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In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe


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Erkrankte sollen Corona nicht verbreiten, dass ist das Wichtigste beim Kampf gegen den Virus. Die Betroffenen und deren direkte Kontaktpersonen werden isoliert um eine Verbreitung zu verhindern. Der erste Weg führt in die häusliche Quarantäne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen, die mit einer infizierten Person in Kontakt waren oder an leichten Symptomen erkrankt sind, für die ordnen Behörden die häusliche Quarantäne an.
  • In der Regel wird die häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet.
  • Wir geben Ihnen Verhaltenstipps und fassen die Regeln zusammen, wenn Sie in Quarantäne sind.

Der Coronavirus ist eine hochsteckende Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Personen identifiziert werden, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Der Virus kann im Labor nachgewiesen werden und wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne aussprechen.

Die häusliche Quarantäne ist eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Der Grund ist einfach, denn durch eine Eindämmung wird das Gesundheitssystem nicht so stark belastet und hat Zeit sich der Situation anzupassen.

Bei einer Isolierung und einer Quarantäne handelt es sich um reine Schutzmaßnahmen, die meist als belastet empfunden werden. Sie schließen die infizierten, aber auch die nichtinfizierten Menschen von sozialen Leben aus.

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Die Quarantäne

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Anordnung der Quarantänemaßnahmen und dabei gelten die rechtlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetz.

Personen, die ein hohes Risiko haben, das sie sich angesteckt haben, müssen in Quarantäne. Davon betroffen sind:

  • Menschen, die innerhalb der letzten zwei Wochen einen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Die Infektion muss nachweislich vorhanden sein.

Als engen Kontakt werden Menschen bezeichnet, mit denen Sie mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten. Das bedeutet, Sie haben mit ihm gesprochen, sind angehustet, angeniest worden oder hatten einen anderen engen Kontakt.

Sie müssen das Gesundheitsamt der Gemeinde informieren, den Arbeitgeber, die Krankenkasse und sind verpflichtet Zuhause zu bleiben.

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben und anschließend nach Deutschland einreisen. Mehr Informationen dazu bietet der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht bei Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland“.
  • alle Personen, die vom Gesundheitsamt für die Quarantäne vorgesehen sind und das ist meist nach einem positiven Test der Fall. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren.

Zudem gibt es Personen, die ein geringes Risiko haben, dass sie sich angesteckt haben, müssen nicht in Quarantäne. Das ist immer dann der Fall, wenn man

  • innerhalb der letzten zwei Wochen zwar mit einer infizierten Person im gleichen Raum war, aber keinen direkten Kontakt hatte.
  • im Ausland war und das Gebiet nicht als Risikogebiet gilt. Auch hier bietet sich der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht für Einreise und Rückkehr aus dem Ausland“ an.

Wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die nachweislich infiziert ist, egal ob im Freundes- oder Familienkreis und Sie vollkommen gesund sind, dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Entwickeln Sie mit der Zeit Anzeichen einer Atemwegserkrankung, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt auf und lassen sich testen.

Eine Isolierung ist eine andere Maßnahme als eine Quarantäne. Bei einer Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV2-Infektion. Eine Isolierung kann in den eigenen vier Wänden erfolgen, aber auch im Krankenhaus. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.

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Die Anordnung und die Länge

Die Isolierung und die Quarantäne werden vom Gesundheitsamt angeordnet und das Gesundheitsamt legt fest, ob eine Quarantäne oder eine Isolierung notwendig ist.

Zudem legt das Amt fest, ob die Maßnahme in den eigenen vier Wänden bleibt oder im Krankenhaus erfolgt. Zudem wird festgelegt, wie lange die Maßnahme gilt und außerdem endet die Maßnahme nicht automatisch, sondern muss von der zuständigen Behörde aufgehoben werden.

In der Regel muss eine Person 14 Tage in Quarantäne, wenn ein Corona-Verdacht besteht. Die Krankheitsanzeichen können diese Zeit brauchen, um sich zu offenbaren.

Ein Isolierung wird erst aufgehoben, wenn der Erkrankte mindestens zehn Tage keine Symptome hat und 48 Stunden auch keine Krankheitsanzeichen hinzukommen. Ein negatives Testergebnis muss vorliegen, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt.

