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Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl


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Nach der E-Mail mit dem Strafbefehl vom Amtsgericht Gotha werden erneut fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung versendet. Darin geht es um eine angebliche Haftstrafe oder eine Urheberrechtsverletzung. Entsprechend groß ist der Schreck bei den Empfängern. Eine Rückmeldung soll an die Kanzlei Weber und Partner aus Hamburg erfolgen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.

Die Türkei spielt auch bei der aktuellen Betrugsmasche eine Rolle. Denn die potenziellen Opfer sollen eine türkische Telefonnummer anrufen. Doch alles beginnt mit einer E-Mail. Diese wird oft wahrgenommen, da die Nachricht mit persönlichen Daten versehen ist. In der E-Mail wird der Empfänger darüber informiert, dass er in der Anlage eine beglaubigte Abschrift vom Amtsgericht Gotha erhält. Darin geht es um das Aktenzeichen 951 AR 223/12 der Staatsanwaltschaft Erfurt. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. Insgesamt sind nun 600 Euro zu zahlen.

Update 09.01.2020 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei Buchwald IT Recht aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 17.09.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Kanzlei für IT Recht Koch & Kollegen aus Berlin finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Update 14.06.2019 Ausführliche Informationen zu der E-Mail der Vollstreckungsabteilung NOLL aus Hamburg finden Sie im vorletzten Absatz des Artikels.

Betrug: E-Mail Förmliche Zustellung von Rechtsanwaltskanzlei Keller und Kollegen ist Fake

Immer wieder flattern fingierte Strafbefehle mit dem Hinweis zur Vollstreckung in die virtuellen Briefkästen der Verbraucher. Aktuell versendet angeblich die Kanzlei Keller und Kollegen aus Frankfurt eine E-Mail. In den Schreiben geht es um eine

2 comments

Aufforderung zum Anruf auf Telefonnummer 00905331388707 (Türkei)

In der Nachricht werden Sie aufgefordert, schnellstmöglich Kontakt mit der Rufnummer 00905331388707 aufzunehmen. Es handelt sich um eine Telefonnummer aus der Türkei. Wir warnen vor einem Anruf unter dieser Telefonnummer. Nehmen Sie keinen Kontakt auf. Es gibt keinen Strafbefehl gegen Sie und Sie wurden auch nicht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Die zugesandte Urkunde wirkt besonders echt, da diese mit einem aktuellen Datumsstempel sowie einem runden Stempel vom Amtsgericht Gotha versehen ist. Allerdings sollte jedem Empfänger die Telefonnummer in der Türkei stutzig machen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Strafbefehl aus Thüringen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mail löschen, da diese massenhaft versendet wird. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

IT-Recht Müller (Kanzlei Müller & Partner versendet dubiosen Strafbefehl

Update 04.07.2019 Wieder taucht eine neue Kanzlei mit einem neuen Schreiben auf. Allerdings ist dieses Schreiben so unkonkret, dass Sie nicht einmal erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Derzeit kennen wir nur den Absender IT-Recht Müller <[email protected]>. Als Aktenzeichen ist Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 angegeben. Als Betreff wurde „Letzte Frist“ in der E-Mail angegeben.

Sehr geehrte(r) Herrn Mustermann,

der Strafbefehl vom 11.05.2019 ist hier am 13.05.2019 eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
IP/ 2016/91430 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.

Zusatz:

Es wird um Bestätigung gebeten, dass Sie Morgenfrüh um 08:00 die Haft antreten.

Um Erledigung innerhalb von 1 Tag wird gebeten.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe
den voraussichtlichen Zeitpunkt mit.

Seit dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch als
Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP) rechtswirksam eingereicht werden

Kanzlei Ziegler und Partner versendet ebenfalls Strafbefehl

Update 14.06.2019 Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei versendet einen Strafbefehl per E-Mail. Die Nachricht wird mit dem Absender KANZLEI ZIEGLER <[email protected]> und dem Betreff „Dringend Rückmeldung„. In der E-Mail wird unter dem Aktenzeichen Aktz.2018/IP/00490 um Rückmeldung gebeten, wann der Empfänger der E-Mail die vermeintliche Haftstrafe antreten kann. Als Kontakt ist Kanzlei Ziegler und Partner, Neuer Wall 10 in 20354 Hamburg angegeben. Die angebliche Kanzlei erreichen Sie unter Telefon 040/22637984.

