Inkasso Übersicht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Inkasso Übersicht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie ohne hohe Kosten an Ihr Geld! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63987 Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen. Sie haben eine

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Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geringe Summen lassen sich mit dem sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren eintreiben, wenn Sie Ihr Geld von einem Anbieter nicht innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist bekommen.
  • Im Vergleich zu einer Klage ist das Mahnverfahren deutlich günstiger und Sie kommen meist viel schneller an Ihr Geld.
  • Zuerst fordern Sie den Schuldner mit einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung auf und wenn er dann nicht zahlt, dann leiten Sie das Mahnverfahren ein.
  • Durch das Mahnverfahren verzögert sich die Verjährung der finanziellen Ansprüche.

Sie haben eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, dann spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online-Händler, eine Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter handelt. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, damit Sie an Ihr Geld kommen. Gerade bei kleineren Summen lohnt sich die Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

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Geldforderungen mit dem Mahnverfahren durchsetzen

Sie haben online Ware bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt, aber die Kaufpreiserstattung lässt auf sich warten.

In der Regel winken die Anwälte dankend ab, denn bei dem geringen Streitwert sind die Anwaltsgebühren und der Aufwand viel zu hoch. Also lohnt sich eine Klage aufgrund des geringen Geldbetrages eher nicht, aber was können Sie machen?

In diesen Fällen lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren, denn die Vorteile sind eindeutig. Mit dem Mahnverfahren sparen Sie eine Menge Anwaltskosten und das Verfahren ist nicht so aufwendig wie eine Klage. Zudem läuft das Mahnverfahren fast automatisch ab, so dass Sie keine Gerichtsverhandlung brauchen, auch wenn die Gegenseite sich gegen die Forderung ausspricht.

Aber Achtung: Lassen Sie die Forderungen auf keinen Fall verjähren!

In der Regel verjähren die einfachen Geldforderungen nach drei Jahren und wenn Sie auf eine Rückzahlung warten, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, wenn Sie Ihr Geld noch erhalten wollen.

Wichtig ist, dass eine einfache Zahlungsaufforderung meist nicht ausreicht, um eine Verjährung zu verhindern. Sie müssen das sogenannte Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten und dazu gehört entweder eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren.

Bei dem Mahnverfahren handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches nicht umfangreich ist und Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht verhelfen kann. Zuerst müssen Sie behaupten, dass Sie einen Zahlungsanspruch haben, aber eine inhaltliche Prüfung findet meist nicht statt. Es kommt erst zu einer Prüfung, wenn der Angehmahnte einen Widerspruch einleitet und es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Eine geltend gemachte Forderung per Mahnbescheid muss also Hand und Fuß haben.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
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Das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

Mit diesen fünf Schritten können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

  • Mahnung schreiben

Sie haben eine ausstehende Zahlung nicht erhalten, dann sollten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Mahnung schreiben, so dass Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern können. Der erste Schritt ist wichtig, damit Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Es ist nicht verpflichtend, dass Sie den Schuldner dreimal anmahnen müssen, denn eine zugestellte Mahnung ist ausreichend.

Sie müssen bei der Mahnung darauf achten, dass die Forderung klar und deutlich zu erkennen ist.

  • Nennen Sie den Grund für die Forderung und die genaue Höhe.
  • Setzen Sie eine Zahlungsfrist und in der Regel spricht man von zwei Wochen.
  • Geben Sie Ihre Bankverbindung an.
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer von der Rechnung müssen im Mahnschreiben vorhanden sein.
  • Versenden Sie das Mahnschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifel das Verschicken auch nachweisen können.
  • Mahnbescheid beantragen

Sie haben die Mahnung geschrieben und trotz gesetzter Zahlungsfrist ist nichts passiert, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber denken Sie daran, dass das Mahnverfahren streng formalisiert ist. Das bedeutet, für die einzelnen Schritte im Verfahren sind Vordrucke vorhanden und dessen Nutzung ist zwingend vorgeschrieben.

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen, damit Sie das Verfahren beginnen können. Das Gericht stellt dem Schuldner im nächsten Schritt einen Mahnbescheid mit der Post zu.

Den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids können Sie entweder mit Hilfe des offiziellen Vordrucks machen oder online bestellen. In allen größeren Schreibwarenläden bekommen Sie einen entsprechenden Antrag.

Sie können den Mahnantrag aber auch direkt online als Barcodeantrag stellen oder als online übermittelte Datei, wenn eine Signaturkarte vorhanden ist. Dann wenden Sie sich an das Mahnportal der Bundesländer. Dort finden Sie auch eine genaue Anleitung, wie Sie den Mahnbescheid ausfüllen müssen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.

Das Gericht stellt Ihnen alle weitere Formulare für das Mahnverfahren zur Verfügung.

Die Bezeichnung des Anspruches muss genau erfolgen, damit Sie eine Verjährung verhindern können. Die Anspruchsart können Sie entweder mit einer vorgegebenen Liste machen oder als freie Formulierung.

  • Zustellung des Mahnbescheides

Das Amtsgericht kümmert sich um die Zustellung, wenn Sie einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides gestellt haben.

Im Grunde hat der Mahnbescheidempfänger drei Möglichkeiten zu reagieren:

  • Er zahlt die offene Forderung und die Sache ist vom Tisch.
  • Es passiert nicht, dann sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Ansprüchen durch einen Gerichtsvollzieher mehr Kraft verleihen.
  • Er legt Widerspruch ein und dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, wenn Sie das beantragt haben. In der Regel kommt das Gericht zum Tragen, welches in der Nähe des Zahlungspflichtigen ist. Sie müssen Ihren Anspruch schriftlich begründen, denn dazu wird das Gericht Sie auffordern. Sie haben die Möglichkeit das selber zu tun, wenn bei kleinen Klagesummen ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Theoretisch können Sie auf einen Anwalt verzichten, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt und Sie diesen auch leicht beweisen können. Beachten Sie, dass allerlei Fristen und Formalitäten beachtet werden müssen. Also sollten Sie eine gewisse Erfahrung mitbringen, wenn Sie kein Risiko in Bezug eines formellen Fehlern eingehen wollen.
  • Es passiert bei einem Widerspruch nicht, wenn Sie keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt haben. Allerdings bleiben Sie auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.
  • Vollstreckungsbescheid beantragen

Nach der Zustellung des Mahnbescheides passiert nicht, dann sollten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Der Hintergrund ist einfach, denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid gibt es einen Vollstreckungstitel und mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.

Einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids können Sie:

  • frühestens nach Ablauf der 14-tätigen Widerspruchsfrist
  • spätestens bis sechs Monate nach Mahnbescheidzustellung stellen.

Sie bekommen den Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht. Der Vordruck ist mit der Geschäftsnummer, dem Betreff und der Rücksendeanschrift ausgestattet und auf der Rückseite befindet sich ein Durchschriftexemplar für die Akten.

Sie erhalten nur mit dem offiziellen Vordruck einen Vollstreckungstitel und der ausgefüllte Bescheid

  • kann von Ihnen selber zugestellt
  • vom Gericht zugestellt

werden. Wenn Sie sich selber um die Zustellung kümmern, dann bekommen Sie zwei Ausfertigungen vom Gericht zugesandt. Handelt es sich um eine gerichtliche Zustellung, dann bekommt nur der Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Das Zustelldatum steht ebenfalls drauf.

Innerhalb einer zwei wöchigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzureichen. In diesem Fall wird es dann zu einem automatischen Zivilprozess kommen.

  • Antrag auf Zwangsvollstreckung

Der Empfänger hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, aber wenn er dies nicht tut, dann hat der Vollstreckungsbescheid die Wirkung eines Urteils. Jetzt können Sie die Zwangsvollstreckung vorantreiben und Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers umsetzen.

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Das richtige Gericht für das Mahnverfahren

In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren, so dass die früher genutzten manuellen und dezentralen Verfahren heute nicht mehr aktiv sind.

Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für das Mahnverfahren. Aber keine Sorge, denn auch wenn Sie den Antrag bei einem anderen Gericht einreichen, dann wird eine Weiterleitung zum zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Antrag erst rechtlich und fristwahrend aktiv ist, wenn er beim zuständigen Mahngericht eingeht.

Gerichtskosten und Zustellkosten

Beim Gericht entstehen durch den Eingang der Anträge Kosten und Sie müssen für die Gerichtsgebühren und die Zustellkosten für die Bescheide selber aufkommen.

Die Gebührenhöhe hängt von der offenen Geldforderung ab.

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Einschränkungen für das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich in erster Linie bei geringen Streitwerten oder einem eindeutigen Sachverhalt.

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

  • Der Schuldner darf für den Mahnbescheid keinen Widerspruch schreiben, denn dann kommt es zu einem normalen Klageverfahren, damit Sie Ihre Forderungen geltend machen können.
  • Der Schuldner muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, denn für einen Schuldner im Ausland sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Für die hier genannten Ausführungen gilt das deutsche Mahnverfahren, also zumindest wenn der Schuldner seinen Wohnsitz innerhalb des Landes hat.

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Das europäische Mahnverfahren

Innerhalb des EU-Raums haben Sie auch die Möglichkeit eine schnelle und kostengünstige Geldeintreibung durchzusetzen.

In einem solchen Fall kommt das europäische Mahnverfahren ins Spiel. Dazu können Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sein. Für europäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig, aber nur wenn es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.

Beim europäischen Mahnverfahren gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Antragsformular „Formblatt A“ aus.
  • Das Gericht stellt einen europäischen Zahlungsbefehl aus und stellt ihn auch zu, wenn der Antrag offensichtlich begründet ist.
  • Das Gericht erklärt den Zahlungsbefehl als vollstreckbar, wenn kein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung eingeht.
  • Danach können Sie den Zahlungstitel auch zwangsweise durchsetzen, aber das muss im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gemacht werden. Kommt es zu einem Einspruch, dann beginnt auch hier ein ordentlicher Zivilprozess.

Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, wenn es um einen Fall mit Auslandsbezug geht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gerichtliches Mahnverfahren

1. Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?

Weitläufig sind viele Menschen der Ansicht, dass drei Mahnungen zu schreiben sind, aber das ist nicht richtig. Gesetzlich ist nur eine Mahnung notwendig.

2. Darf ich bei der ersten Mahnung schon zusätzliche Gebühren aufschlagen?

Schon bei der ersten Mahnung dürfen Sie Mahngebühren verlangen, aber diese sollten verhältnismäßig sein.

3. Sind 12,50 Euro Mahngebühren zu viel?

Grundsätzlich gibt es keine feste Regelung über die Höhe der Mahngebühren, aber grundsätzlich bestimmt die Höhe der Forderung auch die Höhe der Mahngebühren.

4. Wie lange muss ich dem Schuldner zur Zahlung Zeit geben?

In Deutschland wird den Schuldnern meist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, aber auch 30 Tagen gegeben.

5. Wann kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren?

Zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt es meistens, wenn der Schuldner auf die Mahnung nicht reagiert und die offene Forderung nicht bezahlt.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Heute kommt es immer wieder vor, dass offene Forderungen nicht bezahlt werden und dann haben Sie die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Wichtig ist, dass Sie alle formellen Richtlinien einhalten und mit der Mahnung beginnen. Erst, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Es ist deutlich günstiger als eine Klage.

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Gerichtliches Mahnverfahren: Beim Mahnbescheid sofort reagieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:05:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63992 Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort

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Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort handeln, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie die Forderungen und handeln Sie sofort, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
  • Halten Sie die Forderungen für unberechtigt, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Das Gericht prüft im Vorfeld nicht, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
  • Die Lage wird immer schlimmer, wenn Sie nicht reagieren, denn Aussitzen ist auch hier keine Lösung.

Sie ignorieren Mahnungen und Inkassoaufforderungen, dann dauert es nicht lange bis zu gelben Umschlägen, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorhanden ist. Reagieren Sie sofort auf ein solches Schreiben, denn wenn die Forderungen nicht rechtmäßig sind, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür sendet Ihnen das Gericht die entsprechenden Formulare mit, so dass Sie diese in Ruhe ausfüllen können und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können. Wichtig ist, dass Sie das Datum einhalten!

Der nächste Schritt ist mit Sicherheit ein Vollstreckungsbescheid, wenn Sie auf den Mahnbescheid keine Reaktion zeigen. Hier haben Sie die letzte Chance den Gerichtsvollzieherbesuch zu vermeiden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber ein solcher Vordruck liegt dem Schreiben nicht bei.

Schreiben Sie den Einspruch selber und achten Sie darauf, dass der Brief innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gerichtsschreibens wieder beim Gericht vorliegt. Kümmern Sie sich nicht darum, dann steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür!

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Forderung nicht immer berechtigt

Im elektronischen Verfahren werden die Mahnbescheide vom zuständigen Mahngericht beantragt und jede Person kann einen solchen Antrag stellen.

Jeder kann also behaupten, dass eine Forderung besteht und die Gerichte prüfen die erhobenen Forderungen nicht. Im Grunde ist es also gar nicht sicher, dass Sie dem angeblichen Gläubiger Geld schulden oder nicht. Das Gericht leitet das Mahnverfahren automatisch ein, wenn der angebliche Gläubiger die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formulare ausfüllt.

Es gibt einige Gläubiger, die sehr schnell Mahn- und Vollstreckungsbescheide in Auftrag geben und das meistens dann, wenn sie der Meinung sind, dass der Schuldner sich nicht wehrt. Viele Menschen kennen sich im Dschungel der Bürokratie nicht aus und somit werden die Bescheide nur wirksam, weil der Empfänger nicht rechtzeitig reagiert. Aus dem Grund sollten Sie Briefe von Gerichten nicht direkt in den Müll werden, sondern sich sofort um die Angelegenheit kümmern, so dass es nicht zu schlimmen Folgen kommt.

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Wichtigste Regel: Unbedingt rechtzeitig reagieren

Sie können sich kaum noch wehren, wenn Sie die 2-Wochen-Frist ohne eine Reaktion verstreichen lassen. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger auch überzogene Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen unrechtmäßig sind, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Im Prozess muss der Gläubiger Ihnen beweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt. Sie können mit Hilfe von Kontoauszügen beweisen, dass Sie die offenen Rechnungen schon beglichen haben.

Wichtig für Ehepartner

Im Mahnbescheid stehen in der Regel beide Ehepartner, obwohl nur eine Person die Schulden gemacht hat. Auch wenn Sie die Meinung sind, dass Sie mit den Schulden des Partners nichts zu tun haben, sollten Sie sich beraten lassen. Prüfen Sie, ob Sie für die Schulden verantwortlich gemacht werden können. Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn dies nicht der Fall ist. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Gläubigers.

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Forderungen zum Teil berechtigt

Sie müssen nicht die ganzen Forderungen mit einem Widerspruch belegen, denn Sie können auch nur gegen einen Teil der Forderungen protestieren.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich den Bereich der Zinsen anschauen, denn in der Regel sind die Zinsen sehr hoch. Die Hauptforderung ist zwar korrekt, aber die Zinsen müssen Sie nicht unbedingt bezahlen. Es kommt auch vor, dass die Hauptkosten richtig sind, aber die Inkassokosten unzulässig sind.

Sie können mit Hilfe einer Faustregel testen, ob die Zinsen der Forderungen zu hoch angesetzt sind. Die Gläubiger dürfen nur 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Der zulässige Zins liegt sogar nur bei 2,5%, wenn es sich um ein Immobilien-Darlehen handelt. Auf der Internetseite der Bundesbank können Sie den aktuellen Basiszins nachschauen.

Der Basiszinssatz lag im Juli 2018 bei -0,88% und das bedeutet, dass die Forderung gegen den Schuldner nur etwa 4,12% Zinsen beinhalten darf. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, wenn Ihnen die Zinsforderungen oder die Gebühren viel zu hoch vorkommen.

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Widersprüche nicht unsinnig einlegen

Sie sind sich sicher, dass die Forderungen bestehen, dann sollten Sie auch keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen.

Nach einem Einspruch wird der Gläubiger mit Sicherheit ins Klageverfahren gehen und dann fallen weitere Kosten an, darunter Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am Ende zahlen Sie eine Menge Geld, denn Sie werden verlieren.

Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und spielen Sie nicht auf Zeit!

Computer E-Mail Symbolbild
E-Mail Kontopfändung von Kanzlei Baumgarten und Kollegen

Haben Sie auch eine E-Mail mit dem Betreff „Kontopfändung“ von der Kanzlei Baumgarten und Kollegen ([email protected]) bekommen? Ihnen ist keine Forderung bekannt und eine Mahnung haben Sie auch nicht bekommen? Müssen Sie bezahlen oder darauf reagieren?

