Nahrungsmittel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:50:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Nahrungsmittel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 „Carbohydrate Power“ oder nur flüssiger Zucker – Kohlenhydrate Pulver zum Zunehmen? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/carbohydrate-power-oder-nur-fluessiger-zucker-kohlenhydrate-pulver-zum-zunehmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/carbohydrate-power-oder-nur-fluessiger-zucker-kohlenhydrate-pulver-zum-zunehmen/#respond Fri, 13 May 2022 08:50:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66288 Kohlenhydrate sind in allen Lebensmitteln vorhanden und sie sind als Energielieferant sehr wichtig. Dabei sind Energielieferanten beim Sport oder nach dem Sport sehr wichtig, aber sind Kohlenhydratkonzentrate sinnvoll oder vielleicht einfach nur teuer und unnötig?

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Kohlenhydrate sind in allen Lebensmitteln vorhanden und sie sind als Energielieferant sehr wichtig. Dabei sind Energielieferanten beim Sport oder nach dem Sport sehr wichtig, aber sind Kohlenhydratkonzentrate sinnvoll oder vielleicht einfach nur teuer und unnötig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Leistungssportler sind die Kohlenhydratkonzentrate eine sinnvolle Sache.
  • Ein Brot oder eine Banane reichen beim oder nach dem Sport vollkommen aus, wenn Sie nur in der Freizeit sich sportlich betätigen.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, wenn Sie sich für den Einsatz von Gelen entschieden haben.

Kohlenhydratkonzentrate für Sportler

Eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung von Sportlern spielen die Kohlenhydrate, so dass es immer mehr Werbung für sogenannte Kohlenhydratkonzentrate speziell für Sportler gibt.

Die Aufnahme von Kohlenhydraten sorgt dafür, dass Sie nicht nur länger, sondern auch intensiver Sport machen können. Sie sind leistungsfördernd und werden von Leistungssportlern eingenommen. Eine rasche Zufuhr von Kohlenhydraten nach dem Sport sorgt dafür, dass der Speicher in Muskeln und Leber umgehend wieder aufgefüllt wird.

Ausdauersportler setzen gerade in Trainings- und Wettkampfphasen auf die Einnahmen von Kohlenhydratkonzentraten und ergänzen oder ersetzen sogar Mahlzeiten damit. Auch für Bodybuilder sind die Konzentrate gedacht, vor allen Dingen wenn sie schnell Gewicht zulegen müssen.

Aber leider werden in der Werbung die Stoffwechselvorgänge vereinfacht dargestellt und in verkürzter Form, obwohl es sich um höchst komplexe Vorgänge handelt. Werbebotschaften wie „schnelle Energie“, „Super Mega Mass“ oder „beste Kohlenhydratquelle“ klingen nachvollziehbar. Der Hinweis „Dual Score“ bedeutet aber eigentlich nicht anders als, dass es sich um zwei verschiedene Arten von Zucker handelt oder, dass sich auch andere Kohlenhydrate im Produkt verstecken.

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Maltodextrin – eine gut klingende Werbeaussage

Die Zutat Maltodextrin ist ein Stoff, der als Energiebooster oder Weight Gainer bekannt ist.

Diese Werbeaussagen klingen fantastisch, denn laut der Werbung füllt der Stoff die strapazierten Energiespeicher schnell und zuverlässig wieder auf. Bei Maltodextrin handelt es sich um ein Zuckerbausteingemisch, welches in der Regel aus Maisstärke gewonnen wird. Maltodextrin befindet sich in vielen Kohlenhydratkonzentraten, denn es handelt sich um einen Stoff, der wenig Eigengeschmack aufweist und sich gut verarbeiten lässt. Der Stoff schmeckt im Gegensatz zum normalen Zucker deutlich weniger süß und kann daher auch in Gelen und Riegeln vorhanden sein.

Maltodextrin ist leicht verdaulich und gut verträglich. Gleichzeitig sorgt der Stoff für einen schnellen Kaloriennachschub und für mehr Ausdauerbelastung. Alle anderen Werbeversprechen sollten Sie mit viel Vorsicht genießen.

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Die Verwendung von Kohlenhydratkonzentraten

Im Handel gibt es viele Riegel, die sehr energiereich sind, aber Sportler brauchen nur in wenigen Situationen eine konzentrierte Energie.

In der Regel reicht die Einnahme von normalen Lebensmittel aus, wenn Sie auf Brot, Nudeln, Reis und Bananen setzen. Die Lebensmittel schmecken deutlich besser als die Energieriegel oder Kohlenhydratkonzentrate und sind deutlich preiswerter.

Die Kohlenhydratkonzentrate sind für Wettkampfsportler geeignet, die eine andauernde, hochintensive Ausdauersportart betreiben. Sie sind leicht zu transportieren und zudem sehr praktisch. Wenn Sie allerdings nur ein Freizeitsportler sind und an keinen Wettkämpfen teilnehmen, dann kann eine Zufuhr der Konzentrate zur Überernährung und Übergewicht führen.

Die Kohlenhydratgele dürfen nur mit viel Flüssigkeit aufgenommen werden, aber leider fehlt der Hinweis auf den meisten Verpackungen. Es gibt aber auch Produkte, die mit einem hohen Wasseranteil werben, aber dann wird der Zweck der Gele nicht mehr erfüllt.

Vermeiden Sie unbedingt die Einnahme von Gelen oder Riegeln mit sogenannten Zuckeraustauschstoffen, denn sie können in bestimmten Mengen für Bauchschmerzen sorgen. Achten Sie zudem auf die Fruktosemenge, denn auch hier darf nicht zu viel vorhanden sein. Mit manchen Produkten können Sie schon mit zwei kleinen Tütchen die verträgliche Fruktosemenge überschreiten.

In einigen Produkten sind zudem Koffeinzusätze enthalten, denn sie sollten die Leistung deutlich steigern. Die Vorteile sind klar, aber beachten Sie auch die Nachteile, denn es können

  • Nervosität
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen

auftreten.

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Die Kohlenhydratkonzentrate

Auf dem Markt finden Sie die konzentrierten Kohlenhydrate in verschiedenen Formen, von Riegeln über Gele bis hin zum Pulver. 

In der Regel werden Pulver und Gele als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und Riegel stehen als normale Lebensmittel in den Regalen.

Es handelt sich um Produkte, die meist leicht verdaulich sind und für einen schnellen Kalorienschub sorgen. Gerade während oder nach einer kräftezehrenden Ausdauerbelastung können sie sehr hilfreich sein.

Zucker ist nicht gleich Zucker, denn es gibt verschiedene Arten und Gruppen. Die verschiedene Zuckerarten sorgen für viel Verwirrung, aber mit einer übersichtlichen Darstellung können Sie sich alle wichtigen Informationen einholen. Zudem finden Sie eine Menge wissenswerte Informationen und hilfreiche Tipps rund um den Zuckerkonsum.

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Die Inhaltsstoffe in Kohlenhydratkonzentraten

Kohlenhydratkonzentrate sind für Leistungssportler gedacht, die schnell auf eine hohe Energiemenge zurückgreifen müssen und dafür sorgen die Inhaltsstoffe.

Verschiedene Zuckerarten sind in den Konzentraten enthalten und dazu gehören

  • Dextrose
  • Glukose
  • Fruktosesirup
  • Maltrodextrin
  • Fruchtkonzentrate

Zuckeraustauschstoffe wie Maltit und Sorbit sind dagegen vollkommen unsinnig und liefern nur wenig Energie. Auch Süßstoffe sind besonders unsinnig, denn sie sorgen nicht für einen schnellen Energieschub. In den Riegeln sind zudem noch Getreide, Fruchtstücke, Eiweißlieferanten, Nüsse, Kerne und Pflanzenfette enthalten. Ein Schokoladenüberzug auf den Riegeln sorgt für Kakaobutter und Kakaomasse.

In vielen Produkten sind auch Koffein und Guarana enthalten, aber auch Vitamine oder Mineralstoffe sind vorhanden. In manchen Produkten ist auch Natrium vorhanden und dazu kommen dann Aromen, Emulgatoren und noch einige weitere Zusatzstoffe.

Mittlerweile gibt es auch Konzentrate, die in Wasser angerührt werden und ausschließlich Maltodextrin enthalten. Auch Produkte mit Mais- oder einer anderen Stärke sind keine Seltenheit mehr.

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Kohlenhydratkonzentrat-Gele

Bei den Gelen kommt noch eine weitere Hauptzutat hinzu und das ist Wasser. In den meisten Gelen sind 50 bis 60% Kohlenhydrate enthalten und bei den Hydro-Varianten sind es nur 30 bis 40%.

Die Hydro-Varianten sorgen also dafür, dass Sie für die gleiche Kohlenhydratzufuhr zwei Pakete einnehmen müssen. Für den Ausdauerbereich enthalten die Gele langkettige Fettsäuren als zusätzliche Energiequellen.

Ein Blick auf die Zutatenliste und die Nährwerttabelle sorgt dafür, dass Sie die Produkte richtig einschätzen können. Die Riegel lassen sich meist sehr gut mit normalen Schokoriegeln vergleichen, aber sie liefern bis zu 500 kcal.

Ein sinnvolles Produkt enthält 50% Kohlenhydrate, damit die Energie auch wirklich aus den Kohlenhydraten kommt. Zucker ist nur wenig vorhanden und auch Fett und Eiweiß sollte nur in geringen Mengen enthalten sein. Je nach Wassergehalt liefern die Gele zwischen 150 und 250 kcal pro 100 Gramm , aber die normalen Packungsgrößen liegen zwischen 30 und 60 Gramm. Das bedeutet, dass eine Tüte Geld die gleiche Menge an Kohlenhydrate liefert wie eine Banane (100 kcal).

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Achten Sie auf diese Tipps!

  • Nur in wenigen Situationen sind konzentrierte Kohlenhydrate sinnvoll und zwar bei längeren Ausdauerläufen. Im Freizeitsport ist die Wirkung deutlich überbewertet.
  • Normale kohlenhydratreiche Lebensmittel, wie Brot, Nudeln, Reis und Bananen reichen auch im Sportalltag vollkommen aus, um ausreichend Energie zu haben.
  • Probieren Sie die Gele außerhalb der Wettkampfsituation aus, damit Sie die Verträglichkeit testen können. Wichtig ist, dass Sie ausreichend trinken!
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kohlenhydrat-Power

1. Wie wichtig sind Kohlenhydrate für die Energiezufuhr?

Sportler ziehen ihre Energie aus den Kohlenhydraten und dabei setzen sie immer wieder auf Kohlenhydratkonzentrate, wobei die normalen Lebensmittel, wie Reis, Nudeln und Brot meist vollkommen ausreichend sind. Mit Hilfe der Kohlenhydrate können Energien für den Sport freigesetzt werden, so dass sie sehr wichtig sind.

