über effektiv arbeiten, damit sich eine Anschaffung auch wirklich lohnt. Mittlerweile gibt es für die Mini-BHKWs einen Erfahrungswert und der besagt, dass bei einer vollen Auslastung mindestens 5.000 Betriebsstunden erreicht werden und ideal ist es, wenn Sie den erzeugten Strom für das eigene Gebäude nutzen.

  • Die Rolle des Stromverbrauchs

In den meisten Fällen arbeitet das BHKW in einem Wohngebäude nur, wenn die Wärme gebraucht wird. Der erzeugte Strom kommt entweder im Haus zum Einsatz oder wird in das öffentliche Stromnetz gespeist. Der zeitliche Ablauf des Wärme- und Strombedarfs muss präzise ermittelt werden, damit die Energiebilanz so genau wie möglich ist und dann können Sie auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage gut einschätzen.

  • Erstattung der Energiesteuer

Innerhalb des ersten Abschreibezeitraums von 10 Jahren lässt sich die Energiesteuer, die über die Brennstoffe zum Betrieb des Blockheizkraftwerks gezahlt wurde, vollständig erstatten und danach teilweise.

  • Heizöl 6,135 Cent pro Liter
  • Erdgas 0,55 Cent pro Liter
  • Flüssiggas 6,06 Cent pro Liter

sind nach dem aktuellen Gesetz möglich. Im Abschnitt „Zulassung, Anmeldung, Betrieb“ gibt es detaillierte Informationen zum Thema.

  • Förderung von Blockheizkraftwerken

Die BHKWs werden im Rahmen von Förderprogrammen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen gefördert. Bis 20 kWel fördert das Bundesministerium die Neuerrichtung der Anlagen. In den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie alle Anforderungen für eine Förderung nachlesen.

Es gibt eine Basis-Zuschuss-Höhe, die sich nach der elektrischen Leistung einer Anlage berechnet:

> 0 – 1 kWel 1.900 EUR
> 1 – 4 kWel 1.900 EUR + 300 EUR jedes weitere kWel
> 4 – 10 kWel 2.800 EUR für die ersten 4 kWel + 100 EUR jedes weitere kWel
> 10 – 20 kWel 3.400 EUR für die ersten 10 kWel + 10 EUR je kWel

Beispiel:

Der Antragsteller bekommt für eine 5 kWel Anlage einen Basiszuschuss von 2.900 Euro. Dieser beinhaltet den Sockelbetrag für die ersten vier Kilowatt und 1x 100 Euro für jedes weitere kWel.

Zum Basis-Zuschuss gibt es aber auch noch weitere Boni:

  • Der Wärmeeffizienzbonus

Der Wärmeeffizienzbonus wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem zweiten Abgaswärmetauscher ausgestattet sind und die gleichzeitig einen hydraulischen Abgleich durchführen. In einem solchen Fall beträgt der Bonus 25% der Basisförderung.

  • Der Stromeffizienzbonus

Der Stromeffizienzbonus wird für alle BHKWs gewährt, die einen hohen elektrischen Wirkungsgrad haben. Für diese Anlagen gibt es bis zu 60% der Basisförderung.

Es gibt eine Liste der förderfähigen BHKWs vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und darin steht für jedes Modell ein möglicher Förderbetrag. Die BHKW-Modelle, die dort gelistet sind, verfügen meist über einen Abgaswärmetaucher, sind nachgerüstet und werden mit einem Wärmeeffizienzbonus gefördert. Aufgrund der aktuellen Anforderungen gibt es den Stromeffizienzbonus zurzeit nur für Geräte mit Brennstoffzellen.

Die Bafa-Förderung wird mit anderen Förderprogrammen kombiniert, so dass Sie auf eine Maximalsumme von zusätzlich 2x 2.800 Euro kommen können.

Viele Energieversorgungsunternehmen bieten weitere Förderungen an, aber dafür müssen Sie dort nachfragen. Zudem bestehen Vergütungsmöglichkeiten für den Strom, den Sie erzeugen.

  • Hilfe bei der Entscheidung

Sie finden hier aber auch eine überschlägige Abschätzung, wie sich ein BHKW im Vergleich zu anderen Heizsystemen schlägt und wie die Wirtschaftlichkeit ist. Bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen finden Sie Hilfe, damit Sie das eigene Gebäude vorab prüfen können und Informationen, ob sich der Einsatz eines BHKWs bei Ihnen lohnt.

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Zulassung, Anmeldung und Betrieb

In einer kurzen Zusammenfassung erfahren Sie, ob, wann und wie Sie die Geräte anmelden müssen.