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2-Wochen-Frist-Einhaltung nicht möglich

Sie haben nicht mit einem gerichtlichen Schreiben gerechnet, waren erkrankt oder im Urlaub und haben somit die 2-Wochen-Einspruchsfrist versäumt, dann haben Sie eine Möglichkeit.

Beantragen Sie bei Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Allerdings müssen Sie das umgehend machen, denn ansonsten verfällt der Grund für eine solche Möglichkeit. In dem Schreiben müssen Sie genau erklären, warum Sie nicht rechtzeitig in der Lage waren, aktiv zu werden. Im Idealfall können Sie Atteste oder andere Belege vorweisen. Dazu gehören:

  • Bestätigungen aus dem Krankenhaus
  • ärztliche Atteste
  • Bahnfahrkarten
  • Hotelquittungen
  • eidesstattliche Versicherungen von Mitfahrern

Den Einspruch müssen Sie auch direkt mitschicken!

2019-08-30 Brief von Expert Ag Inkasso
Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG

Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnbescheid

1. Was genau ist eigentlich ein Mahnbescheid?

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, in dem die Forderungen eines Gläubigers zu finden sind.

2. Was kostet ein Mahnbescheid?

Für einen Mahnbescheid müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen und zurzeit liegen die Gebühren bei etwa 36,00 Euro.

3. Wann erhält man ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid bekommen Sie dann, wenn Sie auf die Mahnung nicht reagieren und der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

4. Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Die Kosten für den Mahnbescheid übernimmt der Schuldner, aber zuerst muss der Gläubiger die Kosten vorstrecken.

5. Wann müssen die Kosten für den Mahnbescheid bezahlt werden?

Die Kosten für den Mahnbescheid müssen sofort bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Mahngericht beantragt wird.

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Fazit

Sie haben Forderungen nicht bezahlt und dann setzen die Gläubiger auf Einleitung des Mahnverfahrens. Direkt nach der Mahnung und nicht Reaktion des Schuldners hat der Gläubiger das Recht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und der Schuldner bekommt ein Mahnbescheid. In einem solchen Fall sollten Sie sofort reagieren, damit es am Ende zu keiner finanziellen Problematik kommt.

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Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:37:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58054 Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten,

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Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten, die Sie nicht beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie ignorieren Mahnungen und Inkassodienst-Schreiben, wenn Sie der Zahlungsaufforderung widersprochen haben und das nachweisen können.
  • Ein gerichtliches Mahnschreiben hat einen ganz anderen Wert und so ein amtliches Schreiben müssen Sie unbedingt ernst nehmen.
  • Das Gericht legt dem gerichtlichen Mahnschreiben ein Widerspruchsformular bei, das Sie unbedingt gründlich ausfüllen müssen.

Nachdem die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht erfolgt ist, kommt die erste Zahlungsaufforderung in Haus. Aber schon vor der Zahlungsaufforderung haben Sie mit einem der zahlreichen Musterbriefe der Forderung widersprochen und demnach müssen Sie auf alle folgenden Schreiben nicht mehr reagieren. Sie brauchen auch bei Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten keine Reaktion zeigen.

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Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung  für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer

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Ernst nehmen sollten Sie ein „echtes“ Mahnschreiben.

Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus, die als echte Mahnschreiben betitelt werden. Bei dem gerichtlichen Mahnschreiben handelt es sich um ein amtliches Formular und dieses Formular kommt per Postzustellung vom Gericht. Jedem gerichtlichen Mahnschreiben ist ein Formular für den Widerspruch beigelegt und mit diesem Formular widersprechen Sie der Geldforderung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ger Gerichtsvollzieher stattet Ihnen in baldiger Zukunft einen Besuch ab, wenn Sie das Widerspruchsformular nicht erstellen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass ein solcher „echter“ Mahnbescheid nur selten vorkommt. Wenn er aber ins Haus flattert, dann wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.

Bei dem gerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit und die liegt darin, dass das Gericht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren im Vorfeld nicht überprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Es gibt nur eine formale Prüfung und danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Verbraucher von Amts wegen zugestellt und wenn die Forderung wirklich vorhanden ist, dann muss der betroffene Verbraucher Widerspruch einlegen. Dafür hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Das Verfahren wird nur weiter vorangetrieben, wenn der Anbieter eine Klage einreicht.

Bei der Verbraucherzentrale finden Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid und können sich das Dokument anschauen. Hierbei handelt es sich um ein Beispiel und wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, dann müssen Sie sofort einen Widerspruch einlegen.

Das Thema der Schufa-Einträge

In den meisten Mahnschreiben wird mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, aber davon lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen.

Kreditmerkmale können nur von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet werden und Auskunft über die einzelnen Einträge gibt die Schufa nur an die Vertragspartner heraus. Die sogenannten Abzockerfirmen sind in den meisten Fällen keine Schufa-Mitglieder, aber darüber gibt es keine Sicherheit. Die Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche die Abzockerfirmen vertreten könnten ebenfalls bei der Schufa-Mitglied sein oder auch nicht.

Nach unserer Auffassung darf auch auf Grundlage der aktuellen Rechtslage keine Übermittlung an die Auskunftei erfolgen, wenn es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

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Wehren Sie sich gegen den unberechtigten Eintrag

Grundsätzlich haben Sie das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei der Schufa einzufordern.

Mit der kostenlosen Auskunft haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, welche Informationen gespeichert sind und von welchen Unternehmen. Jeder Verbraucher sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, so dass Sie sich frühzeitig gegen unberechtigte Einträge wehren können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnungen

1. Was soll ich bei einer unberechtigten Mahnung machen?

Erhalten Sie eine unberechtigte Mahnung, dann verfassen Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch und senden ihn an den Anbieter. Als Alternative wenden Sie sich an einem Anwalt, der sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und alle weiteren Angelegenheiten regelt. Er setzt einen Widerspruch auf und übernimmt die Korrespondenz mit dem Sender des Mahnschreibens.

2. Wann wird ein Inkassodienst eingeschaltet?

Der Inkassodienst wird immer dann eingeschaltet, wenn der Verbraucher in Zahlungsverzug gerät. In der Regel bekommt der Verbraucher erst einige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und erst, wenn diese keinen Erfolg bringen, wird der Inkassodienst eingeschaltet.

3. Kann der Inkassodienst für ein gepfändetes Konto sorgen?

Eine Kontopfändung wird nur vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und dann wird der Gerichtsvollzieher geschickt, der die Pfändung durchsetzt. Der Inkassodienst darf keine Kontopfändung durchführen. Das ist nur mit einem gerichtlichen Beschluss möglich.

4. Welche Zeit vergeht von der Zahlungsaufforderung bis zur Mahnung?

Die Anbieter sind in der heutigen Zeit sehr schnell und meist folgt die erste Mahnung schon 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung. In der Zahlungsaufforderung steht eine Frist und ist diese abgelaufen, kommt es sofort zur Mahnung.

5. Muss ich die Mahnkosten zahlen, wenn ich einen Widerspruch eingelegt habe?

Der Anbieter hat das Recht Mahnkosten zu verlangen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Allerdings sind die Mahnkosten nicht zu zahlen, wenn Sie im Vorfeld einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Bis zur endgültigen Prüfung ist das Verfahren dann zu stoppen.

2017-10-13 Neue Streamingportale mit Rechnung nach 5 Tagen
Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de

Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.

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Fazit

Nach dem Kauf einer Ware kommt es vor, dass Sie einen Widerruf schreiben müssen und in einigen Fällen erhalten Sie dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese müssen Sie nicht reagieren, wenn Sie einen Widerruf verschickt haben. Auch auf Schreiben von Anwälten oder Inkassobüros brauchen Sie nicht reagieren. Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus. Sie sind mit einem Widerrufsformular ausgestattet, dass innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückgeschickt werden sollte.

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Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online prüfen und Betrugsfirmen aufdecken https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-forderung-erhalten-kostenlos-online-pruefen-und-betrugsfirmen-aufdecken/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-forderung-erhalten-kostenlos-online-pruefen-und-betrugsfirmen-aufdecken/#respond Sat, 22 Jan 2022 10:12:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67979 Inkasso-Forderungen sollten nicht sofort bezahlt werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die verlangten Forderungen auch wirklich der Realität entsprechen. Mit Hilfe des Inkasso-Checks können Sie die erhaltenen Inkasso-Forderungen kostenlos überprüfen. Finden Sie heraus,

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Inkasso-Forderungen sollten nicht sofort bezahlt werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die verlangten Forderungen auch wirklich der Realität entsprechen. Mit Hilfe des Inkasso-Checks können Sie die erhaltenen Inkasso-Forderungen kostenlos überprüfen. Finden Sie heraus, ob Sie die Forderungen bezahlen müssen und ob die Höhe überhaupt gerechtfertigt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • 5,8 Millionen Menschen in Deutschland haben schon einmal im Leben eine Inkasso-Forderung erhalten. Das hat im Jahr 2017 eine Forsa-Studie bestätigt und dabei waren 65% der Forderungen unberechtigt, so dass diese nicht eingefordert werden sollten.
  • Mit Hilfe des neuen Inkasso-Checks können Sie solche Forderungen kostenlos überprüfen lassen. Sie erhalten nicht nur eine erste rechtliche Einschätzung, ob Sie die Forderung überhaupt bezahlen müssen, sondern auch, ob die Höhe der Kosten wirklich der Realität entspricht.
  • Sie haben die Möglichkeit einen passenden Brief an das Unternehmen zu schreiben, wenn Sie dem Inkasso-Unternehmen und somit der Forderung widersprechen. Mit dem neuen Service können Sie automatisch einen Widerspruch schreiben.

Inkasso-Schreiben sind keine Seltenheit

Eine Forsa-Umfrage hat rausgefunden, dass 9% aller Deutschen schon mindestens einen Brief von einem Inkasso-Unternehmen erhalten haben. Umgerechnet handelt es sich dabei um 5,8 Millionen Empfänger.

In den Schreiben drohen die Unternehmen schon von Anfang an mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche, aber damit noch lange nicht genug. Sie drohen auch mit einem Hausbesuch und einer Pfändung von vorhandenen Wertsachen und sogar mit Lohn- und Gehaltspfändungen. Durch diese Aussagen beziehungsweise Drohungen sehen die meisten Empfänger sich gezwungen sofort zu reagieren und zahlen die angeblich offene Forderung. Allerdings hat die Studie auch gezeigt, dass um die 65% der Forderungen als unberechtigt einzustufen sind.

Inkasso-Forderungen
Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen von falschen Inkassobüros

Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.

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Kostenlose Überprüfung der Inkasso-Forderungen

Mit Hilfe des kostenlosen Inkasso-Checks erhalten Sie die Möglichkeit den Inkasso-Forderungen ohne Angst zu begegnen. 

Wenn Sie eine Inkasso-Forderung bekommen, dann können Sie sich online direkt ein paar Fragen erläutern lassen und sich Informationen einholen, bevor Sie die Forderung ohne Bedenken bezahlen. Nachdem Sie die Fragen beantwortet haben, erhalten Sie eine erste rechtliche Information, die individuell für Ihren Fall bestimmt ist. Sie haben sogar die Möglichkeit einen generierten Brief an das Inkasso-Unternehmen zu schreiben.

Sollte es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt oder am Ende des Checks bleiben noch Fragen offen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sie erhalten eine unabhängige und vor allen Dingen persönliche Beratung.

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E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

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Der Inkasso-Check

Wenn Sie sich für den Online-Check entscheiden, dann müssen Sie nur ein paar Fragen wahrheitsgemäß beantworten und schon erhalten Sie eine Ersteinschätzung.

Rufen Sie die Seite des Online-Checks auf und drücken Sie auf den Button „Online-Check starten“. Schon können Sie beginnen und dazu müssen Sie die erste Frage beantworten.

  • Haben Sie privat seit Beginn der letzten drei Jahre etwas gekauft oder bestellt und die Rechnung nicht beglichen?

Es stehen verschiedene Antwortmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Antwort werden Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet. Wenn Sie also sicher sind, dass Ihnen weder der Anbieter noch die Forderung unbekannt sind, dann sollten Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Danach werden Sie weitergeleitet und müssen den nächsten Schritt durchführen.

Wenn das der Fall ist, dann sind von Ihnen keine weiteren Angaben notwendig und Sie können sich einen Musterbrief für den Widerruf erstellen lassen. Dazu brauchen Sie nur die eigenen Adressdaten und die des Inkasso-Unternehmens eingeben und schon wird Ihnen ein Musterbrief erstellt. Wichtig ist, dass mit Ihren Daten vertraulich umgegangen wird.

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Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche

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Inkasso-Check – mit oder ohne Adressdaten?

Sie können sich frei entscheiden, ob Sie einen Brief mit Adressdaten oder ohne Adressdaten erstellen lassen. Klicken Sie einfach die entsprechende Abteilung an und lassen Sie sich weiterleiten. Auch das Aktenzeichen ist eine gute Sache, denn das Aktenzeichen muss auf jedem Schreiben vorhanden sein, damit das Unternehmen den Brief der passenden Forderung zuordnen kann.

Sie können sich den Musterbrief mit und ohne Adressdaten im Anschluss einfach ausdrucken und an das Unternehmen senden.

Wichtig ist, dass Sie die offene Forderung vorerst nicht bezahlen und das dem Inkasso-Unternehmen und dem ursprünglichen Anbieter auch mitteilen. Sie können neben dem Schreiben auch weitere Rechte geltend machen und das sollten Sie vorsichtshalber auch tun. Anhand der konkreten Anhaltspunkte lässt sich herausfinden, ob Ihnen die Rechte tatsächlich zustehen oder nicht. Überprüfen Sie auch, ob das Inkasso-Unternehmen überhaupt registriert ist, denn viele Unternehmen arbeiten ohne eine entsprechende Registrierung. Wenn Sie keine Registrierung finden, dann zeigen Sie das Unternehmen beim zuständigen Gericht an, aber weisen Sie die Inkasso-Forderungen trotzdem aus formalen Gründen sofort zurück.

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Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?

Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

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Wichtiger Hinweis zum Inkasso-Check

Der Inkasso-Check dient zur ersten Einschätzung Ihres Falles und dabei wurde die zugängliche Rechtsprechung zur Hilfe genommen.

In vielen Fällen wird die Forderung durch ein Inkassobüro geltend gemacht und im Endeffekt vor einem Amtsgericht verhandelt. Danach sind auch Berufungsinstanzen möglich und somit kommt es auf die Einschätzung des zuständigen Richters an. Dadurch können wir bei der ersten Einschätzung kein Gewähr übernehmen, denn das Gericht kann komplett anderer Meinung sein.

Sie sollten wissen, dass alle bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden und auf dem aktuellen Stand sind. Allerdings übernehmen wir kein Gewähr für die Vollständigkeit.

Es können keine Aussagen zu komplexen Sachverhalten oder in Hinsicht auf eine nicht geschäftsfähige oder beschränkt geschäftsfähige Person getroffen werden. Die Informationen berufen sich auf die Angaben, die Sie gemacht haben und werden von uns nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann sollten Sie sich einen Rechtsbeistand an die Seite holen, denn dann kann eine individuelle Beratung erfolgen. Der Grundsatz, dass Sie offene Forderungen bezahlen müssen, wenn sie zur Recht eingefordert werden, gilt auch weiterhin. Sie sollten es nicht auf einen kostenaufwendigen Rechtsstreit ankommen lassen, nur weil Sie sich gegen die zusätzlichen Kosten wehren wollen, aber wissen, dass die Forderungen eigentlich vollkommen gerechtfertigt sind.

Computer E-Mail Symbolbild
Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger

Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkasso-Forderungen

1. Welche Möglichkeiten habe ich gegen ein Inkasso-Unternehmen?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Forderung handelt. Bei einer unberechtigten Forderung können Sie mit Hilfe des Online-Checks einen Widerruf verfassen und wenn es sich um eine gerechtfertigte Forderung handelt, sollten Sie die Zahlung der offenen Forderung vornehmen.

2. Wie teuer ist der Online-Check?

Der Online-Check ist für Sie kostenlos. Allerdings sollten Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen, denn nur dann kann die Ersteinschätzung auch der Realität entsprechen.

3. Muss ich für den Widerruf beim Inkasso-Check immer die Adressdaten angeben?

Sie haben sich für die Nutzung des Inkasso-Checks entschieden und möchten einen Widerruf verfassen, dann müssen Sie die Adressdaten nicht unbedingt angeben. Sie können die Adressdaten auch im Nachhinein einfügen.

4. Warum muss ich im Inkasso-Check das Aktenzeichen angeben?

Sie geben das Aktenzeichen beim Inkasso-Check an, damit das Schreiben so individuell wie möglich ist. Wenn Sie das Aktenzeichen direkt angeben, dann brauchen Sie das Schreiben nur noch Ausdrucken und Abschicken. Weitere Anpassungen sind nicht mehr notwendig.

5. Wie lange dauert der Inkasso-Check?

Der Inkasso-Check dauert im Grunde nur wenige Minuten, aber Sie sollten sich die Zeit nehmen, um die Angaben richtig und vor allen Dingen vollständig zu machen.

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Amazon / Paypal: Nichts bestellt – Dennoch Mahnung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH – Das sollten Sie tun

Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es

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Fazit

Der Inkasso-Check ist ein kostenloser Service, der Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Briefes hilft und Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls bietet. Innerhalb von wenigen Minuten ist der Inkasso-Check durchgeführt, aber wichtig ist, dass Sie alle Angaben vollständig und korrekt hinterlassen, damit die Ersteinschätzung so realistisch wie möglich ist.

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Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen von falschen Inkassobüros https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-von-falschen-inkassobueros/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-von-falschen-inkassobueros/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:39:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67884 Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.

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Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Briefkasten befindet sich eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens, dann sollten Sie zuerst prüfen, ob die Forderung zu Recht vorhanden ist. Wenn es sich um eine korrekte Forderung handelt, dann müssen Sie bezahlen, aber wenn nicht, dann sollten Sie einen Widerspruch einlegen.
  • Auch wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um eine berechtigte Forderung handelt, sollten Sie die Höhe überprüfen. Die Kosten des Inkasso sind nicht immer angemessen.
  • Die Inkasso-Unternehmen drohen mit Kosten für Gerichtsverfahren, Lohn- und Gehaltspfändungen und sogar mit der Zwangsvollstreckung. Aber davon sollten Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen.
  • Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten, wenn Sie sich in Bezug auf die Inkasso-Kosten nicht sicher sind.

Ein Unternehmen beauftragt einen Inkasso-Dienst, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden und das Geld eingezogen werden muss. Der folgende Beitrag enthält viele wichtige Informationen rund um das Thema Inkasso.

Das dürfen Inkasso-Unternehmen

Das Inkasso-Unternehmen darf in erster Linie die offenen Forderungen eines Unternehmens eintreiben und das bedeutet, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben, dann darf das Inkasso-Unternehmen auf Sie zukommen.

Beispielsweise haben Sie im Internet einen Kauf getätigt und die Rechnung bisher nicht bezahlt. Früher oder später kommt Post vom Inkasso-Unternehmen oder sogar von einem Anwalt. Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Inkasso-Verfahren möglich ist:

  • Sie müssen einen Vertrag abgeschlossen haben und dem Unternehmen das Geld auch noch schuldig sein. Der Anwalt nennt das eine berechtigte Hauptforderung.
  • Zudem müssen Sie mit der Zahlung in Verzug sein.

Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Inkasso-Unternehmen tägig werden.

Wichtig ist, dass ein Inkasso-Unternehmen entweder eine Vollmacht des eigentlichen Unternehmens hat oder die Forderung wurde eingekauft.

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E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen

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Aktuelle Informationen!

Zurzeit sorgen falsche Inkasso-Schreiben für eine starke Verunsicherung in der Bevölkerung. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Firmen (EU Forderungs AG, RIGO Forderungs AG, RIGOVA Forderungs AG), die Briefe versenden und bis zu 270 Euro für angebliche Glücksspiel-Abos einfordern. Die Unternehmen drohen nicht nur mit weiteren Mahnschreiben, sondern auch mit Zwangsvollstreckungen, Pfändungen und Schufa-Einträgen. Dadurch schüren Sie die Angst der Verbraucher. Wenn Sie ein falsches Schreiben eines Inkasso-Unternehmens erhalten, dann reagieren Sie auf keinen Fall und wenden Sie sich direkt an die Polizei.

Der Zahlungsverzug

Viele Verbraucher sind der Meinung, dass der Zahlungsverzug rechtlich erst aktiv beginnt, wenn Sie drei Mahnungen keine Beachtung schenken und genau das ist aber falsch.

Der Gesetzgeber hat ganz eindeutig eine Regelung, wann es zu einem Zahlungsverzug kommt. Richtig ist, dass Sie im Zahlungsverzug sind, wenn

  • Sie eine Rechnung erhalten haben und im Anschluss eine Mahnung kommt, die Sie nicht beachten.
  • die Rechnung mit einem Mahnhinweis ausgestattet ist.
  • beim Abschluss des Vertrags eine feste Zahlung vereinbart wurde und die Forderung nicht zu dem festen Termin beglichen ist. Wenn Sie sich an den Termin nicht halten, dann muss der Vertragspartner Ihnen weder eine Rechnung zustellen, noch eine Mahnung.

Die Rechnung mit Mahnhinweis beinhaltet einen solchen Absatz:

„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen.“

Das Unternehmen braucht Ihnen keine weitere Rechnung oder Mahnung schicken, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen die Zahlung nicht durchgeführt haben. Dann sind Sie automatisch im Zahlungsverzug.

2019-08-30 Brief von Expert Ag Inkasso
Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG

Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich

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Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen

Sobald das Inkasso-Unternehmen seine Arbeit aufnimmt, weil Sie ihre Rechnungen für eine längere Zeit nicht bezahlt haben, dann entstehen zusätzliche Kosten.

Es entsteht für das fordernde Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung und diese geben sie an den Schuldner weiter. Zudem muss auch das Inkasso-Unternehmen bezahlt werden und auch diese Kosten werden an den Schuldner weitergereicht.

Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen basieren auf Preise und Konditionen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind. Somit wird deutlich, dass die Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Allerdings kann keine Preistreiberei durchgeführt werden, denn die Kosten des Inkasso-Unternehmens sind gesetzlich geregelt. Das heißt, dass die Kosten für ein Inkasso-Unternehmen nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Anwalt berechnen würde, denn er den Fall übernimmt.

Inkasso Symbolbild
Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?

Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

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Die seriösen Inkasso-Unternehmen erkennen

Wenn Sie eine Rechnung vom Inkasso-Unternehmen bekommen, dann sollten Sie sich diese genau anschauen und prüfen.

Sie müssen jede einzelne Position hinterfragen, denn meist sind die Rechnungen deutlich überhöht.

  • Sie müssen zum Beispiel keine Kontoführungskosten bezahlen, denn die Kontrolle der Forderungen und der Zahlungseingang gehört zu den Aufgaben des Inkasso-Unternehmens und sind mit der Inkassogebühr schon gedeckt.
  • Das Inkasso-Unternehmen muss detaillierte Angaben zur Zinsberechnung machen, wenn auf der Rechnung Zinsforderungen stehen. Das bedeutet, dass nicht nur der Zinssatz, sondern auch der Zeitraum vorhanden ein muss, für den die Zinsen gelten sollen. Zulässig sind Zinsforderungen in Höhe von 5% über dem Basiszins, denn das legt das Gesetz fest.
  • Wenn Sie umgezogen sind und dem ehemaligen Vertragspartner die neue Adresse nicht mitteilen, dann darf das Inkasso-Unternehmen Ihnen 15 Euro für die Ermittlung Ihrer Adresse oder das Nachfragen beim Einwohnermeldeamt in Rechnung stellen. Die Kosten der Einwohnermeldeämter sind zwar recht unterschiedlich, aber Sie können einen entsprechenden Nachweis über die tatsächlichen Kosten vom Inkasso-Unternehmen einfordern.
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Amazon / Paypal: Nichts bestellt – Dennoch Mahnung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH – Das sollten Sie tun

Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es

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Interessant!

Inkassokosten darf das Inkasso-Unternehmen nicht verlangen, wenn die Forderungen gekauft sind. Das Inkasso-Unternehmen betreibt das Inkasso dann in eigener Sache.

Das Zahlen bei Inkasso

Sie müssen nicht immer sofort zahlen, wenn sich ein Inkasso-Unternehmen bei Ihnen meldet. Sie müssen der Aufforderung nur nachkommen, wenn Sie dem Unternehmen das Geld tatsächlich schulden.

Trotzdem müssen Sie nicht für die überhöhten Inkasso-Kosten aufkommen, auch wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind.

Sie zahlen gar nicht, wenn Sie sicher sind, dass Sie mit dem Unternehmen keinen Vertrag geschlossen haben. Dann müssen Sie der Forderung umgehend widersprechen und dazu nutzen Sie einen Brief per Einwurfeinschreiben.

In vielen Branchen sind leider unseriöse Methoden an der Tagesordnung, so dass auch viele Inkasso-Unternehmen mit dubiosen Dienstleistungen zur Kasse bitten. Sie drohen direkt mit Mahnbescheiden und nutzen sogar die Angst vor dem Gerichtsvollzieher aus. Zwangsvollstreckungen und Kontosperrung soll den Forderungen einen deutlichen Nachdruck verleihen. Die Schreiben sind teilweise so undurchsichtig, dass viele Verbraucher nicht wissen, wo die offenen Forderungen überhaupt herkommen. Dazu kommt eine aggressive Wortwahl und Drohungen zu Gerichtsverfahren. Damit erreichen viele Inkasso-Unternehmen ihr Ziel, denn die Betroffenen sind verunsichert und zahlen auch Forderungen, die sie nicht müssen.

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Musterbrief: Abwehr einer unberechtigten Forderung (Inkassobüro) – Download

Plötzlich und unerwartet haben Sie Post von einem Inkassounternehmen im Briefkasten. Angeblich haben Sie Schulden, die Sie begleichen sollen. Doch Sie kennen die angegebene Firma gar nicht. Dann sollten Sie der Forderung mit diesem Musterbrief

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Tipp:

Sie haben eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso-Unternehmen bekommen? Dann verlangen Sie das Original der Vollmacht oder die Abtretungsurkunde des Inkasso-Unternehmens.

Seriöse Inkasso-Unternehmen erkennen

Gemäß §10 des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss jedes Inkasso-Unternehmen registriert sein und dazu gibt es einen Registrierungsbescheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Sie können im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen, ob das Inkasso-Unternehmen registriert ist. Die Prüfung ist kostenfrei. Wenn das Inkasso-Unternehmen nicht registriert ist, dann können Sie es bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Bedenken Sie aber, dass die Registrierung nichts darüber aussagt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt oder nicht. Auch die registrierten Unternehmen arbeiten mit unlauteren Methoden.

Gut zu wissen ist, dass auch Rechtsanwälte ein Inkasso-Verfahren durchführen dürfen und sie müssen nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Sie müssen nur bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert sein.

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Amazon und PayPal: Betrug mit geklauten Daten – Einkauf auf fremde Kosten

Wenn Sie plötzlich eine Rechnung oder Mahnung von Amazon oder PayPal bekommen, dann muss es sich um keine Phishing-Nachricht handeln. Unter Umständen haben Kriminelle auf Ihre Kosten im Internet eingekauft. Dafür benötigen diese nur Ihre

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Wichtig!

Ein seriöses Inkasso-Unternehmen kommuniziert immer transparent und geht auf Ihre Einwände ein. Direkt beim ersten Schreiben muss deutlich sein, für welches Unternehmen die Forderung eingetrieben wird. Dazu muss der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsabschlusses zu sehen sein. Wenn Sie anfragen, dann muss das Inkasso-Unternehmen Ihnen auch weitere Angaben machen, wie

  • die Anschrift des Auftraggebers, aber es reicht nicht aus, wenn ein Postfach genannt wird. Gemeint ist die ladungsfähige Adresse.
  • Name oder Forma des Gläubigers
  • die Umstände des Vertragsabschlusses, denn das ist besonders wichtig, wenn es sich um ein Telefonat handelt.

Sie müssen die Forderung nachvollziehen können und dafür brauchen Sie eine angemessene Frist, aber die wird Ihnen nur von einem seriösen Inkasso-Unternehmen gewährt. Ein Zeichen für ein unseriöses Unternehmen ist, wenn das Schreiben auf zwei Wochen vor der Zustellung datiert ist und die Zahlungsfrist schon seit mehreren Tagen verstrichen ist.

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Wulf Consulting Ltd: E-Mail mit 1. Mahnung ist Betrug

Sie haben eine E-Mail von der Wulf Consulting Ltd mit dem Absender wulf-inkasso.eu ([email protected]) bekommen? Wir erklären, was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat und ob Sie antworten müssen. Wenn eine Mahnung in den

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Schufa-Eintrag durch Inkasso

Ein Schufa-Eintrag oder ein Eintrag bei einer ähnlichen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt und Sie die Rechnung trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt haben.

Es dürfen aber keine Daten übermittelt werden, wenn Sie gegen die Forderung einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Zudem sind Drohungen in Bezug auf einen Schufa-Eintrag nicht zulässig. Sie haben außerdem das Recht den Eintrag, wenn er unberechtigt ist, löschen oder berichtigen zu lassen.

Besuch oder Verurteilung nach Inkasso-Schreiben

Angst machen ist nicht erlaubt und somit müssen Sie den Mitarbeiter des Inkasso-Dienstes nicht in die Wohnung lassen.

Außerdem werden Sie mit Sicherheit nicht einfach so strafrechtlich verurteilt. An vielen Zahlungsaufforderungen hängen Urteile an, aber davon sollten Sie sich nicht irritieren lassen. Sie betreffen immer nur den Einzelfall und haben nichts mit Ihrer Situation zu tun.

Sie brauchen Sie auch nicht durch die folgenden Informationen einschüchtern lassen:

  • das Inkasso-Unternehmen droht Ihnen mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • es wird Ihnen ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid angekündigt.
  • Drohungen in Bezug auf eine Kontosperre oder andere Folgen werden ihnen angedroht
  • nach dem Vollstreckungsbescheid soll eine Zwangsvollstreckung der Bezüge (Rente, Arbeitslosengeld) durch einen Gerichtsvollzieher folgen.
MACRON CONTRACTS LTD Mahnung
Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung  für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer

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Inkasso-Unternehmen und der Gerichtsvollzieher

Grundsätzlich kommt nicht immer direkt ein Gerichtsvollzieher, wenn er vor der Tür steht, denn sind verschiedene Dinge im Vorfeld passiert.

Zuerst muss ein Mahnbescheid verschickt worden sein und diesen muss das Inkasso-Unternehmen bei Gericht beantragen. Wichtig ist, dass das Gericht die Richtigkeit der Forderungen nicht prüft. Also sollten Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerruf verfassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Danach muss der Gläubiger eine Klageschrift bei Gericht einreichen und Sie werden vor der Urteilsverkündung gehört. Kommt das Gericht danach zu dem Schluss, dass Sie die Forderung zu bezahlen haben, dann kann der Gläubiger das Geld mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers einfordern.

Grundsätzlich haben die meisten Unternehmen kein Interesse an einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren. Vor allen Dingen Unternehmen, die Ihnen Verträge oder Gewinnmitteilungen untergeschoben haben.

2019-05-10 USENET SERVICES LIMITED
E-Mail der USENET SERVICES LIMITED mit Forderungen für einen Premium-Account

E-Mails von Usenet.com.de werden derzeit an Verbraucher versendet. Ein offener Betrag, der aus dem Jahres-Abo für einen Premium-Account stammen soll, wird angemahnt. Die Drohung mit Anwalt und Inkasso bei Nichtzahlung,  ist natürlich auch enthalten. Aber sind

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Einspruch einlegen nur bei unberechtigten Forderungen!

Legen Sie keinen sinnlosen Widerspruch ein, denn wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt, dann wird die Forderung durch ein Gerichtsverfahren nur deutlich höher.

Sie müssen mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen, wenn Sie auf ein Mahnschreiben nicht reagieren. Trotzdem haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch zu schreiben. Im gleichen Atemzug müssen Sie die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Dafür wenden Sie sich an einen Rechtspfleger beim Amtsgericht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren und das endet in der Regel mit einem Urteil.

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, dann wird dem Gläubiger ein rechtkräftiger Vollstreckungstitel zugesprochen und dann darf der Gerichtsvollzieher das Geld auch eintreiben. Achten Sie darauf, dass Sie die Fristen nicht verpassen, denn ansonsten kann auch eine unberechtigt Forderung durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

routenplaner-maps.com Pfändung
maps-routenplaner-professionell.online: Abofalle, Mahnung, Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände (Update)

Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine Mahnung und eine Ankündigung für eine Pfändung. Es geht um die Webseiten maps-routenplaner-professionell.online, routenplaner-maps.com, maps-routenplaner.online, maps24-routenplaner.online, routenplaner-maps.website und maps-24-routenplaner.com. Die Macher werden immer dreister. Wir erklären, was es damit auf

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Anspruchsabtretung unterschreiben

Sie sollten bei einem Inkasso-Unternehmen keine Abtretung unterschreiben, denn ansonsten treten Sie ihren Lohnanspruch an das Inkasso-Unternehmen ab.

