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Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter? Achten Sie auf die Art der Zusatzversicherung und führen Sie immer einen Vergleich der Anbieter durch


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Die Pflege ist sehr teuer und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die ambulante Pflege handelt oder um die Pflege in einem Pflegeheim. Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen meist nur einen kleinen Teil der Kosten und eine private Zusatzversicherung springt dann ein. Sie denken über eine Pflegezusatzversicherung nach, dann achten Sie genau worauf Sie sich langfristig einlassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe des finanziellen Bedarfs im Alter lässt sich nur schwer vorhersagen und daher lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung für einen jungen Menschen eher nicht. Es kann so viel passieren Kinder, Wechsel des Jobs, Heirat oder Scheidung.
  • Bei den einzelnen Produkten sind die Preisunterschiede recht hoch und darum lohnt sich ein Vergleich auf jeden Fall.
  • Grundsätzlich besteht ein solcher Vertrag ein Leben lang und die Beiträge steigen meist regelmäßig an.
  • Deutlich schlechtere Vertragsbedingungen haben die staatlich geförderten Verträge, aber dafür kann die Versicherung eine Person nicht ablehnen, auch nicht aufgrund einer Vorerkrankung.

Das Pflegerisiko und die Kosten steigen in Zukunft

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Zukunft und das ist Gewissheit.

Mehr als 4,25 Millionen Menschen in Deutschland beziehen schon heute Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflege betrifft in erster Linie die älteren Menschen und laut dem Bundesministerium für Gesundheit trifft es Frauen deutlich häufiger, denn sie haben eine höhere Lebenserwartung und sind im Alter alleinstehend.

Rund 76% der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden versorgt und das ist ein großer Teil. In der Regel fallen 68% davon unter den Teil, die von Angehörigen gepflegt werden und in einem solchen Fall fallen keine Kosten für eine professionelle Pflege an. Die Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt.

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Der gesetzliche Versicherungsschutz

Kommt es zu einem Pflegefall, dann übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten.

Die Entscheidung über die Höhe der Kosten wird von dem Pflegegrad abhängig gemacht. Die Einstufung für einen Pflegegrad wird anhand der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten vorgenommen. Er bestimmt im Grunde wie viel Unterstützung durch eine professionelle Pflege notwendig ist und auch die Höhe der gesetzlichen Leistungen wird dadurch bestimmt. Die Pflegekassen haben eine Einstufung von eins bis fünf vorgesehen und abhängig von der Pflegesituation zahlen die Pflegekasse die folgenden monatlichen Gelder:

Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause professionelle Pflege zu Hause vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 0,00 Euro* 0 Euro* 0 Euro*
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1298 Euro 1262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1612 Euro 1775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1995 Euro 2005 Euro

*Die Pflegekasse zahlt einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Betrag, der für alle Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden zur Verfügung steht.

Das Problem:

In der Regel decken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur einen geringen Teil der Kosten. Die Pflegebedürftigen zahlen den Rest aus der eigenen Tasche, wenn die tatsächlichen Pflegekosten über den Leistungen der Pflegeversicherung liegen. Reicht die Rente nicht aus und das Vermögen ist aufgebraucht, erst dann springt das Sozialamt ein. Das Sozialamt macht sich auf die Suche nach Ehepartnern und Kinder, die als Unterhaltspflichtig gelten und holen sich das Geld von ihnen zurück. Sie müssen aber ein entsprechendes Einkommen oder ein Vermögen vorweisen, ansonsten kann das Sozialamt nichts holen.

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Die Kosten

In Deutschland liegt der Eigenanteil je nach Pflegesituation durchschnittlich bei:

professionelle Pflege zu Hause vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 125 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 2 500 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 3 1100 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 4 2200 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 5 2200 Euro 1500 Euro

Bei einer Pflegeversicherung sollten Sie auf ein paar Summen genau achten, aber welche sind das?

Es gibt starke Unterschiede zwischen der stationären und der ambulanten Pflege:

  • In den Pflegeheimen gibt es keinen Unterschied zwischen den Pflegegraden 2 bis 5, wenn es um die Kostenberechnung geht. Für jeden Bewohner bekommt das Heim einen einheitlichen Betrag und aus dem Grund leisten die Versicherungsprodukte ab Pflegegrad 2 für den stationären Bereich einen einheitlichen Betrag. Vom Verband der Ersatzkassen wird zurzeit ein Eigenanteil von 2.015 Euro im Durchschnitt angegeben. Eine Heimunterbringung ist bei einem Pflegegrad 1 eher die Ausnahme, denn es gibt nur einen geringen Pflegebedarf, aber der Kostenanteil ist sehr hoch. Fragen Sie bei den infrage kommenden Pflegeheimen nach den Kosten. Wichtig ist auch, dass die Pflegekosten in den kommenden Jahren auf jeden Fall steigen werden.
  • Die Kosten für eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst fallen sehr unterschiedlich aus und hängen von der Höhe des Pflegegrades und der regionalen Lage ab. In den meisten Fällen kommt es bei einem hohen Pflegegrad nicht zu einer ambulanten Versorgung. Hierbei handelt es sich um die Pflegegrade 4 und 5, denn sie sind in einem Pflegeheim untergebracht. Wichtig ist also, dass die Versicherung eine gute Betreuung für ambulante Pflege hat und die Pflege für die Pflegegrade 1 bis 3 gut abgedeckt ist.