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Quarantäne-Pflicht für Ein- und Rückreise aus dem Ausland

Das Bund hat eine Einreisebestimmung festgelegt, die auf Grundlage der Musterquarantäneverordnung festgelegt ist.

Seit dem 8. November sind Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich vor der Einreise nach Deutschland anzumelden und einen Nachweis über die Anmeldung vorzulegen. Dazu wird im Internet unter www.einreiseanmeldung.de ein Formular bereitgestellt. Haben Sie nicht die Möglichkeit eine digitale Anmeldung vorzunehmen, dann muss eine Ersatzmitteilung in Papierform vorgelegt werden.

Die Reisenden müssen sich direkt nach der Einreise in ihren Heimatort begeben und sich 10 Tage unter häusliche Quarantäne stellen. Zudem ist das Gesundheitsamt zu informieren und frühestens nach 5 Tagen ist ein Test möglich. Bei einem negativen Ergebnis ist die Quarantäne beendet.

Bei Transitaufenthalten besteht keine Pflicht in häusliche Quarantäne zu gehen. Deutschland wird von den Durchreisenden umgehend verlassen.

Es gibt aber auch Ausnahmen, die sich auf Grenzpendler, Mitarbeiter des Gesundheitssektors und Transportunternehmen beziehen. In der jeweiligen Landesversordnung stehen die Ausnahmen und lassen sich nachlesen.

Im besten Fall informieren Sie sich vor dem Grenzübertritt über die aktuellen Regelungen der Region und dazu bietet sich der Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes an. Die aktuellen Fallzahlen der Länder und alle Informationen zu den Risikogebieten finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.de und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.

Quarantäne – Was darf ich und was nicht?

Es gibt ganz genaue Regelungen, was Sie in einer Quarantäne dürfen und was nicht.

  • Ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes dürfen Sie die Wohnung nicht verlassen.
  • Besuch empfangen dürfen Sie nicht. Es sei denn die Person gehört zum eigenen Haushalt.
  • Sie vermeiden engen Kontakt zu allen Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben.

Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Regelungen kann nicht nur hohe Geldstrafen bedeuten, denn im schlimmsten Fall wird ein Verstoß mit Freiheitsstrafe geahndet.

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Das richtige Verhalten in der Quarantäne

Damit es in der Quarantäne nicht zu Verstößen kommt, gibt es Verhaltensregeln.

  • Vermeiden Sie den Aufenthalt in den gleichen Räumen mit Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Außerdem schlafen Sie nicht im gleichen Zimmer.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Achten Sie streng auf die Hust- und Niesetikette.
  • Wohn- und Schlafräume sind regelmäßig zu lüften.
  • Geschirr, Wäsche und Handtücher sind Haushaltsgegenstände, die Sie nicht mit anderen Personen teilen dürfen.
  • Benutzen Sie ein eigenes Badezimmer, wenn möglich.
  • Hygieneartikel nicht mit anderen Personen aus dem Haushalt teilen. Wäsche gründlich und regelmäßig waschen.
  • Alle Oberflächen (Türklinken, Tische und Ablageflächen) sind gründlich zu reinigen und im besten Fall zu desinfizieren.
  • Mahlzeiten sind getrennt von den anderen Personen einzunehmen.
  • Bitten Sie Nachbarn oder Freunde mit dem Haus spazieren zu gehen.
  • Bitten Sie andere Personen darum, den Einkauf durchzuführen.

In Ihrem Haushalt leben Personen, die aufgrund des Alters oder anderen Vorerkrankungen als Risiko eingestuft sind, dann sind die Personen anderweitig unterzubringen, wenn sie keine Quarantäne haben.

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Quarantäne und medizinische Hilfe

Haben Sie Husten, Schnupfen, Fieber oder infektionsbedingte Atemnot, dann kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Verspüren Sie Grippesymptome, dann wenden Sie sich sofort telefonisch an den Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Die Nummer ist bundesweit gültig.

Außerdem beobachten Sie genau Ihren Gesundheitszustand.