Solche Abtretungen werden in der Regel bei Ratenzahlungsvereinbarung verlangt und meist handelt es sich um eine Gehaltsabtretung. Aber auch andere Vermögenswerte oder Einkommensarten lassen sich abtreten:

  • Lebens- und andere Versicherungen
  • Lohnsteuer-Rückzahlungen
  • Krankengeld
  • Kontoguthaben

Solche Absätze müssen Sie streichen oder die Unterschrift verweigern, denn wenn Sie eine Abtretung unterzeichnet haben, dann braucht das Inkasso-Unternehmen den Weg zum Gericht nicht einhalten. Das Unternehmen kann sofort an den Arbeitnehmer oder die Bank gehen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.

Für eine Ratenzahlungsvereinbarung kann das Inkasso-Unternehmen zusätzliche Kosten verlangen, aber darauf muss das Unternehmen Sie hinweisen.

Mahnung
Pro Bi Re: Mahnung für Telefonsex-Anruf – Was soll das?

Die Firma Pro Bi Re aus Luxemburg mahnt deutsche Verbraucher und möchte Kosten für einen angeblichen Telefonsex-Anruf geltend machen. Einige Nutzer können sich an den Telefonsex-Anruf gar nicht erinnern und fragen sich, ob sie zahlen

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9 Tipps in Bezug auf die Inkasso-Forderung

Die nachfolgenden 9 Tipps können Ihnen helfen, auf eine Inkasso-Forderung richtig zu reagieren.

  • Überprüfen Sie sofort, ob die Forderungen berechtigt sind und wenn ja, dann sollten Sie umgehend zahlen. Sind die Forderungen unberechtigt, dann legen Sie sofort einen Widerspruch ein und verschicken ihn per Einwurfschreiben. Dadurch haben Sie immer einen Nachweis. Wichtig ist, dass Sie ausführlich die Einwände reinschreiben.
  • Bei Schriftverkehr wenden Sie sich immer an das Inkasso-Unternehmen, aber setzen Sie sich auch mit der Vertragsfirma auseinander. Sie sollte immer eine Kopie des Schreibens erhalten.
  • Sie haben nach Erhalt der Forderung einen Widerspruch eingelegt, aber das Inkasso-Unternehmen schickt Ihnen weiterhin Zahlungsaufforderungen zu, dann verweisen Sie auf den Widerspruch und lehnen Sie eine Geltendmachung als zwecklos unbedingt ab.
  • Es handelt sich um eine unberechtigte Forderung, dann zahlen Sie keinen Cent, denn das könnte Ihnen als Anerkennung der Forderung angerechnet werden. Unterschreiben Sie auch keine Ratenzahlungsvereinbarungen, um den Betrag in kleinen Beträgen abzuzahlen. Wenn Sie eine solche Forderung unterschreiben, dann gestehen Sie die offene Rechnung ein und es wird schwer zu beweisen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.
  • Inkasso-Kosten müssen Sie nicht unbedingt alle bezahlen, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Überprüfen Sie die Kosten genau und zahlen Sie nicht einfach so.
  • Kleine Raten lohnen sich meist nicht, denn dadurch werden die Kosten nur in die Höhe getrieben. Die Forderungen werden trotz der Ratenzahlungen immer höher, weil die Inkasso-Unternehmen teilweise sehr hohe Kosten fordern.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen und das ist immens wichtig!
  • Einschüchterungen sollten an Ihnen abprallen, denn die Drohungen sollen Sie nur zur Zahlung animieren. Wichtig ist, dass Sie sich gut beraten und sich nicht von den Inkasso-Unternehmen unter Druck setzen lassen.
  • Sie erteilen auf keinen Fall Abtretungen.
Privatkonkurs
Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung und zur Sicherung des Lebensunterhalts

Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkasso

1. Was versteht man unter dem Begriff Inkasso?

Unter dem Kürzel Inkasso verbergen sich spezielle Unternehmen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner stehen. Inkasso-Unternehmen werden von Gläubigern beauftragt offene Forderungen einzutreiben.

2. Ist ein Inkasso-Schreiben eine schlimme Sache?

Ein Inkasso-Schreiben ist erst einmal keine schlimme Sache, aber dann gilt es darauf zu reagieren und zwar richtig. Berechtigte Forderungen sind zu bezahlen und für unberechtigte Forderung ist ein Widerspruch zu schreiben.

3. Was muss ich nach einem Inkasso-Schreiben tun?

Prüfen Sie zuerst die Richtigkeit und wenn die Forderungen berechtigt sind, dann sollten Sie die Zahlung veranlassen. Sind die Forderungen nicht korrekt, dann müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einreichen.

4. Darf das Inkasso-Unternehmen mein Konto dicht machen?

Das Inkasso-Unternehmen darf nicht einfach das Konto dicht machen, aber wenn Sie eine Abtretung unterschreiben oder ein entsprechendes Urteil vom Gericht vorliegt, dann ist das durchaus möglich.

5. Wie sinnvoll ist ein P-Konto bei Inkasso?

Das P-Konto ist eine sinnvolle Sache, wenn Sie hohe Schulden haben, Inkasso-Unternehmen Ihnen regelmäßig schreiben und die Titel zur Pfändung erwirkt wurden. Dann schützt das P-Konto Sie vor dem finanziellen Ruin.

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Fazit

In der heutigen Zeit versuchen viele unseriöse Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderung von Verbrauchern einzutreiben, aber wichtig ist, dass Sie richtig und umgehend reagieren. Prüfen Sie immer zuerst die Forderung und dann heißt es den richtigen Schritt machen. Zahlen Sie die berechtigten Forderungen und reichen Sie einen Widerspruch ein, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-von-falschen-inkassobueros/feed/ 0
E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ot-inkasso-e-mail-droht-mit-pfaendungstermin-nicht-zahlen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ot-inkasso-e-mail-droht-mit-pfaendungstermin-nicht-zahlen/#comments Thu, 12 Aug 2021 10:14:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=21561 E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

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E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen? 

Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.

Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.

Inkasso Symbolbild
Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?

Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

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Worum geht es in den Mahnungen und Pfändungsankündigungen überhaupt?

In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.

Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.

Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.

Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:

