Datenvolumen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 26 Jun 2019 12:45:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Datenvolumen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Kostenfalle Smartphone: Diese Fallen gibt es beim Roaming https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kostenfalle-smartphone-diese-fallen-gibt-es-beim-roaming/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kostenfalle-smartphone-diese-fallen-gibt-es-beim-roaming/#respond Wed, 26 Jun 2019 12:45:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=15429 Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen. Wir erklären in diesem Artikel, auf welche Kosten Sie achten müssen und wo es teuer werden kann.

Trotz EU-Verordnung gibt es für Smartphone-Nutzer im Ausland noch einige Kostenfallen, die teils durch ungünstig abgeschlossene Mobilfunkverträge, Unwissenheit oder Missverständnisse ausgelöst werden. Denn nicht in jedem Fall können Sie Ihr Smartphone im Ausland ohne Extrakosten nutzen. Zudem sorgen immer wieder bestimmte Klauseln in Telefonverträgen für unerwartete Kosten. Denn die wenigsten Kunden denken beim Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages an die Nutzung im Ausland. Nicht zuletzt kann die Verwendung des Handys außerhalb der EU sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall funktioniert das Smartphone gar nicht.

Ein Problem ist die mobile Flatrate für das Internet, die mittlerweile viele Mobilfunkkunden nutzen. Viele Handynutzer haben im Inland eine Allnet-Flat mit einem entsprechenden Datentarif. Geht der Verbraucher wie gewohnt mit dem Handy auch im Ausland um, kann er jedoch schnell an die Grenzen der Datennutzung kommen. Denn oft sind innerhalb der Mobilfunkverträge Höchstgrenzen für die Datennutzung im Ausland festgelegt. Wer mehr benötigt, muss draufzahlen. 

Symbolbild EU
Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings

Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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Eines ist jedoch sicher: Der Anbieter muss den Kunden vorab informieren, wenn sein Datenvolumen verbraucht ist und Zusatzkosten anfallen. Möchte der Urlauber weiterhin uneingeschränkten Internetzugriff haben, lässt sich ein weiteres Paket freischalten. Auf jeden Fall ist auf entsprechende Nachrichten des Anbieters zu achten, um nicht die Übersicht zu verlieren.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter vor Beginn der Reise über das Inklusivvolumen im Ausland, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Außerdem sollten Sie auf Ihrem Smartphone automatische Updates und Downloads für die Reisedauer deaktivieren.

WhatsApp kann zur Kostenfalle werden

Auch die Nutzung von Messengern wie WhatsApp und Skype kann zur Kostenfalle werden. Daheim nutzen wir diese Kommunikationsmittel ganz selbstverständlich und gehen davon aus, dass es kostenlos ist. Doch längst werden darüber nicht nur Kurznachrichten geschrieben. Vielmehr werden heute Bilder und Videos versendet oder gar telefoniert. Auch Videotelefonate sind keine Seltenheit. Durch die recht großen Datenmengen, kann das Datenvolumen im Ausland sehr schnell aufgebraucht sein. Dann könnte es teuer werden.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das WLAN in Hotels oder die WiFi-Hotspots in Restaurants, um Ihre Grüße in die Heimat zu versenden oder via Messenger nach Hause zu telefonieren.

Anrufen im Ausland kann zur Kostenfalle werden

Eine weitere Falle bilden die Anrufe, die ins Ausland gehen. Wer von daheim noch mal schnell im Urlaubshotel anrufen möchte, muss diesen Anruf als Auslandstelefonat natürlich bezahlen, Das ist eigentlich klar, führt aber dennoch immer wieder zu Missverständnissen. Reguliert wurden nur Anrufe, die Sie im Ausland bekommen oder selbst tätigen.

Wohin dürfen Sie zum Inlandstarif anrufen?

Doch auch wer sich im Ausland aufhält, kann nicht bedenkenlos zum Smartphone greifen und anrufen. Wer in Deutschland eine Flatrate hat, soll nach der EU-Roamingverordnung zwar auch während eines Auslandstelefonats keine Zusatzkosten haben. Doch individuelle Tarife schränken diese scheinbare Kostenfreiheit für abgehende Telefonate ein. Während Sie mit einigen Tarifen wirklich innerhalb der gesamten EU kostenlos anrufen können, schränken andere Anbieter über Spezialtarife diese Freiheit ein. Dann werden beispielsweise nur Anrufe im Aufenthaltsland und nach Deutschland zum Inlandstarif abgerechnet.