2. Wann braucht ein Sportler schnell und viele Kohlenhydrate?

Ein Sportler braucht während der Trainings- und Wettkampfphase viele Kohlenhydrate und zwar schnell, damit er sein Leistungspensum dauerhaft hält.

3. Sind Kohlenhydratgele konzentriert?

In der Regel handelt es sich bei den Kohlenhydratgelen um eine konzentrierte Form mit Wasseranteil. Der Wasseranteil kann mitunter höher sein als der Kohlenhydratanteil, so dass Sie auf die Energiemenge achten müssen.

4. Was sind die besten Nahrungsmittel für eine Kohlenhydratzufuhr?

Wenn Sie Kohlenhydrate zu sich nehmen wollen, dann setzen Sie auf Reis, Nudeln, Brot und Bananen. Bei diesen Lebensmittel handelt es sich um normale Lebensmittel für eine normale Kohlenhydratzufuhr.

5. Was bedeutet „Low Carb“-Ernährung?

Bei der Low Carb-Ernährung wird auf eine große Menge Kohlenhydrate verzichtet, aber Vorsicht, denn Low Carb bedeutet nicht No Carb.

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Fazit

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung beinhaltet viele wichtige Nährstoffe, wobei Kohlenhydrate in erster Linie für die Energiezufuhr verantwortlich sind. Heute gibt es verschiedene Kohlenhydrat-Ernährungsformen, aber Sportler setzen auf Kohlenhydrat-Power, um ausreichend Energie zu bekommen. Die angebotenen Konzentrate eignet sich nur für Leistungssportler, aber nicht nur normale Freizeitsportler. Sie versorgen den Körper schnell mit Energie, aber gesund sind sie nur in geringen Maßen. Setzen Sie eher auf eine normale kohlenhydratreiche Ernährung, so dass Nudeln, Brot und Reis auf dem Plan stehen. Bananen sind ausgezeichnete Energielieferanten, so dass auch sie im Haus sein sollten.

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Gesunde Ernährung: Fragwürdige Alternativen aus der Fabrik – Frisches Obst und Gemüse sorgen für einen gesunden Körper https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesunde-ernaehrung-fragwuerdige-alternativen-aus-der-fabrik-frisches-obst-und-gemuese-sorgen-fuer-einen-gesunden-koerper/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesunde-ernaehrung-fragwuerdige-alternativen-aus-der-fabrik-frisches-obst-und-gemuese-sorgen-fuer-einen-gesunden-koerper/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:01:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63434 Obst und Gemüse sind aufgrund ihrer zahlreichen Vitamine, Mineralien und sekundären Pflanzen- und Ballaststoffe nicht nur sehr gesund, sondern sie gelten auch als eine unverzichtbare Quelle für das körperliche Wohlbefinden. Mittlerweile gibt es angebliche Alternativen

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Obst und Gemüse sind aufgrund ihrer zahlreichen Vitamine, Mineralien und sekundären Pflanzen- und Ballaststoffe nicht nur sehr gesund, sondern sie gelten auch als eine unverzichtbare Quelle für das körperliche Wohlbefinden. Mittlerweile gibt es angebliche Alternativen aus Fabriken, aber die pulverisierten und flüssigen Ersatzformen hinken den Originalen sehr weit hinterher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Portionen Obst (250 Gramm) und drei Portionen Gemüse (400 Gramm) am Tag empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.
  • In den letzten Jahren sind Smoothies in allen Geschmacksrichtungen auf den Markt gekommen, aber in ihnen sind deutlich weniger Ballaststoffe, Vitamine und sekundäre Ballaststoffe enthalten als in ganzen Früchten.
  • Die Alternative sind pulverisierte Früchte, die in Form von Pulver oder Kapseln angeboten werden und durch diese Einnahme wird die Tagesration schnell überschritten.

Täglich soll jeder Mensch mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse zu sich nehmen und das teilt sich in drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst auf. Zumindest wünschen sich die Ernährungswissenschaftler eine solche Verteilung von Obst und Gemüse, aber nicht jeder Mensch schafft es, diese Mengen zu sich zu nehmen. In der Hoffnung, den Mangel auszugleichen, greifen einige Menschen zu Ersatzfrüchten und nutzen Pulver, Tabletten und Smoothies. Viele Menschen unterliegen dem Irrtum, dass die bequeme Kopie genauso viel Qualität wie das Original bietet, aber das ist nicht der Fall.

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Kapseln, Pulver und andere Ersatzmöglichkeiten

Die Früchte werden zuerst pulverisiert, danach in Kapseln gepresst und anschließend zu Extrakten verarbeitet. 

Durch diese Verfahren sollen alle wertvollen Inhaltsstoffe enthalten bleiben, denn es handelt sich um ein besonders schonendes Verfahren. Allerdings ist sehr fraglich, ob der Körper die Inhaltsstoffe auf die gleiche Weise aufnimmt als wenn ein Apfel oder ähnliches verzehrt wird. Die Hersteller haben sich auf „das Beste nach Obst und Gemüse“ geeinigt und bezeichnen ihre Produkte auch so. Dazu kommt dann noch eine gesonderte Portion an synthetischen Vitaminen.

Das klassische Obst- und Gemüsevitamin Vitamin C steht allen anderen Vitaminen weit voran. Die meisten Menschen sind der Annahme, dass die Einnahme dieser Ersatzstoffe einen Ausgleich ermöglicht, aber in der Regel entsteht oft ein gegenteiliger Effekt. Die Hersteller raten zu einer festen Tagesration, aber schnell liegen Sie über der empfohlenen Menge an Vitaminen und Nährstoffen und der Slogan “ viel hilft auch viel“ stimmt in keiner Art und Weise. Die teuer eingekauften Vitamine bergen sogar ein deutlich höheres gesundheitliches Risiko und das kann beispielsweise daran liegen, dass zu viel Betacarotin in den Zusatzstoffen enthalten ist.

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Die beliebten Smoothies

Die Smoothies versprechen eine schnelle Obstmahlzeit aus der Flasche, so dass sie als praktische kleine Zwischenmahlzeit dienen.

In den letzten Jahren haben sich die Smoothies zu einer festen Größe in den Kühlregalen entwickelt, aber trotzdem sind die flüssigen Früchte auch heute nur die zweite Wahl. Es gibt eine feste Zusammensetzung der Smoothies und so kommt es vor, dass sie recht unterschiedlich sind. Während einige Smoothies einen großen Anteil an Saft oder Saftkonzentraten enthalten bestehen andere aus pürierten Obst, Fruchtfleisch, Fruchtmark oder einem Gemisch aus beiden Varianten. Mittlerweile gibt es sogar Smoothies, die aus Obst mit Gemüse bestehen oder einem Gemisch aus Fruchtsäften und Obst.

In der Regel werden für die Smoothies nur geschälte Früchte genommen, so dass deutlich weniger Ballaststoffe, Vitamine und sekundäre Pflanzenstoffe enthalten sind. Viele Inhaltsstoffe und Vitamine sitzen allerdings direkt unter der Schale.

Auf der Rückseite des Smoothies finden Sie in der Regel eine Zutatenliste mit der genauen Zusammensetzung. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erkennen Sie einen guten Smoothie daran, dass mehr als 50% aus Obst und Gemüse bestehen und dabei ist es egal ob aus Püree oder Stücken.

Exotische Früchtenamen sollten den Verkauf der Smoothies anregen, aber in der Regel ist der überwiegende Teil nicht aus diesen Früchten gemacht. Ein Blick auf die Zutatenliste kann schnell für eine kleine Enttäuschung sorgen, denn meist ist nur preiswerter Apfel- und / oder Bananensaft/-pürree enthalten. Freundlicherweise wird aber in den meisten Fällen auf die Zugabe von Zucker verzichtet und die Süße stammt komplett aus dem Obst. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass ein Smoothie also ab und an mal eine Portion Obst oder Gemüse ersetzen kann.

Die Smoothies verärgern allerdings in Hinsicht auf die Ökologie, denn für die Herstellung und Kühlung wird eine Menge Energie benötigt. Durch die Flaschen kommt es zu einem riesengroßen zusätzlichen Müllberg.

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Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass Sie auf ganze Früchte zurückgreifen und die Alternativen aus der Fabrik stehen lassen.

Das ganze Spektrum an lebensnotwendigen und bioaktiven Substanzen wird durch den Verzehr von ganzem Obst und Gemüse aufgenommen. Drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst sind laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung eine gute Menge. Dadurch, dass die verschiedenen Obst- und Gemüsesorten unterschiedliche sekundäre Pflanzenstoffe aufweisen, sollten Sie auf die ganze Vielfalt im Supermarkt zurückgreifen.

Obst und Gemüse enthalten zudem sehr viel weniger Kalorien als die Früchte aus dem Glas, aber deutlich mehr Kalium und Magnesium. Ein zusätzliches Plus für die normalen Obst- und Gemüsesorten ist, dass durch den Ballaststoffgehalt die Verdauung gesünder ist und auch das Risiko für Fettstoffwechselstörungen wird erheblich reduziert.

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Wichtige Tipps

  • Sie sollten immer einen kleinen Vorrat an Obst und Gemüse im Haus haben. Dabei muss Obst und Gemüse richtig gelagert werden, damit Sie es möglichst lange genießen können.
  • Bieten Sie geschnittenes Obst und Gemüse als kleine Zwischenmahlzeit an und dann greifen alle auch gern zu. Für Kita, Schule und Arbeit lassen sich klein geschnittenes Obst und Gemüse gut in einer Dose verpacken.
  • Bei jeder Mahlzeit passt mit Sicherheit ein wenig Obst oder Gemüse dazu.
  • Sorgen Sie dafür, dass die übliche Gemüseportion verdoppelt wird, egal ob als Rohkost, Salat oder gegarte Beilage.
  • Nutzen Sie immer Obst und Gemüse aus der Saison.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gesunde Ernährung

1. Was ist eine gesunde Ernährung?

Gesunde Ernährung bedeutet, dass Sie viel Obst und Gemüse zu sich nehmen. Dadurch wird der Körper mit ausreichend Nährstoffen, Mineralien und Vitaminen versorgt und bleibt gesund. Zucker ist ein Zusatzstoff, der weitgehend aus der Ernährung entfernt werden sollte.

