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Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings


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Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren Reisen im europäischen Ausland beachten sollten.

Endlich. Auslandsurlauber jubeln. Denn ab dem 15. Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren im europäischen Ausland (EU) weg. Ab diesem Tag telefonieren, simsen und surfen Sie zu den gleichen Preisen wie zu Hause. Auch Inklusivvolumen können im Ausland genutzt werden. Doch wer mit seinem Smartphone unterwegs ist, muss auch einige Fallen beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Sie müssen sich übrigens am 15. Juni keinen Kopf um Ihren Tarif machen. Die Roaming-Aufschläge fallen automatisch weg. Eine Umstellung oder gar ein Tarifwechsel sind wegen der wegfallenden Roaminggebühren nicht notwendig.

Wer gehört zur EU?

Bevor wir die konkreten Fragen zum Wegfall des Roamings in der der EU besprechen, wollen wir erst einmal aufzählen, welche Länder in der EU sind. Denn Achtung: Die Schweiz beispielsweise ist kein EU-Land, obwohl sie mitten in Europa liegt.

Symbolbild EU
(Quelle: pixabay.com/WerbeFabrik)

Folgende Mitgliederstaaten hat die EU aktuell (13.06.2017):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakai
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Das Vereinte Königreich hat mit dem Brexit den Ausstieg aus der EU beschlossen. Allerdings bleibt es noch so lange in der EU, bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind.

Es gibt zusätzlich Länder, welche sich der Roaming-Verordnung angeschlossen haben. Dazu zählen

  • Liechtenstein, Norwegen und Island.
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sonderfall Schweiz

Wie schon erwähnt, gehört die Schweiz nicht den EU-Mitgliedsstaaten an. Dennoch gibt es einige Mobilfunkanbieter, die die Schweiz bei einem Neuvertrags-Abschluss beziehungsweise mit der Umstellung den EU-Ländern gleichstellt. Demzufolge fallen dann auch dort die Roaming-Gebühren weg. Sie müssen sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob die Schweiz in Ihrem Vertrag als EU-Land behandelt wird.

Übrigens: Auch die Türkei betrifft diese Sonderregelung in einzelnen Fällen. Sicher, weil das Land bei den Deutschen als Urlaubsland so beliebt ist.

Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download

Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Gelten unbegrenzte Flatrate und unbegrenztes Inklusivvolumen auch in der EU?

Nein, in Bezug auf Datenflatrates. Datenflatrates können zwar im Ausland genutzt werden. Aber die Mobilfunkbetreiber können Höchstgrenzen festlegen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter, welche Obergrenzen festgelegt wurden. Gerade Vielsurfer sollten sich danach erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder im Datenbummelzug zu landen.

Damit Sie sich finanziell nicht ruinieren, wurden „Fangnetzte“ von den Mobilfunkanbietern eingebaut. Beim Erreichen von Kosten in Höhe von 50 Euro muss der Dienstleister Sie auf Ihrem Smartphone informieren. Bei knapp 60 Euro muss sogar die Verbindung automatisch gekappt werden. Als Verbraucher können Sie diese Sperre aktiv wieder aufheben oder gar im Vorfeld höhere oder niedrigere Werte festlegen.

Dieser Schutzmechanismus gilt übrigens auch außerhalb der EU.

Mobiles Datenvolumen können Sie im Ausland ganz leicht sparen. Schalten Sie die mobilen Daten oder das Roaming einfach ab. Denn häufig werden im Hintergrund Apps aktualisiert oder Daten synchronisiert, was in Bezug auf den Verbrauch des Datenvolumens nicht unerheblich ist. In unseren Anleitungen erfahren Sie, wie Sie die mobile Internetverbindung abschalten oder Roaming deaktivieren.

