Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Philips: Rückruf des Video-Babyphone wegen Brandgefahr


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Philips GmbH Market DACH ruft das Philips Avent Video-Babyphone aus dem Handel zurück. Bei diesem Gerät kann eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden. Warum genau das Babyphone zurückgerufen werden muss und welche Chargen betroffen sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann harmlose Gründe haben, wie eine falsche Etikettierung oder Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen, wie möglichen Fremdkörpern im Produkt, wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen. 

Auch im sogenannten Non-Food Segment werden Produkte aus dem Handel zurückgerufen. Ursachen sind meist Probleme in der Produktion, die zu Gefahren im Umgang mit den Produkten führen können. So haben wir kürzlich vom Rückruf des Fahrrad-Kindersitzes der Marke B’TWIN bei Decathlon berichtet. Hier gab es Materialprobleme, die ein Sicherheitsrisiko ausgelöst haben. Teilweise sind aber auch Verarbeitungsfehler oder erhöhte Werte Ursachen für Rückrufe. Werden Grenzwerte überschritten, kann das zu einer Gesundheitsgefahr beim Verbraucher führen. 

Auch die Philips GmbH Market DACH hat auf Grund eines bestehenden Sicherheitsrisikos einen Rückruf gestartet. Es geht um das Philips Avent Video-Babyphone. Ist das Elterngerät an die Steckdose angeschlossen, kann eine Brandgefahr durch die Überhitzung der im Gerät befindlichen Batterien nicht ausgeschlossen werden. 

Welche Geräte sind vom Rückruf betroffen?

Nach Angaben der Philips GmbH Market DACH sind sieben digital Video-Babyphone-Modelle der Serie SCD620 vom Rückruf betroffen. Diese wurden im Zeitraum 2016 bis 2018 hergestellt und tragen die Seriennummern: TM5AXXXXXXXXXX, TM5BXXXXXXXXXX, TM5CXXXXXXXXXX . Diese finden Sie auf der Unterseite des Elterngerätes. 

Vom Rückruf sind die folgenden Modelle betroffen:

2020-01-08 RR Philips Babyphone
(Quelle: Screenshot/Produktrückruf philips.com)
  • SCD620/79
  • SCD620/78
  • SCD620/93
  • SCD620/52
  • SCD620/26
  • SCD620/05
  • SCD620/01

Modelle des Video-Babyphones SCD620, die andere Seriennummern tragen, sind nicht vom Rückruf betroffen und können ohne Einschränkungen weiter verwendet werden.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit dem Produkt tun?

Das Gerät sollten Sie sofort vom Strom trennen und nicht weiter betreiben. Philips tauscht im Rahmen des Rückrufes die Geräte gegen ein neues Babyphone aus. Dazu können Sie auf der Webseite des Herstellers Ihr Gerät überprüfen. Ist es vom Rückruf betroffen, erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Rücksendung und zum Tausch des Gerätes. Rufen Sie dazu die URL: https://scd620-recall.infotip-rts.com auf. Folgen Sie den Anweisungen auf der Webseite. 

Haben Sie noch Fragen? Dann sollten Sie sich an den Kundenservice von Philips wenden. Dieser steht Ihnen in Deutschland unter der Telefonnummer 040537998928 zur Verfügung. Kunden aus der Schweiz erreichen den Service unter der: +41445292375. Kunden aus Österreich wählen bitte die: +431501595201.

Haben Sie das schon gesehen?

In unserer Übersicht finden Sie weitere aktuelle Rückrufwarnungen, die Sie als Verbraucher unbedingt verfolgen sollten. Folgen Sie uns auch auf Twitter und Facebook, damit Sie keinen Rückruf verpassen.

War dieser Artikel hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar