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Wohn-Riester: Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung für eine finanziell abgesicherte Rentenphase


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Die Wohn-Riester ist auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt und ist ein komplexes, aber auch teilweise kompliziertes Konstrukt. Besonders einfach ausgedrückt wird bei der Wohn-Riester der klassische Riester-Sparvertrag durch die selbst genutzte Immobilie ersetzt. Zahlreiche Vor- und Nachteile sind vorhanden und diese erläutern wir.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohn-Riester können viele Menschen staatliche Förderungen erhalten und diese zur Finanzierung einer eigenen Immobilie verwenden.
  • Das Angebot hat zahlreiche positive Effekte, aber zu den positiven Effekten kommen auch noch ein paar Schattenseiten, denn nicht für jeden Menschen ist die Wohn-Riester eine gute Entscheidung.
  • Lassen Sie sich auf jeden Fall von einer unabhängigen Stelle beraten, wenn Sie bei der passenden Finanzierung unsicher sind. Bei den Verbraucherzentralen erhalten Sie mit Sicherheit eine kompetente Beratung zur Immobilienfinanzierung.

Zur eigenen Immobilie mit der Wohn-Riester

Unter dem Begriff Riester wird die Möglichkeit verstanden, dass mit Hilfe von staatlicher Unterstützung eine Zusatzrente zur normalen Rente aufgebaut werden kann.

Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt und diese Verträge sind auch unter dem Namen Geld-Riester bekannt. Mit dieser Form können sie seit dem Jahr 2008 aber nicht nur eine monatliche Rente für das Alter ansparen, sondern mit der staatlichen Förderung besteht die Möglichkeit, dass Sie eigene Immobilie finanzieren. Der Name Wohn-Riester hat sich mit der Zeit etabliert und ist heute vielen Menschen ein Begriff.

Mit der eigenen Immobilie wollen sich viele Menschen einen Traum erfüllen und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder gleich ein Haus handelt. Für diesen Traum müssen Sie sich allerdings jahrzehntelang an ein Kreditinstitut binden und die Schulden belaufen sich meist in sechsstelliger Höhe. Sie müssen einige Jahrzehnte zurückgezahlt werden und da ist es kein Wunder, dass der Gedanke nah liegt, dass Sie mit der Wohn-Riester die Rückzahlung beschleunigen können.

Auch wenn sich das Angebot in erster Linie gut anhört und es auch viele positive Effekte gibt, gibt es auch einige Schattenseiten. Aus dem Grund sollten Sie zuerst einmal die Wohn-Riester nicht unbedingt ausschließen, wenn Sie über eine Immobilie nachdenken, aber auch die Förderung durch eine Finanzierung muss gut durchdacht sein. Es hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, ob der Einsatz sich auch wirklich lohnt und aus dem Grund ist eine eingehende Prüfung im Vorfeld ein Muss.

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Wichtig

Zur eingehenden Prüfung gehört nicht nur, dass Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegen, sondern auch, dass Sie die verschiedenen Angebote gut miteinander vergleichen. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, dann sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Eine Beratung zur Immobilienfinanzierung ist vielerorts möglich und auch die Verbraucherzentralen bieten so etwas an.

Die Nutzung vom Wohn-Riester

Nicht jeder kann die Wohn-Riester nutzen und der Personenkreis für die Förderung lässt sich im Einkommenssteuergesetz §79 in Kombination mit dem §10a Absatz 1 EStG nachlesen.

In erster Linie gehören die folgenden Personengruppen dazu:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Amtsträger, Beamte, Richter, Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld

Auch weitere Personengruppen können unter Umständen die Wohn-Riester nutzen, obwohl dieser Förderweg für sie eigentlich überhaupt nicht offenstand. Sogar die geringfügig beschäftigten Personen von der staatlichen Förderung profitieren, aber dafür müssen diese Personen eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen. Auch Personen, die nicht förderberechtigt sind können unter gewissen Umständen zur den Förderberechtigten zählen. Diese Personen können auch einen eigenen Vertrag für die Wohn-Riester abschließen. Wichtig ist aber, dass der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört und einen Riester-Vertrag hat, so dass er selber spart. Die mittelbar Förderberechtigten zahlen dann nur einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr.

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Der Einsatz der Wohn-Riester

Die Wohn-Riester lässt sich nutzen, um eine eingetragene Genossenschaftswohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu bauen, aber sie darf nicht zum Kauf eines Ferienhauses eingesetzt werden.

Das Ziel der staatlichen Förderung ist eigentlich recht einfach, den es soll sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt, in der Sie in der Rentenphase mietfrei wohnen können und dadurch lassen sich die Lebenshaltungskosten geringer halten. Es ist auch möglich, dass die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet vermietet wird, aber das ist nur mit Genehmigung möglich. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer auf jeden Fall selber in die Immobilie einziehen.

Der Einsatz der Wohn-Riester ist auf zwei verschiedene Weisen möglich

  • Entnahme aus Geld-Riester
  • Finanzierung mit Wohn-Riester

Diese werden nachfolgend einzeln vorgestellt.