Lokale Sondertarife beachten

Problematisch sind auch die sogenannten Community-Verbindungen innerhalb eines bestimmten Anbieters oder zu bestimmten Rufnummern. Einige Prepaid-Tarife bieten über Community-Verbindungen kostenlose Gespräche untereinander. Doch Vorsicht: Diese müssen nicht automatisch auch im Ausland gelten. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

In welchen Ländern gilt die Roaming-Verordnung der EU?

Letztlich ist vor einer Reise auch zu prüfen, ob das Urlaubsland überhaupt zu den EU-Mitgliedsstaaten zählt. Aufpassen müssen Sie beispielsweise bei Reisen in die Schweiz oder nach Norwegen beziehungsweise in die Türkei. Einige Länder haben sich zwar der Roaming-Verordnung angeschlossen. Dennoch sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, ob auch Ihr Tarif diese Länder als EU-Mitgliedsstaat betrachtet. Ausführliche Informationen zu der Frage, welche Länder grundsätzlich von der Roaming-Verordnung abgedeckt sind und welche Staaten sich angeschlossen haben, finden Sie in unserem großen Roaming-Ratgeber.

Wo gilt die Roaming-Regelung nicht?

Achtung: Es gibt auch Orte, an denen die aktuelle Roaming Regulierung nicht gilt. Das ist auf der offenen See und in der Luft. Hier sollten Sie nicht unbedarft auf das Telefon zurückzugreifen. Gerade auf Kreuzfahrtschiffen fallen oftmals sehr kostspielige Satellitenverbindungen auf. So greift nicht einmal die automatische Kostenbremse beim Erreichen von 59,90 Euro Gebühren für das mobile Internet, das danach abgeschaltet wird. Das kann zu einem bösen Erwachen führen, sobald die Urlauber von der Schiffsreise zurückkehren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Mobilfunkkosten auf See.

Mittlerweile gibt es auch Tarife, die Sie nur in Deutschland nutzen können. Das heißt, wenn Sie mit Ihrem Handy in das Ausland reisen, bleiben Sie dort offline und können gar nicht telefonieren. Das ist sowohl bei der Tarifauswahl als auch vor der Reise zu beachten.

Die Maibox kann zur Kostenfalle werden

Sie schauen sich im Urlaub Sehenswürdigkeiten an oder liegen entspannt am Strand. Eingehende Anrufe werden dann womöglich auf Ihre Mailbox umgeleitet. In Deutschland ist das kostenlos. Ganz anders ist das aber bei einem Aufenthalt außerhalb der EU. Denn der Anrufer zahlt nur die Kosten bis zur deutschen Grenze. Ab da müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten. Und das kann sehr teuer werden. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Sie im Urlaub eingehende Werbeanrufe teuer bezahlen müssen.

Innerhalb der EU gibt es diese Kostenfalle weitestgehend nicht mehr. ist die Nutzung in Deutschland kostenlos, dann trifft das auch zu, wenn Sie sich im europäischen Ausland befinden.

Unsere Empfehlung: Schalten sie die Rufumleitung auf die Mailbox vor Reiseantritt aus oder erkundigen Sie sich vor dem Urlaub bei Ihrem Mobilfunkanbieter zu den Kosten. Diese können bei den unterschiedlichen Anbietern im Urlaubsland sehr unterschiedlich sein.

Smartphone-Technik: Funktioniert das Smartphone überall?

Nein, es gibt für Handys weltweit verschiedene Tarife. Unterstützt das Smartphone die im jeweiligen Land verwendete Frequenz nicht, werden Sie keine Verbindung bekommen. Grundsätzlich werden folgende Frequenzen unterschieden: 850, 900, 1800 und 1900 MHz

In Deutschland genügen sogenannte Dualband-Handys, die mit den Frequenzen 1800 und 900 Mhz umgehen können. Reisen Sie beispielsweise nach Nord- und Südamerika, dann benötigen Sie ein Mobiltelefon welches weitere Mobilfunkstandards unterstützt (Tri- oder Quadband-Handy).

In Japan oder Korea benötigen Sie dagegen ein UMTS-fähiges Mobiltelefon. Der Standard dient dort nicht nur der Datenübertragung, sondern auch zum telefonieren.

