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Telefonrechnung: Einzelverbindungsnachweise müssen kostenfrei vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden


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In der Regel erhalten Sie einmal im Monat eine Telefonrechnung mit allen offenen Posten, die Sie innerhalb von 10 Tagen bezahlen müssen. Damit Sie die Posten kontrollieren können, bietet sich ein Einzelverbindungsnachweis an. Dabei stehen alle einzelnen Verbindungen separat auf der Rechnung, so dass Sie einen besseren Überblick haben. Zudem sorgt der Einzelverbindungsnachweis (EVN) dafür, dass Sie fehlerhafte und unklare Posten beanstanden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heutzutage telefonieren Verbraucher nicht nur über einen Hauptanbieter, wie die Telekom Deutschland GmbH, sondern nutzen auch einige andere Anbieter.
  • Die Telefonrechnung kommt immer über den Hauptanbieter und darin stehen aber auch die anderen Anbieter.
  • Wenn Sie den offenen Betrag bezahlen, dann sorgt der Hauptanbieter dafür, dass auch die anderen Anbieter ihre Forderungen bezahlt bekommen.

Die Verbraucher telefonieren inzwischen nicht mehr nur über die Telekom Deutschland GmbH. Sie nutzen stattdessen vermehrt verschiedene Call-by-Call-Anbieter oder spezielle Sonderservicenummern. Auch das Surfen über das Internet und das Verschicken von Urlaubsgrüßen funktioniert mit dem Handy. Jeden Monat kommt allerdings die Rechnung. Ein Blick darauf sorgt dafür, dass Sie den Überblick verlieren. Damit Sie einen besseren Einblick bekommen, sollten Sie sich einen Einzelverbindungsnachweis schicken lassen. Nur dann können Sie fehlerhafte und unklare Posten erkennen und reklamieren.

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Einzelverbindungsnachweis dient der Vorbeugung

Die Telefongesellschaft muss Ihnen, auf Wunsch, kostenlos eine Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis zukommen lassen.

Wichtig ist, dass Sie den Einzelverbindungsnachweis vor dem Abrechnungszeitraum beantragen. Dann erhalten Sie ihn zusammen mit der Telefonrechnung und können sich die einzelnen Verbindungen anschauen. In dem Einzelverbindungsnachweis stehen die einzelnen Verbindungen vom Festnetz, Mobilfunk und Internet. Wenn Sie einen solchen Nachweis bekommen, dann stehen dort auch auch die geführten Call-by-Call-Verbindungen.

Sie müssen bei dem Anbieter den Verbindungsnachweis beantragen. Dies jedoch nur dann, wenn Sie einen Preselection-Vertrag oder einem Call-by-Call mit Anmeldung nutzen.

Allerdings können Sie in manchen Fällen keinen Einzelverbindungsnachweis erhalten. Dies zum Beispiel dann. wenn Sie den Netzbetreiber angewiesen haben,  die Verbindungsdaten nach Rechnungsversand zu löschen. Bevor es dazu kommt, muss der Anbieter Sie jedoch vor Abschluss des Vertrages über alle Folgen und die Nachteile der Datenlöschung informieren. Er darf die Daten folglich nicht löschen, wenn er das nicht richtig durchgeführt hat.

Es gibt allerdings eine Ausnahmen, nämlich wenn Sie einen Vertrag mit Flatrate abgeschlossen haben. Der Anbieter muss Ihnen im Rahmen der Flatrate-Gespräche keinen Einzelverbindungsnachweis ausstellen, denn für die Abrechnung ist das nicht notwendig.

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Rechnung prüfen durch Einzelentgeltnachweis

Der Netzbetreiber muss Ihnen nachträglich einen Verbindungsnachweis ausstellen, wenn Sie keine Einzelverbindung beantragt haben und die Telefonrechnung reklamieren.

Der sogenannte Einzelentgeltnachweis, kurz auch EEN genannt, muss Ihnen vorgelegt werden, wenn Sie ihn innerhalb einer Frist verlangen. Die Frist beginnt ab Erhalt der Rechnung und geht acht Wochen. Sie muss unbedingt eingehalten werden, damit es keine Schwierigkeiten gibt. Der Anbieter hat nur eine Möglichkeit keine EEN zu erstellen. Dies gilt dann, wenn es aufgrund von technischen Gegebenheiten nicht möglich ist. Aber auch, wenn Sie im Vorfeld der Datenlöschung zugestimmt haben. Aus Gründen des Datenschutzes erscheinen bestimmte Verbindungen wie eine Telefonseelsorge nicht auf dem Nachweis.

Beachten Sie daher, dass Sie nicht endlos Zeit haben, um die Telefonrechnung zu beanstanden. Zudem werden alle Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht und zwar automatisch. Wenn Sie Ihre Telefonrechnung früher bezahlen und zwar komplett, dann kann die Gesellschaft die Datenlöschung auch vorher durchführen. Auf der Rechnung können Sie allerdings meist einen Hinweis darauf nachlesen.

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Die Daten auf dem Einzelverbindungsnachweis

Der Einzelverbindungsnachweis wird Ihnen von der Telefongesellschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt, wenn nur die normalen Daten aufgelistet werden.

