Wohnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 13:18:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Wohnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Schimmel in der Wohnung feststellen, entfernen und vermeiden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schimmel-in-der-wohnung-feststellen-entfernen-und-vermeiden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schimmel-in-der-wohnung-feststellen-entfernen-und-vermeiden/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:18:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65610 Einmal im Jahr machen die meisten Menschen einen Frühjahrsputz und dabei kommen unentdeckte Dinge ans Licht, denn auf einmal findet sich hinter der Couch Schimmel. Nach einem Wasserschaden zeigt sich an der Wand, dass Schimmel

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Einmal im Jahr machen die meisten Menschen einen Frühjahrsputz und dabei kommen unentdeckte Dinge ans Licht, denn auf einmal findet sich hinter der Couch Schimmel. Nach einem Wasserschaden zeigt sich an der Wand, dass Schimmel sich langsam ausbreitet. Die wichtigsten Fragen beantworten wir mit dem folgenden Text.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Entdeckung von Schimmel müssen Sie sofort die Ursache herausfinden und beseitigen, denn nur so lassen sich Schäden für die Gesundheit und am Gebäude rechtzeitig verhindern.
  • Die Gründe für Schimmel sind entweder Bauschäden oder unzureichendes Lüften.
  • Schalten Sie sofort einen Fachmann ein, wenn der Schimmelbefall mehr als einen halben Quadratmeter groß ist, denn er kann den Schimmel besser entfernen.

Die Entstehung von Schimmel

Schimmel entsteht in der Regel entweder in der Ecke eines Raums, in der Nische unterhalb der Fensterbank oder an den Anschlüssen des Fensters.

Erst, wenn ein dunkler Fleck auftaucht wird deutlich, dass es sich um einen Schimmelbefall handelt, aber dann kann der Schimmel nicht nur die Gesundheit des Bewohners schädigen, sondern auch die Gebäudesubstanz in Mitleidenschaft ziehen. Wenn Sie wissen, wie Schimmel entsteht, dann können Sie vorbeugen, denn mit Hilfe von baulichen Veränderungen oder dem optimalen Heizen und Lüften lässt sich Schimmel gut verhindern.

Schimmelkeime und -sporen sind überall zu finden, denn sie gehören in die Umgebung, aber wenn sie einen geeigneten Nährboden finden und es dann noch zu Feuchtigkeit kommt, dann entsteht schnell ein sichtbarer Schimmelpilz. Die besten Nährböden sind Holz, Kleister, Kunstharz und Tapeten. Zu den Schimmelkeimen gesellen sich dann noch Bakterien und andere Mikroorganismen hinzu und der Schimmel wird wachsen. Dabei gibt es Schimmel in vielen Farben und Formen.

Gute Voraussetzungen für die Schimmelentstehung sind:

  • im Raum befindet sich durchgehend eine hohe Luftfeuchtigkeit von mehr als 60%.
  • Wände, Decken und Fußböden sind feucht.
  • an der Innenseite der Außenwände sind niedrige Temperaturen.
  • es gibt schlecht belüftete und beheizte Stellen an den Wänden, wenn beispielsweise Fußleisten oder Möbel dicht an den Außenwänden sind.
  • zwischen den einzelnen Räumen in der Wohnung gibt es große Temperaturunterschiede.
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Ein Kommentar

Die Ursachen für Schimmel

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum es zu einem Schimmelbefall in der Wohnung kommt. Die Hauptursachen sind unzureichendes Lüften, zu sparsames Heizen oder bauliche Mängel.

Besonders anfällig für Schimmel sind ältere und schlecht gedämmte Gebäude, die mit vielen Wärmebrücken ausgestattet sind. Aber immer ist Feuchtigkeit ein auslösender Faktor und sie kommt entweder aus der Raumluft selber oder dringt von außen ins Gebäude ein.

Feuchtigkeit aus der Raumluft

Beim Kochen, Duschen, Wäsche waschen und atmen gelangen jeden Tag mehrere Liter Wasser in die Raumluft. Ein Mensch gibt in der Nacht etwa 500ml Wasserdampf ab und ist etwa die gleiche Menge, die beim Duschen entsteht. Die Feuchtigkeit schlägt sich an kalten Oberflächen in der Wohnung wieder, wenn die feuchte Luft nicht regelmäßig aus dem Raum entfernt wird und das geht nur durch Lüften. Manchmal zeigt sich die Feuchtigkeit als Tauwasser an den Fenstern, aber Schimmel bildet sich schon bevor Sie das Tauwasser sehen oder sich eine Wand feucht anfühlt.

Feuchtigkeit durch einen Bau- oder Wasserschaden

Bei einem Gebäudeschaden dringt Wasser von außen ein und das führt zu Schimmel. Risse an den Außenwänden oder eine beschädigte Dacheindeckung können die Ursache sein, aber auch defekte Trinkwasser-, Heizungs- und Regenleitungen können dafür sorgen.

Sie müssen die folgenden Maßnahmen ergreifen, wenn Wasser eintritt:

  • Stellen Sie bei einem Leitungsschaden sofort das Wasser ab.
  • Pumpen Sie das Wasser durch Starkregen sofort ab.
  • Nasse Bauteile müssen sofort fachgerecht getrocknet werden, wenn Sie die Ursache gefunden und behoben haben.
  • Melden Sie den Schaden umgehend dem Eigentümer oder der Hausverwaltung. Zudem müssen Sie die Versicherung informieren und die Art des Schadens melden. Wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte, dann wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW und erhalten Sie eine rechtliche Beratung.
  • Protokollieren Sie den Schaden mit einem Protokoll und Sichtpunkten zum Schadenshergang und machen Sie Fotos. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Besonderheiten.
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Wichtig!

Zuerst muss die Ursache für den Schimmelbefall gefunden und behoben werden, denn erst danach können Sie den Schimmel fachgerecht und dauerhaft entfernen. Ansonsten kommt es wieder zu Feuchtigkeit und einem erneuten Schimmelbefall.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung, um die Ursache für den Schimmelbefall zu finden.

Die Folgen von Schimmel

Schimmel sieht nicht nur unschön aus, sondern stellt auch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner dar. Zudem wirkt er sich negativ aus die Gebäudesubstanz aus.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Die Schimmelpilze sind bekannt dafür, dass sie die Gesundheit beeinträchtigen können. Die Folge können nicht nur allergische Reaktionen sein, sondern bei Vorerkrankungen sind auch die Atemwege stark in Mitleidenschaft gezogen. Menschen, die gesundheitlich vorbelastet sind oder immunschwach, sollten den Aufenthalt in schimmelbefallenen Räumen auf jeden Fall vermeiden. Sie sollten einen Arzt aufsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass gesundheitliche Beschwerden durch einen entdeckten Schimmelbefall vorhanden sind.

Auswirkungen auf die Bausubstanz

Zudem entsteht Schimmel bei einem Bauschaden, wenn Wasser eine Rolle spielt. Die Bausubstanz wird stark beschädigt, wenn Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringt. Die Schimmelpilze beginnen die organischen Materialien wie Holz und Tapete zu befallen. Schlimm wird es, wenn die Pilze sich an tragenden Balken oder dem Dachstuhl ausbreiten, denn dadurch wird das Haus unbewohnbar.

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5 Tipps zur Schimmelvorbeugung

In dem folgenden Überblick finden Sie fünf Tipps, wie Sie Schimmel richtig vorbeugen.

  • Checken Sie regelmäßig die Wohnung und Gebäude auf Schäden durch eintretendes Wasser. Zudem sollten Sie auf eine kontinuierliche Instandhaltung setzen und energetische Modernisierungen durchführen. Das hilft gerade bei älteren Gebäuden die Feuchtigkeit gering zu halten. Die Außenwanddämmung erhöht die Temperatur im Innenraum und so wird das Risiko für Schimmelentstehung reduziert. Ein guter Nebeneffekt der energetischen Sanierung ist, dass der Heizenergieverbrauch sinkt, mehr Behaglichkeit und Komfort entsteht. Gleichzeitig steigt der Immobilienwert.
  • Reagieren Sie schnell, denn nasse Bauteile müssen schnell trocknen. Dadurch lässt sich die Entstehung von Schimmel verhindern und der Schaden vergrößert sich nicht. Die Schimmelgefahr lässt sich erst beseitigen, wenn die Ursachen für den Feuchtigkeitsschaden gefunden und fachgerecht behoben wurden.
  • Heizen Sie richtig und achten Sie darauf, dass alle Wohn- und Schlafräume während der Heizperiode mindestens 16 Grad haben.
  • Ausreichend Lüften ist ebenfalls wichtig, denn je höher die Luftfeuchtigkeit im Raum desto größer ist das Risiko des Schimmelbefalls. Aus dem Grund müssen die Räume vor allen Dingen im Winter gut durchgelüftet werden. Besonders nach dem Kochen, Baden oder Duschen muss die Feuchtigkeit entfernt werden. Idealerweise kontrollieren Sie die Luftfeuchtigkeit mit einem Thermo-Hygrometer.
  • Richten Sie die Wohnung clever ein und stellen Sie Möbel nicht an die kalten Außenwände. Zudem sollten Sie die Heizkörper nicht verdecken. Die warme Heizungsluft kann die kalten Wände und die Raumecken aufwärmen und die Schimmelgefahr sinkt.
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Schimmel können Sie gut vorbeugen, wenn Sie richtig Heizen und Lüften!

Hilfe und Beratung

In der Regel brauchen Sie Hilfe oder vielleicht eine Beratung zum Thema Schimmel, dann können die nachfolgend aufgezählten Parteien Ihnen helfen.

Beratung der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit verschiedene Beratungen rund um das Thema Feuchte- und Schimmelschäden an. Die nächstgelegene Beratungsstelle kann Ihnen helfen.

Beratung durch lokale Schimmelnetzwerke

Einige Kommunen bieten lokale Schimmelnetzwerke an und dort stehen Ihnen Fachleute und Beratungsstellen zur Verfügung. Sie können Ihnen bei der Lösungsfindung helfen, denn sie kennen sich nicht nur im Bereich Recht und Medizin aus, sondern auch in der Baubiologie. Sachverständige, Sanierungsbetriebe und lokale Beratungseinrichtungen sind ein guter Anlaufpunkt. In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit in den folgenden Städten Schimmelnetzwerke:

  • Bielefeld
  • Brühl
  • Bonn/Rhein-Sieg-Kreis
  • Castrop-Rauxel
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster
  • Rhein-Kreis Neuss
  • Aachen
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Hilfe bei gesundheitlichen Fragen

Wenden Sie sich immer zuerst an den Hausarzt, denn er kann den persönlichen Gesundheitszustand am besten beurteilen und wenn notwendig, wird er Sie an einen Spezialisten überweisen. Das Gesundheitsamt ist zudem eine gute Beratungsstelle, wenn es um die Gesundheitsrisiken von Schimmel in Wohnräumen geht.

Rechtliche Fragen

Bei Schimmel in der Wohnung kommen viele Fragen auf und eine davon ist, wer für die Kosten zur Schimmelbeseitigung aufkommt. Zudem muss die Ursache geklärt werden und das ist meist nicht durch ein einfaches Gespräch erledigt. Im schlimmsten Fall kommt es zum Streit und dann ist nicht nur eine richtige Vorgehensweise wichtig, sondern auch rechtliche Hilfe. Wenn Sie Bewohner einer Miet- oder Eigentumswohnung sind dann wenden Sie sich bei einem Schimmelbefall bei Ihrem Vermieter. Dadurch kann der Weg geebnet werden, um herauszufinden, ob es sich um bauliche Ursachen handelt und wer die Beseitigung zahlen müssen. Bei einem Konflikt bieten sich die örtlichen Mietervereine an, denn sie beraten ihre Mitglieder gern. Zudem können die Mietervereine zu Fachleuten eine Verbindung herstellen, welche die Ursachen des Schimmelbefalls herausfinden. Außerdem helfen die Mietervereine auch bei dem Schriftverkehr mit dem Vermieter und den Wohnungsaufsichtsbehörden.

In NRW ist eine rechtliche Erstberatung auch über die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentralen möglich. Auch die Haus- und Grundeigentümervereine beraten ihre Mitglieder gern zu diesem Thema.

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Hilfe bei der Sachverständigen- und Handwerkersuche

Wenn die Ursache für den Schimmelbefall herausgefunden werden muss, dann brauchen Sie in der Regel Sachverständige aus dem Bauwesen, der Baubiologie oder der Bauphysik. Sie finden nicht nur die Ursachen, sondern erstellen auch ein Sanierungskonzept. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und die Schimmelnetzwerke können Ihnen bei der Suche nach den entsprechenden Fachleuten helfen.

Ratgeber der Verbraucherzentrale zum Thema Feuchtigkeit und Schimmel

Mittlerweile gibt es zahlreiche Ratgeber zum Thema Schimmel, so dass auch der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung – Erkennen, beseitigen und vorbeugen“ sich hier einreiht. In dem Ratgeber gibt die Verbraucherzentrale Antworten auf folgende Themen:

  • Die Auswirkung von Schimmel auf die Gesundheit
  • Ursachen für Feuchte- oder Schimmelschaden
  • Schritt für Schritt Vorgehen bei einem Schaden
  • Qualifizierte Experten finden, wenn Selbsthilfe nicht reicht
  • Die Kosten (Mietrecht, Baurecht und Versicherungsrecht)
  • Die Vermeidung von Schimmelbefall
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Schimmel loswerden

Damit Sie Schimmel auf Dauer wieder los werden, müssen Sie zuerst die Ursachen für den Befall finden und beheben.

Sie müssen den Schimmel auf jeden Fall schnell und komplett entfernen oder entfernen lassen. Wenn Sie in einem Mietverhältnis stehen, dann müssen Sie den Vermieter sofort über den Schimmelbefall informieren.

Schimmelbefall selber entfernen bietet sich nur auf kleinen Flächen an und zu kleinen Flächen zählen weniger als ein halber Quadratmeter.

Sie können den Schimmel selber entfernen, dann müssen Sie auf jeden Fall einen Mundschutz mit Feinstaubfilter tragen und Handschuhe. Auch eine Schutzbrille und ein Einweg-Overall sind zu empfehlen. Sie sollten auf keinen Fall Staub aufwirbeln, denn er verteilt sich in der Wohnung und wird im Anschluss eingeatmet.
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Glas, Metall, Lack, lackiertes Holz, Keramik und Kunststoffen

Glatte Oberflächen lassen sich meist sehr gut von Schimmelablagerungen befreien. Sie brauchen nur ein Tuch und einen Haushaltsreiniger. Im Anschluss werfen Sie das Tuch weg.