Generell kann es aufgrund der unterschiedlichen Standards immer zu Problemen kommen, beispielsweise bei der UMTS- oder LTE-Nutzung. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So behalten Kunden ihre Kosten für Telefonie und Internet im Griff

Letztlich sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, welche Gespräche Sie mit Ihrem Tarif im Ausland zu welchen Konditionen führen können und was die Nutzung des mobilen Internets im Ausland kostet. Leider bedeutet die EU-Roaminverordnung nicht automatisch, dass alle Kunden im Auslandsurlaub zu gleichen Konditionen oder sogar kostenfrei telefonieren. Das denken viele Verbraucher und fallen damit nicht selten in die Kostenfalle.

Wer sich für einen neuen Mobilfunktarif entscheidet, sollte bei der Tarifwahl die Auslandsoptionen mit bewerten. Ein ausführlicher Vergleich auf Vergleichsportalen wie Verivox oder eine Recherche im Internet lohnt sich auf jeden Fall.

 

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Nutzung von öffentlichen WLAN – Was gibt es zu beachten? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nutzung-von-oeffentlichen-wlan-was-gibt-es-zu-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nutzung-von-oeffentlichen-wlan-was-gibt-es-zu-beachten/#respond Tue, 18 Jul 2017 09:31:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=14783 Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de) Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von

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Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de)

Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von Hotspots lauern auch diverse Gefahren, die Sie mit ein wenig Vorsorge abschalten können. Wir verraten Ihnen, was Sie tun sollten, bevor Sie sich mit Ihrem Smartphone in ein öffentliches WLAN-Netz einloggen.

Das Datenvolumen der Mobilfunkbetreiber ist meist begrenzt. Per Vertrag wird festgehalten, wie viel Datenvolumen Sie pro Monat nutzen dürfen. Gut ist, wenn Sie zwischendurch ein WLAN-Netz finden, in welches Sie sich einloggen können. Denn so können Sie ordentlich Datenvolumen sparen.

Aber öffentliche WLAN-Hotspots bergen auch Risiken. Gerade wenn Sie die Betreiber und ihre Hintergründe nicht kennen. So können ohne Vorsichtsmaßnahmen über öffentliche WLAN-Netze sensible Daten abgefangen und Schadsoftware auf den Geräten eingeschleust werden.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Um sicher in einem öffentlichen WiFi zu surfen, sollten Sie deshalb einige grundlegende Regeln beachten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Die Tipps im Artikel gelten natürlich nicht nur für das Smartphone, sondern auch für Tablet-PCs, Netbooks und Notebooks, welche im öffentlichen WLAN verwendet werden. Außerdem sind nachfolgende Tipps und Tricks nicht nur für die Reise- und Urlaubszeit gedacht. Aber gerade in fremden Ländern sollten Sie darauf achten, dass Ihr Smartphone sicher ist.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
Internet & Smartphone im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Was ist ein offenes und unsicheres WLAN-Netzwerk?

Zunächst wäre zu klären, wann von einem offenen und unsicheren WLAN-Netzwerk gesprochen wird und ob Ihr heimisches WLAN ebenfalls unsicher ist. Schließlich ist dieses für Außenstehende oft sichtbar. Doch hier können wir Entwarnung geben. Wenn Ihr heimisches Netzwerk korrekt eingerichtet ist, dann bestehen dort die hier aufgezeigten Gefahren nicht. 

Von einem offenen Netzwerk wird gesprochen, wenn sich Jedermann einloggen kann. Diese WLANs werden beispielsweise in Restaurants, auf Flughäfen und Bahnhöfen oder in Hotels angeboten. Oft ist das Netzwerk nicht verschlüsselt. Sie müssen also kein Kennwort eingeben. In diesem WiFi-Netzen ist es ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen des Nutzers möglich,  den Netzwerkverkehr mitzuschneiden und Ihre persönlichen Daten auszuspähen. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sicherheitstipps für die Verwendung von öffentlichen WLAN-Netzen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einige Tipps veröffentlicht, die das Surfen in unsicheren WiFi-Netzen etwas sicherer machen. Sie sollten die Ratschläge auf jeden Fall beherzigen, um Ihre Privatsphäre zu schützen und auf mehr Datensicherheit zu achten.

✔ WLAN-Funktion nur einschalten, wenn benötigt

Ihre WLAN-Funktion am Smartphone sollten Sie unterwegs nur einschalten, wenn Sie diese unbedingt benötigen. Ein abgeschaltetes WLAN kann nicht angegriffen werden. Außerdem verhindern Sie so, dass sich Ihr Smartphone automatisch mit einem WLAN verbindet, in dem es sich schon einmal eingeloggt hatte.

