Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Polizeikontrolle filmen und aufnehmen – ist das erlaubt?


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

In einer Polizeikontrolle haben Sie Rechte und Pflichten. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und müssen vermeintliches Fehlverhalten der Beamten nicht hinnehmen. Aber dürfen Sie eine Polizeikontrolle als Beweis filmen oder aufnehmen, was der Polizist sagt? Damit Sie sich in der nächsten Kontrolle keinen Ärger einhandeln, erklären wir Ihnen, was Sie aufnehmen dürfen und was nicht.

Ist für Sie eine Polizeikontrolle auch immer unangenehm? Wenn Sie nichts zu verbergen haben oder nichts falsch gemacht haben, sollte die Kontrolle schnell wieder vorbei sein. Doch wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben? In unserem Artikel Notwehr gegen Polizisten: Dürfen Sie sich gegen die Polizei verteidigen? haben wir Ihnen bereits geschildert, in welcher Art und Weise Sie sich gegen polizeiliche Zwangsmaßnahmen oder  körperliche Gewalt wehren können.

Viele fühlen sich durch die Polizei zu unrecht behandelt und meinen, dass ein Fehlverhalten der Beamten vorliegt. Das kann bei einer Verkehrs- oder Personenkontrolle oder bei einer anderen polizeilichen Maßnahme der Fall sein. Um das vermutete Fehlverhalten auch noch später beweisen zu können, greifen einige zum Smartphone oder einer Kamera und zeichnen die Kontrolle auf. Auch ein Livestream über soziale Medien wie Facebook wäre denkbar. Aber ist das überhaupt erlaubt, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Polizei zu fertigen?

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Das Aufnehmen der Polizei ist erlaubt, außer…

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Bild- und Tonaufnahmen von der Polizei zu fertigen. Es gibt dabei aber immer Einschränkungen. Hier kommt es auf mehrere Faktoren an. Eine große Rolle spielen dabei die Persönlichkeitsrechte, die die Frauen und Männer  bei der Polizei genau so haben, wie jeder andere Mensch auch. Allerdings können diese Rechte unter bestimmten Umständen für die Beamten eingeschränkt werden. Darum soll es aber hier nicht gehen.

Wir beleuchten den Fall einer Aufnahme, die während einer Polizeikontrolle gefertigt wird. Hier kommen ganz andere Gesetze zum Tragen. Die Straftat, die Sie hier unter Umständen begehen könnten, ist im Strafgesetzbuch (StGB) niedergeschrieben. Im § 201 StGB geht es um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Diese Rechtsnorm schützt das nicht öffentlich gesprochene Wort. Das ist immer dann der Fall, wenn nur ein eng begrenzter Personenkreis Adressat eines Gespräches ist. So zum Beispiel das Gespräch bei einer Verkehrskontrolle zwischen der Polizei und dem Fahrer oder Beifahrer. Es ist dabei unerheblich, wer die Aufnahme fertig. Das kann eine Person sein, die zum Beispiel mit im Auto sitzt oder eine außenstehende Person, die das Geschehen aus der Nähe aufnimmt. Wer gegen diese Rechtsnorm verstößt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Was passiert, wenn Sie unerlaubt aufnehmen?

Es gibt zu diesem Thema bereits mehrere Gerichtsurteile, die rechtskräftig sind. So hat ein junger Mann während einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Beamten offen aufgenommen. Der Mann wurde mehrfach auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Konsequenz seines Verhaltens war die Strafanzeige. Was den Mann vermutlich härter getroffen hat, war die Einziehung seines Smartphones als Beweis-/Tatmittel.

Das Amtsgericht (AG) München verurteilte den jungen Mann in seinem Urteil (Aktenzeichen: 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug, AG München) zur Teilnahme am Kurs „Korrekt im Web“. Somit fiel das Urteil recht milde für ihn aus.