Wir konnten keine Kanzlei mit dem Namen Ziegler und Partner in Hamburg finden. Da in der E-Mail keine korrekte Signatur angegeben ist, lässt sich die Existenz der Kanzlei ohnehin nicht sicher bestimmen. Da nützt es auch nichts, wenn der Absender wertlose Kopien von einem Strafbefehl anhängt.

Kanzlei Weber und Partner versendet jetzt den Strafbefehl

Update 18.06.2019 Und schon wieder taucht eine neue Rechtsanwaltskanzlei auf, die angeblich einen Strafbefehl in Empfang genommen hat. Die E-Mail wird mit dem Absender KANZLEI WEBER&PARTNER <[email protected]und dem Betreff „Dringend Rückmeldung “ versendet. Das Aktenzeichen soll Aktz.2018/IP/02241 sein. Der neueste Strafbefehl soll vom Amtsgericht Mühlhausen stammen. Auch hier geht es um die Mitteilung des Strafantrittes. An der Adresse, an der die Kanzlei ihren Sitz haben soll, Wendenstraße 130, 20537 HAMBURG, ist nach unseren Recherchen keine Kanzlei zu finden.

Im Schreiben wird eine Hamburger Telefonnummer angegeben. Wir haben die 04060770771 einmal angerufen. Es meldete sich eine Frau. Sie wollte uns weiß machen, dass es sich um Forderungen handelt, die an einen Gläubiger zu zahlen sind. Sie wären das zuständige Inkasso-Büro. Das ist natürlich völliger Unsinn. Strafen, wenn sie denn echt sind, werden immer an die Staatskasse überwiesen und nicht an Gläubiger.

Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht und weitere versenden auch Fake-Mails

Update 24.06.2019 Die Kriminellen denken sich immer wieder neue Namen für die Fake-Kanzleien aus. Unter dem Aktenzeichen 2018/IP/05082 versendet ein angebliches Anwaltsbüro Hoffmann IT-Recht gefälschte E-Mails. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer 040/52476031
oder 040/60770418 nicht an. Es handelt sich um Betrug.

Diese Kanzleinamen werden ebenfalls verwendet, um die fingierten Vollsteckungsbescheide zu versenden:

  • Klein&Partner Internetrecht Anwaltsbüro, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin, Telefon 030/23590365
  • Anwaltsbüro Wetzel Urheberrecht, Bissendorfer Str.11 , 30900 Wedemark, Telefon 0513/15059884
  • IT-Recht Müller <[email protected]>
  • Kanzlei Hermann für IT Recht, Anwalt für IT Recht <[email protected]>, Aktenzeichen
    2017/GZW/90327553, 040/60775919
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>, 20354 Hamburg, Telefon 040/22635414
  • Vollstreckungsabteilung NOLL – HAUS DER GERICHTE -, 20099 HAMBURG, Tel: 040/22635414, STRAFBEFEHL <[email protected]>
  • Kanzlei Vollmer und Partner Strafrecht, Haft droht <[email protected]>, Otto-Lilienthal-Str. 18 , 28199 Bremen, Tel: 0421- 438 19 700
  • Seinmeier und Partner, Bethmannstr. 8, 60311 Frankfut am Main, Tel: 069 247 57 715, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm, HAFT DROHT <[email protected]
  • KANZLEI für IT-Recht KOCH & Kollegen, Rheingoldstr. 18, 10318 Berlin, Tel: 030-232 582 67, ZAHLKASSE <[email protected]> (Betreff: Dringend Rückruf)
  • Kanzlei Noll & Kollegen Uhlandstr. 12-18 10623 Berlin, Tel: 030- 232 582 67, Kanzlei Noll und Kollegen <[email protected]> (Betreff: HAFTANTRITT!!)
  • Kanzlei Buchwald IT Recht, Uhlandstraße 122, 10719 Berlin, Tel: 030-233 22 196, Anwaltskanzlei Buchwald <[email protected]> (Betreff: DRINGEND Rückruf), Aktenzeichen: UHR II 2019-JV073

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Es gibt gegen Sie weder einen Strafbefehl, noch müssen Sie in Haft oder gar etwas bezahlen. Auf die E-Mail sollten Sie nicht reagieren. Sie können diese löschen.

