Branchenbuchabzocke | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 10 Mar 2021 09:44:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Branchenbuchabzocke | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 brancheneintrag.online: E-Mail von Digi Medien GmbH ist eine Falle https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gelbesbranchenbuch-info-e-mail-rechnung-von-gelbes-branchenbuch-ist-eine-falle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gelbesbranchenbuch-info-e-mail-rechnung-von-gelbes-branchenbuch-ist-eine-falle/#comments Wed, 10 Mar 2021 09:43:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=51441 Aktuell erhalten viele Selbständige und Unternehmen eine E-Mail. Darin geht es um ihre gespeicherten Daten, die aufgrund des Datenschutzes zu überprüfen sind. Doch wer das Formular in der Anlage zurücksendet, der landet in einer Kostenfalle.

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Aktuell erhalten viele Selbständige und Unternehmen eine E-Mail. Darin geht es um ihre gespeicherten Daten, die aufgrund des Datenschutzes zu überprüfen sind. Doch wer das Formular in der Anlage zurücksendet, der landet in einer Kostenfalle.

Sie tauchen regelmäßig auf und sind vor allem für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen gefährlich. Die Rede ist von trickreichen Formularen für Branchenbucheinträge. Auf den ersten Blick sind diese oft nicht als neuer Branchenbucheintrag zu erkennen. Vielmehr denken die Unternehmer, dass hier die ohnehin schon bekannten Daten abgeglichen und überprüft werden sollen. Zuletzt haben wir vor Regista Online, der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) und gewerbeverzeichnis-regional.net gewarnt.

Aktuell tauchen erneut E-Mails auf, die zu einem Abgleich der Daten auffordern. Angeblich geht es um den Abgleich der Daten auf Richtigkeit. Doch tatsächlich lösen Sie mit der Rücksendung des Formulars in der Anlage der E-Mail einen kostenpflichtigen Auftrag aus. Ihre Daten werden in ein relativ unbekanntes Verzeichnis eingetragen. Mit den bekannten Gelben Seiten hat dieses Branchenbuch allerdings nichts zu tun.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Wie kommt es zu dem kostenpflichtigen Eintrag auf brancheneintrag.online?

Die Masche funktioniert seit Jahrzehnten. Obwohl es sich letztlich immer um die gleiche Vorgehensweise handelt, fallen ständig neue Unternehmer darauf herein. Deshalb kann vor dem Trick gar nicht häufig genug gewarnt werden. Alles beginnt mit dem Versand von trickreichen Formularen, die bei den Unternehmern per E-Mail eingehen. Die Formblätter werden massenhaft versendet und erwecken bei vielen Geschäftsführern den Eindruck, dass es um einen seriösen Branchenbucheintrag geht. Bei flüchtiger Betrachtung soll nur die Adresse und Firmierung abgeglichen und weitere Firmendaten ergänzt werden. So sieht die aktuelle E-Mail aus, die mit dem Betreff „Firmeneintrag“ oder „Datenverifikation und Premiumeintrag“ versendet werden:

Bekannte Absender:

So lautet der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung
im Branchenbuch 2021/2022. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten
auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme
für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterfertigt per Email
oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der
Digi Medien GmbH

 

z. Hd. Geschäftsleitung

Sehr geehrte Firma …,

nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum europäischen Datenschutz unter Beachtung der Direktive 2002/58 werden Ihnen hiermit die Daten, die zu Ihrer Unternehmung elektronisch gespeichert wurden, mitgeteilt.

Bitte verifizieren Sie die Daten und nehmen Sie den Anhang zur Kenntnis. Diesen können Sie uns ggf. per Fax oder gescannt als Mailnachricht zurücksenden. Die Daten sind öffentlich auf der Web Site des Gelben Branchenbuchs einzusehen.

Freundliche Grüsse
Vanna Adams

In der Anlage der E-Mail befindet sich ein Formular, welches mit rudimentären Adressdaten des Empfängers bereits ausgefüllt ist. Doch wenn Sie diese Daten tatsächlich abgleichen, ergänzen und das Formular unterzeichnet zurücksenden, bekommen Sie wenig später eine Rechnung.

Trickreiches Formular ist Angebot und Auftrag zugleich

Tatsächlich handelt es sich bei dem dubiosen Formular nämlich nicht um einen Datenabgleich, sondern um ein Angebot für einen Eintrag auf einer, im Vergleich zu den bekannten Gelben Seiten, relativ unbekannten Internetseite. Im Kleingedruckten und in den AGB des Unternehmens ist zu lesen, dass das Angebot durch Unterzeichnung angenommen wird. Es wird daraus ein kostenpflichtiger Auftrag für einen Interneteintrag. Das liest sich im Kleingedruckten so:

[…] Die Veröffentlichung des Business Eintrages erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung, dies gilt zugleich als Auftragsbestätigung. Die Mindestvertragslaufzeit ist zwei Jahre. Die Eintragungsgebühr beträgt pro Jahr
netto 899 € und ist im Voraus, nach Rechnungserhalt innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass dies eine behörden- und kammerunabhängige Offerte ist […]

Im Klartext bedeutet das, dass Sie zwei Jahre lang jährlich 899 Euro bezahlen sollen. Sie lösen mit der Unterschrift also einen Auftragswert von 1.798 Euro aus. Viele Gewerbetreibende sind sich dessen nicht bewusst und wollten gar keinen Eintrag auf der Webseite beauftragen. Sie füllen das Formular im Stress schnell aus und senden es zurück. Das große Erwachen kommt dann erst, wenn sie die Rechnung erhalten.

Wer steckt hinter dieser Kostenfalle?

Bei dem Versender handelt es sich um kein deutsches Unternehmen. Vielmehr sitzt die Firma im Ausland. Dieser Vertragspartner ist auf dem Formular angegeben:

Digi Medien GmbH
2701 Centerville Rd., New Castle
County, 19808 Wilmington, Delaware

Das auf der Webseite brancheneintrag.online angegebene Impressum entspricht nicht den deutschen Rechtsnormen.

Müssen Sie die Rechnung bezahlen?

Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und womöglich arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen oder seriösen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet.

Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen.

Haben Sie die Rechnung erhalten und war diese Warnung hilfreich?