Eine junge Frau wurde da schon härter bestraft (Ns 116 Js 165870/17, LG München). Sie hatte während einer Demonstration die polizeiliche Personalienfeststellung einer Demonstrantin aus nächster Nähe gefilmt. Auch Sie wurde mehrfach aufgefordert, die Aufnahmen zu unterlassen. Da sie der Aufforderung nicht nachkam wurde sie angezeigt und das AG München verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Das Urteil wurde dann in zweiter Instanz durch das Landgericht (LG) abgemildert.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Aufnahmen von bestimmten Situationen, egal ob als Video- oder Tonaufnahme, sind verboten. Aber wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie denken ungerecht behandelt zu werden? Es ist kein Problem einen Zeugen hinzu zu rufen. Dieser darf natürlich nur zuhören, die Maßnahme nicht stören und auch den Erfolg der polizeilichen Maßnahme nicht gefährden.

Wie immer gilt auch hier: „Der Ton macht die Musik“. Treten Sie freundlich und respektvoll auf, wird man Ihnen dieses Verhalten in der Regel auch entgegenbringen. So können Sie mit einer höflichen Frage den Namen, den Dienstgrad und die Dienststelle der Polizeibeamten in Erfahrung bringen. Aufschreiben müssen Sie diese Information allerdings selbst. Die Beamten sind auch nur verpflichtet ihren Dienstausweis zu zeigen. Er muss nicht ausgehändigt werden.

Haben Sie Erfahrungen mit Polizeikontrollen?

An dieser Stelle sind wieder Ihre Erfahrungen gefragt. Waren Sie mit einer Polizeikontrolle zufrieden oder gab es etwas zu bemängeln? In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie sich mit anderen Lesern austauschen und Ihre Meinung kundtun. Sie können natürlich auch Fragen stellen, die durch unsere Redaktion oder anderer Leser beantwortet werden.

Haben Sie das schon gesehen?

War dieser Artikel für Sie hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
2.73 (11 Stimmen)

11 Gedanken zu „Polizeikontrolle filmen und aufnehmen – ist das erlaubt?“

  1. Erschreckend und traurig, wie ungleich gewichtet das Verhältnis Polizei zu Bürger in Deutschland ist.
    Das kann nicht gut gehen. Aber wir Deutschen lassen es uns gefallen.

    Gerade erst einen Zwischenfall mit der Bundespolizei gehabt, in dem mindestens unprofessionell ggf. unrechtmäßig gehandelt wurde. Beim Beschwerdemanagement gemeldet. Die haben den Fall „geprüft“ und die abgesprochene Aussagen der drei Polizisten eingeholt die natürlich erfundene Abschnitte enthielten. Mit Bodycams, deren Inhalte dezentral und nicht bei der Polizei gespeichert würden und auch von den Bürgern verwendet werden dürften oder einer Rechtslage wie in den USA, dass alles was in der Öffentlichkeit geschieht auch (Audio/Video) gefilmt und aufgenommen werden darf, wären diesen schwarzen Schafen unserer Angestellten beizukommen.

    Aber wir geben mehr auf deren „Privatsphäre“ im Beruf/AMT, als darauf das unsere Rechte gewahrt werten.

    TRAURIG WIE GESAGT.
    Achja und fein weiter an den der Obrigkeit dienlichen Waffengesetzen von Hitler festhalten. Und alle glauben die falsche Propaganda…Waffen=Böse

    Antworten
  2. Ich hab vor Gericht durchsetzen koennen, dass Tonaufnahme von meiner Ex mit mir akzeptiert werden. Ja das ist moeglich wenn man es zum Schutz machen. Sonst koennte ich nicht nachweisen, dass ich das Opfer bin und sie mich diffamiert, beleidigt und geschlagen hatte.
    Letzte Woche durfte ich Dich Tonmitschnitte auf den Polizeiserver hochladen.

    Incl. einer Aufnahme, die beweist, was am 24.05.2020 abgegangen ist als die Polizei mit 5 Polizisten klingelte. Das Telefon lag dabei auf dem Tisch und nahm auch die Gespraeche auf, die die Polizisten mit mir hatten.
    Das beweist dass die Richterin die Aussagen des Polizeiberichtes (absichtlich?) falsch interpretierte.