Archiv älterer Firmierungen
  • SILVIA LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • SIDNEY LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • DARIUS LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • RALPHY LIMITED, 49 152 0136-2518, [email protected]
  • AUSTIN ACCOUNTS & TAX LIMITED, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • AXEL LIMITED, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • CHESTER A HOLDING LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • CORP LIMITED, +493025559884, [email protected], www.corp-inkasso.eu
  • Credit Back Ltd. (Inaksso LTD), +43720816113, +442039368908
  • CRS DEBT RECOVERY LIMITED (Eurotreuhand Inkasso), 03025559884, [email protected]
  • Debt Advisory Help Ltd., +493025559886, [email protected], www.dah-inkasso.eu
  • DEBT AND CREDIT LTD., inkassogroup24.de
  • DEBT BEE LIMITED (Inaksso LTD), [email protected]
  • DEBT CASE LTD, debtcaseinkasso.de, [email protected], 030/56796056
  • DEBT CORRECT LIMITED, +493025559886, [email protected], www.debt-inkasso.eu
  • DEBT EXPERT LIMITED, +493025559886, [email protected], www.expert-inkasso.eu
  • DEBT MANAGER LIMITED, +493025559884, [email protected], www.dml-inkasso.eu
  • DEBT PARTNERS LLP, +493025559884, [email protected], www.dpl-inkasso.eu
  • DEBT PROTECTOR LIMITED, +493025559884, [email protected], www.lpd-inkasso.eu
  • DEBT RECOVERY PLUS LIMITED, +493025559884, [email protected], www.plus-inkasso.eu
  • DEBT SOLUTIONS CENTER LTD, +493025559886, [email protected], www.dscl-inkasso.eu
  • Debt Talk Limited, +493025559884, [email protected], www.dtl-inkasso.eu
  • DEBT WAVE LIMITED, +493025559884, [email protected]
  • DEBTSolutions LTD (Inaksso LTD), [email protected], +43720816113, +442039368908
  • DIGITAL DEBT COLLECTION LTD, +493025559884, [email protected],
  • ENITO INKASSO LIMITED, +493025559886, [email protected], www.enito-inkasso.eu
  • FINANCIAL GUIDANCE LIMITED, +493025559884, [email protected], www.fgl-inkasso.eu
  • FKGinkasso.de Collectors Partners LLP., +442039368908, +4372081611
  • GLOBAL DEBT COLLECTION LIMITED,  +493025559884, [email protected], www.global-inkasso.eu
  • HAAS CAPITAL LLP, +493025559884, [email protected], www.haas-inkasso.eu
  • Homeinkasso.de CLEARDEBT LIMITED, [email protected], 03021780564
  • INKASSO GMBH & CO LTD, +493025559884, [email protected], www.inkasso-gmbh.eu
  • Inkasso LTD DEBT Free LTD, [email protected],
  • INTERNATIONAL INKASSO GROUP LTD, +493025559886, [email protected], www.inkassogroup.eu
  • JASSIES LTD, +49 302 5559-884, [email protected]
  • KREDIT HAUS AG, [email protected],
  • KREDITOR LTD, +493025559886, [email protected], ag-inkasso.de (Mandant: Media ONE Ltd.)
  • KREDITOR LTD, +498920172828, [email protected], inkasso-limited.de (Mandant: MEDIA ADVICE LIMITED)
  • LTDinkasso.de Collectors Partners LLP., [email protected], +43720816113
  • MARKUS HOHL LIMITED,  [email protected], +493025559-884
  • MEIN LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.my-inkasso.eu
  • MEYER & CO LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.meyer-inkasso.eu
  • MMG LTD C/O GILLESPIE ACCOUNTANCY LLP, +49302555 9884, [email protected]
  • NATIONAL DEBT COLLECTION LTD, +493025559884, [email protected], www.national-inkasso.eu
  • NEUMANN LIMITED, +493025559884, [email protected]
  • OTinkasso.com <[email protected]>
  • OWED LIMITED, [email protected], gmbh-inkasso.eu, +493056796056
  • Prolex Inkasso Ltd., [email protected], ProlexInkasso.de, +493021780564
  • SCHNEIDER LIMITED, 03025559884, [email protected], www.schneider-inkasso.eu
  • STEIN FINANCIAL LIMITED, +493025559884, [email protected], www.stein-inkasso.eu
  • THE DEBT COLLECTION AGENCY LIMITED, +493025559884, [email protected], www.inkasso-agency.eu
  • WAGNER LIMITED, 03025559884, [email protected]
  • ARNOLD & CO LTD, 03025559884, [email protected]
  • Gross & CO LLP, 03025559884, [email protected]
  • FISCHER & CO LTD, +49 302 5559-884, [email protected], Fischer-inkasso.eu
  • JUNG ASSOCIATES LTD, +49 302 5559-884, [email protected], www.jung-inkasso.eu
  • WEBER WOLF GROUP INC, +49 302 5559-884, [email protected], www.weber-inkasso.eu
  • BECKER & CO LIMITED, +493025559884, [email protected], www.becker-inkasso.eu
  • KELLERMAN LIMITED, +493025559884, [email protected], kellerman-inkasso.eu
  • WEBER WOLF GROUP INC, +493025559884, [email protected], www.weber-inkasso.eu
  • SIMON & PARTNERS LIMITED, +493025559884, [email protected], www.simon-inkasso.eu
  • ENGEL CAPITAL LIMITED, +493025559884, [email protected], www.engel-inkasso.eu
  • PETER JURGENS PROPERTIES LTD, +49 302 5559-884, [email protected], www.peter-inkasso.eu
  • JACOB JURGENSEN (UK) LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.jacob-inkasso.eu
  • STEPHAN ERDMAN LTD, Telefon +49 302 5559-884, [email protected], www.stephan-inkasso.eu
  • LUDWIG ASSOCIATES LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], ludwig-inkasso.eu
  • ULRICH LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], www.ulrich-inkasso.eu
  • JASON ABBOTT FINANCIAL LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.jason-inkasso.eu
  • MACRON CONTRACTS LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], www.macron-inkasso.eu
  • JEREMI CONSULTANCY LIMITED, Telefon  +493025559884, [email protected], www.jeremy-inkasso.eu
  • HANZ CONSULTANCY LIMITED, Telefon: 030/25559884, [email protected], www.hanz-inkasso.eu
  • JACOBSON ASSOCIATES LIMITED, Tel. +493025559884, [email protected], www.jacobson-inkasso.eu
  • JAMI ASSOCIATES LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.jami-inkasso.eu
  • JOSH LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.josh-inkasso.eu
  • RON ADAMS LTD, 300 St Mary’s Road, Garston, Liverpool, England, L19 0NQ, E-Mail: [email protected]
  • JOSEPH LIMITED, 50 Carnwath Road, London, SW6 3JX, [email protected]
  • SMITH LIMITED, 6th Floor Charlotte Building, 17 Gresse Street, London, W1T 1QL, [email protected]
  • JEREMY JOHNSTON LIMITED, 7 Breda Park, Drumahoe, Londonderry, Northern Ireland, BT47 3S, [email protected], Telefon +4915735987317
  • OLIVER & ASSOCIATES LTD, Mcgills, Oakley House, Tetbury Road, Cirencester, Gloucestershire, United Kingdom, GL7 1US, Tel. +4915735987317, E-Mail: [email protected]
  • HARRY ADAMS LIMITED, 46 Dedham Meade, Dedham, Colchester, Essex, United Kingdom, CO7 6EU, Tel: +49 1573 598 7317, E-Mail: [email protected]
  • DANIEL S. PERRIER LTD., 5 Jupiter House Calleva Park, Aldermaston, Reading, Berkshire, United Kingdom, RG7 8NN, Telefon: 01573/5987317, [email protected]
  • WILLIAM ALLCHIN LTDGlobe Works, Fringford, Bicester, Oxfordshire, OX27 8RJ,
    Telefon: +4915735987317, [email protected]
  • MARKUS LTD, 11a Falmer Road, Enfield, Middlesex, EN1 1PZ, Telefon: +4915236198503, [email protected]
  • BALMER COMMERCIAL FINANCE LIMITED, Telefon: +4915236198503
  • ASHLEY LIMITED, 393 Lordship Lane, London, N17 6AEP, Telefon +4915236198503, E-Mail: [email protected]
  • WILLEY CONSULTANCY LTD, Flat 4, 15 Auckland Road East, Portsmouth, United Kingdom, PO5 2HA, Telefon: 015236198503 E-Mail: [email protected]
  • VERNON AND CO. LIMITED, Ground Floor Stella, Windmill Hill Business Park, Whitehill Way Swindon, Wiltshire, SN5 6NX, Telefon +49 15 23 619 8503, E-Mail: [email protected]
  • STEVE ABBOTT LIMITED, 3 Thomas Road, Kettering, Northants, NN15 6HD, Telefon: +4915236198503, E-Mail: [email protected]
  • LEWIS LIMITED, 7 Queens Gardens, Aberdeen, AB15 4YD, Telefon: 0115237143546, 015237143546, [email protected]
  • MAX LIMITED, Flat 1036 1 Fairmont Avenue, London, E14 9PX, Telefon: 015237143546, Max-inkasso.eu, [email protected]
  • JAKE COMPANY LIMITED, 88 Crawford Street, London, W1H 2EJ, Telefon: +4915237143546, [email protected]
  • LEO LIMITED, 23 Holmes Carr Crescent,, Doncaster, DN11 0QD, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • Wulf Consulting Ltd, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • LOGAN ACCOUNTANTS LIMITED, 120 Foxhunter Drive, Linford Wood, Milton Keynes, MK14 6GD, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • GRAYSON ACCOUNTANCY SERVICES LTD, 237 Greenheath Road, Hednesford, Cannock, South Staffordshire, United Kingdom, WS12 4AZ, E-Mail: [email protected], Tlefon: +49 115 23 71 43 546
  • BRETTON LIMITED, Ward Mackenzie Ltd, Oxford House, 15-17 Mount Ephraim Road, Tunbridge Wells, Kent, England, TN1 1EN, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 115 23 71 43 546
  • EDDE LIMITED, 6 Harcourt Way, Meridian Business Village, Leicester, Leicestershire, England, LE19 1WP, Telefon: +49115237143546, 015237143546
  • GORDY LIMITED, 7 Cromwell Road, Wimbledon London, SW19 8LE, Telefon: 015237143546, E-Mail: [email protected]
  • ARRAN LTD, 51 Jenks Avenue, Kinver, Stourbridge, England, DY7 6AH, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • KENZIE COMPANY LIMITED, 2 Northolt, Griffin Road, London, N17 6HY, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • JASPER LIMITED, 33 George Street, Wakefield, West Yorkshire, WF1 1LX, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • HARVEY & COMPANY LIMITED, Handel House, 95 High Street, Edgware, Middlesex, HA8 7DB, Harvey-inkasso.eu, [email protected], Tel. 015237143546
  • ROBINSON & COMPANY LIMITED, 17 Mandeville Street, Portadown, Craigavon, Co Armagh, BT62 3PB, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • GOGAN LIMITED18-24 Brighton Road, South Croydon,England, CR2 6AA, E-Mail: [email protected]
  • Alistir Nigel BAILEY, 26 Drewray Drive, Taverham, Norwich, Norfolk, England, NR8 6XS, E-Mail: [email protected]
  • MOB MEDIA LTD, Ashley Lane, Shipley,West Yorkshire, BD17 7DB, E-Mail:  [email protected]
  • SIMB LIMITED, 74 Newhouse Crescent, Watford,England, WD25 7HX, Telefon: +49 (0) 201 857 926 79, E-Mail: [email protected]
  • ACTON LLP, 3 Castlegate, Grantham, Lincolnshire, NG31 6SF, Phone: +49 115 23 71 43 546, [email protected], www.acton-inkasso.eu
  • ADDISON & CO LIMITED, 11 Bushey Lane, Sutton, Surrey, England, SM1 1QL, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • AIKEN & CO LLP, Building 2 The Sidings, Antrim Road, Lisburn, Co. Antrim, United Kingdom, BT28 3AJ, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • ALCOTT & ARGYLE MANAGEMENT LIMITED,  F4 Hagley Court South, Level Street, Brierley Hill, England, DY5 1XE, Tel. +49 152 37 14 35 46, [email protected]
  • ALVIN LIMITED, 14 Wandle Road, London, England, SW17 7DW, Tel. +49 152 37 14 35 46, [email protected], Alvin-inkasso.eu
  • ANSON LIMITED, Anson Court, La Route Des Camps, St Martin, Channel Islands, Guernsey, GY4 6AD, Telefon 0152/37143546, [email protected]
  • ARATHORN LTD, Hanover Buildings, 11-13 Hanover Street, Liverpool, Merseyside, L1 3DN, Telefon: +49 152 36 69 87 73, E-Mail: [email protected]
  • ARIEN CONTRACTORS LIMITED, Onega House, 112 Main Road, Sidcup, Kent, DA14 6NE, [email protected], Telefon: 0152/36698773
  • ARLO LIMITED, Elsley Court, 20-22 Great Titchfield Street, London, United Kingdom, W1W 8BE, Telefon: +49 152 36 69 87 73, E-Mail: [email protected]
  • AXTON LIMITED, The White House, 164 Bridge Road, Sarisbury Green, Southampton, Hampshire, SO31 7EH, Telefon: +4915236698773, www.axton-inkasso.eu, [email protected]
  • HADDAN HOMES LTD, Honeysuckle Cottage, 5 Coulston, Westbury, Wiltshire, United Kingdom, BA13 4NX, Telefon: 015236698773, [email protected], haddan-inkasso.eu
  • ABBOTT LIMITED, Banana House Chisels Lane, Neacroft, Christchurch, England, BH23 8JU, Tel. +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected] & CO LIMITED, 124 Stricklandgate, Kendal, Cumbria, LA9 4QG, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • ABEL LIMITED, 37a Blean Hill, Blean, Canterbury, Kent, CT2 9EF, Telefon: +49 152 3669-8773, [email protected], abel-inkasso.eu
  • ADDIS LIMITED, Zone 3 Waterton Point, Brocastle Avenue, Waterton Industrial Estate, Bridgend, CF31 3US, Telefon: 0152/36698773, [email protected], www.addis-inkasso.eu
  • GABRAN CONSULTING SERVICES LIMITED, 42 Crossgate Mews, Harwood Road, Stockport, SK4 3AP, Telefon: +49 152 3669-8773, [email protected], www.gabran-inkasso.eu
  • OSCAR LIMITED, Lothing House, 7 Quay View Business Park, Barnards Way Lowestoft, Suffolk, NR32 2HD, Telefon: 015236698773, [email protected], oscar-inkasso.eu
  • EDWARD & CO LTD, 7 Church Street, Trowbridge, Wiltshire, England, BA14 8DR, Telefon: 015236698773, [email protected]
  • BENJAMIN MORRIS & CO, 18a, Brook House, Brook Street, Neston, Cheshire, United Kingdom, CH64 9XL, Telefon: 015236698773, [email protected], benjamin-inkasso.eu
  • FREDDIE BOWLES LIMITED, Flat 8 14 Frant Road, Tunbridge Wells, United Kingdom, TN2 5SN, Telefon: +4915236698773, E-Mail: [email protected], www.freddie-inkasso.eu
  • SAMUELS GROUP LIMITED, 9 Glengorse, Battle, East Sussex, United Kingdom, TN330TX, [email protected], samuel-inkasso.eu, Telefon: 015236698773
  • BURTON LIMITED, Lanercost, 15 Oaklands Rise, Welwyn, Hertfordshire, England, AL6 0RN, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • HARRIS & CO LIMITED, Marland House, 13 Huddersfield Road, Barnsley, South Yorkshire, S70 2LW, Telefon: 015236698773, [email protected], www.harris-inkasso.eu
  • BAKER LIMITED, Bonnie View Cafe & Stores, Holywell Bay, Newquay, Cornwall, TR8 5P, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • HOLMES ADVISORY LIMITED, 12 Tiverton Way, Tarporley, Cheshire, United Kingdom, CW6 9YJ, Telefon: 015236698773, [email protected], www.holmes-inkasso.eu
  • CONOR LIMITED, 142 Worthington Road, Lichfield, England, WS13 8PG, Phone: 015201362518, [email protected], www.conor-inkasso.eu
  • RIVER LP, 59 Merchant Court 61 Wapping Wall, London, E1W 3SJ, Telefon: +49 152 0136-2518, [email protected], www.conor-inkasso.eu
  • MERCUS TRADING LIMITED, 7 Devonshire Square (Ref: Ra2), London, United Kingdom, EC2M 4YH,
    Telefon: 015201362518 E-Mail: [email protected], www.mercus-inkasso.eu
  • RICKEY BUSINESS LTD, Daniel Consultancy, Morritt House, 54-60 Station Approach, South Ruislip, Ruislip, England, HA4 6SA, E-Mail: [email protected], Telefon: 015201362518
  • MAC FLY LTD, 49 Rainford Road, Billinge, Wigan, England, WN5 7PG,
    Telefon: 015201362518, E-Mail: [email protected]
  • ASTON LIMITED, 323 Caledonian Road, London, N1 1DR, E-Mail: [email protected],
  • Harper Limited, 14 High Street, Cobham, Surrey, KT11 3DY, E-Mail: [email protected]
  • PARKER LIMITED, 9 Wellington Road, Newark, England, NG24 1NJ,+49 152 0136-2518, [email protected]
  • Willow Limited, 32 Bedford Row, London, United Kingdom, WC1R 4HE, [email protected]
  • MAY ONG LTD, Apartment 602, Iona Tower 33 Ross Way, London, England, E14 7GG
  • WYATT LIMITED, Paddock Cottage Nantmawr, Oswestry, Oswestry, Shropshire, England, SY10 9HL, [email protected]
  • EVERLY BIDCO LIMITED, 10th Floor 123 Victoria Street, London, United Kingdom, SW1E 6DE, E-mail: [email protected]
  • ABBAND LTD, 72 Gawber Road, Barnsley, United Kingdom, S75 2AN, [email protected]
  • AERN SOLUTIONS LTD PO Box PO19 7JR, Care Of Taxassist Accountants, 116 The Hornet, Chichester, West Sussex, United Kingdom, PO19 7JR, E-Mail: [email protected]
  • BARRA LIMITED, 96 South Street, Romford, Essex, England, RM1 1RX P, E-Mail: [email protected]
  • BYLE’S OF HYDE LIMITED, 1b The Hollins, Marple, Stockport, Cheshire, England, SK6 6AY
  • REMEDIA LIMITED, 52 South Road, Southall, Middlesex,United Kingdom, UB1 1RQ
  • PAX LIMITED, The Old Chapel, Union Way, Witney,Oxfordshire, OX28 6HD, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • TONALITY MEDIA LTD, 70 Springfield Road, Gatley, Cheadle, England, SK8 4PF, E-Mail: [email protected]
  • FAS LIMITED, Suite 4 77 Beak Street, Soho, London, England, W1F 9DB, E-Mail: [email protected]
  • UM LIMITED. The Barrel Inn 191 Lane End, Chapeltown, Sheffield, England, S35 2UL, E-Mail: [email protected]
  • GOMO LIMITED, 67 Estcourt Road, Gloucester, Gloucestershire, GL1 3LX, E-Mail: [email protected]
  • LESS MEDIA LIMITED, 10 Portland Business Centre Manor House Lane,Datchet, Slough, England, SL3 9EG, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • LAD LIMITED, 13 Clent Road, Handsworth, Birmingham,England, B21 8DJ, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • FAS LIMITED, Suite 4 77 Beak Street, Soho, London, England, W1F 9DB, E-Mail: [email protected]
  • TUM LIMITED, The Barrel Inn 191 Lane End, Chapeltown, Sheffield, England, S35 2UL, E-Mail: [email protected]
  • NINO LIMITED, 6th Floor, 33 Holborn,London, EC1N 2HT, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05, E-Mail: [email protected]
  • TONALITY MEDIA LTD, 70 Springfield Road, Gatley, Cheadle, England, SK8 4PF, E-Mail: [email protected]
  • ELTON LTD Kemp House, 160 City Road, London, United Kingdom, EC1V 2NX, Telefon: +4976723899505, E-Mail: [email protected]
  • MICKEY AFC LTD, 9 Church Street, Kidderminster, United Kingdom, DY10 2AD, Telefon: +4976723899505, E-Mail: [email protected]
  • DOLO LTD, Ground Floor Philbeach House, Dale, Haverfordwest, United Kingdom, SA62 3QU, Telefon: +4944155970420 E-Mail: [email protected]
  • SADO LTD, 89a Little London, Spalding, England, PE11 2UJ, Telefon: +4944155970420, E-Mail: [email protected]
  • LUGUS LIMITED, 4 Kirkbarrow Lane, Kendal, Cumbria, LA9 5DF, Telefon: +4922718043402, E-Mail: [email protected]

Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:

  • GB30HBUK40118430567752
  • GB22HBUK40110078842191
  • GB23HBUK40118460426903
  • GB09HBUK40110068417350
  • GB79HBUK40100094357043
  • GB82HBUK40090022816725
  • GB97HBUK40090621885642
  • GB55HBUK40450802567601
  • GB05HBUK40110091186329
  • GB94HBUK40110081253964
  • GB45HBUK40090004560051
  • GB98HBUK40100031548522
  • GB94HBUK40450812563525
  • GB78HBUK40100031140221
  • GB31HBUK40436560168807
  • GB26HBUK40110091212141
  • DE40100110012620395312
  • DE19100110012623816104
  • GB41HBUK40011831866982
  • GB31HBUK40110051418092
  • GB96HBUK40110061241567
  • GB32HBUK40110001248219
  • GB64HBUK40110011466496
  • GB59HBUK40100011864238
  • GB29HBUK40450852565943
  • GB91HBUK40181231437674
  • GB33HBUK40110081202391
  • GB02HBUK40175780223964
  • GB94HBUK40175720227323
  • GB42HBUK40090052498766
  • GB14HBUK40175770234591
  • DE40100110012621228639
  • NL56BUNQ2033800288
  • GB21HBUK40110051418092
  • GB75HBUK40100062221403
  • GB15HBUK40023101598856
  • GB94HBUK40100032294621
  • GB11HBUK40100041174525
  • GB94HBUK40063063899934
  • GB31HBUK40100094530276
  • GB29HBUK40100065402182
  • GB56HBUK40302521603094
  • GB86HBUK40100064372956
  • GB29HBUK40100065886988
  • GB49HBUK40100034623819
  • GB27HBUK40100013856224
  • GB36HBUK40100038312575
  • GB78HBUK40252732660393
  • GB86HBUK40100008098212
  • GB70HBUK40450852539500
  • GB95HBUK40090035009391
  • GB20HBUK40118450853348
  • GB54HBUK40010432085356

Diese Betreffzeilen werden verwendet:

  • Pfändungstermin am … um … Uhr
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage!
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Mahnverfahren!
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Pfändung!
  • Letzte Mahnung – INKASSO GMBH & CO LTD
  • Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!
  • Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro
  • Letzte Mahnung!
  • 1. Mahnung
  • 1-Mahnung!
  • Erste Inkasso Mahnung!
  • Zweite Mahnung!
  • Dritte Mahnung!
  • Forderung aus Vertrag über vom …, Rechnung vom …

Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:

  • DEG63013 / 14002GBT
  • DERR323344 / 1299GBT
  • Invoice 1299GB
  • GTE456465454

Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:

  • MAY ONG LTD, Mayplay.de
  • INO DIGITAL LTD, InoPlay.de
  • LIST NETWORKS LTD, listplay.de
  • LOLOJO LTD, loloplay.de
  • AJD MOVIE LTD, Playron.de
  • DONART FILM LTD, Playdona.de
  • BOGORI LTD, Playbogo.de
  • GERAS LIMITED, Playgera.de
  • NIONIO LTD, playnion.de
  • DISTEDO LTD, Playdist.de
  • BATHOS MEDIA LIMITED, Playbat.de
  • TAMI SERVICE LTD, Playtami.de
  • DELISH FILMS LIMITED, Playdel.de
  • DORON MEDIA LTD, Playdoro.de
  • ALFORD FILMS LIMITED FrogPlay.de
  • ARA IT LIMITED araplay.de
  • BITE FILMS LTD flixer.de
  • BLIND SIDE FILMS LTD Streamday.de
  • FILM SOHO LIMITED flixfox.de
  • LOXBOX LIMITED flixwood.de
  • AZZURRI FILMS LTD FaxFlix.de
  • FILM SOHO LIMITED Flixfox.de
  • BOHO WOLF LIMITED Flixwolf.de
  • TICKER TAPE LIMITED Tapeflix.de
  • LION FILMS LIMITED Lionflix.de
  • FLIXWOOD LTD Myflixx.de
  • CINESX LIMITED Goldflix.de
  • SAXON FILMS LIMITED Gogoflix.de
  • FILM TAROSVAN LTD Mimiplay.de
  • 5LEX MEDIA LIMITED Lexplay.de
  • TAB MEDIA LIMITED Tabflix.de
  • CHO AND LEE LTD Choflix.de
  • LIMA SERVICE LIMITED Limaflix.de
  • ZUMA FILMS LIMITED Zumaflix.de
  • AFYG LIMITED Streamafy.de
  • GoFilme.de
  • boflix.de
  • Streamjuju.de
  • streamamy.de
  • Streamrex.de
  • flixana.de
  • okflix.de
  • Lolastream.de
  • bafastream.de
  • streameba.de
  • streamder.de
  • Usenet.nl
  • Sostreams.de
  • tinostream.de
  • Streamgun.de
  • linaflix.de
  • playmemo.de
  • MABA LTD filmaba.de
  • UGO BEST LIMITED
  • MOXAL LIMITED
  • MOVIE DOG LIMITED
  • flixkong.de (KONGO BOX LTD)
  • Sadaplay.de (SADA LIMITED)
  • Movoplay.de (MOVO LTD)
  • roxplay.de (Rox Marketing LTD)
  • Lofoflix.de (LOFOTON NORGE LTD)
  • Maneflix.de (MANE SERVICES LTD)
  • judoplay.de (JUDO UK LTD)
  • Sideflix.de (BLIND SIDE FILMS LTD)
  • Miniflix.de (MINIFILMS LIMITED)
  • Heroflix.de (HERO APPS LTD)
  • Teraflix.de (TERA SERVICES LTD)
  • Radaflix.de (RADA GROUP LTD)
  • rayflix.de (RAYMAR FILMS LTD)
  • Mooflix.de (MOO DIGITAL LTD)
  • Cloudflix.de
  • Maflix.de (MA SERVICES LIMITED)
  • Mesflix.de (MESAC LTD)
  • Heloplay.de (HELO LTD)
  • Semoplay.de (SEMANTISE LTD)
  • Bumaplay.de (BUMA LIMITED)
  • Bullplay.de (BULLS GROUP LTD)
  • Playgox.de (FILM FACTORY MEDIA LTD)
  • Playkino.de, Playmov.de (MOVIEBOX MEDIA LTD)
  • Playmono.de (MONO MONO LTD)
  • Playmago.de (MAGO DIGITAL LTD)
  • Playfer.de (FERDS MEDIA LIMITED)
  • Manoplay.de (MANO GROUP LIMITED)
  • FomPlay.de (FOM LIMITED)
  • WagPlay.de (WAGI MEDIA LIMITED)
  • Sadplay.de (SADE MEDIA LTD)
  • FogoPlay.de (FOGON LIMITED)
  • GoraPlay.de (GORADORI LTD)
  • dodplay.de (DODAN LIMITED)
  • Mayplay.de
  • MovPlay.de (MEDIA MOVING LTD)
  • DonPlay.de (DONS MEDIA LTD)
  • MonPlay.de (MONARCH MEDIA LTD)
  • UmiPlay.de (UMIND LTD)
  • BONOBO LTD
  • PlayNog.de (NOGAN FOUNDATION)
  • Playtuto.de (TUTOR FILM LTD)
  • Playgad.de (AD GAD LTD)
  • Filmnox.de (NOX FILMS LIMITED)
  • Playvox.de (VOX MEDIA LIMITED)
  • playre.de (REMEDIA LIMITED)
  • Paxplay.de (PAX LIMITED)
  • Fasplay.de (FAS LIMITED)
  • Doloplay.de (DOLO LTD)
  • Goxplay.de (GOXWELL LIMITED)
  • Finoplay.de (FINOBO LTD)

Wie sehen die E-Mails der angeblichen Inkassodienstleister aus?

Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.

Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)

So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:

11.09.2019 Erste Inkasso Mahnung! von ron-inkasso.eu <[email protected]>

1. Mahnung

Sehr geehrte/r … ,

Unser Mandant (Grindplay.com) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Ihre Registrierungsdaten:

IP-Adresse: 2a02:21b0:644d:50a1:c8af:ccb5:6df7:6dff
Browser: Firefox 64.0
Betriebssystem: Windows 10.0
Internetanbieter: Wingo network NTS Workspace AG

leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT
Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )
Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 10.09.2019

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus

Rechnungsbetrag 395,88 €
zzgl. Verzugszinsen 23,86 €
zzgl. Mahngebühren 96,50 €
Gesamt: 516,24€

bis zum 13.09.2019 zu bezahlen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: RON ADAMS LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB31HBUK40100094530276
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 516,24 Euro

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

RON ADAMS LTD
300 St Mary’s Road, Garston,
Liverpool, England, L19 0NQ

E-Mail: [email protected]

30.04.2019 PFÄNDUNGSTERMIN AM 08.05.2019 UM 14:30 Uhr. von [email protected]

PFÄNDUNGSTERMIN AM 08.05.2019 UM 14:30 Uhr.
Unser Mandant (Mimiplay.de FILM TAROSVAN LTD) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Ihre Registrierungsdaten:

IP-Adresse: 46.182.XXX.50
Browser: Chrome 73.0.3683.86
Betriebssystem: Windows 10.0
Internetanbieter: ODR Technologie Services GmbH

Leider habe Sie die offene Rechnung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :

Hauptforderung: 358,80 Euro
Mahnkosten: 23,86 Euro
Inkassokosten: 96,50 Euro
Gesamtforderung: 479,16 Euro

Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 08.05.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.

Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Tel.: +49 302 55 59 884

Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt.
Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.

Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 479,16 Euro an folgende Bankverbindung :

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: JASSIES LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB11HBUK40100041174525
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: [email protected]

Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, beachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstadsloss.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren:

Tel. +49 302 555 9884

30.04.2019 Zweite Mahnung! von Jeremy-inkasso.eu <[email protected]>

Sehr geehrte/r …,
leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT
Artikel/Dienstleistung: Mimiplay.de FILM TAROSVAN LTD
Rechnungsbetrag: 479,16 €, fällig am 30.04.2019

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 479,16 €, bestehend aus

Rechnungsbetrag 358,80 €
zzgl. Verzugszinsen 23,86 €
zzgl. Mahngebühren 96,50 €
Gesamt: 479,16 €

bis zum 02.05.2019 zu bezahlen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: JEREMI CONSULTANCY LIMITED
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB11HBUK40100041174525
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

JEREMI CONSULTANCY LIMITED
4 Capricorn Centre, Cranes Farm Road,
Basildon, Essex, SS14 3JJ
Phone: +49 302 555 98 84
E-mail: [email protected]

18.03.2019 Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Peter-inkasso.eu <[email protected]>

Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!

Unser Mandant (Lionflix.de LION FILMS LIMITED) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Sie haben Ihre offene Rechnung trotz zweiter Mahnung nicht beglichen. Wir wurden deshalb bevollmächtigt, die Forderung einzutreiben. Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher entstandenen Kosten, die Sie in Folge Ihres Zahlungsverzugs ( DGB § 280.286 ) zu tragen haben in den nächsten 2 Werktagen zu überweisen.

Ihre Registrierungsdaten:
IP-Adresse: 94.134.xxx.211
Browser: Chrome 71.0.3578.99
Betriebssystem: Android OS 5.0.1
Internetanbieter: Versatel Deutschland
Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :
Hauptforderung: 358,80 Euro
Mahnkosten: 23,86 Euro
Inkassokosten: 96,50 Euro
Gesamtforderung: 479,16 Euro
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrags erspart Ihnen weitere Folgekosten und / oder Unannehmlichkeiten. ( Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG )

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: PETER JURGENS PROPERTIES LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB94HBUK40100032294621
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: E-Mail: [email protected]

Sollten Sie dieser letzten Zahlungsaufforderung nicht nachkommen drohen Ihnen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändungen, Pfändungen des Arbeitseinkommens, der Rente u.S.W

Vorab wird zur Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Die zusätzlichen Gerichts und Betreibungskosten fallen ebenfalls zu Ihren Lasten.

Um zusätzliche Gerichts – und Vollstreckungskosten zu vermeiden, legen wir Ihnen nahe den Gesamtrückstand bis zum 20.03.2019 zu begleichen.

Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, beachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstadsloss.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren:

Tel. +49 302 555 9884

Geschäftszeiten

Mo. – Sa.: 08:00 Uhr – 19:00 Uhr

Sind die Forderungen berechtigt und darf die Inkassofirma bei Ihnen pfänden?

Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die  Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.

Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie sollten Sie auf die Androhung reagieren? Nicht überweisen!

Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.

Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.

Vereinbaren Sie keine Ratenzahlungen per E-Mail oder Telefon

Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.

Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:

Guten Tag,

Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.

Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.

Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:

„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“

„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“

Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.

Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]

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Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.

Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.

Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fiese-e-mail-vollstreckung-von-kanzlei-hermann-schockt-empfaenger/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fiese-e-mail-vollstreckung-von-kanzlei-hermann-schockt-empfaenger/#comments Wed, 16 Jun 2021 08:51:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=35999 Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben

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Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben werden. Zahlen Sie nicht. Es handelt sich um eine Fake-Mail.

Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwaltskanzleien ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger.

Aktuell versuchen es Kriminelle erneut. Sie versenden eine E-Mail mit einer Geldforderung. Angeblich geht es um ein Zeitschriften-Abo, ein Gewinnspiel-Abo der DGZ deutsche Gewinnerzentrale oder einen Vertrag mit der TGV-Medienverlag UG. Zusätzlich werden in den E-Mails teils weitere Firmen als Gläubiger oder Zahlungsempfänger genannt, bei denen der Empfänger angeblich Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Neben der Hauptforderung werden auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.

Teilweise setzen die Betrüger mit ihren E-Mails auch auf eine Art Abmahnung. In einigen E-Mails geht es um eine angeblich begangene Urheberrechtsverletzung auf den Streaming-Plattformen kinox.to, kkiste.ag oder Stream.to. Über vergleichbare Abmahnungen per E-Mail haben wir bereits berichtet. Viele Verbraucher sind zunächst geschockt, wenn sie die Forderung von immerhin rund 350 Euro erhalten.

Paragraph Recht Gesetz
Urheberrechtsverletzung: Was ist das?

Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon

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Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei den Absendern um keine existierende Rechtsanwaltskanzleien.

So sieht die E-Mail mit der Forderung aus

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der E-Mail schnell ändern kann. Sollten Sie die E-Mail mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:

Das sind die angeblichen Mandanten der Kanzlei:

Veraltete Firmierungen
  • DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale
  • DGZ GmbH
  • DaoPay GmbH
  • Sofort Pay GmbH
  • Firma COEME
  • ADVANCIA Software Inc. (ADVANCIA inkasso)
  • KELES Vertrieb / M. BESER
  • KELES ENTERTAINMENT LTD.
  • TELESUN Vertrieb Ltd.
  • DZV Vertrieb Ltd.
  • W.E.L.E.S Vertrieb Ltd.
  • ZVG Vertrieb
  • DWG Vertrieb AG
  • PZV Vertrieb Ltd.
  • ZGV Vertrieb AG
  • TGV-Medienverlag UG (Firma existiert nicht)
  • TGV-Medienverlag Ltd. (Firma existiert nicht)
  • MGV-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
  • MA-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
  • GV Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • TGV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • DGZ deutsche Gewinnerzentrale
  • 20th Century Fox™
  • JV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • Marquardt GmbH (Deutschland)

Absender:

Veraltete Kanzleinamen
  • KANZLEI Hermann <[email protected]>
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>
  • Kanzlei-Fischer-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Tel: 0 40 226 379 39, Fax: 0 40 334 634 09
  • KANZLEI für IT Recht <[email protected]> (Asenov-Inkasso-Forderungsmanagement)
  • Asenov-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>
  • Global-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg,  Tel: 0 40 226 379 39, Fax: 0 40 334 634 09
  • KANZLEI ASENOV – Mainzer Landstraße 50, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 247 544 25
  • UNIVERSUM GROUP-Inkasso-Forderungsmanagement, Forderungsmanagment <[email protected]>
  • KANZLEI ASEN SEVERINOV, Schopenhauerstr. 54, 60316 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, KANZLEI <[email protected]>
  • KANZLEI ZORK &Partner, Schopenhauerstr. 54, 60316 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, KANZLEI <[email protected]>
  • KANZLEI Forderungsmanagment O.M.E.K &Partner, Mainzerlandstr. 54, 60325 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, ANWALTSKANZLEI FORDERUNGSMANAGMENT O.M.E.K <[email protected]>
  • KANZLEI BERGER & KOLLEGEN, Mainzerlandstr. 54, 60325 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, 069/24754352, [email protected][email protected]
  • Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Matthias Noll, Uhlanstr. 1, 10623 Berlin, Tel: 030/22183544, [email protected]
  • ANWALTSKANZLEI JANSOCH IT RECHT, Luzernstr. 10, 14469 Potsdam, Tel: 030-221 83 544, email: [email protected]
  • Anwaltsbüro Naumann, Luzernstr. 112, 14469 Potsdam, [email protected], Telefon Tel: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Haas & Kollegen, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, Telefon: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Burger & Partner, Hauptstraße 23, 21465 Wentorf bei Hamburg, Telefon: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Burger & Kollegen, Schönweißstr. 31, 90461 Nürnberg, Tel: 0911- 47 77 68 18, 0911- 47 77 68 19, 0911- 47 77 68 20, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Ahrens & Kraus, Luzernstr. 10, 14469 Potsdam, [email protected]
  • Anwaltsbüro Haas&Kollegen, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Tel: 030-233 22196 oder 030/20966977,  <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Buhrmann, Hauptstraße 13, 21465 Wentorf b. Hamburg, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Matthias Wüster, Luzernstr. 113, 14469 Potsdam, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Kunze und Partner, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Tel: 030-233 22196 oder 030/20966977, [email protected]
  • Anwaltsbüro Markus Wuester , Körnerstr. 21, 90459 Nürnberg, Tel: 0911-4777 6818, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Löwenherz Markus, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911-47776818, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Ahrens&Berger, Zeltnerstr. 1-3 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, <[email protected]>
  • Kanzlei Haas und Kollegen, Lödelstr. 18, 90459 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Löwenherz Markus, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Michael Jahn, Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsoffice Wessler u. Partner, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, , Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Baader, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Markus Behr, Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Matthes, Zeltnerstr. 1-3 90443 Nürnberg, , Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Konstanz, Zeltnerstr. 1-3, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected][email protected]
  • Anwaltsbüro Kraus und Partner (Kanzlei Kraus & Partner), Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911-47776818, 0911/47776819, 0911/47776820,  <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Renate Bergmann, Am Felde 32, 22765 Hamburg, E-Mail:  [email protected], Telefon: 040/60779164
  • Anwaltsbüro Patrick Ziegler, Am Veringhof 11, 21107 Hamburg, E-Mail: [email protected], Telefon: 040/22639320
  • Kanzlei Lehr und Partner, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040/52475354, [email protected]>
  • Anwalt Rainer Klemenz, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 468 993 13, [email protected]
  • Kanzlei Jürgen Hauser & Partner, Neuer Wall 89, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 524 750 22, [email protected]
  • Kanzlei Otto Schmidt, Neuer Wall 119, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 607 790 23, [email protected]
  • Anwaltsbüro Hermann und Partner (Kanzlei Hermann Forderungsmanagement), Neuer Wall 119, 20354 Hamburg, Telefon: 040- 607 791 64, [email protected]
  • Anwaltsbüro Uwe Klein, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040-/60779023, [email protected]
  • Stefan Koch Fachanwalt für IT Recht, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon 040/60779023, [email protected]
  • Anwaltsbüro Stefan Müller, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon 040/60779023,  [email protected]
  • Kanzlei Behrens & Partner, [email protected]
  • Kanzlei Baumgarten und Kollegen, [email protected]
  • Gerichtsvollzieher Horst Richter / Anwaltsbüro Horst Richter, Telefon: 040/60779164, [email protected]
  • Kanzlei Meiser und Kollegen, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040/607 790 23,<[email protected]>
  • STANOS FORDERUNGSMANAGEMENT & INKASSO BÜRO, [email protected], [email protected]
  • Anwaltsbüro Bernhard und Kollegen, Neuer Wall 29, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659885
  • Anwaltzkanzlei Rheinhard Jürgen, Neuer Wall 21, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659880, [email protected]
  • Kanzlei Dressen & Kollegen, Neuer Wall 21, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659880, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Günter Joachim und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht & Strafrecht, Hamburger Meile 11, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 65 98 83, Tel: 040 334 65 98 84, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 88-8, Tel: 040 334 659 88-9, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Küster Nadine, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-0, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-7, Tel: 040 334 659 89-8
  • Kanzlei Veronika Biksadska & Kollegen, Kornstr. 138, 28201 Bremen, Telefon 042198974982, Forderunsmanagment <[email protected]>, [email protected]
  • §Kanzlei Berger und Kollegen, Kornstr. 108, 28201 Bremen, Tel: 0421- 989 749 84, Stephan Berger, [email protected]
  • Kanzlei Bührmann und Kollegen, Achtern Moor 1, 22549 Hamburg, Christian Bührmann, Kanzlei Bührmann und Kollegen <[email protected]>, Tel: 04033465442, 04033465443, 04033465444
  • Kanzlei Meiser & Kollegen, Königstraße 121, 22767 Hamburg, [email protected]
  • Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner, Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin
  • Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen, Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin, Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Partner <[email protected]>

Betreff:

  • Vollstreckung
  • LETZTE VORGERICHTLICHE ABMAHNUNG
  • PFÄNDUNG DROHT
  • Kontopfändung
  • Letzte Mahnung
  • Mahnung
  • Zahlungsaufforderung
  • Unterlassungserklärung
  • AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung – Digitale Zustellung
  • AZ206/6 Elektronische Zustellung – Unterlassungserklärung

IBAN:

  • LT833500010007265973 (Empfänger: O. Keles)
  • GB77 REVO 0099 7010 0469 20 / GB77 REVO00997010046920 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
  • DE04 1001 1001 2624 3153 42 / DE04100110012624315342 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
  • DE84 5123 0800 6507 5757 51 / DE84512308006507575751 (Empfänger: M. AKPINAR)
  • NL62 BUNQ 2044 7498 31 / NL62BUNQ2044749831 (Empfänger: TGV-Konto)
  • NL62 BUNQ 2044 7499 39 / NL62BUNQ2044749939 (Empfänger: Medien Konto)
  • SK88 0900 0000 0050 6100 9212 / SK8809000000005061009212 (Veronika Biksadska)
  • SK36 0200 0000 0024 3021 2758 / SK3602000000002430212758 (Veronika Biksadska)
  • DE65 1001 7997 6612 7106 71 / DE65100179976612710671 (JV-GmbH)

Im Text der E-Mail ist zu lesen:

16.06.2021 AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung - Digitale Zustellung von Rechtsanwälte Voelkers & Partner <[email protected]>

Vorsicht: Der Anhang der E-Mail (AZ2066 Elektronische Zustellung.zip(~4 KB))  enthält Schadsoftware.

