Roaming | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:03:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Roaming | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten – Roaming Regelung gilt nur im EU-Ausland https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-roaming-regelung-gilt-nur-im-eu-ausland/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-roaming-regelung-gilt-nur-im-eu-ausland/#respond Fri, 13 May 2022 08:03:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65027 Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im europäischen Ausland in der Regel genauso so viel wie in Deutschland. „Roam like at home“ ist die Devise, aber es gibt auch durchaus Ausnahmen. Der nachfolgende Artikel informiert Sie

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Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im europäischen Ausland in der Regel genauso so viel wie in Deutschland. „Roam like at home“ ist die Devise, aber es gibt auch durchaus Ausnahmen. Der nachfolgende Artikel informiert Sie und gibt detaillierte Informationen worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 15. Juni 2017 zahlen Sie keine Roaming-Gebühren mehr, wenn Sie in Europa unterwegs sind und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine berufliche oder private Reise handelt.
  • Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn wenn Sie kein volles Datenvolumen mehr zur Verfügung haben, dann kommt es zu weiteren Kosten. Sie können auch vom Roaming ausgeschlossen werden, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und den Vertrag über ein anderes Land laufen lassen.
  • Einige Anbieter haben noch nicht auf die neuen Regelungen umgestellt.
  • Seit dem 15.Mai 2019 gelten sogenannte Kostenobergrenzen, so dass Telefonate aus Deutschland in andere europäische Länder maximal 19 Cent pro Minute betragen dürfen und eine SMS nur 6 Cent.

Was bedeutet die EU-Roaming-Verordnung?

Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass seit dem 15. Juni 2017 keine grundsätzlichen Aufschläge auf die national vereinbarten Tarife anfallen.

Sie können also innerhalb Europas und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zum Tarif des Heimatlandes telefonieren, aber auch Nachrichten verschicken und im Internet surfen.

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Was bedeutet „Roam like at home“?

Der Slogan „Roam like at home“ bedeutet, dass Sie das Telefon genauso nutzen können als wenn Sie zu Hause sind.

Im Vertrag und dem Tarif stehen Gebühren und diese Gebühren werden auch im Ausland eingehalten, so dass keine weiteren Entgelte entstehen, wenn Sie eine SMS versenden oder im Internet surfen. Allerdings nur, wenn Sie den Roaming-Dienst angemessen nutzen (Fair use).

Wer kann Roaming zu den Bedingungen verwenden?

Alle Personen, die in Deutschland wohnen und in der EU unterwegs sind, um zu arbeiten oder Urlaub zu machen, können Roaming nutzen.

Der Begriff „zu Hause“ meint immer den melderechtlichen Wohnsitz und damit das Land, in dem die Person eine feste Verbindung hat. Sie können auch von dem Roaming Gebrauch machen, wenn Sie in Vollzeit studieren oder arbeiten und damit einen hauptsächlichen Teil in einem EU-Land verbringen.

Was muss ich tun, um kostenloses Roaming zu erhalten?

Im Grunde brauchen Sie nichts machen, denn seit dem 15. Juni 2017 fallen alle Roaming-Aufschläge automatisch weg.

Aber nicht alle Anbieter haben die Regelungen automatisch umgesetzt und somit sollten Sie vor einer Reise Ihren Anbieter kontaktieren. Erkundigen Sie sich nach den Tarifeinstellungen und stellen Sie fest, welche Aufschläge Sie für das Roaming zahlen müssen. Ein Wechsel zu den neuen Regelungen sollte innerhalb eines Werktages erledigt sein.

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Welche Länder arbeiten mit der EU-Roaming-Verordnung?

Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten mit der Verordnung:

  • Belgien,
  • Bulgarien,
  • Dänemark,
  • Deutschland,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Irland,
  • Italien,
  • Kroatien,
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Schweden,
  • Spanien,
  • Tschechische Republik,
  • Ungarn,
  • Vereinigtes Königreich,
  • Zypern
  • sowie die sogenannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die neuen Regelungen sind in Island, Liechtenstein und Norwegen erst nach dem 15. Juni in Kraft getreten. Kommt es zu einem europäischen Austritt, dann wird das Land vermutlich in die Weltzone 3 eingeordnet.

Achtung:

Die EU-Roaming-Verordnung gilt wirklich nur für die oben aufgezählten Länder und nicht für die Schweiz oder die Türkei. Auch für die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen gelten die Regelungen nicht.

Die Verordnung gilt nicht für:

  • San Marino,
  • Andorra,
  • die Isle of Man,
  • die Kanalinseln,
  • Gibraltar,
  • die Vatikanstadt und
  • Überseegebiete in der Karibik

Es gibt ein paar Anbieter, die diese Länder trotzdem der EU-Länderliste zuordnen. Bevor Sie eine Reise machen, sollten Sie genau nachschauen.

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Was dürfen Telefonate und SMS kosten?

Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Smartphone nutzen oder das Festnetz, denn Telefonate aus Deutschland in ein anderes EU-Land dürfen nur noch höchstens 19 Cent kosten.

Eine SMS darf nur noch 6 Cent kosten und das heißt, dass Sie immer auf der Basis eines in Deutschland abgeschlossenen Vertrags telefonieren und simsen. Die Preise richten sich immer nach der Höhe der neuen Preisobergrenze. Aber im Moment gilt die Regelung nur für fünf Jahre.

Besonderheiten:

Die Obergrenze des Preises gilt für alle Telefonate und SMS, wenn es sich um nutzungsabhängige Minuten oder SMSen handelt. Einige Anbieter bieten ihren Kunden spezielle Tarife an, so dass die Obergrenze nicht berücksichtigt wird. Hier handelt es sich meist um Tarife, in denen nicht nur die EU-Länder enthalten sind, sondern auch Drittländer.

Die Anbieter können für solche Tarife die Preise eigenständig festlegen. Die Obergrenze wird auch nicht beachtet, wenn die Flatrateverträge keine entsprechende Bemerkung enthalten. Allerdings kommt es zu einer sofortigen Änderung, wenn die Pakete von Minuten und SMS verbraucht sind, dann werden die Kosten mit Hilfe der gedeckelten Preise berechnet. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob der Wegfall der Preisobergrenze für Sie günstiger ist, wenn Sie Auslandsgespräche mit Hilfe eines Flatrate-Tarifes wählen.

Die neuen Regelungen treten bei den speziellen Tarifen immer erst nach einer Frist von zwei Monaten ein, so dass für Sie die Möglichkeit besteht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter, wenn Sie den speziellen Tarif behalten wollen.

Informieren Sie sich immer rechtzeitig, welcher Tarif für Sie am günstigsten ist, damit Sie nicht in die Kostenfalle geraten, wenn es zu einer Umstellung kommt.

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Was kosten Telefonate und SMS von Heimatland zu EU-Ausland?

Die neue EU-Roaming-Verordnung besagt, dass die Gespräche vom Heimatland in ein EU-Ausland nach den Tarifen des Mobilfunkvertrages abgerechnet werden.

Wenn Sie sich beispielsweise in Spanien befinden und einen Anruf nach Deutschland tätigen, dann fallen die gleichen Kosten an als wenn Sie von Deutschland nach Deutschland telefonieren.

Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie in Spanien einen Anruf nach Spanien durchführen oder in ein anderes EU-Land, dann wird nach dem Tarif Deutschland nach Deutschland abgerechnet.

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Gibt es eine zeitliche Beschränkung für „roam like at home“?

Die EU-Roaming-Verordnung gilt, wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen also im heimischen EU-Staat und dabei das heimatliche nationale Netz für Ihr mobiles Endgerät benutzen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und das bedeutet, wenn der Netzbetreiber erkennt, dass Sie mehr Zeit im EU Ausland verbringen oder innerhalb von vier Monaten mehr Telefonate und SMS aus dem Ausland wie aus dem Inland versenden, dann kommt es zu einer Überprüfung. Der Anbieter muss Sie über den sogenannten Beobachtungszeitraum im Vertrag informieren.

Dabei erfasst der Mobilfunkanbieter nicht nur Ihren Aufenthaltsort, sondern auch die entstandenen Verbindungen. Sie haben dann Zeit das Nutzungsverhalten zu ändern, wenn Sie eine Warnung zugesendet bekommen. Für die Änderung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit und danach kommt es dazu, dass für die Telefonate und SMS höhere Gebühren anfallen. Zurzeit sind das 3,2 Cent pro Anrufminute und 1 Cent für eine SMS.

Für die mobilen Daten gibt es eine Höchstgrenze, die zurzeit bei 3,50 Euro für einen GB liegt. Ab dem 1. Januar 2022 soll die Höchstgrenze dann auch 2,50 Euro fallen.

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Gibt es eine Begrenzung der Anrufe, SMSen und mobilen Daten?

Sie können zu Hause unbegrenzt telefonieren und SMSen versenden, dann können Sie das auch weiterhin. 

Der Anbieter kann Ihnen für die Datenverwendung während des Roamings ein Limit auflegen, wenn Sie einen unbegrenzten mobilen Datentarif oder eine sehr billige Variante haben. Allerdings muss der Anbieter Sie im Vorfeld informieren und darüber in Kenntnis setzen, dass Sie bald die Grenze erreichen und die Folgen für Sie. Die Schutzgrenze ist aber meist ausreichend hoch und wenn Sie diese Grenze trotzdem überschreiten, dann müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Datenroaming rechnen.

Wie kann ich das Datenlimit der mobilen Daten erkennen?

Der Anbieter ist in der Verpflichtung Sie über das Limit im Bereich des Datenvolumens zu informieren.

Sie können im Ausland das volle Datenvolumen nutzen, wenn der Anbieter seiner Verpflichtung nicht ausdrücklich nachkommt.

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Muss ich bei Telefonaten im WLAN vorsichtig sein?

Auch im Ausland besteht die Möglichkeit, dass Sie zum Internetsurfen die Hotspots und WLAN-Netzwerke kostenlos nutzen können.

Es kann allerdings sehr teuer werden, wenn Sie über das WLAN-Netzwerk telefonieren und viele Smartphone unterstützen das auch. Genannt wird diese Möglichkeit VoWiFi (Voice over Wireless Fidelity), kann aber auch WLAN-Call oder WiFi-Call genannt werden. Diese Funktion muss Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen freischalten und er hat die Möglichkeit zusätzliche Gebühren zu verlangen. Der Grund ist einfach, denn diese Anrufe fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Anbieter erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu geraten. Stellen Sie die Funktion ab, wenn Sie Zweifel haben oder lassen Sie Ihren Anbieter die Funktion deaktivieren. Die WLAN-Calls sind in der Regel deutlich teurer als Telefonate über das Mobilfunknetz, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.

Eine Alternative stellen die Messenger und spezielle Apps zur Verfügung, denn mit ihnen können Sie kostenfrei telefonieren. Wenn Sie eine kostenlose WLAN-Verbindung nutzen, dann entstehen beim Mobilfunkanbieter auch keine weiteren Kosten.

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Hohe Rechnung nach dem Urlaub – was soll ich machen?

Sie sind mit der Rechnung nach dem Urlaub nicht einverstanden, dann beanstanden Sie sie und schreiben eine Reklamation.

Diese Möglichkeit können Sie bis zu acht Wochen nach Zugang der Mobilfunkrechnung nutzen. Sie müssen das Zustandekommen der Verbindungen mit den überhöhten und nicht nachvollziehbaren Kosten für das Roaming bestreiten.