Die Anmeldeverfahren unterscheiden sich anhand der BKHW-Größe und die nachfolgenden Informationen helfen Ihnen, wie und wo Sie Zulassungen und die entsprechenden Anmeldungen einreichen:

Der Netzbetreiber zahlt einen Zuschlag, wenn das BHKW Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist und das ist laut dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgeschrieben. Auch der selbst genutzte Strom wird seit 2009 mit dieser Förderung belohnt. Die Anlage muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angemeldet sein, damit Sie den gesetzlichen Zuschlag bekommen. Je nach Anlagegröße gibt es für die Zulassung verschiedene Vorgehendweisen:

  • Die vereinfachte Zulassung für kleine BHKW (einmalig)

Es gibt ein einfaches Verfahren für die Zulassung, die aber nicht für alle BKHW gilt, sondern nur für alle, die eine elektrische Leistung von bis zu 50 kWel haben und ab dem 19. Juli 2012 in Dauerbetrieb laufen. Aber auch Anlagen mit bis zu 10 kWel sind betroffen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 18. Juli 2012 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden. Zudem muss die Anlage in der Bafa-Liste zu finden sein und die folgenden Forderungen erfüllen:

  • Die Anlage ist farbrikneu.
  • Es ist kein Nah- und Fernwärmenetz am Standort der KWK-Anlage vorhanden.
  • Sie wird nur an diesem Standort betrieben.
  • Es darf keine weitere KWK-Anlage an dem Standort in Betrieb sein, die ab dem 1. Januar 2009 auf 12 aufeinanderfolgenden Monaten lief.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann reicht es, wenn Sie die Anlage beim Bafa anzeigen. Die Anzeige erfolgt nur auf dem elektronischen Weg und damit Sie eine Auszahlung erhalten, muss der Stromnetzbetreiber nur die Kopie der Anzeige beim Bafa vorlegen.

  • Zulassung von Anlagen, die nicht gelistet sind (einmalig)

Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung in Papierform, wenn das BHKW nicht in der Bafa-Liste zu finden oder nicht fabrikneu ist. Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Herstellerdatenblatt und dem Inbetriebnahmeprotokoll ein.

  • Zulassung von modernisierten BHKW

Es findet sogar eine Zulassung statt, wenn die maßgeblichen Komponenten der BHKW erneuert sind, dann kann das Bafa die Anlage auch zulassen. Grundvoraussetzung ist, dass ein die Kosten für eine Erneuerung der Komponenten mindestens 1/4 der Kosten für eine Neuanlage ausmachen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie beim Bafa.

  • Anmeldung zum Anschluss an das örtliche Stromnetz (einmalig)

Melden Sie die BHKW beim örtlichen Netzbetreiber an und schließen Sie zwei Verträge ab, den Vertrag für den Netzanschluss und den Vertrag für die Ausschlussnutzung. In der Regel kümmert sich der Installateur um diese Aktionen.

Damit Sie die Zuschüsse ausgezahlt bekommen, braucht der Netzbetreiber eine Kopie der Anlagenzulassung durch das Bafa. Zudem muss ein Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber bestehen, der über den erzeugten Strom geht.

  • Jahresmitteilung für das Bafa (jährlich)

Alle BKHW-Betreiber müssen eigentlich die selbst verbrauchte Strommenge und die eingespeiste Menge einmal im Jahr selber beim Bafa melden. Auch die Brennstoffart und die Brennstoffmenge, die gebraucht wird, muss selber angegeben werden. Die Meldung muss immer bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.

Auf alle Jahresmitteilungen, die eine elektrische Leistung von bis zu 50 kW haben, verzichtet das Bafa neuerdings. Anders sieht es bei Anlagen auch, welche die Leistung von 50 kW überschreiten, bei denen verlangt die Bafa immer noch eine Jahresmitteilung.

  • Erstattung der Energiesteuer (Antrag an das Hauptzollamt (jährlich))

Für den Betrieb eines BHK wird Brennstoff benötigt und für sie wird nach einem ermäßigten Steuersatz besteuert. Zudem beantragen Sie einfach eine vollständige Erstattung der Energiesteuer. Dafür gibt es aber eine Voraussetzung und diese besagt, dass das BHKW mindestens 70% der Energie in Strom und Wärme umwandeln muss. Das aktuell gültige Gesetz besagt, dass die folgenden Beiträge erstattet werden:

Brennstoff Rückerstattung
Heizöl 6,135 Cent pro Liter
Erdgas / gasförmige Kohlenwasserstoffe 0,55 Cent pro kWh*

*kWh: Kilowattstunde, Stand 2018

Das Hauptzollamt gewährt die Steuererstattung beziehungsweise -vergütung. Bis zum 31. März des Folgejahres sind die Anträge für das letzte Kalenderjahr einzureichen.