2. Wie viel Obst sollte man am Tag essen?

Ernährungswissenschaftlicher sind der Meinung, dass Sie zwei Portionen Obst am Tag zu sich nehmen sollten. Das sind um die 200 Gramm und die können Sie auf den Tag verteilen.

3. Wie viel Gemüse am Tag sollte ein Erwachsener zu sich nehmen?

Drei Portionen Gemüse sind laut Ernährungswissenschaftler für eine erwachsene Person ein Muss. Das sind um die 400 Gramm.

4. Sind Smoothies ein guter Ersatz für frisches Obst und Gemüse?

Nein, Smoothies stellen keinen Ersatz dar, denn viele Hersteller arbeiten nur mit billigen Inhaltsstoffen, so dass kaum Vitamine und Nährstoffe enthalten sind.

5. Kann zu viel Obst dick machen?

Wie bei allen anderen Nahrungsmittel ist es durchaus möglich, dass auch Obst in zu hohen Dosierungen dick machen kann. In den meisten Obstsorten ist eine Menge Zucker enthalten und zu viel Zucker kann auf Dauer zu Übergewicht führen.

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Abnehmen: Wie viel Kalorien enthalten proteinreiche Produkte wirklich?

Die Stiftung Warentest hat verschiedene Produkte mit viel Protein unter die Lupe genommen. Dabei fanden die Tester heraus, dass die Lebensmittel zwar gesund wirken, teils aber mehr Fett und Kalorien liefern als herkömm­liche Produkte. Stimmt

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Fazit

Obst und Gemüse sind für eine gesunde Ernährung das A und O. Jeder Mensch sollte zwei Portionen Obst und drei Portionen Gemüse am Tag zu sich nehmen. Perfekt ist frisches Obst und nicht die seit Jahren bekannten Smoothies. Verteilen Sie Obst und Gemüse über den Tag und naschen Sie statt eines Schokoriegels doch einfach mal einen Apfel. Ihr Körper wird es Ihnen danken.

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Immun-/Allergie-Diäten – Lebensmittel weglassen kann zu einem Nährstoffdefizit führen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/immun-allergie-diaeten-lebensmittel-weglassen-kann-zu-einem-naehrstoffdefizit-fuehren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/immun-allergie-diaeten-lebensmittel-weglassen-kann-zu-einem-naehrstoffdefizit-fuehren/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:36:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67874 Auf dem Markt gibt es zahlreiche Diäten, die in erster Linie das Abnehmen anregen sollen, aber es gibt auch immer mehr Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Die Unverträglichkeiten in Bezug auf Nahrungsmittel sind deutlich häufiger vorhanden als Nahrungsmittelallergien. Aber

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Auf dem Markt gibt es zahlreiche Diäten, die in erster Linie das Abnehmen anregen sollen, aber es gibt auch immer mehr Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Die Unverträglichkeiten in Bezug auf Nahrungsmittel sind deutlich häufiger vorhanden als Nahrungsmittelallergien. Aber eine Allergie kann im schlimmsten Fall sogar für einen lebensbedrohlichen Zustand sorgen. Sie sollten auf die Einnahme von allergieauslösenden Nahrungsmitteln verzichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt unzählige Gründe für Übergewicht und einige Menschen sind der Meinung, dass das Übergewicht aufgrund einer Nahrungsmittelallergie vorhanden ist und setzen auch Immun-/Allergiediäten.
  • Experten sind der Meinung, dass es sich bei den Immun-/Allergiediäten um unsinnige Diäten handelt und raten von deren Einsatz dringend ab.
  • In Deutschland leiden zwischen 1 und 10% der Bevölkerung an einer Nahrungsmittelallergie und wenn Sie auf die allergieauslösenden Nahrungsmittel verzichten, dann gibt es keine Probleme.

Der Test als Vorbereitung auf die Immun-/Allergiediät

Bei dieser Art der Diät geht man in erster Linie davon aus, dass das Übergewicht die Folge einer individuellen Lebensmittelunverträglichkeit ist.

Mit Hilfe eines speziellen IgG-Tests lässt sich herausfinden, welche Lebensmittel und Zusatzstoffe verantwortlich sind. Die Bestimmung von Immunglobulin aus dem Blut wird dafür zur Hilfe genommen. Es gibt verschiedene Tests und diese unterscheiden sich anhand der Anbieter, so dass je nach Anbieter zwischen 180 und 250 Lebensmittel und Zusatzstoffe getestet werden. Somit lässt sich der Auslöser des Übergewichts schnell identifizieren.

Die Kosten für einen solchen Test sind sehr unterschiedlich und hängen auch von der Menge der getesteten Lebensmittel ab. Ein Test kann bis zu 500 Euro kosten, aber dann haben Sie Gewissheit.

Inzwischen werden diese Tests auch in vielen anderen Bereichen angeboten, so dass sich Ursachen für viele andere Erkrankungen herausfinden lassen. Nach dem Ergebnis bietet sich eine Immun-/Allergie-Diät an, um auf die unverträglichen Lebensmittel zu verzichten.

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Stoffwechsel-Diäten – was Sie wissen sollten

Ein Diätplan, der auf den individuellen Stoffwechsel angepasst ist, verspricht eine Gewichtsreduktion. Funktionieren diese Diäten wirklich? Blutgruppen-Diät Der Naturheilkundler Peter d´Adamo ist der Gründer dieser Diät. Seiner Meinung nach entscheidet die Blutgruppe des Menschen darüber,

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Allergie oder Überempfindlichkeit

Für eine normale Person ist es meist sehr schwer zu erkennen, ob es sich um eine Allergie oder eine Überempfindlichkeit gegenüber eines Lebensmittels handelt.

Aus dem Grund sollten Sie immer zuerst einen Arzt aufsuchen, wenn Sie einen Verdacht haben. Der Arzt kann Ihnen bei der Aufklärung helfen, denn in vielen Fällen handelt es sich nicht um eine Allergie, sondern um eine Überempfindlichkeit. Bei rund 90% der Fälle, in denen der Patient von einer Allergie ausgeht, handelt es sich wirklich nur um eine Unverträglichkeit. Sie bezieht sich meist auf ein Nahrungsmittel und mit einer Umstellung der Ernährung ist das Problem meist schnell behoben.

Die häufigsten Auslöser einer Nahrungsmittelunverträglichkeit sind:

  • Laktose (Milchzucker)
  • Fruktose (Fruchtzucker)
  • Gluten (Zölialie)
  • Farb- und Konservierungsstoffe
Diät
Diäten mit bestimmten Produkten, Schlankheitsmittel – Übersicht

Beim Abnehmen sind Medikamente sowie Schlankheitsmittel einfach eher nebensächlich. Hier erfahren Sie, welche Präparate es gibt, wie sie zusammengesetzt sind und welche Gefahren diese mit sich bringen. Eine Gewichtsreduktion ist schwer Es erfordert von Ihnen

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Intoleranz-Symptome

So unterschiedlich wie die Auslöser sind auch die Symptome einer Intoleranz in Bezug auf Nahrungsmittel:

  • Übelkeit
  • Durchfall
  • Verstopfung
  • Blähungen
  • Krämpfe
  • Hautausschläge
  • Kopfschmerzen
  • Kreislauf- und Gelenkbeschwerden

In der Regel zeigen sich die Symptome nicht immer sofort sehr deutlich, sondern treten schleichend auf. Die meisten Patienten stellen nicht direkt eine Verbindung zu Lebensmitteln her, so dass die Unverträglichkeiten meist sehr lange unerkannt bleiben.

Detox-Diät
Mode-Diäten Detox, Paleo, 5-zu-2 im Überblick

Sie finden in vielen Frauenzeitschriften zum Frühjahr hin Anleitungen zum Entgiften des Körpers. Dies können Detox, Paleo oder auch die 5-zu-2 Kuren sein. DETOX Das Wort „detoxication“ kommt aus dem Englischen und steht für Entgiftungsdiäten.

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Die Gefahr bei einer Allergie

Wenn es sich aber um eine echte Nahrungsmittelallergie handelt, dann reagiert der Körper komplett anders und auch das Immunsystem greift ein.

Das Immunsystem wehrt sich gegen die Feinde und schon bei der kleinsten Aufnahme kommt es zu schlimmen Anzeichen. Wenn es sich um eine stark ausgeprägte Allergie handelt, dann kann es sogar lebensbedrohlich werden. In den meisten Fällen zeigen sich Lebensmittelallergien an der Haut, aber auch die Atemwege und die Augen können betroffen sein. Es kommt zu

  • Juckreiz
  • Nesselsucht
  • Quaddelbildung
  • Schnupfen
  • Schwellungen der Zunge
  • Atemnot
  • Bindehautentzündungen

Bei einer Nahrungsmittelallergie kommt es nur sehr selten zu Übelkeit und Durchfall, obwohl viele Menschen der Meinung sind, dass dies die typischen Anzeichen sind. Das Herz-Kreislaufsystem ist nur bei etwa 10% der Betroffenen involviert. Der allergische Schock ist die schlimmste und gefährlichste Reaktion und es kommt zu einem akuten Blutdruckabfall, einer erhöhten Herzfrequenz und sogar ein Kreislaufzusammenbruch ist möglich.

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Heuschnupfen: Pollenflug-Allergie und COVID-19 an Symptomen unterscheiden (Video)

Heuschnupfen oder COVID-19: Diese Frage stellen sich viele Allergie-Geplagte. Die Symptome von Heuschnupfen sind denen einer COVID-19 Infektion sehr ähnlich. Doch es gibt deutliche Unterschiede, die Sie unbedingt kennen sollten. In den letzten Monaten gab

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Unterschiedliche Arten von Immun-/Allergie-Diäten

Dadurch, dass viele Menschen von Allergien und Unverträglichkeiten in Bezug auf Lebensmittel betroffen sind, gibt es auch unterschiedliche Arten von Immun-/Allergie-Diäten.