Außerdem sollten Sie ein technisches Prüfprotokoll anfordern und ein Entgeltnachweis mit Einzelverbindungen, wenn nicht vorhanden. Sollten Sie einzelnen Verbindungen auf dem Entgeltnachweis vorhanden sein, dann sind Sie rechtlich korrekt und Sie müssen das Gegenteil beweisen.

Wichtig:

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, wenn der Anbieter seiner Nachweispflicht nicht nachkommt oder nicht nach dem geltenden EU-regulierten Tarif abrechnet.

Ein Widerspruch kann durchaus Erfolg haben, aber das lässt sich pauschal nicht beurteilen und ist von Einzelfall anhängig. Sie können das abgebuchte Entgelt zurückbuchen, aber müssen den unstrittigen Betrag auf jeden Fall überweisen. Die unstreitigen Positionen auf der Rechnung müssen Sie benennen.

Es kommt wahrscheinlich zu Mahnungen und weiteren Kosten, auch eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist möglich. Allerdings darf der Mobilfunkanbieter einen Laufzeitvertrag nicht einfach außerordentlich kündigen.

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Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Ist es ein Nachteil, wenn mein Netzwerk sich mit dem Nachbarland verbindet?

Das kommt drauf an, ob das Nachbarland zur EU gehört, denn in dem Fall ist es kein Nachteil. Wichtig ist, dass Sie Ihr Smartphone einmal am Tag in das heimische Netz einwählt.

Der Anbieter erkennt dann, dass Sie nicht roamen und im Idealfall kann Ihnen der Anbieter auch helfen.

Anders sieht es aus, wenn das Nachbarland nicht zur EU gehört, denn dann greift die EU-Roaming-Verordnung nicht. Das Ergebnis sind höhere Kosten, denn für eine Nutzung des Nicht-EU-Auslandstarif entstehen deutlich höhere Kosten.

Aus dem Grund sollten Sie Ihr Smartphone immer regelmäßig kontrollieren, wenn Sie sich in Grenznähe befinden. Das Handy sollte mit dem Netz des EU-Landes verbunden sein.

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Kann ich mit einer lokalen SIM günstiger telefonieren?

Eine ausländische SIM-Karte macht keinen Sinn, wenn Sie nur ein paar Tage oder ein paar Wochen im Ausland unterwegs sind.

Die Anschaffung lohnt sich nicht und sparen tun Sie damit auch nichts.

Wie kontrolliert mein Anbieter meinen Aufenthaltsort und eine stabile Verbindung?

Der Anbieter kontrolliert nicht nur den gewöhnlichen Aufenthaltsort, sondern auch die stabile Verbindung.

Nachweis für den Aufenthaltsort

Der Anbieter verlangt von Ihnen, dass Sie ein gültiges Dokument vorlegen, aus dem eindeutig zu erkennen ist, wo Ihr Wohnsitz ist beziehungsweise eine aktuelle Postanschrift. Dafür reicht

  • eine Bescheinigung der Hochschule
  • die Einschreibung für ein Vollzeitstudium
  • Eintragung in das lokale Wählerverzeichnis
  • Nachweis der Zahlung von lokalen Steuern

Nachweis für die Verbindung

Eine stabile Verbindung können Sie mit der Bescheinigung über eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen. Sie können aber auch

  • die persönliche Anwesenheit eines Selbstständigen mitbringen
  • die Teilnahme an wiederkehrenden Vollzeitstudienkursen belegen
  • oder eine andere Situation nachweisen.
ZDF Mediathek und Live TV App
ZDFmediathek – App-Download für Android und iOS

Mit der kostenlosen App ZDFmediathek haben Sie Zugriff auf das gesamte Programm vom Zweiten Deutschen Fernsehen. Ob TV-Sendungen, Filme oder Serien – mit der App schauen Sie sieben Sender im Live TV oder Sie greifen auf

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Wann kann es laut Anbieter zu Aufschlägen kommen?

Der Anbieter darf Aufschläge berechnen, wenn Sie das Fair Use Limit der Datendienste überschreiten.

Aber auch, wenn Sie dem Anbieter keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine stabile Verbindung zum Heimatland nachweisen können. Stellt der Anbieter eine missbräuchliche Nutzung des Roaming fest, dann kann es auch zu Aufschlägen kommen.

Sie erhalten einen Warnhinweis und haben zwei Wochen Zeit das Nutzungsverhalten zu verändern. Allerdings können Sie dem Anbieter auch nachweisen, dass es nicht zu einer missbräuchlichen Nutzung kam. Ansonsten hat der Anbieter das Recht ein Entgelt zu verlangen. Der Anbieter darf den Aufschlag allerdings nur so lange berechnen bis das Kundenverhalten sich verändert hat und kein Missbrauch mehr vorliegt.

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Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen

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Worauf muss man bei Prepaidkarten achten?

Bei den Prepaid-Karten gibt es ebenfalls einen Grundsatz und der besagt, dass das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland zu den gleichen Kosten möglich ist, wie zu Hause.

Die preiswerten Anbieter machen allerdings eine kleine Ausnahme, denn sie arbeiten ohne ein Inklusivvolumen. Das bedeutet, wenn der Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis von 6,00 Euro für einen Gigabyte liegt, dann darf er diesen Preis in Rechnung stellen.

In der Regel ist das Roaming bei den meisten Prepaid-Handys aktiviert, aber die Möglichkeiten sind bei den einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Aus dem Grund sollten Sie sich immer vor der Reise über die Roaming-Möglichkeit mit der eigenen Prepaid-Karte informieren.

Sonderrufnummern sind Kostenfallen

Durch die Nutzung von Sonderrufnummern aus dem Ausland kann es zu sehr hohen Kosten kommen. Unter Umständen fallen die Sonderrufnummern nicht unter die Roaming-Regelungen.

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Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Roaming in der EU

1. Ist Roaming in der ganzen EU kostenlos?

In der ganzen EU ist Roaming mit dem Mobiltelefon kostenlos, aber nur innerhalb der EU.

2. Wie sinnvoll ist das Ein- und Ausschalten von Roaming?

Das Ein- und Ausschalten ist sinnvoll, wenn Sie das EU-Land verlassen. Sobald Sie in ein Land kommen, dass nicht von den Regelungen betroffen ist, fallen sehr hohe Gebühren an.

3. Was heißt inklusive Roaming?

In den EU-Ländern ist Roaming immer inklusive. Das bedeutet, dass Sie mit keinen zusätzlichen Gebühren durch ein Telefonat oder eine Nachricht rechnen müssen.

4. Was kostet Roaming in Polen?

Polen zählt zur EU und somit fallen keine Roaming Gebühren an.

5. Wann ist Roaming notwendig?

Roaming ist immer dann notwendig, wenn Sie sich im EU-Ausland bewegen und keine zusätzlichen Gebühren für Telefonate oder SMS zahlen wollen. Roaming ist eigentlich bei den meisten Anbieters von Anfang an aktiviert.

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Fazit

Roaming ist ein ganz interessantes Thema, denn gerade das mobile Telefonieren, Nachrichten schreiben und im Internet surfen gehört auch im Urlaub zur Tagesordnung. Im EU-Ausland greift die Roaming-Verordnung und das bedeutet, dass Sie zu den gleichen Preisen wie Zuhause telefonieren, simsen und chatten können. Sobald Sie das EU-Ausland verlassen, kann es zu sehr hohen Gebühren kommen, denn das Roaming fällt dann weg.

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Telefonieren und surfen auf Schiffen – Roaming-Angebote gelten nur an Land https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-roaming-angebote-gelten-nur-an-land/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-roaming-angebote-gelten-nur-an-land/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:29:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65157 Mobiltelefon und Tablet sind zu ständigen Begleitern geworden, so auch auf Kreuzfahrten um die ganze Welt. Allerdings gibt es für die Verbraucher immer wieder Fragen rund um Netze und Kosten, so dass wir uns entschieden

Der Beitrag Telefonieren und surfen auf Schiffen – Roaming-Angebote gelten nur an Land erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Mobiltelefon und Tablet sind zu ständigen Begleitern geworden, so auch auf Kreuzfahrten um die ganze Welt. Allerdings gibt es für die Verbraucher immer wieder Fragen rund um Netze und Kosten, so dass wir uns entschieden haben, einen umfangreichen Text zum Thema zu verfassen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Roaming-Verordnung oder spezielle Reisepakete der Anbieter gelten auf hoher See und somit auf einer Kreuzfahrt nicht.
  • In der Regel können Sie über ein Mobilfunknetz eines Satelliten telefonieren, so dass Sie auch an Bord von Schiffen mit der Außenwelt in Kontakt treten können. Aber vorsichtig, denn dadurch entstehen sehr hohe Kosten.
  • Bevor Sie eine Kreuzfahrt antreten, sollten Sie sich beim Reiseanbieter informieren und sich die Reiseunterlagen durchlesen. Zudem informieren Sie sich über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord und vergessen Sie die Preise nicht.
  • Damit es nicht zu hohen Kosten kommt, deaktivieren Sie die automatische Netzeinwahl. Sie befindet sich in den Einstellungen des Mobilfunkgerätes, so dass das Gerät sich nicht automatisch in das Schiffnetzwerk einwählt.

Mit dem inländischen Vertrag auf dem Meer telefonieren

An Land nutzen Sie Mobilfunknetze, aber diese decken die Meeresgebiete nicht ab, denn die Reichweite ist landgeschützt und somit terrestrisch.

Wenn Sie sich also auf einem Schiff befinden lassen sich keine Telekommunikationsverbindungen mit einem terrestrischen Mobilfunknetz herstellen.

Auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren ist aber trotzdem ein Mobilfunknetz verfügbar, aber dieses Netz ist mit Hilfe von Satellitentechnik möglich. Schiffe sind mit GSM-Basisstationen ausgestattet (Global System für Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze). Die Basisstationen sind mit Hilfe eines Satelliten mit dem Land verbunden, so dass es auch auf hoher See möglich ist, mit dem Smartphone zu telefonieren, SMS-Nachrichten zu versenden oder zu empfangen und im Internet zu surfen.

Wegen der späteren Abrechnung und damit Sie die mobilen Geräte während der Kreuzfahrt nutzen können, müssen Sie ein Roaming-Abkommen mit dem Satellitenbetreiber über das Schiffsnetz abschließen. Die speziellen Preise für die Nutzung richtet sich dann nach den sogenannten maritimen Services.

Wichtig:

Vor Antritt einer Schiffsreise sollten Sie sich bei dem Reiseanbieter oder der Reederei erkundigen. Zudem sollten Sie sich die Preise für Satellitenverbindungen des Mobilfunkanbieters notieren.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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EU-Roaming-Verordnung auf Schiffen

Die EU-Roaming-Verordnung und spezielle Roaming-Reisepakete gelten nur an Land und sind auf dem Meer nicht brauchbar.

Das bedeutet, wenn Sie sich auf einer Kreuzfahrt befinden, dann greift der Kosten-Airbag der EU-Roaming-Verordnung nicht. An Land gibt es einen Schutzmechanismus und der trennt die Verbindung mit dem Mobilfunknetz, sobald Sie eine Höhe von 59,50 Euro erreicht haben.

Die Kosten für eine Satellitenverbindung sind deutlich höher als die Roaming-Preise an Land.

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Warnung vor Roaming-Kosten – Die Pflichten der Mobilfunkanbieter

Inzwischen haben die meisten Mobilfunkanbieter einen sogenannten Kostendeckel für die Roaming-Kosten innerhalb der EU eingeführt oder sperren das Daten-Roaming komplett.