Uns interessiert, wie massiv die Trickformulare versendet wurden und ob diese nur in Deutschland oder auch in der Schweiz und Österreich im Umlauf sind. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot oder gar die Rechnung bekommen haben. Falls Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses an [email protected] senden und melden. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.

Haben Sie das schon gesehen?

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Branchenbuchabzocke: Trickreiches Formular und Rechnung von Firmensuche24 – Was tun? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/branchenbuchabzocke-branchenbuch-formular-und-rechnung-von-firmensuche24/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/branchenbuchabzocke-branchenbuch-formular-und-rechnung-von-firmensuche24/#respond Wed, 20 Mar 2019 10:10:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=32391 Haben Sie auch eine Rechnung über 984 Euro von Firmensuche24 Hamburg oder Firmensuche24 Ltd. aus London erhalten? Sie könnten hier auf die altbekannte Masche mit Branchenbucheinträgen hereingefallen sein. Wir erklären, wie Sie reagieren sollen. Sie tauchen regelmäßig

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Haben Sie auch eine Rechnung über 984 Euro von Firmensuche24 Hamburg oder Firmensuche24 Ltd. aus London erhalten? Sie könnten hier auf die altbekannte Masche mit Branchenbucheinträgen hereingefallen sein. Wir erklären, wie Sie reagieren sollen.

Sie tauchen regelmäßig auf und sind vor allem für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen gefährlich. Die Rede ist von trickreichen Formularen für Branchenbucheinträge. Auf den ersten Blick sind diese oft nicht als neuer Branchenbucheintrag zu erkennen. Vielmehr denken die Unternehmer, dass hier die ohnehin schon bekannten Daten abgeglichen und überprüft werden sollen. Zuletzt haben wir vor Regista Online, der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) und gewerbeverzeichnis-regional.net gewarnt.

Vor wenigen Wochen sind erneut Formulare aufgetaucht, die vermutlich Tausendfach versendet wurden. Es geht diesmal um einen Eintrag auf firmensuche24.net. Die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München warnt vor der Branchenbuchabzocke mit den Trickformularen und den dubiosen Rechnungen in Höhe von 984,00 Euro. Da viele Kunden spätestens beim Eingang der Rechnung einen Schock bekommen, erklären wir nachfolgend wie Sie in die Kostenfalle getappt sind und wie Sie sich wehren.

Wie kommt es zu dem kostenpflichtigen Eintrag auf firmensuche24.net?

Die Masche funktioniert seit Jahrzehnten. Obwohl es sich letztlich immer um die gleiche Vorgehensweise handelt, fallen ständig neue Unternehmer darauf herein. Deshalb kann vor dem Trick gar nicht häufig genug gewarnt werden. Alles beginnt mit dem Versand von trickreichen Formularen, die bei den Unternehmern per Telefax oder mit dem guten alten Brief eingehen. Die Formblätter werden massenhaft versendet. Die Blätter erwecken bei vielen Geschäftsführern den Eindruck, dass es um einen seriösen Branchenbucheintrag geht. Bei flüchtiger Betrachtung soll nur die Adresse und Firmierung abgeglichen und weitere Firmendaten ergänzt werden. Mit der Unterschrift soll scheinbar die Richtigkeit bestätigt werden. Doch STOPP: Weit gefehlt. Hier geht es um etwas ganz anderes, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München:

Leider merken die Betroffenen dabei nicht, dass in dem Kleingedruckten des Vertrages eine Zahlungsklausel versteckt ist, wonach der Unterzeichnende an Firmensuche 24 und Firmensuche24 Ltd. monatlich einen Betrag von 41 € netto zahlen soll. Da der vermeintliche Vertrag für eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen wird, soll also insgesamt ein Betrag von 984 € fällig werden. Für viele Betroffene – zu Recht – ein Schock, da sie mit solchen Kosten selbstverständlich nicht gerechnet haben.Warnung vor Firmensuche 24 Hamburg der Firmensuche24 Ltd. London am 20.03.19

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Tatsächlich handelt es sich bei dem dubiosen Formular nämlich nicht um einen Datenabgleich, sondern um ein Angebot für einen Eintrag auf einer, im Vergleich zu den bekannten Gelben Seiten, relativ unbekannten Internetseite. Im Kleingedruckten und in den AGB des Unternehmens ist zu lesen, dass das Angebot durch Unterzeichnung angenommen wird. Es wird daraus ein kostenpflichtiger Auftrag für einen Interneteintrag. Das liest sich in den AGB auf firmensuche24.net so:

(1) Die unterzeichnete Rücksendung des Angebotsformulars (Offerte) stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Veröffentlichung der Kundendaten angenommen werden.

(2) Es kommt ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren zustande. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Veröffentlichung der Kundendaten auf dem Branchenbuch-Portal der FS24 und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gemäß Ziffer 7 (Kündigung des Vertrages) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.

Viele Gewerbetreibende sind sich dessen nicht bewusst und wollten gar keinen Eintrag auf der Webseite firmensuche24.net beauftragen.

Müssen Sie die Rechnung über 984,00 Euro bezahlen?

Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und womöglich arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen oder seriösen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet. Laut der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München lassen sich derartige Forderungen abwehren.

Wir haben mit Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder über die dubiosen Rechnungen gesprochen. Er meint dazu:

Wenn Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker, wie Firmensuche 24 und Firmensuche24 Ltd., für einen vermeintlichen Vertragsschluss Trickformulare einsetzen, sind die so zustande gekommenen Forderungen angreifbar. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen diese Maschen vertreten.Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder

Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen.

Haben Sie die Rechnung erhalten und war diese Warnung hilfreich?

Uns interessiert, wie massiv die Trickformulare versendet wurden und ob diese nur in Deutschland oder auch in der Schweiz und Österreich im Umlauf sind. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot oder gar die Rechnung bekommen haben. Falls Sie ein ähnliches Schrieben erhalten haben, können Sie dieses an [email protected] senden und melden. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.

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Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Unternehmen tappen in Kostenfalle – Rechnung über 498,00 Euro https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/datenschutzauskunft-zentrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/datenschutzauskunft-zentrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/#respond Fri, 16 Nov 2018 16:29:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26745 Zahlreiche Gewerbetreibende haben in der Vergangenheit ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Das Anschreiben, welches per Telefax versendet wurde, stammt aber von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten. Jetzt flattern die ersten

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Zahlreiche Gewerbetreibende haben in der Vergangenheit ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Das Anschreiben, welches per Telefax versendet wurde, stammt aber von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten. Jetzt flattern die ersten Rechnungen ins Haus. Was ist zutun?

