Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 16 Jun 2020 15:44:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Riester-Rente: Allianz zieht Kunden zu viel Geld aus der Tasche https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/riester-rente-allianz-zieht-kunden-zu-viel-geld-aus-der-tasche/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/riester-rente-allianz-zieht-kunden-zu-viel-geld-aus-der-tasche/#respond Tue, 16 Jun 2020 15:07:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=50079 Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

Im Alter abgesichert zu sein, ist für viele Verbraucher wichtig. Gerade bei den derzeit niedrigen staatlichen Renten muss der ein oder andere eine Zusatzversicherung für das Alter abschließen. Immer wieder ist in diesem Zusammenhang von der Riesterrente die Rede. Die einen haben von Anfang an die Finger davon gelassen. Den anderen wurde jahrelang womöglich zu viel Geld abgeknöpft.

Denn mehrere Versicherer haben zu viel Geld von ihren Kunden kassiert. Unter diese Versicherer zählt auch die Allianz Lebensversicherung. Betroffene Kunden haben jetzt womöglich einen Anspruch auf zu viel gezahlte Gelder. Automatisch kommt das Geld jedoch nicht auf Ihr Konto.

Haben Sie das schon gesehen?

Versicherer erheben Doppelprovision trotz Verbot

Wie test.de mitteilt, haben einige Versicherer bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebs­kosten für die Riester-Rentenversicherung kassiert. Dazu kam es, wenn Kunden Ihren Eigenbeitrag änderten. Beispielsweise weil Kinderzulagen hinzukamen oder weggefallen sind. Obwohl sich die Gesamthöhe der Einzahlungen dieser Kunden nicht änderte, wurden in vielen Fällen neue Abschlusskosten fällig. Diese wohl gängige Praxis hatte das Bundesfinanzministerium im März 2019 untersagt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat alle Versicherer darauf hingewiesen, dass es zukünftig keine Doppelprovisionen mehr geben darf. Das lies sich die Behörde sogar schriftlich durch die Versicherer bestätigen.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück

Haben Sie dieses Problem auch? Dann müssen Sie selber aktiv werden. Die Versicherer werden nicht von allein auf Sie zukommen und das Geld zurückzahlen. Sie müssen es aktiv einfordern.

Falls Ihr Versicherer zu viel berechneten Kosten nach Anforderung nicht freiwillig zurück zahlt, bekommen Sie Hilfe bei einem Versicherungs­ombuds­mann. Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Streitbeilegung, welche unabhängig agiert und für Sie kostenfrei ist. Alternativ können Sie dies sicher auch über den Anwalt Ihres Vertrauens regeln.

Sind Sie betroffen?

Haben Sie an Ihrem Vertrag für die Riesterrente auch etwas geändert und mussten zusätzliche Kosten zahlen? Uns interessiert, wie viele Menschen von dem Problem betroffen sind und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen haben? Nutzen Sie gern die Kommentarfunktion unter dem Beitrag für Ihre Meinung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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Behörde warnt: Anruf von der BaFin zum Thema Coinstrader ist Betrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-betrug-anruf-von-der-bafin-zum-thema-bitcoin/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-betrug-anruf-von-der-bafin-zum-thema-bitcoin/#respond Thu, 09 Apr 2020 06:29:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=33891 Aktuell rufen Kriminelle zahlreiche Verbraucher an, um eine Beratungsleistung anzubieten. Bei dem Anruf geben sie sich als Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an. Angeblich geht es um den Ausgleich eines Schadens, der zuvor auf der

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Aktuell rufen Kriminelle zahlreiche Verbraucher an, um eine Beratungsleistung anzubieten. Bei dem Anruf geben sie sich als Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an. Angeblich geht es um den Ausgleich eines Schadens, der zuvor auf der Onlineplattform „Coinstrader“ entstanden ist. Die BaFin warnt jetzt vor diesen Telefonaten und erklärt, was zu tun ist.

Kriminelle sind außerordentlich kreativ, wenn es um gefälschte Anrufe geht. Dabei ist ihnen kaum ein Unternehmen oder eine Institution zu schade. So warnen wir beispielsweise seit vielen Monaten vor gefälschten Anrufen im Namen von Microsoft, bei denen ahnungslose Computernutzer abgezockt werden. Auch der Telekommunikationsriese Vodafone kämpft mit betrügerischen Anrufen in seinem Namen. Hier sollen Passwörter per Telefonanruf ermittelt werden.

