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E-Mail: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ – Transparenzregister


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Derzeit kursiert eine E-Mail, die vom Organisation Transparenzregister e. V. versendet wird. Im Text geht es um eine Registrierung im Transparenzregister. Was es mit der E-Mail auf sich hat und ob Sie der Aufforderung folgen sollten, erklären wir Ihnen in unserem Artikel.

Täglich erreichen unserer Redaktion Anfragen unserer Leser zu E-Mails, die sie erhalten haben. Oft handelt es sich um Spam. Hin und wieder ist auch eine E-Mail dabei, die echt ist und besonderer Beachtung bedarf, weil sie auf ein Sicherheitsproblem hinweist. Für Laien ist es kaum möglich, eine echte E-Mail von einer Fälschung zu unterscheiden.

Besonders knifflig wird es, wenn die E-Mail professionell gestaltet ist, hoch offiziell aussieht und scheinbar von einer Behörde stammt. Beispielsweise sollten mit einer Benachrichtigung über eine Steuerrückzahlung persönliche Daten gestohlen werden. Nicht zuletzt wurden gefälschte Steuerbescheide im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versendet. 

Auch in der E-Mail des Organisation Transparenzregister e. V. geht es scheinbar um eine offizielle Angelegenheit. Die Empfänger werden angemahnt, eine zwingend erforderliche Registrierung im Transparenzregister noch nicht vorgenommen zu haben. Es ist sogar von einer Ordnungswidrigkeit, einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz und hohen Bußgeldern die Rede. 

Gleich vorab möchten wir warnen: Folgen Sie der E-Mail nicht und geben Sie keine Daten ein.

Wie sieht die E-Mail vom Organisation Transparenzregister e. V. aus

Versendet wird die Nachricht mit dem Betreff Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ vom Absender Organisation Transparenzregister e. V. <[email protected]>. Wie das „e.V.“ im Namen des Absenders schon andeutet, soll dieser angeblichen ein eingetragener Verein sein. Eine Eintragung im Vereinsregister ist allerdings nicht zu finden. Noch während wir unseren Artikel verfasst haben, wurde das Impressum auf der zum Verein gehörenden Webseite geändert. Aus dem Organisation Transparenzregister e. V. wurde der Organisation Transparenzregister e. V. i.G.. Die Abkürzung i.G. bedeutet „in Gründung“. Das soll vermutlich die Bedenken ausräumen, warum es im Vereinsregister noch keinen Eintrag gibt. 

Wo viele Empfänger stutzig werden und die E-Mail für echt halten könnten, ist der Umstand der Personalisierung. Im Text der E-Mail wird der Name und die Adresse des Empfängers genannt. Und so sieht die E-Mail aus:

Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren

www.TransparenzregisterDeutschland.de

Verschärfte Meldepflichten ab Januar 2020

Juristische Personen des Privatrechtes, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind meldepflichtig.

Diese Gesellschaften, selbst wenn sie nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind, müssen dem beim Bundesanzeiger geführten elektronischen Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen.

Wirtschaftlich Berechtigte sind im allgemeinen natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrollen ausüben.

Das Transparenzregister wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlichen Berechtigten, von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.

Auf Grundlage des § 23 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes und der „Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister“, ist es seit dem 27.11.2019 möglich Einsicht zu nehmen.

Ab Januar 2020 müssen alle Unternehmen (Kapital- und Personenunternehmen), nicht mehr nur die wirtschaftlich Berechtigten benennen sowie die Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit.

Passiert dies nicht, drohen Ihnen hohe Bußgelder.

Eine weitere Änderung ist, dass dieses Register seit Januar 2020 öffentlich einsehbar ist und nicht wie bisher, auf einen kleinen Kreis eingeschränkt wird.

2020-01-21 Verst GwG
(Quelle: Screenshot)

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wohin führt der Link in der E-Mail?

Der Link in der E-Mail führt sie auf eine recht professionell gestaltete Webseite transparenzregisterdeutschland.de. Hier wird Ihnen noch einmal klar gemacht, dass Sie sich unbedingt registrieren müssen, weil sonst hohe Bußgelder folgen könnten. Dies wird auf die Verschärfung des Geldwäschegesetzes begründet, die seit dem 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. 

Die im Impressum genannte Telefonnummer 0374125188300 ist zwar erreichbar, jedoch werden Sie und Ihre Frage per Bandansage sofort auf den Weg der E-Mail verwiesen. Angeblich ist auf Grund der hohen Nachfrage jeder Mitarbeiter beschäftigt. Zudem ist das Impressum der Webseite transparenzregisterdeutschland.de unvollständig und ändert sich permanent. Die Seite ist damit nicht rechtssicher und Sie wissen nicht, bei wem Sie Ihre Daten eingeben.

Wir kennen diese Art von Service bereits

In der Vergangenheit haben wir schon oft über Webseiten berichtet, die für Verbraucher angeblich einen bestimmten Service übernehmen. Die Beantragung des Führungszeugnisses war ein solcher Fall. Hier wurde auf verschiedenen Webseiten suggeriert, dass Verbraucher ihr polizeiliches Führungszeugnis beantragen konnten. Am Ende ging es nur um eine Anleitung als schriftliche Hilfestellung bei der Beantragung. In diesen Fällen wurden aber keine E-Mails mit einer Aufforderung versendet.

Es stellt sich nun die Frage, welchen Service Sie auf der Webseite transparenzregisterdeutschland.de tatsächlich erhalten. 

Haben Sie das schon gesehen?

Gibt es das Transparenzregister überhaupt?

Ja, dieses Register gibt es tatsächlich. Bestimmte Unternehmensformen sind verpflichtet, sich in diesem Register eintragen zu lassen. Nach § 19 Geldwäschegesetz (GwG) sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, bestimmte Angaben im Transparenzregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist allerdings kostenfrei und kann auf der Webseite der Bundesanzeiger Verlag GmbHwww.transparenzregister.de vorgenommen werden.

Es gibt auch die in der E-Mail angesprochene Verschärfung des Gesetzes, die zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Danach gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Unternehmen oder Personen in bestimmte Branchen (z.B. Immobilienmakler, Notare, Goldhändler etc.)

Auf der Webseite der Bundesanzeiger Verlag GmbH finden Sie einen Warnhinweis zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice:

Wichtiger Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos.

Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.

Und aus diesem Grund sollten Sie das Angebot auf transparenzregisterdeutschland.de auch nicht nutzen. Wenden Sie sich bei einem Eintragungswunsch oder einer Pflicht zur Eintragung bitte ausschließlich an die Bundesanzeiger Verlag GmbH auf www.transparenzregister.de.

Was sollen Sie mit der unseriösen E-Mail tun?

Sie können diese E-Mail ignorieren und löschen. Dem Link sollten Sie nicht folgen und auf keinen Fall Ihre Daten auf der folgenden Webseite eintragen. Sie wissen nicht, an wen Sie Ihre Daten tatsächlich übermitteln. Zudem verlangt man Geld von Ihnen für einen Service, den Sie auf der Webseite der Bundesanzeiger Verlag GmbH kostenlos erhalten. 

Es handelt sich weder bei der Mahnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung per E-Mail, noch bei der Webseite um ein seriöses Angebot. Hier soll der Nutzer ganz gezielt in die Irre geführt werden

Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserer Verbraucherwelt.

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