Selbständige, Freiberufler und Unternehmen haben wenig Zeit. Vor allem der bürokratische Aufwand lenkt die Unternehmer von ihrer Kerntätigkeit ab. Da wird schnell ein Formular für das Finanzamt oder andere öffentliche Einrichtungen ausgefüllt, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Ganz besonders ärgerlich sind Anschreiben mit Termindruck. Dubiose Geschäftemacher nutzen diesen Umstand seit Jahren, um Firmen teure und oft nutzlose Verträge unterzuschieben.

Wir haben in der Vergangenheit beispielsweise vor der Branchenbuchabzocke der Webseite Regista online gewarnt. Auch hier wurden Gewerbetreibende angeschrieben und um eine Antwort gebeten. Die Briefe machten den Eindruck von einem Amt zu stammen. Aktuell geht der Wahnsinn weiter. Nur das es im Fall der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg um keinen Branchenbucheintrag geht, sondern um die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Diese ist in aller Munde und hat ohnehin bei Unternehmern keinen guten Ruf. Nun sollen Gewerbetreibende offenbar von einem Amt erfasst werden. Doch Vorsicht: Das ist eine Falle.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Worum geht es in dem Anschreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)?

Der Brief landet per Telefax auf den Schreibtischen vieler Unternehmer. Es geht laut dem Betreff um die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ . Im Anschreiben ist von einer gesetzlichen Pflicht die Rede und der Empfänger bekommt den Eindruck, dass er der Datenschutzauskunft-Zentrale antworten muss. Vermutlich soll hier der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Anschreiben des offiziellen Datenschutzbeauftragten der Länder handelt. Doch das ist nicht der Fall. So lautet der Text des Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und Annahme unterschrieben bis zum … gebührenfrei an die EU.weite zentrale Fax-Stelle: 00800/77000777 zu senden.

Oder per Post an:

DAZ
Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstraße 11
16515 Oranienburg

Rechtlicher Hinweis: Um die rechtzeitige Bearbeitung bis … zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So sieht das Anschreiben aus:

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Anschreiben
(Quelle: Screenshot)

Die optische Aufmachung erweckt den Eindruck, dass es sich um Post von einem Amt handelt. Doch dieses Schreiben stammt von keinem Amt. Vielmehr versuchen vermeintliche Betrüger mit einer altbekannten Masche und einem Trick ahnungslose Selbständige abzuzocken. Gerade kleine Betriebe sind gefährdet und fallen auf den Unsinn oft herein.

Die Fax-Antwort kostet den Unternehmer 1.777,86 Euro

Bekannt ist die Masche von der sogenannten Branchenbuchabzocke. Genau genommen handelt es sich bei dem Anschreiben nämlich um ein Angebot, welches der Unternehmer durch das Ausfüllen und Unterschreiben des Antwortfaxes annimmt. Allerdings geht genau das aufgrund der Aufmachung aus dem Schreiben nicht hervor. Und das hat System. Denn kein Selbständiger oder Freiberufler würde ein solch teures Angebot annehmen. Zumal hier nicht einmal bekannt ist, wer für die Offerte überhaupt verantwortlich ist.

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Antwortfax
Wer das Kleingedruckte nicht liest, tappt in die Falle. (Quelle: Screenshot)

Im Kleingedruckten der Faxantwort ist zu lesen, dass Sie das Leistungspaket Basisdatenschutz für 498 Euro plus Mehrwertsteuer für drei Jahre erwerben. Insgesamt möchte der unbekannte Absender also 1.777,86 Euro von Ihnen. Dafür sollen angeblich einige Formulare, eine Datenschutzerklärung für die Webseite  sowie Checklisten zur Verfügung gestellt werden.

Das Problem: Die meisten Unternehmer möchten gar keinen Auftrag auslösen, sondern senden das Fax in der falschen Annahme zurück, dass Sie auf eine Behördenanfrage reagieren müssen. Im Text wird immer wieder durch die Worte „bei Annahme“ darauf hingewiesen , dass es sich um eine Angebot handelt.

Was sollten Sie mit dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale tun?

Wenn Sie bei dem unbekannten Absender keinen Auftrag auslösen möchten, dann sollten Sie das Fax auf keinen Fall ausfüllen und erst recht nicht zurücksenden. Sie können den Brief einfach in den Papierkorb werfen. Dann werden Sie vermutlich auch keine Rechnung erhalten.

Wer das Antwortfax versehentlich zurück sendet, wird nach kurzer Zeit eine Rechnung in Höhe 592,62 Euro von der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) bekommen. Die Kosten werden jeweils jährlich berechnet. Spätestens dann wird den Unternehmern oft bewusst, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein nimmt Stellung

Update 10.10.2018 Zu dem ominösen Unternehmen „Datenschutzauskunft-Zentrale“ hat sich auch eine offizielle Datenschutz-Behörde geäußert. Die Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt in einer Pressemitteilung am 04.10.2018 klar:

Bei der ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ handelt es sich nicht um eine offizielle Stelle oder gar um eine Aufsichtsbehörde. In dem Fax werden die Unternehmen dazu gedrängt, ihre Firmen- und Betriebsdaten in einem Formular anzugeben und dieser ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ mitzuteilen. Es wird der falsche Eindruck erweckt, dies gewährleiste die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. […] Seriös ist das nicht!

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein am 02.10.2018

Einstweilige Verfügung gegen die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.

Update 10.10.2018 Eine Rechtsanwaltskanzlei aus München hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Datenschutzauskunft-Zentrale beantragt. Diese wurde vom Landgericht München auch beschlossen. Allerdings dürfte der Spuk dadurch noch lange nicht zuende sein. Denn durch die Einstweilige Verfügung wird dem  dubiosen Abzock-Unternehmen lediglich verboten, weitere Anschreiben an den Antragsteller der Einstweiligen  Verfügung, der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB, zuzustellen. Dennoch dürfte der Beschluss des Landgerichts Signalwirkung haben. Die Richterin am Landgericht stellt in dem Beschluss klar:

[…] Durch die Verwendung eines getarnten amtlichen Schreibens, indem nur im kleingedruckten die
Entgeltlichkeit der Leistung versteckt ist, stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der
Preisklarheit dar. 

