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Untergeschobene Verträge am Telefon: Drei nützliche Fragen fürs Gespräch, um den Verstoß bei der Bundesnetzagentur zu melden


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Grundsätzlich sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers per Gesetz verboten, aber das Geschäft mit den Telefonverkaufsmaschen blüht weiterhin. Sie können sich gegen unerwünschte Werbung am Telefon und die untergeschobenen Verträge gut vorbereiten, wenn Sie ein paar Tipps beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz hoher Bußgelder kommen die unterwünschten Werbeanrufe und die untergeschobenen Verträge auch heute noch sehr häufig vor und dabei reicht das Angebot von Telefonverträgen bis hin zu Zeitschriftenabos.
  • Sie können sich auf die Telefongespräche sehr gut vorbereiten und mit drei einfachen Fragen ausreichend Informationen sammeln, so dass Sie die unseriösen Anrufen melden können.
  • Sie haben am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, dann können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn Sie ihn nicht haben wollen.

Lästige Werbeanrufe immer noch aktuell

Lästige Telefonanrufe von Telefon- und Internetanbietern, Banken, Versicherungen, Zeitschriftenverlagen und Energieversorgern kommen beinah täglich vor. 

Viele Verbraucher beschweren sich, denn solche Anrufe können durchaus ärgerliche Folgen haben. Sie erhalten Rechnungen oder es wird einfach Geld von Ihrem Konto abgezogen. Zudem kommt es zur Abfrage von persönlichen Daten und diese werden einfach weitergereicht, so dass andere Anbieter Sie auch mit unerwünschten Anrufen bombardieren.

Die Marktwächter haben eine repräsentative Umfrage durchgeführt und herausgefunden, dass mehr als 50% der Deutschen schon mindestens einen Anruf mit Werbung erhalten haben.

Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein

Windige Geschäftemacher versenden wieder E-Mails, mit denen sie dem Empfänger einen Gewinn vorgaukeln. Es geht um einen 1.000 Euro, 750 Euro beziehungsweise 500 Euro Amazon Gutschein. Angeblich ist der Empfänger der E-Mail Finalist. Den möchte

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Telefonwerbung in verboten!

Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Einwilligung ist rechtwidrig, aber trotzdem kommt es immer wieder zu telefonisch abgeschlossenen Verträgen.

Mittlerweile gibt es das Anti-Abzocke-Gesetz, welches 2013 in Kraft getreten ist und für unerlaubte Anrufe hohe Bußgelder vorsieht. In diesem Gesetz können Sie auch nachlesen, dass telefonisch angebahnte Verträge bei Gewinnspielen immer einer schriftlichen Bestätigung erfordern.

Fragen statt Antworten

Die Verbraucher erhalten auch weiterhin unterwünschte Werbeanrufe und am Ende einen untergeschobenen Vertrag.

Solche Verträge werden aber meist erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers rechtswirksam, aber leider gibt es dazu noch keine einwandfreie gesetzliche Regelung.

Aber wir sagen Ihnen, dass Sie bei einem unerwünschten Anruf keine Antworten geben sollten, sondern folgende Fragen stellen:

  • Mit wem spreche ich? Können sie mir ihren Namen sagen?
  • Für welches Unternehmen rufen Sie an? (Erbitten Sie eine Rückrufnummer und die Geschäftsadresse)
  • Was ist der Grund für ihren Anruf?

Teilen Sie dem Anrufer mit, dass alle Daten von Ihnen gelöscht werden sollten und Sie auch in Zukunft keine Anrufe mehr erhalten möchten.

Unterbinden Sie die Anrufe und widerrufen Sie die Verträge

Sie haben schon einen Anruf erhalten und sich einen Vertrag unterschieben lassen, dann können Sie folgende Dinge tun:

  • Widerrufen Sie den Vertrag, denn Sie können innerhalb einer 14tägigen Frist den Vertrag widerrufen. Aber Achtung, denn die Frist beginnt mit Vertragsabschluss, aber nicht wenn Sie die Ware noch nicht erhalten haben oder das Unternehmen Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
  • Melden Sie den Anruf, denn Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung sind gesetzlich verboten. Sie können Verstöße bei der Bundesnetzagentur melden und für ein hohes Bußgeld sorgen.

Rufnummernmissbrauch kann jeden treffen – Das sollten Sie wissen

Wir erhalten immer mehr Beschwerden von Verbrauchern, deren Rufnummer für betrügerische Zwecke missbraucht wurde. Wenn das geschieht, ist der eigene Anschluss oft nicht mehr nutzbar. Wir erklären, woran Sie einen Missbrauch Ihrer Telefonnummer erkennen und

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Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale gegen Werbeanrufe

Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen gehen mittlerweile gegen die Unternehmen mit Werbeanrufen vor.

Sie können dabei helfen, indem Sie die Antworten und die Telefonnummer des Anrufers aufschreiben, denn dadurch können Sie den unseriösen Anruf schneller melden.

Stellen Sie die abgefragten Informationen der Verbraucherzentrale zur Verfügung, denn sie führt eine Prüfung durch und startet rechtliche Schritte, wenn notwendig.

Auch bei der Bundesnetzagentur können Sie den Verstoß melden, denn auf der Internetseiten finden Sie ein Formular zum Ausfüllen.

Unerlaubte Werbeanrufe: So wehren Sie sich bei illegalen Telefonanrufen

Ungewollte Werbeanrufe können zu einer richtigen Plage für Verbraucher werden. Häufig werden Dienstleistungen oder Abonnements am Telefon angeboten. Wir erklären, was Sie konkret dagegen tun können und wo Sie sich beschweren sollten. War dieser Artikel hilfreich?

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonwerbung

1. Ist Telefonwerbung überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ist Telefonwerbung erlaubt, wenn Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Haben Sie das nicht, dann müssten Sie vor den unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein.

2. Woran erkenne ich Telefonwerbung?

In der Regel beginnt der Anrufer mit einem kleinen Gespräch und macht Ihnen ein Angebot oder informiert Sie darüber, dass Sie im Gewinnspiel gewonnen haben. Aber schon nach kurzer Zeit erfragt er persönliche Daten und spätestens an diesem Punkt sollten Sie das Gespräch abbrechen oder selber Fragen stellen.

3. Was dürfen die Werbeanrufer auf keinen Fall?

Der Anrufer darf seine Identität auf keinen Fall verschleiern, denn ansonsten muss er mit Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Das bedeutet, dass die Rufnummer des Werbeanrufers immer zu erkennen sein muss.

4. Wie kann ich mich gegen die unerwünschten Anrufe wehren?

Im Grunde können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und ansonsten direkt auflegen, denn die Werbeanrufer sind hartnäckig und werden es immer wieder versuchen.

5. Wie verhalte ich mich bei einem Werbeanruf?

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen und gehen Sie auf nichts ein. Sie können das Telefonat durch Auflegen einfach beenden.

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Fazit

In den letzten Jahren ist das Thema Werbeanruf immer wieder in den Medien zu erkennen, denn auch heute gibt es noch immer viele Unternehmen, die auf die lästigen Anrufe setzen. Obwohl es sich um rechtswidrige Aktionen handelt, versuchen die Unternehmen immer wieder Verträge unterzuschieben und die Kunden unter Druck zu setzen. Die einfachste Methode, um sich zu schützen, ist direkt aufzulegen. Aber Sie können auch Informationen sammeln und den Anbieter bei der Bundesnetzagentur melden.

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