In erster Linie geht es bei so einer Diät darum, dass Lebensmittel weg zu lassen, von dem man der Meinung ist, dass es für das Übergewicht zuständig ist. Bei einer Unverträglichkeit ist das eigentlich ganz einfach, denn wenn Sie beispielsweise auf Gluten reagieren, dann verzichten Sie einfach auf alle Gluten-Lebensmittel. In der heutigen Zeit ist das nicht schwer, denn glutenfreie Lebensmittel gibt es nicht nur im Internet, sondern auch in vielen Supermärkten und sogar in Drogerien.

Wenn es sich um eine Unverträglichkeit von Laktose handelt, dann können Sie Laktosetabletten zu sich nehmen. Zudem gibt es zahlreiche laktosefreie Lebensmittel im Handel und das Angebot wird von Jahr zu Jahr umfangreicher. So können Sie sehr gut auf die auslösenden Lebensmittel verzichten.

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Appetithemmer für ein Abnehmen ohne Hunger – Natürliche Appetithemmer sind Nüsse, Obst und Gemüse

Die Werbung verspricht sehr viel und das ist auch bei Appetithemmern, Appetitzüglern und Sättigungskapseln der Fall. Die speziellen Produkte sollen das Schlankwerden unterstützen und versprechen schnelle Gewichtsabnahme, ganz ohne Sport. Klappt das aber wirklich? Die

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Die IgG-Tests sind ungeeignet

Die IgG-Tests sind nicht dafür geeignet, um eine Lebensmittelallergie oder eine -unverträglichkeit festzustellen.

Diese Tests stellen im Grunde eigentlich nur fest, dass der Körper schon irgendwie einmal im Leben mit dem Lebensmittel in Kontakt war.

Im Jahr 2010 gab es eine placebokontrollierte Studie und sie hat belegt, dass es keine Beziehung zwischen den Gesamt-IgGs oder IgG4 und einer Allergie gibt. Aus dem Grund lehnt die US-amerikanische Allergie- und Immunologie-Gesellschaft und auch die europäische Gemeinschaft solche Tests für die Diagnose ab.

Der IGeL-Monitor des medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes „Bund der Krankenkassen e.V.“ bewertet die Leistung als negativ. In der Regel handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung, die von vielen Ärzten und Heilpraktikern angeboten wird. Ein viel höheres Risiko besteht eher darin, dass wenn Sie die Lebensmittel weglassen, bei denen der Test ausschlägt, dass Sie ein Nährstoffdefizit bekommen.

Zudem handelt es sich um keinen gesunden Gewichtsverlust, denn er kommt nur zustande, weil Sie eine stark eingeschränkte Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Lebensmittel haben. Dadurch kommt es auch zu einem Energiedefizit.

Almased
Almased: Gerichte verbieten Werbung mit enormen Gewichtsabnahmen

Eine schlanke Figur und das ohne Sport ist der Wunsch vieler Verbraucher und das nutzen zahlreiche Anbieter schamlos aus. Die Versprechungen sind vielfältig, die Realität sind meist ganz anders aus. Jetzt ist es endlich soweit,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Immun-/Allergie-Diäten

1. Kann man mit einer Allergie-Diät abnehmen?

Grundsätzlich kann man mit einer Allergie-Diät abnehmen, aber das liegt daran, dass Sie auf einige Lebensmittel verzichten. Dadurch ist der Kauf von Lebensmitteln eingeschränkt und Sie nehmen automatisch ab.

2. Ist eine solche Diät für den Körper gesund?

Experten sind der Ansicht, dass eine solche einseitige Diät für den Körper nicht gesund ist. Der Grund ist einfach, denn durch das Weglassen eines Lebensmittels kann es zu einem Nährstoffdefizit kommen und das ist für den Körper nicht gut.

3. Wie äußert sich eine Lebensmittelallergie?

Eine Lebensmittelallergie kann sich unterschiedlich äußern, aber betroffen sind nicht nur die Haut und die Augen, sondern auch die Atemwege.

4. Ist es sinnvoll das unverträgliche Lebensmittel einfach wegzulassen?

Sie können das unverträgliche Lebensmittel einfach weglassen, denn dann verschwinden die Symptome mit der Zeit. Allerdings sollten Sie im Vorfeld einen Arzt aufsuchen und für Abklärung sorgen.

5. Wie lange kann man eine Allergie-Diät machen?

Eine Allergie-Diät kann man so lange machen wie man möchte. Es gibt dafür keine festen Zeiträume, aber Sie sollten eine solche Diät immer mit Ihrem Hausarzt absprechen.

Stevia
Kokosblüten-, Birkenzucker, Stevia & Co. kein sinnvoller Zuckerersatz – Teuer und nicht besser

Die Werbung wirbt mit Süßungsmitteln als Alternative zu Zucker. Doch diese sind meist teurer und nicht natürlicher als der übliche Haushaltszucker. Ebenso wird damit geworben, dass diese gesünder als Zucker seine. Jedoch sind auch diese

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Fazit

Unverträglichkeit oder Allergie sind in Bezug auf Lebensmittel heute eine Seltenheit mehr, denn mehr als die Hälfte der Bevölkerung klagt über diese Beschwerden. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Immun-/Allergie-Diät und bei einer solchen Diät werden einfach die betroffenen Lebensmittel weggelassen. Das Ergebnis soll ein Gewichtsverlust sein, aber Experten sind skeptisch. Grundsätzlich sollten Sie zuerst Abklärung betreiben und einen Arzt aufsuchen. Alle weiteren Schritte sind nach der Diagnose mit dem Arzt durchzuführen.

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Rückruf EDEKA / Marktkauf: Vorsicht bei diesem Hackfleisch https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-edeka-marktkauf-vorsicht-bei-diesem-hackfleisch/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-edeka-marktkauf-vorsicht-bei-diesem-hackfleisch/#respond Fri, 26 Feb 2021 07:30:02 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61697 EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall

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EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.

Bestimmte Sorten des bei EDEKA und Marktkauf angebotenen Hackfleisches müssen zurückgerufen werden. Die betroffenen Packungen können zur Gesundheitsgefahr für Sie werden, da sich blaue Kunststoffteilchen darin befinden können. Verschlucken Sie diese, können Sie daran ersticken oder es kommt zu inneren Verletzungen. Beides ist nicht gewollt. Deshalb sollten Sie den Inhalt der betroffenen Abpackungen nicht mehr essen.

Welches Hackfleisch wird zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen sind Hackfleischsorten, welche bei Marktkauf und Edeka verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.

  • Produktname: Hofglück Hackfleisch gemischt
  • Abpackung: 400 Gramm
  • Verbrauchsdatum: 25.02.2021
  • Losnummer: 21049

Das Hofglück Hackfleisch gemischt 400g wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und in Teilen von Hessen, Rheinland-Pfalz sowie die an BadenWürttemberg angrenzenden Teile von Bayern vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten.

  • Produktname:EDEKA Bio Hackfleisch gemischt
  • Abpackung: 400 Gramm
  • Verbrauchsdatum: 26.02.2021
  • Losnummer: 21049

Das EDEKA Bio Hackfleisch gemischt 400g wurde in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und in Teilen von Niedersachsen und Thüringen sowie die an BadenWürttemberg angrenzenden Teile von Bayern vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten.

Die betroffenen Packungen wurden bereits aus dem Sortiment genommen.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollten Sie mit dem Hackfleisch tun?

Bringen Sie das Hackfleisch in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig.

Diese Rückrufe haben wir ebenfalls gerade veröffentlicht:
Hackfleisch Symbolbild
Rückruf EDEKA / Marktkauf: Vorsicht bei diesem Hackfleisch

EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall

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Rueckruf Tiefkuehl Paprika Edeka Netto Rewe
Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr

Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich

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Rueckruf Kaufland Rosinen in Schokolade
Diese Rosinen von Kaufland sollten Alleregiker nicht mehr essen

Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse

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Rueckruf Pflegelotion Baby Kaufland
Kaufland: Diese Baby Pflegelotion sollten Sie nicht mehr verwenden

Kaufland muss die Bevola Baby Pflege-Lotion zurückrufen. Als Grund werden Bakterien angegeben, welche bei Routinekontrollen nachgewiesen wurden. Es besteht Gesundheitsgefahr für den Nachwuchs. Nicht mehr verwenden. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben,

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Rueckruf Rossmann Babydream Greifball
Rossmann ruft den Babydream Greifball zurück

Die Dirk Rossmann GmbH muss den Greifball von Babydream zurückrufen. Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements hat sich gezeigt, dass sich ein Öffnen der Knoten und das damit verbundene Lösen der Kugeln nicht ausschließen lässt. Ob Lebensmittel oder

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Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-bei-edeka-netto-und-rewe-diesen-paprika-sollten-sie-nicht-essen-vergiftungsgefahr/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-bei-edeka-netto-und-rewe-diesen-paprika-sollten-sie-nicht-essen-vergiftungsgefahr/#respond Mon, 08 Feb 2021 19:29:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60994 Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich

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Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.

Aktuell wird tiefgekühlte Paprika der Marke Ardo zurückgerufen, welche bei Edeka, Netto und Rewe verkauft wird. Bei Analysen wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden, welche giftig für den Menschen sind. Nach umfangreichen Nachforschungen konnten bestimmte Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten identifiziert werden.

Welcher Paprika wird zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen ist die Tiefkühlpaprika „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ der Marke Ardo, welche bei Edeka, Netto und Rewe verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.

  • Produktname: Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben der Marke Ardo
  • Abpackung: 1000 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 03/2023
  • Losnummer: 710271
  • Artikel Code: 100341210/JDE Art. Code12632
  • Produktionszeitraum: verkauft zwischen dem 6. Oktober 2020 und dem 4.
    Februar 2021
  • Verkauft in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Andere Produkte von Ardo oder andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht vom Rückruf betroffen.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollten Sie mit dem Paprika tun?

Bringen Sie den Tiefkühlpaprika in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. In der regel wird Ihnen der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist meist nicht nötig.