Fa. Mustermann GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit stellen wir Ihnen erneut die Unterlassungserklärung im Falle AZ206/6 zu.

Für die auf postalischem Weg bereits erfolgte Zustellung, haben wir von Ihnen leider keine Empfangsbestätigung erhalten.

Aus Datenschutzgründen sind Dokumente in der Elektronischen Zustellung mit einem Passwort versehen.
Bitte benutzen Sie das Passwort: GDM99 um das Dokument zu öffnen.

Mit der zweiten Elektronischen Zustellung verzeichnen wir die Dokumente sofort als _ERHALTEN_

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Schiffer

Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen
Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin

14.05.2021 AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung - Digitale Zustellung von Rechtsanwälte Voelkers & Partner <[email protected]>

Vorsicht: Der Anhang der E-Mail (Aktenzeichen 339-15 RA-VOELKERS.zip(~4 KB))  enthält Schadsoftware.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Rechtssache AZ.: 339/15:
Betreffend eines Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Firma Marquardt GmbH (Deutschland) vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner (Deutschland), bitten wir um Kenntnisnahme der an Sie per Einschreiben zugestellten Unterlassungserklärung.

Bis dato haben wir keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten, weshalb wir Ihnen die Unterlassungserklärung jetzt ein weiteres Mal im Digitalformat übersenden.
Die relevanten Dokumente finden Sie von uns digital signiert, im .PDF Format im Anhang dieser E-Mail.

Aus Datenschutzgründen (DSGVO) muss das Dokument mit einem Passwort versehen sein.

Bitte benutzen Sie das Passwort UMAT9 um das Dokument zu öffnen.

Durch den erhalt dieser E-Mail wird die Unterlassungserklärung von unserer Seite aus als _ZUGESTELLT_ verzeichnet.

Möchten Sie die Kosten und den Aufwand einer Unterlassungsklage vermeiden, ist es sinnvoll, im Zuge der Abmahnung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Bei Fragen geben Sie bitte stets das Aktenzeichen 339/15 an.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina Wesler (Partner)
Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner
Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin

13.08.2020 Unterlassungserklärung von Kanzlei Berger und Kollegen <[email protected]>

Sehr geehrte(r) Frau Maxi Muster,
Bremen, den 12.08.2020
Aktenzeichen: UHR/2020/837…

In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox™
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung
wird anwaltlich versichert. Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 2020-04-01 08:44:33
über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattform.

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.

Im Rahmen eines Staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.

Details zur Ihrer Straftat:
Illegale Webseiten: kinox.to, Stream.to, kkiste.ag
Datum und Uhrzeit: 2020-04-01 08:44:09
Gespeicherte Daten: …

Auskunft durch Internetanbieter:

IP

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf
einen Betrag in Höhe von 1. 897,35 EUR.

Der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:

Schadensersatz …………………………………………………….1. 659, 00 EUR
Rechtsanwaltskosten ………………………………………………. 152,35 EUR
Auskunft- ,und Ermittlungskosten ……………………………… 86,00 EUR
Gesamtsumme …………………………………………………… 1. 897,35 EUR

Unsere Mandantschaft verzichtet auf jegliche Ansprüche und Zahlungen, wenn Sie uns die beigefügte
Unterlassungserklärung ausgefüllt per E-Mail zusenden.

Für die Rücksendung haben wir uns den 14.08.2020 vorgemerkt.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir Straf-, und zivilrechtliche Maßnahmen gegen Sie einleiten.

Mit Freundlichen Grüßen
Stephan Berger
Fachanwalt für Urheberrecht

§Kanzlei Berger und Kollegen
Kornstr. 108
28201 Bremen
Tel: 0421- 989 749 84

10.08.2020 Letzte Mahnung von Forderunsmanagment <[email protected]>

Herr
Max Muster geb. 01.02.1960
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

Aktz.: DGZ/2020-927032
Bremen den, 10.08.2020

Sehr geehrte (r) Frau Max Muster,

Unser Mandant DGZ deutsche Gewinnerzentrale hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten
sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als
Beweismittel verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten
am 18.02.2020 21:47 zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten,
die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
an uns auf das folgende Konto innerhalb von 7 Tagen zu überweisen (Eingang auf unsere Konto).
Zahlungen sind nur an DGZ möglich

Empfänger: DGZ-Zahlungen
IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
Verwendungszweck: Aktz.: DGZ/2020-927032

Bitte geben Sie nur Ihre Aktenzeichen bei Zahlungen als Verwendungszweck an

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung: (Dienstleistungsvertrag 12 X 19,90 €)
238,80€
Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 15,00€
Anwaltskosten (7002 VV RVG) 125,60€
Gesamtforderung:
379,40€

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)

– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

01.07.2020 Zahlungsaufforderung von Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen <[email protected]>

Letzte Mahnung
————————————————————————————————–

Sehr geehrte(r) Max Mustermann,

unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung,
aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag vom 02.03.20,
TGV-Medien GmbH ( Zeitschriften Abo ).
Die von Ihnen, angegebene Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem
Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihrer persönlichen Daten zugestimmt und
den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher
aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
auf das unten angegebene Konto innerhalb 7 Tage zu Überweisen.

Zahlungen sind nur an TGV-Medien GmbH möglich.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 122,88 EUR
Mahnkosten (§ abs 5 RDGEG i.V.m Nr. 2300 VV RVG) 11,28 EUR
Anwaltsgebühren 59,97 EUR
Gesamt 194,13 EUR

Empfänger: TGV Konto
IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
Betrag: 194,13 EUR
Verwendungszweck: PZ/2020-18599

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung,
Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den örtlichen Gerichtsvollzieher,
Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass
eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die
Abgabe der eidesstattliche Versicherung. Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

-(§ 286 Abs. 2 und BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
( ABI. Nr. L 200 S.)

Mit Freundlichen Grüße
Anna Lattwein

Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen
Fachanwalt für Medienrecht

Hamburger Meile 19-47
22083 Hamburg
Tel: 040 334 659 89-7
Tel: 040 334 659 89-8

26.06.2020 Mahnung vonAnwaltsbüro Bernhard und Kollegen <[email protected]>

Forderung der Firma TGV-Medienverlag UG
———————————————————————————————————————

Sehr geehrte(r) …,

unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung,
aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: Zeitschriften Abo MGV-Medienverlag GmbH.
Die von Ihnen, angegebene Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem
Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihrer persönlichen Daten zugestimmt und
den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher
aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
auf das unten angegebene Konto innerhalb 7 Tage zu Überweisen.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 122,88 EUR
Mahnkosten (§ abs 5 RDGEG i.V.m Nr. 2300 VV RVG) 11,28 EUR
Anwaltsgebühren 59,97 EUR
Gesamt 194,13 EUR

Zahlungen sind nur an AK PINARSolution inc. möglich.

Empfänger: M. AKPINAR
IBAN: GB77 REVO 0099 7010 0469 20
Betrag: 194,13 EUR
Verwendungszweck: PZ/2020-12886

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung,
Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den örtlichen Gerichtsvollzieher,
Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass
eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die
Abgabe der eidesstattliche Versicherung. Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

-(§ 286 Abs. 2 und BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
( ABI. Nr. L 200 S.)

Mit Freundlichen Grüße
A. Bernhard Michael

Anwaltsbüro Bernhard und Kollegen
Neuer Wall 29
20354 Hamburg
Tel: 040 334 659 88-5
Tel: 040 334 659 88-6

17.02.2019 419DE-201835376 von Stanos Inkasso <[email protected]>

Sehr geehrte (r) Frau/Herr …,

unser Mandant DGZ GmbH mit Firmensitz in Berlin hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte angemahnte Forderung, aus Ihrer Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: “Deutsche Gewinner Zentrale“ einzuholen.

Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.

Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.

Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die offenen Beiträge,

sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben, an uns auf das folgende Konto innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen:

STANOS Inkasso

IBAN: BE43 9670 1549 4401

BIC: TRWIBEB1XXX

(Steuerfreies Bankkonto)

Bitte geben Sie folgendes Aktenzeichen als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger an:

419DE-201835376S

Ø Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 6 X 45 €) 270,00 Euro

Mahnkosten(§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 25,50 Euro

Gesamtforderung 295,50 Euro

Zahlungen sind nur an die STANOS-INKASSO möglich.

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung per Mail.

Achtung: dies gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.), ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)

– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

Mit freundlichen Grüßen Ihr

STANOS FORDERUNGSMANAGEMENT & INKASSO BÜRO

Dieses schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

04.11.2019 Abmahnung von [email protected]

Per Rückschein National
Frau
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

Ihr Zeichen: UHR-2019/29069
im vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die KELES ENTERTAINMENT LTD.
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 17.02.19 18:08 über Ihrer Internetanschluss im Internet
begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattformen:
kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH) vom 26. April 2017 ( Aktenzeichen C-527/15, Pressemitteilung
sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus Illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß §113 TKG wurde mitgeteilt, das der festgestellte
Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des
Anschlusses begangen wurde, Straf-, und Zivilrechtlich haften.

Details zur Ihrer Straftat:

° Illegale Webseiten: kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc
° Datum und Uhrzeit: 17.02.19 18:08
° Ermittelte Daten: Anschrift des Empfängers
° Gespeicherte Internet Daten:

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe
von 348,89 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:
Schadenersatz………………………………………279,00 EUR
Rechtsanwaltskosten……………………………… 49,89 EUR
Auskunfts-, und Ermittlungskosten…………….20,00 EUR
Gesamtsumme………………………………….348,89 EUR

Um jegliche Strafrechtliche sowie Zivilrechtliche Prozesse zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen
ausgestellte Abmahnung in Höhe 348,89 EUR während der fünftägigen Zahlungsfrist auf das unten angegeben Konto zu begleichen.
Nach ablauf der Frist werden wir Straf-, und Zivilrechtliche maßnahmen gegen Sie einleiten.

Antragsteller:
Empfänger: M. BESER
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: ( Ihr zeichen )
Betrag: 348,89 EUR

Anwaltsbüro Naumann
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 112, 14469 Potsdam
Tel: 030-233 221 96
Tel: 030-209 669 77

02.11.2019 Kontopfändung von [email protected]

Frau
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

-Vorab per Mail-

Ihr Zeichen: GZ/2019-1353

Sehr geehrte (r) Frau Mustermann,

die Firma KELES Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 07.02.19 14:42 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 196,27 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 07.02.19 14:42

Gesamtforderung:

Zahlungen sind nur an die den Gläubiger M. BESER möglich.

110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
6,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
78,98 EUR Rechtsanwaltskosten
196,27 EUR Gesamtforderung per 31.10.2019

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Empfänger: M BESER
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: GZ/2019-1353
Betrag: 196,27 EUR

 

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

 

Anwaltsbüro Naumann
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 112, 14469 Potsdam
Tel: 030-233 221 96
Tel: 030-209 669 77

16.09.2019 Kontopfändung von Kanzlei für IT Recht <[email protected]>

Sehr geehrte (r) Frau Maxi Musterfrau,

die Firma ADVANCIA Software Inc. hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 192,07 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 105,19 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)

Gesamtforderung:

Zahlungen sind nur an die ADVANCIA inkasso möglich.

105,19 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
7,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
78,98 EUR Rechtsanwaltskosten
192,07 EUR Gesamtforderung per 16.09.2019

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Antragsteller:
Empfänger: ADVANCIA
Iban: LU96 3442 0400 0171 6352
Verwendungsszweck: 5401 8715 1648 0686 ( Bitte so angeben )
Betrag: 192,07 EUR

 

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

ANWALTSKANZLEI JANSOCH IT RECHT

Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 10, 14469 Potsdam
Tel: 030-221 83 544
email: [email protected]

Die E-Mail wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Optisch macht die Nachricht dagegen nicht viel her. Und auch inhaltlich lässt der Text sehr zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.

Unterlassungserklärung nicht zurücksenden

In der Abmahnung wegen einer angeblichen Urhebrrechtsverletzung wird zunächst kein Geld, sondern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Senden Sie die Unterlassungserklärung nicht zurück und nehmen Sie auch sonst keinen Kontakt mit der vermeintlichen Anwaltskanzlei Berger und Kollegen aus Bremen auf. Nach unseren Recherchen existiert die Kanzlei nicht.

Überweisen Sie den Betrag nicht

Viele Empfänger überweisen den geforderten Betrag aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN in Bulgarien, Luxemburg, England oder Litauen angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Existiert die Kanzlei beziehungsweise das Inkassounternehmen?

Nein, die im Kopf der E-Mail genannte und als Absender angegebene Kanzlei existiert nicht. Demnach ist diese auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diese E-Mail löschen. Eine echte und tatsächliche Forderung würden Sie per Post erhalten und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.

Sie haben gezahlt? Was ist zu tun?

Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.

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Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich geht es um eine kostenpflichtige Dienstleistung. Wir erklären, ob Sie die Rechnung bezahlen sollen und das Abo bei der Deutsche Gewinner Zentrale kündigen müssen.

Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwälten, Inkasso-Unternehmen oder anderen erfundenen Dienstleistern ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger. Und die Deutsche Gewinner Zentrale ist in letzter Zeit sehr aktiv. Vermeintliche Rechtsanwälte haben per E-Mail eine Forderung der Deutschen Gewinner Zentrale geltend gemacht.

Jetzt versuchen es die Betrüger erneut. Diesmal wurden gleich mehrere Inkasso-Unternehmen frei erfunden. Beispielsweise fordert die EXPERT KASSE INKASSO AG für seinen angeblichen Mandanten „Deutsche Gewinner Zentrale“ bzw. den Dienstleistungsvertrag „Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ einen dreistelligen Betrag. In der 1. Mahnung wird auch gleich mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht, falls der angebliche Schuldner nicht zahlt.

Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei dem Absender um kein existierendes Inkasso-Büro.

So sieht der Brief der Fake-Inkassofirmen aus

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der Nachricht schnell ändern kann. Sollten Sie den Brief mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:

Absender:

  • EXPERT AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Telefon 030/23590368, E-Mail: [email protected]
  • inkasso büro <[email protected]>
  • sepa inkasso <[email protected]>
  • Inkasso FED AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Telefon: 03023590368, E-Mail: [email protected]
  • MON EXPERT INKASSO AG, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt/Main, Telefon 00442081338868 und 01633908254, E-Mail: [email protected]
  • PORTEX INKASSO AG, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt/Main, Telefon 00442081338868 und 01633908254, E-Mail: [email protected]
  • Skirke Marketing Forderungsmanagement, Kurfürstendamm 144, 30708 Berlin
  • Pro Claim AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, 0048223897140, [email protected]
  • Astra EU Inkasso AG, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, 0048223897140, [email protected]
  • Euro DE Inkasso GmbH, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, 0048223897140, [email protected]
  • P EXPERT AG, Leipziger Pl. 15, 10117 Berlin, 00441223926538, [email protected]
  • EXPERT KASSE INKASSO AG, Leipziger Pl. 15, 10117 Berlin, 00441223926538, [email protected]

Betreff:

  • 1. Mahnung
  • 1.Mahnung & Kündigung
  • Letzte außergerichtliche Mahnung
  • Vorpfändung

IBAN:

  • GR92 0172 3530 0053 5310 2036 946
  • GR40 0110 3780 0000 3780 0716 682
  • GR46 0140 9100 9100 0200 2018 467
  • GR62 0260 1400 0001 1020 1080 643
  • GR76 0172 3530 0053 5310 2736 701
  • FR76 3000 4008 0200 0104 8330 365
  • DE35 8709 6124 0200 1074 20
  • PL98 1090 0088 0000 0001 4431 4757
  • PL91 1600 1462 1892 3974 7000 0002
  • PL38 2490 0005 0000 4600 4492 8299
  • PL58 1940 1076 3216 6884 0000 0000

Optisch sehen die unseriöse Mahnungen so aus:

2021-04-26 Expert Inkasso
(Foto: Screenshot)

 

Pro Claim Inkasso Betrug
(Foto: Screenshot)
2019-08-30 1 Mahnung Expert AG Inkasso Fake
(Quelle: Kopie)

Der Brief wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Inhaltlich lässt der Text zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.