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Entnahme aus Geld-Riester

Sie haben vor ein paar Jahren einen Vertrag abgeschlossen und das Ziel ist es, dass Sie eine lebenslang gezahlte Zusatzrente erhalten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, dass gebildete Kapital auch für die Entschuldung zu nutzen. Dabei gilt aber, dass das Kapital aus dem Geld-Riestervertrag entweder teilweise oder komplett entnommen wird. Wenn Sie sich für einen Teilbetrag entscheiden, dann gilt eine doppelte Einschränkung, so dass Sie nur 3.000 Euro entnehmen können, aber gleichzeitig müssen aber auch 3.000 Euro auf dem Geld-Riestervertrag erhalten bleiben.

Beispiele:

a) Das Kapital im Geld-Riestervertrag hat eine Höhe von 10.000 Euro, so dass eine Teil- oder Komplettentnahme möglich ist. Allerdings darf bei einer Teilentnehme jeder Betrag zwischen 3.000 Euro und 7.000 Euro gewählt werden, so dass mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

b) 5.000 Euro beträgt das Kapital im Geld-Riestervertrag und somit kommt nur eine Komplettentnahme in Betracht. Nicht möglich ist hier eine Teilentnahme und der Grund ist einfach, denn wenn Sie 3.000 Euro entnehmen, dann bleiben nur 2.000 Euro im Vertrag. Das ist zu wenig und wenn Sie 3.000 Euro drin lassen, dann können Sie nur 2.000 Euro entnehmen und auch das ist zu wenig.

Sie können sogar heute noch einen Geld-Riestervertrag abschließen, wenn die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll. Dadurch sichern Sie sich die jährlichen Zulagen und können das gebildete Kapital zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einsetzen. Ein Beispiel sind Sondertilgungen.

Das Kapital kann unter Umständen auch für Umbauten eingesetzt werden. Sie müssen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf oder dem Bau mindestens 6.000 Euro entnehmen, denn nach den ersten drei Jahren beträgt das Kapital um die 20.000 Euro. Nach dem Einkommenssteuergesetz §92a muss die Hälfte der Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 vom September 2011 erfüllen. Der verbleibende Teil kann dazu verwendet werden, die Barrieren in der Immobilie zu reduzieren.

Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O

Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten,

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Finanzierung mit Wohn-Riester

Mit Hilfe der Wohn-Riester lässt sich auch eine Finanzierung ermöglichen und auch hier können Sie zwischen drei verschiedenen Optionen wählen.

  1. Annuitätendarlehen
  2. Bausparkombifinanzierung
  3. Bausparvertrag

1 – Annuitätendarlehen

Heute kauft oder baut man sine Immobilie und zahlt dafür nicht nur die Tilgung, sondern auch den Zins mit Hilfe von bestehenden Raten. Der Zinssatz wird dabei im Vorfeld für eine bestimmte Zeit fest vereinbart und dann spricht man von der sogenannten Zinsbindung. In der Regel wird die Zinsbindung für 10 oder 15 Jahre festgelegt und je näher Sie dem Ende der Zinsbindungsfrist kommen, desto höher ist dann der Tilgungsanteil. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen im Laufe der Zeit immer mit einer geringeren Darlehenshöhe berechnet werden.

Beispiel:

Das Annuitätendarlehen hat eine Höhe von 200.000 Euro und Sie bekommen einen Zinssatz von 3% und eine anfängliche Tilgung von 3%. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt somit genau bei 1.000 Euro und mit der ersten Rate zahlen Sie 500 Euro Zinsen und 500 Euro Tilgung. Die Restschuld sinkt auf 199.500 Euro. Mit der Zeiten Rate kommen Sie dann auch 499 Euro Zinsen und einer Tilgung von 501 Euro. Die Restschuld beträgt nach 10 Jahren etwa 130.000 Euro und in dieser Phase zahlen Sie mit der 1.000 Euro Rate nur noch 325 Euro an Zinsen und 675 Euro gehen in die Tilgung.

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2 – Bausparkombifinanzierung

Auch bei der Bausparkombifinanzierung kauft oder baut man eine Immobilie, aber die Finanzierung ist ein wenig anders als bei einem Annuitätendarlehen. Hier spricht man von einem Vorausdarlehen und für das Darlehen werden nur die Zinsen gezahlt, so dass es nicht zu einer Tilgung kommt. Parallel zum Vorausdarlehen sparen Sie mit Hilfe eines Bausparvertrages, der aufgelöst wird, wenn er zuteilungsreif ist. Die Summe nehmen Sie dann um das Vorausdarlehen abzulösen. Danach beginnen Sie den Zins und die Tilgung zu zahlen und bezahlen somit dann erst das Bauspardarlehen.

3 – Reiner Bausparvertrag

Bei dem reinen Bausparvertrag sparen Sie Eigenkapital an, um sich am Ende den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nach einigen Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und Sie können das angesparte Guthaben für den Immobilienerwerb nutzen. Aber Sie können dann auch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten.

