Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



brancheneintrag.online: E-Mail von Digi Medien GmbH ist eine Falle


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Aktuell erhalten viele Selbständige und Unternehmen eine E-Mail. Darin geht es um ihre gespeicherten Daten, die aufgrund des Datenschutzes zu überprüfen sind. Doch wer das Formular in der Anlage zurücksendet, der landet in einer Kostenfalle.

Sie tauchen regelmäßig auf und sind vor allem für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen gefährlich. Die Rede ist von trickreichen Formularen für Branchenbucheinträge. Auf den ersten Blick sind diese oft nicht als neuer Branchenbucheintrag zu erkennen. Vielmehr denken die Unternehmer, dass hier die ohnehin schon bekannten Daten abgeglichen und überprüft werden sollen. Zuletzt haben wir vor Regista Online, der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) und gewerbeverzeichnis-regional.net gewarnt.

Aktuell tauchen erneut E-Mails auf, die zu einem Abgleich der Daten auffordern. Angeblich geht es um den Abgleich der Daten auf Richtigkeit. Doch tatsächlich lösen Sie mit der Rücksendung des Formulars in der Anlage der E-Mail einen kostenpflichtigen Auftrag aus. Ihre Daten werden in ein relativ unbekanntes Verzeichnis eingetragen. Mit den bekannten Gelben Seiten hat dieses Branchenbuch allerdings nichts zu tun.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Wie kommt es zu dem kostenpflichtigen Eintrag auf brancheneintrag.online?

Die Masche funktioniert seit Jahrzehnten. Obwohl es sich letztlich immer um die gleiche Vorgehensweise handelt, fallen ständig neue Unternehmer darauf herein. Deshalb kann vor dem Trick gar nicht häufig genug gewarnt werden. Alles beginnt mit dem Versand von trickreichen Formularen, die bei den Unternehmern per E-Mail eingehen. Die Formblätter werden massenhaft versendet und erwecken bei vielen Geschäftsführern den Eindruck, dass es um einen seriösen Branchenbucheintrag geht. Bei flüchtiger Betrachtung soll nur die Adresse und Firmierung abgeglichen und weitere Firmendaten ergänzt werden. So sieht die aktuelle E-Mail aus, die mit dem Betreff „Firmeneintrag“ oder „Datenverifikation und Premiumeintrag“ versendet werden:

Bekannte Absender:

So lautet der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung
im Branchenbuch 2021/2022. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten
auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme
für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterfertigt per Email
oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der
Digi Medien GmbH

 

z. Hd. Geschäftsleitung

Sehr geehrte Firma …,

nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum europäischen Datenschutz unter Beachtung der Direktive 2002/58 werden Ihnen hiermit die Daten, die zu Ihrer Unternehmung elektronisch gespeichert wurden, mitgeteilt.

Bitte verifizieren Sie die Daten und nehmen Sie den Anhang zur Kenntnis. Diesen können Sie uns ggf. per Fax oder gescannt als Mailnachricht zurücksenden. Die Daten sind öffentlich auf der Web Site des Gelben Branchenbuchs einzusehen.

Freundliche Grüsse
Vanna Adams

In der Anlage der E-Mail befindet sich ein Formular, welches mit rudimentären Adressdaten des Empfängers bereits ausgefüllt ist. Doch wenn Sie diese Daten tatsächlich abgleichen, ergänzen und das Formular unterzeichnet zurücksenden, bekommen Sie wenig später eine Rechnung.

Trickreiches Formular ist Angebot und Auftrag zugleich

Tatsächlich handelt es sich bei dem dubiosen Formular nämlich nicht um einen Datenabgleich, sondern um ein Angebot für einen Eintrag auf einer, im Vergleich zu den bekannten Gelben Seiten, relativ unbekannten Internetseite. Im Kleingedruckten und in den AGB des Unternehmens ist zu lesen, dass das Angebot durch Unterzeichnung angenommen wird. Es wird daraus ein kostenpflichtiger Auftrag für einen Interneteintrag. Das liest sich im Kleingedruckten so:

[…] Die Veröffentlichung des Business Eintrages erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung, dies gilt zugleich als Auftragsbestätigung. Die Mindestvertragslaufzeit ist zwei Jahre. Die Eintragungsgebühr beträgt pro Jahr
netto 899 € und ist im Voraus, nach Rechnungserhalt innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass dies eine behörden- und kammerunabhängige Offerte ist […]

Im Klartext bedeutet das, dass Sie zwei Jahre lang jährlich 899 Euro bezahlen sollen. Sie lösen mit der Unterschrift also einen Auftragswert von 1.798 Euro aus. Viele Gewerbetreibende sind sich dessen nicht bewusst und wollten gar keinen Eintrag auf der Webseite beauftragen. Sie füllen das Formular im Stress schnell aus und senden es zurück. Das große Erwachen kommt dann erst, wenn sie die Rechnung erhalten.

Wer steckt hinter dieser Kostenfalle?

Bei dem Versender handelt es sich um kein deutsches Unternehmen. Vielmehr sitzt die Firma im Ausland. Dieser Vertragspartner ist auf dem Formular angegeben:

Digi Medien GmbH
2701 Centerville Rd., New Castle
County, 19808 Wilmington, Delaware

Das auf der Webseite brancheneintrag.online angegebene Impressum entspricht nicht den deutschen Rechtsnormen.

Müssen Sie die Rechnung bezahlen?

Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und womöglich arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen oder seriösen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet.

Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen.

Haben Sie die Rechnung erhalten und war diese Warnung hilfreich?

Uns interessiert, wie massiv die Trickformulare versendet wurden und ob diese nur in Deutschland oder auch in der Schweiz und Österreich im Umlauf sind. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot oder gar die Rechnung bekommen haben. Falls Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses an [email protected] senden und melden. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.

Haben Sie das schon gesehen?

War diese Warnung hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
4.67 (6 Stimmen)

44 Gedanken zu „brancheneintrag.online: E-Mail von Digi Medien GmbH ist eine Falle“

  1. Am 6.10, Firma in Grünwald bei München. Vielen Dank für Ihren Artikel. Kann man die einschlägigen domain-Eigentümer nicht regresspflichtig machen?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar