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Norma: Rückruf von GUT BARTENHOF Salami – Verunreinigung mit Salmonellen


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Die H. Bille GmbH & Co.KG ruft ihre Gut Bartenhof Dreikantsalami und Knoblauchsalami aus den NORMA Filialen zurück. Als Grund wird angegeben, dass die Firma eine Verunreinigung der Produkte mit Salmonellen nicht ausschließen kann.

Immer wieder werden Lebensmittel zurückgerufen, weil etwas mit der Qualität nicht stimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein falsches Etikett aufgedruckt wurde oder Fremdkörper, beziehungsweise Bakterien die Nahrung gekommen sind.

Discounter wie NORMA müssen immer wieder Produkte aus den Regalen nehmen, weil von den Herstellern ein Rückruf veranlasst wurde. Eine mögliche Verunreinigung  mit Salmonellen waren auch an den Rückrufen des herzhaften Katenschinken  im Juni 2017 und dem Hackepeter, im Juni 2018 Schuld.

Die westfälische Fleischwarenfabrik H. Bille GmbH & Co.KG aus Steinhagen ruft derzeit die Dreikantsalami und Knoblauchsalami der Marke Gut Bartenhof zurück, weil auch hier die Gefahr besteht, dass Sie sich mit Salmonellen infizieren können. Doch es sind nur Chargen mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen. Lesen Sie im Artikel, welche Chargen zurückgeholt werden müssen und wie der Rückruf ablaufen soll.

Sollten Sie das betroffene Produkt dennoch verspeisen, kann es aufgrund des Befalls mit Salmonellen zu  gesundheitlichen Beschwerden wie Erbrechen und Durchfall kommen. Gerade ältere, schwangere und immungeschwächte Menschen sowie Kinder sollten dies nicht auf die leicht Schulter nehmen, da die Symptome bei ihnen ernsthafter bis hin zu lebensbedrohlich werden können.

Welche Chargen Salami sind vom Rückruf betroffen?

Vom Rückruf sind laut NORMA die Sorten „Dreikantsalami“ und „Knoblauchsalami“ in der 150g-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 14.05.2019 und 21.05.2019 betroffen.

Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurde umgehend reagiert und die komplette Ware aus dem Verkauf genommen. Da es keine Einschränkung der Verkaufsregion gibt gehen wir davon aus, dass die Produkte im gesamten Bundesgebiet in den Handel gekommen sind.

Was sollen Sie mit der Salami tun?

Sie sollten auf keinen Fall die betroffenen Packungen öffnen und die Salami verspeisen. Bringen Sie die Packungen in die Filiale zurück, wo Sie die Salami erworben haben. Das ist auch ohne Kassenbon möglich. Der Kaufpreis wird Ihnen erstattet.

Die Firma Heinrich Bille GmbH & Co.KG entschuldigt sich bei allen Verbrauchern für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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