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Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen soll, denn der finanzielle Bedarf ist entscheidend für die Zusatzversicherung und der hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Interessant:

Im Pflegefall stehen auch andere Mittel zur Verfügung und darüber sollten Sie nachdenken, denn Sie könnten beispielsweise eine Immobilie vermieten. Dadurch erhalten Sie zusätzliche Einnahmen und diese helfen dabei, die Kosten für eine stationäre Heimunterbringung zu bezahlen. Das Vermögen verbrauchen Sie meist am Lebensabend, obwohl viele Menschen ihren Kindern etwas hinterlassen wollen. Sie wollen ihren Angehörigen finanziell auch meist nicht zur Last fallen.

Für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Unterbringung können Sie auch Einnahmen aus einer Zusatzversicherung nehmen. Allerdings zahlen Sie in der Regel lebenslang in eine solche Versicherung ein und vergessen Sie auf keinen Fall, dass die Beiträge in Zukunft mit Sicherheit steigen.

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Absicherungsmöglichkeiten im privaten Rahmen

Es gibt drei verschiedene Produkte auf dem Markt, die zu den privaten Absicherungsmöglichkeiten zählen, Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen.

Die Tarife sind für Laien nur sehr schwer zu unterscheiden und aus dem Grund ist eine unabhängige Beratung sehr wichtig. Die Verbraucherzentralen sind dafür eine gute Hilfe, aber auch die Stiftung Warentest hat sich mit den Pflegeversicherungen und den einzelnen Tarifen beschäftigt.

Das Pflegetagegeld ist die häufigste Versicherung und dabei erhalten Sie ein vereinbartes Tagegeld im Fall eines Falles. Die meisten Versicherer zahlen den vollen Tagessatz nur, wenn Sie Pflegegrad 5 haben. Ein paar Versicherer zahlen den Höchstsatz auch schon bei Pflegegrad 4 und in den niedrigeren Pflegegraden kommt es nur zu einer anteiligen Auszahlung des Pflegesatzes. Mittlerweile gibt es auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege, aber diese sind nicht empfehlenswert, denn die Pflege zu Hause ist teuer und demnach fällt hier der Löwenanteil an.

Im Pflegeheim fällt ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrad 2 bis 5 an und demnach sollte auch das Tagegeld entsprechend gleich hoch sein. Die meisten Pflegebedürftigen fallen in die Pflegegrade 1 bis 3 und bleiben auch in diesen Graden.

Die Organisation der Pflege spielt bei der Pflegetageversicherung keine Rolle, denn das Pflegetagegeld steht Ihnen zur Verfügung, egal ob Sie in einem Heim wohnen, einen ambulanten Pflegedienst haben oder von einem Angehörigen versorgt werden. Sie haben sogar die Möglichkeit Hilfeleistungen zu zahlen, die nicht zur Pflege zählen, darunter Einkäufe oder das Begleiten von Spaziergängen.

Vereinbaren Sie, dass Sie keinen Beitrag mehr zahlen, wenn es zu einem Pflegefall kommt. In einem solchen Fall spricht man von einer Beitragsbefreiung, aber diese Möglichkeit wird nicht von allen Gesellschaften zur Verfügung gestellt. In seltenen Fällen gibt es eine Befreiung für den Pflegegrad 5, bei anderen Versicherungen überhaupt nicht.

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Wichtig

Wann die Versicherung zahlt ist generell wichtig und Sie sollten nach Versicherungen Ausschau halten, bei denen es ausreicht, dass eine Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt wurde. Es gibt Anbieter, die regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangen und die Pflegebedürftigen sind in der Pflicht, einen Arzt nach Aufforderung aufzusuchen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass sie verlangen, dass die Wohnung verlassen wird oder das Pflegeheim, aber solche Klauseln sind inakzeptabel.

Die Preisunterschiede bei solchen Verträgen sind sehr hoch und aus dem Grund lohnt sich ein Preisvergleich hier auf jeden Fall. Bedenken Sie, dass aufgrund der steigenden Ausgaben auch die Beiträge in Zukunft angehoben werden.

Dadurch, dass die Beiträge in Zukunft deutlich ansteigen werden, sollte es möglich sein, dass das Pflegegrad angehoben wird und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Aber achten Sie darauf, dass die Anpassung meist zu einem höheren Beiträge in einem hohen Alter kommen wird und in so einem Fall stoppen Sie die Pflegetagegeldversicherung.

Es gibt Pflegetagegeldtarife, die mit einer staatlichen Förderung von 5 Euro im Monat ausgestattet sind, aber das nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Regel fallen die Leistungen sehr gering aus und decken im schlimmsten Fall die finanziellen Lücken im Pflegefall nicht ab. Sie erhalten ab einem Alter von 40 Jahren und Pflegegrad 5 eine Mindestleistung von 600 Euro im Monat oder vielleicht ein bisschen mehr. Des Weiteren wird der Beitrag immer weiter bezahlt und demnach wird die Auszahlung deutlich geringer.