    Heute kam ein Schreiben von der Polizei, dass ich mich zum Vorwurf nach §201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes am 24.05.2020 aeussern kann/ es wird darum gebeten.

    Laecherlich. Es war keine Absicht, dass die Handy App “Voice Memos” weiter lief.
    Und ausserdem war ich neben der Spur und hab gar nicht daran gedacht, dass der Rekorder noch lief, nachdem 5 Polizisten mit kugelsicheren Westen die Wohnung betraten.

    Antworten
  3. Die Polizei setzt Bodycams mit Audio und Video ein. Diese sind durch Piktogramme eindeutig gekennzeichnet und der Polizist muss NUR ausdrücklich darauf hinweisen, sobald er die Aufnahme startet.

    Daher meine Frage: Kann ich mein Auto mit entsprechenden Piktogrammen und einer Dashcam ausstatten, den Polizist darauf hinweisen und somit LEGAL die Maßnahme der Polizei aufnehmen?

    Oft sind keine Passanten (als Zeugen) verfügbar, Polizisten sind meist Partner die ihre Aussagen aufeinander auch im Nachhinein abstimmen können.

    Hintergrund: Bekomme Medikamente aus der Apotheke, die ohne Rezept illegal wären und immer eine Straftat darstellen. Jedes Verfahren wurde bisher eingestellt. Ich will mich gegen die Polizei und den willkürlichen Ermessensspielraum wehren.

    Antworten
  4. entschuldigung, aber so viel geballtes NIchtwissen ist eine Veröffentlichung wert. Wie wäre es, wenn sie in kleiner Runde ihr Nichtwissen einmal durchsprechen würden?

    Antworten
    • Aus unserer Sicht enthält unser Artikel nur Tatsachen, die freilich nicht Jedermann gefallen. Das ist aber nicht die Frage.

      Sie können uns gern mitteilen, was Ihrer Meinung nach im Artikel missverständlich dargestellt ist. Dann erklären wir diesen Punkt gerne ausführlicher.

      Beste Grüße aus der Redaktion

      Antworten
      • Leider wirkt euer Artikel höchst unseriös.
        Dies hat mehrere Gründe:
        1. nur englischsprachige Einstellungen zum Datenschutz/Cookies (prüfen, ob dazu eine Abmahnung möglich ist!);
        2. diverse Rechtschreibfehler (z.B. „währe“ oder „viel“)

        Antworten
        • Hallo,
          vielen Dank für den Hinweis mit den Rechtschreibfehlern. Wir haben die beiden sofort korrigiert. Allerdings ist es bei knapp 800 Wörtern im Artikel noch vertretbar.
          Wir haben uns auch die Einstellungen angesehen, die Sie angesprochen haben. Bei uns sind sie auf Deutsch. Das liegt dann wohl an Ihren Browsereinstellungen oder den Einstellungen in Ihrem Betriebssystem.

          Viele Grüße aus der Redaktion
          T.S.

          Antworten
  5. Woanders stand er hat sein iphone bis zum Prozess nicht zurück bekommen.
    Was passiert eigentlich mit dem Teil?
    Denn wenn die das für den Staat versteigern, würde Ich es erst danach bei Apple sperren lassen.
    Dann hat die Polizei den Ärger mit dem Kunden, der es auf einmal nicht mehr nutzen kann.
    Wäre schon ein Ding, wenn der Staat dann Schadenersatz verlangen könnte … Ich traue diesem, Staat da alles zu…

    Also darf man zwar ein Rad aufstellen auf dem ein Zitat von Dr. Brosa („Die Polizei ist eihn Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle) steht, aber wenn man eine Kamera installiert um die Reaktionen der Polizei einzufangen, darf man dabei keinen Ton aufzeichnen… OK, da die Kamera die Polizisten aus direkter Nähe ins Gesicht filmt, könnte ein Lippenleser später die Worte erkennen. In so einem Szenario ist es sogar recht wahrscheinlich dass zwei Polizisten etwas sagen dass ihren aggressiven oder sogar rechten Charakter offenbahrt…

