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Inkontinenzhilfen auf Rezept: Wann die gesetzliche Krankenkasse zahlt und wie hoch die Zuzahlung im Monat ist


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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel einige Hilfen, aber bei einigen Dingen müssen Sie selber in die Tasche greifen. In Bezug auf Inkontinenzhilfen ist die Regelung eigentlich ziemlich klar, denn es handelt sich um Hilfsmittel und somit zahlt die Krankenversicherung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Inkontinenzhilfen zählen zu den Hilfsmitteln und müssen somit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, denn nur dann übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Ihre Inkontinenzhilfen.
  • Die Versorgung mit Inkontinenzhilfen lässt sich mit Hilfe der Krankenkasse sicherstellen, denn die Krankenkassen nennen Ihnen eine oder mehrere Vertragspartner.
  • Sie erhalten eine telefonische oder persönliche Beratung, wenn Sie sich für einen Fachhändler entscheiden, denn diese sind dazu verpflichtet.
  • Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% des Erstattungsbetrages, den Sie selber zahlen müssen. Maximal müssen Sie allerdings nur 10 Euro im Monat bezahlen.

Die Inkontinenzhilfen

Viele Menschen klagen über Inkontinenz und das bedeutet, dass Harn und / oder Stuhlgang nicht mehr gehalten werden können. Hilfsmittel können Ihnen helfen, ein Stückchen Sicherheit zurückzubekommen.

Die Krankenkasse finanziert Ihnen sogenannte Inkontinenzhilfen und dabei handelt es sich um aufsaugende Hilfe, die nicht nur Urin auffangen und speichern, sondern nach dem gleichen Prinzip auf mit flüssigen Stuhlgang umgehen. Es gibt drei verschiedene Arten von Inkontinenzhilfen:

  • Die Vorlagen werden einfach in eine eng anliegende Unterhose oder in einer Netzhose befestigt und können einfach unter der normalen Kleidung unsichtbar getragen werden.
  • Die wiederverschließbaren Windelhosen sind mit einem Klett- oder Haftstreifen versehen.
  • Bei den Inkontinenzunterhosen handelt es sich um sogenannte Pants, die einfach anstatt der normalen Unterwäsche angezogen werden.

Die aufsaugenden Inkontinenzhilfen haben einen mehrschichtigen Aufbau. Sie besitzen ein weiches Innenvlies für den Tragekomfort und aufsaugende und geruchsbindende Materialien. Diese Materialien nehmen die Feuchtigkeit auf, unterbinden Gerüche und vermeiden, dass die Feuchtigkeit an die Haut kommt. Dazu bestehen die speziellen Hilfen aus einer feuchtigkeitsdichten Abschlussschicht und der atmungsaktiven Außenschicht.

Durch das Tragen von Inkontinenzhilfen können Sie wieder ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie auf eine gute Qualität in Sachen Inkontinenzhilfen achten. Es gibt einige Dinge zu beachten, um die richtigen Inkontinenzprodukte zu finden.

Sie müssen die folgenden Dinge beachten, denn sie sind relevant:

  • Inkontinenzhilfen gibt es inzwischen in verschiedenen Größen, so dass es für jeden Körperbau und jedes Körpergewicht das richtige Produkt gibt.
  • Die Trinkmenge der Person ist wichtig. Eine Person mit geringer Trinkmenge braucht z.B. eine andere Hilfe als eine Person mit einer hohen Trinkmenge.
  • Die Saugstärke ist sehr wichtig, denn inzwischen gibt es Inkontinenzhilfen mit verschiedenen Saugstärken. Entscheidend ist daher die Ausprägung der Inkontinenz.
  • Auch in Sachen Material gibt es Unterschiede. Eventuelle Hautprobleme können z.B.  dafür sorgen, dass Sie nicht jedes Material verwenden können.
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Das Beantragen von Inkontinenzhilfen

Sie als gesetzliche Krankenversicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzprodukten zum Aufsagen. Im Hilfsmittelverzeichnis befindet sich diese Produktgruppe unter der Nummer 15.

Wichtig ist, wenn Sie aufsaugende Inkontinenzprodukte brauchen, dann sollten Sie eine ärztliche Verordnung einholen und einreichen, denn dann muss die Krankenkasse die Leistung übernehmen.

  • Allerdings zahlen die Krankenkasse die Inkontinenzhilfen nur, wenn mindestens eine mittelgradige Inkontinenz vorliegt. Der Richtwert bei mehr als 100 ml in 4 Stunden und enthalten sind Stuhl- und Harninkontinenz.
  • In der ärztlichen Versorgung müssen nicht nur die Diagnose und die Bezeichnung des verordneten Produkts zu erkennen sein, sondern auch die Menge beziehungsweise der Versorgungszeitraum. In der Verordnung muss weiterhin stehen, aus welchem Grund das Produkt notwendig ist. Der Arzt kann dabei erläutern, dass die Inkontinenzhilfe notwendig ist, um das alltägliche Leben zu erleichtern oder das der Patient mit dem Produkt in Zukunft wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Der Weg zu Inkontinenzhilfe richtet sich nach der Genauigkeit der Ärzteverordnung und das bedeutet, je genauer die Informationen desto einfacher ist der Weg.
  • Eine Dauerverordnung macht Sinn, wenn Sie dauerhaft Inkontinenzprodukte brauchen. Eine solche Verordnung wird in der Regel für mehrere Monate ausgestellt.