✔Automatische Anmeldung deaktivieren

Da man den Namen eines Hotspots frei wählen kann, ist es denkbar, dass Betrüger auf bekannte Namen wie beispielsweise „Telekom“, „O2“ oder einfach nur „Free WiFi“ setzen. Sie brauchen dann nur noch zu warten, dass sich Ihr Smartphone versucht, in das Netzwerk einzuloggen. Dabei kann der Datenverkehr mitgelesen werden. Zudem lassen sich verschlüsselte Verbindungen vortäuschen. Seien Sie gegenüber öffentlichen WLANs immer misstrauisch.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

✔ Kein Abruf von vertraulichen Daten

Unterwegs sollten Sie auch keine vertraulichen Daten abrufen. Ist dies unvermeidbar, müssen Sie auf Sicherheit achten. Nutzen Sie gesicherte Verbindungen über SSL (HTTPS-Verbindung) oder ein VPN (Virtual Private Network). Über das VPN können keine Daten von Dritten mitgelesen werden. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie per VPN sicher im öffentlichen WLAN surfen.

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie einen öffentlichen Hotspot mit dem Smartphone mithilfe von VPN-Tunneln sicher nutzen.
Smartphone: Sicher per VPN im öffentlichen WLAN

Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Was sind VPN-Tunnel? Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet

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✔ Sicherheitsniveau des Hotspots beachten

In vielen öffentlichen WLAN Hotspots wird keine Verschlüsselung angeboten. Lesen Sie vor der Nutzung des Free WiFi die Beschreibung des Hotspot-Leistungsangebots durch. Sollten Sie dies nicht finden, fragen Sie einfach den Besitzer des Hotspots (in Cafés den Betreiber).

✔ Datei- und Verzeichnisfreigabe deaktivieren

Je nachdem wie der Hotspot konfiguriert ist, ist Ihr Computer, Smartphone oder Tablet-PC im Netzwerk für andere sichtbar. Deswegen sollten Sie die Datei- und Verzeichnisfreigabe deaktivieren. So kann niemand auf Ihre privaten Daten und Fotos zugreifen.

Übrigens: Auch die Deutsche Bahn bietet ihren Reisenden im Zug ein öffentliches WLAN an. Auch hier sollten Sie vor der Nutzung an die Sicherheitsmaßnahmen denken.

Ihre Tipps und Tricks

Haben Sie weitere Tipps und Tricks parat, wie man sein Smartphone, Tablet-PC, Netbook oder Notebook bei der Benutzung von öffentlichen WLANs schützen kann? Dann nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels. Sie helfen damit anderen Lesern, ihre Geräte sicher zu machen.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nutzung-von-oeffentlichen-wlan-was-gibt-es-zu-beachten/feed/ 0
Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/ https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/#respond Thu, 15 Jun 2017 15:52:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13597 Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument zur Roamingverordnung hier als Download.

Seit dem 15. Juni 2017 sind in den EU Ländern die Roaming-Gebühren weggefallen. Dennoch gibt es ein paar Tücken. Wenn Sie diese nicht beachten, können erhebliche Kosten entstehen. In den Frequently asked Questions (FAQ) werden die meist gestellten Fragen beantwortet. Laden Sie sich die PDF-Datei herunter, wenn Sie selber Fragen zum Wegfall der Roaming-Gebühren haben.

Dennoch sollten Sie beachten, dass auch die FAQ zum Wegfall der Roaming-Gebühren eventuell nicht alle Fragen beantworten kann. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Mobilfunkvertrag oder zu einer geplanten Reise haben, dann sollten Sie Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und Ihre Fragen dort stellen.

Unseren ausführlichen Artikel zum Thema Wegfall der Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 finden Sie bei Onlinewarnungen an dieser Stelle.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Folgende Fragen werden beantwortet