Diese Rückrufe haben wir ebenfalls gerade veröffentlicht:
Hackfleisch Symbolbild
Rückruf EDEKA / Marktkauf: Vorsicht bei diesem Hackfleisch

EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall

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Rueckruf Tiefkuehl Paprika Edeka Netto Rewe
Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr

Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich

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Rueckruf Kaufland Rosinen in Schokolade
Diese Rosinen von Kaufland sollten Alleregiker nicht mehr essen

Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse

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Rueckruf Pflegelotion Baby Kaufland
Kaufland: Diese Baby Pflegelotion sollten Sie nicht mehr verwenden

Kaufland muss die Bevola Baby Pflege-Lotion zurückrufen. Als Grund werden Bakterien angegeben, welche bei Routinekontrollen nachgewiesen wurden. Es besteht Gesundheitsgefahr für den Nachwuchs. Nicht mehr verwenden. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben,

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Rueckruf Rossmann Babydream Greifball
Rossmann ruft den Babydream Greifball zurück

Die Dirk Rossmann GmbH muss den Greifball von Babydream zurückrufen. Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements hat sich gezeigt, dass sich ein Öffnen der Knoten und das damit verbundene Lösen der Kugeln nicht ausschließen lässt. Ob Lebensmittel oder

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Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserer Rückruf-Übersicht. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen oder unseren Newsletter abonnieren, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

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Diese Rosinen von Kaufland sollten Alleregiker nicht mehr essen https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/diese-rosinen-von-kaufland-sollten-alleregiker-nicht-mehr-essen/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/diese-rosinen-von-kaufland-sollten-alleregiker-nicht-mehr-essen/#respond Thu, 28 Jan 2021 14:01:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60599 Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse

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Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse enthalten.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.

Kaufland muss seine K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurückrufen. Allergiker sollten hier besonders vorsichtig sein. Eventuell befinden sich in dem Produkt Erdnüsse. Wer diese nicht verträgt, darf die Rosinen nicht verzehren. Andernfalls kann eine allergische Reaktion bis hin zu einem anaphylaktischen Schock ausgelöst werden. Allergische Reaktionnen können auch Hautrötungen, Juckreiz oder Atemnot sein.

Welche Rosinen werden zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen sind die K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade des Herstellers Encinger SK, welche bei Kaufland verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.

  • Produktname: K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade
  • Abpackung: 200 g
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 12/09/2021
  • GTIN: 4337185836954
  • Hersteller: ENCINGER SK s.r.o., Jadranská 13, 84101 Bratislava, Slowakei

Kaufland hat das betroffene Produkt bereits aus dem Verkauf genommen

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollten Sie mit den Rosinen tun?

Bringen Sie den Artikel in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig. Wenn Sie auf Erdnüsse nicht allergisch reagieren, können Sie das Produkt bedenkenlos verzehren.

Der Hersteller ENCINGER entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Für Verbraucheranfragen stellt das Unternehmen Kaufland unter der Nummer 0800 1528352 eine kostenlose Hotline zur Verfügung.

Diese Rückrufe haben wir ebenfalls gerade veröffentlicht:
Hackfleisch Symbolbild
Rückruf EDEKA / Marktkauf: Vorsicht bei diesem Hackfleisch

EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall

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Rueckruf Tiefkuehl Paprika Edeka Netto Rewe
Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr

Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich

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Rueckruf Kaufland Rosinen in Schokolade
Diese Rosinen von Kaufland sollten Alleregiker nicht mehr essen

Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse

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Rueckruf Pflegelotion Baby Kaufland
Kaufland: Diese Baby Pflegelotion sollten Sie nicht mehr verwenden

Kaufland muss die Bevola Baby Pflege-Lotion zurückrufen. Als Grund werden Bakterien angegeben, welche bei Routinekontrollen nachgewiesen wurden. Es besteht Gesundheitsgefahr für den Nachwuchs. Nicht mehr verwenden. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben,

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Rueckruf Rossmann Babydream Greifball
Rossmann ruft den Babydream Greifball zurück

Die Dirk Rossmann GmbH muss den Greifball von Babydream zurückrufen. Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements hat sich gezeigt, dass sich ein Öffnen der Knoten und das damit verbundene Lösen der Kugeln nicht ausschließen lässt. Ob Lebensmittel oder

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Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserer Rückruf-Übersicht. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen oder unseren Newsletter abonnieren, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

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Vorsicht, Herkunftsbezeichnungen – geschützte Originale https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-herkunftsbezeichnungen-geschuetzte-originale/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-herkunftsbezeichnungen-geschuetzte-originale/#respond Wed, 16 Dec 2020 17:13:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58994 Die Welt ist globalisiert, theoretisch und praktisch kann jeder Artikel überall produziert werden. Dennoch werden viele Produkte mit einer bestimmten Region und / oder einer bestimmten Herstellungsmethode verbunden. Zumindest in der EU sorgen diverse Schutzmechanismen

Der Beitrag Vorsicht, Herkunftsbezeichnungen – geschützte Originale erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Welt ist globalisiert, theoretisch und praktisch kann jeder Artikel überall produziert werden. Dennoch werden viele Produkte mit einer bestimmten Region und / oder einer bestimmten Herstellungsmethode verbunden. Zumindest in der EU sorgen diverse Schutzmechanismen dafür, dass die Originale geschützt werden und eben nicht jeder alle Artikel herstellen kann.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Tüte „Original schwäbische Spätzle“, auf dem Rückseitenetikett steht aber ein Hersteller aus Tschechien. Auf der Verpackung des Camemberts steht „Camembert de Normandie“, obwohl nachweislich kein Bestandteil des Käselaibs jemals in der Nähe der französischen Atlantikküste war. In solchen Fällen ist zwar nicht garantiert, dass das dahinterstehende Produkt nicht doch schmackhaft ist; dennoch haben Sie es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit mit einer Fälschung zu tun.

Denn innerhalb der gesamten EU werden tausende Produkte, speziell aus dem Bereich der Lebens- und Genussmittel, besonders geschützt. In welcher Form und aus welchen Beweggründen heraus dies geschieht, lesen Sie im Artikel.

Die vier Arten der Herkunftsbezeichnungen

Schutz ist das Ziel. Wie stark jedoch ein Produkt innerhalb der EU geschützt wird, unterscheidet sich allerdings. Konkret gibt es zwei Hauptarten von Herkunftsbezeichnungen, die noch durch zwei weitere Systeme ergänzt werden. Die Hauptarten sind abgestuft aufgebaut, um einen angepassten Schutz zu gewährleisten.

Geschützte geografische Angabe

Die „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A. im deutschsprachigen Raum; unter anderem auch mit PGI (englisch) und IGP (französisch) abgekürzt) stellt dabei den niedrigschwelligen Schutz dar. Er umfasst Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine. Produkte, die auf diese Weise gekennzeichnet werden, müssen lediglich mindestens einen Produktionsschritt in der angegebenen Region durchlaufen haben.

Dabei wird typischerweise in den Vorgaben festgelegt, welcher Produktionsschritt in der angegebenen Region erfolgen muss, also entweder Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung. Dies dürfen die Hersteller nicht frei wählen. Allerdings dürfen die für das Produkt verwendeten Materialien aus Gebieten jenseits der spezifischen Region stammen.

Ein Beispiel für ein typisches g.g.A.-Produkt sind die im Eingangstext erwähnten schwäbischen Spätzle. Was diese speziellen Spätzle ausmacht, wurde von der „Schutzgemeinschaft schwäbische Spätzle/Knöpfle“ ausgearbeitet. Seit 2012 ist die Teigbeilage in der EU geschützt. Die dahinterstehenden, sehr detaillierten Vorgaben finden sich so auch in der offiziellen europäischen Rechtsprechung wieder:

  • Herkunft: Ganz Baden-Württemberg, erweitert um den Regierungsbezirk Schwaben in Bayern.
  • Entweder auf Hartweizengrieß oder Dinkelmehl (Trocken-Spätzle) bzw. Weizen- oder Dinkelmehl (Frisch-Spätzle) basierend.
  • Mit Frischei in einer Mindestmenge von zwei Eiern pro Kilogramm Mehl (Trocken-Spätzle) oder acht Eiern pro Kilogramm (Frisch-Spätzle) hergestellt.
  • Produkte dürfen maximal ein Prozent Salz sowie optional andere Gewürze, Kräuter sowie Spinat enthalten. Frisch-Spätzle dürfen zusätzlich um Zitronensäure ergänzt werden.
  • Die Herstellung muss in dem angegebenen Herkunftsgebiet erfolgen.

Nach demselben Prinzip werden auch sämtliche anderen g.g.A.-Produkte reguliert. Sie können Waren dieser Kategorie an einem blauen Siegel erkennen, das in der Regel auf der Umverpackung aufgebracht wird.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U. im deutschsprachigen Raum, unter anderem auch mit PDO (englisch) und AOP (französisch) abgekürzt) ist dagegen von deutlich strengeren Regularien gekennzeichnet. Auch dieser Schutz erstreckt sich auf Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine. Bei Produkten, die mit diesem Label gekennzeichnet sind, müssen sowohl Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in der Region stattfinden. Allerdings genügt das noch nicht, ferner ist auch die Art der Herstellung exakt vorgegeben. Damit werden die hinter einer Ware stehenden, nicht minder einzigartigen Fertigungsverfahren ebenfalls geschützt.

Auch der im Eingangstext erwähnte Camembert de Normandie ist ein typischer Vertreter. Die Bezeichnung Camembert selbst ist nicht geschützt, in Kombination mit „de Normandie“ hingegen unterliegt er den sehr strengen europäischen Vorgaben – schon seit 1983:

  • Herkunft: Eine von aktuell 1557 französischen Gemeinden, die alle in den vier französischen Departements Calvados, Manche, Orne und Eure liegen (frühere Vorgaben enthielten noch weitere Gemeinden).
  • Wenigstens 50 Prozent der verwendeten Milch müssen von reinrassigen normannischen Milchkühen stammen. Ferner müssen die Tiere mindestens sechs Monate pro Jahr auf Weiden stehen und mindestens 80 Prozent der Futtermenge müssen vom Erzeugerbetrieb selbst stammen.
  • Der Reifungsprozess darf nicht später als 72 Stunden nach dem Melken des ältesten Milchbestandteils beginnen.
  • Das gesamte Herstellungsverfahren muss den detaillierten Richtlinien entsprechen. Unter anderem ist die Zugabe von vielen, bei der Weichkäseherstellung sonst üblichen, Enzymen verboten. Auch werden Kesselgröße und Temperatur vorgegeben.
  • Die Käseleiber müssen flach zylindrisch sein, mindestens 250 Gramm wiegen und dürfen nur zwischen 10,5 und 11 Zentimeter durchmessen.