Wissenswert:

In der Regel erhalten Sie eine monatlich begrenzte Stückzahl an Inkontinenzmitteln, aber mit Hilfe des Arztes können Sie auch weitere Mengen erhalten. Sie haben das Anrecht auf Hilfsmittel, wenn eindeutig ein Mehrbedarf nachgewiesen wird und das geht nur mit dem Arzt.

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Die Versorgung mit Inkontinenzmittel

Sie als gesetzlicher Krankenversichert haben das Recht auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, aber das notwendige Maß darf nicht überschritten werden.

Einfacher formuliert bedeutet es, dass Sie einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Inkontinenzprodukte haben und zwar in ausreichender Menge und Qualität. Wenn Sie sich für ein spezielles Produkt interessieren oder deutlich mehr benötigen, dann müssen Sie in der Regel die Mehrkosten selber übernehmen.

Die benötigten Inkontinenzprodukte können Sie nur von den Leistungserbringern erhalten, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat und in der Regel handelt es sich um nahliegende Apotheken oder Sanitätshäuser.

Wenn Sie einen ärztliche Verordnung erhalten haben, dann nehmen Sie umgehend mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Sie kann ihnen die Adressen von Apotheken und Sanitätshäusern geben, mit denen sie einen Kooperationsvertrag hat. In den meisten Fällen haben die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Vertragspartner und somit können Sie auch nur dort Ihre Inkontinenzprodukte abholen.

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Achtung!

Sie haben sich dazu entschlossen die Inkontinenzprodukte bei einem anderen Fachhändler oder Sanitätshaus zu beziehen, dann müssen Sie die Kosten oberhalb des Preises selber zahlen, denn die Krankenkasse hat mit dem Vertragspartner einen Preis ausgehandelt. Alles war drüber liegt, weil Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden, zahlen Sie.

Apotheken und Sanitätshäuser dürfen Inkontinenzprodukte nur mit aktuellem Rezept aushändigen und dann muss das Produkt auch im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkasse stehen. Das gilt auch für ein Produkt, welches zumindest den festgelegten Standards entspricht.

Sie können verschiedene Varianten ausprobieren, wenn mehrere Modelle zu Ihrer Wahl stehen.

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Ihr Anspruch als gesetzlich Versicherter

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann haben Sie gegenüber dem Unternehmen für Inkontinenzprodukte gewisse Ansprüche.

Der Fachhändler muss Ihnen eine

  • Beratung
  • Anpassung
  • Einweisung

anbietet, denn der Fachhändler oder das Sanitätshaus sind dazu verpflichtet, das passende Produkt für Sie zu finden. Die Vorlagen müssen nicht nur individuell ausgesucht werden, sondern sind auch anzupassen. Dabei muss der Händler nicht nur eine persönliche Beratung nutzen, sondern kann auch eine telefonische Beratung in die Wege leiten. Aber ein Beratungsweg ist Pflicht, denn nur so kann der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt werden. Des Weiteren sind die Fachhändler in der Pflicht auf die Kassenleistung hinzuweisen und wenn der Sie als Kunde es wünschen, dann besteht sogar eine Beratung in den eigenen vier Wänden. Dazu müssen Sie mit dem Händler einen Termin ausmachen und dann erhalten Sie im Wohnzimmer eine kompetente Beratung.

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Anspruch auf Lieferung

Sie müssen die Inkontinenzprodukte als gesetzlich Versicherter nicht abholen. Sie haben stattdessen Anspruch auf eine Lieferung und diese kann auch in einem neutralen Karton erfolgen. Die Lieferung muss in den räumlichen Möglichkeiten erfolgen und das bedeutet, dass Sie auch ausreichend Platz haben sollten, um die Menge zu lagern beziehungsweise aufzubewahren. Die Lieferzeiten sind ebenfalls vereinbart, denn die Händler müssen zwischen 24 und 72 Stunden für eine Lieferung sorgen. Als Abschluss sollte eine Beratungshotline vorhanden sein, die gut besetzt ist und Ihnen zu jeder Zeit beratend zur Seite steht.

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Gut zu wissen

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn die Inkontinenzprodukte aus medizinischen Gründen nicht Ihren eigenen Bedürfnissen gerecht werden und zwar bevor Sie sich für den Kauf des gewünschten Produkts entscheiden. Ein Attest des behandelnden Arztes kann hierbei eine große Hilfe sein, denn in begründeten Fällen kann eine abweichende Versorgung des Regelbedarf erfolgen. Wenn Sie allerdings schon selber gezahlt haben, dann ist es schwer, die Kosten von der Krankenkasse zurückzuerhalten.

Sie wünschen sich ein hochwertigeres Inkontinenzprodukt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht oder Sie wollen eine höhere Menge erhalten, dann müssen Sie die Mehrkosten selber tragen. Hier kommt dann die Eigenleistung zum Tragen, denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für die Regelversorgung.