Auch Behörden werden immer wieder gerne benutzt, um sich beim Angerufenen Gehör zu verschaffen. Wir warnen seit Jahren vor den Anrufen von falschen Polizisten. Auch im Namen des Bundeskriminalamtes haben die Ganoven schon Geld erbeutet. Aktuell trifft es erneut die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Erst kürzlich haben wir vor gefälschten E-Mails im Namen der BaFin gewarnt. Obwohl die BaFin mit dem Verbraucher direkt nichts zu tun hat, scheint der Trick zu funktionieren.

BaFin ruft angeblich zu Gewinnspielen an

Update: 09.04.2020 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, warnt aktuell vor Anrufen angeblicher Mitarbeiter der Behörde. Diese Fake-Mitarbeiter kontaktieren Verbraucher per Telefonanruf und bieten die Teilnahme an einem Gewinnspiel an. Damit der Anruf glaubhaft wirkt, fälschen die Anrufer die angezeigte Absenderrufnummer. In einigen Fällen wurde bei den Anrufen die echte Faxnummer der BaFin angezeigt. Bei diesen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche. Bitte geben Sie keine persönlichen Daten preis. Sie werden nicht von einem BaFin-Mitarbeiter, sondern von Kriminellen angerufen. Die BaFin äußert sich zu den Anrufen wie folgt:

[…] Die BaFin wendet sich nicht an Einzelpersonen, um sie im Hinblick auf konkret zu tätigende Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten. Die BaFin nimmt daher keinen Kontakt zu einzelnen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um zur Teilnahme an einem Gewinnspiel anzuregen. […]Betrug: BaFin warnt vor Anrufen angeblicher BaFin-Mitarbeiter am 08.04.2020

Denkar ist, dass die Betrüger auf diese Weise in den Besitz vertraulicher Daten gelangen möchten. Diese können unter Umstand zur Begehung weiterer Straftaten verwendet werden. Unter Umständen werden die Daten auch im Internet verkauft. Einmal herausgegebene Daten können Sie leider nicht mehr zurückholen. 

Archiv älterer Anrufe im Namen der BaFin:

Darum geht es in den Fake-Anrufen im Namen der BaFin

Die Betrüger nehmen telefonisch Kontakt mit ihren potenziellen Opern auf und geben sich als Mitarbeiter der BaFin aus. In dem Telefonat erklären sie dem Angerufenen, dass sie diesen bei Bitcoin-Geschäften unterstützen. Zudem stellen sie Entschädigungszahlungen in Aussicht. Zu vermuten ist, dass sie letztlich nur an das Geld der angerufenen Verbraucher möchten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in diesem Zusammenhang noch einmal klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung von Verbrauchern bei Finanzgeschäften nicht zu den Aufgaben der Behörde gehört.

[…] Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes und bearbeitet konkrete Anfragen und Beschwerden zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen. […] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 22.05.2019

Geschädigte von Coinstrader sollen Geld zurück bekommen

27.05.2019 Es ist längst üblich, dass Kriminelle am liebsten zweimal abzocken. Den Verdacht hat man wohl auch bei den derzeitigen Fake-Anrufen im Namen der BaFin. Offensichtlich werden gezielt Geschädigte der Onlineplattform „Coinstrader“ angerufen. Der Anrufer gibt sich als BaFin-Mitarbeiter aus und bietet den Coinstrader-Geschädigten an, die Verlauste ausgleichen zu wollen. Natürlich geht das nicht ohne eine weitere Zahlung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt dazu:

[…] Im Zusammenhang mit betrügerischen Kapitalanlagen müssen die Geschädigten damit rechnen, von denselben oder anderen Tätern erneut vorgegaukelt zu bekommen, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wieder gutzumachen. Hierfür haben die Geschädigten zunächst eine weitere Zahlung zu leisten, die ebenfalls verloren sein wird. […] Angebliche Anrufe von BaFin-Mitarbeitern zum Ausgleich erlittener Schäden am 24.05.2019

Die BaFin weißt in diesem Zusammenhang noch einmal explizit darauf hin, dass die Behörde Rückzahlungen oder Erstattungen an Geschädigte leistet und keinen Schaden reguliert. Auch würden BaFin-Mitarbeiter niemals Geschädigte telefonisch wegen möglichen Rückforderungen kontaktieren.

Was sollten Sie tun, wenn Sie angerufen werden?

Falls Sie von vermeintlichen Mitarbeitern der BaFin angerufen werden, sollten Sie das Angebot auf jeden Fall ablehnen. Die echte Behörde berät Sie nicht bei Finanztransaktionen und setzt auch keine zivilrechtlichen Ansprüche im Einzelfall durch. Notieren Sie so viele Informationen wie möglich, wie angezeigte Telefonnummer des Anrufers und genauer Zeitpunkt des Anrufes und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Eine Anzeige können Sie online erstatten oder bei der nächsten Polizeidienststelle.

