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Identitätsmissbrauch beim Onlineshopping: Rechnungen statt Ware – So schützen Sie sich


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Sie haben im Internet nichts bestellt, bekommen aber Post von einem oder mehreren Onlineshops. Es häufen sich plötzlich Mahnungen und Rechnungen in Ihrem Briefkasten. Womöglich nehmen auch Inkassounternehmen mit Ihnen Kontakt auf. In diesem Fall könnten Sie ein Opfer von Identitätsdiebstahl sein.

Es erwischt Sie wahrscheinlich vollkommen kalt, wenn Sie plötzlich Rechnungen von Ihnen unbekannten Onlineshops bekommen. Der erste Gedanke ist dann oft: Ich habe doch gar nichts bestellt. Kommen die Forderungen per E-Mail, dann denken viele Empfänger schnell an Spam oder Phishing. Doch immer öfter handelt es sich um echte und tatsächliche Forderungen. Doch wie kommen diese zustande und müssen Sie darauf reagieren? 

Wenn Fremde im Internet auf Ihre Rechnung einkaufen, haben Sie zwangsläufig ein Problem. Die Masche ist recht einfach und funktionierte in der Vergangenheit sehr gut.  Wir haben in einem anderen Artikel bereits erklärt, wie es zu den Bestellungen auf fremden Namen kommen kann und wie die Kriminellen an die Ware kommen. Sie selbst merken von den betrügerischen Bestellungen zunächst nichts. Erst wenn die Forderung des Onlineshops oder eines Inkassobüros in Ihrem Briefkasten landet, erfahren Sie von dem Betrug. In diesem Fall hat ein Fremder Ihre Identität missbraucht. 

Was ist ein Identitätsmissbrauch?

Von Identitätsmissbrauch oder Identitätsdiebstahl wird gesprochen, wenn Dritte die Daten einer Person ohne dessen Einverständnis oder Wissen nutzen. Es handelt sich um eine Form des Identitätsmissbrauchs, wenn Kriminelle auf Ihren Namen Waren bestellen. Die Pakete werden jedoch an eine andere Adresse umgeleitet oder vor der Haustür abgefangen. Was übrig bleibt ist die Rechnung. Diese erhält das Opfer des Identitätsdiebstahls. In der Vergangenheit haben wir auch über andere Formen des Identitätsmissbrauchs berichtet. So werden beispielsweise Bankkonten mit den Daten von Personen eröffnet, die davon gar nichts ahnen

Müssen Verbraucher die Rechnungen für nicht bestellte Ware bezahlen?

Nein, denn der Versandhändler muss die Bestellung und den Erhalt der Ware dem vermeintlichen Besteller nachweisen. Allerdings sollte der Kunden auf die Rechnungen und Mahnungen reagieren und nicht einfach den Kopf in den Sand stecken. Das bedeutet, dass auf die Opfer der Betrugsmasche oft viel Ärger und Arbeit zukommt.

Was sollten Opfer eines Identitätstmissbrauchs tun?

Sobald Sie feststellen, dass Fremde offensichtlich Ware auf Ihren Namen bestellt haben, sollten Sie aktiv werden. Sie können sich nicht einfach zurücklehnen, weil Sie ja selbst nichts bestellt haben. Vielmehr müssen Sie die Forderung abwehren. Von einem Identitätsmissbrauch könnten Sie auch erfahren, wenn Sie ein Paket erhalten, ohne das Sie die Ware bestellt haben. Dann konnten die Ganoven die Sendung offensichtlich nicht rechtzeitig abfangen. Auch das gibt es immer wieder. 