    1. Stimmt es wirklich, dass mir keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn ich auf Reisen in der EU mein Smartphone benutze?
    2. Gibt es bei diesem neuen Recht für mich irgendwelche Ausnahmen oder Kleingedrucktes?
    3. Wie lange kann ich im Ausland Roaming zu Inlandspreisen nutzen?
    4. Gibt es auf Reisen mengenmäßige Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen?
    5. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen automatisch oder muss ich etwas tun, um es zu aktivieren?
    6. Werde ich zum 15. Juni unterrichtet? Und wenn ja, wie?
    7. Was kann ich tun, wenn ich ins Ausland reise, Roaming zu Inlandsgebühren nicht nutzen kann und Aufschläge verrechnet bekomme?
    8. Ich habe bereits einen besonderen Roamingtarif, den ich selbst gewählt habe (zum Beispiel: Ich zahle etwas mehr als den auf EU-Ebene geregelten Roamingpreis in der EU, aber ich erhalte sehr gute Preise für das Roaming in den USA und Kanada, wohin ich oft reise). Kann ich diesen Tarif nach dem 15. Juni 2017 beibehalten?
    9. Ich reise niemals ins EU- Ausland. Bin ich von den neuen Roamingvorschriften betroffen?
    10. Gelten meine neuen Rechte auch, wenn ich von zu Hause meine Freunde im Ausland anrufe?
    11. Muss ich auf Reisen bei Anrufen oder Textnachrichten an einen Freund darauf achten, bei welchem Anbieter er ist, oder ob es sich um eine Festnetz- oder Handy-Verbindung handelt?
    12. Wie kann ich Tarife für Roaming zu Inlandspreisen bei meinen lokalen Anbietern erkennen?
    13. Was kostet es mich, wenn ich auf Reisen angerufen werde?
    14. In welchen Ländern kann ich ab dem 15. Juni Roaming zu Inlandspreisen nutzen
    15. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen auch an Bord von Schiffen innerhalb der EU
    16. Ist es noch immer sinnvoll, sich für längere Reisen im Ausland (über 2 Wochen) vorübergehend eine lokale SIM-Karte zu besorgen?
    17. Ich reise o ins Ausland/Ich plane einen langen Auslandsaufenthalt. Wie kann ich feststellen, ob ich immer noch Roaming zu Inlandspreisen nutzen kann?
    18. Zu Hause kann ich unbegrenzt telefonieren und SMS versenden. Habe ich auch beim Roaming zu Inlandspreisen Anspruch auf unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand?
    19. Mein Vertrag sieht für zu Hause ein unbegrenztes Datenvolumen vor. Wie erfahre ich, welches Datenvolumen ich beim Roaming zu Inlandspreisen bekomme?
    20. Zu Hause habe ich kein unbegrenztes Datenvolumen. Wie kann ich feststellen, ob ich beim Roaming zu Inlandspreisen das gleiche Datenvolumen wie zu Hause in vollem Umfang erhalte?
    21. Welche zusätzlichen Kosten kann mir mein Anbieter berechnen, wenn ich die Limits beim Roaming zu Inlandspreisen überschreite?
    22. Ich lebe in einer Grenzregion und mein Handy wählt sich o in ein Netz eines Nachbarlandes ein; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    23. Ich arbeite in einem europäischen Land, das nicht das Land meines Wohnsitzes ist; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    24. Kann ich, wenn ich pro Jahr nur 2-3 Wochen im EU-Ausland verbringe, mein nationales Paket nutzen, ohne die Grenzen für das Roaming zu Inlandspreisen zu überschreiten?
    25. Ich habe eine Prepaidkarte. Ist Roaming zu Inlandspreisen auch damit möglich?

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Download der FAQs

Ihre Erfahrungen

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Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-surfen-im-ausland-alle-fakten-zum-wegfall-des-eu-roamings/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-surfen-im-ausland-alle-fakten-zum-wegfall-des-eu-roamings/#comments Wed, 14 Jun 2017 18:28:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13431 Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

Der Beitrag Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren Reisen im europäischen Ausland beachten sollten.

Endlich. Auslandsurlauber jubeln. Denn ab dem 15. Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren im europäischen Ausland (EU) weg. Ab diesem Tag telefonieren, simsen und surfen Sie zu den gleichen Preisen wie zu Hause. Auch Inklusivvolumen können im Ausland genutzt werden. Doch wer mit seinem Smartphone unterwegs ist, muss auch einige Fallen beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Sie müssen sich übrigens am 15. Juni keinen Kopf um Ihren Tarif machen. Die Roaming-Aufschläge fallen automatisch weg. Eine Umstellung oder gar ein Tarifwechsel sind wegen der wegfallenden Roaminggebühren nicht notwendig.

Wer gehört zur EU?

Bevor wir die konkreten Fragen zum Wegfall des Roamings in der der EU besprechen, wollen wir erst einmal aufzählen, welche Länder in der EU sind. Denn Achtung: Die Schweiz beispielsweise ist kein EU-Land, obwohl sie mitten in Europa liegt.

Symbolbild EU
(Quelle: pixabay.com/WerbeFabrik)

Folgende Mitgliederstaaten hat die EU aktuell (13.06.2017):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakai
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Das Vereinte Königreich hat mit dem Brexit den Ausstieg aus der EU beschlossen. Allerdings bleibt es noch so lange in der EU, bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind.