    Hier braucht es ein Urteil eines Europäischen Gerichtes, dass parteiische Gerichte in Deutschland eine Schelte verpasst.
    Deutsche Juristen und Experten (Professoren etc.) sagen ganz klar, dass Deutsche Gerichte sich oft nicht mit der Polizei anlegen wollen, weil sie fürchten dass diese dann in Prozessen weniger kooperativ sind O_o.
    Als ob Polizisten dann in 08/15-Prozessen etwas „vergessen“ würden.
    Oder sie weniger vergessen wenn es um ihre eigenen Schandtaten geht…

    Das Filmen von Polizisten im Einsatz ist laut diversen Juristen/Experten ZULÄSSIG daran ändern auch Urteile nichts, denn diese müssen nicht richtig sein. Auch nicht aus Karlsruhe.
    Deren Urteile hatten ja bisher auch nicht ewig bestand.
    Da handelt es sich ja leider nicht um eine küsntliche Intelligenz ohne jegliche Emotionen und Ideologien.
    Ja, diese würde Ich bevorzugen.

    Theoretisch sollten auch Aufzeichnungen in Dienststellen erlaubt sein.
    Ein Polizist im Dienst ist etwas anderes als ein normaler Bürger.
    Ein Polizist im Dienst ist eine Person des öffentlichen Interesse und der Zeitgeschichte. Das sehen auch Juristen so. Und damit sollten auch heimliche Aufnahmen (um die es hier ja nicht mal ging) erlaubt sein.
    Ein Polizist im Dienst hat sich IMMER bewusst zu sein, dass er absolut legal zu handeln hat. Auch dass er sich korrekt verhält. Also kein falscher Tonfall etc..

    Die ARD/WDR haben heimlich in Bild und Ton den Amtsleiter des Sozial/Ausländer-Amtes von Sömmerda aufgezeichnet, und es in „Monitor“ unverfremdet gesendet.
    Warum darf die ARD/WDR das, aber andere nicht?
    Und jetzt komme mir niemand mit journalistischen Sonderrechten, die gibt es nicht.
    Es ist auch irrelevant ob das ein ÖR-Sender mit Mio-Publikum oder ein kleiner YouTube-Kanal mit 500 Abonennten und 2000 Aufrufen in einem Monat ist.
    Und es ist irrelevant ob das ein rassistischer Amtsleiter oder ein kleiner Sachbearbeiter ist, der sich gegenüber dem „Kunden“ kriminell oder auch nur herablassend verhält.

    Wenn ich extra für anrufende Polizei eine automatische Ansage vor das abnehmen durch mich schalte in der gesagt wird dass jedes Gespräch aufgezeichnet und evtl. veröffentlicht wird, und mit dem Nichtauflegen und z.B. drücken der „1“ eine Zustimmung stattfindet, haben Polizisten die Möglichkeit aufzulegen. Tun sie es nicht, stimmen sie zu. Und wenn gleich zu Beginn ein Hinweis kommt, dass sie das nicht wollen, lege Ich auf. Evtl. rufen die ja an wegen einer Person die auf einer Suizidseite von mir ihren Suizid angekümdigt hat (dafür ist die Seite ja da), und wollen schnell eine IP, Email etc. erfahren. Also nicht ganz unrealistisch. Es ist ja nicht so, dass Ich zur Kooperation verpflichtet wäre. Die wollen etwas von MIR, also müssen die zuvor der Aufzeichnung und möglichen Veröffentlichung zustimmen. Auch wenn die vor der Türe stehen kann ich lachen und diese schließen. Ist ein Fuß dazwischen, darf Ich die Türe zuschlagen.

    Das Gleiche mit Schild an meiner Türe oder gleich gut sichtbar dahinter.
    Wenn die Polizei die Türe einrammt (oder nur eine Haussuchtung stattfindet), stimmt das SEK der Aufzeichnung zu.
    Natürlich würde Ich Alibi-Kameras im Raum vetrteilen die die Polizei evtl. mitnimmt. Aber auch Versteckte.
    Es ist schließtlich nicht verboten die eigene Wohnung mit 24h Video/Audio-Verwanzung zu versehen. Dass da mal ungebetene Gäste drauf landen, dafür kann ich ja nichts.

