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Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an, was tun?


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Gepäck ist bei jeder Reise der ständige Begleiter, aber immer wieder kommt es vor, dass das Gepäck verschwindet oder einen Schaden aufweist. Haben Sie Anrecht auf Ersatz, eine Erstattung oder sogar eine Entschädigung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Gepäck ist entweder verloren, zerstört, beschädigt oder kommt verspätet an, dann wenden Sie sich sofort an die Airline und gegebenenfalls an den Pauschalreiseveranstalter.
  • In der Regel können Sie bis zu 1.400 Euro als Schadenersatz verlangen, wenn das Gepäck zerstört, beschädigt, verspätet oder gar nicht ankommt.
  • Sie können zudem den Preis der Reise mindern, wenn Ihnen das Gepäck während einer Pauschalreise nicht zur Verfügung steht.

Die Möglichkeiten direkt vor Ort!

Beschädigung und teilweisem Verlust:

Melden Sie den Schaden sofort beim Flughafen, an dem vorhandenen Lost and Found Schalter oder einer ähnlichen Anlaufstelle. Innerhalb von 7 Tagen sollten Sie sich dort gemeldet haben und dabei den Schaden genau beschrieben. Idealerweise dokumentieren Sie den Schaden mit Hilfe von Fotos. Zudem sollten Sie den Verlust unbedingt sofort bei der Fluggesellschaft melden oder bei einer Pauschalreise dem Veranstalter. Eine schriftliche Meldung muss Ihnen bestätigt werden. Können Sie den Veranstalter telefonisch nicht erreichen, dann melden Sie sich bei ihm per Mail und immer vor einem Zeugen.

Verspätung:

Sie müssen den Schaden sofort anzeigen, aber spätestens nach 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Reisegepäck wieder zur Verfügung haben. Wenden Sie sich entweder an die Fluggesellschaft oder an den Reiseveranstalter.

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Gepäck verloren, zerstört oder beschädigt

Gepäck lässt sich in zwei Kategorien einordnen und anhand der Kategorien unterscheiden sich auch die Möglichkeiten.

Aufgegebenes Reisegepäck

Die Fluggesellschaft haftet bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, wenn Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben. Handelt es sich bei dem Flug um einen Teil einer Pauschalreise, dann haftet der Veranstalter. Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen für den Ersatz des Schadens aufkommen, wenn das Gepäck in deren Obhut verloren geht, zu Schaden kommt oder zerstört wird. Sobald Sie das Gepäck am Schalter abgegeben haben, befindet es sich in der Obhut der Fluggesellschaft und das beginnt schon beim Abstellen auf der Waage. Die Obhutnahme endet erst, wenn Sie Ihr Gepäck vom Förderband nehmen oder das Gepäck Ihnen durch Zoll- oder Polizeibehörden übergeben wird. Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter muss auch für Schäden bei Diebstahl, Feuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen aufkommen.

Allerdings entfällt die Haftung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Schaden aufgrund der Eigenart des Gepäcks entstanden ist oder schon ein Mangel im Vorfeld vorhanden war. Das gilt zum Beispiel bei zerbrechlichen Gegenständen. Eine unsachgemäße Verpackung sorgt für ein Mitverschulden des Reisenden und wird beim Ersatzanspruch eingerechnet. Befinden sich im Reisegepäck wertvolle Gegenstände und nicht im persönlichen Gewahrsam, dann kann es dazu führen, dass der Reisende im Verlustfall mit 100% belastet wird.

Handgepäck und persönliche Gegenstände

Ein wenig anders sieht die Sache bei Handgepäck oder persönlichen Gegenständen aus, denn die Fluggesellschaft haftet nur dann, wenn der Schaden durch die Fluggesellschaft oder deren Mitarbeiter entstanden ist. Die Fluggesellschaft hat aber nur einen geringen Einfluss auf Gegenstände, die von den Fluggästen in Obhut genommen werden und aus dem Grund muss die Schadensursache flugbetriebsbedingt sein. Es muss also zu einem typischen Risiko mit dem Flugverkehr kommen, damit die Fluggesellschaft zur Haftung genötigt ist. Die Fluggesellschaft ist nicht zuständig, wenn das Handgepäck gestohlen wird. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn der Reisende beweisen kann, dass die Fluggesellschaft für den Verlust zuständig ist und ihn verschuldet hat.