Weitere News und Warnungen rund um die BaFin finden Sie in unserer Übersicht. Lesen Sie auch, vor welchen Geldanlagen die BaFin warnt.

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BaFin: Behörde warnt vor nicht zugelassenen Geldanlagen und Fake-Brokern https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bafin-behoerde-warnt-vor-nicht-zugelassenen-geldanlagen-und-fake-firmen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bafin-behoerde-warnt-vor-nicht-zugelassenen-geldanlagen-und-fake-firmen/#respond Wed, 19 Feb 2020 07:25:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=31369 Sie suchen eine lukrative Geldanlage und möchten natürlich eine hohe Rendite? In Zeiten niedriger Zinsen ziehen immer mehr Verbraucher auch das Internet zurate. Doch es gibt auch viele unseriöse Anbieter, die Ihnen nur das Geld

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Sie suchen eine lukrative Geldanlage und möchten natürlich eine hohe Rendite? In Zeiten niedriger Zinsen ziehen immer mehr Verbraucher auch das Internet zurate. Doch es gibt auch viele unseriöse Anbieter, die Ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen möchten. Am Ende verlieren Sie nicht nur den Gewinn, sondern Ihr ganzes Geld.

Wer etwas Geld gespart hat, kann es auf der Bank heute praktisch nur noch verwalten lassen. Zinsen für Ihre Ersparnisse können Sie nicht erwarten. Und wenn es überhaupt Zinsen gibt, dann sind diese eher symbolisch. Kein Wunder, dass sich immer mehr Verbraucher nach alternativen Geldanlagen umsehen. Und tatsächlich, es gibt einen Ort an dem scheinbar noch paradiesische Zustände herrschen: Das Internet. Doch der Schein trügt, oft werden Sie im Internet abgezockt.

Einige Verbraucher sind auch aufgrund vieler Empfehlungen in den Medien und von Experten darauf gekommen, ihr Geld nicht mehr auf der Bank, sondern in Gold, anzulegen. Das ist grundsätzlich auch keine schlechte Idee. Wenn sie allerdings versuchen, das Gold im Internet möglichst günstig als Schnäppchen zu erhalten, könnten Sie hereinfallen. Wir warnen seit längerer Zeit vor Onlineshops mit Gold-Angeboten.

Wenn Sie sich im Internet oder in Ihrem E-Mail-Postfach nach hohen Renditen umsehen, geraten Sie oft an Anbieter, die den Online-Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), binären Optionen oder Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) schmackhaft machen. Doch auch hier gibt es viele schwarze Schafe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor solchen Anbietern, die keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben.

Was ist die BaFin eigentlich?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

Haben Sie das schon gesehen?

NEXO-Group, Berlin auf nexo-group.com

19.02.2020 Die NEXO-GROUP wirbt auf ihrer Website www.nexo-group.com unter anderem für „accounts“, mit denen Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading) und Kryptowährungen gehandelt werden könnten. Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Zudem besitzt die NEXO GROUP keine Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen.

Zeus Tech & Trading Group Ltd – fibonetix.com

19.02.2020 Auf fibonetix.com bietet die Firma den Handel von Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Devisen an. Die BaFin teilt mit, dass die Zeus Tech & Trading Group Ltd die erforderliche Erlaubnis der BaFin zum Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) nicht besitzt und damit unerlaubt handelt.

Auch hier sind erste Anhaltspunkte für ein unseriöses Unternehmen an der Registrierung der Domain fibonetix.com erkennbar. Die Domain wurde anonym registriert.

NEV New Energy Values GmbH

19.02.2020 Kapitalanleger konnten bei der NEV New Energy Values GmbH bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen kaufen. Im Gegenzug sollten nach mehreren Jahren oder über mehre Jahre Geldzahlungen erfolgen.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Silverdale Holdings Ltd. oder Silverdale Peak Capital Ltd.

19.02.2020 Laut der BaFin  wirbt Silverdale per Telefon und E-Mail für die Handelsplattform topinvestus.com. Dabei wird behauptet, dass die Firma von der BaFin lizensiert ist. Die behauptete Lizenz soll von einem „Generaldirektor“ ausgestellt sein. Doch das stimmt nicht. Die Silverdale Holdings Ltd. oder Silverdale Peak Capital Ltd. besitzt keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland.

Der name des Unternehmens ist wahrscheinlich nicht zufällig so gewählt. Unseriöse Firmen nutzen oft ähnliche Namen wie seriöse Firmen. Die Silverdale Holdings Ltd. oder Silverdale Peak Capital Ltd. steht in keiner Verbindung mit der Silver Peak Capital Limited aus St. Helier, Jersey.