Es gibt zusätzlich Länder, welche sich der Roaming-Verordnung angeschlossen haben. Dazu zählen

  • Liechtenstein, Norwegen und Island.
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sonderfall Schweiz

Wie schon erwähnt, gehört die Schweiz nicht den EU-Mitgliedsstaaten an. Dennoch gibt es einige Mobilfunkanbieter, die die Schweiz bei einem Neuvertrags-Abschluss beziehungsweise mit der Umstellung den EU-Ländern gleichstellt. Demzufolge fallen dann auch dort die Roaming-Gebühren weg. Sie müssen sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob die Schweiz in Ihrem Vertrag als EU-Land behandelt wird.

Übrigens: Auch die Türkei betrifft diese Sonderregelung in einzelnen Fällen. Sicher, weil das Land bei den Deutschen als Urlaubsland so beliebt ist.

PDF Download
Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download

Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Gelten unbegrenzte Flatrate und unbegrenztes Inklusivvolumen auch in der EU?

Nein, in Bezug auf Datenflatrates. Datenflatrates können zwar im Ausland genutzt werden. Aber die Mobilfunkbetreiber können Höchstgrenzen festlegen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter, welche Obergrenzen festgelegt wurden. Gerade Vielsurfer sollten sich danach erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder im Datenbummelzug zu landen.

Damit Sie sich finanziell nicht ruinieren, wurden „Fangnetzte“ von den Mobilfunkanbietern eingebaut. Beim Erreichen von Kosten in Höhe von 50 Euro muss der Dienstleister Sie auf Ihrem Smartphone informieren. Bei knapp 60 Euro muss sogar die Verbindung automatisch gekappt werden. Als Verbraucher können Sie diese Sperre aktiv wieder aufheben oder gar im Vorfeld höhere oder niedrigere Werte festlegen.

Dieser Schutzmechanismus gilt übrigens auch außerhalb der EU.

Mobiles Datenvolumen können Sie im Ausland ganz leicht sparen. Schalten Sie die mobilen Daten oder das Roaming einfach ab. Denn häufig werden im Hintergrund Apps aktualisiert oder Daten synchronisiert, was in Bezug auf den Verbrauch des Datenvolumens nicht unerheblich ist. In unseren Anleitungen erfahren Sie, wie Sie die mobile Internetverbindung abschalten oder Roaming deaktivieren.

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Telefonieren und Simsen

Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen. Das bedeutet, dass sowohl die Anrufe als auch die SMS nach Ihrem Inlandstarif abgerechnet werden. Haben Sie Inklusivminuten, werden die im Ausland genutzten Minuten entsprechend angerechnet. Wer im Heimatland für Telefonie oder SMS eine Flatrate nutzt, kann auch im Urlaub unbegrenzt innerhalb der EU telefonieren.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Auslandsoptionen weiter nutzen?

Einige Mobilfunkverträge beinhalten spezielle Konditionen für Telefonate im Ausland. Normalerweise soll der Mobilfunkanbieter Sie automatisch auf die neuen Konditionen umstellen und gegebenenfalls fragen, ob Sie die Optionen weiter nutzen möchten. Eigentlich sind spezielle Auslandspakete nur noch dann sinnvoll, wenn Sie oft in Länder außerhalb der EU reisen. Ob und wie die Netzbetreiber kombinierte Tarife anpassen, bleibt abzuwarten. Im nachfolgenden Video geht Rechtsanwalt Christin Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Problematik ein:

Gelten die Bedingungen auch für Prepaidkarten?

Grundsätzlich: Ja. Mit einer Ausnahme. Für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen gilt: Liegt der Preis für den Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70 je Gigabyte) darf der Anbieter den Einkaufspreis in Rechnung stellen.

Preisgünstigere Handyverträge aus dem Ausland dauerhaft nutzen – geht das?

Nein. In manchen Ländern sind die Handyverträge deutlich billiger als in Deutschland. Wer aufgrund des Wegfalls des Roamings auf die Idee kommt, eine SIM-Karte im Ausland zu kaufen und diese in Deutschland zu nutzen, wird bald von dem Mobilfunkanbieter hören. Denn „fair use“ ist das nicht.

