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GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag)


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Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir erklären, wie Sie sich verhalten sollten und wer Ihr erster Ansprechpartner ist.

Vermehrt wenden sich irritierte Verbraucher an die niedersächsische Verbraucherzentrale. Alle haben etwas gemeinsam: Die ratlosen Verbraucher sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der GEZ, die heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, betroffen. In einigen Fällen wurden sogar Konten gepfändet oder eine Hausdurchsuchung angekündigt. Jetzt gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie sich betroffene Verbraucher verhalten sollen. Das Wichtigste vorab:

Sie müssen bei der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung reagieren.

Hinweis: Da der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heute noch häufig als GEZ bezeichnet wird, verwenden wir diese Abkürzung im Artikel als abkürzendes Synonym.

Wie kommt es zur Zwangsvollstreckung der GEZ?

In vielen Fällen gab es vorab keine eindeutige Klärung, ob tatsächlich ein Beitrag geschuldet wird. Offensichtlich geht der Beitragsservice hier sehr rigoros vor und setzt die Beitragspflicht einfach voraus. Nach dem Motto: „Wer nicht mehr zahlt, ist Beitragsschuldner“ wird das Geld vom Verbraucher eingetrieben. Doch so einfach scheint es in vielen Fällen nicht zu sein.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, sind Irrtümer oft der Ausgangspunkt für das Dilemma. So kommt es vor, dass Abmeldungen nicht registriert werden und somit nicht bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) ankommen. Andere Verbraucher gehen davon aus, aus unterschiedlichsten Gründen von der Beitragspflicht befreit zu sein.

Mahnung

Vorsicht: Nicht jede Mahnung ist echt!

Immer wieder müssen wir über Mahnungen und die Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen von dubiosen Firmen berichten. In unserer Übersicht finden Sie auch Anbieter, die zu unrecht mahnen.

Wie macht sich die Zwangsvollstreckung bemerkbar?

Zunächst sollten Sie wissen, dass die GEZ die Beiträge auf dem Weg der Zwangsvollstreckung nicht selbst eintreibt. Der Irrglaube vieler Bürger, dass ein GEZ-Mitarbeiter klingelt und das Geld eintreibt, ist schlicht falsch. Allerdings gibt es diese Mitarbeiter auch, welche jedoch keine hoheitlichen Rechte haben.

Die Zwangsvollstreckung wird in der Regel mit einem Anschreiben des Amtsgerichts angekündigt. Als Vollstreckungsbehörde kommen jedoch unterschiedliche Institutionen infrage. In einigen Bundesländern haben Sie direkt mit der Gemeinde oder gleich mit dem Gerichtsvollzieher zu tun.

Wichtig ist, dass Sie derartige Schreiben nicht achtlos weglegen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie müssen reagieren, um eine mögliche Pfändung zu vermeiden. Suchen Sie am Besten das direkte Gespräch. Gerade wenn Ihnen die Beitragsschuld gar nicht bewusst ist oder Sie gar keinen Beitragsbescheid von dem Beitragsservice erhalten haben, müssen Sie das mitteilen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wo bekommen Sie Hilfe bei einer drohenden Zwangsvollstreckung?

Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale vor Ort. Die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale finden Sie über das Internet nach Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dieser Webseite. Alternativ können Sie sich zur rechtlichen Beratung natürlich auch an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Da dieser in der Regel nicht kostenlos für Sie tätig wird, empfehlen wir zuerst den Gang zur Verbraucherzentrale.

GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?

Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. War dieser

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) – Was ist das?

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist aus der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangen und besteht in der heutigen Form seit 01. Januar 2013. Die Einrichtung wird von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betrieben. Sie erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Verbrauchern, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen.

Weitere Informationen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie alle Formulare für Anmeldungen und Ummeldungen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was halten Sie von der GEZ?

Hatten Sie schon einmal mit einer Zwangsvollstreckung für Rundfunkgebühren zu tun und wie ist das in Ihrem Fall ausgegangen? Andere Leser interessieren sich sicher dafür, ob und wie Sie die drohende Pfändung vermeiden konnten. Was halten Sie von dem Rundfunkbeitrag ganz allgemein? Diskutieren Sie über die Kommentare unter dem Artikel mit anderen Lesern zu diesem Thema.

Nützliche Links zum Thema Rundfunkbeitrag und Quellangaben

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40 Gedanken zu „GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag)“

  1. Was halten Sie von der GEZ?

    Es ist ein korruptes verbrecherisches System – Grundrechte werden ignoriert und das auch noch richterlich gedeckt!
    Bisher hat es noch Niemend geschafft, dem Einhalt zu gebieten.