Einspeisevergütung und Eigenstromnutzung

Die Wirtschaftlichkeit des BHKW hängt von verschiedenen Faktoren ab, von dem Wärmeverbrauch und die Höhe der Anschaffungskosten, aber auch ob die Kosten sich durch den selbst genutzten Strom bezahlt machen.

Sie sollten einen großen Teil der erzeugten Energie selber nutzen, aber auch eine gesetzliche Stromvergütung bietet sich an. In der Regel bietet die eigene Nutzung einen deutlich besseren finanziellen Vorteil.

  • Die Vergütung für den erzeugten Strom

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um sich den erzeugten Strom vergüten zu lassen, aber Sie müssen sich für eine Möglichkeit entscheiden. Es handelt sich um die Vergütung nach

  • dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das für alle Anlagen des KWK infrage kommt, oder
  • dem Erneuerbare-Energie-Gesetz.

Eine Vergütung nach dem EEG ist nur möglich, wenn die Anlage mit Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung betrieben wird. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhält der Betreiber eine höhere Vergütung.

  • Vergütung nach dem KWK-Gesetz

Die Vergütung für den Strom setzt sich aus drei einzelnen Teilen zusammen, den üblichen Preis, den KWK-Zuschlag und den vermiedenen Netzkosten.

  • Der übliche Preis

Der übliche Preis wird durch den Netzbetreiber bestimmt und hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Sie verhandeln mit dem Netzbetreiber einen Preis für den eingespeisten Strom, ansonsten bekommen Sie den üblichen Preis der in der Leipziger Strombörse EEX nachzulesen ist. In jedem Quartal verändert sich der übliche Preis.

  • KWK-Zuschlag

Für jede erzeugte Kilowattstunde wird ein Zuschlag bezahlt und das ist im KWK Gesetz festgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Strom selber nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Anlage muss bei dem Bafa zugelassen sein, damit Sie die Förderung beziehungsweise den Zuschlag bekommen. Die Anlage muss neu sein oder die Hauptkomponenten der Anlage sind modernisiert und dann erhalten Sie auch den Zuschlag. Die Vergütung wird immer ab dem 1. Januar gezahlt, wenn der Antrag zu spät eingereicht wird.

Die Höhe des Zuschlages hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Leistung ab. Eine Anlage mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt bekommen 8 Cent pro Stunde und dafür muss die Anlage aber auch 60.000 Stunden in Vollbenutzung laufen. Einen verringerten Zuschlag bekommt der selbst verbrauchte Strom. Die Höhe des Zuschlags liegt her bei 4 Cent für eine Kilowattstunde. Die Betreiber von kleinen Anlagen, die eine Leistung von bis zu 2 Kilowatt haben, lassen sich einfach eine Pauschale auszahlen, die aber auch mit 60.000 Vollleistung berechnet wird. Hier kommt es dann zu einem Zuschlag von etwa 2.400 Euro.

  • Sie bekommen die Zuschlag für 10 Jahre oder für 30.000 Volllaststunden, wenn die Modernisierungskosten mindestens 50% im Gegensatz zum Neukauf ausmachen
  • 5 Jahre oder 15.000 Volllaststunden, wenn die Modernisierungskoten 25% im Gegensatz zum Neukauf ausmachen
  • Vermiedene Netzkosten

Die BHKW Anlage stellt den Strom direkt vor Ort bereit und der örtliche Netzbetreiber gibt den Strom weiter, wenn er eingespeist wird. Der Strom muss also nicht über lange Stecken transportiert werden und somit fallen dafür auch keine Kosten an. Hier wird von vermiedenen Netzkosten gesprochen, die Sie als Betreiber gutgeschrieben bekommen. Dafür gibt es eine Stromnetzentgeltverordnung, die als Berechnungsgrundlage dient. Für die kleinen BHKW gibt es noch keine festgelegte Vergütung. In der Regel gibt es eine ganz einfache Vorgehensweise, die auch von vielen Netzbetreibern angewendet wird und demnach stellen Sie die Netzkosten dem Betreiber einfach in Rechnung. Der Netzbetreiber stellt Informationen auf seiner Homepage zur Verfügung, die zur Berechnung zu verwenden sind. Für eine Kilowattstunde gibt es in der Praxis zwischen 0,4 und 1,5 Cent als vermiedene Netznutzung.