Tapeten, Gipskartonplatten, Spanplatten

Poröse Materialien können nicht einfach gereinigt werden, sondern sollten sofort entfernt werden.

  • Befeuchten Sie befallene Tapeten zuerst gut an und dann entfernen Sie diese. Sie sollten die Tapeten im Vorfeld mit einem Spülwasser getränktem Tuch abweichen, um Sporen und Bakterien zu binden. Danach entsorgen Sie das Tuch. Nachdem die Tapete entfernt ist, nehmen Sie 70 bis 80%igen Brennspiritus und wischen die Wand mit einem Tuch ab. Lassen Sie die Wand im Anschluss gut durchtrocknen. Wichtig ist, dass Sie bei dem Umgang mit Brennspiritus sehr vorsichtig sind und die Fenster öffnen. Rauchen Sie nicht und verzichten Sie auf offenes Feuer. Vielleicht ist sofort keine Sanierung möglich, dann können Sie die Wand auch mit einem Mittel mit bleichender Wirkung einreiben. Tragen Sie aber immer Schutzhandschuhe und achten Sie auf empfindliche Flächen wie Möbel und Holz!
  • Wenn Sie befallene Silikonfugen haben, dann müssen diese erneuert werden. Lassen Sie diese Arbeit von einer Fachfirma machen, denn eine undichte Silikonfuge kann für weitere Schäden sorgen.
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Polstermöbel, Textilien

Stoffe und Möbel können nur schwer von Schimmelpilzen befreit werden und aus dem Grund sollten Sie hier nicht zögern und für eine schnelle Entsorgung sorgen.

Schimmel auf großen Flächen

Qualifizierte und fachkundige Leute müssen Sie beauftragen, wenn es sich um große Flächen Schimmel handelt und da gilt eine Grenze von einem halben Quadratmeter.

Die Fachleute kennen die Gefahren und wissen, welche Schritte notwendig sind und welche Techniken notwendig sind. Sie sind mit den aktuellen Schutzvorkehrungen und Vorschriften vertraut. Je nach Fachgebiet gehören die folgenden Aufgaben dazu:

  • Maßnahme planen und vorbereiten
  • Ursache des Schadens beseitigen
  • Schimmel entfernen
  • Wohnraum reinigen
  • anschließende Kontrolle eines Sachverständigen

In dem Ratgeber „Erkennen, Bewerten und Sanierungen von Schimmelschäden“ finden Sie von der Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW allerlei Informationen. Diese Qualifikationen müssen von Fachleuten nachgewiesen werden.

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Der Schimmelbefall ist entscheidend

Je nach Größe und Schadensumfang kann es vorkommen, dass das betroffene Bauteil oder andere befallende Materialien zum Teil oder komplett aufgebaut werden müssen.

Überlegen Sie sich einige technische Möglichkeiten und informieren Sie sich über die rechtliche Lage, denn wenn die Fachleute weitere Aufgaben vorschlagen gibt es einige Dinge zu klären.

Das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland hat eine Entscheidungshilfe erarbeitet, die Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen unterstützt. Dadurch können Sie über die Maßnahmen entscheiden und das Sanierungsziel festlegen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schimmelbefall

1. Woran erkenne ich einen Schimmelbefall?

Einen Schimmelbefall erkennen Sie an einem dunklen, feuchten Fleck an Wand, Boden, Decke oder Möbel. Aber schon im Vorfeld nehmen Sie einen feuchten Geruch war.

2. Wo bildet sich Schimmel zuerst?

Schimmel bildet sich immer zuerst an Außenwänden, Ecken, Kanten und hinter nicht gut durchlüfteten Möbeln.

3. Wie lange dauert die Schimmelentfernung?

Es kommt drauf an, ob es sich um einen oberflächlichen Befall handelt oder nicht. Bei einem oberflächlichem Befall dauert die Schimmelentfernung nicht mal einen Tag.

4. Asthma vorhanden – Wie schlimm ist ein Schimmelbefall?

Gerade bei Vorerkrankungen wie Asthma kann ein Schimmelbefall lebensgefährlich sein also suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen Sie den Schimmel entfernen.

5. Wie schlimm ist Schimmel für Kinder?

Bei Kindern ist das Immunsystem noch nicht richtig ausgearbeitet und aus dem Grund kann Schimmel bei Kindern einen erheblichen Gesundheitsschaden verursachen.

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Fazit

Immer wieder kommt es in Wohnungen zu Schimmelbefall und das heißt es schnell und richtig reagieren. Idealerweise lassen Sie den Schimmel von einem Fachmann entfernen, denn er kennt sich mit der Materie am besten auf. Dokumentieren Sie alles und wenden Sie sich an den Eigentümer der Immobilie und an die Versicherung. Zur Not schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihnen bei allen Schritten zur Seite steht. Wichtig ist aber immer, dann die Ursache für den Schimmelbefall gefunden und beseitigt wird, damit es zu keinen gesundheitlichen Beschwerden kommt.

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Immobilienportale: Betrug mit fingierten Angeboten für Mietwohnungen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ebay-kleinanzeigen-betrug-mit-fingierten-wohnungsangeboten-fuer-mietwohnungen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ebay-kleinanzeigen-betrug-mit-fingierten-wohnungsangeboten-fuer-mietwohnungen/#comments Tue, 30 Mar 2021 18:34:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36170 Sie haben auf eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 oder anderen Onlineportalen eine preisgünstige Mietwohnung gesehen und nehmen mit dem Anbieter Kontakt auf. Doch eine Besichtigung ist nicht ohne weiteres möglich. Auch die Abwicklung ist recht kompliziert. Wir

Der Beitrag Immobilienportale: Betrug mit fingierten Angeboten für Mietwohnungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben auf eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 oder anderen Onlineportalen eine preisgünstige Mietwohnung gesehen und nehmen mit dem Anbieter Kontakt auf. Doch eine Besichtigung ist nicht ohne weiteres möglich. Auch die Abwicklung ist recht kompliziert. Wir erklären, auf welche Falle Sie nicht hereinfallen dürfen.

Rund um die Wohnungsanmietung und auch beim Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie auf Onlineportalen schnell abgezockt. Dabei gehen die Betrüger recht trickreich vor. Wir haben in unserem ausführlichen Ratgeber die häufigsten Betrugsmaschen in Zusammenhang mit Immobilienanzeigen erklärt. Auch vor der Abzocke beim Kauf einer Immobilie haben wir in der Vergangenheit gewarnt. Wenn Sie eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf suchen, dann sollten Sie unseren Ratgeber lesen, wie Sie die Abzocke bei der Wohnungssuche vermeiden.

Auf eBay Kleinanzeigen und anderen Anzeigenportalen werden Kunden seit geraumer Zeit mit einer Masche betrogen, die uns schon von anderen Produkten bekannt ist. Die Kriminellen haben die Masche nur auf die Wohnungssuche angepasst und versuchen, dort sehr trickreich abzuzocken. Dabei nutzen die Betrüger schamlos aus, dass es in einigen Ballungsgebieten wenig Wohnraum gibt und jeder froh ist, wenn er überhaupt ein Angebot bekommt.

So funktioniert die Wohnungs-Abzocke auf Immobilien-Portalen

Der Ablauf ist immer gleich. Zunächst wird beispielsweise über eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 und anderen großen Portalen eine lukrative Wohnung inseriert. Nicht selten handelt es sich dabei um möblierte und stilvoll eingerichtete Unterkünfte. Der Preis ist weder überteuert noch zu günstig, weshalb diese Angebote zunächst kein Misstrauen bei Interessenten hervorrufen. Vermietet wird oft in Ballungsgebieten, wie im Raum München, Ingolstadt oder Stuttgart. Doch wie so oft, bekommt der Interessent keine Antwort und die Anzeige verschwindet nach einigen Tagen. „Wieder Pech gehabt“ denken die meisten und haken das Thema ab.

Und dann kommt die zweite Chance …

Doch das gehört alles zur Masche. Denn in den meisten Fällen übermitteln die Interessenten dem inserierenden Vermieter persönliche Daten. Dabei ist meist die E-Mail-Adresse oder mindestens die Handynummer. Und genau darauf haben es die Betrüger abgesehen. Denn einige Tage später kommt dann vom angeblichen Vermieter eine SMS oder E-Mail. Häufig wird bei dieser Betrugsmasche erklärt, dass der Vermieter im Ausland sitzt und die Wohnung noch zu haben ist. In den Nachrichten heißt es beispielsweise:

Wenn Sie immer noch Interesse haben, meine Wohnung in … zu mieten, kontaktieren Sie mich unter [email protected]

 

Bezüglich der Wohnung in der …., Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail: …

Weitere uns bekannte E-Mail-Adressen und Namen sind:

Anika Haller

Weitere

Ingrid Helm

Sally Howard

Christian Henkel

Christine Oldemeier

Marianne Zech

Allan Ross

Lisa Morrison

Maria Cave

David Jenkins

Martina Steiner

Ute Strauss

Dr. Maria P.

Stephan Reiser

Sabine Stellmacher

Juliane Ibrisimovic

Patricia Dodenhoff / Sophia Ladwig

Marlene Willis

Brinkhuis Birgit Huberta Elizabeth

Silvia B P

Angelina Poitevien

Becker Marie

Amanda L G

Gabriel Thomsen

Daniela Rees-Müller

Audrey-Martine Lonchamp, A.M Lonchamp

Dr. Charles Randquist

Stephan Reichert

James Flooks

Wichtig: Bitte helfen Sie uns. Sie haben auch eine E-Mail oder SMS bekommen? Wir sammeln die Adressen unseriöser Geschäftemacher. Bitte senden Sie uns einen Screenshot der SMS und falls vorhanden weiteren Schriftverkehr an [email protected], damit wir davor warnen können.

Häufig stimmt der nun schreibende Absender nicht mehr mit dem Namen des Inserates überein. Doch einige Nutzer können sich daran gar nicht mehr so genau erinnern und andere übergehen diese Unstimmigkeit einfach. Fakt ist: Den dubiosen Geschäftemachern kommt es genau darauf an. Sie wollen die Kommunikation weg von dem eigenen Nachrichtensystem der Portale hin zur E-Mail oder WhatsApp lenken. Denn dort wird die Kommunikation nicht mehr überwacht.

Besichtigung erst nach Vorkasse …

Jetzt wird es eigentlich auffällig. Trotzdem fallen immer wieder viele Menschen darauf herein. Der scheinbare Vermieter beginnt nun einen dubiosen Schriftverkehr an dessen Ende immer die Forderung nach Vorkasse in Form der Kaution und teils der ersten Monatsmiete steht. In den meisten Fällen ist der Vermieter dann plötzlich ins Ausland verzogen und managt die Wohnungsvermietung von dort. Die erste E-Mail nachdem Sie nach Erhalt der SMS Ihr Interesse bekundet haben könnte so lauten:

Guten tag ,

Es tut mir sehr leid für meine späte Antwort, aber ich hatte einige persönliche Probleme.
Mein Name ist Emma Sander, 31 Jahre alt und ich habe eine E-Mail mit Interesse an der Anmietung meiner Wohnung erhalten.
Es tut mir leid für diese späte Antwort. Ich arbeite den ganzen Tag, weil ich an einem großen Projekt von Prora Dune 7 in Binz / Deutschland beteiligt bin und müde nach Hause komme und vergesse, die Post zu überprüfen.
Die Wohnung wird ab dem 20 Juli zur Verfügung stehen, ruhig, verfügt über alle Einrichtungen und Hilfsmittel: TV, Parkplatz, Wäscherei, Klimaanlage, Highspeed-Internet, Haustiere sind erlaubt.
Das Apartment ist auf unbestimmte Zeit verfügbar, sdass Sie so lange bleiben können, wie Sie möchten. Es liegt in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Cafés, Fitnessstudios und anderen Einrichtungen.
Die monatliche Miete beträgt 750 €. Wichtig sind auch die Nebenkosten (Wasser, Strom, Internet, digitales Fernsehen), die im Preis enthalten sind.
Die Wohnung ist mit allen notwendigen Geräten und Geräten ausgestattet. Das Objekt kann auch unmöbliert angemietet werden. In diesem Fall arrangiere ich die Möbel zum Sammeln und Aufbewahren.
Vielen Dank für Ihr Interesse und freuen uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit und Freundschaft.

Josefstraße 26, Köln, 51143 | 3 Zimmerwohnung | 87,00 m² | 750 € |
IEs tut mir leid für mein schlechtes Deutsch. Englisch zu sprechen ist viel einfacher für mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Sander

 

Hallo,

Mein Name ist ….Ich bin gerade in Dublin-Ireland. Ich bevorzuge ein Gespräch in englischer Sprache.Aber wenn Sie wollen, können wir Deutsch sprechen.
The price of the monthly rent is 525 EUR ( includes all utilities costs(water,heating and electricity)and wohnung Kaution is 1.000 EUR .
I own the apartment and i left it, with my work for a 10- years contract in Dublin-Ireland,so I decided to rent it. The apartment is in perfect condition, no need for additional repairs what so ever. So, if you are interested in renting my apartment, please email me back for more details.

Best regards

Alternativ klingt die E-Mail auch so:

Hallo,

Mein Name ist Mimi Deliga und ich habe Ihre E-Mail mit Interesse an
der Vermietung meiner Wohnung von der …, 95447 Bayreuth erhalten.
Die Wohnung ist komplett möbliert, sauber und verfügt über alle
Einrichtungen und Einrichtungen: TV, Internet, Parkplatz, Klimaanlage,
Keller, Haustiere sind erlaubt. Die Miete beträgt 480€ / Monat und
die Kaution beträgt 1100 €. Jetzt lebe ich mit meiner Familie in
Spanien und die Wohnung ist für lange Zeit verfügbar. Bitte lassen Sie
es mich wissen, wenn Sie noch an meiner Wohnung interessiert sind,
damit ich Ihnen mehr darüber erzählen kann. Ich warte auf Neuigkeiten
von deiner Seite.

Freundliche Grüße, Mimi Deliga!

