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Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen verbessern die Gesundheit nicht


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In vielen Geschäften und im Internet finden Sie Lebensmittel, deren Hersteller eine „Extra-Portion“-Gesundheit versprechen. Die EU hat Gesundheitsslogans erlaubt und diese dürfen seit Ende 2012 für Lebensmittel angewendet werden. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Lebensmittel mit einem solchen Slogan auch wirklich sinnvoll oder notwendig sind. In einigen Fällen ist sogar ds Gegenteil der Fall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU muss die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zulassen.
  • Die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen sind für alle Lebensmittel erlaubt und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gesunde Lebensmittel handelt oder viel Zucker, Salz und Fett enthalten ist.
  • Ohne die Nährwertprofile bieten die gesundheitsbezogenen Angaben keinerlei sinnvolle Informationen für den Verbraucher.
  • Im schlimmsten Fall werden mit den Werbeaussagen die ungünstigen Lebensmittel verschönt, die zuckerhaltig und ungesund sind.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur Lebensmittel mit vielen Vitaminen und Mineralstoffen zu sich nehmen, denn dann ist die Gefahr groß, dass Sie eine Überversorgung riskieren.

„Health Claims“ – die gesundheitsbezogenen Versprechen

Nur sehr wenige Menschen können wirklich von sich behaupten, dass sie sich immer gesund und abwechslungsreich ernähren.

Die Lebensmittel mit den entsprechenden Aussagen kommen da richtig, denn sie sorgen angeblich für einen Ausgleich. Bis zum Jahr 2006 gab eine einen Wildwuchs von gesundheitsbezogenen Aussagen und dann hat die Europäische Union beschlossen, diesen nicht beweisbaren Aussagen ein Ende zu setzen und haben die Verordnung Nr. 1924 / 2006 ins Leben gerufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit musste die Hersteller aller EU-Mitgliedsstaaten wissenschaftlich untersuchen, wenn Werbeversprechen eingereicht wurden. Direkt zu Beginn kam es zu so vielen Anfragen, dass deren Bearbeitung fünf Jahre dauerte und im Mai 2012 kam es endlich zu einer Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen. Diese Liste ist auch unter dem Namen „Health Claims“ bekannt und steht öffentlich zur Verfügung. Seit 2012 wird die Liste immer wieder angepasst, erweitert und mittlerweile sind mehr als 250 Claims enthalten.

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Ein Kommentar

Die erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen

Die EU hat die Werbung für Vitamine und Mineralstoffe in erster Linie zugelassen, so dass die Hersteller mittlerweile damit werben können, wenn die Mindestmenge überschritten ist.

Grundsätzlich trägt Vitamin C zur Funktion des Immunsystems bei oder Calcium dient der Erhaltung der Knochen, so dass eine Werbeaussage in dieser Richtung erlaubt ist. Diese Erlaubnis gilt für alle Lebensmittelarten und sogar für Nahrungsergänzungsmittel. Allerdings beziehen sich die meisten Auslobungen eher auf die Nährstoffe. Nährstoffe sind wichtig und die Bevölkerung muss ausreichend mit ihnen versorgt werden. Die Verbraucher werden mit den Claims unnötig verunsichert, denn unsere Böden weisen keinen Mangel auf. Die Verunsicherung war nicht der Sinn der Verordnung.

Die Hersteller dürfen auch auf die positive Wirkung von Ballaststoffen aus Roggen hinweisen, wenn es in Richtung gute Verdauung geht. Zudem dürfen sie behaupten, dass der Zusatz von bestimmten Fettsäuren die normale Herzfunktion, die normale Sehkraft und die normale Sehfunktion beeinflusst. Auch die Aussage, dass Phytosterine den Cholesterinspiegel senken, Walnüsse die Elastizität der Blutgefäße verbessern und Wasser die Temperatur des Körpers normal hält. Leider muss man aber auch sagen, dass einfach viel zu viele Versprechungen gemacht werden.

Deutlich strengere Regeln gelten für Lebensmittel, die für Kinder gemacht werden. Hier sind nur sehr wenige Claims erlaubt. Allerdings unterwerfen die Hersteller diese Aussagen mit „für die ganze Familie“ oder „schmeckt Jung und Alt“. Mit diesen Aussagen handelt es sich um kein reines Kinderlebensmittel mehr und somit sind wieder alle Aussagen gestattet.

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Die nicht erlaubten Aussagen

Seit Beginn der Verordnung haben die Hersteller unzählige Aussagen zur Kontrolle eingereicht, aber für viele Aussagen konnte kein wissenschaftlicher Nachweis erbracht werden.

Aus dem Grund sind seit Ende 2012 die folgenden Aussagen nicht mehr erlaubt:

  • Glucosamin ist gut für gesunde Knochen und Gelenke
  • Cranberry dient der Blasengesundheitsförderung
  • Probiotische Joghurts haben eine positive Wirkung auf das Immunsystem

Herstellerflexibilität gegen die Gesetzgeberabsicht

Mittlerweile gibt es eine lange Liste von erlaubten Aussagen und die Hersteller bedienen sich an diesen Aussagen anders als der Gesetzgeber vorsieht.

Im Grunde kann jeder Hersteller auf seine Produkte

  • wichtig für das Immunsystem
  • schützt die Zellen
  • hilft bei der Verdauung

schreiben, wenn er die richtigen Vitamine einbaut, Mineralstoffe zusetzt oder andere Substanzen mit verarbeitet, die in der Liste stehen.

Es gibt aber auch Hersteller, welche die Liste als Alibi-Funktion nutzen, denn wenn das Produkt aufgrund der Hauptzutat abgelehnt wird, dann wird einfach ein erlaubter zusätzlicher Stoff eingesetzt. Dann darf die gewünschte Werbeaussage zum Einsatz kommen. Ein gutes Beispiel ist der probiotische Joghurt, denn hier wird nicht mit der Stärkung des Immunsystem geworben, sondern einfach Vitamin C eingefügt und auf den positiven Effekt für das Immunsystem hingewiesen. Der Hersteller ist dabei an strenge Textvorgaben gebunden und viel Spielraum ist nicht möglich. Er darf nicht „Stärkung des Immunsystems“ schreiben, sondern „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“. Im Grunde hat die Hauptzutat mit der beworbenen Werbung nichts mehr zu tun.

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Achtung bei der Nascherei

Der ständige Griff zu angereicherten Lebensmittel ist nicht immer gesund, denn bei zu vielen Naschereien kann es zu einer Überversorgung mit bestimmten Mikronährstoffen kommen.

Die Menschen nehmen an, dass es unproblematisch ist, aber das ist nicht immer der Fall. Mittlerweile gibt es sehr viele Hinweise darauf, dass eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen dem Körper eher schaden als ihn zu unterstützen. Das Gleiche gilt auch bei der Einnahme von künstlicher Folsäure, Eisen und zu viel Vitamin C.

Wichtig:

Jedes Produkt ist mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen und damit die Produkte auch nach dessen Ablauf immer noch eine ausreichende Menge an Vitaminen enthalten, wird zu Beginn eine höhere Dosierung verwendet. Sie können gerade bei Getränken, von denen Sie mehr als ein Glas am Tag zu sich nehmen, die Obergrenze schnell überschreiten.

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Keine Höchstmengen in der EU

In der EU gibt es leider bis heute keine Höchstmengen an Vitaminen und Nährstoffen in Lebensmittel. Auch in 10 Jahren scheint es keine Änderung zu geben.

Im Moment gibt es nur die existierenden Empfehlungen und diese gelten nur für Nahrungsergänzungsmittel und diese werden sowieso eher in geringen Mengen eingenommen. Zudem sind viele Verbraucher mit einer Selbsteinschätzung überfordert, so dass es schnell zu einer Überversorgung kommt. Es fehlt auch leider noch ein schlüssiges Konzept für eine Bewertung der vielen verschiedenen Stoffe in Lebensmitteln und deren Wirkung. Mit einem Nährstoffcocktail kann es zu negativen Folgen kommen.

Die wahre Qualität der Lebensmittel wird durch die Claims verschleiert!

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Die Health Claim Verordnung

Das Herzstück ist die Health Claim Verordnung, aber bei diesem wichtigen Teil steht die Festlegung der Nährwertprofile immer noch aus.