Wenn Sie die SIM-Karte aus dem Ausland länger nutzen, wird der Anbieter auf Sie zukommen. Wenn Sie dann keine plausible Erklärung (beispielsweise wegen eines Studiums im Ausland) für die lange Nutzung haben, entstehen zukünftig Aufschläge. Diese sind für 2017 wie folgt festgelegt: Telefonie: 3,2 Cent je Minute; SMS: 1,7 Cent pro SMS; Datenvolumen: 7,70 Euro je Gigabyte. Diese Festsetzung gilt übrigens auch, wenn Sie eine deutsche SIM-Karte im Zeitraum von vier Monaten überwiegend im Ausland nutzen. Dabei darf der Mobilfunkanbieter Ihr Roamingverhalten über vier Monate hinweg beobachten.

Vorsicht bei nationalen Tarifen

Es gibt Anbieter, bei denen Sie rein nationale Tarife bekommen. Diese sind dann besonders günstig. Aber im Ausland kann damit weder telefoniert noch gesurft werden. Wenn Sie also einen äußerst billigen Vertrag haben, sollten Sie in Ihren Unterlagen nachsehen oder beim Anbieter nachfragen, ob Roaming überhaupt möglich ist.

Surfen, telefonieren und simsen auf dem Schiff und im Flugzeug

Vorsicht, egal, in welchen Gewässern Sie durch die Meere schippern, hier gelten keine Roaming-Abkommen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten für WLAN und Telefonat auf dem Schiff. Meist läuft die Verbindung über Satellit und ist dementsprechend teuer. Die Gebühren erfragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Wenn kein maritimer Telekommunikationsanbieter vorhanden ist, wird ein Satellitentelefon benötigt.

Daher unser Tipp: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie am besten in den Flugmodus wechseln (WLAN und mobile Daten deaktivieren) beziehungsweise das Gerät ausschalten. Auch Ihre Mailbox sollten Sie deaktivieren, da sonst für die eingehenden Anrufe enorme Kosten entstehen können.

Gleiches gilt für die Reise in Flugzeugen.

Übrigens: Die für die Roaming-Gebühren im nicht europäischen Ausland geltenden Fangnetze gelten auf Schiffen und in Flugzeugen nicht. Die Notbremse bei knapp 60 Euro existiert also nicht.

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Anrufe aus Deutschland (Heimatland) in EU-Länder

Hier lauert eine Kostenfalle. Denn selbst wenn Sie aus Deutschland nur mal schnell mit dem Hotel noch Ihre Ankunft abklären wollen, wird dieser Anruf ganz normal nach Ihrem Mobilfunkvertrag als Auslandsgespräch tarifiert. Diese Art Auslandsgespräche sind nicht Gegenstand der neuen Roaming-Verordnung.

Wen kann ich anrufen?

Befinden Sie sich im EU-Ausland können Sie abgehende Gespräche zu den Konditionen Ihres Inland-Tarifs führen. Werden Sie dort nach Taktung oder Minutenpreisen abgerechnet, so geschieht das auch bei abgehenden Telefonaten aus dem EU-Ausland. Verfügen Sie über eine Flatrate, nutzen Sie diese für Ihre Anrufe. Besonders praktisch: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone im Ausland befinden, können Sie Telefonnummern im Mobil- oder Festnetz in der gesamten EU zu den neuen Roaming-Konditionen anrufen.

Weitere Tipps und Tricks

Damit keine Kosten entstehen und Datenvolumen gespart wird, sind manche Einstellungen am Smartphone besonders wichtig. Auch die richtige Internetnutzung kann erheblich Datenvolumen sparen. Was können Sie also tun?

Geräte richtig einstellen

Wenn Sie hohe Kosten vermeiden und das Datenvolumen sparen möchten, sollten Sie an die Einstellungen Ihres Smartphones denken. Deaktivieren Sie beispielsweise das automatische Herunterladen von App-Aktualisierungen und E-Mails im mobilen Netz.

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Nutzen Sie Offline-Navigationen

Navigationssoftware funktioniert oft nur mit einer entsprechenden Internetverbindung. Wenn Sie ohne Navigation im Ausland nicht klar kommen, sollten Sie sich eine Offline-Navigation vom Zielland/Zielort installieren. Damit schonen Sie Ihr Datenvolumen in jedem Fall.

Lieber WLAN statt SIM-Karte

Nutzen Sie im Ausland vorzugsweise WLAN-Netzte. Damit Sie dort sicher surfen, bieten sich VPN-Tools an.

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie einen öffentlichen Hotspot mit dem Smartphone mithilfe von VPN-Tunneln sicher nutzen.
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Grenzgänger aufpassen!