Ein weiteres Merkmal unseriöser Firmen: Die Webadresse der Handelsplattform topinvestus.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert. Sie wissen also nicht, wer der Inhaber der Domain ist und damit auch nicht, wem Sie Ihr Geld anvertrauen. 

Broker FX BASE (www.fx-base.com)

07.11.2019 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert darüber, dass der Broker auf seiner Webseite www.fx-base.com faösche Angaben macht. Danach soll das Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügen. Die Behörde stellt fest, dass sie der FX Base keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. 

Warum sollten Sie bei solchen Unternehmen nicht investieren?

Möchte ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, so bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laut § 32 KWG. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Es geht hier also um Ihr Geld. Hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten.

Wir erklären in einer Anleitung, wie Sie selbst überprüfen können, ob ein Finanzdienstleistungsunternehmen die erforderliche Zulassung der BaFin besitzt. Das sollten Sie vor jeder Geldanlage und vor der Übermittlung von persönlichen Daten an Broker tun.

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Geldanlage und Bitcoin: Zulassung von Finanzdienstleistern überprüfen https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geldanlage-und-bitcoin-zulassung-von-finanzdienstleistern-ueberpruefen/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geldanlage-und-bitcoin-zulassung-von-finanzdienstleistern-ueberpruefen/#respond Mon, 08 Jul 2019 15:19:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=35294 Bevor Sie sich auf den Handel mit Bitcoin oder eine Geldanlage einlassen, sollten Sie den jeweiligen Finanzidienstleister überprüfen. Hat dieser überhaupt eine Zulassung? Wo finden Sie diese? Damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen, verraten wir

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Bevor Sie sich auf den Handel mit Bitcoin oder eine Geldanlage einlassen, sollten Sie den jeweiligen Finanzidienstleister überprüfen. Hat dieser überhaupt eine Zulassung? Wo finden Sie diese? Damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen, verraten wir Ihnen, was es mit der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf sich hat.

Wenn Sie Ihr Geld aus den Händen geben, um es anzulegen oder zu investieren, dann wollen Sie auf Nummer sicher gehen. Und das ist auch völlig korrekt so. Doch während Sie beim Einkaufen das Obst und Gemüse genau betrachten, um die schlechten Früchte auszusortieren, gehen Sie bei den Finanzdienstleistern eher nach Bauchgefühl. Oder? Dabei können Sie Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds genauso kritisch unter die Lupe nehmen, wie Sie das mit dem Obst und Gemüse machen.

Und gerade bei der Anlage oder Investition von Geld sollten Sie wirklich zu 100 Prozent sicher sein. Denn gerät Ihr Geld in die Hände von Betrügern, ist dieses ganz schnell weg. Und die Kriminellen sind noch so schlau, dass sie Sie um mehr Geld bringen, als Sie eigentlich einsetzen wollten. Am Ende bleibt nur der Gang zu Polizei. Sie müssen Anzeige erstatten. Zum Glück ist dies mittlerweile in vielen Bundesländern auch Online möglich. Auch aus diesem Grund haben wir bereits einen Ratgeber für Sie verfasst, in dem wir erklären, wie Sie seriöse Broker erkennen

Für die erste Überprüfung eines Anbieters im Finanzdienstleistungsbereich sollten Sie immer auch unseren Fakeshop-Ratgeber. Denn die meisten Punkte gelten auch für Finanzdienstleister. Bevor Sie also in Bitcoin investieren, sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen über ein rechtsgültiges Impressum verfügt, telefonisch erreichbar ist und eben eine entsprechende Zulassung der BaFin besitzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen warnt ebenfalls regelmäßig vor nicht zugelassenen Geldanlagen und unseriösen Firmen. Stellen Sie hohe Ansprüche an Firmen, die Ihr Geld verwalten und vermehren sollen und achten Sie auf die Einhaltung gültiger Gesetze.

Was ist die BaFin eigentlich?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

Möchte ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, so bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laut § 32 KWG. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Es geht hier also um Ihr Geld. Hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten.

Registrierung bei der BaFin nötig

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds Ihren Betrieb aufnehmen können, müssen Sie sich registrieren. Denn nur wenn sie die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommen, dürfen Sie den Geschäftsbetrieb auch wirklich aufnehmen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Kommen die Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, brauchen diese sich nur bei der BaFin anzumelden. Und das gilt auch nur, wenn diese Unternehmen in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Das Notifikationsverfahren beziehungsweise der „Europäische Pass“ sind also Voraussetzung dafür, dass ein Geldinstitut seine Arbeit aufnehmen darf.

