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Wärmedämmung und Co: Klimapaket – Was bedeutet es für Mieter und Hausbesitzer?


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Durch das Klimapaket steigen die Heizkosten bei Öl und Gas. Strom wird dagegen günstiger. Zudem zahlen sich energetische Sanierungen jetzt mehr aus. Bei uns erfahren Sie daher, welche Änderungen wirksam werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund steigender CO2-Preise steigen ebenfalls die Heizkosten für Gas und Öl an. Im Gegensatz dazu sinkt jedoch der Strompreis.
  • Die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie energiesparende Sanierungen von Gebäuden wird jetzt mithilfe von verbesserten, neuen Förderprogrammen unterstützt.
  • Zudem kommt es zu einer Förderung von energetischen Sanierungen mithilfe einer Steuer-Abschreibung.
  • Das Austauschen alter Ölkessel wird nicht mehr gefördert, wenn nicht auch ein Wechsel des Energieträgers erfolgt.
  • Neue Ölkessel dürfen ab dem Jahr 2026 nur noch dann eingebaut werden, wenn ein Ausnahmefall vorliegt.

Weniger Energieverbrauch – niedrigere Kosten

Durch einen sparsamen Verbrauch von Energie fallen niedrigere Kosten an.

Nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern auf weltweiter Ebene, muss während der nächsten Jahre der Ausstoß an klimaschädlichem CO2 deutlich sinken. Damit es möglich ist, bis zum Jahre 2030 die gesetzten Ziele zu erreichen, ist die Bundesregierung dazu übergegangen, eine Vielzahl an Maßnahmen zu beschließen, die kurz unter der Bezeichnung „Klimapaket“ bekannt sind.

Im Mittelpunkt steht hierbei, dass die fossilen Energieträger, zu denen beispielsweise Gas und Öl zählen, und die eine große Menge an CO2 ausstoßen, in Form von einem CO2-Preis kostenintensiver ausfallen. Dagegen sollen wiederum sinkende Strompreise die anfallenden Kosten für sämtliche Haushalte wenigstens zum Teil auffangen.

Die Förderprogramme

Außerdem wurden zugleich neue Förderungsprogramme beschlossen. Dazu gehören etwa steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Ebenso ist es zu einer Verbesserung von neuen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gekommen. Auf diese Weise soll eine energetische Heizungs- und Gebäudesanierung finanziell attraktiver sein, wodurch es möglich ist, dass Sie Ihren Energieverbrauch, und somit ebenfalls Ihren CO2-Fußabdruck, verringern. Letzteres gilt auch für Ihre Heizkosten.

Fazit: Alles in allem bedeutet dass, das bei einem sparsamen Umgang mit Energie auch mehr Geld gespart werden kann. Oder anders herum: Wenn Sie viel Energie verbrauchen, müssen Sie Ihren Geldbeutel stärker belasten. Auf diese Weise soll die sogenannte „Energiewende im Bereich der Wärme“ sozial gerecht ausfallen.

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Co2-Preise verteuern Öl und Gas

Die CO2- Kosten steigen schrittweise an.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimapakets beschlossen, wie hoch die Kosten sind, die jede/r zukünftig für die Emission von CO2 zu bezahlen hat. Der Kostenpunkt für eine Tonne des Gases schläft im Jahre 2021 beispielsweise mit 25 Euro zu Buche. Doch dabei bleibt es nicht, denn während der darauffolgenden Jahre werden die Abgaben, Schritt für Schritt, ansteigen. So kommt es, dass im Jahre 2025 für eine Tonne CO2 bereits 55 Euro bezahlt werden muss. Zu den Preisen kommt allerdings die 19 prozentige Mehrwertsteuer noch dazu.

Diese Kosten muss zunächst der sogenannte „In-Verkehr-Bringer“ der jeweiligen Energie begleichen. Hierbei handelt es sich somit um die Kraftstoff- sowie Heizölhändler und Gasversorger. Allerdings sind es dann auch die Unternehmen, die darüber entscheiden, in welcher Höhe sie die Kosten an die Kunden weiterleiten. In welcher Höhe die Endkosten für jeden einzelnen Kunden ausfallen, ist jedoch ebenfalls davon abhängig, wie viel Treibhausgase die Energieträger ausstoßen.

Dies wird anhand des folgenden Beispiels deutlich: Stößt eine Gasheizung je Kilowattstunde etwa 202 Gramm Kohlendioxid aus, dann betragen die Emissionen bei einem geschätzten Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (was für ein etwas älteres Einfamilienhaus typisch ist) jährlich etwa vier Tonnen CO2. Hierfür kommt es dann jedoch bereits im Jahre 2021 zu Mehrkosten von circa 120 Euro. Dies berechnet sich wie folgt: 25 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer/t für 4.04 t. Im Jahre 2025 sind es dagegen bereits etwa 264 Euro: 55 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer/t für 4,04 t).