  • 2x am Tag messen Sie Ihre Körpertemperatur.
  • Tragen Sie die Symptome und die Körpertemperatur in ein Tagebuch ein.

Benötigen Sie Medikamente oder eine ärztliche Behandlung, dann kontaktieren Sie den Haus- oder Facharzt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie unter Quarantäne stehen und dann gibt er weitere Informationen. Informieren Sie das Gesundheitsamt, wenn Sie aufgrund von medizinischen Problemen die Quarantäne nicht einhalten können.

Wählen Sie bei schweren Verletzungen, akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Vergiftungen den Notruf 112 und teilen Sie mit, dass Sie unter Quarantäne stehen.

Quarantäne einhalten trotz negativem Testergebnis

Der Abstrich bei einem Corona-Test ist nur eine Momentaufnahme.

Im Grunde besagt der Test nur, dass Sie während des Tests keine Anzeichen haben oder dass Sie am Anfang der Infektion stehen und noch kein Nachweis möglich ist.

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Worauf müssen Mitbewohner achten?

Die Personen, die der häuslichen Gemeinschaft leben, müssen folgende Dinge beachten:

  • Kontakte mit anderen Menschen sind zu vermeiden.
  • Weisen die Mitbewohner Symptome auf, dann müssen Sie sich telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und um eine Verbindung mit der zentralen Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle Kontakt aufnehmen.

Die Besorgung von Lebensmitteln

Nachbarn, Freunde und Familie kaufen Lebensmittel ein und stellen sie vor der Haustür ab.

In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder ehrenamtliche Helfer, die beim Einkauf unterstützen. Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände bieten ebenfalls Hilfen an.

Finden Sie keine Hilfe, dann wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.

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Der Umgang mit der belasteten Situation

Die Quarantäne ist eine Situation, die für Personen immens belastend ist. Das Leben begrenzt sich auf die eigenen vier Wände und die sozialen Kontakt sind begrenzt.

In der Regel kommt es zu Konflikten mit dem Mitbewohner, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Zudem sind die Sorgen und Ängste in Bezug auf eine Ansteckung immens belastend.

In der Quarantäne pflegen Sie bitte die eigene seelische Gesundheit.

Die praktischen Tipps:

  • Feste Tagesstrukturen sind wichtig, auch wenn Sie nicht im Homeoffice arbeiten.
  • Halten Sie Kontakt mit Freunden, Angehörigen und Arbeitskollegen über das Telefon oder die sozialen Medien.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Hobbies, wie Lesen, Spiele oder Kochen.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv, denn auch in der Wohnung bieten sich viele Möglichkeiten Übungen durchzuführen. Das Internet bietet viele interessante Anleitungen.
  • Meditations- und Entspannungsübungen sorgen für Entspannung und lassen die Anspannung abfallen. Auch hier bietet das Internet viele Möglichkeiten.
  • Soziale Medien verbreiten viele Falschinformationen und aus dem Grund seien Sie immer skeptisch. Vertrauen Sie richtigen Quellen, wie dem Robert-Koch-Institut oder den Gesundheitsämtern.
  • Begrenzen und gestalten Sie den Medienkonsum, wenn Sie sich durch ihn belastet fühlen.
  • Die häusliche Quarantäne ist eine unfreiwillige Situation, die sehr belastet sein kann. Sprechen Sie mit einem nahestehenden Menschen, wenn Sie niedergeschlagen sind. Die Telefonseelsorge ist auch eine gute Anlaufstelle. Rufen Sie 0800-1110111 oder 0800-111-0222 oder 116123 an.
  • Behalten Sie immer eine positive Grundhaltung und orientieren Sie sich an Werten, die für Halt sorgen.
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Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Gerade in der heutigen Zeit haben viele Menschen Sorgen um den Lohn, wenn sie in Quarantäne sind.

  • Bestätigte Infektion

Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn es sich um eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus handelt und Symptome vorhanden sind. Eine solche Bescheinigung wird auch telefonisch ausgestellt und dazu informieren Sie sich beim gemeinsamen Bundesausschuss.

Vom Arbeitgeber erhalten Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn Sie eine Krankschreibung haben. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann ein, wenn Sie die sechs Wochen überschreiten und dann bek9ommen Sie als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld. Sind Sie privat krankenversichert und haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, dann bekommen Sie Krankentagegeld.

