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Herkunft von Lebensmitteln: Woher kommen Fleisch, Eier & Obst? – Kennzeichnungspflicht für frische, unverpackte Lebensmittel ist ausbaubar


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Jeden Tag wandern Tausend Tonnen an Lebensmitteln über die Supermarkttheke und viele Menschen wissen nicht, woher die ganzen Lebensmittel überhaupt stammen. Dabei ist es manchmal ganz einfach, die Herkunft zu erkennen, denn meist sind auf Fleisch, Eiern und Co. Herkunftsschilder zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Verpackung einiger Lebensmittel finden Sie eine Angabe zur Herkunft der Lebensmittel, aber es kann auch nur ein Schild bei der Ware sein.
  • Allerdings ist eine Herkunftsangabe nicht bei allen Lebensmitteln Pflicht, so dass in der Regel nur frisches Obst- und Gemüse, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch gekennzeichnet sind.
  • Die Hersteller der Lebensmittel haben die Möglichkeit, dass sie die Angaben zur Warenherkunft freiwillig erkennbar machen.
  • Leider ist die Herkunftsangabe nicht immer eindeutig, auch wenn sie für einige Lebensmittel Vorschrift ist.

Die Herkunft von Lebensmitteln ist für viele Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln, denn innerhalb der EU besteht nur für bestimmte Lebensmittel eine gesetzliche Herkunftangabenpflicht. Dazu werden entweder die Verpackung oder ein Schild in der Nähe der Ware verwendet. Dann können Sie nicht nur lesen, aus welchem Land das Produkt kommt, sondern auch andere Angaben sind dort zu finden. Aber leider ist eine solche Herkunftsangabe nicht für alle Lebensmittel Pflicht und außerdem kommt es häufig vor, dass die Angaben nicht eindeutig zuzuordnen sind.

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Die Herkunft von Fleisch

Auf einem Etikett auf der Verpackung finden Sie Angaben zur Herkunft des Fleisches und das bedeutet, dass Sie nachlesen können, in welchem Land das Tier aufgezogen und anschließend geschlachtet wurde. 

Eine solche Herkunftsangabe für Fleisch gilt für:

  • Rind
  • Schwein
  • Schaf
  • Geflügel
  • Ziege

Aber leider hat die Kennzeichnung zur Herkunft einige Lücken:

  • Die Herkunft des Fleisches ist nur angabepflichtig, wenn es sich um Hackfleisch oder unverarbeitetes Fleisch handelt. Die Angabepflicht entfällt, wenn weitere Zutaten dem Fleisch hinzugefügt werden.
  • Die Herkunft bleibt im Dunkeln, wenn das Fleisch nicht verpackt ist oder von der Theke gekauft wird. Allerdings ist Rindfleisch eine Ausnahme.
  • Bei Rindfleisch gibt es weitere Einschränkungen, denn bei Schweinefleisch und Co. muss das Geburtsland nicht genannt werden.
  • Auch für Hackfleisch gibt es eine Sonderregelung, denn wenn weniger als 50% Rindfleisch enthalten ist, dann reicht die Information aus, ob es sich um Tiere von innerhalb oder außerhalb Europas handelt.
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Die Herkunft von Fisch

Das Fanggebiet muss bei frischem Fisch, bearbeiten Fisch (gefroren, gesalzen und geräuchert) und Krebs- und Weichtieren angegeben werden. 

Da es unterschiedliche Produktionsmethoden gibt, müssen die folgenden Angaben auf der Verpackung zu finden sein:

  • „Gefangen“ und dazu das Fanggebiet
  • „Aus Binnenfischerei“ und dazu die Angabe des Landes, wo der Fisch herkommt
  • „Aus Aquakultur“ oder „gezüchtet“ und dazu die Angabe des Landes, wo der Fisch seine letzte Entwicklungsphase hatte. Ist das in mehreren Ländern der Fall gewesen, dann können dort schon einige Länder stehen.