Die Verordnung sieht vor, dass ernährungsphysiologische ungesunde Lebensmittel nicht mit einem positiven Slogan für die Gesundheit werben dürfen. Die Nährwertprofile sollen festlegen, was ungünstig ist und was nicht. Zudem müssen die Höchstwerte von Zucker, Fett und Salz bestimmt werden. Wenn die Werte zu hoch sind, dann darf auch keine gesundheitsbezogene Werbung auf den Produkten stehen. Die gesundheitsbezogenen Angaben machen ohne ein Nährwertprofil für den Verbraucher keinen Sinn.

Diskussion ruht seit Jahren

Die Lebensmittelindustrie hat einen sehr großen Einfluss und dieser sorgt dafür, dass die Diskussion schon seit Jahren in einer Ruheposition steht.

Mitte April 2016 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments eine Streichung der Nährwertprofile aus der Health Claim Verordnung verlangt. Bis heute ist aber noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Klar ist, dass eine Streichung den Interessen der Lebensmittelhersteller dienlich ist.

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Unrealistische Portionsgrößen und Qualitätstäuschung bei Lebensmitteln

Die gesundheitsbezogenen Lebensmittelangaben verschleiern die wahre Qualität der Lebensmittel und die durch die unrealistischen Portionsgrößen fehlen wichtige Bezugsquellen.

Laut Experten reicht die verpflichtende Nährwertkennzeichnung nicht aus, um die Qualität der Lebensmittel zu präsentieren. Es lässt sich nicht feststellen, wie viel Zucker, Fett und Salz im Produkt steckt.

Dadurch, dass unrealistische Portionsgrößen angegeben werden sind keine Bezugsquellen vorhanden. Die Kaufentscheidung wird dadurch erschwert, aber seit Anfang November 2020 gibt es den Nutri-Score. Der Nutri-Score soll die Möglichkeit bieten, dass die Produkte und die Inhaltsstoffe gut miteinander vergleichbar sind. Allerdings gibt der Score nur in Deutschland, aber eine einheitliche europäische Variante ist wünschenswert.

Fehlinformation und Irreführung auf Lebensmitteletikettierungen

Auf Etiketten von Lebensmitteln stehen zahlreiche Informationen. Doch sind diese immer vollumfänglich und enthalten alle notwendigen Informationen? Oder ist das Kleingedruckte manchmal auch irreführend oder fehlen sogar wichtige Angaben?

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln

1. Sind die Gesundheitsversprechen auf den Lebensmitteln richtig?

Nein, denn die Gesundheitsversprechen dienen eigentlich nur dem Kauf. Die Lebensmittelhersteller präparieren ihre Produkte so, dass ein gesundheitsbezogener Slogan aufgedruckt werden kann. Aber mit der tatsächlichen Gesundheit hat das wenig zu tun.

2. Wo stehen die Gesundheitsversprechen?

Die gesundheitsbezogenen Werbeversprechen stehen gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung, damit Sie als Verbraucher die Information gut sehen können.

3. Was ist gesünder – frische oder abgepackte Lebensmittel?

Auch wenn auf den verpackten Lebensmittel viele Aussagen für einen positiven Einfluss auf die Gesundheit stehen, sollten Sie sich immer für die frischen Lebensmittel entscheiden. In Sachen Gesundheit sind Sie da auf der sicheren Seite.

4. Darf jeder Hersteller die gesundheitsbezogenen Werbeversprechen verwenden?

Solange die Inhaltsstoffe mit den Werbeversprechen im Einklang sind und die EU den Slogan zugelassen hat, darf jeder Hersteller seine Produkte damit versehen.

5. Zählen Süßigkeiten zu den ungünstigen Lebensmitteln?

In fast allen Süßigkeiten ist eine Menge Zucker enthalten und somit zählen sie zu den ungünstigen also ungesunden Lebensmitteln.

So ein Käse – wie Sie Käse zu Hause richtig lagern

Bei der Lagerung von gekauften Käse können Sie einiges falsch machen. Damit der Käse richtig atmen kann und nicht so schnell schlecht wird, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen.

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Fazit

Viele Verbraucher achten aktuell auf ihre Gesundheit und dazu gehört nicht nur Bewegung, sondern auch die Zufuhr von gesunden Lebensmitteln. Die Hersteller hat sich diesen Trend zu Nutze gemacht und versieht die Lebensmittel mit gesunden Werbeversprechen, wobei alle Slogans von der EU abgesegnet werden müssen. Aber leider ist bis heute keine einheitliche Regelung vorhanden, so dass die Hersteller mit ein paar Tricks arbeiten können.

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