  • Behördlich angeordnete Quarantäne ohne Symptome

Berufstätige Personen, die in Quarantäne gehen, dürfen den Betrieb nicht mehr besuchen und dann bietet sich Homeoffice an.

Der Arzt darf keine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben und das gilt auch bei einem positiven Corona-Test ohne Symptome.

In einem solchen Fall springt das Infektionsschutzgesetz ein und Sie erhalten eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber reichen Sie den behördlichen Bescheid über die Quarantäne-Anordnung ein und der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit die Lohnfortzahlungen von den zuständigen Behörden erstattet zu bekommen.

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit besteht, wenn Sie in der Quarantäne erkranken und dann ist eine AU-Bescheinigung vom Arzt notwendig, die sofort beim Arbeitgeber einzureichen ist. In einem solchen Fall gelten die Regelungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

Wichtig:

Bei den zuständigen Behörden können auch Selbstständige einen Verdienstausfall geltend machen, wenn sie in Quarantäne sind.

Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt und des Weiteren finden Sie dort eine Menge Informationen zur Antragsstellung.

  • Beim Gesundheitsamt finden Sie das entsprechende Antragsformular und Nachweise müssen beigefügt werden.
  • Die Antragsunterlagen sind vollständig beim Gesundheitsamt einzureichen.

Eventuell kommt es zu einer Nachforderung von fehlenden Unterlagen, aber die Prüfung findet meist sehr schnell statt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.

Es gibt eine Frist, die auf bis zu drei Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung festgelegt ist.

Haustürbetrug, die Polizei warnt

Die Polizei warnt vor einer neuen Masche, die seit Beginn 2020 von vielen Betrügern eingesetzt wird.

Betrüger kommen an die Haustür und sind in Schutzkleidung angezogen. Sie geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus und verkaufen Covid-19-Tests. So verschaffen sie sich Zutritt zu den Wohnungen.

Beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Regel nicht ohne Termin an die Haustür kommen und an der Tür mit Sicherheit keine Testungen durchführen.

Polizei warnt vor Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht aus dem Internet

Nur mit einem ärztlichen Attest können Sie sich von der in den meisten Bundesländern gültigen Maskenpflicht befreien lassen. Die Polizei warnt jetzt vor Attesten aus dem Internet. Diese sind im Ernstfall bei einer Kontrolle nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema häusliche Quarantäne

1. Bleibt die häusliche Quarantäne auch bei einem negativen Test bestehen?

Die Quarantäne bleibt auch bei einem negativen Test bestehen, denn der Test ist nur eine Momentaufnahme und kann auch zu Beginn der Krankheit durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch nach einem negativen Test Symptome auftreten können.

2. Wie lange dauert das Testergebnis?

Das Testergebnis kann einige Tage in Anspruch nehmen. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von zwei bis fünf Werktagen, obwohl die Gesundheitsämter bemüht sich schnell zu handeln.

3. Kann ein selbstgemachter Test die Quarantäne aufheben?

Sie können einen Test macht, aber um die Quarantäne aufzuheben, darf er erst 10 Tage nach Quarantänebeginn gemacht werden.

4. Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem Verstoß gegen die häusliche Quarantäne kommt es meist zu einer Geldbuße, die bis zu 25.000 Euro betragen kann. Bei einem schwere Vergehen kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geben.

5. Darf ich bei häuslicher Quarantäne den Müll rausbringen?

Grundsätzlich dürfen Sie während der häuslichen Quarantäne die eigenen vier Wände zu keinem Zeitpunkt verlassen, auch nicht um nur kurz den Müll rauszubringen.

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Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Fazit

Seit der Frühjahr 2020 ist der Begriff häusliche Quarantäne bekannt und bedeutet, dass die Person in den eigenen vier Wänden verbleiben muss und keinen Kontakt mit anderen Personen haben darf. Es gibt feste Regelungen in Bezug auf die häusliche Quarantäne und ein Verstoß kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe. Halten Sie sich an die häusliche Quarantäne, um andere Menschen zu schützen.

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