Bei den Fanggebieten gibt es eine grobe Einfassung, denn die FAO-Gebiete sind insgesamt 12 Stück, so dass es auch nur 12 Gebiete gibt, die auf der Packung stehen können. Eine genaue Zuordnung ist nicht möglich. Beispielsweise steht auf der Verpackung Fanggebiet Nordostatlantik (FAO-Gebiet Nr.27).

Auf freiwilliger Basis darf der Hersteller noch weitere Angaben zur Herkunft des Fisches machen, vielleicht ob der Fisch aus der Nordsee oder der Biscaya stammt. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine solche Kennzeichnung.

Keine Kennzeichnungspflicht besteht für stärker verarbeitete Erzeugnisse wie Fischsalat, panierte oder marinierte Fischprodukte). Bei dem gefrorenen Seelachs „natur“ muss das Fanggebiet angegeben werden, aber wenn es sich im den panierten Seelachs handelt, dann ist eine Angabe nicht notwendig.

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Herkunft der Eier

In der Europäischen Union gibt es eine einheitliche Kennzeichnung für Eier, so dass Hinweise zur

  • Herkunft
  • Haltung
  • Frische

auf den Eiern vorgeschrieben sind.

Wenn es sich um verpackte Eier und einer Sortierung nach Güte- und Gewichtsklasse handelt, dann muss ein gestempelter Zifferncode auf der Schale vorhanden sein, mit dem nachzuweisen ist, woher die Eier kommen.

  • „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an.
  • „1“ an erster Stelle steht für Freilandhaltung.
  • „2“ an erster Stelle steht für Bodenhaltung.
  • „3“ an erster Stelle steht für die Haltung im Käfig.

Danach lässt sich das Länderkürzel erkennen, so dass für Eier aus Deutschland ein DE und für Eier aus den Niederlanden ein NL zu finden ist.

Danach folgt ein siebenstelliger Zahlencode, mit dem die Herkunft der Eier bis zum Stall zurückverfolgt werden kann. Auch die Betriebs- und Stallnummer ist dabei.

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Herkunft von Obst und Gemüse

Die Hersteller und der Handel müssen bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten über das Ursprungsland informieren. 

Allerdings gibt es auch ein paar Ausnahmen und dazu gehören:

  • Früh- und Speisekartoffeln
  • frische Bananen
  • Oliven
  • Zuckermais
  • Kokosnüsse
  • Datteln
  • Paranüsse

und einige Lebensmittel mehr. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine komplette Liste. Eine Kennzeichnungspflicht besteht zudem nicht, wenn es sich um eingelegte oder getrocknete Obstsorten handelt.

Die Händler haben aber die Möglichkeit eine freiwillige Kennzeichnung vorzunehmen.

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Wenn Sie Honig kaufen, dann muss auf dem Glas eine Information zum Ursprungsland zu finden sein. Sind mehrere Länder davon betroffen, dann müssen weitere Angaben vorhanden sein.

Diese Angaben sind:

  • „Mischung von Honig aus EU-Ländern“
  • „Honig-Mischung aus Nicht-EU-Ländern“
  • „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“

Sie können aber weder die einzelnen Honigsorten, noch die Menge in der Honigmischung erkennen, wenn Sie diese Angaben auf dem Glas finden. Somit ist die Herkunftsangabe auf dem Honigglas nicht wirklich aussagekräftig.

Verarbeitete Lebensmittel und deren Kennzeichnung

Grundsätzlich gibt es für verarbeitete Produkte, bei denen keine Herkunftsbezeichnung vorgeschrieben ist. 

Ein Beispiel dafür sind Marmeladen, denn die Hersteller sind hier nicht in der Pflicht anzugeben, woher das verarbeitete Obst stammt. Das gleiche Prinzip gilt auch für Milch im Joghurt.