Un­ter­neh­mens­da­ten­bank gibt Auskunft

Über die Unternehmensdatenbank der BaFin können Sie prüfen, ob die jeweiligen Firmen und Institute notifiziert sind. Bei der Benutzung der Datenbank sollten Sie einige Hinweise beachten.

  1. Es werden derzeit nur aktive Erlaubnisse nach Investmentgesetz (InvG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ohne Angabe des Erteilungsdatums angezeigt.
  2. Die BaFin haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
  3. Die BaFin übernimmt keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Hinweise zur Bedienung der Un­ter­neh­mens­da­ten­bank

Wenn Sie in der Un­ter­neh­mens­da­ten­bank eine Firma oder ein Institut suchen, geben Sie den jeweiligen Namen in das Suchfeld „Unternehmen“ ein. Bei den Ergebnissen werden neben Name und Anschrift des Unternehmens auch einzelne Erlaubnisse beziehungsweise Tätigkeiten aufgeführt.

Über das Feld „Kategorie“ können Sie die Suche einschränken.

Lassen Sie das Feld „Unternehmen“ frei, erhalten Sie die Gesamtliste aller in der Datenbank verzeichneten Unternehmen. Wenn Sie nach einem Namensbestandteil suchen, der nicht am Anfang des Unternehmernamens steht, müssen Sie ein * voranstellen.

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Quelle: BaFin

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Lastschriften nur von Konten im Inland – Ist das zulässig? https://www.verbraucherschutz.com/news/lastschriften-nur-von-konten-im-inland-ist-das-zulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/news/lastschriften-nur-von-konten-im-inland-ist-das-zulaessig/#respond Sat, 11 May 2019 15:10:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=33599 Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird

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Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird abgelehnt. Müssen Konten innerhalb der Europäischen Union akzeptiert werden?

Für viele Kunden und Anbieter ist es praktisch, wenn die Rechnung per Lastschrift bezahlt wird. Doch es gibt immer wieder Beschwerden darüber, dass Konten ausländischer Banken abgelehnt werden. Die Anbieter schränken Lastschriften auf inländische IBAN-Nummern ein. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob das Lastschrifteinzugsverfahren auf Konten eines bestimmten Landes eingeschränkt werden darf.

Zu diesem Thema hat sich jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Wort gemeldet. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die Behörde stellt klar, dass die sogenannte IBAN-Diskriminierung nicht zulässig ist, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um Zahlungskonten innerhalb der EU handelt. Die Behörde erklärt ihre Rechtsauffassung in Bezug auf die Einschränkung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf einzelne Länder wie folgt:

[…] Dieses Vorgehen verstößt nach Ansicht der BaFin gegen Artikel 9 Absatz 2 der SEPA-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 260/2012 vom 14. März 2012). Danach darf ein Unternehmen, das Lastschriften zum Einzug von Forderungen verwendet, dieses Verfahren nicht auf Zahlungskonten aus einem bestimmten Mitgliedstaat beschränken. Vielmehr muss es alle Zahlungskonten in der EU zulassen, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind. […]Was gilt bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften? am 10.05.2019

Nach Ansicht der BaFin gilt das auch für Konten in Island, Liechtenstein und Norwegen. Falls Sie selbst von der IBAN-Diskriminierung betroffen sind, können Sie sich als Verbraucher direkt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren

Welche Erfahrungen haben Sie mit Lastschriften innerhalb der EU gemacht?

In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns Ihre Erfahrungen mit SEPA-Lastschriften innerhalb innerhalb der EU mitteilen. Wurde Ihr Konto schon einmal abgelehnt? Diskutieren Sie mit anderen Lesern darüber.

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BaFin warnt: E-Mail mit Zahlungsaufforderung für Strafgebühren ist Fake https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bundesamt-warnt-e-mail-im-namen-der-bafin-mit-zahlungsaufforderung-ist-fake/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bundesamt-warnt-e-mail-im-namen-der-bafin-mit-zahlungsaufforderung-ist-fake/#respond Mon, 06 May 2019 12:01:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=33480 Kriminelle versenden aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen der BaFin. Angeblich sollen Sie Strafgebühren im Zusammenhang mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz bezahlen. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Die E-Mails stammen nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Betrüger

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Kriminelle versenden aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen der BaFin. Angeblich sollen Sie Strafgebühren im Zusammenhang mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz bezahlen. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Die E-Mails stammen nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Betrüger versenden nicht das erste Mal gefälschte E-Mails im Namen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vor längerer Zeit haben wir bereits vor einer Fake-Mail gewarnt, mit der Bankverbindungen ausgespäht wurden. Auch das Finanzamt wurde als Absender dubioser E-Mails bereits verwendet. Wir erinnern an die angebliche Benachrichtigung über Steuerrückerstattung.