Dabei sei unterstrichen, dass die europäischen Vorgaben noch sehr viel tiefer in die Details der Käseherstellung eingreifen. Aber schon diese Aufzählung sollte Ihnen zeigen, wie umfassend die Regularien sind. Dafür winkt aber dann auch das begehrte rote Siegel, das in der ganzen EU für besondere Qualität steht.

Übrigens ist der Camembert de Normandie keine besonders detaillierte Ausnahme. Hinter allen Produkten mit g.U. Kennzeichnung stehen ähnlich umfassende Vorgaben.

Geografische Angabe sowie garantiert traditionelle Spezialität

Die g.g.A. und g.U. sind die mit Abstand wichtigsten Schutzkriterien. Der Vollständigkeit halber ist es allerdings notwendig, auch noch die beiden anderen Schutzmechanismen zu kennen, die in der ganzen EU üblich sind.

  • Die „geografische Angabe für Spirituosen und aromatisierte Weine“ (g.A.) Sie gibt in aller Regel vor, dass zumindest ein Herstellungsschritt in der angegebenen Region erfolgen muss. Damit ist sie das Äquivalent zur geschützten geografischen Angabe, erstreckt sich aber nur auf Spirituosen sowie Weine, die wegen ihrer Zusätze nicht unter das g.g.A.-Label fallen – beispielsweise irischer Whiskey. Die Nähe der beiden Schutz-Varianten zueinander wird auch dadurch gekennzeichnet, dass g.A.-Produkte das gleiche Siegel bekommen wie g.g.A.-Produkte.
  • Die „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Ihr Schutz erstreckt sich ausschließlich auf besondere, in der Regel traditionelle, Herstellungsmethoden, ohne dass es weitere Vorgaben hinsichtlich der Zutaten oder auch der regionalen Herkunft gibt. Sie ist mit einem blauen Siegel gekennzeichnet.

Dazu sei erwähnt, dass es in Europa auch noch weitere Schutzmechanismen gibt, die aber wegen ihrer geringen Verbreitung im Kontext dieses Artikels keine Rolle spielen – bis auf eine Ausnahme:

Der französische Sonderfall „Appellation d’Origine Contrôlée“ (AOC)

Bei den allermeisten Produkten, die Ihnen beim Einkauf begegnen, werden Sie mit den erwähnten Bezeichnungen konfrontiert werden. Eine bedeutsame Ausnahme kann es jedoch beim Wein geben.

Bevor die Schutzbezeichnungen europäisch harmonisiert wurden, betrieben die Franzosen ein eigenes und sehr ausgeklügeltes System. Eines der mit Abstand wichtigsten Anwendungsgebiete war der Schutz französischer Weine vor ausländischer Konkurrenz. AOC-Weine gab es dabei zwar aus jeder französischen Region, der Fokus hinsichtlich der Mengen an Produkten lag jedoch deutlich auf dem Burgund.

Dazu müssen Sie verstehen, dass das Burgund eine enorm hohe wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung für die gesamte Wein-Welt hat. Hierher stammen die hochwertigsten französischen Weine. So verwundert es nicht, dass es im Burgund nicht weniger als 84 geschützte Anbaugebiete gibt. Der Fachmann kennt hier eine „Pyramide“ von vier Schutzstufen. Sie beginnt bei der „Appellation Génerique“ (generell aus dem Burgund) und erstreckt sich bis in die „Appellation Village/Communale“, verstärkt um die Prädikatsbezeichnung „Cru“ (einzelne Orte im Burgund, ergänzt um spezifizierte Herstellungsmethoden). Obwohl AOC sich als „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ übersetzen lässt, lässt sich das System eher mit der geschützten Ursprungsbezeichnung vergleichen – da die Vorgaben selbst bei der Appellation Génerique deutlich schärfer sind als bei der geschützten geografischen Angabe.

Fallbeispiel

Wie (berechtigt) eifersüchtig die Franzosen ihre Weine hüten, können Sie an einem besonders spektakulären Fall ausmachen: 2013 wurde der gebürtige Indonesier Rudy Kurniawan in den USA zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte im Verlauf der frühen 00er Jahre mehrere Millionen Dollar damit gemacht, unter anderem französische Weine zu versteigern, die er mit gefälschten Etiketten versehen hatte.

Dass er jahrelang Erfolge hatte und selbst ausgesprochene Experten betrügen konnte, liegt an einem wichtigen Detail: Unter anderem aus dem Burgund stammen einige sehr kostbare und hochpreisige Weine. Solche Tropfen werden in der Regel nicht zum Trinken gekauft, sondern primär als Sammlerobjekt – das dementsprechend sorgfältig gelagert, aber keineswegs geöffnet wird.

In Kurniawans Flaschen befanden sich irgendwelche Tropfen; Flaschen und Etiketten wirkten jedoch echt und da keiner der Käufer eine Überprüfung vornehmen konnte, ohne die Flaschen zu öffnen bzw. die Korken zu beschädigen, blieb sein Tun unbemerkt. Überführt wurde der Betrüger nur, weil er selbst einen Fehler machte – er fälschte mehrere Jahrgänge des Burgunder Weingutes Ponsot, genauer gesagt den Wein „Clos St. Denis“. Dabei stolperte er jedoch darüber, dass das Gut 1982 gar keinen solchen Wein hergestellt hatte. Das gab seinem zuvor guten Ruf einen Knacks und sorgte für Nachforschungen, die ihn letztlich vor Gericht und ins Gefängnis brachten.

Für Sie als Verbraucher ist dabei wichtig, dass die Franzosen zwar offiziell das europäische System übernommen haben, aber nach wie vor viele Flaschen (auch neuester Herstellung) AOC-Angaben zusätzlich zu den gängigen Prädikaten erhalten. Das hat vor allem traditionelle Gründe und mit dem unter Weinkennern größeren Bekanntheitsgrad des alten Kürzels zu tun.

Bekannte nationale und internationale Produkte

Mit den schwäbischen Spätzle, dem Camembert aus der Normandie und den Burgunder Weinen wurden bereits wichtige Vertreter detailliert beleuchtet. Da es allerdings noch sehr viele weitere Produkte gibt, die ähnlich geschützt werden, finden Sie auf den folgenden Zeilen weitere Waren.

Dabei müssen sie auch wissen, dass die EU-Vorschriften verbieten, die geschützten Bezeichnungen zu übersetzen, auch wenn die Waren in andere Länder verkauft werden. Das bedeutet, originale Produkte erkennen Sie immer daran, dass zumindest derjenige Part, der auf die geschützte Herkunftsbezeichnung verweist, immer in der jeweiligen Landessprache gehalten ist. Auch dafür ist Camembert ein schönes Beispiel: Auf der Packung mögen deutsche Begriffe wie „Würzig“ oder „Herzhaft“ stehen, aber spätestens bei der Herkunftsbezeichnung werden Sie nur „Camembert de Normandie“ lesen, niemals „Camembert aus der Normandie“.

Produkte aus dem Ausland

Um das Verständnis dafür zu bekommen, zählen wir im Folgenden einige Beispiele für ausländische Produkte auf.

Produkte den Kategorien g.g.A. und g.A.

  • Crème d’Isigny / Crème fraîche d’Isigny
  • Jägertee / Jagertee / Jagatee
  • Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel
  • Rucola della Piana del Sele (eine spezielle Variante des Rucola-Salates aus Italien)
  • Steirisches Kürbiskernöl
  • Tiroler Speck

Produkte aus der Kategorie g.U.

  • Aprutino Pescarese
  • Bruzio
  • Café de Colombia (ein schönes Beispiel dafür, dass die EU auch einige wenige Produkte aus anderen Ländern schützt)
  • Mozzarella di Bufala Campana (auch hier gilt: Mozzarella alleine ist kein geschützter Begriff)
  • Muscat du Ventoux
  • Prosciutto di Parma

Produkte aus Deutschland

Eines der mit Sicherheit bekanntesten geschützten Produkte werden Sie höchstwahrscheinlich als Bierfreund schon getrunken haben – vielleicht, ohne um die Besonderheit zu wissen. Es ist das Kölsch. Kölsch ist ein in der EU offiziell unter dem g.g.A.-Label geschütztes Produkt. Bier, das sich so nennt, durfte schon vor der Regulierung durch die EU nur aus einer Quelle stammen: dem Stadtgebiet von Köln. Für weitere Informationen zu diesem Thema sei Ihnen die „Kölsch-Konvention“ des Kölner Brauerei Verbandes ans Herz gelegt.

Allerdings bringt es Deutschland noch auf weit mehr geschützte Produkte. Einige der bekanntesten Auszüge:

  • Dresdner Christstollen / Dresdner Stollen / Dresdner Weihnachtsstollen (g.g.A.)
  • Frankfurter Grüne Soße / Frankfurter Grie Soß (g.g.A.)
  • Fränkischer Grünkern (g.U.)
  • Korn / Kornbrand (g.A.)
  • Lübecker Marzipan (g.g.A.)
  • Münchener Bier (g.g.A.)
  • Odenwälder Frühstückskäse (g.U.)
  • Ostpreußischer Bärenfang (g.A.) (auch wenn Ostpreußen seit 1945 nicht mehr zu Deutschland gehört)
  • Rheinisches Apfelkraut (g.g.A.)
  • Schwarzwälder Kirschwasser (g.A.)
  • Schwarzwälder Schinken (g.g.A.)
  • Thüringer Rostbratwurst (g.g.A.)

Dabei umfasst die Liste der deutschen Produkte aktuell 189 Einträge. Insgesamt finden sich in dem speziell dafür geschaffenen Portal „eAmbrosia“ der Europäischen Kommission derzeit 3.736 Datensätze. Falls Sie diese konsultieren möchten, finden sie auf der Webseite in der oberen rechten Ecke die Möglichkeit, die Angaben auf Deutsch umzustellen; standardmäßig wird die Seite auf Englisch präsentiert.

Sinn und Zweck dieses Schutzes

Schon seit sehr langer Zeit gibt es auf der ganzen Welt die Möglichkeit, ein Produkt auf klassischem Wege markenrechtlich schützen zu lassen. Vielleicht stellen Sie sich angesichts dessen die Frage, warum ein zusätzliches europäisches System notwendig ist. Tatsächlich gibt es dafür sehr gute Gründe.