Übrigens: Selbst wenn es einen Strafbefehl gegen Sie geben würde, dann würde nicht eine beliebige Anwaltskanzlei, sondern die Justizbehörde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Haben Sie diese ominöse Post auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. uns interessiert, ob die E-Mails vorwiegend in Thüringen oder bundesweit versendet werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie uns schrieben in welchem Bundesland Sie die betrügerische E-Mail erhalten haben.

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4.33 (46 Stimmen)

127 Gedanken zu „Vorsicht Betrug: E-Mail von Kanzlei Buchwald IT Recht wegen Strafbefehl“

  1. Hallo zusammen! Auch ich habe jetzt schon zum zweiten Mal diese Mail erhalten.Von Steinmeier und Partner.Ich komme aus Niederbayern ! Habe bereits Strafanzeige gestellt !

    LG Petra

    Antworten
  2. Auch solche …

    von Kanzlei Veronika Biksadska & Kollegen aus Kornstr . 138 Bremen
    Bremen den, 10.08.2020

    Sehr geehrte (r) ********

    Unser Mandant DGZ deutsche Gewinnerzentrale hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
    Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten
    sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als
    Beweismittel verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten
    am 27.02.2020 07:41 zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
    Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten,
    die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
    an uns auf das folgende Konto innerhalb von 7 Tagen zu überweisen (Eingang auf unsere Konto).
    Zahlungen sind nur an DGZ möglich

    Empfänger: DGZ-Zahlungen
    IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
    Verwendungszweck: Aktz.: DGZ/2020-925108

    Bitte geben Sie nur Ihre Aktenzeichen bei Zahlungen als Verwendungszweck an

    Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung: (Dienstleistungsvertrag 12 X 19,90 €)
    238,80€
    Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 15,00€
    Anwaltskosten (7002 VV RVG) 125,60€
    Gesamtforderung:
    379,40€

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
    Wenn Sie Fragen haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

    Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    Amtlicher Hinweis:
    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  3. Hallo,
    habe heute eine Mail von Kanzlei Herrmann erhalten,mit Haftandrohung! Zahlung von 475€ wegen Internetbetrug??
    Alles etwas undurchsichtig- musste nach dem ersten Schreck erst einmal recherchieren! Hoffentlich fällt darauf keiner rein,echt dreist!

    Antworten
  4. Unter dieser email [email protected] versuchen sie nun Kontakt mit mir wieder aufzunehmen, da ich ihre email gelöscht habe und eine Nummer aus Hamburg soll ich anfragen, was ich nicht tue. Vorher kontaktierte mich die Otto Schmidt Kanzlei und jetzt die Ziegler Kanzlei.

    Antworten
  5. Habe Eine E-Mail wegen „Kontppfändung“ von der e-mail adresse „kanzlei.r.klemenzQpartner-buero.de“ erhalten.
    Mit der Aufforderung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Sache warum wer und wieso wurde nicht mitgeteilt nur ein angebliches Aktenzeichen ZVK-2019-1206300. Irgendein Dienstleistungsvertrag angeblich und dann jede menge unsinnige angebliche Gesetzes- und Gebührenabkürzungen, die gar nicht so irgendwo gelistet sind. Die Anwaltskanzlei soll angeblich in Hamburg Neuer Wall 10 sein alles fake Lug und Trug.
    Mail wurde nach Bayern verschickt

    Antworten
  6. Habe einen Haftbefehl vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter per E Mail bekommen.Oder512,34 Euro überweisen.Auch von Anwaltskanzlei Buchwald und Patrick Ziegler in Hamburg bekommen.Mit freundlichen Gruss Brigitte Pach