Jetzt versenden Kriminelle offenbar erneut eine gefälschte E-Mail. Sie wird im Namen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) versendet und enthält eine Zahlungsaufforderung für Strafgebühren. Unterzeichnet ist die Fake-Mail mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin. Als Absenderadresse wird [email protected] verwendet. 

In der betrügerischen Nachricht wird der Empfänger darüber informiert, dass die Blockierung einen Geldbetrages für den Empfänger der E-Mail nur gegen eine Zahlung freigegeben werden kann. Die Strafgebühr soll über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) bezahlt werden und stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“.

Die BaFin warnt alle Verbraucher und bittet ausdrücklich, dass sie dem angegebenen Link nicht folgen und die E-Mails sofort löschen sollten. Unserer Redaktion ist aktuell noch nicht bekannt, ob es dem Absender tatsächlich um eine Geldzahlung geht, oder ob über den Link ein Virus verbreitet wird. Das geschieht beispielsweise bei den ebenfalls gefälschten Zahlungsaufforderungen im Namen zahlreicher Unternehmen. Davor warnen wir seit vielen Monaten.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Bitte melden Sie dubiose E-Mails

Damit wir die Internetnutzer so schnell wie möglich vor neuen Gefahren warnen können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte leiten Sie dubiose oder fragwürdige E-Mails an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

Quelle: BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

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drfischerconsulting.de: Unternehmen besitzt keine Zulassung nach § 32 KWG https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/drfischerconsulting-de/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/drfischerconsulting-de/#comments Wed, 03 Apr 2019 07:46:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=32657 Dubiose Webseiten im Internet versprechen immer wieder lukrative Anlageformen mit hohen Gewinnen. Doch in vielen Fällen handelt es sich um falsche Versprechungen oder sogar Finanzbetrug. Auf drfischerconsulting.de wirbt ein Unternehmen für den Arbitrage-Hochfrequenz-Handel und verspricht Top-Ertrag ohne

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Dubiose Webseiten im Internet versprechen immer wieder lukrative Anlageformen mit hohen Gewinnen. Doch in vielen Fällen handelt es sich um falsche Versprechungen oder sogar Finanzbetrug. Auf drfischerconsulting.de wirbt ein Unternehmen für den Arbitrage-Hochfrequenz-Handel und verspricht Top-Ertrag ohne Risiko. Allerdings fehlt dem Unternehmen in Deutschland das Wichtigste.

Es klingt immer wieder verlockend. In Zeiten von niedrigen Zinsen auf dem konservativen Bankkonto suchen immer mehr Verbraucher nach lukrativen Anlageformen für ihr Geld. Schnell werden Sie im Internet fündig und entdecken im Umfeld von Kryptowährungen wie Bitcoin sowie dem Online-Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), binären Optionen oder Aktien und Rohstoffen scheinbar interessante Renditen. Doch oft können die Webseiten nicht halten, was sie versprechen. Im Gegenteil. Nicht selten verlieren die Verbraucher als Spekulant ihr gesamtes Geld. Vor diesem Geldverlust durch betrügerische Handelsplattformen hat kürzlich auch das Bundeskriminalamt gewarnt.

Auf der Webseite drfischerconsulting.de bietet die Firma Dr. Fischer Consulting aus Berlin ebenfalls sehr lukrative Geldanlagen an. Die Rendite soll angeblich mindestens 3 Prozent monatlich betragen. Zusätzlich wirbt das Unternehmen mit dem Slogan „Top-Ertrag ohne Risiko“. Deutsche Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein, denn dem Anbieter fehlt eine der wichtigsten Voraussetzungen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Dr. Fischer Consulting fehlt die Erlaubnis

Möchte ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, so bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laut § 32 KWG. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Die Firma Dr. Fischer Consulting aus Berlin besitzt keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Davor hat aktuell die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewarnt:

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.BaFin Mitteilung am 01.04.2019

Da es hier um Ihr Geld geht, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten. Schließlich hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wurden Ihnen auch traumhafte Renditen versprochen?

Kennen Sie diese Versprechungen im Internet auch und wie gehen Sie damit um? Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie sich über das Thema austauschen. Sollten Sie auf eine unseriöse Anlage gestoßen sein, dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an die Redaktion ([email protected]).