Update 03.09.2019 Mittlerweile gibt es wieder neue Inkasso Büros. Allerdings steht jetzt auch nicht mehr die Deutsche Gewinnerzentrale im Text. Vielmehr geht es um einen angeblichen Dienstleistungsvertrag „Top2000 Gewinnspiele / Eurojackpot-49). Es soll an die Pro Claim AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro das Geld auf ein polnisches Konto (IBAN PL98 1090 0088 0000 0001 4431 4757) überwiesen werden.

Update 03.09.2019Das Schreiben ist aktuell von einem neuen Inkasso-Unternehmen im Umkauf. Diesmal schreibt Ihnen die Sasu AG Inkasso aus Berlin (Kurfürstendamm 194). Telefonnummer und E-Mail sind gleich geblieben:Telefon 030/23590368, E-Mail: [email protected].

Als IBAN ist die FR76 1695 8000 0132 7350 3514 022 und als BIC QNTOFRP1XXX angegeben. Als Betreff ist „Letzte außergerichtliche Mahnung“ angegeben.

Update 03.01.2020Aktuell wird das Schreiben mit zwei neuen Unternehmensnamen versendet. Der Inhalt des Briefes entspricht dem oben abgebildeten Schreiben. Es wurden nur ein paar Daten abgeändert. Die Firmen MON EXPERT INKASSO AG  und PORTEX INKASSO AG sollen nun die Absender sein. Es werden die identischen Kontaktdaten angegeben: Telefon 00442081338868 und 01633908254, E-Mail Adresse: [email protected], Adresse: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt/Main.

Als IBAN ist bei der MON EXPERT INKASSO AG die GR62 0260 1400 0001 1020 1080 643 und als BIC ERBKGRAA angegeben. Als Betreff ist „Letzte außergerichtliche Mahnung“ angegeben. Bei der PORTEX INKASSO AG lautet die IBAN: FR76 3000 4008 0200 0104 8330 365, BIC: BNPAFRPPXXX.

Überweisen Sie den Betrag nicht

Viele Empfänger überweisen den Betrag von mehreren Hundert Euro aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.

Existiert das Inkassounternehmen überhaupt?

Nein, das als Absender angegebene Inkasso-Büro existiert in der Regel nicht. Demnach ist diese Firma auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diesen Brief vernichten. Eine echte und tatsächliche Forderung wäre mit allen Pflichtangaben verfasst und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.

Gibt es die Deutsche Gewinner Zentrale?

Nein, auch bei dieser vermeintlichen Firma handelt es sich um ein frei erfundenes Unternehmen. Allerdings bedeutet das nicht, dass es auch ein Flopp ist. Im Gegenteil: Die Firmenbezeichnung Deutsche Gewinner Zentrale wird mit Abwandlungen schon seit Jahren für dubiose Anrufe und unberechtigte Forderungen verwendet. Immer wieder zahlen die Empfänger das geforderte Geld, weil Sie eingeschüchtert werden oder unsicher sind.

Sie haben gezahlt? Was ist zu tun?

Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.

Der Beitrag Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/deutsche-gewinner-zentrale-forderung-von-expert-ag-inkasso-ist-betrug/feed/ 32
Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-post-darauf-sollten-sie-bei-unerwarteten-briefen-achten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-post-darauf-sollten-sie-bei-unerwarteten-briefen-achten/#comments Thu, 17 Sep 2020 10:18:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=27615 Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die Inkasso-Forderungen sind unberechtigt beziehungsweise das Inkasso-Büro nicht zugelassen.

Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe, indem sie falsche Rechnungen an arglose Verbraucher schicken. Besonders beliebt ist eine Masche, bei der die Betrüger vorgeben, das Inkasso einer öffentlichen Stelle oder eines Unternehmens, meist einer Bundesbehörde oder eines bekannten Onlinehändlers, abzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine dubiose Zahlungsaufforderung von einer seriösen unterscheiden und wie Sie am besten reagieren, wenn Betrüger versuchen, Ihnen mit heimtückischen Methoden Geld aus der Tasche zu ziehen.

Seit vielen Monaten warnen wir immer wieder vor unseriösen Inkasso-Briefen. So fordern Inkasso-Firmen beispielsweise viel Geld für die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen. Doch weder das Inkasso-Büro noch das Streaming-Portal existieren in der Realität. Außerdem sind seit Jahren E-Mails im Umlauf, die laut dem Text eine offene Rechnung anmahnen. Tatsächlich sollen über die Mahnungen jedoch Viren verbreitet werden. Die offene Forderung existiert nicht. Dennoch ist die Aufregung beim Empfänger der Zahlungsaufforderungen entsprechend groß.

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Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels

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Woran erkennen Sie eine seriöse Zahlungsaufforderung?

Fast jeder vergisst einmal, eine Rechnung zu begleichen. Irgendwann liegt dann eine Mahnung im Briefkasten. Wenn Sie allerdings ein solches Schreiben erhalten und sich an den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall gar nicht mehr erinnern können, dann ist Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mahnung angeblich von einem Inkassounternehmen stammt und der Ton sehr aggressiv ist. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen bei der ersten Zahlungserinnerung gleich mit Pfändung oder Schufa drohen.

Wenn das Schreiben seriös ist, dann können Sie ihm entnehmen, wofür Sie das Geld angeblich schulden und wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft stattgefunden haben soll. Außerdem geben seriöse Inkassounternehmen an, in wessen Auftrag sie tätig sind. Des Weiteren werden die geschuldete Forderung, die Zinsen, die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren gesondert aufgeführt. Neben einem Aktenzeichen ist in der Regel ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner angegeben.

Ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, können Sie ganz einfach online herausfinden. Dazu stellen die Justizverwaltungen der Länder eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie überprüfen, ob das jeweilige Inkasso-Büro in Deutschland überhaupt eine Zulassung besitzt. Ist die Inkasso-Firma dort nicht verzeichnet, darf sie als Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.

  • Ist das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert und damit zugelassen?
  • Ist der Auftraggeber, Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses angegeben?
  • Sind Forderungen, Kosten, Zinsen und Gebühren ordnungsgemäß ausgewiesen?
  • Haben Sie der Forderung des Gläubigers nicht bereits widersprochen?

Vorsicht vor besonders dreister Abzocke

Einige Betrugsmaschen im Inkasso-Bereich sind besonders dreist. So gibt es Abzocker, die den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen einfach nachahmen. Wenn Sie eine Mahnung von Amazon, einen Gebührenbescheid einer Bundesbehörde oder ein Schreiben von einem renommierten Inkassounternehmen erhalten haben, gibt es eine ganz einfache Methode zu prüfen, ob das Schreiben echt ist. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite des vermeintlichen Gläubigers. Dazu nutzen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene URL, sondern googeln die Seite selbst. Als nächstes gleichen Sie dann die dort angegebene Bankverbindung mit der Bankverbindung ab, an die Sie Ihre Zahlung richten sollen. Wenn es hier keine Übereinstimmung gibt, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Vorsorglich sollten Sie dann noch einmal beim angeblichen Gläubiger direkt nachfragen und die Echtheit des Schreibens überprüfen.

Lassen Sie sich keinesfalls durch kurze Fristen oder die Androhung von weiteren Verzugszinsen oder zusätzlichen Mahngebühren unter Druck setzen. Solche Methoden sind nur ein weiteres Indiz dafür, das es sich um einen Betrug handelt.

Haben Sie das schon gesehen?

Wenn in der Mahnung gedroht wird

Unseriöse Inkasso-Briefe und Mahnungen sind oft von Drohungen und dubiosen Ankündigungen gekennzeichnet. Nicht selten wird mit einem Schufa-Eintrag, dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Inkasso-Büro kann bei Ihnen Zuhause keine Sachen pfänden. Dafür ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den Sie direkt vom Amtsgericht zugestellt bekommen. Und selbst bei einer Pfändung kommen keine Männer mit breiten Schultern, sondern der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.

Auch das Ankündigen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden muss Ihnen keine Angst machen. Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird Ihnen vom Gericht zugestellt und Sie erhalten die Gelegenheit dagegen Einspruch zu erheben. Ebenso müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben, denn dort dürfen nur unbestrittene Forderungen erfasst werden.

Wie reagieren Sie am besten auf dubiose Mahnschreiben?

Zahlungsaufforderungen, aus denen Sie weder den Gläubiger noch das zugrundeliegende Rechtsgeschäft, also zum Beispiel die Bestellung oder den Kauf, entnehmen können, dürfen Sie getrost ignorieren. Um Betrug handelt es sich auch, wenn das Inkasso-Büro keine Zulassung besitzt oder gar frei erfunden ist. Wenn Sie gegen Inkasso-Betrüger vorgehen wollen, können Sie entweder die Verbraucherzentrale oder die Polizei informieren. Wir erklären, wie Sie online eine Anzeige erstatten und was Sie vor Ort bei der Anzeigenerstattung beachten sollten.

Bei allen anderen dubiosen Rechnungen sollten Sie direkt Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und dazu ausschließlich Kontaktdaten nutzen, die Sie eigenständig recherchiert haben. Solange der Gläubiger die Zahlungsaufforderung nicht als authentisch bestätigt hat, halten Sie die Zahlung in jedem Fall zurück. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Mahnschreiben doch begründet war, lohnt sich dennoch ein kritischer Blick auf die Gebühren. Auch Inkassounternehmen übertreiben hier gerne. Wenn Ihnen die Beträge, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung erhoben werden, zu hoch erscheinen, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

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Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte

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Checkliste: So prüfen Sie einen Inkasso-Brief oder eine E-Mail richtig

Häufig ist im Internet zu lesen, dass Inkasso-Schreiben immer per Brief eintreffen. Das ist heute nicht mehr gültig. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch per E-Mail. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich zwingend um Betrug handelt, wenn die Mahnung per E-Mail eingeht.

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Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Post vom Inkasso-Unternehmen prüfen und selbst ableiten, wie Sie darauf reagieren:

  • Prüfen Sie, ob Sie die Forderung kennen und diese zu Recht besteht. Wenn ja, sollten Sie zahlen, allerdings vorher einen Blick auf die Kosten werfen. Zahlen Sie nicht ohne vorherige Prüfung. Beratung bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale.
  • Erhalten Sie von einem zugelassenen Inkasso-Unternehmen eine unberechtigte Forderung, dann sollten Sie widersprechen und nicht zahlen. Begründen Sie möglichst ausführlich, warum Sie den Vertragsabschluss oder die Forderung bestreiten. Senden Sie den Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, um später die Zustellung nachweisen zu können.
  • Post von einem Inkassobüro, welches im Rechtsdienstleistungsregister gar nicht verzeichnet und frei erfunden ist, müssen Sie nicht beantworten.
  • Unberechtigte Forderungen sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Überweisen Sie auch keine anteiligen Beträge und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen für unberechtigte oder unklare Forderungen ab.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit Drohgebärden versucht man, Sie zur Zahlung zu bewegen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, ob die von den Inkassounternehmen beschriebenen Maßnahmen tatsächlich drohen.
  • Studieren Sie unsere Warnungen. Häufig haben wir über bekannte Betrugsmaschen bereits berichtet, sodass Sie schnell wieder ruhig schlafen können.
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen. Prüfen sie hier besonders genau, ob die Forderung berechtigt ist.

Und das Wichtigste: Stecken Sie bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen den Kopf nicht in den Sand. Sie könnten sonst schneller als Ihnen lieb ist in der Schuldenfalle landen. Prüfen Sie die Forderungen und reagieren Sie entsprechend angemessen. Holen Sie sich im Notfall professionelle Hilfe!

Nützliche Links zu diesem Thema

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Amazon / Paypal: Nichts bestellt – Dennoch Mahnung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH – Das sollten Sie tun https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/brief-der-infoscore-forderungsmanagement-gmbh-im-auftrag-von-amazon-payments-europe-s-c-a/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/brief-der-infoscore-forderungsmanagement-gmbh-im-auftrag-von-amazon-payments-europe-s-c-a/#comments Thu, 23 Apr 2020 18:44:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=46816 Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es

Der Beitrag Amazon / Paypal: Nichts bestellt – Dennoch Mahnung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH – Das sollten Sie tun erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es handelt sich mal wieder um Datenmissbrauch.

Amazon ist immer wieder im Gespräch. Mal positiv, mal negativ. Doch auch viele Kriminelle machen sich Amazon zunutze, um ihre Betrügereien mit dem Versandriesen durchzuführen. Zuletzt haben wir von einem großen Datenmissbrauch bei Amazon in Bezug auf die Briefe von Amazon/Arvato zur Monatsabrechnung berichtet.

Jetzt gibt es einen ganz ähnlich, aber dennoch leicht anders gelagerten Fall. Bereits mehrere Leser haben uns angeschrieben, dass sie Pakete von Amazon erhalten haben, obwohl sie nichts bestellt haben. Sie haben sich anschließend mit dem Versandhändler telefonisch in Kontakt gesetzt und die Sache vermeintlich geklärt. Vermeintlich deshalb, weil sie jetzt Post der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche den offenen Betrag für Amazon einfordert.

Sind die Schreiben der Infoscore Forderungsmanagement GmbH echt?

Ja, die Schreiben sind echt. Das Problem: Die Kunden, welche dieses Schreiben erhalten haben, haben sich in der Regel telefonisch mit Amazon in Verbindung gesetzt, nachdem nicht bestellte Ware geliefert wurde. Somit gibt es keinen schriftlichen Einwand bei Amazon beziehungsweise dem entsprechenden Händler und die Forderung ist noch offen.

Die Schreiben der Infoscore Forderungsmanagement GmbH sehen wie folgt aus:

Infoscore Forderungsmanagement GmbH Schreiben Amazon
(Foto: Screenshot)

Ein weiteres Schreiben offenbart, dass die Infoscore Forderungsmanagement GmbH im Auftrag von PayPal arbeitet. Die E-Mail kommt von [email protected]. So sieht das Schreiben von PayPal aus:

Infoscore Forderungsmanagement GmbH Schreiben PayPal
(Foto: Screenshot)

Was sollten Sie nach Erhalt des Schreibens der Infoscore Forderungsmanagement GmbH tun?

Falls Sie nichts bestellt haben, aber die Mahnung trotzdem erhalten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Damit die Sache nicht in die nächste Instanz geht, sollten Sie dieser Forderung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie der Forderung und legen Sie den Sachverhalt dar, dass Sie die Ware nicht bestellt haben. Parallel sollten Sie, falls noch nicht geschehen, Amazon ebenfalls schriftlich informieren. Nutzen Sie dafür am besten den Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Sollten Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben, können Sie die Vorgangsnummer in dem Musterbrief, als auch in dem Widerspruch zum Forderungsschreiben erwähnen. 

Generell gilt: was Sie mit Amazon telefonisch besprochen haben, lässt sich im Nachhinein nicht mehr nachweisen. Auch wenn Sie von Amazon mündlich die Zusage erhalten, dass der Fall geklärt sei, stimmt dies unter Umständen nicht. Sie brauchen etwas Schriftliches. Falls Sie nicht bestellte Ware bekommen, sollten Sie sich schriftlich an Amazon wenden und den Versandhändler auffordern, die Ware wieder abzuholen. (siehe Musterbrief der Verbraucherzentrale).

Auch dem PayPal Schreiben müssen Sie schriftlich widersprechen, um die Forderung abzuwehren.

Zusätzlich können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, da Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Das geht oft schon online. Sie sollten bei einem persönlichen Gang zur Polizeiwache wissen, worauf Sie beim Erstatten der Anzeige achten sollen.

Woher haben die Betrüger Ihre Daten?

Das wissen wir derzeit nicht genau. Eventuell sind Sie auf eine Phishing-Mail hereingefallen. Eventuell haben Sie Ihre Daten auch mal bei einem „Gewinnspiel“ im Internet eingegeben und diese wurden anschließend weiterverkauft. Klar ist, dass die frühere Masche mit dem Umleiten der bestellten Ware für die Betrüger nicht mehr funktioniert.

Sie können selbst überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten im Internet gehandelt werden

Haben Sie das Schreiben auch erhalten?

Uns interessiert, ob Sie das Schreiben der Infoscore Forderungsmanagement GmbH auch bekommen haben und ob Sie das Problem mithilfe eines Widerspruchschreibens lösen konnten. Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel.

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