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Telefonieren und Simsen

Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen. Das bedeutet, dass sowohl die Anrufe als auch die SMS nach Ihrem Inlandstarif abgerechnet werden. Haben Sie Inklusivminuten, werden die im Ausland genutzten Minuten entsprechend angerechnet. Wer im Heimatland für Telefonie oder SMS eine Flatrate nutzt, kann auch im Urlaub unbegrenzt innerhalb der EU telefonieren.

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Auslandsoptionen weiter nutzen?

Einige Mobilfunkverträge beinhalten spezielle Konditionen für Telefonate im Ausland. Normalerweise soll der Mobilfunkanbieter Sie automatisch auf die neuen Konditionen umstellen und gegebenenfalls fragen, ob Sie die Optionen weiter nutzen möchten. Eigentlich sind spezielle Auslandspakete nur noch dann sinnvoll, wenn Sie oft in Länder außerhalb der EU reisen. Ob und wie die Netzbetreiber kombinierte Tarife anpassen, bleibt abzuwarten. Im nachfolgenden Video geht Rechtsanwalt Christin Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Problematik ein:

Gelten die Bedingungen auch für Prepaidkarten?

Grundsätzlich: Ja. Mit einer Ausnahme. Für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen gilt: Liegt der Preis für den Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70 je Gigabyte) darf der Anbieter den Einkaufspreis in Rechnung stellen.

Preisgünstigere Handyverträge aus dem Ausland dauerhaft nutzen – geht das?

Nein. In manchen Ländern sind die Handyverträge deutlich billiger als in Deutschland. Wer aufgrund des Wegfalls des Roamings auf die Idee kommt, eine SIM-Karte im Ausland zu kaufen und diese in Deutschland zu nutzen, wird bald von dem Mobilfunkanbieter hören. Denn „fair use“ ist das nicht.

Wenn Sie die SIM-Karte aus dem Ausland länger nutzen, wird der Anbieter auf Sie zukommen. Wenn Sie dann keine plausible Erklärung (beispielsweise wegen eines Studiums im Ausland) für die lange Nutzung haben, entstehen zukünftig Aufschläge. Diese sind für 2017 wie folgt festgelegt: Telefonie: 3,2 Cent je Minute; SMS: 1,7 Cent pro SMS; Datenvolumen: 7,70 Euro je Gigabyte. Diese Festsetzung gilt übrigens auch, wenn Sie eine deutsche SIM-Karte im Zeitraum von vier Monaten überwiegend im Ausland nutzen. Dabei darf der Mobilfunkanbieter Ihr Roamingverhalten über vier Monate hinweg beobachten.

Vorsicht bei nationalen Tarifen

Es gibt Anbieter, bei denen Sie rein nationale Tarife bekommen. Diese sind dann besonders günstig. Aber im Ausland kann damit weder telefoniert noch gesurft werden. Wenn Sie also einen äußerst billigen Vertrag haben, sollten Sie in Ihren Unterlagen nachsehen oder beim Anbieter nachfragen, ob Roaming überhaupt möglich ist.

Surfen, telefonieren und simsen auf dem Schiff und im Flugzeug

Vorsicht, egal, in welchen Gewässern Sie durch die Meere schippern, hier gelten keine Roaming-Abkommen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten für WLAN und Telefonat auf dem Schiff. Meist läuft die Verbindung über Satellit und ist dementsprechend teuer. Die Gebühren erfragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Wenn kein maritimer Telekommunikationsanbieter vorhanden ist, wird ein Satellitentelefon benötigt.

Daher unser Tipp: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie am besten in den Flugmodus wechseln (WLAN und mobile Daten deaktivieren) beziehungsweise das Gerät ausschalten. Auch Ihre Mailbox sollten Sie deaktivieren, da sonst für die eingehenden Anrufe enorme Kosten entstehen können.

Gleiches gilt für die Reise in Flugzeugen.

Übrigens: Die für die Roaming-Gebühren im nicht europäischen Ausland geltenden Fangnetze gelten auf Schiffen und in Flugzeugen nicht. Die Notbremse bei knapp 60 Euro existiert also nicht.