Ganz egal was Sie darauf antworten, erhalten Sie die nächste E-Mail in der Regel mit der Forderung der Vorauskasse. Diese wird mit kreativen Tricks über scheinbar tatsächlich existierende Anbieter abgewickelt. Fakt ist, auf Ihre konkreten Fragen werden Sie in der Regel keine individuelle oder befriedigende Antwort erhalten. Stattdessen kommt das Musterschreiben, was Sie zur Abgabe weiterer Informationen auffordert. Dieses könnte so lauten:

Hallo wieder,

Die Wohnungsbilder sind beigefügt!
Sie können die Wohnung für min mieten. 2 Monate und max. 10 Jahre, aber wir können den Vertrag verlängern. Die Wohnung ist voll möbliert, aber wenn Sie möchten, können Sie es unmöbliert mieten. Die Nebenkosten sind enthalten.
Wie ich Ihnen in meiner ersten E-Mail sagte, bin ich gerade mit meiner Arbeit beschäftigt. Bevor ich Deutschland verließ, hatte ich den Deal mit TripAdvisor Company vereinbart, sodass meine Anwesenheit nicht erforderlich ist. Die Schlüssel und alle benötigten Papiere sind bei uns versandbereit. Sie haben 3 Tage Zeit, um die Wohnung vor der Anmietung zu besichtigen. TripAdvisor beginnt mit der Lieferung der Schlüssel und des Vertrags an Sie, aber Sie müssen zuerst den Wert von 1 Mietmonaten (525 EUR) plus 1.000 EUR Kaution insgesamt (1,525 Euro) auf ihrem Konto hinterlegen. Wenn Sie dieses Geschäft abschließen möchten, loggen Sie sich bitte auf der Website www.tripadvisor.de/Rentals ein und senden Sie mir anschließend die folgenden Details:

Vollständiger Name und Adresse:
Lieferanschrift:
TripAdvisor Name:
Personalausweis oder Passkopie:

Nachdem ich Ihre Daten erhalten habe, leite ich sie an TripAdvisor weiter und fahre mit der Bestellung fort. TripAdvisor wird Sie mit allen Details kontaktieren, die Sie benötigen, um diesen Deal abzuschließen. Warten auf Ihre E-Mail mit den angeforderten Details.

Freundliche Grüße,

Auch Airbnb wird als vermeintlicher Anbieter für die Zahlung der Kaution und der ersten Miete gern genutzt.

Hallo …,

Die Wohnungs bilder sind beigefügt!
Sie können die Wohnung für min mieten. 2 Monate und max. 10 Jahre, aber wir können den Vertrag erneuern. Die Wohnung ist voll möbliert, aber wenn Sie möchten, können Sie es unmöbliert mieten. Die Nebenkosten 130 Euro (Gas / Strom / Telefon / Kabel / Internet / Parken / Heizung), und es auf unbestimmte Zeit. Wie ich Ihnen in meiner ersten E-Mail gesagt habe, bin ich gerade mit meiner Arbeit beschäftigt. Bevor ich Deutschland verließ, hatte ich den Deal mit Airbnb Company vereinbart, so dass meine Anwesenheit nicht notwendig ist. Die Schlüssel und alle benötigten Papiere sind in ihrem Besitz, bereit zur Lieferung. Sie werden 3 Tage Zeit haben, das Apartment zu besichtigen, bevor Sie es mieten. Airbnb wird die Lieferung für die Schlüssel und den Vertrag an Sie beginnen, aber zuerst müssen Sie den Wert von 1 Mietmonaten (480EUR) zuzüglich + 130 EUR Nebenkosten + 1.100 EUR Kaution Kaution (1.710Euro) auf Ihr Konto einzahlen … Die Kaution beträgt 1.100 EUR und du wirst es zurückbekommen,wenn du ausziehst (ich benötige eine 30-tägige Kündigung). In der Wohnung finden Sie einen Kühlschrank, einen Gefrierschrank, eine Waschmaschine, einen Trockner, ein Bügeleisen, einen Backofen, einen Toaster, eine Kaffeemaschine, Internetzugang und WLAN-Zugang.
Also, wenn Sie diesen Deal machen möchten, loggen Sie sich bitte auf der www.Airbnb.com Website ein, und danach senden Sie mir bitte die folgenden Details:

– vollständiger Name des zukünftigen Mieters;
– Aktuelle Adresse (Straße, Stadt, Land, Postleitzahl);
– Direkte Telefonnummer;
– Email;
– Ich brauche auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, um den Mietvertrag abzuschließen.

Nachdem ich Ihre Daten erhalten habe, werde ich sie an Airbnb weiterleiten und die Bestellung fortsetzen. Airbnb wird Sie mit allen Details kontaktieren, die Sie
benötigen, um diesen Deal abzuschließen. Warten Sie Ihre E-Mail mit den angeforderten Details.
Airbnb bietet Ihnen Rückgaberecht! Wenn du aus irgendeinem Grund die Wohnung nicht magst, sag es mir oder Airbnb und sie werden dir das Geld zurück schicken !!

Freundliche Grüße, Mimi Ludmila!

alternativ klingt der Text so:

Guten Abend,

Mein Name ist Stephan, ich bin der Eigentümer der Wohnung, die Sie besichtigen und mieten möchten. Details über die Wohnung: Sie besteht aus einem großzügigen Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer (Bodenheizung) .
Ich muss erwähnen, dass die Wohnung genauso wie in den von Ihnen gesehenen Bildern aussieht.
Der Gesamtmiete 400 EUR pro Monat (Stromkosten,Heizkosten,Wasserkosten inbegriffen), die Wohnung ist mit Möbel vermietet (wenn Sie möchten, kann ich die Möbel entfernen) . Für das Mieten der Wohnung verlange ich eine Vorauszahlung für die ersten 2 Monate plus einen Kaution 800 + 200 = 1000 EUR (die Vorauszahlung bedeutet, dass Sie keine Miete in den ersten 2 Monaten zahlen werden). Ich vermiete die Wohnung, weil ich vor zwei Monaten einen Arbeitsvertrag als Energieberater für Unternehmen in Belgien bekommen habe. Da ich in Belgien für längere Zeite leben werde, habe ich entschieden, meine Familie dabei zu haben. Da die Wohnung in dieser Zeit leer bleiben wird, habe ich beschlossen, sie zu vermieten.
Aus der Vermietung der Wohnung möchte ich keinen großen Gewinn erzielen, deshalb ist der Mietpreis niedriger als die aktuellen Preise. Ich suche eine ernsthafte und zuverlässige Person, der ich die Wohnung anvertrauen kann.Ich habe einen Arbeitsvertrag in den Belgien für 10 Jahre. Die Wohnung kann für maximal 10 Jahre gemietet werden.
Wegen meines Berufs kann ich nicht für jeden Interessenten für diese Wohnung in die Heimat reisen. Deshalb habe ich mich dafür entschieden, das Geschäft durch Airbnb (www.airbnb.de/trust) so schnell wie möglich und sicher abzuschließen.
Wenn Sie einverstanden sind, die Wohnung zu sehen und zu mieten, senden Sie mir bitte:

Vorname:
Nachname:
Stadt/PLZ:
Telefonnummer

Sobald wir diese Details erhalten haben, können wir mit Airbnb fortfahren.kein Jobcenter.
Wohnung Adresse: …

Viele Grüße

Auch dieser Text ist üblich:

Ich bedenke, ich habe die richtige Wohnung für dich.
Die Wohnung hat 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmern, 1 Wohnzimmer, 1 Küche, 1 Keller, 1 Terrasse-Garten 1 Parkplatz – Wohnungsgröße: 68m²

Bilder beigefügt.

Die Liegenschaft befindet sich in einer schönen Lage und ist sofort verfügbar, sauber und kurz- oder langfristig einsatzbereit.
In der monatlichen Miete sind Nebenkosten enthalten: Heizung, Strom, Gas, Wasser, Müll, Grundsteuer, Bauversicherung, Internet, Kabel-TV und Parkplatz.
Die Immobilie, die ich von meinem vor 2 Jahren verstorbenen Großvater geerbt habe und die ich für einen beliebigen Zeitraum (von 1 Monat bis 20 Jahre oder länger) vermieten möchte, kann auch unmöbliert angemietet werden.
Das Anwesen ist ausgestattet mit: Klimaanlage, Waschmaschine, Staubsauger, Föhn, Herd, Bügeleisen, Mikrowelle, Grill, Toaster, Mixer, Kühlschrank, Kaffeemaschine, LED-TV, DVD-Player usw.
Haustiere sind erlaubt, aber ich bitte Sie sicherzustellen, dass immer alles sauber ist. Ich möchte nicht reich werden, wenn ich die Wohnung miete. Ich bin daran interessiert, einen verantwortungsbewussten Mieter zu finden, der sich um die Immobilie kümmert.

Mein Name ist Janett Grotzke spanischer Herkunft und ich bin Ärztin. Ich habe mit meinem Mann Albert geheiratet und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wir leben jetzt in Madrid / Spanien und haben keine Pläne nach Deutschland zu ziehen. Aufgrund der Pandemiesituation arbeite ich viel als Arzt. Ich werde nach Deutschland reisen können, wenn ich sicher bin, dass ich einen ernsthaften Mieter gefunden habe.

Mein Anwalt wies mich an, die Firma AirBnb zu unserer Sicherheit zu verwenden.

Kennen Sie sich mit AirBnb (www.AirBnb.de) aus?

Wenn wir AirBnb nutzen, wird sich ein AirBnb-Agent innerhalb von 24 bis 48 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wohnung zu inspizieren.
Wenn Sie die Wohnung genehmigen, nachdem Sie sie angesehen haben, werde ich nach Deutschland reisen, um den Mietvertrag abzuschließen.

Ich hoffe du kannst mir ein bisschen über dich erzählen. Ich muss auch wissen, wie lange du in meiner Wohnung leben willst.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Monika B.

https://www.who.int/

Im Anschluss wird über verschiedene Tricks die Kaution und die erste Monatsmiete einkassiert (Vorschussbetrug). Einen Schlüssel erhalten die Wohnungssuchenden natürlich nie. Und auch die inserierte Wohnung steht nicht zur Verfügung. Häufig wurden die Bilder aus anderen Immobilienportalen gestohlen.

Abwicklung über Agentur windsor-homes.co.uk

Immer häufiger verweisen die angeblichen Eigentümer der Wohnung auf einen Immobilienmakler, der unter windsor-homes.co.uk erreichbar ist. Sie sollen mit der Agentur Kontakt aufnehmen, sich dort registrieren und erhalten anschließend eine Rechnung über die erste Miete. Angeblich trifft sich nach der Bezahlung der Makler mit Ihnen vor Ort.

Wir raten davon ab, Kontakt mit dem vermeintlichen Makler aufzunehmen. Vermutlich handelt es sich bei dem Makler um eine betrügerische Webseite. Der Server der Webseite steht in Rumänien. Wir gehen davon aus, dass es sich um klassischen Vorschussbetrug handelt.

Wie können Sie sich vor dieser Betrugsart schützen?

Grundsätzlich helfen Ihnen bei der Beurteilung der Seriosität zunächst unsere Tipps für die Wohnungsvermietung. Außerdem ist wichtig, dass Sie auf Kleinanzeigenportalen immer die wichtigsten Grundsätze des Handelns beachten. Dazu gehört, dass Sie die Geschäfte immer persönlich abwickeln. Das bedeutet also, dass Sie sich vor Ort in der Wohnung treffen. Fernabsatzgeschäfte sind auf Kleinanzeigenportalen zu vermeiden, da es hierfür keinerlei Absicherung gibt. Lesen sie dazu auch unsere Tipps zum sicheren Kauf über eBay Kleinanzeigen. Zusätzlich raten wir zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Werden Sie misstrauisch, wenn sich Ansprechpartner ändern oder der eigentliche Kontakt plötzlich im Ausland oder nicht erreichbar ist.
  • Überprüfen Sie immer die Echtheit der Geschäftspartner. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob es die handelnden Personen gibt. Lassen Sie sich nicht von zugesandten Ausweiskopien täuschen.
  • Leisten Sie keine Vorkasse ohne einen persönlichen Kontakt und überweisen Sie erst recht kein Geld auf ausländische Bankverbindungen.
  • Versenden Sie keine Kopien Ihrer Ausweise ohne einen persönlichen Kontakt zum Empfänger.
  • Bestehen Sie auf Telefonate oder ein persönliches Treffen. Betrüger meiden den persönlichen oder telefonischen Kontakt.
  • Achten Sie auf Kleinigkeiten. Werden Ihre konkreten Fragen nicht beantwortet, sollten Sie Abstand nehmen.
  • Gehen Sie vor Ort und sprechen Sie mit Nachbarn. Oft erfahren Sie dort, dass die Wohnung gar nicht vermietet wird.

Haben Sie das schon gesehen?

Hereingefallen und nun?

Falls Sie auf die Masche hereingefallen sind und Ihre persönlichen Daten übermittelt oder gar Geld im Voraus bezahlt haben, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.  Leider können die übermittelten Daten nicht mehr zurückgeholt werden. Es ist möglich, dass diese von den Kriminellen für weitere Straftaten missbraucht werden. Deshalb sollten Sie in nächster zeit sehr wachsam sein.

Haben Sie Geld überwiesen und ist das erst wenige Stunden her, können Sie nach der Erstattung der Strafanzeige bei der Polizei möglicherweise bei Ihrer Bank einen Antrag auf Rücküberweisung stellen. Unter Umständen lässt sich das Geld so noch retten. Bei Überweisungen ins Ausland sind die Chancen deutlich geringer.

Wurden Sie beim Wohnungskauf auch schon betrogen?

Was haben Sie beim Wohnungskauf erlebt? Bitte berichten Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels von Ihren Erlebnissen und kommen Sie so mit unseren Lesern ins Gespräch.

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Feuchte und Schimmel in der Wohnung: Rechte als Mieter und Vorbeugungsmaßnahmen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feuchte-und-schimmel-in-der-wohnung-rechte-als-mieter-und-vorbeugungsmassnahmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feuchte-und-schimmel-in-der-wohnung-rechte-als-mieter-und-vorbeugungsmassnahmen/#respond Tue, 22 Dec 2020 20:34:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59281 Feuchtigkeit oder gar Schimmel in der Wohnung ist nichts Schönes. Gleich gar, wenn Sie als Mieter immer ordentlich gelüftet und heizt haben. Welche Maßnahmen gibt es eigentlich, um Schimmel vorzubeugen? Und welche Rechte haben Sie

Der Beitrag Feuchte und Schimmel in der Wohnung: Rechte als Mieter und Vorbeugungsmaßnahmen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Feuchtigkeit oder gar Schimmel in der Wohnung ist nichts Schönes. Gleich gar, wenn Sie als Mieter immer ordentlich gelüftet und heizt haben. Welche Maßnahmen gibt es eigentlich, um Schimmel vorzubeugen? Und welche Rechte haben Sie als Mieter, wenn plötzlich Schimmel in der Wohnung auftaucht?

Zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer mal wieder aus den unterschiedlichsten Gründen zu Verstimmungen. Womöglich wird die Pflege der Außenanlagen von den Verantwortlichen vernachlässigt, vielleicht ist der Mieter aber auch schon mehrfach durch zu laute Musik in den Abendstunden auffällig geworden.

Probleme wie diese wirken fast schon lapidar, wenn man sich einen weiteren, typischen Stein des Anstoßes genauer betrachtet: den Schimmel. Dieser nämlich kann nicht nur der Bausubstanz erheblichen Schaden zufügen, sondern auch zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Mieters führen. Aber was hat es mit Schimmel im Detail auf sich und was bedeutet das für die Beteiligten?

Wie lässt sich Schimmel vermeiden?

Da sich aus offensichtlichen Gründen niemand mit dem Problem des Schimmels konfrontiert sehen möchte, hat die Prävention in diesem Kontext höchste Priorität. Schließlich gibt es Schimmelarten, welche unter Umständen erst erkannt werden, wenn die Bausubstanz bereits massiv geschädigt worden ist.

Aber was genau kann man eigentlich tun, um an dieser Stelle schon vorbeugend tätig zu werden? Tatsächlich gibt es durchaus einige Maßnahmen, mit denen eine Schimmelbildung bereits von vornherein vermieden werden kann. Dazu gehören beispielsweise folgende Methoden:

  • Lüften – Die Fenster zum Lüften wenigstens 3 mal am Tag für jeweils 15 Minuten öffnen. In der kälteren Jahreszeit reichen diesbezüglich auch jeweils 5-7 Minuten. Insbesondere wenn gekocht oder geduscht worden ist, bildet sich eine Menge Feuchtigkeit, welche die Schimmelbildung begünstigt. Auch der Sichtschutz der Fenster darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Nicht wenige Menschen haben dafür beispielsweise spezielle Plissees für Feuchträume installiert. Diese punkten mit besonderen Eigenschaften für Räume wie Bad und Küche. Trotzdem ist es wichtig, für eine adäquate Lüftung zu sorgen und besonders den Bereich zwischen Plissee und Scheibe nicht zu vernachlässigen.
  • Möbel nicht zu nah an die Wand – Beim Stellen der Möbel ist darauf zu achten, dass zwischen Möbel und Wand mindestens 8 cm Platz verbleiben, um die notwendige Luftzirkulation zu gewährleisten.
  • Luftfeuchtigkeit prüfen – Mit einem Hygrometer, welches bereits für überschaubare Kosten erhältlich ist, kann man schnell und einfach die Luftfeuchte ermitteln. Wird mit diesem Gerät ein Wert zwischen 40-60 % gemessen, kann von idealen Bedingungen gesprochen werden. Werden die 60 % allerdings deutlich überschritten, ist es höchste Zeit, beispielsweise mit Lüften entsprechend gegenzusteuern.

Was für Schimmel gibt es?

Ja, es gibt tatsächlich unterschiedliche Sorten von Schimmel. Okay, nicht alle kommen im Haus oder der Wohnung vor. Aber diese Arten von Schimmel sollten Sie dennoch kennen:

  1. Grüner Schimmel – Diese häufigste Variante, welche man in erster Linie von Lebensmitteln kennt, kann sich auch in Wohnungen bzw. Häusern zeigen und kommt vordergründig in kühlen Schlafzimmern oder Kellern vor.
  2. Schwarzer Schimmel – Der schwarze Schimmel setzt sich typischerweise an Wänden ab und wird häufig erst entdeckt, wenn beispielsweise wegen eines Umzuges eine Wand freigelegt wird, vor der ein großer Schrank oder dergleichen stand. Bevorzugt tritt diese Art von Schimmel jedoch im Bad auf.
  3. Roter Schimmel – Diese Schimmelart war in der Vergangenheit dafür bekannt, Getreideerzeugnisse zu befallen, ist heute allerdings ebenso auf Tapeten oder Holz zu finden.
  4. Gelber Schimmel – Der gelbe Schimmel ist hierzulande vergleichsweise selten anzutreffen, was jedoch eher damit begründet werden kann, dass diese Art von Schimmel auf Wänden und Möbeln nur sehr schwer zu erkennen ist. Dieser Umstand macht ihn zu einer der gefährlichsten seiner Art.
  5. Weißer Schimmel – Ähnlich verhält es sich mit dem weißen Schimmel. Auch diese Variante kann sich aufgrund der unauffälligen Farbe relativ ungestört ausbreiten, bevor sie überhaupt entdeckt wird.

Wie gefährlich ist Schimmel?

Noch immer kursieren um dieses Thema streckenweise abenteuerliche Schauergeschichten, welche Menschen, die Schimmel in ihrer Wohnung entdeckt haben, sofort in Angst und Panik versetzen. Die Realität jedoch sieht sehr viel weniger beängstigend aus. Für gesunde Menschen nämlich ist die Gefahr einer Erkrankung äußerst gering. Es gibt also zunächst einmal keinen Grund zur Panikmache. Das kann und soll jedoch auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es unter bestimmten Umständen durchaus zu entsprechenden, teils gefährlichen Reaktionen kommen kann.

So können Sporen in den Fäden der Pilze Allergien wie Heuschnupfen, Asthma oder Neurodermitis auslösen. Da das Immunsystem allerdings bei gesunden Menschen in aller Regel ganz gut mit der Bedrohung fertig wird, können ernste Gefahren insbesondere für Menschen entstehen, bei welchen das körpereigene Abwehrsystem beeinträchtigt ist. Dazu gehören beispielsweise HIV-Infizierte und Menschen, die sich einer Chemotherapie unterziehen.

Wie kann ich Schimmel erkennen?

Das Schimmel krank macht, steht ohne Zweifel fest. Doch wie erkennen Sie als Otto-Normal-Verbraucher Schimmel so schnell wie möglich? So dass die gesundheitlichen Schäden erst gar nicht entstehen?

Die deutlichsten Anzeichen eines Schimmelbefalls sind:

  • dunkle Flecken an der Wand, insbesondere in den Ecken
  • fauliger, modriger Geruch
  • stellenweise feuchte Wände
  • plötzlich auftretende Allergien und Reizungen der Schleimhaut
  • verstärkter Hustenreiz in bestimmten Räumen

Achten Sie auf diese Anzeichen. Spätestens wenn eines dieser Anzeichen auftritt, sollten Sie aktiv werden.

Mieter oder Vermieter? – Wer haftet?

Prinzipiell kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Parteien, die auch nicht selten vor Gericht geklärt werden müssen. Hintergrund eines solchen Zwistes ist zumeist die Tatsache, dass sich weder Mieter noch Vermieter irgendeiner Schuld bewusst sind. Oftmals versucht der Vermieter, dem Mieter die Verantwortung für die Misere in die Schuhe zu schieben. Eine ebenso gängige wie unseriöse Methode.

Leider kommt es im Zuge von Wohnungsvermietungen aber immer wieder zu überaus zweifelhaften Vorgehensweisen seitens der Vermieter. So gibt es inzwischen allerlei Betrügereien rund um die Vermietung einer Wohnung. Dazu gehört auch, Wasserschäden beziehungsweise Rohrbrüche oder dergleichen im Vorfeld schlichtweg zu verschweigen. Wenn infolgedessen zu einem späteren Zeitpunkt Schimmel entsteht, ergehen von Seiten des Vermieters gerne Vorwürfe, der Mieter habe beispielsweise nicht ausreichend gelüftet.

Zum Glück macht es die deutsche Gesetzgebung schwer, derartige Anschuldigungen ohne Weiteres durchzusetzen. Tatsächlich nämlich kommt die Lage der Beweislast dem Mieter zugute, denn es ist zunächst einmal der Vermieter, der im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er für die Schimmelbildung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Was in der Realität schon nicht ganz einfach zu bewältigen ist. Sollte er einen solchen Nachweis jedoch tatsächlich erbringen können, ist nun der Mieter in der Pflicht.

Dieser muss nun wiederum beweisen, dass er seiner Pflicht, durch ausreichendes Lüften und richtiges Heizen einer Schimmelbildung entgegenzuwirken, nachgekommen ist. An dieser Stelle können auch Zeugen vorgebracht werden, die das bestätigen. Sollte das ebenfalls nachgewiesen werden können, ist nun endgültig der Vermieter am Zug, die Wohnung bzw. das Haus vom Schimmel zu befreien. In diesem Kontext kann in vielen Fällen auch eine Mietminderung in adäquater Höhe durchgesetzt werden, die so lange Bestand hat, bis der Mangel behoben worden ist.

Was kann der Vermieter dafür?

Aber was genau hat der Vermieter mit Schimmelbefall zu tun, da dieser ja gar keinen Einfluss auf die tägliche Lüftung der Wohnung hat? Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, das Problem allerdings zu eingeschränkt betrachtet. Schließlich entsteht Schimmel nicht allein durch mangelhafte Stoßlüftung.

Nicht selten sind beispielsweise Ereignisse für die Misere verantwortlich, die aus einem Zeitraum vor der Anmietung durch den Mieter XY stammen. Typischerweise sind zum Beispiel frühere Wasserschäden zu spät behoben worden. Das kann einerseits dem Umstand geschuldet sein, dass diese schlichtweg zu spät entdeckt worden sind. Andererseits allerdings ist es nicht selten auch der Fahrlässigkeit des Vermieters geschuldet, der sich mit dem Beheben des Schadens zu viel Zeit gelassen hat, weil er womöglich den finanziellen Aufwand nicht in Kauf nehmen wollte.

Auch ein Mangel bei der Abdichtung des Gebäudes, welche durch eine nicht fachgerechte Sanierung entstanden ist, kann der Grund für die Schimmelbildung sein. Eventuell sind aber auch neue Erfordernisse bezüglich der Lüftung, die aus baulichen Veränderungen resultieren, dem Mieter nicht kommuniziert worden. Die Möglichkeiten, weshalb die Schuld beim Vermieter liegen könnte, sind also vielfältiger als man gemeinhin glaubt.

Fazit

Schimmel in der Wohnung kann gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben und auch die Bausubstanz erheblich beschädigen. Daher ist eine möglichst zeitnahe Entfernung des Schimmels in jedem Fall anzuraten. Mieter sollten sich jedoch keinesfalls vom Vermieter von vornherein vorbehaltlos die Schuld am Befall einreden lassen und stattdessen den Vermieter selbst in die Pflicht nehmen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich auf der Seite der Mieter.

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Kostenfalle Baufinanzierung: Lieber Mieten oder Kaufen? https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/kostenfalle-baufinanzierung-lieber-mieten-oder-kaufen/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/kostenfalle-baufinanzierung-lieber-mieten-oder-kaufen/#respond Mon, 12 Oct 2020 09:45:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55480 Sie überlegen, ob Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen? Doch was spricht eigentlich dagegen, das nächste Heim nur zu mieten. Ab wann wird die Baufinanzierung zur Kostenfalle? Diese Fragen beantworten wir im Artikel. Die

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Sie überlegen, ob Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen? Doch was spricht eigentlich dagegen, das nächste Heim nur zu mieten. Ab wann wird die Baufinanzierung zur Kostenfalle? Diese Fragen beantworten wir im Artikel.

Die Mietpreise steigen gerade in Ballungszentren weiterhin an, ohne dass ein Ende der Immobilienblase in Sicht ist. Hohe Mieten und das Gefühl, nichts Eigenes zu haben oder für das Alter vorzusorgen, führen zu einem gesteigerten Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Eine eigene Wohnung oder ein Haus, im Idealfall noch mit der Option, selbst zu bauen, stellen daher weiterhin gute Lösungen dar und bieten später eine stabile Altersvorsorge.

Allerdings stellt sich hier immer die Frage nach der möglichen Finanzierung, da die Kosten für das Wohneigentum nicht zu unterschätzen sind. Eine Baufinanzierung gehörte bisher zu den beliebtesten Optionen für die Finanzierung eines eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung. Allerdings erweist sich eine solche immer mehr als Kostenfalle, die nicht zu unterschätzen ist.

Der Traum vom Eigenheim: Chancen und Risiken

Wenn sich das Eigenheim noch in einer bezahlbaren Preisklasse bewegt, handelt es sich hier ohne Frage um eine gute Chance, die Sie nicht unterschätzen sollten. Die Preise schwanken je nach Region sehr stark von extrem günstigen bis hin zu extrem kostspieligen Angeboten. Es lohnt sich, wenn Sie die Kosten vergleichen und ausrechnen. Wie viel würden Sie beispielsweise für eine Mietwohnung innerhalb von 20 Jahren bezahlen und wie sieht es mit den Raten für das Eigenheim aus?

Das Risiko bei einem Eigenheim besteht in der Abzahlungsphase darin, dass Sie die Raten vielleicht zu hoch gewählt haben und nicht mehr aufbringen können. Oder Sie verlieren die eigene Arbeit.  Dieser Umstand führt auch wieder dazu, dass ein Eigenheim nicht mehr so einfach abzubezahlen ist.

Als Chance sollten Sie jedoch sehen, dass nach der Abzahlung die eigenen vier Wände vorhanden sind, Mietkosten entfallen und Sie Kosten sparen können. Daran können auch hohe Zinsen nichts ändern, die Sie im Rahmen der Finanzierung vielleicht bezahlen.

Wohnung mieten – reizvoll oder nicht?

Eine Wohnung zu mieten stellt natürlich eine Alternative dar. Allerdings sollte Sie hier genau hinsehen. Denn bei der Wohnungssuche können Sie durchaus abgezockt werden. Eine gute Wohnung zu ansprechenden Konditionen stellt eine Möglichkeit für den Zeitraum dar, in dem Sie  noch keine eigene Immobilie kaufen können. Die Mietwohnung ist auch dann eine bessere Alternative, wenn Sie Ihren Standort berufsbedingt häufiger wechseln müssen.

Dies ist allerdings abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten, sowie den Mietkosten und der Region, in die Sie ziehen möchten. Denn schließlich kosten Häuser oder Wohnungen nicht in allen Regionen Deutschlands gleich viel. Daher lohnt sich in einigen Region der Kauf von einem Haus oder von einer Wohnung langfristig gesehen eher, als wenn Sie hier hohe Mietkosten aufbringen müssen.