Beschluss des Landgerichts München (29O13838/18)

Rechtsanwalt Daniel Loschelder kommentiert die von seiner Kanzlei erwirkte Einstweilige Verfügung wie folgt:

[…] Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen versandt werden. Insofern ist es erfreulich, in einem so frühen Stadium bereits eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben, welche das Geschäftsmodell der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ausdrücklich missbilligt. […] Pressemitteilung LoschelderLeisenberg vom 05.10.2018

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg, in den letzten Jahren viele erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber geführt hat.

Sollten Sie die Rechnung über 498,00 Euro bezahlen?

Update 16.11.2018 Seit 13.11.2018 versendet die Datenschutzauskunft-Zentrale die ersten Rechnungen an Unternehmer, die auf die dubiosen Fax-Angebote hereingefallen sind. Als Leistungsbeschreibung ist „Basisdatenschutz“ angegeben. Überweisen sollen die Rechnungsempfänger auf ein Konto in Malta. Wenn Sie das tun, wird das einmal gezahlte Geld für immer weg sein. Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder von der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg sagt dazu:

Wir empfehlen, hier keinesfalls Zahlungen zu leisten. Diese Forderungen lassen sich abwehren, hier haben wir eine breite Expertise und vertreten unsere Mandanten bundesweit.Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder am 14.11.2018

Fraglich ist, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings wird jetzt der Ärger erst richtig losgehen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, dass Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und gleichzeitig den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser kann die Forderung zurückweisen beziehungsweise anfechten.

Haben Sie auch ein Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale bekommen?

Bitte senden Sie uns das Schreiben per E-Mail an [email protected], damit wir noch gezielter davor warnen können. Häufig werden die Anschreiben nach unserer Warnung geringfügig verändert. Außerdem helfen Sie anderen Lesern, wenn Sie in den Kommentaren unter dem Artikel erwähnen, auf welchem Weg das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist und wie in Ihrem Betrieb mit solchen Dingen umgegangen wird.

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Ein Kommentar

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Rechnung von .DE Deutsche Domain Sandra Wagner ist Betrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/rechnung-von-de-deutsche-domain-sandra-wagner-ist-betrug/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/rechnung-von-de-deutsche-domain-sandra-wagner-ist-betrug/#comments Thu, 07 Sep 2017 08:11:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=9837 Seit Jahren versendet die .DE Deutsche Domain aus Berlin fingierte Rechnungen. Dabei handelt es sich nicht nur um Spam, sondern auch um einen handfesten Betrug. Wir erklären in dieser Warnung, worauf Sie achten müssen und warum

Der Beitrag Rechnung von .DE Deutsche Domain Sandra Wagner ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Seit Jahren versendet die .DE Deutsche Domain aus Berlin fingierte Rechnungen. Dabei handelt es sich nicht nur um Spam, sondern auch um einen handfesten Betrug. Wir erklären in dieser Warnung, worauf Sie achten müssen und warum Sie aufgrund der Spam-Mail nicht zahlen dürfen.

Die Masche von .DE Deutsche Domain ist alt und funktioniert wie auch die Branchenbuchabzocke scheinbar auch heute noch sehr gut. Offensichtlich gibt es noch genügend Unternehmen, die den Rechnungsbetrag in Höhe von 199,20 Euro überweisen. Aktuell soll das für den Zeitraum 2017 / 2018 sein. Doch das ist rausgeschmissenes Geld, denn Sie bekommen keine Leistung. Warum das so ist, erklären wir in dieser Warnung ausführlich.

In Rechnung gestellt wird scheinbar eine Domain-Registrierung. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum viele Unternehmen den Betrag anstandslos überweisen. Schließlich hat fast jede Firma eine Domain und fühlt sich damit angesprochen. Der Name .DE Deutsche Domain ist sicher bewusst gewählt und soll zu einer Verwechslung mit der zentralen Registrierungsstelle für .de-Domains Denic führen. Doch die Domain-Registrierung ist frei erfunden, so wie auch der Rest der Rechnung von .DE Deutsche Domain.

Daran erkennen Sie die betrügerische Rechnung von .DE Deutsche Domain

Der genannte Ansprechpartner für die Scheinrechnung ändert sich scheinbar jedes Jahr. So wurden in den letzten Jahren Birgitt Hoffmann, Anna Müller und dieses Jahr Sandra Wagner benannt. Es ist anzunehmen, dass diese Namen der Fantasie der Kriminellen entspringen. Versendet wird das Dokument in Form einer PDF-Datei per E-Mail. Die Nachricht selbst ist recht unscheinbar und wird deshalb wohl oft als echt eingestuft. Im Text der E-Mail ist zu lesen:

Sehr geehrte Frau / Herr

Nachfolgend die Einzelheiten zu der Domainregistrierung für 2017 / 2018.

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben.

Mit freundlichen Grüssen,

Sandra Wagner

Kundendienst
.DE Deutsche Domain
[email protected]

Folgende Absender werden für den Versand der E-Mail verwendet:

Im Anhang der Spam-Mail von .DE Deutsche Domain Sandra Wagner befindet sich die eigentliche Rechnung als PDF-Datei. Diese ist mit „rechnung“ und einer Zahlenkombination bezeichnet. Die PDF-Datei enthält keinen Virus. Den Kriminellen geht es hier wirklich „nur“ um Ihr Geld. Sie sollen den Rechnungsbetrag in Höhe von 199,20 Euro überweisen. Dieser kann allerdings auch geringfügig variieren. Wir warnen:

Öffnen Sie die angehängte PDF-Datei nicht!

Auch wenn das Öffnen der Datei ungefährlich ist, können Sie sich die Mühe sparen, wie wir im nächsten Abschnitt erklären.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was stimmt an der Rechnung von .DE Deutsche Domain nicht?