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Anrufe aus Deutschland (Heimatland) in EU-Länder

Hier lauert eine Kostenfalle. Denn selbst wenn Sie aus Deutschland nur mal schnell mit dem Hotel noch Ihre Ankunft abklären wollen, wird dieser Anruf ganz normal nach Ihrem Mobilfunkvertrag als Auslandsgespräch tarifiert. Diese Art Auslandsgespräche sind nicht Gegenstand der neuen Roaming-Verordnung.

Wen kann ich anrufen?

Befinden Sie sich im EU-Ausland können Sie abgehende Gespräche zu den Konditionen Ihres Inland-Tarifs führen. Werden Sie dort nach Taktung oder Minutenpreisen abgerechnet, so geschieht das auch bei abgehenden Telefonaten aus dem EU-Ausland. Verfügen Sie über eine Flatrate, nutzen Sie diese für Ihre Anrufe. Besonders praktisch: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone im Ausland befinden, können Sie Telefonnummern im Mobil- oder Festnetz in der gesamten EU zu den neuen Roaming-Konditionen anrufen.

Weitere Tipps und Tricks

Damit keine Kosten entstehen und Datenvolumen gespart wird, sind manche Einstellungen am Smartphone besonders wichtig. Auch die richtige Internetnutzung kann erheblich Datenvolumen sparen. Was können Sie also tun?

Geräte richtig einstellen

Wenn Sie hohe Kosten vermeiden und das Datenvolumen sparen möchten, sollten Sie an die Einstellungen Ihres Smartphones denken. Deaktivieren Sie beispielsweise das automatische Herunterladen von App-Aktualisierungen und E-Mails im mobilen Netz.

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Nutzen Sie Offline-Navigationen

Navigationssoftware funktioniert oft nur mit einer entsprechenden Internetverbindung. Wenn Sie ohne Navigation im Ausland nicht klar kommen, sollten Sie sich eine Offline-Navigation vom Zielland/Zielort installieren. Damit schonen Sie Ihr Datenvolumen in jedem Fall.

Lieber WLAN statt SIM-Karte

Nutzen Sie im Ausland vorzugsweise WLAN-Netzte. Damit Sie dort sicher surfen, bieten sich VPN-Tools an.

Smartphone: Sicher per VPN im öffentlichen WLAN

Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Sende Benutzer-Bewertung 5 (1 Stimme)

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Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Grenzgänger aufpassen!

Machen Sie in einer Grenzregion Urlaub oder arbeiten Sie gar in einem anderen EU-Land? Dann müssen Sie nur aufpassen, dass sich Ihr Smartphone einmal am Tag in das Telefonnetz des heimischen Anbieters einwählt. Das gilt dann im Sinne der Fair-Use-Regelung als Anwesenheitstag.

Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die EU Länder. Sind Sie an der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, sollten Sie darauf achten, dass sich das Telefon nicht automatisch in das fremde Telefonnetz einwählt. Beim Surfen, telefonieren und SMS schreiben entstehen dann nämlich Kosten.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Roaming haben, schreiben Sie diese in die Kommentare. Die Fragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Weitere Ratgeber finden Sie auf Onlinewarnungen.de.

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2 Gedanken zu „Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings“

  1. Können Roaminggebühren für eingehende Anrufe aus Deutschland in ein nicht EU-Land anfallen, obwohl der Anruf nicht angenommen wurde?

    Antworten
    • Je, wenn der Anruf beispielsweise auf eine Mailbox oder auf ein anderes Smartphone umgeleitet wird. Wenn es nur klingelt, ohne das es zu einer Verbindung kommt, fallen nach unseren Kenntnissen keine Verbindungskosten an. Allerdings ist diese Information bei den vielen Ländern und möglichen Netzbetreibern immer mit Vorsicht zu genießen. Denn letztlich erbringt ja der ausländische Netzbetreiber eine Leistung, indem er den Anruf zustellt. Sicherer ist es, dass Smartphone auszuschalten.

      Beste Grüße

      Antworten

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