Den Eigenkapitalanteil genau beachten

Problematisch ist bei der Baufinanzierung sicherlich noch immer der Eigenkapitalanteil, der tatsächlich für eine mögliche Finanzierung sehr hoch ausfallen kann. Einmal angenommen, der Kaufpreis der Immobilie beträgt 500.000 Euro und die Tilgung beträgt 4 Prozent. In einem solchen Fall ist es schwierig, noch gute Konditionen zu erhalten, da die tatsächlichen Zinsen bei einem geringen Eigenkapitalanteil deutlich höher ausfallen.

Meist wird von einem Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent ausgegangen, was allerdings bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro stolze 150.000 bis 200.000 Euro Eigenkapital bedeuten würde. Ein solcher Betrag ist heutzutage, gerade durch die Nullzinspolitik mit fehlenden Zinsen für gespartes Geld, sicherlich nicht mehr so einfach zusammenzubekommen. Bei einem Eigenkapitalanteil von 200.000 Euro würden die tatsächlichen Sollzinsen bei der Baufinanzierung bei unter einem Prozent liegen.

Liegt Ihr Eigenkapitalanteil bei nur 20.000 Euro, was für viele Verbraucher eher wahrscheinlich ist, liegen die Sollzinsen bei knapp 2 Prozent. Das klingt zwar im ersten Moment noch bezahlbar, doch die monatlichen Raten von rund 2.500 Euro für die Abzahlung sind auch nicht ganz einfach zu stemmen. Tatsächlich müssen Sie bei solchen Summen Zinsen in Höhe von etwa 100.000 Euro erwarten.

Die Baufinanzierung stellt damit tatsächlich eine mögliche Kostenfalle dar und es ist wichtig, den erforderlichen Eigenkapitalanteil genau zu beachten. Dennoch gibt es zum Beispiel im Herbst 2020 die Möglichkeit, einen Baukredit mit entsprechendem Eigenkapitalanteil für weniger als 0,5 Prozent Zinsen zu bekommen – so günstig wie nie. Vielleicht sind die Konditionen bei der Abzahlung nicht immer attraktiv, doch es besteht die Möglichkeit, trotzdem zu bauen, wenn die Zinsen kein sehr großes Problem darstellen.

Fazit: Vorsicht bewahren und frühzeitig sparen

Tatsächlich lohnt sich eine Baufinanzierung bei einem geringen Eigenkapitalanteil nicht mehr so sehr, wie es vielleicht noch vor einigen Jahren der Fall war. Gerade junge Leute sollten daher aufpassen, Anbieter vergleichen und im besten Fall frühzeitig mit dem Sparen beginnen, um ein gewisses Eigenkapital aufzubauen.

Fest steht, dass sich die Baufinanzierung für Sie vor allem dann lohnt, wenn ein hoher Eigenkapitalanteil vorhanden ist, der im Idealfall mindestens 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Natürlich ist die Finanzierung der eigenen Immobilie auch bei einem geringeren Eigenkapitalanteil möglich, doch die Konditionen sind dann nicht mehr so attraktiv. Wenn Sie  wenig oder fast gar kein Eigenkapital vorweisen können, sollten Sie mit einer Baufinanzierung vorsichtig sein, da diese sich schnell als Kostenfalle entpuppt. Letztlich gilt: Sie müssen sich die eigenen vier Wände langfristig leisten können.

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Polizei warnt: Trickbetrüger nutzen Verzweiflung von Wohnungssuchenden aus https://www.verbraucherschutz.com/video/polizei-warnt-trickbetrueger-nutzen-verzweiflung-von-wohnungssuchenden-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/video/polizei-warnt-trickbetrueger-nutzen-verzweiflung-von-wohnungssuchenden-aus/#respond Mon, 05 Oct 2020 12:42:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55110 Die Polizei München warnt vor einer Abzockmasche, nach der Wohnungssuchende ausgenutzt werden. Miete und Kaution sollen im Vorfeld überwiesen werden. Worauf Sie bei der Suche nach einer Wohnung achten sollten? Wir verraten es. Die Wohnungsnot

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Die Polizei München warnt vor einer Abzockmasche, nach der Wohnungssuchende ausgenutzt werden. Miete und Kaution sollen im Vorfeld überwiesen werden. Worauf Sie bei der Suche nach einer Wohnung achten sollten? Wir verraten es.

Die Wohnungsnot in deutschen  Großstädten wie München wird von Betrüger ausgenutzt. Welche Maschen rund um den Wohnungsmarkt bereits bekannt sind, haben wir in unserem Übersichtsartikel zur Abzocke bei der Wohnungssuche zusammen gefasst. Die Polizei in München warnt vor einer speziellen Masche. Dabei wandeln die Kriminellen die E-Mail-Adressen seriöser und bekannter Immobilienunternehmen minimal ab. Oft fällt der kleine Unterschied gar nicht auf. Mit der abgewandelten E-Mail-Adresse fordern Sie dann Kautions- und Mietvorauszahlungen im Namen der Unternehmen.

Mindestens 15 Wohnungssuchende sind in der bayrischen Hauptstadt wohl auf diesen Trick hereingefallen. Dabei sollen die Opfer das Geld auf ein ausländisches Konto überweisen. Die Wohnung hatten sie zuvor nicht einmal besichtigt. Die Kriminellen sollen 22.000 Euro auf diesem Weg erbeutet haben. Zuvor hatten die Betrüger mehrere Wohnungen auf verschiedenen Immobilienportalen inseriert und sind auch aktiv auf Wohnungssuchende zugegangen.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie die Abzocke bei der Suche nach einer Wohnung vermeiden können.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

In unserer Verbraucherwelt finden Sie Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.

Was halten Sie vom Betrug bei der Wohnungssuche?

Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Haben Sie das schon gesehen?

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Vermittlung von Ferienwohnungen und Häusern: Anbieter unter Betrugsverdacht https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ferienwohnungen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ferienwohnungen/#respond Fri, 25 Sep 2020 09:06:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40576 Wenn Sie eine Unterkunft für Ihren Urlaub oder einen längerfristigen Aufenthalt suchen, durchstöbern Sie auch das Internet und vergleichen dabei die Preise. Auf Fake-Seiten werden Sie dabei gehörig abgezockt.  Im Internet können Sie nicht nur beim

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Wenn Sie eine Unterkunft für Ihren Urlaub oder einen längerfristigen Aufenthalt suchen, durchstöbern Sie auch das Internet und vergleichen dabei die Preise. Auf Fake-Seiten werden Sie dabei gehörig abgezockt. 

Im Internet können Sie nicht nur beim Einkaufen ein Schnäppchen machen. Deshalb müssen Sie bei den vielen Fakeshops  besonders wachsam sein. Denn in den Onlineshops wartet auch das eine oder andere unseriöse Angebot auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie bei einem Einkauf im Internet besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Sehen Sie sich ergänzend auch unsere weiteren Fakeshop-Listen an.

Aber was ist mit Urlaubsunterkünften oder Wohnungen? Auch hier können Sie schnell an Betrüger geraten. In der Vergangenheit haben wir bereits über Betrüger berichtet, die Fake-Ferienwohnungen vermieten. Hier kam der Kontakt über eBay-Kleinanzeigen zustande. Aber nicht nur auf Kleinanzeigenportalen tummeln sich Betrüger. Häufig können Sie auch auf professionell anmutenden Webseiten auf Kriminelle hereinfallen, die Ferienwohnungen und -häuser anbieten. Erschwerend kommt hinzu, dass  es bei der Buchung nicht unüblich ist, zumindest einen Teil des Betrages anzuzahlen. Aus diesem Grund werden viele Verbraucher nicht misstrauisch, wenn Sie von Betrügern aufgefordert werden, in Vorkasse zu treten.

Diese Webseiten stehen unter Verdacht unseriös zu sein

Die Zeit ist längst vorbei, in der man eine gefälschte Webseite von einer Echten schnell unterscheiden konnte. Schließlich dominieren auf vielen Webseiten schöne Bilder, die heute im Internet überall zu bekommen sind. Da kann der Urlaub schnell zum Alptraum werden, wenn es die Unterkunft vor Ort gar nicht gibt. Deshalb lassen wir uns von den meist professionell aussehenden Seiten nicht beeindrucken. Bei der Überprüfung der Webseiten decken wir Fakten auf und stellen Ihnen nachfolgend die Ungereimtheiten zur Verfügung. Bei dem genannten Angebot sollten Sie von einer Buchung absehen.

greenapartmentrent.com – Wohnungen für ein langfristiges Zuhause

Update: 27.08.2020 Mit der Webseite greenapartmentrent.com haben sich die Betrüger nicht viel Mühe gegeben, aber trotzdem eine professionelle Webseite ins Netz gestellt. Das Design wurde einfach von einer bestehenden Webseite kopiert. Trotzdem bleiben die dubiosen Fake-Seiten für unsere Spezialisten als Scam erkennbar.

Letztlich sollen Sie auf greenapartmentrent.com in Vorkasse gehen, um den Mietvertrag zu erhalten. In unserem Ratgeber „Abzocke bei der Wohnungsvermietung vermeiden“ erklären wir, auf welche Merkmale Sie achten sollten. Einige Punkte davon treffen auch auf greenapartmentrent.com zu. So ist das gestohlene und missbräuchlich verwendete Impressum auch noch fehlerhaft. Außerdem ist die Firma telefonisch nicht erreichbar. Solchen Firmen sollten Sie niemals Geld im Voraus überweisen.

Folgende Punkte sollten Sie stutzig machen:

  • Im Impressum ist keine konkrete Firma als Inhaber genannt. Zudem ist das Impressum fehlerhaft und unvollständig. Sie wissen damit nicht, mit wem Sie einen Vertrag eingehen.
  • Die im Impressum verwendeten Daten werden missbräuchlich verwendet.
  • Der Server der Webseite steht in den USA, was für einen deutschen Anbieter unüblich ist.
  • Die Webadresse greenapartmentrent.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert.

traumfincas-mallorca.de – Unterkünfte für Ihren Mallorca-Urlaub

Update: 04.02.2020 Die mutmaßlichen Betrüger geben sich immer mehr Mühe und lesen wahrscheinlich auch gewissenhaft unser Warnungen. Demzufolge wird es für den Verbraucher immer schwieriger, die Fake-Firmen zu erkennen. Allerdings bleiben die Fake-Seiten für unsere Spezialisten trotzdem erkennbar, denn so klug sind die Kriminellen dann doch nicht. Schließlich könnten sie dann ihr Geld auch auf ehrlichem Weg verdienen.

Aufgrund unserer Sicherheitsanalyse raten wir von einer Buchung auf traumfincas-mallorca.de ab. Wir gehen aktuell davon aus, dass es das Unternehmen nicht gibt. Die verwendeten Daten sind entweder frei erfunden oder werden missbräuchlich eingesetzt. Zum Zeitpunkt unserer Prüfung waren folgende Daten als Inhaber der Vermittlungsplattform hinterlegt:

Traumfincas Mallorca GbR
Ludwig-Wucherer-Straße 41
06108 Halle (Saale)

Telefon: 034596394945
Geschäftsführung: Verena Kehrbaum
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE131610530

traumfincas-auf-mallorca.com – Vermittlung von Fincas, Villen und Ferienhäusern

Update: 13.12.2019 Auf den ersten Blick handelt es sich bei dieser Webseite um ein Vermittlungsportal für Ferienunterkünfte. Optisch gibt es an der Webseite auch nichts auszusetzen. Dennoch haben wir den Verdacht, dass es sich hier um Betrug handelt. Folgende Fakten haben wir herausgefunden, weshalb wir von einer Buchung mit Zahlung per Vorkasse abraten:

  • Die im Impressum genannte Firma Traumfincas auf Mallorca GmbH konnten wir im offiziellen Firmenregister nicht finden. Das Unternehmen existiert nicht.
  • Den genannten Handelsregistereintrag HRB 4827 gibt es am Amtsgericht Berlin nicht.
  • Die genannte Umsatzsteuernummer DE269858706 ist nicht korrekt.
  • Der Server der Webseite steht in den USA, was für einen deutschen Anbieter unüblich ist
  • Die Webadresse traumfincas-auf-mallorca.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert.

weltmarkt-immo.de – Wohnungen und Apartments zu Tiefstpreisen

Auf dieser Webseite finden Sie viele attraktive Angebote, um einen Traumwohnung zu buchen. Eine der Voraussetzungen ist, dass Sie mindestens 30 Übernachtungen buchen. Bei einem Preis von 630 Euro für eine voll möblierte 75 qm Wohnung im Herzen von München, wäre das ein echtes Schnäppchen. Aber das Angebot ist viel zu schön, um wahr zu sein. Auch die eine oder andere Beschreibung der Angebote ist nicht stimmig. So werden Sie wohl kein Privathaus in ruhiger Strandlage im Süden von von Frankfurt am Main finden. Aber es gibt noch mehrere Fakten, die uns aufhorchen lassen.

  • Auf weltmarkt-immo.de fehlt das Impressum. Das ist in Deutschland jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die in den Kontakten angegebene Weltmarkt IMMO GmbH ist im Unternehmensregister nicht aufzufinden.
  • Der Server der Webseite steht in den USA.
  • Verlinkungen zu Reservierungsbedingungen oder den Geschäftsbedingungen sind fehlerhaft.
  • Bei der Buchung wird ein Mehrwertsteuersatz von 0,0 % ausgewiesen.
  • Auf der Webseite werden mehrere Verbraucherschutzsiegel missbräuchlich verwendet.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Erläuterung zu oben genannten Ungereimtheiten / Fakten

In unserem Fakeshop-Ratgeber, den Sie auch bei dieser Art von Angeboten zu Rate ziehen können, erklären wir ausführlich, woran Sie nicht existierende oder unseriöse Onlineshops erkennen. Je mehr Kriterien zutreffen, umso wahrscheinlicher ist, dass bei dem Onlineshop etwas nicht stimmt. Ein Merkmal alleine ist in der Regel noch nicht aussagefähig.

Anonymisierungsdienst: Wird die Domain des Onlineshops über einen Anonymisierungsdienst registriert, dann möchte der tatsächliche Inhaber namentlich nicht in Erscheinung treten. Dafür gibt es in Deutschland kaum nachvollziehbare Gründe. Fakeshops registrieren Domains sehr häufig über Anonymisierungsdienste. Sie können selbst überprüfen, wer eine Internetdomain registriert hat.