Hintergrund: Unmöglicher Markenrechtlicher Schutz

Ein wichtiger Grund für das heutige Vorgehen ist, dass viele staatliche Gesetzgebungen der EU-Nationen es früher verunmöglichten, eine regionale Herkunftsbezeichnung auch markenrechtlich schützen lassen. Wenn Sie die oben angeführten Produkte sowie die ganze eAmbrosia-Liste konsultieren, werden Sie feststellen, dass es dabei sehr häufig um Produktnamen geht, bei denen die Region gleich genannt wird – damit konnten solche Waren lange Zeit nicht auf ähnliche Weise geschützt werden, da die Gesetzgebung davon ausging, dass Ortsbezeichnungen generisch verwendet werden konnten; ungleich zu beispielsweise einem abstrakteren Produktnamen.

Insbesondere, weil die Binnengrenzen der EU wegfielen und somit viel mehr Nationen sowohl als Erzeuger- wie Konsumentenländer möglich wurden, sah Brüssel hier eine große Gefahr:

Was ursprünglich ist, soll es auch bleiben

Die Gefahr bestand in der völligen Entkernung von regional typischen, ursprünglichen, besonderen Produkten. In Italien hätte man Feta produzieren, deutsche Destillen hätten schottischen Whisky brennen können.

Bei allen Wünschen nach kontinentaler Harmonie war dies zu viel des Guten. Anfang der 1990er begann deshalb auf europäischer Ebene ein Prozess, um dieser Entkernung einen Riegel vorzuschieben, damit missbräuchliche Verwendungen unmöglich werden.

Auch ist dieser Prozess längst noch nicht abgeschlossen. Erst 2019 beispielsweise wurde wieder ein Urteil gefällt: Eine deutsche Brennerei hatte ihren Whisky mit einem „Glen“ vor dem Namen versehen. Dagegen lief jedoch der Lobby-Verband der schottischen Whiskyfabrikanten Sturm – mit Erfolg und das, obwohl zu dem Zeitpunkt der Brexit bereits beschlossene Sache war (der Rechtsstreit hatte bereits 2013 begonnen, sodass der Brexit keine Auswirkungen auf den Klageprozess hatte).

Als Ergebnis folgten die Richter der Klage der schottischen Schnapsbrenner. Ihrer Ansicht nach ist „Glen“ auch ohne Nennung Schottlands ein explizites Merkmal für Whisky aus dieser britischen Region. Auch deshalb, weil der Begriff in der englischen Sprache eine sehr spezielle Form von abgelegenem Bergtal bezeichnet und praktisch ausschließlich auf Schottland bezogen verwendet wird.

Zwar läuft der Schutzprozess bereits seit knapp 30 Jahren, allerdings ist abzusehen, dass auch noch in Zukunft noch weitere Urteile gefällt werden. Nicht zuletzt deshalb, weil die EU derzeit gerne den Schutz auch auf andere Nationen ausdehnen würde – jenseits der Grenzen Europas werden viele hier streng regulierte Bezeichnungen völlig unkontrolliert verwendet.

Wo der Schutz seine Grenzen findet

Dabei müssen Sie jedoch verstehen, dass es beileibe nicht genügt, seinem Produkt einen regionalen Namen zu geben, um somit praktisch jenseits des normalen Markenrechts einen Schutz in der ganzen europäischen Region genießen zu können. Damit ein Produkt in die Liste aufgenommen wird, muss es Kriterien erfüllen:

  • Es muss durch seine Herkunft oder den Zubereitungsprozess ein echtes geographisches Alleinstellungsmerkmal haben.
  • Die Alleinstellungsmerkmale müssen etabliert sein, das heißt, es muss sich um einen bekannten und schon deshalb schutzwürdigen Begriff handeln.

Sie könnten also beispielsweise nicht als Münchener ein neues Rezept für Apfelkuchen ersinnen und dieses dann beispielsweise als „Original Münchner Apfelkuchen“ eintragen lassen. Es fehlt dann zumindest die Etablierung.

Erlaubte Bezeichnung oder Betrugsversuch?

Das oben genannte Beispiel mit den gefälschten Weinen dürfte Ihnen klargemacht haben, dass auch geschützte Produkte keineswegs vor Fälschungen sicher sind. Daran ändern auch die EU-Herkunftsbezeichnungen nichts.

Grundsätzlich dürfen sie beim täglichen Einkauf davon ausgehen, dass Produkte, die mit den erwähnten Siegeln versehen sind, auch das Original sind. Wo Sie jedoch vorsichtiger sein sollten, ist im Ausland außerhalb der EU-Grenzen. Beispielsweise können Ihnen in den USA eine ganze Reihe von „Kölsh Beers“ begegnen, die sich zwar so nennen, aber sicherlich nicht innerhalb Kölns Stadtgrenzen gebraut wurden.

Letztendlich handelt es sich dabei um eine abgeschwächte Form der Markenrechtsverletzung. Zwar werden diese Fake-Biere nicht in die EU importiert, wohl aber sind sie in der Lage, das Ansehen dieses Produkts im Ausland zu beeinflussen.

Generell empfehlen wir Ihnen, das oben verlinke eAmbrosia-Portal immer dann zu konsultieren, wenn Sie im Begriff sind, hochpreisige Köstlichkeiten zu erwerben. Bei einem Käse für 2,95 Euro hält sich der Schaden in Grenzen. Wenn Sie jedoch einen Fake-Burgunder für 40 Euro die Flasche kaufen oder einen ganzen Serrano-Schinken zu 120, der nicht nach dem eingetragenen Verfahren konserviert wurde, tut der Betrug wirklich weh.

Wie so häufig besteht Ihr Schutz deshalb auch hier darin, sich vor dem Kauf umfassend zu informieren – just auf die Abwesenheit dieses Selbstschutzes bauen nach wie vor die meisten Betrüger. Und wenn Sie einen unzweifelhaften Betrugsversuch erlebt haben, sollten Sie ihn auch bitte unserer Redaktion melden.

Zusammenfassung und Fazit

Die EU mag zusammenwachsen, Binnengrenzen nur noch Erinnerungen sein. Dennoch stehen viele Regionen im europäischen Länderbund für etwas sehr Spezielles, etwas Typisches, eben richtige Originale. Sie zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen sowohl der Mitgliedsstaaten wie der Regierenden der EU selbst. Das hat nicht einmal nur mit dem Kampf für mehr Verbraucherschutz zu tun, sondern vor allem damit, sicherzustellen, dass gute regionale Namen auch in einem grenzenlosen Europa ihren Ruf behalten – egal ob das nun Käse aus der Normandie ist oder Printen aus Aachen.

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Verbraucher sind irritiert: Behörde gibt Döner einen neuen Namen https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/verbraucher-sind-irritiert-behoerde-gibt-doener-einen-neuen-namen/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/verbraucher-sind-irritiert-behoerde-gibt-doener-einen-neuen-namen/#comments Wed, 09 Dec 2020 14:03:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38947 Bei Kontrollen von Dönerläden durch das Lebensmittelüberwachungsamt wurden Abweichungen in der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Fleischspießen (Döner) festgestellt. Aus diesem Grund dürfen die Betreiber der betroffenen Läden ihr Produkt nicht mehr Döner nennen. In deutschen

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Bei Kontrollen von Dönerläden durch das Lebensmittelüberwachungsamt wurden Abweichungen in der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Fleischspießen (Döner) festgestellt. Aus diesem Grund dürfen die Betreiber der betroffenen Läden ihr Produkt nicht mehr Döner nennen.

In deutschen Gesetzen und Verordnungen ist sehr viel geregelt. Auch die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Dönerfleisch. Entspricht der Fleischspieß nicht den gesetzlichen Vorgaben, darf das Endprodukt nicht mehr Döner genannt werden. Zuständig für solche Kontrollen ist das Lebensmittelüberwachungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Wir berichten beinahe täglich von diversen Rückrufaktionen. Die Vielzahl zeigt, dass Kontrollen gut und wichtig sind. Aber sind sie in jedem Fall sinnvoll? Hier kann man geteilter Meinung sein. Sie dienen in jedem Fall dem Verbraucherschutz. Nach Berichten des MDR gab es Kontrollen durch die Stadtverwaltung Weimar in verschiedenen Dönerläden. Das Ergebnis: Aus dem Döner muss ein Drehspieß werden.

 

Symbolbild Pilze Champignon
Skandal-Stichprobe zeigt: Speisepilze aus dem Handel sind oft ungenießbar

Kaufen Sie Pilze im Supermarkt und haben sich schon einmal Gedanken über die Qualität gemacht? Eine Stichprobe zeigt, dass die frischen Pilze in einigen Fällen gar nicht genießbar sind  und sogar eine Gesundheitsgefahr für den

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Warum darf der Döner nicht mehr Döner heißen?

Die deutschen Gesetze und Verordnungen regeln das Aussehen und die Inhaltsstoffe von Produkten. Entsprechen diese nicht den Vorgaben, könnte es zu einer Irreführung und Täuschung des Verbrauchers kommen. Aus diesem Grund finden Kontrollen statt, die die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Ob und wie regelmäßig kontrolliert wird, ist von der jeweilig zuständigen Behörde abhängig. Nach Angaben des MDR gab es nun eine solche Kontrolle der Weimarer Stadtverwaltung. Hierbei wurde festgestellt, dass in mehreren Dönerläden die Dönerspieße nicht den Vorgaben entsprachen. Üblicherweise werden die Dönerspieße am Grill geröstet und anschließend das Fleisch für den Döner Kebap abgeschnitten.

Niedergeschrieben sind die Vorgaben für die Zusammensetzung in der Verordnung „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse“. Hier ist klar geregelt, aus welchen Bestandteilen die sogenannten „Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch“, unter diesem Oberbegriff ist der Döner Kebap aufgeführt, bestehen müssen. Die zulässigen Inhaltsstoffe für den Döner Kebap in all seinen Variationen sind in dieser Verordnung aufgelistet. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, dürfen die Produkte nicht unter dem Namen Döner Kebap verkauft werden. Kritikpunkt sind Geschmacksverstärker die einige Lieferanten dem Dönerspieß beimischen. Laut Rezeptur gehören diese jedoch nicht hinein, auch wenn es sich grundsätzlich um zulässige Zutaten handelt.