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BKA warnt: Betrügerische Handelsplattformen für binäre Optionen führen zu Geldverlust https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bka-warnt-betruegerische-handelsplattformen-fuer-binaere-optionen-fuehren-zu-geldverlust/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bka-warnt-betruegerische-handelsplattformen-fuer-binaere-optionen-fuehren-zu-geldverlust/#comments Mon, 01 Apr 2019 09:25:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=32590 Binäre Optionen und Kryptowährungen werden genau wie Differenzkontrakte immer häufiger thematisiert. Oft als Anlageform beworben, werden hohe Renditen versprochen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Spekulationsgeschäfte. Hinzu kommt, dass auch Betrüger auf Opfer-Fang sind. Das Bundeskriminalamt

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Binäre Optionen und Kryptowährungen werden genau wie Differenzkontrakte immer häufiger thematisiert. Oft als Anlageform beworben, werden hohe Renditen versprochen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Spekulationsgeschäfte. Hinzu kommt, dass auch Betrüger auf Opfer-Fang sind. Das Bundeskriminalamt warnt vor den dubiosen Maschen.

Immer häufiger beschweren sich auch bei Onlinewarnungen.de geschädigte Verbraucher, die über scheinbar seriöse Internetportale viel Geld in binäre Optionen oder Kryptowährungen wie Bitcoin  investiert haben. Einen Gewinn konnten die Nutzer jedoch nicht für sich verbuchen. Denn spätestens wenn es zur Auszahlung kommt, beginnen die Probleme. In den meisten Fällen ist das Geld für immer verloren. Häufig handelt es sich dann um unseriöse Handelsplattformen oder Fake-Broker, die nur abzocken wollen. Gewinnen können Sie hier nie. Wir haben bereits im Jahre 2016 vor den dubiosen Trading-Maschinen gewarnt.

Jetzt warnt auch das Bundeskriminalamt vor den dubiosen Abzockseiten im Internet. Immer mehr Verbraucher fallen auf die vollmundigen Versprechen dubioser Handelsplattformen herein. Der Laie kann oft nicht rechtzeitig erkennen, dass er bei dem Geldgeschäft betrogen wird.

Zunächst werden die ahnungslosen Kunden angeworben. Das findet entweder per E-Mail oder über Werbeanzeigen im Internet statt. Einige Verbraucher suchen auch selbst nach entsprechenden Handelsplattformen, weil sie von den hohen Verdienstmöglichkeiten gehört haben. Ausführliche Informationen erhalten die Interessenten oft erst nach einer Anmeldung auf der jeweiligen Webseite. Dann werden mögliche Investoren oder Opfer oft mit persönlichen Beratern gelockt. Aufgrund der niedrigen Einstiegshürde von 250 Euro lassen ich viele Laien auf das riskante Spiel ein.

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Hohe Gewinne, die es dann doch nicht gibt

Nach der ersten Einzahlung läuft es oft hervorragend. Scheinbar hohe Gewinne auf dem virtuellen Konto sollen den Kunden dazu bewegen, weiteres frisches Geld nachzulegen, um noch mehr Geld zu verdienen. Das gelingt oft. Das böse Erwachen kommt meist erst dann, wenn die Opfer sich das scheinbare Guthaben auf der Handelsplattform auszahlen lassen möchten. Entweder verlieren die Kunden plötzlich alles oder die Anbieter erfinden ständig neue Ausreden und Hürden, damit es zu keiner Auszahlung kommt. Im schlimmsten Fall geht die Seite offline und das gesamte eingezahlte Geld ist weg, von den Gewinnen ganz abgesehen.

So schützen Sie sich vor Betrügern

Wer tatsächlich in das riskante Geschäft mit binären Optionen oder Kryptowährungen einsteigen möchte, sollte im Vorfeld einiges beachten. In unserem Ratgeber erklären wir, woran Sie unseriöse Broker erkennen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt regelmäßig vor nicht zugelassenen Geldanlagen und Fake-Firmen.

Achten Sie darauf, dass die Firmen in Deutschland eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Es geht hier also um Ihr Geld. Hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten. Auch die Verbraucherzentralen geben regelmäßig Empfehlungen oder warnen vor riskanten Anbietern. Nicht zuletzt finden Sie in unserem Warnungsticker auf onlinewarnungen.de regelmäßig aktuelle Warnungen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Geldanlagen im Internet?

Haben Sie auch schon einmal eine schlechte Erfahrung gemacht und dabei Ihr gesamtes Geld verloren? Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie sich mit anderen Lesern austauschen und Ihre Erfahrungen und Tipps diskutieren.

