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Slimsticks: Verbraucher unzulässig in Abos gelockt – Kaufvertrag aufgrund von undurchsichtigen Informationen unwirksam


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Verbraucher haben auf slimsicks.de, slimsticks-gratis.de und slimsticks-abo.de kostenpflichtige Bestellungen getätigt. Hierbei handelt es sich allerdings um unbewusste Bestellungen für Nahrungsergänzungsmittel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei „Slimsticks“ handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel dessen Bestellung für manche Verbraucher zu Problemen führt.
  • Auf der Internetseite des Nahrungsergänzungsmittel sind Abos vorhanden, die für den Verbraucher nicht ersichtlich sind.
  • Die Verbraucherzentralen sind sich einig, denn mit dieser Methode kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande

Die Verbraucher beschweren sich immer wieder über die Seiten slimsticks.de, slimsticks-gratis.de und slimsticks-abo.de, denn es handelt sich um kostenpflichtige Bestellungen, die sie unbewusst machen. Dadurch kommt es zu Abonnements und unfreiwilligen Käufen von dem Nahrungsergänzungsmittel mit Namen „Slimsticks“. Aus 15 Bundesländern sind insgesamt um die 150 Fälle gemeldet worden.

Wir haben die Internetseiten im Rahmen des Marktwächterprojekts überprüft und sehen im Angebot die gesetzlichen Informationspflichten verletzt. Betroffene Verbraucher zahlen die Rechnung nicht und suchen stattdessen eine entsprechende Beratung auf. Das Landgericht Aachen hat mittlerweile auch festgestellt, dass es sich um eine irreführende Werbung handelt und hat im Sinne des Verbrauchers im Februar 2017 ein entsprechendes Urteil gefällt.

Das Bestellverfahren ist undurchsichtig

Die Verbraucher werden auf www.slimsticks.de aufgefordert einen Namen und die Zustelladresse einzutragen und mit einem Klick auf den „Weiter“-Button ist die Bestellung fertig. Es gibt keine weiteren Hinweise, so dass die Bestellung sofort ausgelöst ist.

In dem ganzen Bestellprozess sind keine Informationen zu finden, die eine Aussage zum Gesamtpreis trifft, aber genau diese Informationen sind dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dazu ist der Händler gesetzlich verpflichtet, ansonsten gilt der Kauf als unwirksam. Des Weitere muss der „Weiter“-Button mit einer deutlich besseren Formulierung gekennzeichnet sein. Hier wäre „kostenpflichtig bestellen“ eine Möglichkeit oder eine Aussage, die den gleichen Inhalt hat.

Verbraucherzentrale warnt vor Abo-Abschluss am Telefon für Ginkgo Nova

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor Anrufern, welche Verbrauchern das Nahrungsergänzungsmittel „Ginko Nova“ aufschwatzen wollen. Ob es dabei wirklich um Ihre Gesundheit geht? Oder doch eher um das liebe Geld? Wie fanden Sie diesen Artikel?

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Gratis-Geschenk gibt es nur im Abo

Viele Verbraucher landen durch Werbung auf Facebook auf den Seiten www.slimsticks-gratis.de oder www.slimsticks-abo.de.

In der Werbeanzeige bei Facebook und auf der Webseite des Herstellers wird den Verbrauchern ein Gratis-Geschenk für die Bestellung des Testpakets versprochen. Sie erhalten ein Bluetooth-Fitnessband kostenlos dazu. Der genaue Wortlaut auf der Internetseite des Herstellers ist: „Für jeden SlimSticks Tester: Das FitBand Bluetooth im Wert von 79,90 Euro.“

Das Fitnessband wird nur ausgeliefert, wenn der Verbraucher ein 90-Tage-Abonnement abschließt, aber das wird erst bei einem genaueren Hinsehen eindeutig klar. Das Abo hat einen Wert von 149,70 Euro und muss bezahlt sein, damit das Fitnessband kostenlos dazugegeben wird. Allerdings wird der Verbraucher darüber nicht ausführlich informiert.

Mittlerweile leitet die bekannte Webseite www.slim-gratis.de auf die Webseite www.simlim-abo.de um und auf der neuen Webseite wird das Fitnessband zu den gleichen Konditionen angeboten.

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Im Namen des Versandriesen Amazon werden E-Mails versendet, in denen Einkaufsgutscheine, Gewinne oder Prämien in Aussicht gestellt werden. Teils sollen Sie dafür an einer Umfrage teilnehmen. Doch diese Fake-Mails werden nicht von Amazon versendet. Es

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Die Warnung für Verbraucher

Der gesetzlichen Informationspflicht kommen die Slimstick-Seiten überhaupt nicht nach und unter diesen Umständen kommt auch kein Vertrag zustande, der als rechtswirksam angesehen wird.

Für die betroffenen Verbraucher besteht demnach keine Zahlungspflicht, sagt Kirsti Dautzenberg. Sie ist Mitarbeiterin des Marktwächterprojekts. Die Betroffenen zahlen die offene Forderung auf keinen Fall und gehen sofort mit der Zahlungsaufforderung in ein Beratungsgespräch der Verbraucherzentrale. Die Rechtslage muss für jeden Fall einzeln geklärt werden, so dass es zu keinen schwerwiegenden Folgen für den Verbraucher kommt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Slimsticks

1. Was ist Slimsticks?

Bei Slimsticks handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel, welches zum Abnehmen dient. Mit der regelmäßigen Einnahme verspricht der Hersteller eine schnelle und stetige Abnahme. Das Nahrungsergänzungsmittel ist frei verkäuflich und wird im Internet auf verschiedenen Seiten zum Kauf angeboten. er Verbraucherschutz warnt nicht nur vor dem Produkt selber, sondern auch vor den Methoden, wie die Kunden gelockt werden.

2. Wie verhinderte ich den Abo-Abschluss?

Auf der Internetseite des Herstellers sind keine genauen Angaben zu einem Abo-Abschluss zu finden. Sie drücken einfach auf den Weiter-Button und schon ist der Kauf abgeschlossen und Sie landen in der Abo-Falle. Im besten Fall verlassen Sie die Internetseite sofort, wenn Sie feststellen, dass es sich um eine der oben genannten Seiten handelt.

3. Muss ich die Kosten für das unfreiwillige Abo wirklich zahlen?

In der Regel sind die Kosten für das unfreiwillige Abo nicht zu bezahlen, denn es wurde festgestellt, dass kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. Sie sollten die Ware zurücksenden und sofort einen Widerruf schreiben. Dann fällt auch das Bezahlen der offenen Forderung weg.

4. Was mache ich, wenn ein Mahnschreiben kommt?

Sobald ein Mahnschreiben ins Haus flattert machen Sie sich auf zur nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder Sie suchen einen Rechtsanwalt auf, der ihre rechtlichen Interessen vertritt.

5. Hat eine Klage gegen den Hersteller von SlimSticks Sinn?

Es ist nicht bekannt, dass ein Verbraucher bis zu einer Klage gegen Slimstick gekommen ist. In der Regel lassen sich die Gegebenheiten im Vorfeld klären.

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Fazit

SlimSticks sind ein Nahrungsergänzungsmittel, die zur effektiven Gewichtsabnahme dienen. Die Werbung des Herstellers verspricht ein kostenloses Fitnessband beim Kauf, aber im Endeffekt gibt es das Band nur beim Abschluss eines 90-Tage-Abos. Diese Informationen sind auf der Webseite nicht gut zu erkennen und somit gilt der Kaufvertrag nicht als rechtswirksam. Schreiben Sie sofort einen Widerruf und bezahlen Sie die offenen Forderungen nicht.

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