    Es fängt mit dem „Rundfunkstaatsvertag“ an, der ein Vertrag zu Lasten Dritter ist und amit auch rechtswidirig ist.
    Dies ist ganz offensichtlich, doch dieses korrpte System macht einfach weiter und zieht die Zwangsvollstrckungen durch!

    Antworten
    • Mit dem Rundfunkstaatsvertrag fängt es an. Ich gebe nur zu bedenken, dass kurz vor der Sommerpause eine Erhöhung der Gebühren beschlossen wurde zum Hohn in der Corona Zeit. Eines weiss ich ganz bestimmt, wer dem zustimmte bekommt nie wieder eine Stimme von mir.

      Antworten
  2. Für mich ist der Rundfunkbeitrag eindeutig eine Steuer und hier wurden das „Recht“ gebeugt und missachtet.
    Der normale Bürger zahlt bereits für die Privatsender und soll extra noch für die öffentl. Rechtlichen zahlen, selbst wenn er diese ggf. nicht nutzt. Möchte man bei den Privaten auch noch HD schauen, so kommt man montl. auf ca.50,- Euro. Das sind 100,- DM. Man sollte noch 1:2 rechnen; immerhin wurden unsere Spareinlagen auch mit 1:2 halbiert und dass sehe jedesmal, wenn ich das Sparbuch öffne. Das auch noch mit einer Wohnung ( Unterkunft) zu verbinden, ist das Letzte. Trotz noch bestehendem Rechtsstreit kam der Gerichtsvollzieher. Anschließend wurde über einen Drittschuldner, bei mir war es die Sparkasse, das Geld eingezogen. Mit anderen Worten, der Mitteldeutsche Rundfunkt hat an meine Bank (Sparkasse) eine Pfändungs,- und Einziehungsverfügung gesendet und die haben mein Konto gesperrt und als sog. Drittschuldner den Beitrag an den MDR abgeführt. Erste Frage: wo war da der Datenschutz ? Denn wo hatten die meine Bank her ? Ich hatte zuvor bereits gewechselt. Und wie kommt der Gerichtsvollzieher dazu, ohne mir Bescheid zu geben, mich ins Schuldnerverzeichnis des Freistaat Sachsen und in die Datenbank von Creditreform eintragen zu lassen.

    Antworten
    • Du verwechselst etwas. Die „Privaten“musst du nicht bezahlen – dann kannst du sie auch nicht schauen. Den sogenannten „Öffentlich Rechtlichen Rundfunk“(oder Meinungsvorgabe Presse) musst du zahlen – egal ob es Dir passt oder nicht.Ansonsten wird gepfändet.Das ist so,als ob du jeden Monat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen musst, obwohl du weder Bus noch Bahn fährst.

      Antworten
  3. Einen „Beitrag“ leistet man freiwillig. Eine Steuer wird per Zwang eingetrieben.Somit ist die bezeichnung “ Rundfunkbeitrag “ falsch. Es ist eine Steuer deren hinterziehung mit Gängelei und Gefängnis geanhdet wird.
    Das ist Demokratie!

    Antworten
    • Die GEZ hat in Der BRD nicht einen Bürger der mit der GEZ einen Vertrag hat. ich habe einen Mietvertrag handyvertrag Versicherungs vertrag usw. weil ich es Will. und der ist kündbar.
      Ich will diese Leistung nicht und will es auch nicht zahlen
      das gibt es nicht einmal in Nordkorea das man etwas bezahlen muss was man nicht will!!!
      Z.B.: sonst kann irgendein Service sich gründen und sagen wir stellen an jede Straßenkreuzung in Ganz BRD jeweils eine Kaffemaschiene hin egal wieviel man trinkt oder auch garnicht spielt keine Rolle jeder muss Zahlen

      Antworten
  4. schade das man bei der verbraucherzentrale auch nicht beraten wird. mit der schlichten frage warum der beitragsservice sich selber als nicht rechtsfähige gemeinschaftseinrichtung sieht (siehe dessen impressum) ist man am telefon überfordert und wird patzig. danke das ist verbraucherschutz.

    Antworten
  5. Gestern bin ich wirklich vom Glauben abgefallen.
    Denn trotz unzähliger Briefe mit den Beitragsnummern über die gezahlt wurde, hab ich einen Vollstreckungs- und Pfändungsbescheid erhalten.
    Die Frau beim Amtsgericht war auf meinen recht aufgewühlten und zu anfang doch recht unfreundlichen Anruf doch sehr freundlich und hat die Pfändung erstmal ausgesetzt um mir Zeit zu lassen die Unterlagen wieder zusammen zu suchen.
    Die Dame bei der GEZ war patzig und unfreundlich und hat doch recht giftig behauptet, das ja nie ein Brief von mir bei denen angekommen sei!
    Wirklich jedesmal, wenn die ankamen habe ich einen Einspruch zurück geschickt mit den richtigen Beitragsnummern, jetzt soll plötzlich jeder dieser Briefe verloren gegangen sein?
    Das ist schon wirklich dreist.