Genau genommen stimmt gar nichts und alles ist von A bis Z frei erfunden. Dennoch möchten wir auf die einzelnen Punkte etwas genauer eingehen, um Sie für andere fingierte Rechnungen zu sensibilisieren. Zunächst das Wichtigste: Auch wenn es so aussieht, es handelt sich um keine Rechnung, sondern ein Angebot. Das geht aber nur aus dem extrem klein gedruckten Text unterhalb des Schreibens hervor. Dort stehen viele unwichtige Dinge und ziemlich am Ende das Wichtigste:

Wir möchten sie darüber informieren, dass sie in zukunft unsere rechnung ausschliesslich im digitalen format erhalten werden. weiterhin haben sie die möglichkeit, sowohl vor dem erhalt als auch nach dem erhalt unserer rechnung die daten ihrer gesellschaft zu ändern, indem sie uns Ihre geänderten kundendaten per E- mail mitteilen unter angabe ihrer kundennummer und rechnungsnummer.Basierend auf dem vorgenannten angebot, welches der rechnung im falle der annahme durch sie zugrundeliegen wird, werden wir für sie die folgenden dienstleitungen durchführen: die anmeldung des domain- zusatzes .eu oder .info, welcher Ihrem aktuellen domainnamen hinzugefügt wird. Sofern sie mit dem oben dargestellten einverstanden sind, wird Ihre domainregistrierung für den oben genannten zeitraum gültig sein. Achten sie bitte darauf. Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden.Für den fall der nichtzahlung wird dieses anmeldung hinfällig und der domain zusatz wird für dritte parteien verfügbar sein.

Das bedeutet, nach Ansicht des Absenders kommt es erst mit der Zahlung des Rechnungsbetrages zu einem Vertrag. Allerdings stellt sich die Frage, mit wem es zu einem Vertrag kommen soll. Die Firma ist nämlich frei erfunden. Es gibt weder handelnde Personen noch einen konkreten Standort. Die Webseite der Firma wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert. Ein deutliches Zeichen dafür, dass die wahren Macher unerkannt bleiben möchten. Auch die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer 03020339 ist nicht korrekt. So scheint es, dass einzig die Bankverbindung für Ihre Überweisung stimmen wird, damit die Betrüger an ihr Geld kommen.

Da ist es fast schon nebensächlich, dass auch nicht alle Merkmale für eine ordnungsgemäße Rechnung bei diesem Betrugsversuch erfüllt werden:

  • Es fehlt die korrekte Bezeichnung inklusive Rechtsform des Rechnungserstellers. Schließlich ist .DE Deutsche Domain keine korrekte Firmenbezeichnung. Auch die Angabe des Geschäftsführers / Inhabers fehlt
  • Der Rechnungsempfänger ist in der Rechnung überhaupt nicht angegeben.
  • Die Steuernummer des Absenders der Rechnung fehlt.
  • Es ist ungenügend bezeichnet, was überhaupt in Rechnung gestellt wird. So ist beispielsweise keine Domain angegeben.

Stutzig sollten Sie bei solchen Rechnungen auch werden, wenn nur eine Postfachanschrift als Absender angegeben wird und Sie das Geld ins Ausland überweisen sollen. Bei der uns vorliegenden Rechnung von .DE Deutsche Domain ist eine spanische Bankverbindung angegeben.

Wer sich die Firma tiefer ansieht, wird feststellen, dass es zu der Domain des Scheinunternehmens deutschedomain.com keine zugehörige Webseite gibt. Stattdessen werden Sie, wie passend, auf unseriöse Webseiten weitergeleitet.

Was sollen Sie mit der Rechnung von .DE Deutsche Domain machen?

Zahlen Sie auf keinen Fall. Da hier nicht bekannt ist, wer hinter den vermeintlichen Rechnungen und dem Unternehmen steht, werden Sie Ihr Geld nicht mehr zurück bekommen. Jede Zahlung ist rausgeworfenes Geld. Sie haben sicher viele Ideen, wie Sie dieses Geld ausgeben können. Eine Möglichkeit wäre eine Spende für Onlinewarnungen.de.  Das ist nützlich und kommt der Gemeinschaft zugute.

Statt zu zahlen, sollten Sie die E-Mail samt Rechnung löschen und ganz schnell vergessen. Es gibt keine berechtigte Forderung von .DE Deutsche Domain. 

Zusammenfassung & Information für die Buchhaltung
  • Zahlen Sie nicht, denn bei .DE Deutsche Domain handelt es sich um einen Betrugsversuch.
  • Sie kennen den Namen des Rechnungserstellers nicht und können damit Ihrer Rechte im Nachgang nicht durchsetzen.
  • Der Rechnungsersteller kennt Sie nicht, sonst hätte er Sie angesprochen.
  • Es handelt sich trotz dem Schriftzug „Rechnung“ um ein Angebot.
  • Es wurde und wird keine Leistung erbracht.

Rechnungsbetrug melden und andere warnen

Falls Sie die E-Mail von .DE Deutsche Domain mit anderen Daten bekommen haben, dann leiten Sie diese an [email protected] weiter, damit wir unsere Warnung aktualisieren können. Über die Kommentare unter der Warnung können Sie sich mit anderen Lesern austauschen oder Ihre Frage zum Thema .DE Deutsche Domain Spam Rechnung stellen. 

Nützliche Links zu diesem Thema

Weitere wichtige Warnungen

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Aktualisierungen

07.09.2017 Neue Absender-E-Mail ergänzt.
17.03.2017 Artikel erstellt.

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Vorsicht: gewerbeverzeichnis-regional.net – Teurer Spaß für 1.884,96 Euro https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gewerbeverzeichnis-regional-net-teurer-spass-fuer-1-88496-euro/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gewerbeverzeichnis-regional-net-teurer-spass-fuer-1-88496-euro/#comments Mon, 12 Jun 2017 12:33:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13338 Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob

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Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob Sie zahlen müssen, falls Sie versehentlich unterzeichnet haben.

Haben Sie schon einmal von der sogenannten Branchenbuchabzocke gehört? Davon spricht man, wenn dubiose Geschäftemacher Sie trickreich in einen Vertrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis locken. Entweder erhalten Sie Angebote, die wie Rechnungen aussehen, und lösen den Vertrag durch die Zahlung aus. Oder die Firmen nutzen die Korrektur-Masche. Dabei erhalten Sie ein Anschreiben, welches den Eindruck erweckt, von einer Behörde zu stammen. Wer das Kleingedruckte nicht liest und vorschnell seine Daten überprüft und unterzeichnet, landet in der Kostenfalle.