Jede Person wird in diesen Tarif aufgenommen und da spielt es keine Rolle, welches Alter Sie haben oder in welchen Gesundheitszustand Sie sind. Aus dem Grund wird erwartet, dass die Tarife in diesem Bereich deutlich schneller und höher steigen als in den anderen Tarifen. Eine Wartezeit von 5 Jahren ist vorgesehen.

In dem Tarif zahlt der Versicherer nur die nachgewiesenen Pflegekosten und in der Regel übernimmt er nur die Kosten für Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung zu finden sind. Grundvoraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Versicherung in Anspruch genommen und natürlich auch in diese eingezahlt haben. Der Versicherer übernimmt dann den Eigenanteil entweder zum Teil oder ganz.

Bei einer solchen Versicherung geht es wirklich nur um die Pflegekosten. Die wenigsten Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und bei Pflegegrad 1 kommt es zu keiner Auszahlung. Eine Befreiung vom Beitrag ist nicht vorgesehen.

In der Pflegekostenversicherung gibt es zwei Tarifarten:

Die Pflegerentenversicherung zahlt eine sogenannte Pflegerente, die im Vorfeld vereinbart wurde. Sie muss durch eine Überschussbeteiligung meist noch aufgestockt werden. Die Versicherungen richten sich meist nach der Einstufung der sozialen Pflegeversicherung und andere Versicherer arbeiten nach einem ganz eigenen System.

In der Regel ist die Pflegerente beitragsstabil, nicht nur im Beitrag selber, sondern auch vom Leistungsumfang. Beides wird bei Vertragsbeginn festgehalten und dabei bleibt es auch. Eine Änderung kommt nur vor, wenn eine Dynamik vereinbart ist. Beachten Sie immer die Rentenhöhe und die zu erwartende Inflation, gerade, wenn Sie eine Versicherung über einen sehr langen Zeitraum von 20 Jahren und mehr planen.

Die Pflegerente steht komplett zur Verfügung und liegt im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen deutlich höher. Sie können mit einer Höhe von zwei- bis dreimal so hoch wie andere Versicherungen rechnen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit variiert die Rentenzahlungshöhe. In der Regel erhalten Sie mit Pflegegrad 4 und 5 den vollen Pflegerentensatz. Die Pflegerente wird bei den niedrigen Pflegegraden entweder anteilig oder gar nicht gezahlt. Der Versicherte ist bei Pflegebedürftigkeit meist beitragsfrei.

Vorteil:

Bei finanziellen Engpässen kann die Beitragszahlung der Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden, aber das sorgt für finanzielle Einbußen. Durch eine Kündigung wird die Rentenversicherung beendet, aber die Einzahlungen gehen nicht verloren. Bei einer Tagesgeld- oder Pflegekostenversicherung ist das allerdings der Fall.

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Wer bekommt wie viel Hilfe?

Kein Mensch weiß, ob und wann es zu einem Versicherungsfall kommt und meist ist die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung sich wirklich lohnt, offen.

Brauchen Sie überhaupt eine zusätzliche Versicherung, denn wenn Sie ausreichend Vermögen haben oder eine gute private oder gesetzliche Rentenversicherung, dann können Sie problemlos auf eine private Pflegezusatzversicherung verzichten.

Eine Zusatzversicherung bedeutet, dass Sie über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Beiträge durchgehend zahlen müssen. Gehen Sie davon aus, dass die Prämien steigen werden und können Sie sich das wirklich leisten?

Ein paar wichtige Tipps:

Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Pflegezusatzversicherung

1. Wie hoch sollte die Pflegezusatzversicherung sein?

Die meisten Versicherungen bieten eine Leistungsstaffelung von 150 Euro an. Das bedeutet, Sie können monatlich zwischen 1.200 Euro, 1.350 Euro, 1.500 Euro und 1.650 Euro wählen.

2. Für wen lohnt sich eine private Pflegeversicherung?

Eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie kein eigenes Vermögen haben und den Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen wollen. Achten Sie darauf, dass Sie eine solche Versicherung im jungen Alter abschließen, damit die Beiträge niedrig ausfallen.

3. Wie hoch ist Pflegetagegeld?

Die Höhe des Pflegetagegeldes hängt von dem Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie immer 100% Leistung.

4. Wann eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Experten sind der Meinung, dass eine Pflegezusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Der Grund liegt an den geringen Beitragszahlungen, wenn Sie jünger sind. Im Alter steigen die Zahlungen.

5. Wie viel zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung liegt bei 3,05 % des Bruttoeinkommens und wenn Sie Kinder haben, dann liegt der Prozentsatz bei 3,3%.

AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Fazit

Eine Pflegezusatzversicherung ist in der Regel immer dann sinnvoll, wenn Sie im Alter abgesichert sein und den Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen wollen. Achten Sie immer darauf, dass Sie die Versicherungen und deren Tarife gut miteinander vergleichen, damit Sie den passenden Versicherungsschutz für die eigenen Bedürfnisse finden.

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