Serverstandort: Bei unseriösen Shops oder Anbietern steht der Server häufig im Ausland. Das ist zwar kein absolut sicheres Merkmal, da auch seriöse Onlineshops einen ausländischen Server nutzen können. Allerdings ist es eher unüblich, dass deutsche Onlineshops einen Server in den USA, der Türkei oder Frankreich nutzen.

Das müssen Sie gelesen haben: Unsere Verbraucherwelt 

Telefonnummer: Seriöse Onlineshops sind telefonisch erreichbar. Wird keine Telefonnummer angegeben oder ist die angegebene Rufnummer falsch, ist auch das ein Anzeichen für einen Fakeshop.

Umsatzsteuernummer: Bei der Umsatzsteuernummer handelt es sich um eine eindeutige ID, die einem Unternehmen zugeordnet ist. Gibt ein Onlineshop eine nicht existierende Umsatzsteuernummer an oder gehört die angegebene ID bereits zu einem anderen Unternehmen, dann ist das ein Anzeichen für einen Fakeshop. Wir erklären in einer ausführlichen Anleitung, wie Sie eine deutsche Umsatzsteuernummer selbst überprüfen können.

Vorkasse: Im Fall eines Fakeshops ist die Zahlung per Vorkasse ein hohes Risiko , das Sie vollständig übernehmen. Allerdings ist es bei der Buchung einer Unterkunft üblich, zumindest eine Anzahlung im Voraus zu leisten. Hierbei können Sie aber darauf achten, wohin Sie Ihr Geld überweisen sollen. An der IBAN erkennen Sie, ob das Geld auf ein Konto in Deutschland (DE ..) oder Frankreich (FR …) oder ein anderes Land überwiesen werden soll. Aber auch ein deutsches Konto ist kein Garant für ein seriöses Angebot

Hereingefallen und nun?

Falls Sie auf ein gefälschtes Angebot hereingefallen sind, dann müssen Sie relativ schnell reagieren. Merken Sie das bereits kurz nach der Überweisung, dann können Sie Ihr Geld unter Umständen noch retten. In unserem Ratgeber erklären wir, wie Sie Ihr Geld möglicher Weise noch zurück bekommen.

Unser Fazit

Da Sie bei den oben genannten Webseiten keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einer Buchung ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um gefälschte Angebote handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer dieses Onlineangebot überhaupt betreibt und dafür verantwortlich ist.

Ratgeber Einkauf Fakeshop Geld Zahlung stoppen
Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach

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Widerrufsrecht im Fakeshop

Auch Buchungsangebote, die gefälscht sind, könnte man als Fakeshop bezeichnen. Deshalb treffen die Ratschläge auch hier zu. Viele Leser fragen uns, ob Sie den Vertrag widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Vertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf desVertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.

Ihre Erfahrungen

Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob die oben genannten Webseiten seriöse Angebote machen, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf einer der genannten Webseiten gebucht?  Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.

Sind Sie selber auf eine merkwürdige Webseite gestoßen, bei der Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen die Webseite dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

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Wohnung mieten: Abzocke bei Wohnungsanzeigen/der Wohnungssuche – Betrugsmaschen im Überblick https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/wohnung-mieten-abzocke-bei-wohnungsanzeigen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/wohnung-mieten-abzocke-bei-wohnungsanzeigen/#comments Fri, 25 Sep 2020 07:36:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2566 Abzocke auf Onlineportalen für die Immobiliensuche und Wohnungsvermietung. Miete im Voraus bezahlen, Wohnungen mit Bildern anderer Vermieter anpreisen, Vermieter, die sich im Ausland befinden und nicht zur Wohnungsbesichtigung kommen können – die Betrugsmöglichkeiten bei Wohnungsanzeigen

Der Beitrag Wohnung mieten: Abzocke bei Wohnungsanzeigen/der Wohnungssuche – Betrugsmaschen im Überblick erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Abzocke auf Onlineportalen für die Immobiliensuche und Wohnungsvermietung. Miete im Voraus bezahlen, Wohnungen mit Bildern anderer Vermieter anpreisen, Vermieter, die sich im Ausland befinden und nicht zur Wohnungsbesichtigung kommen können – die Betrugsmöglichkeiten bei Wohnungsanzeigen sind groß und viele Wohnungssuchende fallen auf die Tricks der Kriminellen herein und verlieren Geld. Doch wie funktionieren die Betrugsmaschen bei den Wohnungsanzeigen und welche Betrugsfälle gibt es?

Trautes Heim, Glück allein! Eine neue Wohnung zu beziehen stellt immer einen bedeutsamen Schritt dar. Leider auch einen Schritt, der in die Irre führen kann, wenn man an zwielichtige Gestalten gerät. Und das ist gar nicht mal so schwierig. Denn in den bekannten Portalen wie Immoscout24, Airbnb oder Immowelt tummeln sich auch viele Betrüger, die nur eines im Sinn haben: Ihr Geld.

Mit immer wieder neuen Maschen versuchen die Kriminellen an das Geld der Wohnungssuchenden zu kommen. Der Kreativität der Betrüger sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Im Folgenden wollen wir Ihnen die verschiedenen Betrugsmaschen vorstellen. Doch dabei sollten Sie eines wissen: Die genannten Unternehmen wie Immoscout24, Airbnb, Immowelt und andere haben mit dem Betrug nichts zu tun. Die Unternehmen sind selber geschädigt.

Miete zu Traumkonditionen – die Masche der Wohnungsanzeigen-Abzocker

Eine frisch renovierte 3-Zimmer-Wohnung in Toplage. Ein Parkplatz oder gar ein Tiefgaragenstellplatz dazu und vielleicht sogar noch ein Fahrstuhl. In der Großstadt klingt diese Anzeige nach einem Traum für eine Kleinfamilie. Wenn dann auch noch der Preis passt, wird meist das Gehirn ausgeschaltet und man will die Wohnung nur noch haben. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich von der Schönheit nicht blenden. Gehen Sie sorgfältig und mit Bedacht an Ihre Wohnungssuche, sonst fallen Sie vielleicht auf einen der folgenden Tricks herein. Ziel der Kriminellen ist hier der Vorkassebetrug beziehungsweise der Wohnungskautionsbetrug

Wohnungsanzeige mit geklauten Bildern – Kaution und Miete im Voraus bezahlen

Ist es Ihnen auch schon passiert, dass ein und die gleiche Wohnung von mehreren Anbietern bei der Suche untergekommen ist? Dann Achtung. Darunter könnte auch ein Betrüger sein. Denn es ist mittlerweile üblich, dass die Kriminellen Fotos aus Wohnungsanzeigen kopieren und für ihre betrügerischen Anzeigen verwenden. Natürlich bieten die Kriminellen die Wohnung, dass Appartement oder Haus dann auch zum günstigsten Preis an. Zeigen Sie Interesse an der Wohnung wollen die vermeintlichen Vermieter plötzlich Geld für die Kaution und einige Monatsmieten im Voraus von Ihnen überwiesen haben. Den Mietvertrag bekommen Sie am Ende aber nicht, da die Betrüger ja auch die Wohnung nicht besitzen.

Symbolbild Geld Wohnung Haus Miete
Abgezockt bei der Wohnungssuche – Was kann ich tun?

Sie wurden bei der Wohnungssuche abgezockt beziehungsweise von Betrügern hereingelegt? Sie haben unter Umständen einige tausend Euro verloren? Doch wie können Sie sich wehren? Gibt es Chancen, das Geld zurückzubekommen? Wie können Sie sich als

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Abzocke bei Wohnungsbesichtigung/Wohnungsvermietung – Kautionsbetrug

Die Betrüger mieten sich dabei über diverse Onlineportale im Internet eine Ferienwohnung. Meistens wählen sie dafür eine Unterkunft in Toplage, die leicht zu vermieten ist. Anschließend bieten sie die Ferienwohnung auf anderen Plattformen als vermeintliche Mietwohnung zu Traumkonditionen an. Diese versuchen sie arglosen Wohnungssuchenden schmackhaft zu machen. Da die Abzocker den Schlüssel haben, sind nicht nur Besichtigungen, sondern auch eine Schlüsselübergabe, jederzeit möglich. Zuvor müssen die Wohnungsinteressenten die Kaution und teilweise den Kaufpreis für die Ausstattung zahlen. Schließlich ist die Ferienwohnung eingerichtet. Sobald die Betrüger das Geld eingestrichen haben, verschwinden sie spurlos. Mit ihnen die Aussicht auf eine Wohnung, die so ohnehin niemals wirklich zu vermieten war.

Auch die Polizei warnt vor den Trickbetrügern. Aufgrund der Wohnungsknappheit funktioniert die Masche mit der Wohnungsvermietungs-Abzocke in Großstädten besonders gut. In einem konkreten Fall, über den die Stiftung Warentest berichtet, haben die Ganoven über AirBnB eine Wohnung angemietet. Anschließend landete diese auf dem Internetportal Immowelt. Zuvor wurde natürlich ein Exposè mit Fotos und einem Grundriss angefertigt. Interessenten bekamen die Wohnung von einem Makler gezeigt. Dieser gab kurze Zeit nach der Besichtigung per E-Mail den Zuschlag für die Wohnung, wenn die Kaution überwiesen wird. Gleich mehrere Opfer taten das und verloren zwischen 4.000 und 5.000 Euro.

Der Anbieter AirBnB gilt als einer der größten Vermittler von Ferienwohnungen weltweit. Dort können selbst Privatleute ihre Wohnung als Ferienwohnung zur Miete anbieten. Aufgrund der hohen Reichweite haben sich bereits in der Vergangenheit dubiose Charaktere der Möglichkeiten der Plattform bedient, um schnell Kasse zu machen. AirBnB ist an dem Betrug nicht beteiligt, sondern ebenfalls Geschädigter.

Wohnungsbesichtigung kostet Geld – Anschauen nur gegen Vorauszahlung

Vor allem in den Gegenden, wo die Wohnungsnot besonders groß ist, setzen Betrüger auf eine weitere Masche mit Vorkassebetrug. Die Rede ist von einer kostenpflichtigen Wohnungsbesichtigung. Denn meist sind die Bewerber schon froh, wenn Sie eine Wohnung besichtigen dürfen. Man rutscht damit ja schon einmal in die engere Auswahl. Falsch gedacht, wenn Sie genau dafür Geld bezahlen sollen. Immobilienbetrüger verlangen das Geld dafür, Sie in eine Vorauswahl für eine vermeintliche Immobilie zu nehmen. Doch diese Wohnungsanzeigen sind Fake. Sie sollten nichts im Voraus bezahlen.

Kostenpflichtige Immobilienangebote – die teuren Immobilien-Listen

Wenn Sie lieber einen Makler für sich arbeiten lassen, kann auch dieser Umstand für Sie zum Verhängnis werden. Denn Sie erwarten natürlich eine Liste mit passenden Angeboten auf Ihre Suchanfrage. Doch die Betrüger kopieren meist Immobilienangebote seriöser Makler für diese Liste und verlangen für die Liste Geld. Die seriösen Makler wissen aber nicht, dass ihre Anzeigen missbraucht werden, um Geld zu machen. Auch hier gilt: Sie sollten nicht im Voraus bezahlen.

Nachnahmebetrug – Der Schlüssel kommt per Post

Sie sind sich mit dem vermeintlichen Vermieter einig geworden und wollen die Wohnung besichtigen? Leider hält sich der Vermieter aber gerade im Ausland auf und kann bei einer Besichtigung vor Ort nicht anwesend sein. Er vertraut Ihnen aber und will Ihnen die Schlüssel zukommen lassen. Doch ganz ohne eine „Kaution“ funktioniert das auch nicht.

Der Vermieter vereinbart mit Ihnen eine Nachnahmegebühr, die Sie entrichten müssen. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten, wenn Sie diese Gebühr entrichtet haben. Entweder Sie erhalten die Schlüssel gar nicht und warten ewig auf Post. Natürlich sind die Betrüger dann mit Ihrem Geld über alle Berge.

Der zweite Fall: Es werden Ihnen tatsächlich Schlüssel gesendet. Sie gehen vor mit Vorfreude zu der neuen Traumwohnung. Doch dann die Ernüchterung. Der Schlüssel passt nicht ins Haustürschloss.

Und nicht zuletzt ist auch noch möglich, dass Sie die Schlüssel zwar erhalten und sich auf den Weg zu Ihrer neuen Immobilie machen. Diese gibt es dann aber gar nicht.

Im nachfolgenden Video beschreibt marktcheck noch einmal schön, wie diese Methoden des Wohnungsanzeigenbetrugs funktionieren.

Weitere Täuschungsmannöver bei der Wohnungssuche

Sie als Wohnungssuchende müssen sich aber nicht nur wegen des Geldes Gedanken machen. Auch um Ihre persönlichen Daten und vor allem die Zugangsdaten zu den Immobilienportalen sollten Sie sich Gedanken machen.

Account gehackt dank Phishing E-Mail

Achten Sie besonders auf Ihre E-Mails, wenn Sie sich bei den großen Immobilienunternehmen angemeldet haben. Immer wieder versenden Betrüger Phishing-Nachrichten, mit denen sie Ihre Zugangsdaten zu den Portalen stehlen wollen. Klicken Sie keine Links in unaufgefordert zugesendeten E-Mails an und rufen Sie sich die Portalseiten immer manuell im Browser auf.

Spam Symbolbild
So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt

Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails

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Im schlimmsten Fall wird Ihr Account anschließend dazu verwendet, unseriöse Wohnungsangebote zu verbreiten.

Gegebenenfalls verfolgen die Kriminellen aber noch ein anderes Ziel. Dafür werden der Spam-Nachricht Dateien angehängt, die Schadsoftware auf Ihrem Computer oder Smartphone installieren soll. Deswegen sollten Sie E-Mail-Anhänge nicht bedenkenlos öffnen.

Kopie des Personalausweise für Mietvertrag – Datenmissbrauch als Folge

Sie sind sich mit dem vermeintlichen Vermieter einig geworden? Jetzt sollen Sie aber die Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses für den Mietvertrag zusenden? Auch diese Aufforderung ist kritisch zu sehen. Denn Betrüger können so Ihre Identität stehlen und Ihre Daten für illegale Geschäfte nutzen. Außerdem nutzen die Kriminellen Ihre Daten wie die Lohnbescheinigung, um damit Ihren Lohn bei Ihrem Arbeitgeber zu stehlen.

Haben Sie das schon gesehen?