Das Branchenverzeichnis gewerbeverzeichnis-regional.net aus Rumänien versendet derzeit per Fax solche Korrektur-Schreiben, die auf den ersten Blick nicht wie ein Auftrag oder Vertrag aussehen. Wer hier unterzeichnet, soll für den Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 1.884,96 € bezahlen. Wir warnen vor der Masche. Unterzeichnen Sie nur, wenn Sie den Eintrag zu diesen Konditionen wirklich möchten. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht das Fax von gewerbeverzeichnis-regional.net aus

Fax Spam Gewerbeverzeichnis
Bei diesem Fax kommt es auf das Kleingedruckte an, was für Unternehmer sehr teuer werden kann. (Screenshot)

Das Angebot für den teuren Eintrag in einem vergleichsweise geringwertigen Branchenbuch kommt unaufgefordert per Fax. In bekannter Manier haben die Macher des Verzeichnisses ihr Angebot trickreich gestaltet. Wer im stressigen Alltag das Blatt nur überfliegt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein behördliches Schriftstück handelt. Prominent dargestellt ist, dass der Empfänger seine Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen soll.

Deutlich kleiner ist der Absender zu finden und nur in dem Kleingedruckten lesen Sie, dass es sich um ein Angebot handelt. Am Rand des dubiosen Schreibens steht dann auch etwas zu den Kosten:

Eintragungsgebühr monatlich 66 € netto. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Nur im Kleingedruckten steht, dass die Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus fällig werden. 

Darf das Angebot unaufgefordert per Fax versendet werden?

Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen per Telefax zur Anbahnung eines Kontaktes oder zur Unterbreitung eines Angebots nicht zulässig. Denkbar ist, dass dem Faxempfänger sogar Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzansprüche zustehen. Die IHK Stuttgart führt dazu auf ihrer Webseite aus:

[…] nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden. Unaufgefordert zugesandte Werbemitteilungen können daher nach § 3 UWG bzw. §§ 823, 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen die Versender der Mitteilungen auslösen. […] IHK Stuttgart

Allerdings dürfte es im Fall von gewerbeverzeichnis-regional.net eher schwierig werden, diese Ansprüche durchzusetzen. Das Unternehmen hat als Sitz eine Adresse in Bukarest in Rumänien angegeben. Obwohl die Rechtslage in Deutschland recht eindeutig ist, haben die Unternehmen kaum Chancen erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen den Spam aus dem Ausland vorzugehen. Das sieht auch die Industrie- und Handelskammer Stuttgart so:

[…] Schwierig gestaltet sich die Rechtsverfolgung, wenn die Faxe aus dem Ausland stammen oder der inländische Absender nicht erkennbar angegeben wird. Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen. […] IHK Stuttgart

Letztlich sind diese Schriftstücke also am schnellsten bearbeitet, wenn Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Die Macher der Faxmitteilungen setzen jedoch darauf, dass schnell unterzeichnet und zurückgesendet wird. Dann wird die Rechnung nicht lange auf sich warten lassen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Müssen Sie die Rechnung bezahlen, wenn Sie unterschrieben haben?

Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist in vergleichbaren Fällen folgender Auffassung:

[…] Ist das Geld noch nicht überwiesen worden, sollte auch weiterhin nicht gezahlt werden. Auf Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags hat das Branchenbuchunternehmen nämlich keinen Anspruch. […] Rechtsanwalt Christian Solmecke

Allerdings sollten Sie nie den Kopf einfach so in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich unter Umständen rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Das ist letztlich immer vom Einzelfall abhängig. Dazu Rechtsanwalt Solmecke:

[…] Je nach Art und Gestaltung des versendeten Formulars kommen verschiedene rechtliche Argumente in Betracht, die bei der Verteidigung gegen ein solches Unternehmen angeführt werden können. So kann in Zweifel gezogen werden, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Möglich ist auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. […] Rechtsanwalt Christian Solmecke

Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen. Das trifft vor allem dann zu, wenn das Geld in das Ausland transferiert wurde. 

Haben Sie das Schreiben erhalten und war diese Warnung hilfreich?

Uns interessiert, wie massiv die unlautere Fax-Werbung versendet wird und ob diese nur in Deutschland oder der Schweiz im Umlauf ist. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot bekommen haben. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob dieser Artikel hilfreich war. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.

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Regista online: Warnung vor Branchenbuchabzocke – Abofalle https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/regista-online-warnung-branchenbuchabzocke-abofalle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/regista-online-warnung-branchenbuchabzocke-abofalle/#respond Mon, 21 Nov 2016 12:10:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=3000 Zahlreiche Unternehmer und Selbstständige in Deutschland erhalten in letzter Zeit Post von der Firma Regista online. Flüchtig betrachtet handelt es sich bei dem Anschreiben um einen Behördenbrief. Doch wer die Daten vervollständigt und zurücksendet landet

Der Beitrag Regista online: Warnung vor Branchenbuchabzocke – Abofalle erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Zahlreiche Unternehmer und Selbstständige in Deutschland erhalten in letzter Zeit Post von der Firma Regista online. Flüchtig betrachtet handelt es sich bei dem Anschreiben um einen Behördenbrief. Doch wer die Daten vervollständigt und zurücksendet landet in einer teuren Abofalle. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Gleich vorweg: Unterschreiben Sie das zugesendete Formblatt auf keinen Fall, es sei denn, Sie wünschen einen kostenpflichtigen Eintrag auf der recht unbekannten Webseite.

Neu ist die Masche des Unternehmens nicht. In der Vergangenheit landeten derartige Schreiben in vielen Briefkästen deutscher Firmen. Entsprechend viele Unternehmer sind auf die Branchenbuchabzocke reingeflogen und in die Kostenfalle getappt. Gerade Selbstständige, die viel Stress haben, füllen das Formblatt aus und senden es in der Annahme zurück, dass es sich um eine Auskunft gegenüber dem Gewerbeamt handelt.