Die Bundesnetzagentur legt fest, welche Daten als „normal“ gelten und dazu gehören bei den Telefongesprächen:

  • Datum
  • Beginn und Ende der Verbindung (Beginn und Dauer oder Ende und Dauer sind auch möglich)
  • Anzahl der verbrauchten Tarifeinheiten oder der Verbindungspreis
  • Anschlussnummer
  • gekürzte oder ungekürzte Zielrufnummer

Bei Telefonanmeldung können Sie sich entscheiden, ob Sie die vollständigen Zielrufnummern auf der Rechnung sehen wollen oder nur eine gekürzte Version. Dann erscheinen die Nummern ohne die letzten drei Ziffern. Sie können zudem entscheiden, ob die Daten nach Zustellung der Rechnung gelöscht oder gespeichert werden sollen.

Ein weiteres Mal können Sie beim Einzelverbindungsnachweis entscheiden, ob die Rufnummer komplett oder in kurzer Fassung zu lesen sein soll. Sie wollen die Rufnummern nicht preisgeben, dann entscheiden Sie sich einfach für die Kurzversion der Nummer. Kommt es allerdings zu einem Streit um die Telefonrechnung, dann sind die kompletten Rufnummer deutlich besser.

Tipp:

Bevorzugen Sie eine vollständige Datenspeicherung und einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis. Bei den EEN haben Sie allerdings keine Wahl, denn die kompletten Daten werden automatisch gekürzt mitgeteilt.

Extra-Wünsche sind nicht kostenfrei

Sie haben sich für einen Einzelverbindungsnachweis bei der Telefonrechnung entschieden und wollen mehr Angaben als normal, dann müssen Sie zahlen.

Wenn Sie eine Nebenstellennummer, den Beginn, das Ende und die Dauer der Verbindung oder auch nur zwei der Faktoren auf dem Nachweis sehen wollen, dann müssen Sie mit höheren Entgelten des Telefonanbieters rechnen.

Für die Abrechnungskontrolle bei einer Flatrate sind die einzelnen Daten und Verbindungen nicht interessant, aber es kann sich trotzdem als interessant herausstellen, sie einfach mal zu prüfen. Vielleicht ist ein anderer Tarif deutlich günstiger als die aktuelle Flatrate, dann darf der Anbieter Ihnen auch die pauschal abgegoltenen Verbindungen mitteilen. Im kostenlosen EVN sind die Flatrate-Verbindungen nicht zu finden. Allerdings können Sie mit dem Dienstleister auch eine Vereinbarung treffen, aber dann darf er auch ein gesondertes Entgelt verlangen.

In der Regel kostet die EEN nicht, wenn Sie die Telefonrechnung beanstanden. Die Aushändigung darf von dem Telefondienstleister nicht von einem Entgelt abhängig gemacht werden. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, wenn Sie eine Rechnung bemängeln, die Daten innerhalb der Beanstandungsfrist aufzuschlüsseln.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonrechnung

1. Kostet ein Einzelnachweis bei der Telefonrechnung?

Ein „normaler“ Einzelverbindungsnachweis wird von den Telefonanbietern kostenfrei zur Verfügung gestellt und wird mit der Telefonrechnung verschickt.

2. Wofür braucht man einen Einzelverbindungsnachweis?

Grundsätzlich brauchen Sie einen Einzelverbindungsnachweis nur, wenn Sie öfter Probleme mit der Telefonrechnung haben oder mehrere Personen im Haushalt das Telefon nutzen und die Rechnung aufgeteilt wird.

3. Wie lange kann ich die Telefonrechnung bemängeln?

Wenn Sie die Telefonrechnung erhalten haben, dann haben Sie acht Wochen Zeit um den Mangel anzumerken und einen Widerruf zu schreiben.

4. Kann ich die angerufenen Verbindungen in ganzen Nummern auf dem Einzelverbindungsnachweis anzeigen lassen?

Bei Vertragsabschluss, aber auch im Nachhinein können Sie die kompletten Rufnummern anzeigen lassen, wenn Sie sich für einen Einzelverbindungsnachweis entscheiden.

5. Darf der Telefonanbieter eine höhere Gebühr für die Rechnung in Papierform verlangen?

Vor der Vertragsunterzeichnung muss der Telefonanbieter Sie darauf hinweisen, dass für die Rechnung in Papierform eine kleine Gebühr fällig ist. Wenn Sie dem zustimmen, dann ist es rechtlich korrekt.

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Fazit

Der Einzelverbindungsnachweis der Telefonrechnung ist eine gute Methode, um unklare und fehlerhafte Positionen zu erkennen. Nur, wenn Sie die Positionen erkennen, können Sie den Mangel anmerken und Widerspruch einlegen. Der Telefonanbieter muss Ihnen den Einzelverbindungsnachweis kostenfrei zur Verfügung stellen, wenn die „normalen“ Daten ausreichen. Ein zusätzliches Entgelt ist nur erlaubt, wenn mehr als die „normalen“ Daten aufgelistet werden.

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