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Höhere Kosten beim Heizen mit Öl

In welcher Höhe Ihre Heizkosten ansteigen, können Sie ganz einfach selbst berechnen.

Wenn Sie mit Öl heizen, kommen sogar noch höhere Kosten auf Sie zu. Das kommt daher, dass Öl, mit etwa 266 Gramm CO2 je Kilowattstunden, um einiges mehr CO2 ausstößt. Das bedeutet, dass bei einem Verbrauch von 2.000 Litern, was 20.000 Kilowattstunden entspricht, 5,3 Tonnen CO2 ausgestoßen werden. Dementsprechend bezahlen Sie im Jahre 2021 etwa 158 Euro mehr, während es im Jahre 2025 fast 348 Euro sind.

Sie möchten selbst berechnen, in welcher Höhe Ihre Heizkosten ansteigen? Dazu ist lediglich Folgendes notwendig:

  1. den Verbrauch an Energie Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses in Kilowattstunden Ihrer letzten Heizkostenabrechnung ablesen,
  2. den jeweiligen Energieverbrauch anschließend mit dem Emissionsfaktor Ihres betreffenden Energieträgers Öl (266 Gramm pro Kilowattstunde) oder Gas (202 Gramm pro Kilowattstunde) multiplizieren sowie
  3. die hier von Ihnen ausgerechnete CO2-Bilanz Ihres persönlichen Energieverbrauchs mit dem in Zukunft anfallenden CO2-Preis multiplizieren.

Senkung der Strompreise

Für die Jahre 2021 und 2022 ist die Deckelung der Kosten durch eine EEG-Umlage gegeben.

Damit die Mehrbelastung der privaten Haushalte durch die Einführung des CO2-Preises gemildert wird, sollen es ebenfalls zu einer Senkung des Strompreises kommen. Um welchen Betrag es sich hierbei genau handelt, ist ebenfalls davon abhängig, wie hoch in Zukunft die Einnahmen der CO2-Bepreisung sind und wie genau diese anschließend rückverteilt werden.

Für 2021 sowie 2022 kommt es zu einer Deckelung der EEG-Umlage: Diese Konjunkturmaßnahmen wurden bereits im Juni des Jahres 2020 von der Großen Koalition geschlossen. So beträgt die EEG-Umlage 2021 6,5 Cent je Kilowattstunden und im Jahre 2022 6 Cent je Kilowattstunde. Wenn die Stromanbieter dazu übergehen die Senkung der Umlagen 1:1 weiter zu geben, dann kommt es 2021 für einen Haushalt mit circa 3.000 Kilowattstunden zu einer Entlastung von etwa neun Euro jährlich.

Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abschreiben

Bis zu einem gewissen Betrag ist es möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzuschreiben.

Gänzlich neu ist die Option, die verschiedensten Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung Ihres Gebäudes vorgenommen haben, in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen. Auf diese Weise soll der Fensteraustausch die Dämmung der Gebäudehülle sowie ebenfalls die Erneuerung alter Heizkessels deutlich attraktiver sein. Geltend machen können Sie die jeweiligen Investitionen immerhin bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 Euro. Allerdings ist hierbei vorausgesetzt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Einfamilienhaus handelt, dass vollständig selbst genutzt wird.

Über insgesamt drei Jahre hinweg ist es dann möglich, 20 Prozent der hierfür angefallenen Kosten von Ihrer Steuerschuld abzuziehen. Das bedeutet, dass höchstens 40.000 Euro als Zuschuss machbar sind. Des Weiteren sind sämtliche Maßnahmen mit jeweils bestimmten Anforderungen verknüpft. So ist es zum Beispiel beim Austausch von Heizungen notwendig, die Nutzung erneuerbarer Energien bereits vorzubereiten. Bei einer Dämmung wird dagegen verlangt, dass die Dämmstoffe eindeutig definierte Mindeststärken besitzen.

Die jeweiligen Details der Förderbestimmungen der Steuer-Abschreibungen finden Sie im Bundegesetzblatt. Als eine gute Alternative zu einer steuerlichen Förderung bieten sich ebenfalls die neuen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an.

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KfW und BAFA: neue Förderprogramme

Das Klimapaket verbessert bereits bestehende Förderprogramme.

Doch auch bisher ist es möglich, gewesen für energetische Sanierungsmaßnahmen vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse zu erhalten, sofern die jeweils hierfür geltenden Anforderungen dementsprechend eingehalten wurden. Allerdings sorgt das Klimapaket hier für deutliche Verbesserungen. So fallen die jeweiligen Fördersätze jetzt eindeutig höher aus. Die diversen Maßnahmen zur Erneuerung der Heizungsanlage erhalten nun eine Förderung von bis zu 45 Prozent. Hauptsächlich der Wechsel von Öl zu Gas sowie zu erneuerbaren Energien bekommt aufgrund der zusätzlichen Förderung eine höhere Attraktivität.