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BaFin SecureTanV3: Gefälschte E-Mail späht Bankverbindung aus https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bafin-gefaelschte-e-mail-spaeht-bankverbindung-aus-nicht-oeffnen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bafin-gefaelschte-e-mail-spaeht-bankverbindung-aus-nicht-oeffnen/#respond Tue, 13 Dec 2016 14:02:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5682 Kriminelle haben sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgesucht, um Verbraucher mit einer Geschichte eine Phishing-Nachricht unterzujubeln. Abgesehen haben es die Ganoven auf die Bankverbindung der Empfänger. Wir erklären, woran Sie die gefälschte E-Mail erkennen. Immer

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Kriminelle haben sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgesucht, um Verbraucher mit einer Geschichte eine Phishing-Nachricht unterzujubeln. Abgesehen haben es die Ganoven auf die Bankverbindung der Empfänger. Wir erklären, woran Sie die gefälschte E-Mail erkennen.

Immer öfter nutzen Cyberkriminelle die Identität von Behörden, um beim Empfänger der Nachrichten zu punkten. Beispielsweise wird derzeit ein Trojaner im Namen der Polizei verbreitet. Dazu informieren die Betrüger über ein vermeintliches Ermittlungsverfahren. Jetzt wollen die Kriminellen direkt an das Geld beziehungsweise die Bankverbindung der potenziellen Opfer. Dazu haben sie die Identität der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angenommen.

Daran erkennen Sie die E-Mails im Namen der BaFin

Versendet wird eine „Sicherheitsaufforderung“, die sich mit dem Betreff „Wichtige Mitteilung zu Ihrem Bankkonto!“ und dem Absender „BaFin Kundendienst“ in Ihrem Postfach zeigt. Angeblich geht es um die Sicherheit des Onlinebankings. Die E-Mail mit dem Thema „Rundschreiben 11/2016-Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ informiert darüber, dass Betrugsfälle mit dem iTAN-Verfahren über die staatliche Bankenversicherung nicht mehr abgedeckt sind. So lautet der Text der E-Mail:

Guten Tag,
Auf Grund schwerwiegender Sicherheitslücken im Sicherheitsverfahren „iTan“, fordern wir Sie dringlich dazu auf das neue SecureTanV3 Verfahren zu nutzen.

Die Aufrüstung auf SecureTanV3 gewährleistet Ihnen einen hochsicheren und reibungslosen Ablauf Ihres Zahlungsverkehrs. Zu dem bietet Ihnen die staatliche
Bankenversicherung durch die Nutzung von SecureTanV3 weitreichenden
Versicherungsschutz im Betrugsfall.

Betrugsfälle die im Zusammenhang mit Ihrem jetzigen Sicherheitsverfahren „iTan“ stehen, werden nicht mehr durch die staatliche Bankenversicherung gedeckt. Im
Schadensfall haftet somit nicht mehr das Bankinstitut, sondern der Kontoinhaber.

Diese Regelung ist in Absprache mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA
(European Barking Authority) getroffen worden und gilt für alle europäischen Banken,
die der Europäischen Zentralbank (EZB) untergeordnet sind.

Für weitere Informationen und die genaue Vorgehensweise klicken Sie bitte auf die
Schaltfläche unten (SecureTanV3).

Um den Versicherungsschutz für das eigene Bankkonto aufrechtzuerhalten, sollen die Empfänger der E-Mails das SecureTanV3-Verfahren aktivieren. In der E-Mail ist ein Link zu weiteren Informationen und der Aktivierung des SecureTanV3-Verfahrens enthalten. Doch Vorsicht: Wer den Button „SecureTanV3“ anklickt, gelangt auf eine gefälschte Webseite. Dort eingegebene  Kontoinformationen werden direkt an die Kriminellen übermittelt.

Klicken Sie den Button „SecureTanV3“ nicht an!

Sie brauchen keine Angst haben. Bei Ihrem Onlinebanking ändert sich nichts. Die E-Mail können Sie bedenkenlos löschen.

Wir empfehlen Ihnen unseren Phishing-Ratgeber für E-Mails. Mit den Tipps und Tricks im Ratgeber können Sie gefälschte Nachrichten zukünftig selbst erkennen. Das macht Ihr E-Mail-Postfach deutlich sicherer.

In unserer Übersicht finden Sie weitere Informationen zum Thema Onlinebanking.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

SecureTanV3 – Was ist das?

Dieses Sicherheitsverfahren gibt es nicht. Wahrscheinlich haben sich die Kriminellen einfach einen Namen ausgedacht und diesen für ihre kriminellen Zwecke verwendet. Lassen Sie sich nicht täuschen.

Helfen Sie anderen Lesern

Ist die gefälschte E-Mail im Namen der BaFin schon bei Ihnen eingetroffen und woran haben Sie die Phishing-E-Mail erkannt? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel und helfen Sie so anderen Lesern.

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