Sobald Sie von einem Identitätsdiebstahl Kenntnis bekommen, sollten Sie folgendes tun:

  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Sehen Sie sich dazu auch unsere Tipps zur Anzeigenerstattung an.
  • Setzen Sie sich mit dem Onlinehändler oder dem Inkassounternehmen in Verbindung und erklären Sie, dass Sie keine Bestellung erhalten haben. Geben Sie immer auch das Aktenzeichen Ihrer Anzeige bei der Polizei an. Falls Sie Ware erhalten haben, sollten Sie diese auf Kosten des Versandhändler zurücksenden oder abholen lassen.
  • Prüfen Sie vorsichtshalber auch, ob Ihre Onlinekonten gehackt wurden. Vergeben Sie im Zweifelsfall neue Passwörter. Wir erklären, wie Sie ein sicheres Passwort generieren.

In einigen Fällen nutzen Betrüger auch gehackte Onlinekonten, wie von Amazon. Häufig sind die Kriminellen dann über Phishing-Mails an die Zugangsdaten der Verbraucher gelangt. Deshalb raten wir vorsorglich zu dem dritten Schritt.

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So schützen Sie sich vor Identitätsdiebstahl

Einen 100-prozentigen Schutz vor der Masche gibt es leider nicht. Grundsätzlich sind hier alle gefordert. Die Paketdienstleister müssen noch besser aufpassen, wem sie die Pakete aushändigen. Verbraucher können sich bei dem Marktführer DHL kostenlos registrieren und erhalten so eine Information, wenn ein Paket zu der Adresse des Kunden unterwegs ist. Auf diese Weise können Verbraucher frühzeitig reagieren, wenn sie keine Ware bei dem jeweiligen Händler bestellt haben. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt zudem folgende 6 Tipps für den Schutz vor Identitätsdiebstahl:

  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten nicht auf allen x-beliebigen Internetseiten ein.
  • Nehmen Sie nicht an Online-Gewinnspielen teil, bei denen Ihnen hochwertige Gewinne versprochen werden. Diese Aktionen dienen häufig nur dazu, Daten zu sammeln und weiterzugeben.
  • Schreddern Sie Schriftstücke mit sensiblen Daten, bevor Sie diese in die Mülltonne werfen
  • Installieren Sie auf Ihrem Rechner und Ihrem Smartphone Antiviren-Programme und halten Sie diese aktuell.
  • Öffnen Sie keine Mail-Anhänge, wenn Sie den Absender nicht kennen.
  • Antworten Sie nicht auf E-Mails unbekannter Absender, auch wenn diese Sie zur Zahlung angeblich offener Rechnungen auffordern.

Ganz wichtig ist auch, dass Sie nach Möglichkeit keine Kopie Ihres Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses an Ihnen unbekannte Personen versenden. Auch das ist häufig der Beginn für einen Identitätsmissbrauch.

Darf der Paketbote die Ware einem Dritten aushändigen?

Nein, aus unserer Sicht handelt es sich hier um Versäumnisse der Paketdienstleister. Der Paketbote muss sicherstellen, dass er das Paket nur dem tatsächlichen Empfänger aushändigt. Im Zweifelsfall müsste er sich den Ausweis des Kunden zeigen lassen, wenn ihm dieser nicht bekannt ist. Mindestens muss der Paketdienstleister jedoch nachweisen können, wem er das Paket ausgehändigt hat, beispielsweise einem Nachbarn. Doch häufig stehen Paketboten unter Zeitdruck. Das nutzen die Kriminellen mit ihrer geschickten Vorgehensweise und einigen Tricks aus.

Jüngste Tests von Onlinewarnungen.de haben ergeben, dass es überhaupt kein Problem ist fremde Pakete in Empfang zu nehmen. Unser Tester hat einen Paketboten in der Stadt an einem ganz anderen Ort abgepasst und gefragt, ob er ein Paket für eine bestimmte Adresse ausliefert. Der Paketbote übergab die Sendung unserem Tester ohne jede Identitätsprüfung. Dabei war leicht zu erkennen, dass es sich bei unserem Mitarbeiter nicht um den Adressaten auf dem Paket handelt. Die Sendung war an eine Frau adressiert und unser Tester war männlich.

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