Aber hier sollten Sie vorsichtig sein, denn es gibt auch durchaus Anbieter, bei denen die Telefongespräche von einem Schiff aus auch ohne Kostenbegrenzung weiterhin möglich ist. Dadurch entstehen in der Regel sehr hohe Kosten.

Der Hintergrund ist, dass die EU-Roaming-Verordnung an Bord von Schiffen oder im Flugzeug nicht greift. Es besteht auch keine einheitliche Klarheit darüber, ob der Mobilfunkanbieter eine Informationspflicht hat, damit Sie vor den hohen Kosten auf Schiffen geschützt sind. Die einzige Möglichkeit ist der freiwillige Kostendeckel, aber es handelt sich halt um eine freiwillige Sache.

Es ist allerdings gar nicht so einfach für den Mobilfunkanbieter, Sie vor den hohen Kosten zu warnen, denn er bekommt die Verbindungsdaten von dem Satellitennetzbetreiber nur zeitversetzt. Dadurch kann Ihr Mobilfunkanbieter Sie eigentlich auch nur zeitversetzt informieren.

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Die Preise für Mobilfunkverbindungen per Satellit

Es gelten unterschiedliche Preise für eine Mobilfunkverbindung auf dem Schiff, denn das Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem Schiffsnetz-Satellitenbetreiber ist entscheidend.

Es ist sogar möglich, dass ein Megabyte (MB) bis zu 30 Euro kosten kann und ein MB reicht aus, um etwa 20 Mails ohne Fotos zu versenden oder empfangen. Sie können aber auch fünf Webseiten öffnen. Je nach Anbieter kommen dazu die Telefonate nach Deutschland, die zwischen drei und sieben Euro für eine Minute liegen. Manchmal ist sogar eine Einwahlgebühr notwendig.

Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Sie sich lieber anrufen lassen, dann lassen Sie sich gesagt sein, dass auch eingehende Anrufe das Urlaubsgeld verringern. Eine Minute liegt zwischen 1,50 Euro und 7 Euro und eine SMS kostet Sie zwischen 40 Cent und 1,50 Euro.

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WLAN auf See

Das Schiff ist dafür verantwortlich, ob es an Bord ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) gibt. 

Sie können das WLAN in den öffentlichen Bereichen und in einigen Fällen sogar in der Kabine nutzen. Sie können sich über die genauen Konditionen des Internetnutzens an der Rezeption erkundigen.

Die Kreuzfahrtunternehmen bieten meist eigene Internetpaket-Angebote und dann können Sie sich auch mit dem eigenen Gerät ins Schiffs-WLAN einwählen. Diese spezielle Pakete können Sie direkt bei Buchung der Reise online mitbuchen. Preislich liegen die Internetpakete um die 25 Euro für ein Datenvolumen von 250 MB und für 500 MB Datenvolumen müssen Sie mit einem Preis von um die 39 Euro rechnen.

Es werden sogar Tages-/Wochen-Pakete angeboten, wenn Sie das soziale Netzwerk nutzen wollen oder es wird ein Tarif zum Abrufen von Mails (Schnell-Check) angeboten. In der Regel liegen die Preise für solche Pakete zwischen 4 Euro und 19 Euro. Auch eine genaue Minutenabrechnung ist möglich. Sie behalten die Kosten dadurch gut im Überblick.

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Gut zu wissen

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Pakets über die genauen Modalitäten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Interessant ist, ob die Verbindung nach aufgebrauchtem Guthaben automatisch getrennt wird und ob Sie weitere Pakete buchen müssen.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit Hilfe der Kreditkarte oder Bankkarte, aber nicht über die Mobilfunkrechnung.

Bei den öffentlichen WLAN-Netzwerken gilt, dass die persönlichen Daten bei einer ungesicherten Verbindung nicht sicher sind und somit sollten Sie die Zahlung per Kreditkarte oder Bankkarte per WLAN vermeiden. Zudem sollten Sie den Browserverlauf immer löschen und das Speichern von Zugangspasswörtern vermeiden.

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Schiffseigenes und landbasiertes Mobilfunknetz

Das Mobilfunksystem gilt innerhalb der EU im Bereich zwischen 2 und 12 Seemeilen vor den Landesküsten, manchmal auch auf Schiffen zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Das bedeutet, dass das schiffeigene Mobilfunksystem bei einer geringeren Entfernung als 2 Seemeilen nicht zur Anwendung kommen darf. Die Regelungen des Staates entscheiden, ob auch die Küsten der vorgelagerten Inseln mit einbezogen werden. Diese Regelung gilt übrigens auch für die Länder, die außerhalb der EU liegen.

Wichtig:

Ob die Verantwortlichen sich an die Bestimmungen halten und in den entsprechenden Zonen die Mobilfunkdienste deaktivieren kann man nicht beurteilen. Zudem ist nicht sicher, ob die zuständigen Stellen regelmäßige Prüfungen durchführen.

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Kostengünstige Alternativen zum schiffseigenen Netz

Ein Landgang ist eine gute Möglichkeit, um schnell die E-Mail zu checken, denn in Internet-Cafés und freien Hotspot-Regionen ist es meist günstiger.

Die Hotspots sind meist Hotels, Schnellrestaurants und Cafés. Sie haben sogar die Möglichkeit die entsprechenden WLAN-Hotspots entlang der Reiseroute im Vorfeld zu suchen. Dazu bieten sich Internet-Seiten und Apps an. Allerdings besteht bei den öffentlichen Netzwerken die Gefahr, dass die Datensicherheit nicht gegeben ist. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf die Eingabe von sensiblen Daten verzichten.

Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich durchaus lohnen, wenn Sie sich für einen längeren Zeitraum in einem Land aufhalten. Sie müssen aber für jedes Land eine Karte kaufen, wenn Sie unterschiedliche Länder aufsuchen. Ob sich das wirklich lohnt, sollten Sie vor der Reise kontrollieren.

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Hohe Roaming-Kosten durch Satellitenverbindung

Sie haben die Möglichkeit Ihre Mobilfunkrechnung innerhalb von acht Wochen nach Zugang zu beanstanden, wenn Sie mit den Forderungen nicht einverstanden sind.

Hier kommt das Telekommunikationsgesetz zum Einsatz, aber der Widerspruch darf sich nur gegen die geforderten Roaming-Kosten richten. Sie können einen Einzelverbindungsnachweis und ein technisches Prüfprotokoll anfordern, wenn nicht vorhanden.

Die Verbindungen gelten als Anscheinsbeweis, wenn auf der Verbindungsübersicht deutlich wird, dass die Verbindungen mit genauer Uhrzeit, Ziel und Datenmenge aufgeführt sind. Dann sind Sie in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen.

Sie müssen eine gute Begründung für den Widerruf haben, so dass Sie Einwendungen auch erheben können, wenn der Mobilfunkanbieter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Sie müssen auf jeden Fall die SMS zum Thema Roaming aufbewahren.

SMS
SMS ohne Rufnummer versenden: Geht das?

Die SMS ist ein Urgestein unter den Funktionen der mobilen Telefonie. Trotz der vielen Messengerdienste wurde die SMS bis zum heutigen Tag nicht vom Markt verdrängt. Es gibt viele Beispiele, bei denen die kurze Nachricht

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10 Tipps zur Vermeidung von hohen Roaming-Kosten

Die mobilen Endgeräte wählen sich immer automatisch in das Schiffsnetz ein, wenn es sich um das sendestärkste Netz in der Umgebung handelt.

Schon bei einem Hafenspaziergang besteht die Gefahr, aber Sie können auf Ihrem Display sofort erkennen, wenn sich Ihr Gerät in das Schiffsnetzwerk einwählt. Die nachfolgenden 10 Tipps können Ihnen helfen,  die teuren Roaming-Kosten zu vermeiden.

  • Der Telefonanschluss Ihres Smartphones beziehungsweise Ihres Endgerätes muss International-Roaming-fähig sein und das gilt für Telefonate und das Versenden und Empfangen von SMS und mobilen Daten. Die Voraussetzungen können Sie vor der Reise abklären.
  • Die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters gelten auf hoher See nicht. Es gibt auf hoher See keine Kostendeckelung, die Sie innerhalb der EU an Land kennen.
  • Vor einer Schiffsreise sollten Sie sich beim Reiseanbieter, der Schiffsgesellschaft oder in den Reiseunterlagen informierten und die Preise für die Nutzung des Mobilfunks und des WLANs einsehen.
  • Vor Antritt der Reise sollten Sie sich nach speziellen Internet-Paketen der Reedereien informieren und diese buchen.
  • Beim Betreten des Hafens sollten Sie das Daten-Roaming abschalten, denn ansonsten kann es passieren, dass Sie ungewollt auf das Schiffsfunknetz zurückgreifen.
  • Beim Betreten des Schiffes achten Sie auf Kurzmitteilungen per SMS, in denen die Preishinweise des Mobilfunkanbieters zu finden sind.
  • Prüfen Sie immer, ob das terrestrische Netz erreichbar ist, denn es ist in der Regel deutlich preiswerter. Innerhalb der EU gelten entweder die Roaming-Tarife oder die speziellen Reisepakete des Mobilfunkanbieters.
  • Passen Sie die Einstellungen an, damit Ihr Mobilfunkgerät nicht mehr Daten als notwendig verbraucht. Dazu sollten Sie die automatischen Updates des Betriebssystems und der Apps ausschalten. Auch die automatische Synchronisation mit Netzwerkdiensten oder Mail-Servern muss nicht sein. Machen Sie das nicht, dann kommt es zu einem automatischen Abruf großer Datenmengen. Sie können auch den Abruf von Mails einrichten, dann werden die Mails nicht komplett heruntergeladen. Aktivieren Sie das mobile Daten-Roaming und die automatische Verbindung mit dem WLAN-Netz nur bei Bedarf und ansonsten schalten Sie es aus.

Ebenfalls wichtig:

  • Schränken Sie die Kommunikation an Bord ein, denn auf hoher See gelten spezielle maritime Services und die sind sehr teuer.
  • Werfen Sie in der Nähe der Küste immer ein Blick auf Ihr Display, denn es kann sein, dass Ihr Endgerät sich mit dem Netzwerk des Landes verbindet. Mit einem Blick auf das Display können Sie das Netz überprüfen.
Android Datenroaming und mobile Daten deaktivieren
Android: Datenroaming und mobile Daten deaktivieren und aktivieren

Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonieren und Surfen auf Schiffen

1. Hat jedes Schiff ein eigene WLAN?

Mittlerweile können Sie bei jeder Schiffsreise das WLAN des Schiffes verwenden, aber in der Regel kommt es immer zu einer Satellitenverbindung und die kann sehr teuer sein.

2. Wann sollte ich das WLAN meines Smartphones ausgeschaltet werden?

Sobald Sie sich in der Nähe des Hafens befinden, sollten Sie die automatische Verbindungseinstellung stoppen. Es kann sein, dass Sie sich mit dem Schiffsnetzwerk einwählen und somit wird es teuer.

3. Wo kann ich kostenfrei meine Mails auf dem Schiff kontrollieren?

Einige Reedereien haben kostenlose WLAN-Hotspots auf den Schiffen eingerichtet. Hier können Sie kostenlos die Mails checken, ohne dass Sie mit hohen Kosten rechnen müssen.

4. Gelten die Roaming-Angebote auch auf Schiffen?

Nein, die Roaming-Angebote sind nur an Land gültig.