Für ein BHKW mit elektrischer Leistung und maximal 50 kW kommen Sie so auf folgende Preise:

Üblicher Preis 3,5 Cent pro kWh

+KWK-Zuschlag 8 Cent pro kWh

+Vermiedene Netzkosten 0,50Cent pro kWh

=Einspeisevergütung 11,78 Cent pro kWh

Die Alternative

Es gibt aber auch noch eine Alternative und das ist die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das BHKW muss dafür aber mit Biomasse laufen und das im Sinne der Biomasseverordnung. 20 Jahre wird die Vergütung gewährt und dazu kommt die anteilige Inbetriebnahme. Eine garantiere Einspeisevergütung erhalten Sie für alle Anlagen mit 500 kW und alle größeren Anlagen unterliegen der Pflicht zur Direktvermarktung. Nach der Anlagenleistung entscheidet sich, wie viel Sie als Betreiber bekommen. In der kleinsten Leistungsklasse liegt die Vergütung bei 13,66 Cent für ein Kilowatt und bei einer Anlage, die zur Leistungserbringung das Vergären von Bioabfällen nutzt, liegt die Vergütung bei 15,26 Cent für eine Kilowattstunde. Anlagen, die mit Biogas betrieben werden, kommen auf eine Vergütung von 23,73 Cent.

  • Eigene Stromnutzung

Im besten Fall nutzen Sie den erzeugten Strom einfach selber und das lohnt sich auch deutlich mehr. Sie brauchen keinen externen Strom kaufen und müssen auch nicht für die Einspeisung ins Stromnetzwerk sorgen. Im Schnitt kostet eine Kilowattstunde Strom im Moment um die 24 Cent und die Vergütung für den eingespeisten Strom hängt von dem üblichen Börsenpreis und den vermiedenen Netznutzungsentgelten ab, die deutlich geringer sind. Den staatlich geförderten KWK-Zuschlag bekommen Sie, egal ob Sie den Strom selber nutzen oder ins Stromnetz einspeisen. Finanziell ergibt sich ein Vorteil von 20 Cent für eine Kilowattstunde zwischen der Einspeisung und der eigenen Nutzung. Sie können die Stromnutzung noch weiter optimieren, indem Sie einfach einen Batteriespeicher verwenden, aber bedenken Sie, dass die Anschaffung eines Speichers im Moment noch mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Vergütung Netzeinspeisung versus Eigenstromnutzung
Beispielrechnung für Familie Mustermann in Düsseldorf
Netzeinspeisung in Ct/kWh (netto) Eigenstromnutzung in Ct/kWh (netto)
KWK-Zuschlag 8 4
„üblicher Preis“ (hier: KWK-Index, 3. Quartal 2013) 3,28
VNN (hier Netzbetreiber Düsseldorf) 0,46
Ersparte Strombezugskosten 27
Summe 11,74 31
Vorteil Eigenverbrauch in Ct/kWh in diesem Beispiel 19,26

– EEG-Umlage bei Eigenverbrauch

Im August 2014 ist das neue EEG in Kraft getreten und damit zahlen Sie bei einer Eigenversorgung eine reduzierte EEG-Umlage. Die Umlage zahlen Sie auf den selbst genutzten Strom, der aus der KWK-Anlage stammt. Zudem zahlen Betreiber von Bestandsanlagen keine EEG-Umlage, wenn Sie den Strom aus der eigenen Anlage verwenden. Die EEG-Umlage beträgt 40% des selbst genutzten Stroms, aber es gibt eine Ausnahme. Ein BHKW mit einer Leistung von 10 kW und einer Nutzung von bis zu 10.000 Kilowattstunden braucht keine EEG-Umlage zahlen.

Beispiel für eine bessere Übersicht:

Das BHKW hat 2 kW elektrische Leistung und läuft 5.000 Betriebsstunden im Jahr, dabei erzeugt es 10.000 kWh Strom. Die Betreiber nutzen 50% des erzeugten Stroms selber, dann zahlen Sie auf 5.000 kWH Strom keine EEG-Umlage. Die Betreiber von kleinen BHKWs profitieren von der Ausnahmeregelung, aber für die BHKW-Betreiber in Mehrfamilienhäusern kommt es aufgrund der neuen Regelung zu einer Umlagebelastung.