    Es wäre gut, einmal ALLE Urteile in der Richtung aufzulisten.
    In Pro und Kontra inkl. Alter des Urteils.
    Außerdem Juristen wie Profesoren etc. die ihre Meinung dazu geben.

    Man schaue sich die gefilmten Fälle von Polizeigewalt an. Alles illegal?
    In Frankreich wollte man das filmen von Gewalt unter Strafe stellen. Aber nicht um Opfer von Gewalttaten zu schützen, sondern ziemlich unverholen um die Polizei vor Strafverfolgung zu schützen.
    Und nicht zu vergessen die Videos von Demos.

    Was das iPhone angeht, wenn der das zugemacht hätte, und keine biometrische Entsperrung hätte (es wäre gut, wenn man diese mit einem Code von z.B. drei oder viermal schnell die An/Aus-Taste drücken alle löschen könnte, und nur noch eine PIN funktioniert), hätten die keine Beweise gehabt…
    Auf einem Android-Smartphone läuft z.B. der Sony-Rekorder auch dann, wenn das Gerät „abgeschaltet“ ist. Das bedeutet, erst mit PIN kommt man hinein.
    Es gab und gibt auch Apps extra für diesen Zweck. Z.B. „Coprecorder“. Inkl. direktem Upload zur UCLA Bürgerrechtsbewegung.

    Es braucht in Deutschland klare extra Gesetze die so etwas ganz gezielt erlauben.
    Das sollten die Linken und evtl. Grünen mal einbringen.

    Antworten
    • Zitat: „Das Filmen von Polizisten im Einsatz ist laut diversen Juristen/Experten ZULÄSSIG daran ändern auch Urteile nichts, denn diese müssen nicht richtig sein. Auch nicht aus Karlsruhe.“
      Falsch. Das was Juristen / Experten meinen ist deren Meinung. Das was Gerichte entscheiden, ist, bis ein höheres Gericht etwas anderes entscheidet, Rechtsprechung und damit, für diesen Fall, bindend. Andere Gerichte könnte, müssen aber nicht, darauf Bezug nehmen.

      „Ist ein Fuß dazwischen, darf Ich die Türe zuschlagen.“ Da die Gesundheit höherwertig ist, wäre dies Körperverletzung.

      „Theoretisch sollten auch Aufzeichnungen in Dienststellen erlaubt sein. Ein Polizist im Dienst ist etwas anderes als ein normaler Bürger. Ein Polizist im Dienst ist eine Person des öffentlichen Interesse und der Zeitgeschichte. Das sehen auch Juristen so. Und damit sollten auch heimliche Aufnahmen (um die es hier ja nicht mal ging) erlaubt sein.“
      Nein, ist nicht und sollte auch nicht.
      „Ein Polizist im Dienst hat sich IMMER bewusst zu sein, dass er absolut legal zu handeln hat. Auch dass er sich korrekt verhält. Also kein falscher Tonfall etc..“ Außerhalb der Diensträume ja, auch wenn in den Diensträumen andere Personen anwesend sind.
      Aber sonst sind die Diensträume ähnlich wie Wohnungen geschützte Räume, da ist ein heimliches Abhören tabu!!

      Antworten
      • Ich wurde gestern kontrolliert.Da ich mir absolut sicher bin keinen Alkohol oder Drogen konsomiert zu haben.
        Ich lehnte also das pinkeln auf der Straße ab so musste ich mit zur wache ohne meine Einwilligung.
        Auch die Blut Abnahme lehnte ich ab.habee dort nichts unterschrieben.
        Die Blut Abnahme wurde dort trotzdem vor genommen in einer verdreckten Ecke neben einem Mülleimer im Raum befanden sich 4 Beamte ohne Maske die einsichtig stelle wurde nicht desinfiziert so trug der Arzt Straßen Kleidung wie kann ich gegen diese zu Stände vorgehen?

        Antworten

Schreibe einen Kommentar