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Verspätetes Gepäck

Ihr Gepäck kommt deutlich später am Endziel an als Sie, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen auch den Schaden ersetzen.

Allerdings muss die Verspätung bei der Luftbeförderung passiert sein, also innerhalb des Zeitraums, in dem das Gepäck entweder auf dem Flughafen oder im Flugzeug war. Im Grunde also während der Zeit der Inobhutnahme durch die Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft kann sich der Verantwortung nur entziehen, wenn sie nachweisen kann, dass Sie alle Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder die Maßnahmen keinen Erfolg bringen. Es handelt sich um zumutbare Maßnahmen, wenn der Unternehmen sorgfältig, gewissenhaft und vernünftig mit dem Gepäck umgeht und alle kaufmännischen Überlegungen getroffen hat. Eine Entlassung ist keine ausreichende Begründung und selbst bei einem kleinen Zweifel haftet die Fluggesellschaft.

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Die Haftungsbeschränkung

Bei der Haftung gibt es eine sogenannte Haftungsbeschränkung und diese liegt bei Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks bei etwa 1.350 Euro.

Hierbei handelt es sich um eine Haftungshöchstgrenze, die für einen Passagier gilt und nicht für ein Gepäckstück. Allerdings wird der Betrag nicht automatisch ausgezahlt, denn Sie müssen den Schaden darlegen und beweisen. Vor allen Dingen, wenn die Fluggesellschaft eine Beteiligung bestreitet. Sie müssen den Schaden genau beschreiben oder mit Fotos nachweisen können, aber auch, dass die verzögerte Aushändigung zu unnötigen Kosten geführt hat. Im besten Fall machen Sie vor dem Abflug Fotos von Ihrem Koffer.

In der Höhe unbegrenzt haftet die Fluggesellschaft nur in Ausnahmefällen und dazu muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass es sich um einen absichtlichen oder leichtfertig verursachten Schaden handelt. Im Obhutsbereich der Fluggesellschaft wurde der Koffer gewalttätig geöffnet, dann muss die Gesellschaft nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nachweisen, dass bei der Öffnung kein Vorsatz vorhanden war (15. Februar 2005, Az. 22 U 145 /04). Die Fluggesellschaft haftet unbeschränkt, wenn sie diesen Nachweis nicht erbringen können. Der Wert des Gepäcks kann durch einen Zuschlag deklariert werden und dann erhöht sich die Haftung auf den angezeigten Betrag.

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Erstattung bei Neukauf

Das Gepäck ist verloren gegangen, wurde beschädigt oder zerstört, dann ist der aktuelle Zeit wert zu ersetzen.

Sie haben die Möglichkeit angemessene Ersatzartikel zu beschaffen, wenn Ihr Gepäck am Urlaubsort nicht vorhanden ist. Dazu gehören Unterwäsche, Kleidung und natürlich auch Hygieneartikel, aber nur angemessene und notwendige Dinge. Die Angemessenheit hängt von der Art der Reise ab, denn bei einem Strandurlaub brauchen Sie andere Dinge wie bei einer Luxuskreuzfahrt. Zudem muss die Überbrückungszeit beachtet werden, denn oft ist unklar, ob das Gepäck verspätet kommt oder komplett verschwunden ist. Sie sind verpflichtet die Kosten so gering wie möglich zu halten, so dass ein Badeanzug ausreicht und Sie zudem nicht mehrere teure Markenartikel kaufen dürfen. In der Regel erhalten Sie von der Fluggesellschaft eine Art Notpaket mit allen wichtigen Drogerieartikeln und vielleicht sogar Ersatzwäsche. Wenn das Gepäck wieder auftaucht, dann muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für die Lieferung zur Unterkunft oder nach Hause sorgen.

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Schadensanzeige

Eine Schadensanzeige müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist erstatten und zwar schriftlich.

Bei Beschädigung oder teilweise Verlust müssen Sie umgehend, aber spätestens nach 7 Tagen eine Anzeige erstellen. Bei einer Verspätung haben Sie 21 Tage nach Zustellung Zeit, sich entweder an die Fluggesellschaft oder an den Reiseveranstalter zu wenden.

Innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Jahren kann eine Klage auf Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen erhoben werden.

Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise haben Sie die Möglichkeit den Reisepreis für den Zeitraum zu reduzieren, in dem Sie das eigene Gepäck nicht zur Verfügung haben.

In der Regel haben Sie die Möglichkeit den Preis zwischen 5 und 50% zu mindern, wobei Sie sich an den Tagesreisepreis richten müssen. Sie können jeden Tag berechnen, in dem das Gepäck nicht vorhanden ist. Es besteht sogar die Möglichkeit eine 100%-ige Erstattung zu bekommen, wenn es sich um ein wichtiges Gepäckstück handelt, ohne welches Sie den Tag nicht verbringen können. Hier kann der Smoking ein Beispiel sein, den Sie extra für den Opernbesuch eingepackt haben. Eine Minderung von 50% des Gesamtpreises ist möglich, wenn Sie während der gesamten Reise auf Ihr Gepäck verzichten müssen.

Allerdings müssen Sie sich sofort bei dem Reiseveranstalter melden und eine Anzeige schreiben, denn nur dann besteht die Möglichkeit der Reisepreisminderung. Wichtig ist, dass die Anzeige immer in Gegenwart von Zeugen durchgeführt wird und vom Reiseveranstalter als zur Kenntnis genommen gilt. Sollten Sie den Veranstalter vor Ort nicht erreichen, dann können Sie ihn entweder per Mail oder Telefon erreichen. Aber auch hier muss ein Zeuge anwesend sein. Der Hotelier vor Ort ist nicht für die Mängelanzeige zuständig, denn das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.

Auch in diesem Fall gibt es eine Frist von 2 Jahren und sie beginnt direkt am Vertragsende, so dass nach zwei Jahren keine Ansprüche auf Reisepreisminderung mehr erhoben werden können.

Wichtig zu beachten!

  • Wertsachen
  • empfindliche Gegenstände
  • lebenswichtige Medikamente

gehören ins Handgebäck und haben im aufgegebenen Gepäck nichts zu suchen. In den Beförderungsbedingungen können Sie nachlesen, dass die Haftung für solche Dinge von den Fluggesellschaften ausgeschlossen wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema verlorenes Gepäck

1. Darf ich mir einen Badeanzug kaufen, wenn mein Gepäck während des Fluges in den Urlaub verschwunden ist?

Sie dürfen sich einen neuen Badeanzug kaufen, wenn das Gepäck nicht rechtzeitig am Urlaubsort ankommt. Die Kosten muss die Fluggesellschaft übernehmen, wenn sie für die Verspätung oder den Verlust verantwortlich ist.

2. Wem melde ich den Verlust meines Koffers?

Sie wenden sich immer zuerst an die Fluggesellschaft, denn sie nimmt den Koffer in Obhutnahme und ist dann auch für ihn verantwortlich. Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Reiseveranstalter.

3. Wann bin ich wieder für mein Gepäck verantwortlich?

Sie geben die Verantwortung für das Gepäck ab, wenn Sie es auf die Waage beim Einchecken stellen und übernehmen die Verantwortung wieder, wenn Sie es am Zielflughafen vom Förderband nehmen.

4. Wie lange sollte ich auf meinen Koffer warten?

Hierfür gibt es keine pauschale Antwort, denn im Koffer befinden sich meist nicht nur Kleidungsstücke, sondern auch Hygieneartikel. Sie können je nach Notwendigkeit auch schon direkt am kommenden Tag für Ersatz sorgen.

5. Wie viel Schadenersatz bekomme ich bei einem Kofferverlust?

Die Fluggesellschaften haben eine Pauschale von 1.350 Euro festgelegt, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass Gepäck verschwindet oder zu spät am Zielort ankommt. Für die Reisenden sehr ärgerlich, aber Sie müssen Ruhe bewahren und die richtigen Schritte einleiten. Nur, wenn Sie die richtigen Schritte einleiten, haben Sie die Möglichkeit Schadenersatz zu erhalten oder eine Preisminderung durchzusetzen.

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