Aus diesem Grund hat die zuständige Behörde die Betreiber der Imbisse aufgefordert, den Namen Döner in Drehspieß abzuändern. Das ist natürlich mit viel Aufwand verbunden. Speisekarten, Flyer oder die Leuchttafel im Imbiss müssten geändert werden. Einfacher wäre natürlich vom Lieferanten einen Dönerspieß zu ordern, der den Vorgaben entspricht. Vermutlich ist dieser aber teurer und würde somit die Gewinnspanne des Imbissbetreibers schmälern. Verkauft wird am Ende ein Drehspieß im Fladenbrot. Klingt blöd? Oder was denken Sie?

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was halten Sie von diesen Vorschriften und deren Umsetzung?

Im Netz wird schon über dieses Thema diskutiert. Die einen sagen, es sei ihnen egal, die andern ärgern sich über die Bürokratie. In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie uns und den anderen Lesern Ihre Meinung mitteilen. Diskutieren Sie über dieses Thema.

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Gefährliche Keime: Obstsalate aus dem Einzelhandel oft ungenießbar https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/gefaehrliche-keime-obstsalate-aus-dem-einzelhandel-oft-ungeniessbar/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/gefaehrliche-keime-obstsalate-aus-dem-einzelhandel-oft-ungeniessbar/#respond Wed, 09 Dec 2020 14:01:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39961 Wenn Sie sich in der Frühstücks- oder Mittagspause gesund ernähren möchten, könnten Sie sich für einen Obstsalat aus dem Supermarkt entscheiden. Allerdings wurde bei Stichproben festgestellt, dass neben Vitaminen oft auch gefährliche Keime enthalten sind.

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Wenn Sie sich in der Frühstücks- oder Mittagspause gesund ernähren möchten, könnten Sie sich für einen Obstsalat aus dem Supermarkt entscheiden. Allerdings wurde bei Stichproben festgestellt, dass neben Vitaminen oft auch gefährliche Keime enthalten sind.

Fertig vorgeschnittene Obstsalate werden von Bäckern, Discountern und auch im Supermarkt angeboten. Die Redaktion der Sendereihe „Markt“ des Norddeutschen Rundfunks hat bei verschiedenen Händlern eingekauft und die angebotenen Produkte einem Labortest unterzogen. Die Ergebnisse sind buchstäblich ernüchternd. Von sieben Proben verschiedener Anbieter waren fünf erheblich mit Keimen belastet.

Die Salate wurden der Lebensmitteltoxikologin Prof. Katharina Riehn von der „Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg“ (HAW Hamburg) zur Untersuchung vorgelegt. Nachgewiesen wurden überhöhte Anteile an Hefen und Bakterien, besonders Enterobakterien. Unter diesem Begriff werden diverse Keime zusammengefasst, die unter anderem die Ruhr auslösen können. Andere Erreger können zu Durchfall und Erbrechen führen. Es geht hier also ganz klar um Ihre Gesundheit.

Frische Obstsalate teils nicht essbar

Zunächst wurde die Außentemperatur der Produkte gemessen. Der Salat von Aldi war mit 6,4 Grad gut gekühlt, trotzdem waren die Laborergebnisse erschreckend. Gefunden wurden erhöhte Werte für die Gesamtkeimzahl. Der Anteil von Hefen und Enterobakterien war stark erhöht. Die Wissenschaftlerin zeigte sich entsetzt. Sie befand das Produkt als „in diesem Zustand nicht mehr verzehrfähig„. Aldi bedauert „dass die vorgefundene Ware den Qualitätsansprüchen des Unternehmens nicht entsprochen hat“.

Nächster Testkandidat war der Obstsalat, den die Redakteure im Bahnhofssupermarkt „Yorma`s“ erworben hatten. Die Außentemperatur betrug 14,8 Grad, mehr als doppelt so hoch, wie die empfohlenen 7 Grad. Und je höher die Temperatur, umso besser können sich Mikroorganismen in Lebensmitteln vermehren. Der Bahnhofshändler bedauerte die defekte Kühlung seines Angebots und hatte schon für den nächsten Tag einen Techniker einbestellt.

Auch beim Bäcker gab es keinen einwandfreien Salat

Die „Stadtbäckerei“ bietet ebenfalls Salate an, die nur auf 11,2 Grad gekühlt waren. Die Messungen im Labor waren auch hier bedenklich. Der Grenzwert für Enterobakterien wurde überschritten. Das Unternehmen reagierte auf die Ergebnisse der Analysen und kündigte an, in Zukunft auf das Angebot von Obstsalaten völlig zu verzichten.

REWE konnte beim Obstsalat überzeugen

Rewes Obstsalate kommen auf 11,2 Grad. Das Unternehmen besteht jedoch darauf, dass die Produkte auf 7 Grad gekühlt werden, und zwar nicht wie im Test gemessen an der Oberfläche, sondern im Kernbereich. Die Redakteure von „Markt“ befanden Auswahl und Hygiene des Produktes als vorbildlich. Die Untersuchung im Labor ergab keine negativen Ergebnisse.

Edeka konnte die Produkttester nicht überzeugen. Die Temperatur konnte zwar überzeugen: 8,2 Grad. Hefen und Schimmelpilze waren aber über dem Richtwert. Ebenso die Gesamtzahl der Keime. Die Enterobakterien befanden sich sogar über dem Warnwert. Das Unternehmen geht von einem bedauerlichen Einzelfall aus, „der unseren hohen Anforderungen und Erwartungen nicht entspricht“.

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Kein Clou bei Mr. Clou

Auch Mr. Clou bietet Obstsalate an. Aber auch hier war die Kühlung nicht ausreichend, 11,8 Grad wurden gemessen. Der Gesamtwert der Mikroorganismen war überhöht, die Hefen überschritten den Richt-, die Enterobakterien den Warnwert.

Haben Sie das schon gesehen?

Warum sind fertige Obstsalate so problematisch?

Keime benötigen einen idealen Nährboden, um sich vermehren zu können. Diesen bekommen sie im Obstsalat, der durch die Plastikverpackung und die natürliche Feuchtigkeit in einer Art Biotop ideale Bedingungen hat. Durch das Zerschneiden der Früchte wird der natürliche Schutz des Obstes gegen Bakterien und Pilze zerstört. Der austretende Zellsaft an den Schnittflächen zeiht Keime förmlich an.

Unter Umständen wurden die Früchte schon während der Ernte verunreinigt. Beim Schneiden der Früchte können die Keime an den Schnittstellen in das Gewebe gelangen und sich dort aufgrund des feuchten Klimas vermehren. Durch ungenügende Kühlung wird das sogar noch beschleunigt.

Und die Moral von diesem Test?

Die Laboruntersuchungen bestätigten die Vermutungen, dass die Belastung mit Keimen bei frisch abgepackten Waren deutlich erhöht sein kann. Wenn von sieben Produkten fünf einen hohen Anteil von Darmbakterien aufweisen, sollte der Kunde nur mit großer Vorsicht auf die Produkte zurückgreifen. Gefährlich werden kann es für Schwangere, alte Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Eine geschwächte Konstitution kann zu dramatischen Krankheitsverläufen beitragen.

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, wie Fertigbreie für Babys im Test abgeschnitten haben.

Weitere nützliche Informationen für Verbraucher:

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Rückruf verschiedener Landliebe Puddings https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-verschiedener-landliebe-puddings/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-verschiedener-landliebe-puddings/#respond Thu, 19 Nov 2020 09:52:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57127 Die Landliebe Molkereiprodukte GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes mehrere Sorten des Landliebe Puddings zurück. Als Grund werden mikrobiologische Beeinträchtigungen genannt. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der

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Die Landliebe Molkereiprodukte GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes mehrere Sorten des Landliebe Puddings zurück. Als Grund werden mikrobiologische Beeinträchtigungen genannt.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.

Aufgrund möglicher mikrobiologischer Belastungen werden verschiedene Sorten Landliebe Pudding zurückgerufen. Diese Beeinträchtigungen können zum vorzeitigen Verderb der Waren führen. Sollten Sie diese dann verspeisen, sind gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen. Deshalb sollten Sie die betroffenen Pudding-Sorten nicht mehr essen.

Welche Landliebe Puddings werden zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen ist die mehrere Landliebe Puddings des Herstellers Landliebe Molkereiprodukte GmbH, welche in Deutschland verkauft wurden. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums auf der Packung.

  • Produktname: Landliebe Grießpudding Traditionell
  • Abpackung: 4 x 125g Becher
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.12.2020

 

  • Produktname: Landliebe Grießpudding Zimt
  • Abpackung: 4 x 125g Becher
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.12.2020

 

  • Produktname: Landliebe Sahne Pudding Schokolade
  • Abpackung: 4 x 125g Becher
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.12.2020

Andere Chargen und Artikel als die oben genannten sind nicht betroffen und entsprechen den gewohnt hohen Qualitätsansprüchen an die Produkte des Unternehmens.

Die belieferten Handelspartner haben umgehend reagiert und die betreffende Ware bereits aus dem Verkauf genommen.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollten Sie mit dem Pudding tun?

Bringen Sie den betroffenen Pudding in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig.

Verbraucheranfragen beantwortet das Landliebe Verbraucherservice Team unter der E-Mail
[email protected].

Diese Rückrufe haben wir ebenfalls gerade veröffentlicht:
Hackfleisch Symbolbild
Rückruf EDEKA / Marktkauf: Vorsicht bei diesem Hackfleisch

EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall

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Rueckruf Tiefkuehl Paprika Edeka Netto Rewe
Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr

Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich

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Diese Rosinen von Kaufland sollten Alleregiker nicht mehr essen

Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse

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Kaufland: Diese Baby Pflegelotion sollten Sie nicht mehr verwenden

Kaufland muss die Bevola Baby Pflege-Lotion zurückrufen. Als Grund werden Bakterien angegeben, welche bei Routinekontrollen nachgewiesen wurden. Es besteht Gesundheitsgefahr für den Nachwuchs. Nicht mehr verwenden. Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben,

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Rueckruf Rossmann Babydream Greifball
Rossmann ruft den Babydream Greifball zurück

Die Dirk Rossmann GmbH muss den Greifball von Babydream zurückrufen. Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements hat sich gezeigt, dass sich ein Öffnen der Knoten und das damit verbundene Lösen der Kugeln nicht ausschließen lässt. Ob Lebensmittel oder

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