    Antworten
  6. Rundfunkgebühren sein oder nicht sein , wenn ein Fitnessunternehmer an der Eingangstür ein Schild anbringt !
    Kein Zutritt für GEZ dann ist doch was faul .

    Antworten
  7. Das Thema Rundfunkgebühren ist in sich ein riesen Voba der in Deutschland gedulet wird.
    Wieso ?
    Punkt 1. Die Politik muss dafür sorgen das ihr Volk im Falle einer Katastrophe Informiert wird und das soll ja über den Rundfunk erfolgen. Um dieses System zu Finanzieren soll der Bürger dafür zusätzlich bezahlen, obwohl das über Steuern bezahlt werden sollte.
    Punkt 2. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Staatsform „Demokratie“. Eines der grundlegendsten Merkmale einer Demokratie ist das Recht und nicht die Pflicht auf freie Meinungsbildung und die freie Wahl auf ungehinderte Informations Quellen. Und natürlich auch die Wahl ein kostenpflichtiges oder ein kostenloses Produkt zu wählen. Dies ist sogar im Grundrecht festgehalten.
    Punkt 3. Wir sind gleichzeitig in Deutschland auch Europäer. Als Europäer haben wir auch das gleiche Recht wie alle Europäer, Da ganz Europa mit der Technik von heute die Dienste von ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen und Hören können und damit auch deren Werbung konsumieren.Aber nur wir als Deutsche Teilnehmer dafür bezahlen müssen ist das eine Wettbewerbverzehrung ohne gleichen.

    Antworten
  8. Wir haben hier mittlerweile 3 Beitragskonten für einen Haushalt, Die Telefondamen oder wer auch immer bekommen es seit März 2018 nicht auf die Reihe
    ein Konto draus zu machen. Es wurden zwei Konten bedient und auf einem ist eich dezenter Rückstand von 700€  STOP !!! zwei Konten wurden bedient ?
    ….. öm warum tja das weiss ich auch nicht ( Automatismus) jedenfalls benötigt man Pro Haushalt nur ein Beitragskonto……
    Dem Aufmerksamen Leser ist gerade was aufgefallen, richtig! nix ist mit Rückstand normal ist ein guthaben verfügbar!
    Die bekommen es nicht auf die Reihe wollen Geld Geld Geld und möchten nun den GV vorbeischicken der hier 700€ abholt
    ….. gehts noch ?
    alles Betrug, diese Bevormundung, Zwangsgelder, grrrr könnte mich grader reinsteigern

    Antworten
    • Diese schlechte Geldeintreibung passiert uns ALLEN!! Das muss und sollte schnellstens abgeschafft werden! es kann nicht sein, das wir für etwas zahlen sollen, was WIR NICHT wollen und bestellt haben!! Mittlerweile wissen wir, für was die Gelder rausgefeuert werden! Nur wenn man wirklich was sehen will, dann soll auch gezahlt werden, aber das hier sprengt den Rahmen!!!!

      Antworten
  9. Laut telefonischer Auskunft des Beitragsservice erhält man KEINE Beitragsbescheid mehr, sobald man in Zahlungsverzug ist.
    D.h. da kommen aller Wahrscheinlichkeit nach NUR noch Mahnungen (+ 8.00 Euro Mahngebühr) die eine Zwangsvollstreckung nach sich ziehen können! Wen wundert es da, dass die Anzahl derer in die Höhe schnellen ?!?

    Antworten
    • Lustig finde ich auch dass die VOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE mir weder namentliche Auskunft bzgl. des Auftraggebers, noch den Namen des Amtsleiters verrät…selbst nicht bei mehrmaligem Nachharken – UND: Mich an die Verbraucherzentrale verweist. DAS BESTE – kommt aber jetzt: Sofort wurde ich als „REICHSBÜRGER“ (!) diffamiert – einfach so, nur weil ich mich nach Rechtsgrundlagen erkundigt habe; diese wollte der Herr Vollstrecker mir auch nicht nennen. Frage…..was ist das für ein Plastikstaat ?