5. Wo kann ich mich über die aktuellen Preise für eine Kreuzfahrt und Netzwerkverbindungen informieren?

Sie können sich im Internet, bei der Reederei oder bei dem Reiseunternehmen informieren und sich auf die Reise gut vorbereiten, so dass keine unnötig hohen Kosten zustande kommen.

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Millionen Deutsche bald offline? Mobiles Internet im 3G-Netz soll abgeschaltet werden

Viele Handys könnten demnächst Probleme mit dem mobilen Internet bekommen. Im schlimmsten Fall sind Verbraucher dann unterwegs offline, wenn sie nicht Verträge oder gar ihr Smartphone aktualisieren. Wir erklären, was demnächst passieren könnte. In nicht

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Fazit

Die mobilen Endgeräte sind heute immer und überall mit dabei und so ist es auch kein Wunder, dass auch bei einer Kreuzfahrt mindestens das Smartphone mit auf die Reise geht. Aber gerade bei einer Kreuzfahrt gibt es für das mobile Endgerät auf ein paar Dinge zu achten, damit Sie am Ende die Urlaubskasse nicht mit hohen WLAN- und Telefonkosten in die Höhe treiben. Wichtig ist, dass die Roaming-Verordnung nur an Land gilt!

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Kostenfalle Mailbox: Handykosten im Ausland – EU-Roaming Verordnung gilt nur innerhalb der EU https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kostenfalle-mailbox-handykosten-im-ausland-eu-roaming-verordnung-gilt-nur-innerhalb-der-eu/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kostenfalle-mailbox-handykosten-im-ausland-eu-roaming-verordnung-gilt-nur-innerhalb-der-eu/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:47:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63228 Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas ist die Mailbox die größte Kostenfalle, denn Sie müssen als Angerufener für die Weiterleitung ins Ausland aufkommen. Aus dem Grund sollten Sie die Mailbox vor dem Urlaub ausschalten und erst

Der Beitrag Kostenfalle Mailbox: Handykosten im Ausland – EU-Roaming Verordnung gilt nur innerhalb der EU erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas ist die Mailbox die größte Kostenfalle, denn Sie müssen als Angerufener für die Weiterleitung ins Ausland aufkommen. Aus dem Grund sollten Sie die Mailbox vor dem Urlaub ausschalten und erst danach wieder einschalten, wenn Sie zu Hause sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sind im Urlaub und befinden sich in einem EU-Land, dann darf der Abruf der Mailbox nicht mehr Kosten als ein Anruf innerhalb Deutschlands.
  • Sie sind nicht erreichbar oder es ist besetzt, dann nimmt die Mailbox die Anrufe entgegen und es kann mitunter sehr teuer werden.
  • Es ist deutlich günstiger, wenn Sie die Mailbox alle Anrufe entgegennehmen lassen oder sie einfach ausschalten.

Sie zahlen nur die Kosten bis zur Grenze, wenn ein Anruf über die Mailbox geleitet wird und Sie sich im Ausland befinden. Die Kosten von der Grenze bis zur Mailbox müssen Sie zahlen, denn der heimische Mobilfunkanbieter ist nicht im deutschen Recht vorgesehen.

Bedingte Rufumleitung zur Mailbox

Wir raten von einer bedingten Rufumleitung ab, wenn Sie sich im Ausland befinden. Dabei handelt es sich um eine bedingte Umleitung, wenn Ihr Handy besetzt ist, nicht erreichbar oder der Anruf nicht angenommen wird. 

Die Gespräche werden zuerst auf Ihre Kosten ins Ausland geleitet und von dort dann wieder zurück nach Deutschland, aber zu den teuren Roaming-Preisen. Sie zahlen also nicht nur einmal, sondern gleich zweimal.

Kostenfalle Smartphone Diese Fallen gibt es beim Roaming
Kostenfalle Smartphone: Diese Fallen gibt es beim Roaming

Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Absolute Rufumleitung zur Mailbox

Die absolut Rufumleitung zur Mailbox ist viel kostengünstiger, aber es setzt voraus, dass Sie nicht direkt erreichbar sein müssen.

Bei dieser Variante wird der Anruf nicht direkt in Ausland geleitet, sondern landet direkt auf der Mailbox und zwar innerhalb Deutschlands. Der Anrufer muss die Kosten übernehmen, so dass die angekommenen Gespräche für Sie kostenfrei sind. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Mailbox zwischendurch immer wieder abrufen können, damit Sie keine wichtigen Informationen verpassen. In der Regel fallen für das Abhören International-Roaming-Entgelte an, aber diese Kosten können Sie umgehen, wenn Sie einen WLAN-Call nutzen. Allerdings muss diese Funktion von Ihrem Anbieter und dem Handy unterstützt werden. Nach den Kosten sollten Sie den Mobilfunkanbieter fragen.

Übrigens werden auch SMS bei der absoluten Rufumleitung ins Ausland weitergeleitet.

Mailbox abschalten

In der Regel kann die Rufumleitung zur Mailbox auch problemlos abgeschaltet werden.

Sie müssen sich in einem solchen Fall in das dortige Netz einbuchen, damit Sie auch im Ausland erreichbar sind. Sie zahlen nur für die Telefonate, welche Sie auch annehmen. Stellen Sie die Veränderungen schon in Deutschland ein.

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Mailbox abhören aus dem Ausland

Grundsätzlich ist das Empfangen und Abhören von Mailbox-Nachrichten aus Ländern der EU ohne zusätzliche Kosten möglich, denn das wird durch die neue EU-Roaming-Verordnung geregelt.

Sie zahlen also auch im EU-Ausland nur die Kosten, welche Sie auch beim Abfragen innerhalb Deutschlands zahlen würden.

Das Abhören der Mailboxnachrichten sollte über die Kurzwahlnummer des Anbieters keine Schwierigkeit sein, aber nur wenn Sie sich innerhalb Deutschlands befinden. Deutlich komplizierter wird es, wenn Sie sich im Ausland befinden und dort erst die vollständige Rufnummer mit Auslandsvorwahl und Geheimnummer angeben müssen.

Wenn Sie sich unsicher sein sollten, dann wenden Sie sich vor der Reise an Ihren Netzanbieter und richten Sie sich vorsorglich schon einmal eine Geheimnummer ein.

Anrufumleitung vom Festnetz

Die Anrufweiterleitung des Festnetz-Anschlusses auf das Smartphone ist noch viel riskanter als die Aktivierung der Mailbox.

Der Anrufer zahlt nur die Kosten für die Verbindung zum Festnetz-Anschluss und die Rufumleitung auf Ihr Smartphone ist von Ihnen zu tragen. Sie sollten bedenken, dass es sehr teuer werden kann.

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Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings

Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mailbox als Kostenfalle

1. Wie funktioniert die Mailbox?

Im Grunde funktioniert die Mailbox wie ein Anrufbeantworter. Sie haben die Möglichkeit eine Nachricht auf Band zu sprechen und der Angerufene kann die Nachricht jederzeit abrufen. Die Mailbox lässt sich mit Hilfe einer Kurzwahlnummer erreichen oder es gibt eine spezielle Tastenkombination.

2. Was passiert, wenn ich die Mailbox anrufe?

Der Angerufene geht nicht an sein Telefon und wenn er die Mailbox eingeschaltet hat, springt sie nach einer Weile an. Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen und der Angerufene kann die Nachricht abhören. Sie zahlen für das Hinterlassen einer Nachricht keinen Cent.

3. Die Mailbox springt sofort an – warum?

Wahrscheinlich ist das Handy aus oder hat keinen Netzbetrieb, dann springt sofort die Mailbox an.

4. Kann ich meine Mailbox auch aus Spanien abrufen?

Sie können Ihre Mailbox überall abrufen, aber Sie sollten sich im Vorfeld über mögliche Zusatzkosten informieren. In Spanien gilt das EU-Roaming-Verfahren, aber in Ländern außerhalb der EU nicht.

5. Was ist teurer ein Anruf oder eine Mailbox-Nachricht?

Grundsätzlich kann der Anruf teurer werden als eine Mailbox-Nachricht, denn die Nachricht kostet den Anrufer keinen Cent. Bei einem Anruf ist das anders, wenn keine Flat vorhanden ist.

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iOS: iPhone und iPad – mobile Daten und Datenroaming deaktivieren/aktivieren

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Fazit

Die Mailbox ist der mobile Anrufbeantworter des Smartphone, denn wenn Sie nicht erreichbar sind und Sie die Mailbox eingeschaltet haben, dann können Anrufer kostenfrei eine Nachricht hinterlassen. Die Nachricht können Sie immer und überall abhören, aber Sie sollten auf die Kosten achten, wenn Sie sich außerhalb der EU befinden.

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Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland – 28 Länder im EU-Roaming https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:46:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63224 Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus,

Der Beitrag Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland – 28 Länder im EU-Roaming erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus, wenn Telefonate ins Ausland und über die Messenger-Apps sind sehr teuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie telefonieren, senden und empfangen SMS / MMs und surfen über LTE / HSDPA / UTMS oder Edge im Internet, dann kostet Sie das innerhalb der EU genauso viel wie zu Hause.
  • Bei Fernreisen in Länder, die nicht zur EU gehören müssen Sie aber aufpassen, denn internationales Roaming kann sehr teuer werden.
  • Eine immense Kostenfalle kann das mobile Internet sein, denn für einen Megabyte können bis zu 30 Euro fällig werden.

Kostenfalle internationales Roaming

Das internationale Roaming kann zur Kostenfalle werden, denn der Grundsatz „Roam like at home“ gilt nur für die 28 Länder Europas, aber auch für Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die Türkei und die Schweiz sind ausgeschlossen, denn wenn Sie in diesen Ländern die mobile Datenverbindung nutzen, dann müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als wenn Sie im Heimatland sind. Es gilt eine weltweit gültige Kostenbremse in Bezug auf das mobile Internet und diese liegt bei 59,50 Euro. Die Internetverbindung wird getrennt, wenn dieser Betrag erreicht ist, aber leider funktioniert es nicht immer.

Sie sollten sich vor jeder Auslandsreise bei dem eigenen Mobilfunkunternehmen informieren und feststellen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie internationales Roaming nutzen. Im Idealfall können Sie Tages- oder Wochenflats abschließen, so dass es nicht teuer wird.

Kostenfalle Smartphone Diese Fallen gibt es beim Roaming
Kostenfalle Smartphone: Diese Fallen gibt es beim Roaming

Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Telefonat in andere Länder

In der heutigen Zeit ist ein Mobilfunkvertrag normal und wenn Sie in Spanien Urlaub machen, dann können Sie auch den deutschen Tarif nutzen.

Allerdings nur, wenn Sie mit dem Anbieter keine andere Vereinbarung haben. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrem Anbieter, aber auch hier ist Vorsicht geboten. Wenn Sie aus Deutschland nach Spanien anrufen oder in ein anderes beliebiges Land, dann ist eine Regelung vorhanden. Jedes Telefonat, welches aus Deutschland in ein EU-Land geführt wird, kostet Sie in der Minute höchstens 19 Cent. Diese Regelung gilt seit dem 15. Mai 2019. Mit höchstens 6 Cent ohne Mehrwertsteuer müssen Sie rechnen, wenn Sie eine SMS versenden.

Der Messenger als Kostenfalle

Sie haben bei dem meisten Messenger die Möglichkeit nicht nur zu telefonieren, sondern auch Nachrichten und Dateien zu versenden.