    Antworten
  7. Wie haben um Hinweis gebeten, wohin überall solche und ähnliche Betrugsmails verschickt werden.
    Meine korrekte Adresse wurde in der E-Mail mit dem richtigen Namen angegeben. Mein Wohnort liegt in Nordrhein Westfalen NRW, genauer Ostwestfalen.
    Angegeben wurde eine Rechtsanwalt Kanzlei Rafael Fischer. {Diese gibt es tatsächlich laut Internet Suche in Greiz und Schleiz in Südost-Thüringen.}

    Absender e-Mail Adresse : [email protected]
    Eingang am 15.10.2019. Ich habe dies komplett ignoriert…

    Weitere Angaben waren u.a.:
    Abs. GV (b) Keles
    {Aufgeführt mit der Adresse des Amtsgerichts Berlin Mitte} Littenstr.12-17, 10179 Berlin
    Zeichen DR II 2019/UR 141
    Zwangsvollstreckungsache {danach kam nur eine Leerzeile}
    Vertr. d. Anwaltskanzlei Rosse und Partner, Berlin, Hamburg, Dresden, München

    In oben genannter Sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls der gegen sie ausgestellt ist. Ich bin beauftragt, sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, fordere ich Sie auf,am
    Montag, 22.10.2019, 13.10 Uhr Littenstr. 12-17, Berlin
    (Gegenüber des Amtsgerichtsgebäudes)
    freiwillig zu erscheinen. Sie können die Verhaftung abwenden, indem sie zu dem oben genannten Termin freiwillig erscheinen.

    {Ganz viele Papiere würden aufgeführt, die man alle mitbringen soll.} u.a. Personalausweis, Unterlagen über Lebensversicherung, Bausparkassen, Sparverträge Vermögenswirksame Leistungen, KFZ- Papiere, Lohnbescheide, Rentenbescheide, … Mietverträge, Grundbucheinträge.

    Danach weitere Androhungen von Verhaftung mit polizeilicher Unterstützung und 6 Monate Einlieferung in JVA berlin.
    Höhe der {angeblichen} Forderung 22.729,87 Euro

    Es folgt ein Bild mit Unterschriftszug von Dr. Mattern, Richter am AG
    Schee, Justizhauptsekretär als Urkundenbeamter der Geschäftsstelle

    Die Anhänge ,(2 Stück) habe ich absichtlich weder heruntergeladen noch geöffnet.

    Antworten
  8. Auch so etwas:

    Betreff: Dringend Rückmeldung
    Von: Anwaltskanzlei Buchwald
    An: [email protected]
    Cc:

    Sehr geehrte(r) Herr XXXXXXX XXXXXX,

    der Vollstreckungstitel vom Amtsgericht konnte Ihnen nicht zugestellt werden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
    DR II 2019/OV0025 geführt. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben anzugeben. Teilen Sie bitte
    Anschriftenänderungen sofort mit und übersenden Sie alle Schriftsätze sowie auch beigefügte Unterlagen 2-fach.
    Falls Mehrausfertigungen und Anlagen nachgereicht werden soll, ist dies kenntlich zu machen.
    Werden die erforderlichen Ablichtungen nicht eingereicht, können die Kosten für deren Anfertigung eingezogen werden.
    Hiermit haben Sie letzmalig die gelegenheit die Sache vorgerichtlich abzuwenden, sollten Sie das nicht wahrnehmen werden Sie gebeten
    zum unten genannten Termin zur abgabe der Vermögensauskunft zu erscheinen, Sie können das jedoch abwenden indem Sie eine Außergerichtliche
    Einigung mit uns treffen.

    !! SEHR WICHTIG !!

    Zusatz:

    Um Rückmeldung innerhalb von 1 Tag wird gebeten für außergerichtliche Einigung Tel: 030-921 026 07
    Anwaltsbüro Buchwald
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Luzernstr. 12, 14469 Potsdam
    Tel: 030-921 026 07

    Gerichtsvollzieher (b) Bürozeiten
    Rainer Haas Mo.- Fr. 11:00 – 13:00 Uhr
    Hegelallee 8, Tel: 030 – 221 835 44
    14467 Potsdam ( auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar )

    Achtung Zahlungen bitte auf das Dienstkonto überweisen.
    ———————————————————————————————

    Abs. GV (b) Rainer Haas, Hegelallee 8, 14467 Potsdam

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