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Rückruf HIT, EDEKA und Wasgau: Paprikaschinkenwurst mit Ei wird zurückgerufen


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Die bei den Einzelhandelsketten HIT, EDEKA und Wasgau und einigen Bäckereien verkaufte Wurst der Peter Braun Fleisch und Wurst GmbH & Co. KG muss aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen werden. Erfahren Sie, welche Wurstsorten betroffen sind.

Im Lebensmittelbereich kommt es immer wieder zu Rückrufen, um die Verbraucher zu schützen. Der Grund dafür sind Keime, Bakterien, falsche Deklarierungen, falsche Abfüllungen sowie Fremdkörper, die in das Produkt gelangt sind. Meist geschieht Letzteres beim Herstellungs- oder Verpackungsprozess.

Bestimmte Wurstsorten der Metzgerei Peter Braun Fleisch und Wurst GmbH & Co. KG müssen zurückgerufen werden, weil Sie ein nicht deklariertes Allergen enthalten. Es handelt sich dabei um Pistazien, die bekanntlich zur Sorte der Nüsse gehören. Wenn Sie eine entsprechende Allergie haben, sollten Sie die betroffenen Wurstsorten nicht mehr essen. Andernfalls kann es zu einer allergischen Reaktion kommen, die bis hin zu einem anaphylaktischen Schock führen. Dieser kann lebensgefährlich werden.

Welche Wurstsorten sind vom Rückruf betroffen?

Von dem vorbeugenden Rückruf ist die Paprikaschinkenwurst mit Ei als SB-Packung betroffen. Diese wurde aus dem Handel zurückgerufen, da das Allergen nicht auf dem Etikett vermerkt war. Betroffen ist die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 10.10.2018.

Die Ware wurde in Filialen der Einzelhandelsketten HIT, EDEKA und Wasgau und einige Bäckereien in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, in Hessen im Großraum Frankfurt und Baden-Württemberg (Weinheim und Karlsruhe) verkauft.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was sollen Sie mit der Wurst machen?

Haben Sie keine Pistazien-Allergie können Sie die Paprikaschinkenwurst mit Ei auch weiterhin problemlos verzehren. Sollten Sie gegen Pistazien allergisch sein, dürfen Sie das Produkt nicht essen.

In der Rückrufmitteilung steht leider nicht, ob Sie die Wurst in den Handel zurückbringen können und Sie den Einkaufspreis erstattet bekommen. Sie müssten in diesem Fall in Ihrem Einkaufsgeschäft nachfragen.

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