Zu den bekanntesten Messengern gehören

  • Skype
  • Threema
  • WhatsApp.

In der Regel ist das Telefonieren mit einem Messenger als kostenfrei ausgewiesen, aber trotzdem kann es sehr teuer werden. Die Gespräche finden schließlich über das Internet statt und das verbraucht eine Menge Datenmengen. Nutzen Sie auf Reisen den Messenger nur zum Telefonieren, wenn Sie das WLAN nutzen können.

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Handy und Urlaubszeit: hohe Mobilfunkkosten durch Roaming auf See

Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff

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Fernreisen und die technischen Voraussetzungen

Sie können mit dem Handy im Ausland nur telefonieren und surfen, wenn die Frequenz des Mobilfunknetzes mit dem eigenen Handy möglich ist.

Für die mobile Telefonie gibt es vier Hauptfrequenzen:

  • 850 MHz
  • 900 MHz
  • 1800 MHz
  • 1900 MHz

Handys, die in Deutschland aktiv sind, können auch mit 1800 und 900 MHz arbeiten und aus dem Grund werden diese Handys auch als Dualband-Handys bezeichnet.

  • Weitere Mobilfunkstandards muss das Handy können, wenn Sie in Nord- und Südamerika telefonieren wollen. Dann brauchen Sie ein Tri- oder Quadband-Handy.
  • Sie wollen in Japan oder Korea telefonieren, dann brauchen Sie ein UTMS-fähiges Handys. Die Frequenz eignet sich nur noch zum Telefonieren und kann für die Datenübertragung nicht verwendet werden.

Die neueren Smartphones sind in der Regel auch für die Nutzung mit UTMS oder Quadband möglich. In den USA gibt es allerdings ein paar Probleme in der Hinsicht und das gilt auch bei LTE. Mit dem Smartphone können Sie mittlerweile aber auch mit Hilfe des Messengers telefonieren und somit sind auch Gespräche über WLAN möglich.

Symbolbild EU
Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings

Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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WLAN-Calls und das Thema Kostenfalle

Es gibt aber auch noch die sogenannten WLAN-Calls, die auch unter den Namen Wifi-Calls oder VoWiFI bekannt sind. 

Sie dienen als Alternative zu den Telefonaten über den Messenger. Mit Hilfe des WLAN nutzen Sie normale Telefonfunktion des Handys, aber nur wenn das Gerät, sowie der Mobilfunkanbieter die Funktion auch unterstützen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit diese Funktion zu aktivieren, aber Sie sollten sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren, denn die WLAN-Calls fallen nicht in den EU-Roaming-Bereich.

Die meisten Anbieter rechnen die Telefonate mit WLAN im Ausland ab als wenn Sie sich in Deutschland befinden. In Ihrem Tarif ist eine Deutschland-Flat enthalten, dann sollten Sie normalerweise für ein Gespräch über WLAN aus dem Ausland auch nur die deutschen Gebühren bezahlen. Keine Gebühren sollten anfallen, wenn Sie einen Anruf erhalten. Allerdings können durchaus Kosten entstehen, wenn Sie Gespräche in andere Länder führen oder wenn Sie eine Nummer im gleichen Land anrufen. Die Kosten können unterschiedlich hoch sein und aus dem Grund sollten Sie sich beim Anbieter ausreichend Informationen einholen.

Wenn Sie sich ein Europa aufhalten oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, dann ist es meist günstiger, wenn Sie auf die WLAN-Calls komplett verzichten.

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iOS: iPhone und iPad – mobile Daten und Datenroaming deaktivieren/aktivieren

Halten Sie sich mit Ihrem iPhone oder iPad viel im Ausland auf? Haben Sie eine Reise mit dem Flugzeug oder dem Schiff geplant? Oder möchten Sie einfach das mobile Datenvolumen schonen? In diesen Fällen kann

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Kostenfalle in Grenznähe

Sie befinden sich in einem EU-Land und in der Nähe der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, dann besteht die Gefahr, dass Ihr Handy das Netz des Nicht-EU-Lands aussucht.

In einem solchen Fall kommt die Regelung „Roam like at Home“ nicht mehr zum Tragen und es kann sehr teuer werden. Aus dem Grund sollten Sie in der Nähe einer Grenze immer darauf achten, in welches Netz sich das Handy einwählt.

Schiffe und Flugzeuge in Bezug auf die Kostenfalle

Eine Familie hat eine Kreuzfahrt gemacht und der 12-jährige Sohn hat einige Videos auf dem Smartphone geschaut. Dabei befand er sich zwischen Deutschland und Norwegen. Nach der Reise bekamen die Eltern eine Rechnung von 12.000 Euro.

Der Grund ist einfach, denn das Handy hat sich in das Satellitennetz eingebucht und damit kostet ein Megabyte bis zu 30 Euro. Durch das Video hat der Sohn etwa 470 Megabyte verbraucht, heißt es in den Medien.

Auch während eines Fluges können Sie mit dem mobilen Gerät ins Internet, aber dafür sollten Sie ihr Gerät auf Flugmodus schalten.

Unachtsamkeit in diesem Fall kann zu einem hohen Kostenberg führen und zwar nicht nur bei der Nutzung des Internets. Es gibt zwar einen sogenannten Kostenairbag, der auch weltweit gültig ist, aber der gilt nicht für Satellitenverbindungen. Gerade auf Schiffen und im Flugzeug kommt es meist zu einer solchen Verbindung und das wird teuer.

Mittlerweile bieten Airlines und Reedereien WLAN zu Paketpreisen an und Sie müssen die Mobilfunkdaten über die Einstellung abschalten. Sobald das eigene Gerät nur ein schwaches WLAN bekommt, wechselt es automatisch in das bessere Netz und das wird vom Satelliten geliefert.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone
iPhone: Verbrauchtes Datenvolumen und Datenroaming-Verbrauch anzeigen

Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Heutzutage ist

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Die Geräteeinstellung

Sie bewahren das Handy immer in der Hosentasche auf, aber auch dort kann das Gerät große Kosten verursachen.

Das Handy lädt E-Mails herunter oder aktualisiert die Apps und das können Sie nur verhindern, wenn Sie die automatische Datennutzung abschalten. Stellen Sie einfach ein, dass eine Aufforderung notwendig ist. In vielen Fällen funktioniert die installierte Navigationssoftware nur über eine laufende Internetverbindung. In der Bedienungsanleitungen finden Sie alle wichtigen Handgriffe, damit Sie die Deaktivierung durchführen können.

0800er- Nummern sind Kostenfallen

Im Ausland kann die Nutzung von kostenlosen 800-er oder 00800-er Nummern sehr teuer werden, vor allen Dingen wenn Sie mit einem deutschen Mobilfunkanschluss anrufen.

Die Prepaid-Verträge und Call-Back

Auf Fernreisen können auch Besitzer von Prepaid-Handys telefonieren oder angerufen werden. 

Es gibt nicht nur das bekannte Wahlverfahren, dass als Direktwahl bezeichnet wird, sondern auch eine Reihe von Call-Back Verfahren. Dabei gibt es das Verfahren nicht nur bei der Telekom, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Mit Hilfe des Call-Back Verfahrens können Sie eine Verbindung mit der Familie oder den Freunden in Deutschland herstellen. Dazu müssen Sie nicht nur die Zielrufnummer eingeben, sondern auch einen speziellen Netzcode. Nach kurzer Zeit erhalten Sie dann einen Rückruf mit der gewünschten Verbindung. Ihnen wird nach der Ankunft im Ausland per SMS mitgeteilt, welches Verfahren für welches Land gültig ist und wie es genau funktioniert.

Der Versand und der Empfang von MMS kann für einen Prepaid-Kunden eingeschränkt sein, wenn Sie kein ausreichend hohes Guthaben auf dem Konto haben. Sie haben zwar die Möglichkeit das Guthaben auch im Ausland aufzuladen, aber mehr Sicherheit erhalten Sie zu Hause.

Informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Netzprovider oder dem Serviceprovider!

Die Mailbox als Kostenfalle

Die größte Kostenfalle bei einem Aufenthalt außerhalb der EU ist mit Sicherheit die Mailbox.

Ihnen drohen sehr hohe Kosten, wenn Sie die Mailbox im Heimatland nicht abschalten und Sie ahnungslos am Strand liegen. Fragen Sie Ihren Anbieter nach Urlaubslandtarifen bevor Sie die Reise antreten, denn die Preise sind in den verschiedenen Netzen meist sehr unterschiedlich. Nutzen Sie den Menüpunkt „Manuelle Netzwahl“, um das preisgünstigste Netz am Urlaubsort auszuwählen.

PDF Download
Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download

Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema WLAN und Mobilfunk im Ausland

1. Kann man das mobile Internet auch im Ausland verwenden?

Sie können Ihre mobilen Daten auch im Ausland nutzen, aber Sie sollten sich über das verfügbare Datenvolumen informieren.

2. Welche Vorwahl brauche ich für ein deutsches Handy im Ausland?

Sie müssen zuerst die Länderkennung Deutschlands eingeben und anschließend die Orts- oder Mobilfunkvorwahl und danach erst die eigentliche Rufnummer.

3. Ist Kroatien in der EU-Roaming?

Das EU-Roaming gilt in 28 Ländern der EU und Kroatien gehört dazu.

4. Wer zahlt den Anruf, wenn ich eine deutsche Nummer aus den Ausland anrufe?

Dadurch, dass Sie der Anrufer sind, sind Sie auch verpflichtet die Kosten für den Anruf zu übernehmen.

5. Ist die Schweiz auch im EU-Roaming?

Nein, die Schweiz ist nicht in den EU-Roaming Regelungen enthalten.

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Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Fazit

Das Handy begleitet uns immer und überall und so ist es auch kein Wunder, dass auch im Urlaub das Handy immer an der Seite ist. Es werden Bilder gemacht, Telefonate vorgenommen und im Internet gesurft, aber viele Urlauber wissen nicht, dass die Nutzung im Nicht-EU-Ausland sehr teuer werden kann. In 28 Ländern der EU können Sie nach deutschem Tarif telefonieren und simsen, aber außerhalb der Zone müssen Sie sich immer erst über die Kosten informieren. Auch auf Schiffen und im Flugzeug sollten Sie vorsichtig sein, denn eine Satellitenverbindung kostet bis zu 30 Euro pro Megabyte.

Der Beitrag Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland – 28 Länder im EU-Roaming erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Handy im Flugzeug: Flugmodus schützt vor Kostenfalle an Bord oder schalten Sie das Handy einfach aus https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-im-flugzeug-flugmodus-schuetzt-vor-kostenfalle-an-bord-oder-schalten-sie-das-handy-einfach-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-im-flugzeug-flugmodus-schuetzt-vor-kostenfalle-an-bord-oder-schalten-sie-das-handy-einfach-aus/#respond Tue, 27 Apr 2021 13:25:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63166 Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit

Der Beitrag Handy im Flugzeug: Flugmodus schützt vor Kostenfalle an Bord oder schalten Sie das Handy einfach aus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit die Nutzung nicht zu einer Kostenfalle wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben mittlerweile bei vielen Airlines die Möglichkeit mit dem Smartphone und der Roaming-Verbindung im Flugzeug das Internet zu nutzen, so dass Sie Nachrichten verschicken können.
  • Auch WLAN wird im Flugzeug heute immer häufiger von einigen Airlines angeboten, aber aus Rücksicht auf die anderen Fluggäste ist das Telefonieren immer noch verboten.
  • Sie müssen die mobilen Geräte für den Start und die Landung in den Flugmodus setzen oder komplett ausschalten.
  • Achten Sie darauf, dass eventuell hohe Roaming-Kosten entstehen können, wenn Sie Ihr Smartphone im Flugzeug nutzen, denn die Roaming-Verordnung gilt nicht in Flugzeugen.
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Flugzeug: Wie gefährlich sind Handys, wenn Sie nicht im Flugmodus sind?