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Nachteile von Wohn-Riester

Das Wohnförderkonto ist der Nachteil der Wohn-Riester, auf dem jedes Jahr maximal 2.100 Euro eingezahlt werden und am Jahresende mit 2% verzinst werden.

Wenn Sie 30 Jahre lang den höchsten Betrag von 2.100 Euro im Jahr einzahlen, dann kommt am Ende eine Summe von 86.600 Euro dabei raus. Das Konto muss spätestens zum 68. Lebensjahr aufgelöst werden und dafür stehen für Steuerpflichtige die folgenden Optionen zur Verfügung.

Die Höhe der Steuerpflicht ist abhängig vom individuellen Steuersatz und es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Die Steuerpflicht, die auf Sie als Wohn-Riester-Sparer im Alter auf Sie zukommt ist nicht unerheblich. Auch eine Verteilung der 86.600 Euro auf 18 Jahre (vom 68. Lebensjahr bis zum 85. Lebensjahr) würde daran nichts ändern.

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Steuerliches beim Wohn-Riestern

Es ergibt sich eine erhebliche Steuerpflicht und dabei spielt es keine Rolle, wie das Wohnförderkonto aufgelöst wird. Sie haben die Möglichkeit die aus der früheren Tilgung ersparten Beiträge anzulegen, um die Steuerpflicht ein wenig abzufangen. Aber Sie dürfen auf keinen Fall vergessen, dass es sich bei der staatlichen Förderung nicht um ein Geschenk handelt, sondern nur um eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase. Sie als Verbraucher sollten jedes Jahr prüfen, ob die Zulagen richtig gebucht sind und feststellen, ob steuerliche Abzüge geltend zu machen sind. Wichtig ist, dass Sie immer einen Blick auf die Beiträge des Wohnförderkontos haben.

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Vorteile von Wohn-Riester

Sie müssen sich also wirklich komplett bewusst sein, welche Chancen Sie mit Hilfe der Riester haben und welche Risiken Sie eingehen, wenn Se sich für ein Eigenheim als Altersvorsorge entscheiden.

Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dann kann die Wohn-Riester durchaus eine gute Form der Altersvorsorge sein. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die unterschiedlichen Produkte werfen, denn der Markt hat eine große Auswahl und sie sind teilweise recht unterschiedlich.

Die Unterscheidung:
Vorsicht bei komplizierten Bausparmodellen – Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter

Schnelles Geld erhalten Sie mit sogenannten Sofortfinanzierungen und dabei werben die Anbieter mit vermeintlich günstigen Angeboten. Allerdings sind diese Finanzierungsmodelle in der Regel recht kompliziert und nicht für jede Person geeignet.

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Gut zu wissen

Sie sollen wissen, dass Darlehen immer recht teuer sind und jeder Euro für eine rasche Tilgung immer eine gute Idee ist. Die Darlehenszinsen sind meist deutlich höher als die Sparzinsen. Hierbei handelt es sich um einen klaren Vorteil, der für die Einbindung der Riester-Rente in die Finanzierung eines Eigenheims spricht. Es gibt aber auch eine ganze Reihe an Nachteilen für diese Option.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohn-Riester

1. Was ist die Wohn-Riester?

Bei der Wohn-Riester handelt es sich um eine Möglichkeit sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Gleichzeitig können Sie im Alter mietfrei wohnen und sind finanziell somit ein wenig abgesichert.

2.Wann muss ein Wohn-Riester Vertrag abgeschlossen werden?

Idealerweise schließen Sie einen Wohn-Riester Vertrag in jungen Jahren ab, damit Sie über die Jahre ausreichend Kapital einzahlen können.

3. Welche Maximalhöhe zahle ich in die Wohn-Riester?

Die Maximalhöhe für die Einzahlung in die Wohn-Riester liegt aktuell bei 2.100 Euro im Jahr. Die staatliche Förderung liegt zurzeit bei rund 2%.

4. Wie sinnvoll ist eine Wohn-Riester heute?
Die Wohnriester ist eine sinnvolle Idee, wenn Sie in Zukunft den Kauf oder Bau einer Immobilie zur eigenen Nutzung planen.

 

5. Wie wird die Wohn-Riester ausgezahlt?

Die Wohn-Riester lässt sich einmal als Einmalbetrag auszahlen oder Sie können eine lebenslange Rente ausgezahlt bekommen. Sie können auch eine Kombi aus beiden Möglichkeiten erhalten.

Immobilienkauf: Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmodelle

Eine Finanzierung kommt meist bei hohen Summen in Frage und da sind Laufzeiten von bis zu 30 Jahren keine Seltenheit. Die Zinsentwicklung in der Zeit lässt sich nicht vorhersagen und aus dem Grund sollten Sie

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Fazit

Wohn-Riester eignet sich für Menschen, die in Zukunft eine Immobilie zur eigenen Nutzung kaufen oder bauen wollen. Sie erhalten eine staatliche Förderung und Ihnen stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Allerdings sollten Sie nicht nur die Vor- und Nachteile abwägen, sondern auch die einzelnen Anbieter. Die Angebote sind recht unterschiedlich, so dass Sie einen guten Blick für die richtigen Fakten haben sollten.

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