Telefonwerbung: Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte und verhängt Bußgeld

Werbeanrufe kennen die meisten Verbraucher nur zu gut. Oft sind die Anrufer am Telefon unverschämt, nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau oder rufen trotz Verbot immer wieder an. Das nervt nicht nur. Viele

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Die aktuelle Checkliste zu BHKW

Lassen Sie zunächst von einer Fachkraft überprüfen, ob sich das eigene Gebäude für den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes überhaupt eignet. Dafür bietet sich ein Energieberater der Verbraucherzentrale an, ein Fachplaner oder sogar ein Heizungsbauer, der mit BHKW Erfahrung hat. Bei dem Fachgespräch verlieren Sie mit der folgenden Checkliste zu keinem Zeitpunkt den Überblick und besprechen alle notwendigen Punkte ohne Schwierigkeiten.

Wärmeverbrauch: Ist der Wärmeverbrauch ausreichend hoch?Stromverbrauch: Ist der Stromverbrauch ausreichend hoch?Warmwasser: Ist eine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden?

Sanierungen: Wurden anstehende Sanierungen bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des BHKW berücksichtigt, etwa Wärmedämmung?

Aufstellungsort: Gibt es einen geeigneten Aufstellort innerhalb oder außerhalb des Gebäudes? Ist dort ausreichend Platz für BHKW-Modul, Wärmespeicher, ggf. Brennstofflagerung?

Versorgungsleitungen: Wie werden Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom) und Abgasleitung verlegt?

Heizungs- und Warmwasser-Leitungen: Ist eine einfache Anbindung an bestehende Heiz- und Warmwasserleitungen möglich?

Messeinrichtungen: Welche Messeinrichtungen (Wärmemengenzahler, Stromzähler) sind erforderlich? Wo werden sie installiert?

Bauliche Anpassungen: Sind bauliche Anpassungen (etwa Türöffnungen, Treppen, Durchbrüche) erforderlich?

Schallschutz: Ist ausreichender Schallschutz, auch zu Nachbargrundstücken, gewährleistet?

Holen Sie sich bei einer positiven Vorprüfung immer mehrere Angebote der qualifizierten Betriebe ein und vergleichen Sie diese. Ein Fachplaner hilft bei größeren Gebäuden oder bei Heizungsanlagen weiter. Die entsprechenden Adressen finden Sie bei der Handwerkskammer oder durch den jeweiligen Hersteller.

Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Blockheizkraftwerke

1. Was ist eigentlich ein Blockheizkraftwerk ?

Das Blockheizkraftwerk ist ein Kraftwerk und das Kraftwerk wandelt Energie in Strom und Wärme um. Dadurch ist es möglich, ein ganzes Haus zu versorgen und Sie sind nicht von dem Netzbetreiber abhängig.

2. Was kostet ein Blockheizkraftwerk für ein Einfamilienhaus?

Es gibt Blockheizkraftwerke in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichen Leistungen, demnach sind auch die Kosten unterschiedlich. Für ein BHKW rechnen Sie mit Kosten zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Mikro- und Mini-BHKWs sind deutlich teurer, dann rechnen Sie mit bis zu 20.000 Euro mehr.

3. Wann lohnt sich ein Blockheizkraftwerk?

Wirtschaftlich ist ein Blockheizkraftwerk in der Regel, wenn das Kraftwerk im 2/3 im Jahr aktiv läuft und das bedeutet, dass mindestens 5.500 Betriebsstunden vorhanden sind.

4. Bietet sich ein Blockheizkraftwerk auch für Mehrfamilienhäuser an?

Ein BHKW bietet sich auch für Mehrfamilienhäuser an, denn der selbst erzeugte Strom sorgt für eine immense Kosteneinsparung in Bezug auf die Gas- und Stromkosten. Gerade die Stromkosten steigen von Jahr zu Jahr und demnach sind Sie unabhängig von den ortsansässigen Netzbetreibern, wenn Sie selber Strom produzieren.

5. Wo sind die Förderungen zu beantragen?

Für den Bau der BHKWs gibt es mittlerweile Förderungen durch das Bafa. Dort sind auch die entsprechenden Formulare zu finden, die für die Förderung auszufüllen sind.

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Ein Kommentar

Fazit

In der heutigen Zeit spielen Strom, Gas und Energie eine bedeutende Rolle, denn jeder Mensch braucht Strom. In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass Energie immer schwieriger zu bekommen ist und demnach sind die Erneuerbaren Energien seit einigen Jahren im Vormarsch. Es gibt immer neue Techniken, die zur Gewinnung von Energie geeignet sind und eine sind die Blockheizkraftwerke. Die Blockheizkraftwerke sind für viele Menschen interessant, die eigenen Strom produzieren wollen. Alle wichtigen Informationen rund um die BHKW finden Sie in dem obigen Artikel.

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