Müssen Sie Ihr Handy bei Start und Landung auf Flugreisen in den Flugmodus versetzen? Und warum ist das eigentlich so? Viele Fluggäste haben bedenken, dass das Flugzeug durch Smartphones an Bord abstürzen könnte. Wir erklären,

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Der Flugmodus – Aktivieren Sie den Offline-Modus am Smartphone

Bei mobilen Geräten haben Sie die Möglichkeit den Flugmodus zu nutzen und somit deaktivieren Sie alle Kommunikationsverbindung von Smartphone, Tablet und E-Book-Reader. 

Sie können mit einem eingeschalteten Flugmodus nicht ehr telefonieren, aber auch keine Nachrichten mehr verschicken oder im Internet surfen. Diese Funktion wird bei einigen Geräten auch als „Offline-Modus“ bezeichnet.

Sie sind in einem Flugzeug dazu verpflichtet, dass Sie den Flugmodus für den Start und die Landung einschalten, aber Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Gerät komplett abzuschalten. Die elektronischen Geräte können danach wieder eingesetzt werden, denn die Nutzung während des Fluges ist bei den meisten Airlines erlaubt.

Vorsicht:

Wenn Sie Ihr Smartphone während des eingeschalteten Flugmodus nutzen, um Urlaubsbilder zu versenden, dann kann es im Endeffekt für Sie extrem teuer werden. Die sogenannten Roaming-Kosten sind sehr hoch und sie kommen auch zum Tragen, wenn Sie das Smartphone im Flugzeug nicht aktiv nutzen. Die meisten mobilen Geräte wählen sich eigenständig in das Boardnetz ein und dann kommt es zu Roaming-Kosten.

Sie haben als Fluggast im Grunde nur zwei Möglichkeit, um das Smartphone im Flugzeug zu nutzen:

  • Roaming per Satellit und WLAN

Mit Hilfe der Roaming-Verbindung haben Sie die Möglichkeit während des Fluges Nachrichten zu verschicken oder im Internet zu surfen, aber dabei kommt es in erster Linie auf die Netzabdeckung an. Sie können sogar telefonieren, wenn die Netzabdeckung per Satellit diese Möglichkeit zulässt. Aber beachten Sie, dass das Telefonieren auf allen Flugreisen komplett untersagt ist, denn die Mitreisenden könnten sich gestört fühlen. Die Verbindungen stehen am Ende mit auf der Mobilfunkrechnung und dann stellen Sie auch fest, dass Roaming mit einem Satelliten recht teuer ist. Eine Verbindung kann Sie bis zu 30 Euro für einen Megabyte kosten.

Achtung:

In Flugzeugen gelten der Datenkostenairbag und die weltweiten Informationspflichten der Mobilfunkanbieter im Moment noch nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung greift in den Flugzeugen nicht, denn es handelt sich nur um terrestrische Verbindungen, also um Verbindungen an Land. Schalten Sie das mobile Gerät während des gesamtes Fluges am besten aus oder in den Flugmodus, denn dann erleben Sie am Ende keine teuren Überraschungen.

  • WLAN im Flugzeug

Die zweite Möglichkeit für die Nutzung eines mobilen Gerätes im Flugzeug ist WLAN, denn dabei handelt es sich um eine kostengünstigere Möglichkeit als eine Verbindung mit einem Satellit. Gerade auf Langstreckenflügen bieten die Airlines heute die WLAN-Verbindung im Flugzeug an. Sie müssen sich einfach nur anmelden, damit Sie das WLAN im Flugzeug nutzen können. Natürlich entstehen für die WLAN-Nutzung auch Kosten und sie werden zusätzlich abgerechnet. In der Regel wird dazu die Kreditkarte belastet.

Sie können zwischen ganzen Pakten oder einer stundenweisen Nutzung entscheiden, denn nur wenige Fluggesellschaften bieten die WLAN-Nutzung kostenlos für ihre Passagiere an.

Wichtig ist, dass Sie zuerst die Preise für WLAN an Board checken und während des Fluges setzen Sie das Smartphone einfach in den Flugmodus, so dass die Internetverbindung über WLAN hergestellt werden kann.

Schiffe – Telefonieren und Surfen

Sie müssen ein paar Dinge beachten, wenn Sie Ihr Smartphone oder das Tablet auf einem Kreuzfahrtschiff nutzen wollen. Ansonsten entstehen enorm hohe Kosten und der Urlaub gerät schnell in Vergessenheit.

 

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Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handy im Flugzeug

1. Warum sollte ich mein Handy im Flugzeug ausschalten?

Sie sollten im Flugzeug das Smartphone im Idealfall in den Flugmodus setzen oder ausschalten, denn die Piloten müssen Funk hören und durch ein eingeschaltetes Smartphone können Störgeräusche entstehen.

2. Was passiert, wenn sich mein Smartphone im Flugmodus befindet?

Wenn Sie das Handy in den Flugmodus schalten, dann schalten sich alle Signale ab und Sie brauchen das Handy nicht komplett ausschalten.

3. Kann ich im Flugmodus angerufen werden?

Nein, der Anrufer bekommt die Information, dass der Angerufene nicht erreichbar ist, denn es gibt keine Netzfunktion und somit verpassen Sie den Anruf.

4. Kann ich im Flugmodus WhatsApp Nachrichten empfangen?

Nein, denn die Verbindung ist offline und demnach erhalten Sie die Nachrichten erst, wenn Sie den Flugmodus wieder deaktivieren.

5. Ist die Nutzung des Flugzeug-WLANs teuer?

Die Nutzung des Flugzeug-WLANs ist nicht so teuer wie die Internetverbindung über einen Satellit, aber die Airlines haben unterschiedliche Kosten. Informieren Sie sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten.

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Datenklau bei EasyJet: Hacker erbeuten Daten von neun Millionen Kunden

Bei der Fluggesellschaft EasyJet ist es zu einem Datenleck gekommen. Hacker haben Presseberichten zufolge neun Millionen Kundendaten abgefangen. Welche Daten die Hacker erbeuteten und ob Sie von dem Datenklau betroffen sind, erfahren Sie im Artikel.

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Fazit

Heute geht nichts mehr ohne Smartphone, Tablet und Co. und somit wird auch die Flugreise durch die mobilen Geräte bestimmt. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie die mobilen Geräte im Idealfall ausschalten oder in den Flugmodus setzen, damit Sie keine hohen Kosten zu erwarten haben.

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Handy und Urlaubszeit: hohe Mobilfunkkosten durch Roaming auf See https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/ https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/#respond Tue, 25 Jun 2019 13:00:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=25540 Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff

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Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff gilt nämlich keine EU-Roaming-Verordnung. Deshalb sind die Preise oft unerwartet hoch.

Die Nutzung des Smartphones ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Da spielt es keine Rolle, ob wir Zuhause, im Auto, Zug oder auf hoher See sind. Doch Vorsicht: Auf dem Wasser gelten die Obergrenzen für das Roaming nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung, nach der Kosten im Ausland häufig zu den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden, gelten hier nicht. Das bedeutet, dass Sie leicht in eine Kostenfalle geraten können.

In der Vergangenheit meldeten sich bei der Verbraucherzentrale immer wieder Nutzer mit überhöhten Telefonrechnungen nach dem Urlaub. Häufig sind diese auf die Nutzung des Handys auf Fähr- oder Kreuzfahrtschiffen zurückzuführen. Die auf See entstehenden Kosten für das Telefonieren oder Surfen sind oft deutlich höher als an Land. Eine automatische Kostenbegrenzung von etwa 60 Euro greift auf Schiffen leider nicht. Wer hier nicht aufpasst, zahlt für eine verhältnismäßig kurze Nutzung oft dreistellige Beträge.

Kreuzfahrt Schiff Symbolbild
(Quelle: pixabay.com/wasi1370)

Warum kostet das Telefonieren auf dem Wasser überhaupt mehr Geld?

Auf hoher See können keine Verbindungen über terrestrische Mobilfunknetze hergestellt werden. Die bekannten Mobilfunknetze decken nur den Bereich auf dem Land ab, aber nicht auf dem Meer. Damit Urlauber auf Fähren und Urlaubsschiffen telefonieren können, müssen diese mit einer speziellen Technik ausgestattet sein. Die Nutzung dieser ist verhältnismäßig teuer. Oft wird über die genauen Kosten nicht sehr transparent informiert.

So erklärt die Verbraucherzentrale im August 2018, dass der Anbieter O2/Telefónica seine Kunden zwar mit einer SMS über höhere Kosten informiert, allerdings konkrete Preise schuldig bleibt.

Willkommen an Bord! Bitte beachten Sie: Bei Gesprächen, SMS und Datennutzung in Flugzeugen und auf See entstehen abweichende Kosten zu Ihrer aktuellen Roaming-Option. Die Abrechnung unterliegt keiner automatischen Kostenbegrenzungsfunktion.

SMS von Telefónica an Kunden auf Schiffen und Fähren

Andere Mobilfunkbetreiber informieren ihre Kunden laut der Verbraucherzentrale besser über die konkreten Kosten und bieten einen Kostenairbag. Dadurch bleibt das Kostenrisiko überschaubar. Dennoch sind Überraschungen nicht ausgeschlossen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wie funktioniert das Telefonieren und Surfen auf Schiffen?

Damit Sie auf hoher See mit Ihrem Mobiltelefon telefonieren können, bieten Schiffe ein GSM-Netz über Satellitentechnik an. Das Schiff wird also via Satellit mit den terrestrischen Basisstationen eines Mobilfunkanbieters verbunden. Darüber können Sie telefonieren, SMS versenden und empfangen oder im Internet surfen. Die Preise dafür richten sich nach speziellen Roaming-Abkommen, die der jeweilige Satellitennetzbetreiber mit dem Netzbetreiber der SIM-Karte im Handy vereinbart hat.

Was kosten Telefonate auf Schiffen überhaupt?

Bei den jeweiligen Netzbetreibern gibt es für das Telefonieren, Surfen und SMS schreiben auf Schiffen gesonderte Preislisten. Die Preise sind abhängig von dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber. Teilweise setzt sich der Preis aus einer einmaligen Gebühr pro Verbindung und einem Minutenpreis zusammen. Bei O2 zahlen sie beispielsweise für Gespräche nach Deutschland bei dem Betreiber TIM/ Costa Cruises (ITAGT) 74 Cent pro Verbindung und 4,46 Euro pro Minute. Ankommende Anrufe belasten mit 5,16 Euro pro Minute die Urlaubskasse recht happig. Und wer darüber auch im Internet surft, zahlt pro 100 KB 2,50 Euro (Stand Juni 2019). Das kann schnell sehr teuer werden. 

Informieren Sie sich vor Antritt der Reise darüber, welcher Satellitennetzbetreiber auf dem jeweiligen Schiff verfügbar ist. Anschließend können Sie bei Ihrem Mobilfunkbetreiber die konkreten Kosten für diesen Anbieter erfragen.