Für Behörden typisches Anschreiben von Regista online

Die Wortwahl im Anschreiben von Regista online erinnert an einen Schriftsatz einer Behörde. Doch nicht nur der Text, sondern auch die Form lässt viele Unternehmer nicht zweifeln. Allerdings enthält die Nachricht auch zahlreiche Kriterien für betrügerische Post. So wird der Empfänger unter Zeitdruck gesetzt und es gibt keinen richtigen Absender. Auch eine telefonische Erreichbarkeit wird nicht ermöglicht. Stattdessen findet der Leser den Hinweis „[…] Es können nur schriftliche Anfragen […] erteilt werden.“. So lautet der Text des Anschreibens mit dem Betreff „Eilige Benachrichtigung – Zentralisierung von Unternehmensinformationen“:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Poststelle empfängt seit der Einrichtung des zentralen Gewerbeindex (Regista.online) die Registrierungsunterlagen der Gewerbebetriebe in der Bundesrepublik Deutschland.
Um die frühzeitige, korrekte Eintragung Ihres Unternehmens zu gewährleisten, bitten wir das an-bei liegende Formular an den mit „X“ gekennzeichneten Stellen auszufüllen und bei Annahme dieses bis zum 28. Oktober 2016 per Fax an 04185 797 607 oder per Post mit beiliegendem frankierten Rückumschlag zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Auszug aus dem Anschreiben von Regista.online

Ganz bewusst soll hier der Empfänger getäuscht und der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein staatliches Verzeichnis handelt. Dem ist aber nicht so. Im Gegenteil: Das soll ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Branchenbuch sein. Als Logo wird eine dem Bundesadler stark ähnelnde Grafik verwendet.

Bundesadler im Vergleich mit dem Regista-Logo
Im direkten Vergleich fällt der Unterschied zwischen dem Regista-Logo (links im Bild) und dem Bundesadler (rechts) auf. Ohne direkten Vergleich werden die Unterschiede schnell übersehen.
Achtung: Das Anschreiben enthält keine Angaben zur Identität des Absenders.

Das Formular von Regista online – Kosten 1.242,36 Euro

Sowohl das Anschreiben als auch das mitgesendete Formular ist auf typischem grauen Behördenpapier gedruckt. Das Formular ähnelt sehr stark den in der Vergangenheit für Gewerbeanmeldungen verwendeten Formblättern. Hier stehen die Daten des Empfängers schon drin. Diese sollen mit der Webseite des Unternehmens, der E-Mail-Adresse und Branche ergänzt werden. Auch hier wird wieder Zeitdruck ausgeübt und um Rückantwort innerhalb einer bestimmten Frist gebeten. Wer dieses Formular unterschreibt, schließt einen Vertrag über drei Jahre ab und bestätigt Kosten in Höhe von 1.242,36 Euro.

Das ist jedoch nur ganz unscheinbar dem Kleingedruckten zu entnehmen, was im Eifer des Tagesgeschäfts schnell überlesen wird. Dort heißt es nach einigen unbedenklichen Zeilen, in denen es um kostenlose Einträge geht:

[…] Es handelt sich nicht um ein gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot. Es ist behörden- und kammerunabhängig. Es besteht bisher keine Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 348 Euro netto ggf. zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter folgendem Link einzusehen sind: […]

Auszug aus dem Formular von Regista.online

Sie sollten das Formular nur dann unterzeichnen, wenn Sie einen kostenpflichtigen Eintrag auf der Webseite Regista online für 1.242,36 Euro wünschen.

Warnung Wirtschaftsregister Deutschland Schweiz

Angebot vom Schreiben vom Wirtschaftsregister ist ein Fake

Auch dieses Anschrieben dürfen Unternehmer nicht ernst nehmen. Nach der gleichen Masche sollen Unternehmer in die Kostenfalle gelockt werden.

Regista.online – die Webseite der dubiosen Geschäftemacher

Auch die Webseite mit dem Branchenverzeichnis erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Verzeichnis handeln könnte. Allerdings dürfte die Webseite nicht den deutschen Vorschriften entsprechen. So fehlen beispielsweise das für deutsche Webseiten vorgeschriebene, korrekte Impressum und eine Datenschutzerklärung. Wie im Anschreiben, so finden Sie auch auf der Webseite keine Angaben zur Identität des Inhabers. Eine Abfrage der Domain durch Onlinewarnungen.de hat ergeben, dass diese über einem Anonymisierungsdienst eingerichtet wurde. Das bedeutet, dass die Identität des tatsächlichen Inhabers verschleiert wird.

Kurz: Es gibt derzeit keine Informationen über die Hintermänner von Regista.online.

Wer stellt die Rechnungen von Regista.online

Die Rechnungen werden nach unserer Kenntnis nicht direkt durch Regista.online gestellt, sondern durch ein beauftragtes Unternehmen. Ob es sich dabei nur um einen Vorwand handelt, ist derzeit noch unklar. Fakt ist, dass die Rechnungen von einem existierendem Unternehmen mit Sitz in Leipzig kommen. Es handelt sich um den folgenden Bürodienstleister:

AN-Meldung GmbH
Torgauer Straße 231-233
04347 Leipzig

Geschäftsführer ist David Schneider. Es gibt einige kuriose Zusammenhänge. Die Firma AN-Meldung GmbH schreibt in Ihrer Rechnung selbst:

[…] wir sind mit der Abwicklung Ihrer Rechnung und der Postannahme seitens Ihres Auftragnehmers beauftragt. Fragen zum Inhalt der Rechnung beantwortet Ihnen der Auftraggeber unter Tel.: +49 (0)341 39296509. […]

Mit Auftragnehmer und Auftraggeber kann im Kontext nur die Firma Regista.online gemeint sein. Merkwürdig ist, dass die eigentlich auf Malta sitzende Firma plötzlich eine Rufnummer in Leipzig hat. Genau genommen wahrscheinlich eine Durchwahl von AN-Meldungen GmbH. Eigenwillig ist auch, dass der Bürodienstleister die Logos von Regista.online verwendet.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

AN-Meldungen GmbH ist kein unbeschriebenes Blatt. Offenbar hat die Firma bereits für andere Unternehmen das Inkasso gemacht, wie für Gewerbe-Meldung.de. Bei dem Unternehmen dürfte es sich allerdings nur um einen anderen Namen für Regsita.online handeln, da beide Webseiten identisch sind. Auch die Art, wie Gewerbe-Meldung.de zu seinen Kunden kommt, ist vergleichbar. Rechtsanwalt Daniel Loschelder warnt auf anwalt.de vor der AN-Meldung GmbH aus Leipzig und rät, die Rechnungen nicht ungeprüft zu bezahlen.

Rechnung von Regista.online – was ist zu tun?