Eröffnung eines Kautionskontos per VideoIdent-Verfahren

Betrüger haben es nicht nur auf Ihr Geld abgesehen. Manchmal geht es auch um Ihre Daten oder Ihre Identität. Ganz gemein wird es, wenn die Kriminellen beides wollen. Genau das könnte Ihnen bei der Masche mit dem Kautionskonto passieren. Hier ergaunern die Betrüger möglicherweise die Kaution für die vermeintlich neue Wohnung und lassen Sie zusätzlich nich ein Kautionskonto eröffnen, auf das nur die Betrüger Zugriff haben. Dieses wird im Internet an Kriminelle verkauft und für weitere Straftaten benutzt. Lesen Sie ganz genau, wie die mit der Kautionskonto-Masche samt VideoIdent hereingelegt werden.

Wohnungssuchenden wird das Gehalt gestohlen

Auf die Idee würden Sie womöglich selbst gar nicht kommen. Doch Kriminelle können Wohnungssuchenden das Gehalt stehlen. Diese Masche ist besonders gemein, da der Betrug zeitverzögert stattfindet. Sie merken erst bei der nächsten ausbleibenden Lohnzahlung, dass Sie Opfer eines Betrugs sind. Wir erklären, wie es vermeintliche Wohnungsbesitzer schaffen an die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers zu kommen.

Wurden Sie bei der Wohnungssuche mit dieser oder einer ähnlichen Masche schon betrogen? Diskutieren Sie mit anderen Lesern über die Kommentare oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sollten Sie ähnliche Betrugsmaschen kennen, melden Sie uns diese über [email protected]. Wir werden den Artikel bei neuen Betrügereien aktualisieren.

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Geschützt: Maklervertrag bei der Wohnungssuche: Das müssen Sie als Mieter wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/maklervertrag-bei-der-wohnungssuche-das-muessen-sie-als-mieter-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/maklervertrag-bei-der-wohnungssuche-das-muessen-sie-als-mieter-wissen/#respond Fri, 18 Sep 2020 09:08:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54207 Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

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Eigenheim bauen oder erweitern: An diese Dinge sollten Immobilienbesitzer denken https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eigenheim-bauen-oder-erweitern-an-diese-dinge-sollten-immobilienbesitzer-denken/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eigenheim-bauen-oder-erweitern-an-diese-dinge-sollten-immobilienbesitzer-denken/#respond Tue, 01 Sep 2020 10:26:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53201 Sie möchten ein Eigenheim bauen und freuen sich schon auf den Einzug in die eigenen vier Wände? Von der ersten Idee bis zum fertigen Haus vergeht oft nicht nur viel Zeit. Auch Sorgen und einige Fallstricke sind vorprogrammiert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. „My home is

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Sie möchten ein Eigenheim bauen und freuen sich schon auf den Einzug in die eigenen vier Wände? Von der ersten Idee bis zum fertigen Haus vergeht oft nicht nur viel Zeit. Auch Sorgen und einige Fallstricke sind vorprogrammiert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

„My home is my castle“ – dieses alte englische Sprichwort soll ausdrücken, dass die eigenen vier Wände eine Zuflucht sind, in die sich die Eigentümer zurückziehen können und einen gewissen Schutz genießen. Viele Immobilienkäufer freuen sich auf die Freiheit, endlich keine Vorgaben mehr vom Vermieter zu bekommen und sich ihr Wohnumfeld nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können. Doch Vorsicht: Eigenheimbesitzer müssen sich mit zahlreichen rechtlichen Vorgaben und potenziellen Stolperfallen auseinandersetzen.

Da das Thema extrem komplex ist, können die hier angesprochenen Themen keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Doch gerade in der Anfangsphase sollten Sie sich mit so vielen Informationen wie möglich vertraut machen, um nicht in typische Fallen zu tappen.

Es beginnt schon beim Bau: Bauverträge und ihre Tücken

Viele Häuslebauer berichten davon, dass sie eine solche Prozedur nicht noch einmal über sich ergehen lassen wollen. Der Bau einer Immobilie ist ein langwieriger Prozess, der zudem viele potenzielle Probleme mit sich bringt. Mitunter werden entsprechende Projekte für die Auftraggeber zum regelrechten Alptraum. Die Gründe dafür waren in der Vergangenheit vielschichtig. Hier zwei Beispiele:

Nur was festgehalten ist, wird auch gemacht

In einem herkömmlichen Bauvertrag werden die Leistungen, die entsprechende Vergütung sowie die Fristen zur Abnahme durch den Auftragnehmer beschrieben. In der Vergangenheit haperte es jedoch häufig an der Leistungsbeschreibung. Deshalb galt im Zweifel: Was nicht im Vertragswerk enthalten ist, muss der Bauunternehmer auch nicht zum vereinbarten Preis errichten. Dies kann mitunter teuer werden, wenn wichtige Wünsche im Vertrag unerwähnt bleiben.

2018 wurde glücklicherweise der Verbraucherbauvertrag nach §650i BGB eingeführt. Dieser verlangt vom Bauunternehmer eine schriftliche und detaillierte Unterrichtung über die Baubeschreibung. Zweifel bei der Auslegung der vom Unternehmer geschuldeten Leistung gehen dabei zu dessen Lasten. Dies hat die Welt für künftige Immobilieneigentümer etwas einfacher gemacht. Trotzdem gilt: Bauherren sollten prüfen, ob im Verbraucherbauvertrag alle wichtigen Leistungen beschrieben sind.

Fristen: Wie immer eine teure Angelegenheit

Auch die Fristen stellten in der Vergangenheit nicht selten ein großes Problem dar. Lässt sich der Bauunternehmer zu lange Zeit, werden für Immobilieneigentümer plötzlich Bereitstellungszinsen fällig, da diese die Kreditsumme der Baufinanzierung noch nicht abrufen und an den Bauunternehmer überweisen können.

Auch hier hat der Gesetzgeber mit dem Verbraucherbauvertrag nachgebessert: Bauunternehmen müssen heute entweder feste Fristen zur Fertigstellung oder ersatzweise die Dauer der Arbeiten nennen. Die zweite Lösung kommt immer dann zum Tragen, wenn der genaue Baubeginn noch nicht feststeht. Für künftige Eigenheimbesitzer bedeutet das auf jeden Fall mehr Planungssicherheit. Diese sollten sich die Fristen jedoch genau anschauen, um auch die Auszahlung der Baufinanzierung und die Kündigung der bisherigen Mietwohnung richtig timen zu können. Hier erweist sich dabei ein gewisser zeitlicher Puffer als sehr hilfreich.

Baugenehmigungen: Ein leidiges Thema für Immobilienbesitzer

„Unser Garten könnte ein kleines Gartenhaus oder einen Gartenteich vertragen“ – was als Mieter kaum möglich ist, stellt für Eigenheimbesitzer ein deutlich kleineres Problem dar. Trotzdem können auch sie nicht einfach loslegen. In diesem Fall hat der Staat nämlich ein Wort mitzureden: Viele Anbauten sind genehmigungspflichtig.

Dass bei einem Teich vorab eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist den wenigsten bekannt. Wer also einen Gartenteich wünscht, sollte sich über die rechtliche Vorgaben informieren, um im Nachgang keinen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein.

Diese können von Bundesland zu Bundesland variieren: Während Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Stege in einem Gartenteich erlauben, ist dies in Sachsen oder Hessen nicht ausdrücklich gestattet. Hier müsste der Eigentümer in der Gemeinde also erst erfragen, ob es Regelungen gibt, die einen Steg verbieten.

Nicht jeder Carport darf gebaut werden

Ähnlich sieht bei Carports aus. Die Landesbauordnung in Baden-Württemberg legt beispielsweise fest, dass Carports mit einer Grundfläche bis 30 m² und einer mittleren Wandhöhe bis drei Meter genehmigungsfrei sind. In Hessen dürfen Carports mit einer Grundfläche bis zu 50 m² und einer Dachhöhe bis zu drei Metern ohne Baugenehmigung errichtet werden. Da jedoch auch einzelne Gemeinden das Recht haben Sonderregelungen einzuführen, sollten Eigenheimbesitzer vorher immer beim zuständigen Bauamt anfragen.

Achtung: Wer einfach drauf los baut und später feststellt, dass er eigentlich eine Baugenehmigung benötigt hätte, lebt gefährlich. Ob nun Nachbarbeschwerden oder andere Kontrollen durch aus Bauamt: Kommt das Ganze raus, darf das Bauamt den Eigentümer zum Abriss auf eigene Kosten verpflichten. Zusätzlich können saftige Bußgelder verhängt werden. 

Modernisierungen: Unter Umständen Zwang

Irgendwann ist es in jedem Haus einmal so weit, dass gewisse Modernisierungen vorgenommen werden müssen. Der allgemeine Verfall und die Abnutzung machen entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

  • Austausch und Modernisierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung und Ausbesserung des Dachs
  • Modernisierung der Elektrik
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Inneneinrichtung
  • Modernisierung der Fassade
  • Renovierung in den eigenen vier Wänden

Im Normalfall fassen Eigenheimbesitzer entsprechende Erneuerungen dann ins Auge, wenn Defekte entstehen. In vielen Bereichen beugen sie auch vor und führen eine Modernisierung durch, bevor die Abnutzung für Einschränkungen der Lebensqualität sorgt. Doch Achtung: In Einzelfällen kann der Staat seine Bürger auch zwingen, eine bestimmte Modernisierung in Angriff zu nehmen.

Staatlich verordnete Modernisierung: Für diese Fälle gelten bestimmte Gesetze

Plötzliche Modernisierungsmaßnahmen können den eigenen Geldbeutel ganz schon belasten. Aus diesem Grund ist es wichtig, zu wissen, wann sich solche Projekte nicht aufschieben lassen:

1. Heizkessel zu alt: Nach 30 Jahren ist oft Schluss

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wurde festgelegt, dass die meisten Heizkessel nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfen. Im Jahr 2020 besteht also eine Austauschpflicht für Heizkessel, die im Jahr 1990 oder früher gebaut wurden. Zu dieser Regelung gelten allerdings einige Ausnahmen:

  • Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Die Austauschpflicht gilt nur für Heizkessel mit einer Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt.

Zusätzlich müssen Eigenheimbesitzer in Wohnhäusern mit maximal zwei Wohnungen einen solchen Austausch nicht vornehmen, wenn sie das Haus am 01. Februar 2002 bereits selbst bewohnt oder teilbewohnt (mindestens eine Wohnung) haben. In diesem Fall bestünde erst für einen Eigentümer nach einem Kauf die Pflicht, die Modernisierung in Angriff zu nehmen.

2. Wärmedämmung: Wenn, dann richtig

Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren möchte und dafür auf Maßnahmen der Wärmedämmung zurückgreift, muss sich dabei an staatliche Vorgaben halten. Das bedeutet also, dass nicht auf irgendeine Art von Wärmedämmung zurückgegriffen werden kann. Vielmehr gibt die EnEV bestimmte Anforderungen bezüglich des sogenannten U-Wertes vor, dem Wärmedurchgangskoeffizienten. Somit erweist es sich als sinnvoll, vor der geplanten Modernisierung genau hinzuschauen, wie diese regelkonform durchgeführt werden kann.

3. Nach dem Hauskauf: Kurzfristige Modernisierungen sind Pflicht

Wer heute ein Haus kauft und somit nicht vor dem 01. Februar 2020 dort gewohnt hat, muss unter Umständen bestimmte energetische Sanierungen vornehmen:

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen (z.B. Keller)
  • Geschossdecken zu nicht beheizten und Dächer müssen über eine Wärmedämmung (Mindestwärmeschutz) verfügen

Für die Modernisierung haben Hauskäufer nach ihrem Einzug maximal zwei Jahre Zeit. Wer dies versäumt, riskiert mitunter hohe Bußgelder. Genau deshalb sollten Interessenten die neue Immobilie bereits vor dem Kauf auf einen eventuellen Sanierungsbedarf überprüfen. So lassen sich bereits die Kosten dafür kalkulieren und es besteht ein Argument in den Preisverhandlungen.

Der Staat mischt sich hier im Zuge der geplanten Energiewende also sehr deutlich ein und macht Immobilieneigentümern Vorgaben, wann bestimmte Sanierungen durchzuführen sind. Glücklicherweise bieten die meisten Maßnahmen auch Vorteile für Eigentümer:

  • Wertsteigerung der eigenen vier Wände (bei einem Verkauf hilfreich)
  • Senkung der Energiekosten
Urteil Gesetz Paragraph Symbolbild
Bußgeld droht: 8 alltägliche Fallen, die Geld kosten können

Wir tun es jeden Tag, obwohl es verboten ist. Es gibt einige Vergehen im Straßenverkehr oder dem Zusammenleben, für die viele Menschen kein schlechtes Gewissen bekommen. Doch ein Kavaliersdelikt sind sie auch nicht. Den meisten Menschen ist sogar klar, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Viele Dinge bürgern sich einfach

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Nachbarschaftsrecht: Hier zählt jeder Zentimeter!

Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnt, muss dennoch auf die Nachbarn achten. Was auf den ersten Blick selbstverständlich wirkt, birgt mitunter sehr viele verschiedene Fallstricke. Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben, die sich ebenfalls nach Bundesländern unterscheiden können. Die folgende Auswahl gibt eine Übersicht, was zwischen Nachbarn auch im Eigenheim alles schiefgehen kann:

Wenn es zu Konflikten an der grünen Grenze kommt

Aneinandergrenzende Gärten sind häufig Anlass für Streitigkeiten unter Nachbarn. Immer wieder müssen sich Gerichte mit dieser Materie beschäftigen. Der Vorteil: Die große Fülle an Urteilen sorgt mittlerweile für eine gewisse Rechtssicherheit in Bezug auf häufige Vorkommnisse:

  • Überhängende Äste: Wachsen die Äste eines Baumes über den Zaun auf das Grundstück des Nachbarn, kann dieser in vielen Fällen verlangen, dass ein Rückschnitt erfolgt. So zum Beispiel bei herabfallenden Zapfen, Nadeln oder Laub, wie der Bundesgerichtshof feststellte (Az.: V ZR 102/18). Die Früchte an Bäumen gehören jedoch weiterhin dem Baumbesitzer – erst, wenn sie auf das Nachbargrundstück fallen, darf dieser sie auch verwenden.
  • Ranken: Sollten Ranken von Weinpflanzen auf die Fassade des Nachbarn wuchern, müssen auch diese laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 53 S 122/06) entfernt werden.
  • Laub: Weht im Herbst Laub von den eigenen Bäumen zum Nachbarn hinüber, gibt es kaum Handhabungen dagegen. Sollten die Bäume allerdings zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sieht das Ganze anders aus. In solchen Fällen kann der Nachbar laut BGH (Az.: V ZR 8/17) unter Umständen eine Laubrente verlangen. Diese deckt die regelmäßigen Kosten zur Entfernung des Laubs.
  • Bäume: Eigentümer einer Immobilie haften für die Bäume, die auf dem eigenen Grundstück wachsen. Aus diesem Grund sind sie auch dafür verantwortlich, den Baumwuchs mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Besteht das Risiko eines Umsturzes, sollte der „Baumbesitzer“ den Baum fachmännisch fällen lassen. Richtet dieser nämlich beim Fall Schäden an, können die Geschädigten Schadenersatz fordern.

