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Polizeiwarnung: Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen


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Die Polizei Gütersloh warnt vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen. Woran Sie den Betrug erkennen und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie solch einen Haftbefehl erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Gefälschte Haftbefehle tauchen laut Polizei Gütersloh immer wieder bei vorwiegend älteren Menschen auf. Diese Fake-Haftbefehle werden sowohl per E-Mail als auch per Post versendet. Laut Polizeimeldung werden diese Schreiben angeblich im Auftrag verschiedener Staatsanwaltschaften versendet. Sie sehen täuschend echt aus, da die Betrüger einen Behördenstempel sowie eine Unterschrift unter dieses Schreiben setzen.

Woran erkennen Sie die gefälschten Schreiben?

In den Schreiben selber werden die Empfänger aufgefordert, innerhalb von drei Tagen einen fünfstelligen Betrag zu überweisen. Alternativ würde eine langjährige Haftstrafe drohen. Sollten Sie sich gegen die Zahlung entscheiden, wird Ihnen in den Schreiben gleichzeitig ein Haftantritt in einer näher bezeichneten JVA mit einem konkreten Termin angeboten.

Zeitgleich wird Ihnen angeboten, den Betrag mit Raten zu bezahlen. Damit Sie die Formalitäten dazu gleich klären können, enthält das Schreiben auch eine Rufnummer des angeblichen Staatsanwaltes. Bei einem Anruf hören Sie lediglich ein Besetztzeichen. Dennoch gelangen die Täter so an Ihre Rufnummer, die für weitere Straftaten genutzt werden kann.

Zusammenfassung

  • Neben dem zu überweisenden Betrag wird eine Ratenzahlung angeboten. 
  • Für die Abklärung der Formalitäten sollen Sie jemanden Anrufen, hören aber nur ein Besetztzeichen.
  • Als Alternative wird ein Haftantritt in einer JVA angeboten.

Wie sollen Sie sich bei derartigen Schreiben verhalten?

Obwohl die Polizei lediglich im Kreis Gütersloh von mehreren dieser Fälle berichtet, ist davon auszugehen, dass die Kriminellen bundesweit aktiv sind. Grundsätzlich sollten Sie auf derartige Schreiben nicht reagieren. Dazu zählen auch E-Mails und Post zu folgenden Themen:

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Generell rät die Polizei, wenn Sie so ein Schreiben erhalten, dass Sie sich mit den Beamten auf der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung setzen. Auf keinen Falls sollten Sie ungeprüft Zahlungen überweisen oder gar Geld an Abholer geben. Sollten Sie bedrängt oder bedroht werden, können Sie über den Polizeinotruf 110 Kontakt aufnehmen.

Außerdem sollten Sie in keinem Fall die im Schreiben angegebene Telefonnummer anrufen. Denn gerät Ihre Rufnummer in die Hände der Kriminellen, werden diese vermutlich weitere Straftaten damit begehen.

Auch an die angegebene Postanschrift beziehungsweise dem Absender der E-Mail sollten Sie nicht antworten.

Ihre Mithilfe ist gefragt

Derzeit liegt uns noch keine E-Mail mit Haftbefehl vor. Sollten Sie selber einen gefälschten Haftbefehl bekommen haben, leiten Sie uns diesen an [email protected] weiter. Interessant in diesem Zusammenhang ist, wo genau die Briefe abgestempelt wurden und von welchen Absendern die E-Mails kommen. Ebenso ist der Betreff wichtig. Mit Ihrer Hilfe können wir unsere Leser noch besser warnen.

Nützliche Links zu diesem Thema

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