Wichtig hierbei ist jedoch, dass alle Förderungen in Bezug auf Heizungserneuerungen voraussetzen, dass Sie die jeweiligen erneuerbaren Energien entweder sofort nutzen oder dieses zumindest während der folgenden zwei Jahre nachholen. Dies wird jedoch in unserem Artikel zu den diversen Förderprogrammen genauer erläutert. Des Weiteren finden Sie eine Förderübersicht zum Thema Heizen mit erneuerbaren Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die jeweiligen Förderungsänderungen in Bezug auf das energieeffiziente Sanieren und Bauen sind dagegen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einsehbar.

Warnung vor Trickdiebstahl: Angeblicher Handwerker klaut Schmuck und Bargeld

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Ein Kommentar

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ölheizungen gehören der Vergangenheit an

Sofern sie nicht zu den wenigen, gesetzlichen Ausnahmen zählen, müssen Ölheizungen ausgetauscht werden.

Kommt es zu einem Austausch des vorhandenen Ölkessels, ohne das hierbei auch der Energieträger gewechselt wird, dann ist keine Förderung mehr möglich.
Wenn Sie Hauseigentümer sind, ist es wichtig zu wissen, dass der Einbau neuer Ölheizungen ab dem Jahre 2026 lediglich in einigen wenigen Ausnahmefällen möglich ist. Diese Regelungen ist im neuen Gebäudeenergiegesetz, kurz „GEG“, festgehalten. In Kraft getreten ist das Gesetz, das die seit längerer Zeit geplanten Änderungen in Bezug auf Bau und Sanierung von Gebäude im Rahmen des Klimapakets umsetzt, bereits am 01. November des Jahres 2020.

Bei einem Neubau spielen Ölkessel zwar sowieso keine Rolle mehr aber die Hausbesitzer, die noch eine Ölheizung ihr Eigen nennen, müssen, sofern hier nicht die gesetzlichen Ausnahmen zutreffen, einen Wechsel des Energieträgers vornehmen. Detaillierte Angaben finden Sie im Entwurf des GEG, wobei dort jedoch noch nicht alles eindeutig abschließend geklärt ist. Zudem befinden sich im GEG ebenfalls veränderte Regelungen in Bezug zum Energieausweis. Dieser muss in Zukunft von Maklern sowie Verkäufern bereits bei der Objektbesichtigung vorgelegt werden. Dies war bisher anders: So galt lediglich, dass darauf hingewiesen werden konnte, dass der Energieausweis noch in Arbeit ist. Außerdem wird der Energieausweis ebenfalls einen Wert der CO2-Emissionen bezüglich der Gebäudebeheizung, nach vorheriger Ermittlung, benennen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Klimapaket:

1. Klimapaket: sinkt der Strompreis?

Ja, der Strompreis sinkt. Dafür wird das Heizen mit Öl und Gas teurer.

2. Ist es möglich, neue Ölheizungen einzubauen?

Ab dem Jahre 2026 ist das nur noch möglich, wenn die wenigen, gesetzlichen Ausnahmen zu treffen.

3. Energieausweis: wann ist er vorzulegen?

Der Energieausweis ist direkt bei der Objektbesichtigung vorzulegen. Das gilt nicht nur für Makler, sondern ebenfalls für Verkäufer.

4. Ist eine Förderung auch dann möglich, wenn nur der Ölkessel ausgetauscht wird?

Nein, eine Förderung ist nur dann machbar, wenn zusätzlich der Energieträger ausgewechselt wird.

5. Bleibt es dabei, dass bei einem niedrigen Energieverbrauch Geld gespart wird?

Das ist richtig: Bei einem niedrigen Verbrauch an Energie wird auch weiterhin Geld gespart, während bei einem hohen Verbrauch mehr Geld ausgegeben wird.

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Fazit

Steigende CO2-Preise sorgen dafür, dass die Heizkosten für Öl sowie Gas ansteigen, dafür kommt es jedoch zu einer Senkung des Strompreises. Bei energiesparenden Gebäudesanierungen sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien profitieren Sie außerdem von neuen beziehungsweise verbesserten Förderprogrammen. Doch das ist noch nicht alles, denn bei energetischen Sanierungen sind ebenfalls Steuerabschreibungen möglich.

Dafür ist der Austausch eines alten Ölkessel nicht mehr förderbar, sofern es nicht ebenfalls zu einem Energieträgerwechsel kommt. Wenn Sie die Einbau eines neuen Ölkessels planen, dann ist beachten Sie bitte, dass dies ab dem Jahre 2026 nur noch möglich ist, wenn ein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt. Generell gilt auch weiterhin, dass bei einem hohen Energieverbrauch mehr Geld zu bezahlen ist als wenn weniger Energie verbraucht wird. So ist es durch einen niedrigen Energieverbrauch durchaus möglich, einiges zu sparen.

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