Achtung: Auch das Fällen von Bäumen kann Probleme mit sich bringen. In diesem Fall liegt dies jedoch eher an den Baumschutzverordnungen der Gemeinden. Diese verbieten mitunter das Fällen von Bäumen ab einer bestimmten Stammdicke.

Grillen: Auch hier kann es Einschränkungen geben

Wer im Sommer im eigenen Garten grillen möchte, dürfte in den meisten Fällen keinerlei Schwierigkeiten haben. Trotzdem kann der Geruch in Einzelfällen die Nachbarn belästigen. Auch in diesem Zusammenhang gingen bereits Streitfälle vor Gericht. Die Entscheidungen liefen in vielen Fällen darauf hinaus, dass das Grillen zeitlich beschränkt wurde. Je nach Urteil entweder dreimal jährlich für zwei Stunden, zehnmal pro Jahr oder einmal monatlich.

Sollte das Grillen ein liebgewonnenes Hobby im Sommer darstellen, hilft es bei Streitigkeiten, sich mit dem Nachbarn schon vorher auf sinnvoll Lösungen zu einigen. Mitunter reicht schon eine leichte Umplatzierung des Grills, damit dieser nicht mehr stört.

Es weihnachtet sehr: Weihnachtsdeko als Zankapfel

Grundsätzlich steht es Hausbesitzern frei, Weihnachtsdekoration am Haus anzubringen. Doch selbst in Bezug auf Lichterketten gab es bereits juristische Streitigkeiten. Dabei dreht es sich im Normalfall um eine Störung durch zu helles Licht. Insbesondere in den Nachtstunden könnten helle Lämpchen also ein Ärgernis für Nachbarn darstellen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, vorher beim Nachbarn nachzufragen, ob es diesbezüglich Probleme geben könnte. Wenn ja, werden die Lichterketten in der Nacht einfach ausgeschaltet.

Haustiere können ebenfalls für Streit sorgen

Tierfreunde müssen in Bezug auf Nachbarschaft ebenfalls einige Regelungen beachten. Wenn die eigene Katze auf Streifzügen auf parkenden Autos der Nachbarn herumläuft oder diese sogar beschädigt, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen.

Hundebellen stellt genauso eine potenzielle Hürde dar. Geschieht es nur hin und wieder, müssen die Nachbarn die Geräuschkulisse hinnehmen. Bellt der vierbeinige Freund jedoch unentwegt und auch in den Nachtstunden, dürfen Nachbarn verlangen, dass etwas dagegen unternommen wird. Es gab bereits Verfahren, in dem das Gericht anordnete, dass die Polizei dem Hundehalter die Tiere wegnehmen darf. (Oberverwaltungsgericht Bremen, Az.: 1 B 215/09).

Beim Kauf eines Hauses ist natürlich nicht bekannt, wo die Toleranzgrenze der Nachbarn liegt. So kann es durchaus sein, dass bestimmte Vorfälle wie Hundebellen oder eine zu helle Weihnachtsdeko in einer bestimmten Wohngegend problemlos toleriert werden und in einer anderen Region wiederum sofort zu Problemen führen. Wer hier auf Nummer Sicher gehen möchte, fragt die Nachbarn proaktiv und versucht, entsprechende Übereinkünfte zu erzielen. Oft wird eine Lösung schon dadurch einfacher, dass man Verständnis für die Bedürfnisse der Nachbarn zeigt.

Verkehrssicherungspflichten: Eigentum verpflichtet

Eigentümer eines Hauses sind rechtlich dazu verpflichtet, Dritte vor Gefahren zu schützen, die vom eigenen Grundstück ausgehen. Dies klingt zunächst einleuchtend, bringt jedoch auch eine ganze Reihe an Pflichten mit sich. Dazu gehören:

Sicherung von Gehwegen

Wenn jemand an einem Haus vorbeigeht, muss der Eigentümer des Grundstücks sicherstellen, dass der Gehweg frei von Gefahren ist. Dies können vielfältig ausfallen:

  • herunterfallende Gegenstände (Dachziegel, Teile der Fassade, Bauteile vom Balkon)
  • Glatteis
  • herunterfallende Äste von Bäumen oder gar fallende Bäume

Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten, die ein Eigentümer regelmäßig erfüllen muss. Eine regelmäßige Dachwartung ist dabei ein integraler Bestandteil. Zwar schreibt der Gesetzgeber keine festen Prüfintervalle vor, aber alle ein bis zwei Jahre sollte eine entsprechende Kontrolle stattfinden. Wer dies versäumt, kann bei Schäden nicht auf seinen Versicherungsschutz bauen: Die Versicherungsgesellschaft wird im Schadensfall einen Nachweis über entsprechende Wartungen einfordern und kann bei Mängeln die Leistungen kürzen.

Bäume sollten ebenfalls alle zwei Jahre auf Schäden kontrolliert werden. Zusätzlich ist ein regelmäßiger Schnitt erforderlich. Auf diesem Weg lassen sich Unfälle etwa bei einem Gewitter durch herabfallende Äste sowie durch umstürzende Bäume weitestgehend vermeiden.

Bei Glatteis haben Hauseigentümer zudem eine Räum- und Streupflicht. Der Bundesgerichtshof hat sogar klargestellt, dass bei starkem Schneefall mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden muss (Az.:. VI ZR 49/83). Vorsicht jedoch beim Streuen: Salz ist in vielen Kommunen verboten. Als Alternativen eignen sich Sand oder Splitt. Wer den Räum- und Streupflichten nicht nachkommt, kann in Regresspflicht genommen werden, falls wirklich jemand auf dem Gehweg stürzt.

Verkehrssicherungspflicht gilt auch direkt auf dem Grundstück

Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich übrigens nicht nur auf die Gehwege, sondern gilt auch für das eigene Grundstück. In der Vergangenheit gab es beispielsweise Urteile gegen Besitzer von Gartenteichen, in die fremde Kinder fielen, obwohl diese unbefugt das Grundstück betraten.

Die Rechtsprechung ging hierbei einfach davon aus, dass ein Teich- oder Poolbesitzer sein Grundstück entsprechend absichern muss, so dass fremde Personen auch unbefugt nicht einfach das Grundstück betreten können. Alternativ galt auch eine Abdeckung der Wasserfläche als adäquate Absicherung. Mittlerweile ist die Rechtsprechung lockerer geworden, weil man allgemein von einer ständigen Aufsichtspflicht in Bezug auf Kleinkinder ausgeht. Trotzdem sind Grundstückseigentümer gut beraten, auch weiterhin entsprechende Maßnahmen zur Sicherung zu übernehmen.

Weist eine Immobilie zudem mehrere Wohnungen und damit auch ein für Fremde (Besucher anderer Mieter) zugängliches Treppenhaus auf, gelten auch hier Verkehrssicherungspflichten. So ist eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen und auch das Treppengeländer darf keine schwerwiegenden Beschädigungen aufweisen.

Das Eigentum an einer Immobilie sorgt auch im Bereich der Verkehrssicherung dafür, dass die Besitzer jede Menge Dinge beachten müssen. Wer sich entsprechend vorbereitet und alle potenziellen Gefahrenquellen regelmäßig kontrolliert, schützt sich sehr wirkungsvoll gegen Schadenersatzforderungen.

Das Eigenheim: Viel Freiheit und viele Pflichten

Abschließend lässt sich festhalten, dass die eigenen vier Wände dem Eigentümer tatsächlich viele Freiheiten ermöglichen. Der Wohnraum lässt sich nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten und auch größere Eingriffe in das Gebäude sind erlaubt. Trotzdem ergeben sich vielfältige juristische Fallstricke. Schon beim Bau einer Immobilie müssen Interessenten darauf achten, dass die Vertragsunterlagen alle wichtigen Leistungen und Fristen enthalten. Wer ein Haus kauft, sollte zudem etwaige Modernisierungsvorgaben mit einkalkulieren.

Doch auch das Verhältnis zu den Nachbarn, Baugenehmigungen für bestimmte spätere Projekte auf dem eigenen Grundstück und die Verkehrssicherungspflichten sind stetige Begleiter. Regelmäßige Wartungen sowie eine gute Vorbereitung bestimmter Maßnahmen helfen, am Ende den Überblick zu behalten und alles Wichtige zu beachten.

Haben Sie das schon gesehen?

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Berliner Mietwohnungen: Mietendeckel mit Höchstmieten für Wohnungen beschlossen https://www.verbraucherschutz.com/news/berliner-mietwohnungen-mietendeckel-mit-hoechstmieten-fuer-wohnungen-beschlossen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/berliner-mietwohnungen-mietendeckel-mit-hoechstmieten-fuer-wohnungen-beschlossen/#respond Tue, 04 Feb 2020 14:53:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42719 In Berlin können die Mieten für Wohnungen ab jetzt nicht mehr ins Unermessliche steigen. Neben einem Mietenstopp gibt es in Berlin Obergrenzen für die Neuvermietung und einige Ausnahmen. Wenn Sie bisher eine viel zu hohe Miete bezahlt haben, können Sie sich sogar über eine Senkung der Wohnungsmiete freuen. Das Berliner

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In Berlin können die Mieten für Wohnungen ab jetzt nicht mehr ins Unermessliche steigen. Neben einem Mietenstopp gibt es in Berlin Obergrenzen für die Neuvermietung und einige Ausnahmen. Wenn Sie bisher eine viel zu hohe Miete bezahlt haben, können Sie sich sogar über eine Senkung der Wohnungsmiete freuen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nun die Mietobergrenze beschlossen. In wenigen Tagen soll das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ in Kraft treten, berichtet test.de. Die Senatsverwaltung beabsichtigt nun, per Verwaltungsakt überhöhte Mieten zu verbieten. Damit wird verhindert, dass Mieter selber die Senkung ihrer Miete einklagen müssen.

Mietenstopp auch für Staffelmieten

Gültig ist das Gesetz für alle Mietwohnungen in Berlin, die frei vermietet wurden. Allerdings wird Wohnraum, der nach dem 1.1.2014 erstmals bezogen wurde, von dem Gesetz nicht erfasst. Außerhalb jeder Diskussion sind preisgebundene Sozialwohnungen, für sie gilt der Mietendeckel nicht. Als unmittelbare Folge der Gesetzesbestimmung sind in Berlin alle Mieten eingefroren, und zwar auf den am 18. Juni 2019 geltenden Mietpreis. An diesem Tag hatte der Berliner Senat die Eckpunkte des Gesetzes beschlossen und das Projekt der Öffentlichkeit angekündigt.

Wenn seit dem Juni 2019 Mieterhöhungen vom Vermieter festgesetzt wurden, sind diese ab sofort ungültig. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Erhöhung schon im Mietvertrag vereinbart wurde, also für sogenannte Staffelmieten. Die Miete bleibt also auf jeden Fall auf dem Stand von Juni 2019. Die Mietbegrenzung gilt nach dem Inkrafttreten für 5 Jahre. Dann sollen Erfahrungen analysiert und das weitere Vorgehen verhandelt werden.

Senkung des Mietpreises

Falls Sie für Ihre Wohnung nach dem neuen Gesetz eine zu hohe Miete bezahlen, muss der Vermieter die Wohnungsmiete reduzieren. Allerdings gilt diese Pflicht nicht ab sofort. Einen Anspruch auf Mietsenkung haben Sie erst neun Monate nach Inkraft­treten des Gesetzes.

Obergrenzen wurden für die Neuvermietung von Wohnungen festgelegt. Die ausführliche Mietentabelle mit Mietobergrenzen für Wohnungen verschiedener Baujahre und Ausstattungen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung. Dort finden Sie auch Antworten auf häufige Fragen zum Mietendeckel in Berlin.

Hohe Strafen bei Nichtbefolgen

Bei der Abstimmung enthielt sich nur ein Abgeordneter der SPD, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Vermietern droht bei einem Verstoß gegen die Bestimmung ein Bußgeld von maximal 500.000 Euro für jede Wohnung. Außerdem müssen sie den Mietern im Verlauf der nächsten zwei Monate die zulässige maximale Miete mitteilen. Wird dies versäumt, drohen ebenfalls 500.000 Euro Zwangsgeld pro Wohnung, und der Eigentümer begeht in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Neben den Zwangsgeldern können Behörden im Notfall sogar Zwangs­haft verhängen, wenn der Vermieter Mieten­deckel-Bescheide nicht beachtet.

Die Stadtentwicklungssenatorin Lompscher von der Linken sprach von der „einzig verantwortungsvollen Handlungsoption“. Mit dem neuen Gesetz werde „so etwas wie Augenhöhe zwischen Vermietern und Mietern“ geschaffen, so die „Berliner Morgenpost“ weiter.

Dass von den Mietern kein Antrag mehr gestellt werden muss, kommentiert Robin Wille im „Spiegel“ als einen „juristischen Kniff“. Denn nun sei ein Verbotsgesetz entstanden und die Verantwortlichen hoffen damit auf bessere Chancen, wenn das Gesetz verfassungsrechtlich überprüft wird.

Kritik kommt von Wohnungseigentümern und Opposition

Die Opposition hat bereits im letzten Jahr mehrfach den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Und auch Vermieterverbände haben das neue Gesetz bereits kritisiert und halten es für verfassungswidrig. Die staatliche Verordnung der Mietpreise sein ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum der Immobilienbesitzer. Schließlich können diese den Preis für ihr Eigentum nun nicht mehr selbst bestimmen. Fraglich ist auch, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Schließlich sind im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits Regelungen zur zulässigen Höhe der Miete getroffen.

Der Mieten­deckel dürfte nicht nur Auswirkungen auf die Wohnungsmiete haben. Auch der Kaufpreis für Eigentumswohnungen in Berlin könnte aufgrund der Regelungen zum maximalen Mietpreis stagnieren oder sogar sinken. Durch die verminderten Einnahmen sinkt der Wert einer Mietwohnung für Kapitalanleger. 

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