Es gibt sicher einige Firmen, wo das Formular kurzerhand ausgefüllt und zurückgesendet wird. Sei es durch einen Mitarbeiter des Unternehmens oder durch den Gewerbetreibenden oder Freiberufler, der gerade im Stress ist und das Papier einfach nur vom Tisch haben möchte. Die Betreffenden werden sich nach einigen Tagen ärgern, denn dann befindet sich die Rechnung von Regista online im Briefkasten.

Diese sollten Sie nicht voreilig bezahlen. Fraglich ist, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings wird jetzt der Ärger erst richtig losgehen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, dass Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten und gleichzeitig den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser kann die Forderung sicher zurückweisen.

Zusammenfassung
  • kein korrekter Absender / Vertragspartner angegeben
  • keine Kontaktdaten wie Telefonnummer verfügbar
  • Branchenverzeichnis hat kein korrektes Impressum
  • Ausübung von Zeitdruck
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Haben Sie ein vergleichbares Anschreiben bekommen?

Bitte helfen Sie uns und anderen Lesern. Senden Sie uns dubiose Anschreiben von Kriminellen per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen diese Schreiben und warnen andere Leser davor. Nur so kann sichergestellt werden, dass derartige Machenschaften sich nicht weiter verbreiten. Gerne teilen Sie Ihre Erfahrungen mit betrügerischen Schreiben und Branchenbuchabzockern über die Kommentare unter diesem Artikel mit anderen Lesern.

Aktualisierung des Artikels

21.11.2016: Wir haben Informationen zur Rechnungsstellung hinzugefügt.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/regista-online-warnung-branchenbuchabzocke-abofalle/feed/ 0
Vorsicht: Schreiben vom Wirtschaftsregister ist ein Angebot https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-schreiben-wirtschaftsregister-angebot/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-schreiben-wirtschaftsregister-angebot/#respond Tue, 04 Oct 2016 18:21:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2093 Das ist kein Behördenbrief. Viele Selbständige und Unternehmen haben derzeit ein Formular vom Wirtschaftsregister für Deutsches und Schweizerisches Gewerbe im Briefkasten oder Faxgerät. Die Rücksendung des Formblattes wird teuer, denn es handelt sich um ein

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Das ist kein Behördenbrief. Viele Selbständige und Unternehmen haben derzeit ein Formular vom Wirtschaftsregister für Deutsches und Schweizerisches Gewerbe im Briefkasten oder Faxgerät. Die Rücksendung des Formblattes wird teuer, denn es handelt sich um ein Angebot. Wir klären auf, was es damit auf sich hat.

Die sogenannte Branchenbuchabzocke ist den meisten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sicher bekannt. Ominöse Unternehmen versuchen den Empfänger mit einem amtlich wirkenden Formular in die Falle zu locken. Einige Firmen gehen davon aus, dass es sich um ein behördliches Anschreiben handelt und ergänzen die geforderten Daten. Wer dann noch seine Unterschrift darunter setzt und das Formular zurücksendet, ist oft viel Geld los.

Viele Nutzer fragen sich, ob es sich bei derartigen Geschäftsgebaren um Betrug handelt. Eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. Betrug hin oder her, als unseriös lässt sich der Täuschungsversuch auf jeden Fall bezeichnen.

Unterschrift kostet 1.270 Euro für eine ungewisse Leistung

Aktuell versendet das Wirtschaftsregister für Deutschland und Schweiz ein derartiges Formblatt per Fax. Tatsächlich handelt es sich bei dem Anschreiben um ein Angebot, was man jedoch nur bei genauer Betrachtung erkennen kann. In das Auge des flüchtigen Betrachters fällt zunächst nur der fett gedruckte Schriftzug

„Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis spätestens: „

Ganz typisch für derartige Fallen ist, dass der Empfänger damit zeitlich unter Druck gesetzt wird. Auf die Rücksendefrist wird gleich an zwei Stellen hingewiesen. Wer den Schreibtisch voll hat, füllt das Formular schnell aus und sendet es ab, um es vom Tisch zu bekommen.

Doch dann wird es teuer. Unter „Laufzeit/Preis“ und im Kleingedruckten ist zu lesen, dass mit der Rücksendung des Formblattes ein Vertrag für die Eintragung in einem Online Wirtschaftsregister zustande kommt. Das lässt sich der Absender gut bezahlen. 1.270 Euro kostet der Spaß. Spaß deshalb, da vollkommen unklar ist, wofür Sie das Geld bezahlen. Denn das angebliche Online Wirtschaftsregister ist im Angebot nicht genannt.

 

Warnung Wirtschaftsregister Deutschland Schweiz
Für einen Eintrag in einem angeblichen Verzeichnis, was nicht näher bezeichnet ist, sollen Sie 1.270 Euro bezahlen. (Quelle: Auszug aus dem Formular)

Doch damit nicht genug. Sie wissen nicht einmal mit wem Sie den Vertrag abschließen, da auf dem Fax weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer angegeben ist.

Zusammenfassung:

Unterschreiben Sie das Formblatt nur, wenn Sie einen kostenpflichtigen Eintrag in ein nicht bekanntes Onlineverzeichnis wünschen. Das Angebot ist unseriös, weil

  1. der konkrete Vertagspartner nicht angegeben ist,
  2. keine Kontaktdaten angegeben sind,
  3. das angebliche Onlineverzeichnis gar nicht näher bezeichnet ist,
  4. Zeitdruck ausgeübt wird

Sie haben das Formblatt vom Wirtschaftsregister schon unterschrieben?

Haben Sie das Formblatt vom Wirtschaftsregister für Deutschland und Schweiz unterzeichnet und zurückgesandt, dann bleibt Ihnen Ärger und Zeitaufwand nicht erspart. In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich nach 14 Tagen eine Rechnung bekommen. Sie sollten nicht leichtfertig bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls gegen die Forderung vorgehen.

Haben Sie auch derartige Anschreiben bekommen?

Nur mit Ihrer Hilfe können wir andere Nutzer vor derartigen Täuschungsversuchen warnen. Falls Sie ähnliche Schreiben bekommen haben, dann senden Sie uns diese bitte per E-Mail an [email protected]. Wir berichten zeitnah darüber und helfen so, dass andere Unternehmen nicht darauf reinfallen.

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