Bei verarbeiteten Produkten bleibt meist sogar der Aufdruck unbekannt, woher das Produkt stammt. Dann steht nur „hergestellt für XY“ und der Name der Supermarktkette. Di Vorschriften erlauben, dass der Hersteller nicht angegeben werden muss, aber der Verpacker.

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Regionale Produkte kennzeichnen

Wenn Sie lieber Lebensmittel aus der Region bevorzugen, dann können Sie ein Blick auf die Herkunftsangaben werfen. 

Meist stehen sie auf der Verpackung, aber die Angaben zur Region sind freiwillig.

Die EU-geschützten Herkunftsangaben

Es gibt EU-weit gültige Siegel, die rechtlich geschützt sind und für einige traditionelle Produkte gelten. Hier ist nicht nur die Ursprungsbezeichnung geschützt, sondern auch die geografische Angabe.

  • Die geschützte Ursprungsbezeichnung sorgt für eine klare Herkunft, so dass es sich um eine eindeutig Auskunft zum Produkt handelt. Produkte aus der EU werden mit diesem Siegel versehen, wobei das Produkt in einem festgelegten Gebiet und nach bestimmten Kriterien nicht nur erzeugt, sondern auch verarbeitet und hergestellt wird. Ein Beispiel liefert der Allgäuer Emmentaler. Allerdings finden Sie die Kennzeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“ nur bei sehr wenigen Lebensmitteln.
  • Die geschützte geografische Angabe sorgt eher für Unklarheit. Sie weist eher darauf hin, dass in einem genannten Gebiet eine Stufe zur Produktion stattfinden. Ein Beispiel liefert das Schweinefleisch der Nürnberger Rostbratwurst. Das Fleisch könnte aus Dänemark oder den Niederlanden stammen, aber die Herstellung der Wurst findet in der Thüringer Region statt.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Herkunft von Lebensmitteln

1. Woran erkenne ich die Herkunft meiner Eier?

Sie können Ihre Eier aus der Region kaufen, dann stammen sie von einem Bauern in der Umgebung oder Sie achten auf den Zifferncode auf der Eierschale. Damit können Sie die Eier bis zum Stall zurückverfolgen.

2. Müssen alle Lebensmittel gekennzeichnet werden?

Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur für Lebensmittel, die frisch und unverarbeitet sind. Sobald Zutaten dazu kommen oder es sich um verarbeitete Lebensmittel handelt, ist die Kennzeichnung freiwillig.

3. Wie erhalte ich Informationen zur Lebensmittelherkunft?

Sie können sich auf die Kennzeichnung auf der Verpackung verlassen oder den Händler nach der Herkunft fragen. Auf vielen Internetseiten lässt sich die Herkunft mittlerweile auch nachlesen.

4. Wie wichtig ist das Wissen über die Herkunft von Lebensmitteln?

In den letzten Jahren ist der Lebensmittelbereich immer wichtiger geworden und immer mehr Verbraucher achten auf die Herkunft der einzelnen Lebensmittel. Aus dem Grund gibt es Siegel, die helfen, aber leider fehlen noch ein paar wichtige Schritte.

5. Sind regionale Lebensmittel besser für die Umwelt?

Achten Sie beim Einkauf auf regionale Lebensmittel, denn nicht nur, dass Sie die Händler in Ihrer Region unterstützen, sie schützen auch die Umwelt. Die Transportwege der regionalen Lebensmittel sind wesentlich kürzer und somit besser für die Umwelt.

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Fazit

Die Herkunft der Lebensmittel ist mit den Jahren immer wichtiger geworden, denn immer mehr Verbraucher wollen wissen, woher ihre Lebensmittel wirklich kommen. Bei frischen, unverarbeiteten Lebensmittel besteht heute eine Kennzeichnungspflicht, aber auch hier gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten. Bei verarbeiteten Lebensmitteln ist gar keine Kennzeichnungspflicht vorhanden, so dass es hier eindeutig Verbesserungsbedarf gibt.

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