      Antworten
  10. wie können Politiker nur do dummfrech sein und werben mit dem Spruch: Gerechtigkeit für alle? wegen einer Einraum-Zweitwohnung für die Arbeit hatte ich keine 300,- im Monat zum Leben, Hartz IV kriegt man bei zwei Wohnungen nicht und eine GEZ-Befreiung auch nicht, sondern doppelt zahlen, 200,- reichen ja im Monat zum Leben, wenn man arbeiten geht, Einzelfallprüfungen gibt es keine, auch keine Hilfe beim Petitionsausschuss oder Rundfunkrat, die denken nur an ihre eigenen hohen selbst genehmigten Bezüge, ich kenne auch selbständige Einzelpersonen die doppelt zahlen sollen oder Studenten die für wenig Geld arbeiten und keine Befreiung bekommen, weil sie kein Bafög beziehen, diese Politiker heutzutage haben keinen Bezug mehr zum wirklichen Leben, wie kann ein alleinlebender Mensch in zwei verschiedenen Orten gleichzeitig fernsehen? dieses System wird immer ungerechter

    Antworten
  11. Abzocke geld bezahlen für schlechtes Fernsehen mit viel Werbung und vieles wird aus Filmen rausgeschnitten.
    Eigentlich müsste es nicht Rundfunkgebühr sondern Staatliche Abzockgebühr heißen.

    Antworten
  12. Betrifft GEZ-gebühren. Da ja Privatisiert und Gmbh rechtlich nicht Gebühren eintreiben kann für nicht vollbrachte Leistung..
    Blue Movie und andere Sender muss man auch erst bezahlen bevor man schauen kann .Dies geht anscheinend nur bei GEZ nicht .
    Bin Selbständig und schicke denen eine Rechnung mit deren aussage sie könnten mich aber in anspruch nehmen,da ich ja zur Verfügung stände . Mal gespannt ob ich dann mein mir ja dann auch ZUSTEHENDES Geld bekomme oder ich es Eintreiben lassen muß. Kenne da ne sehr gute Adresse mit Erfolgs garantie . ???

    Antworten
    • Sehr guter Schachzug .. Rechnungen schreiben lediglich für die MÖGLICHE VERFÜGBARKEIT meiner Dienste .. daran habe ich auch schon mal gedacht; bin leider nur nicht selbsständig. Hast du schon Antwort? Dann bitte unbedingt ins Netz stellen .. Vielen Dank

      Antworten
  13. Hallo,
    Was ich von der GEZ halte? Nichts, abzocke, Gelder für Politiker-TV einziehen.
    Ich bin aus der Kirche ausgetreten um Geld zu sparen mit Minijobs veruche ich die Familie zu ernähren und dann kommt die GEZ noch oben drauf. Sollen sie doch das ÖR-TV verschlüsseln und wer interesse hat kann es bezahlen udn Freischalten lassen.

    Ein Nachrichtensender per Steuer finanzieren und das muss für 1 Mrd. EUR möglich sein. Die Gehälter der ÖR-Angestellten sind ein Genickschlag für die Beitragszahler. Das ist doch keine Selbstbedinung !!! X Orchester, X-Millionen für neue Studios.. Gelverschwendung bei Filmproduktionen etc. geht man So mit dem Geld anderer Leute um?! Frechheit!

    Gruß Hubert

    Antworten
  14. Ich habe bereits eine Zwangsvollstreckung beim Finanzamt erfolgreich zurück gewiesen. Die Rechtsgrundlage ist nicht eindeutig für Bürger erkennbar, aber die Vollstreckung wird vom Beitragsservice angeordnet, was diese jedoch nicht dürfen. Der Beitragsservice ist eine Nicht-Rechtsfähige-Einrichtung, die lediglich als Inkassobüro fungiert. Dieser Beitragsservice scheint die Wiedersprüche der Forderungen nicht weiter zu geben, was dann in die Zwangsvollstreckung mit Gewaltandrohung läuft. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ebenfalls in keinem Gesetz verankert. Dies ist ein Selbsterstellter Vertrag zu lasten dritter, der auf den Seiten nur als Informationsblatt eingestuft ist.

    Antworten
    • Lieber Holger,

      habe gerade Deinen Kommentar gelesen. Gerade flatterte auch mir eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung in´s Haus. Kannst Du mir bitte einen Tip geben, wie solch ein Schreiben an das Finanzamt aussehen und was drinnen stehen sollte?

      Besten Dank und beste Grüße

      Antworten
    • Leider kann ich keine Mail-Adresse nennen. Die Verlags treuen Vereine drücken meine Mails ins Nirvana! Erfolgreich ist in Bremen die Interessengemeinschaft Zwangsgebühr. Viele Vollstreckungen wurden vom Tisch gewischt. Versucht über die etwas herauszufinden

      Antworten
  15. Wer die falschen Parteien wählt, ist selber schuld. Ich habe kaum was zu essen, und muss über 200 Euro im Jahr für nichts zahlen. Diese Abzocke geht von Leuten aus, die den Hals nicht genug kriegen.

    Antworten
  16. Was für ein Schwachsinn. Wo steht, wie in der Überschrift suggeriert, wie ich mich wehren kann. Leeres Geschwafel von sattsam bekannten Tatsachen. Völlig überflüssiger, weil hohl, Beitrag.

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