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Betrugsmasche mit Modelverträgen: Nachwuchsmodels aufgepasst!


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In Zeiten von Germany’s next Topmodel und anderen Castingshows, gibt es viele Mädchen und Jungen, die gern Fuß im Modebereich fassen wollen. Praktisch, wenn Sie dann mitten auf der Straße oder beim Einkaufen von einem Model-Scout angesprochen werden und gleich einen Vertrag unterzeichnen können. Doch hier lauert auch die große Gefahr. Worauf Sie bei den Verträgen achten sollten? Hier erfahren Sie es.

Viele junge Mädchen und auch einige Buben stellen sich das Modelleben wunderschön vor. Heute Paris, morgen Mailand, übermorgen New York. Ob Fashion Week oder Shooting ist erst einmal egal. Hauptsache reinkommen in die Branche, egal über welchen Weg, ist die Devise. Da kommen Vertreter diverser Model-Agenturen  natürlich recht, die einen unmittelbar auf der Straße ansprechen und auch gleich einen Vertrag abschließen wollen. Ein Traum geht in Erfüllung.

Doch für so manches Model ist aus diesem Traum bereits ein Albtraum geworden. Vor allem wenn sich im Anschluss herausstellt, dass man einen verbindlichen Vertrag eingegangen ist, der auch noch eine gewisse Laufzeit hat. Nicht rechtzeitig oder korrekt gekündigt, sind Sie plötzlich mindestens zwei Jahre an ein Unternehmen gebunden, dass Sie beim Unterschreiben des Vertrages noch nicht einmal kennen.

Verbraucherzentrale Berlin warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen

Die Verbraucherzentrale Berlin hat immer wieder mit Models Kontakt, die zu schnell solche angebotenen Verträge unterzeichnen haben und erst im Nachhinein lesen und erfahren, was ihre Unterschrift eigentlich bedeutet. Denn mit Druck in Bezug auf das lang ersehnte Shooting müssen die Models einen Vertrag unterzeichnen, der zwar das Shooting und einen Eintrag auf einer Internetseite beinhaltet, aber eben auch schnell mal zwischen 200 bis 400 Euro jährlich kostet.

Was ist mit dem Widerrufsrecht? – Modelvertrag  kündigen?

Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher laut Verbrauchzentrale Berlin ein Widerrufsrecht, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen angebahnt oder abgeschlossen werden. Dafür müsste aber ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang vorliegen. Wenn Vertragsabschluss und Shooting erst einige Tage nach dem Ansprechen auf der Straße stattfinden, ist dieses Widerrufsrecht aufgehoben.

Außerdem gibt es meist einen zweiten Grund, warum die Models nicht so einfach widerrufen können. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale Berlin:

Wer Fotos und Anzeigenschaltung für eine Tätigkeit als Model in Auftrag gibt, kann als Unternehmerin angesehen werden und damit seiner Verbraucherrechte, einschließlich des Widerrufsrechts, verlustig gehen.

Wenn ein Model als Unternehmer/in gesehen wird, verlängern sich die Verträge automatisch  im Jahresrhythmus, wenn diese nicht rechtzeitig gekündigt werden. Und meist gibt es noch eine versteckte Klausel in den AGB der Unternehmen. Diese besagt, dass die Kündigung nur schriftlich mit einer eigenhändigen Unterschrift akzeptiert wird. Sie müssen also einen Brief senden. Eine E-Mail kann die Vertragsverlängerung nicht verhindern. Gegenüber Verbrauchern wäre diese Klausel unwirksam – bei Unternehmen ist sie s nicht.

Was tun, wenn Sie auf der Straße wegen einem Fotoshooting angesprochen werden?

Nicht alle Menschen sind schlecht und manche meinen es auch wirklich gut mit Ihnen. Es gibt demnach auch Beispiele, bei denen das Ansprechen auf der Straße im Endeffekt zu einer großen Karriere verholfen hat. Siehe die Thüringerin Anika Scheibe. Auch sie wurde zunächst auf der Straße angesprochen und hat mittlerweile in der großen Modewelt Fuß gefasst.

Modelagenturen sprechen auf Strasse an - Anika Scheibe
Anika Scheibe ist ein Beispiel, bei der das Ansprechen durch die Modelagentur auf der Straße zu einer großen Karriere geführt hat. (Screenshot/facebook.com)

Doch was sollten Sie nun beachten, wenn Sie auf der Straße durch eine Modelagentur angesprochen werden?

  • Schließen Sie Verträge nicht übereilt ab. Seriöse Agenturen lassen Sie die Verträge mit nach Hause nehmen, damit Sie diese gründlich lesen und in aller Ruhe unterschreiben können.
  • Verstehen Sie Passagen in dem Vertrag nicht, dann fragen Sie Freunde, Bekannte oder auch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach der Richtigkeit.
  • Lassen Sie sich neben dem Vertrag Visitenkarten geben. Recherchieren Sie im Internet nach der Agentur und dem Fotografen. Finden Sie nichts oder etwas, was Ihnen nicht gefällt, dann lassen Sie besser die Finger von dem Shooting.
  • Hören Sie auf Ihren Bauch. Haben Sie ein ungutes Gefühl, dann sollten Sie das Shooting ebenfalls nicht wahrnehmen. Meist liegen wir mit unserem Bauchgefühl ganz richtig.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Sie sind schon in die Falle getappt?

Dann sollten Sie sich schnellstmöglich bei der nächsten Beratungsstelle der Verbraucherzentrale melden und sich dort beraten lassen. Alternativ ziehen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Modelscouts, die Sie auf der Straße angesprochen haben? In den Kommentaren können Sie unseren Lesern weitere Tipps geben, worauf man achten sollte. Oder Sie lassen uns einfach an Ihren Erfahrungen teilhaben.

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