Die Verbraucherzentrale hat ausgerechnet, dass der Download von einem Megabyte bei O2/Telefónica rund 25 Euro kosten kann. Wer dann an Bord noch ein zehnminütiges Youtube-Video in HD-Qualität ansieht, kann mit Kosten von zirka 5.000 Euro rechnen.

Wie können Sie sich vor einer überhöhten Rechnung schützen?

Letztlich sollten Sie vor Antritt des Urlaubs genau überlegen, ob Sie auf dem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre wirklich telefonieren müssen. Für die Nutzung des Internets ist häufig eine Bestätigung nötig. Aufgrund der mittlerweile recht günstigen Roaming-Kosten in Europa ist das Roaming auf dem Smartphone häufig aktiviert. Wer auf dem Schiff einen Anruf bekommt oder wie gewohnt telefonieren oder WhatsApp-Nachrichten versenden möchte, tappt schnell in die Falle. Wir empfehlen, dass Sie das Roaming auf Fähren und Schiffen deaktivieren. Besonders schnell lösen Sie das Problem, indem Sie an Ihrem Smartphone den sogenannten Flugmodus aktivieren. Dann wird Ihre SIM-Karte in der Regel deaktiviert und es sind keine Roaming-Verbindungen möglich.

Für weitere Informationen sollten Sie sich auch unseren Ratgeber zum Thema Roaming mit typischen Fallen ansehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
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Welche Erfahrungen haben Sie mit Roaming im Mobilfunk gemacht?

Sind Sie mit Ihrem Mobilfunkbetreiber und der Nutzung des Smartphones im Ausland zufrieden oder haben Sie schon einmal eine unerwartet hohe Rechnung bekommen? Bitte berichten Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel von Ihren Erfahrungen. Mit Ihren Tipps können Sie anderen Lesern behilflich sein.

Sind Sie Kunde von O2 und mit dem Telekommunikationsriesen zufrieden? Tauschen Sie sich mit anderen Lesern über Ihre Erfahrungen mit O2 aus.

Nützliche Links zu diesem Thema

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Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/ https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/#respond Thu, 15 Jun 2017 15:52:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13597 Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument zur Roamingverordnung hier als Download.

Seit dem 15. Juni 2017 sind in den EU Ländern die Roaming-Gebühren weggefallen. Dennoch gibt es ein paar Tücken. Wenn Sie diese nicht beachten, können erhebliche Kosten entstehen. In den Frequently asked Questions (FAQ) werden die meist gestellten Fragen beantwortet. Laden Sie sich die PDF-Datei herunter, wenn Sie selber Fragen zum Wegfall der Roaming-Gebühren haben.

Dennoch sollten Sie beachten, dass auch die FAQ zum Wegfall der Roaming-Gebühren eventuell nicht alle Fragen beantworten kann. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Mobilfunkvertrag oder zu einer geplanten Reise haben, dann sollten Sie Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und Ihre Fragen dort stellen.

Unseren ausführlichen Artikel zum Thema Wegfall der Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 finden Sie bei Onlinewarnungen an dieser Stelle.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Folgende Fragen werden beantwortet

    1. Stimmt es wirklich, dass mir keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn ich auf Reisen in der EU mein Smartphone benutze?
    2. Gibt es bei diesem neuen Recht für mich irgendwelche Ausnahmen oder Kleingedrucktes?
    3. Wie lange kann ich im Ausland Roaming zu Inlandspreisen nutzen?
    4. Gibt es auf Reisen mengenmäßige Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen?
    5. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen automatisch oder muss ich etwas tun, um es zu aktivieren?
    6. Werde ich zum 15. Juni unterrichtet? Und wenn ja, wie?
    7. Was kann ich tun, wenn ich ins Ausland reise, Roaming zu Inlandsgebühren nicht nutzen kann und Aufschläge verrechnet bekomme?
    8. Ich habe bereits einen besonderen Roamingtarif, den ich selbst gewählt habe (zum Beispiel: Ich zahle etwas mehr als den auf EU-Ebene geregelten Roamingpreis in der EU, aber ich erhalte sehr gute Preise für das Roaming in den USA und Kanada, wohin ich oft reise). Kann ich diesen Tarif nach dem 15. Juni 2017 beibehalten?
    9. Ich reise niemals ins EU- Ausland. Bin ich von den neuen Roamingvorschriften betroffen?
    10. Gelten meine neuen Rechte auch, wenn ich von zu Hause meine Freunde im Ausland anrufe?
    11. Muss ich auf Reisen bei Anrufen oder Textnachrichten an einen Freund darauf achten, bei welchem Anbieter er ist, oder ob es sich um eine Festnetz- oder Handy-Verbindung handelt?
    12. Wie kann ich Tarife für Roaming zu Inlandspreisen bei meinen lokalen Anbietern erkennen?
    13. Was kostet es mich, wenn ich auf Reisen angerufen werde?
    14. In welchen Ländern kann ich ab dem 15. Juni Roaming zu Inlandspreisen nutzen
    15. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen auch an Bord von Schiffen innerhalb der EU
    16. Ist es noch immer sinnvoll, sich für längere Reisen im Ausland (über 2 Wochen) vorübergehend eine lokale SIM-Karte zu besorgen?
    17. Ich reise o ins Ausland/Ich plane einen langen Auslandsaufenthalt. Wie kann ich feststellen, ob ich immer noch Roaming zu Inlandspreisen nutzen kann?
    18. Zu Hause kann ich unbegrenzt telefonieren und SMS versenden. Habe ich auch beim Roaming zu Inlandspreisen Anspruch auf unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand?
    19. Mein Vertrag sieht für zu Hause ein unbegrenztes Datenvolumen vor. Wie erfahre ich, welches Datenvolumen ich beim Roaming zu Inlandspreisen bekomme?
    20. Zu Hause habe ich kein unbegrenztes Datenvolumen. Wie kann ich feststellen, ob ich beim Roaming zu Inlandspreisen das gleiche Datenvolumen wie zu Hause in vollem Umfang erhalte?
    21. Welche zusätzlichen Kosten kann mir mein Anbieter berechnen, wenn ich die Limits beim Roaming zu Inlandspreisen überschreite?
    22. Ich lebe in einer Grenzregion und mein Handy wählt sich o in ein Netz eines Nachbarlandes ein; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    23. Ich arbeite in einem europäischen Land, das nicht das Land meines Wohnsitzes ist; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    24. Kann ich, wenn ich pro Jahr nur 2-3 Wochen im EU-Ausland verbringe, mein nationales Paket nutzen, ohne die Grenzen für das Roaming zu Inlandspreisen zu überschreiten?
    25. Ich habe eine Prepaidkarte. Ist Roaming zu Inlandspreisen auch damit möglich?

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Download der FAQs

Ihre Erfahrungen

Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um zu sagen, ob Ihnen die Datei bei der Beantwortung der Fragen geholfen hat. Fehlen bestimmte Antworten? Wenn ja, welche?

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Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein

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Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-surfen-im-ausland-alle-fakten-zum-wegfall-des-eu-roamings/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonieren-surfen-im-ausland-alle-fakten-zum-wegfall-des-eu-roamings/#comments Wed, 14 Jun 2017 18:28:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13431 Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren Reisen im europäischen Ausland beachten sollten.

Endlich. Auslandsurlauber jubeln. Denn ab dem 15. Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren im europäischen Ausland (EU) weg. Ab diesem Tag telefonieren, simsen und surfen Sie zu den gleichen Preisen wie zu Hause. Auch Inklusivvolumen können im Ausland genutzt werden. Doch wer mit seinem Smartphone unterwegs ist, muss auch einige Fallen beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Sie müssen sich übrigens am 15. Juni keinen Kopf um Ihren Tarif machen. Die Roaming-Aufschläge fallen automatisch weg. Eine Umstellung oder gar ein Tarifwechsel sind wegen der wegfallenden Roaminggebühren nicht notwendig.

Wer gehört zur EU?

Bevor wir die konkreten Fragen zum Wegfall des Roamings in der der EU besprechen, wollen wir erst einmal aufzählen, welche Länder in der EU sind. Denn Achtung: Die Schweiz beispielsweise ist kein EU-Land, obwohl sie mitten in Europa liegt.

Symbolbild EU
(Quelle: pixabay.com/WerbeFabrik)

Folgende Mitgliederstaaten hat die EU aktuell (13.06.2017):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakai
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Das Vereinte Königreich hat mit dem Brexit den Ausstieg aus der EU beschlossen. Allerdings bleibt es noch so lange in der EU, bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind.

Es gibt zusätzlich Länder, welche sich der Roaming-Verordnung angeschlossen haben. Dazu zählen

  • Liechtenstein, Norwegen und Island.
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sonderfall Schweiz

Wie schon erwähnt, gehört die Schweiz nicht den EU-Mitgliedsstaaten an. Dennoch gibt es einige Mobilfunkanbieter, die die Schweiz bei einem Neuvertrags-Abschluss beziehungsweise mit der Umstellung den EU-Ländern gleichstellt. Demzufolge fallen dann auch dort die Roaming-Gebühren weg. Sie müssen sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob die Schweiz in Ihrem Vertrag als EU-Land behandelt wird.

Übrigens: Auch die Türkei betrifft diese Sonderregelung in einzelnen Fällen. Sicher, weil das Land bei den Deutschen als Urlaubsland so beliebt ist.

PDF Download
Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download

Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Gelten unbegrenzte Flatrate und unbegrenztes Inklusivvolumen auch in der EU?

Nein, in Bezug auf Datenflatrates. Datenflatrates können zwar im Ausland genutzt werden. Aber die Mobilfunkbetreiber können Höchstgrenzen festlegen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter, welche Obergrenzen festgelegt wurden. Gerade Vielsurfer sollten sich danach erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder im Datenbummelzug zu landen.

Damit Sie sich finanziell nicht ruinieren, wurden „Fangnetzte“ von den Mobilfunkanbietern eingebaut. Beim Erreichen von Kosten in Höhe von 50 Euro muss der Dienstleister Sie auf Ihrem Smartphone informieren. Bei knapp 60 Euro muss sogar die Verbindung automatisch gekappt werden. Als Verbraucher können Sie diese Sperre aktiv wieder aufheben oder gar im Vorfeld höhere oder niedrigere Werte festlegen.

Dieser Schutzmechanismus gilt übrigens auch außerhalb der EU.

Mobiles Datenvolumen können Sie im Ausland ganz leicht sparen. Schalten Sie die mobilen Daten oder das Roaming einfach ab. Denn häufig werden im Hintergrund Apps aktualisiert oder Daten synchronisiert, was in Bezug auf den Verbrauch des Datenvolumens nicht unerheblich ist. In unseren Anleitungen erfahren Sie, wie Sie die mobile Internetverbindung abschalten oder Roaming deaktivieren.

Android Datenroaming und mobile Daten deaktivieren
Android: Datenroaming und mobile Daten deaktivieren und aktivieren

Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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iPhone iPad iOS Mobile Daten Datenroaming steuern
iOS: iPhone und iPad – mobile Daten und Datenroaming deaktivieren/aktivieren

Halten Sie sich mit Ihrem iPhone oder iPad viel im Ausland auf? Haben Sie eine Reise mit dem Flugzeug oder dem Schiff geplant? Oder möchten Sie einfach das mobile Datenvolumen schonen? In diesen Fällen kann

Ein Kommentar

Telefonieren und Simsen

Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen. Das bedeutet, dass sowohl die Anrufe als auch die SMS nach Ihrem Inlandstarif abgerechnet werden. Haben Sie Inklusivminuten, werden die im Ausland genutzten Minuten entsprechend angerechnet. Wer im Heimatland für Telefonie oder SMS eine Flatrate nutzt, kann auch im Urlaub unbegrenzt innerhalb der EU telefonieren.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Auslandsoptionen weiter nutzen?

Einige Mobilfunkverträge beinhalten spezielle Konditionen für Telefonate im Ausland. Normalerweise soll der Mobilfunkanbieter Sie automatisch auf die neuen Konditionen umstellen und gegebenenfalls fragen, ob Sie die Optionen weiter nutzen möchten. Eigentlich sind spezielle Auslandspakete nur noch dann sinnvoll, wenn Sie oft in Länder außerhalb der EU reisen. Ob und wie die Netzbetreiber kombinierte Tarife anpassen, bleibt abzuwarten. Im nachfolgenden Video geht Rechtsanwalt Christin Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Problematik ein:

Gelten die Bedingungen auch für Prepaidkarten?

Grundsätzlich: Ja. Mit einer Ausnahme. Für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen gilt: Liegt der Preis für den Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70 je Gigabyte) darf der Anbieter den Einkaufspreis in Rechnung stellen.

Preisgünstigere Handyverträge aus dem Ausland dauerhaft nutzen – geht das?

Nein. In manchen Ländern sind die Handyverträge deutlich billiger als in Deutschland. Wer aufgrund des Wegfalls des Roamings auf die Idee kommt, eine SIM-Karte im Ausland zu kaufen und diese in Deutschland zu nutzen, wird bald von dem Mobilfunkanbieter hören. Denn „fair use“ ist das nicht.

Wenn Sie die SIM-Karte aus dem Ausland länger nutzen, wird der Anbieter auf Sie zukommen. Wenn Sie dann keine plausible Erklärung (beispielsweise wegen eines Studiums im Ausland) für die lange Nutzung haben, entstehen zukünftig Aufschläge. Diese sind für 2017 wie folgt festgelegt: Telefonie: 3,2 Cent je Minute; SMS: 1,7 Cent pro SMS; Datenvolumen: 7,70 Euro je Gigabyte. Diese Festsetzung gilt übrigens auch, wenn Sie eine deutsche SIM-Karte im Zeitraum von vier Monaten überwiegend im Ausland nutzen. Dabei darf der Mobilfunkanbieter Ihr Roamingverhalten über vier Monate hinweg beobachten.

Vorsicht bei nationalen Tarifen

Es gibt Anbieter, bei denen Sie rein nationale Tarife bekommen. Diese sind dann besonders günstig. Aber im Ausland kann damit weder telefoniert noch gesurft werden. Wenn Sie also einen äußerst billigen Vertrag haben, sollten Sie in Ihren Unterlagen nachsehen oder beim Anbieter nachfragen, ob Roaming überhaupt möglich ist.

Surfen, telefonieren und simsen auf dem Schiff und im Flugzeug

Vorsicht, egal, in welchen Gewässern Sie durch die Meere schippern, hier gelten keine Roaming-Abkommen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten für WLAN und Telefonat auf dem Schiff. Meist läuft die Verbindung über Satellit und ist dementsprechend teuer. Die Gebühren erfragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Wenn kein maritimer Telekommunikationsanbieter vorhanden ist, wird ein Satellitentelefon benötigt.

Daher unser Tipp: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie am besten in den Flugmodus wechseln (WLAN und mobile Daten deaktivieren) beziehungsweise das Gerät ausschalten. Auch Ihre Mailbox sollten Sie deaktivieren, da sonst für die eingehenden Anrufe enorme Kosten entstehen können.

Gleiches gilt für die Reise in Flugzeugen.

Übrigens: Die für die Roaming-Gebühren im nicht europäischen Ausland geltenden Fangnetze gelten auf Schiffen und in Flugzeugen nicht. Die Notbremse bei knapp 60 Euro existiert also nicht.

Android Datenroaming und mobile Daten deaktivieren
Android: Datenroaming und mobile Daten deaktivieren und aktivieren

Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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iPhone iPad iOS Mobile Daten Datenroaming steuern
iOS: iPhone und iPad – mobile Daten und Datenroaming deaktivieren/aktivieren

Halten Sie sich mit Ihrem iPhone oder iPad viel im Ausland auf? Haben Sie eine Reise mit dem Flugzeug oder dem Schiff geplant? Oder möchten Sie einfach das mobile Datenvolumen schonen? In diesen Fällen kann

Ein Kommentar

Anrufe aus Deutschland (Heimatland) in EU-Länder

Hier lauert eine Kostenfalle. Denn selbst wenn Sie aus Deutschland nur mal schnell mit dem Hotel noch Ihre Ankunft abklären wollen, wird dieser Anruf ganz normal nach Ihrem Mobilfunkvertrag als Auslandsgespräch tarifiert. Diese Art Auslandsgespräche sind nicht Gegenstand der neuen Roaming-Verordnung.

Wen kann ich anrufen?

Befinden Sie sich im EU-Ausland können Sie abgehende Gespräche zu den Konditionen Ihres Inland-Tarifs führen. Werden Sie dort nach Taktung oder Minutenpreisen abgerechnet, so geschieht das auch bei abgehenden Telefonaten aus dem EU-Ausland. Verfügen Sie über eine Flatrate, nutzen Sie diese für Ihre Anrufe. Besonders praktisch: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone im Ausland befinden, können Sie Telefonnummern im Mobil- oder Festnetz in der gesamten EU zu den neuen Roaming-Konditionen anrufen.

Weitere Tipps und Tricks

Damit keine Kosten entstehen und Datenvolumen gespart wird, sind manche Einstellungen am Smartphone besonders wichtig. Auch die richtige Internetnutzung kann erheblich Datenvolumen sparen. Was können Sie also tun?

Geräte richtig einstellen

Wenn Sie hohe Kosten vermeiden und das Datenvolumen sparen möchten, sollten Sie an die Einstellungen Ihres Smartphones denken. Deaktivieren Sie beispielsweise das automatische Herunterladen von App-Aktualisierungen und E-Mails im mobilen Netz.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
Internet & Smartphone im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Nutzen Sie Offline-Navigationen

Navigationssoftware funktioniert oft nur mit einer entsprechenden Internetverbindung. Wenn Sie ohne Navigation im Ausland nicht klar kommen, sollten Sie sich eine Offline-Navigation vom Zielland/Zielort installieren. Damit schonen Sie Ihr Datenvolumen in jedem Fall.

Lieber WLAN statt SIM-Karte

Nutzen Sie im Ausland vorzugsweise WLAN-Netzte. Damit Sie dort sicher surfen, bieten sich VPN-Tools an.

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie einen öffentlichen Hotspot mit dem Smartphone mithilfe von VPN-Tunneln sicher nutzen.
Smartphone: Sicher per VPN im öffentlichen WLAN

Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Was sind VPN-Tunnel? Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet

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Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Grenzgänger aufpassen!

Machen Sie in einer Grenzregion Urlaub oder arbeiten Sie gar in einem anderen EU-Land? Dann müssen Sie nur aufpassen, dass sich Ihr Smartphone einmal am Tag in das Telefonnetz des heimischen Anbieters einwählt. Das gilt dann im Sinne der Fair-Use-Regelung als Anwesenheitstag.

Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die EU Länder. Sind Sie an der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, sollten Sie darauf achten, dass sich das Telefon nicht automatisch in das fremde Telefonnetz einwählt. Beim Surfen, telefonieren und SMS schreiben entstehen dann nämlich Kosten.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Roaming haben, schreiben Sie diese in die Kommentare. Die Fragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Weitere Ratgeber finden Sie auf Onlinewarnungen.de.

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iPhone: Verbrauchtes Datenvolumen und Datenroaming-Verbrauch anzeigen https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/iphone-verbrauchtes-datenvolumen-und-datenroaming-verbrauch-anzeigen/ https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/iphone-verbrauchtes-datenvolumen-und-datenroaming-verbrauch-anzeigen/#respond Wed, 14 Jun 2017 14:41:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13409 Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Heutzutage ist

Der Beitrag iPhone: Verbrauchtes Datenvolumen und Datenroaming-Verbrauch anzeigen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

Heutzutage ist es fast überall Standard, dass wir mit dem Smartphone das Internet nutzen. Hier mal schnell eine WhatsApp-Nachricht gesendet oder eben das nächste Restaurant ausfindig gemacht. Das Smartphone ist unser treuer Begleiter. Aber wissen Sie eigentlich, wie viele mobile Daten Sie täglich nutzen?

Nein, dabei ist das aber ganz einfach. Denn alle Informationen hält Ihr iPhone für Sie bereit. Da aber nur wenige wissen, wie Sie das verbrauchte Datenvolumen abrufen und die Statistik löschen, haben wir für Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung vorbereitet, die Ihnen dabei hilft.

Warum es sinnvoll ist, die Statistiken zurückzusetzen

Die Löschung Ihrer Statistik ermöglicht es Ihnen, ganz genau zu verfolgen, wie viele mobile Daten Sie in einem gewissen Zeitraum verbrauchen. Das kann sich dann lohnen, wenn Sie im Ausland unterwegs sind und den Überblick über Ihren Verbrauch behalten möchten. Zwar werden ab dem 15. Juni die Roaming-Gebühren im Ausland entfallen, jedoch gilt das nur für EU-Länder. Generell sollten Sie bei der Nutzung von mobilen Daten im Ausland immer aufmerksam die Informations-SMS der entsprechenden Netzbetreiber lesen, um hohe Roaming-Kosten zu vermeiden.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Mobiles Datenvolumen checken und Statistik zurücksetzen

In der folgenden Schritt für Schritt-Anleitung erfahren Sie, wie Sie das verbrauchte mobile Datenvolumen einsehen und die Statistik zurücksetzen.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone1. Um Ihr verbrauchtes Datenvolumen auf dem iPhone zu ermitteln, öffnen Sie zunächst die „Einstellungen“.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone2. Im nächsten Schritt wählen Sie „Mobiles Netz“ aus.

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone3. Unter „Mobiles Netz“ werden Ihnen die Dauer Ihrer Anrufe und die Datennutzung angezeigt. Die Datennutzung ist aufgeteilt in „Aktueller Zeitraum“ und „Roaming“. Letzteres zeigt Ihnen die Datennutzung im Ausland an.

Weiter wird Ihnen hier die Nutzung der mobilen Daten nach App aufgelistet. So können Sie direkt sehen, welche App am meisten Datenvolumen verbraucht.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone4. Um die Statistiken zurückzustellen, scrollen Sie unter „Mobiles Netz“ bis ganz nach unten. Klicken Sie auf „Statistiken zurückstellen“

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone5. Sie werden nun erneut gefragt, ob Sie die Statistiken wirklich zurücksetzen möchten. Bestätigen Sie die Frage mit einem Klick auf „Statistiken zurücksetzen“. 

Mobile Datennutzung im Blick- Anleitung für das iPhone6. Anschließend werden die Statistiken für die Datennutzung und die Anrufe im aktuellen Zeitraum auf 0 gesetzt.

Ihnen hat diese Anleitung geholfen? Auf Onlinewarnungen.de finden Sie noch mehr Wissenswertes rund um Ihr iPhone oder iPad.

Fragen und Erfahrungen zum Thema mobile Datennutzung …?

… dann schreiben Sie uns einen Kommentar in das dafür vorgesehene Feld unterhalb des Artikels. In der Regel werden Fragen innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

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