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Die Kosten von Inkontinenzhilfen

Die Kosten für Inkontinenzhilfen zählen zur den Regelversorgungskosten und werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Das funktioniert ganz einfach, denn die Sanitätshäuser und Apotheken rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen Beitrittsprämien und mit denen ist die Versorgung mit Inkontinenzhilfen abgedeckt, so dass Sie keine zusätzliche Zahlung leisten müssen.

Allerdings stimmt das nicht zu 100%, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den vereinbarten Betrag an die Sanitätshäuser oder Apotheken, aber es kommt noch eine Kostenleistung dazu. Die monatliche Pauschalvergütung ist die Grundlage für diese Zusatzzahlung. Die Pauschalvergütung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und liegt zwischen 16,00 Euro und 32,00 Euro im Monat.

Sie können sich eigenständig für eine höherwertige Versorgung einsetzen und dann müssen Sie die Differenz zwischen der Kassenleistung und dem realen Preis eigenständig bezahlen.

Bedenken Sie, dass diese Aufzahlung nicht die gesetzliche Zuzahlung ersetzt!

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Die Zuzahlung für Inkontinenzprodukte

In der Regel müssen Sie für Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten und diese ist gesetzlich geregelt. 

Zum Gebrauch von bestimmten Hilfsmitteln gibt es eine besondere Regelung. Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind und dazu gehören Inkontinenzprodukte auf jeden Fall. Die Zuzahlung hängt vom monatlichen Bedarf ab und laut der gesetzlichen Regelung muss jeder Patient 10% oder höchstens 10 Euro im Monat als Zuzahlung leisten.

Kinder und Jugendliche bilden hier die Ausnahme, denn sie müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlung leisten.

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Hilfe bieten die Krankenkassen

Es kommt immer wieder vor, dass Betroffene mit den Lieferunternehmen Probleme haben und dann sollten Sie sich umgehend an Ihre Krankenkasse wenden.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in der Pflicht und müssen dafür sorgen, dass die erforderliche Dienstleistung auch wirklich erbracht wird. Den Versicherten müssen die erforderlichen Hilfen nicht nur kurzfristig, sondern auch in der richtigen Menge und Qualität zur Verfügung stehen.

Sie können den Anbieter wechseln, wenn sich die Situation nicht in Ihrem Sinne regeln lässt. In der Regel haben die Krankenkassen mehrere Händler unter Vertrag, so dass ein Wechsel des Händlers keine Schwierigkeiten machen sollte. Die Krankenkassen weisen Sie in der Regel auch auf die anderen Händler hin und teilen Ihnen die Adressen mit.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkontinenzhilfen auf Rezept

1. Welcher Arzt verschreibt mit Inkontinenzhilfen?

Inkontinenzhilfen sind medizinische Hilfsmittel, die entweder von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt verschrieben werden. Der Urologe ist ein solcher Facharzt. Beide Ärzte stellen Ihnen eine Verordnung aus, mit der Sie eine Apotheke oder ein Sanitätshaus aufsuchen.

2. Kann ich meine Inkontinenzprodukte aus jeder Apotheke holen?

Grundsätzlich können Sie sich die Apotheke selber aussuchen, wenn Sie Inkontinenzprodukte benötigen. Wenn Sie eine größere Menge brauchen, dann sollten Sie in Sanitätshaus gehen, mit dem Ihre Krankenkasse einen Kooperationsvertrag hat. Damit verhindern Sie Schwierigkeiten.

3. Was für Inkontinenzprodukte gibt es?

Es gibt nicht nur saugfähige Textilhilfsmittel, sondern auch anatomische Hilfsmittel, ableitende Inkontinenzmaterialien, Toilettensitze und andere räumliche Ergänzungen.

4. Was ist die sogenannte Inkassopauschale?

Die Inkassopauschale ist der letzte Tag des Leistungsbezugs eines Patienten. Es kann passieren, dass verstorbene Versicherte mit abgerechnet werden, aber mit Hilfe des richtigen Häkchens können Sie das verhindern.

5. Wo gibt es gute Inkontinenzprodukte?

Gute Inkontinenzprodukte können Sie auf zwei Wegen beziehen. Zuerst müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der Ihnen eine Verordnung aufschreibt. Danach gehen Sie entweder in eine Apotheke oder in das nächstgelegene Sanitätshaus. Dort erhalten Sie gute Inkontinenzprodukte für Ihre Bedürfnisse.

Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten – Tipps

Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann.

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Fazit

Inkontinenz ist ein Thema, welches viele Menschen mit Scham besprechen, aber die Anzahl an betroffenen Männern und Frauen ist hoch. Aus dem Grund sollten Sie keine falsche Scham an den Tag legen und sich an Ihren Arzt wenden, denn er kann Ihnen die Lebensfreude mit Hilfe von Inkontinenzprodukten wiedergeben. Die Regelversorgung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Sie zahlen nur eine kleine Zuzahlung von 10% oder 10 Euro. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.

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