Machen Sie in einer Grenzregion Urlaub oder arbeiten Sie gar in einem anderen EU-Land? Dann müssen Sie nur aufpassen, dass sich Ihr Smartphone einmal am Tag in das Telefonnetz des heimischen Anbieters einwählt. Das gilt dann im Sinne der Fair-Use-Regelung als Anwesenheitstag.

Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die EU Länder. Sind Sie an der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, sollten Sie darauf achten, dass sich das Telefon nicht automatisch in das fremde Telefonnetz einwählt. Beim Surfen, telefonieren und SMS schreiben entstehen dann nämlich Kosten.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Roaming haben, schreiben Sie diese in die Kommentare. Die Fragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Weitere Ratgeber finden Sie auf Onlinewarnungen.de.

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iPhone: Verbrauchtes Datenvolumen und Datenroaming-Verbrauch anzeigen https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/iphone-verbrauchtes-datenvolumen-und-datenroaming-verbrauch-anzeigen/ https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/iphone-verbrauchtes-datenvolumen-und-datenroaming-verbrauch-anzeigen/#respond Wed, 14 Jun 2017 14:41:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13409 Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Heutzutage ist

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Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

Heutzutage ist es fast überall Standard, dass wir mit dem Smartphone das Internet nutzen. Hier mal schnell eine WhatsApp-Nachricht gesendet oder eben das nächste Restaurant ausfindig gemacht. Das Smartphone ist unser treuer Begleiter. Aber wissen Sie eigentlich, wie viele mobile Daten Sie täglich nutzen?

Nein, dabei ist das aber ganz einfach. Denn alle Informationen hält Ihr iPhone für Sie bereit. Da aber nur wenige wissen, wie Sie das verbrauchte Datenvolumen abrufen und die Statistik löschen, haben wir für Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung vorbereitet, die Ihnen dabei hilft.

Warum es sinnvoll ist, die Statistiken zurückzusetzen

Die Löschung Ihrer Statistik ermöglicht es Ihnen, ganz genau zu verfolgen, wie viele mobile Daten Sie in einem gewissen Zeitraum verbrauchen. Das kann sich dann lohnen, wenn Sie im Ausland unterwegs sind und den Überblick über Ihren Verbrauch behalten möchten. Zwar werden ab dem 15. Juni die Roaming-Gebühren im Ausland entfallen, jedoch gilt das nur für EU-Länder. Generell sollten Sie bei der Nutzung von mobilen Daten im Ausland immer aufmerksam die Informations-SMS der entsprechenden Netzbetreiber lesen, um hohe Roaming-Kosten zu vermeiden.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Mobiles Datenvolumen checken und Statistik zurücksetzen

In der folgenden Schritt für Schritt-Anleitung erfahren Sie, wie Sie das verbrauchte mobile Datenvolumen einsehen und die Statistik zurücksetzen.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone1. Um Ihr verbrauchtes Datenvolumen auf dem iPhone zu ermitteln, öffnen Sie zunächst die „Einstellungen“.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone2. Im nächsten Schritt wählen Sie „Mobiles Netz“ aus.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone3. Unter „Mobiles Netz“ werden Ihnen die Dauer Ihrer Anrufe und die Datennutzung angezeigt. Die Datennutzung ist aufgeteilt in „Aktueller Zeitraum“ und „Roaming“. Letzteres zeigt Ihnen die Datennutzung im Ausland an.

Weiter wird Ihnen hier die Nutzung der mobilen Daten nach App aufgelistet. So können Sie direkt sehen, welche App am meisten Datenvolumen verbraucht.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone4. Um die Statistiken zurückzustellen, scrollen Sie unter „Mobiles Netz“ bis ganz nach unten. Klicken Sie auf „Statistiken zurückstellen“

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone5. Sie werden nun erneut gefragt, ob Sie die Statistiken wirklich zurücksetzen möchten. Bestätigen Sie die Frage mit einem Klick auf „Statistiken zurücksetzen“. 

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone6. Anschließend werden die Statistiken für die Datennutzung und die Anrufe im aktuellen Zeitraum auf 0 gesetzt.

Ihnen hat diese Anleitung geholfen? Auf Onlinewarnungen.de finden Sie noch mehr Wissenswertes rund um Ihr iPhone oder iPad.

Fragen und Erfahrungen zum Thema mobile Datennutzung …?

… dann schreiben Sie uns einen Kommentar in das dafür vorgesehene Feld unterhalb des Artikels. In der Regel werden Fragen innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Weitere Anleitungen zum iPhone und iPad

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