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Winterreifen-Pflicht: Was gilt in der Schweiz, Österreich, Deutschland?


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Mit dem Herbst sollten Autos auf Winterreifen umgerüstet werden. Denn nur mit der richtigen Bereifung sind Sie in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs. Aber wie ist das eigentlich in den europäischen Ländern geregelt? Der ADAC hat sich 20 Länder angesehen und verraten, was Sie in Bezug auf die Winterreifen wissen müssen.

Die kalte Jahreszeit birgt so einige Gefahren. Eine unangepasste Fahrweise bei Schnee und Eis kann schnell zu einem Unfall führen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Ihren Fahrstil den Straßenverhältnissen anpassen. Aber auch die dicke Winterjacke kann im Auto zu einer tödlichen Falle werden. Fakt ist, dass man im Winter so einiges falsch machen kann.

Falsch wäre zum Beispiel auch, weiterhin mit Sommerreifen Auto zu fahren. Denn diese bieten nicht genügend Grip. Das heißt, dass Sie durch fehlende Bodenhaftung leichter ins Schleudern und Rutschen kommen können. In Deutschland dürfen Sie mit Allwetterreifen oder Winterreifen fahren. Wichtig ist, dass das Profil stimmt und dass Sie gerade in den Bergen Schneeketten dabei haben. Doch wie sieht das eigentlich für andere europäische Länder aus? Besteht Winterreifenpflicht? 

Besteht in europäischen Ländern Winterreifenpflicht?

Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Aber beispielsweise zahlen Sie in Österreich ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro wenn Sie zwischen dem 1. November und dem 15. April mit Sommerreifen unterwegs sind. Für 20 Länder hat der ADAC genauer hingesehen und zusammengefasst, ob es eine Winterreifenpflicht gibt oder nicht.

Wenn Sie in den Winterurlaub fahren, sollten Sie sich vorher über die geltenden Bestimmungen in den Durchfahrts- und Urlaubsländern erkundigen.

Österreich

  • keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten
  • Aber: von 1.11. bis 15.4. müssen bestimmte Reifen auf dem Auto sein, wenn winterliche Verhältnisse sind
  • Schnee-, Matsch- und Eisreifen müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen
  • „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, wenn sie die Kennzeichnung „M+S“ haben
  • ohne Winterreifen drohen Geldbußen von 35 Euro bis 5.000 Euro
  • Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht
  • Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t, die als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen sind, sollten die LKW-Regeln einhalten
    • Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein
  • Schneekettenpflicht nach Beschilderung

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Schweiz

  • keine generelle Winterreifenpflicht
  • kommt es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, drohen Geldbußen
  • bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht erhebliche Mithaftung
  • Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet

Italien und Südtirol

  • auf vielen Strecken Winterreifenpflicht
  • Aber: keine einheitliche Regelung, Provinzen treffen eigene Regelungen
  • Südtirol: für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt vom 15. November bis 15. April allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht.
  • Im Aosta-Tal: vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).
  • Schneekettenpflicht wird im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet, zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h
  • Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden mit Bußgeldern von 87 bis 345 Euro geahndet

Frankreich

  • Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig vorgeschrieben werden
  • Mindestprofiltiefe 3,5 mm
  • Strecken sind durch Schilder gekennzeichnet
  • Schneekettenpflicht kann durch Verkehrszeichen signalisiert werden
  • Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h
  • bei Verstößen gegen Winterreifen- beziehungsweise Schneekettenpflicht droht Geldbuße von 135 EUR, Weiterfahrt wird untersagt

Tschechien

  • vom 1. November bis zum 31. März allgemeine Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung ausreichend)
  • Kraftfahrzeuge mit zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4 °C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet
  • ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben
  • Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Pkw bis 3,5 t und 6 mm bei schwereren Fahrzeugen haben

Slowenien

  • vom 15. November bis 15. März Winterreifenpflicht + bei winterlichen Straßenverhältnissen außerhalb dieses Zeitraumes
  • Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen
  • es können auch Ganzjahresreifen mit der entsprechenden Profiltiefe oder Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe verwendet werden
  • Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben
    • Alternativ: Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und montiert werden
  • Verstößen gegen die Winterreifenpflicht: Geldbuße von 120 Euro

Kroatien

  • einige Straßen oder Streckenabschnitte witterungsabhängige Winterreifenpflicht per Verkehrszeichen angeordnet
  • zwei Winterreifen mit Mindestprofiltiefe 4mm auf der Antriebsachse montiert
  • Verstöße werden mit rund 100 Euro geahndet

Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande

  • keine generelle Winterreifenpflicht
  • anstelle von Winterreifen meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern erlaubt, wenn Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt

Norwegen

  • keine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge (Pkw sowie Lkw) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) müssen  mit Schneeketten ausgerüstet
  • sollten Winterreifen verwendet werden, dann Profiltiefe von mindestens 3 mm
  • generelle Winterreifenpflicht für schwere Fahrzeuge vom 15. November bis zum 31. März
  • Ganzjahres- beziehungsweise Allwetterreifen mit Kennzeichnung „M+S“ und Mindestprofiltiefe von 5 mm möglich

Finnland

  • vom 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar) Winterreifenpflicht (M+S Reifen ausreichend)
  • Mindestprofiltiefe beträgt 3 mmm empfohlen sind 5 mm
  • Lappland: Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April vorgeschrieben

Estland

  • vom 1. Dezember bis 1. März Winterreifenpflicht
  • Mindestprofiltiefe 3 mm
  • je nach Wetterlage ist die Pflicht ausdehnbar auf den Zeitraum Oktober bis April

Lettland

  • vom 1. Dezember bis 1. März Winterreifenpflicht auch für Anhänger
  • Mindestprofiltiefe von 4 mm

Luxemburg

  • bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) Fahrzeuge mit Winterreifen (M + S Kennzeichnung)
  • Autobus, Lkw, Zugmaschine oder einen anderen Schwertransporter müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein
  • Keine Winterreifenpflicht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge
  • Verstöße: Geldbuße 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen 74 Euro Strafe

Schweden

  • vom 1. Dezember bis 31. März Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
  • M + S Kennzeichnung ausreichend
  • Profiltiefe bei Fahrzeugen bis 3,5t zGG mindestens 3 mm, ansonsten 5 mm

Serbien

  • vom 1. November bis 1. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterausrüstung vorgeschrieben
  • Mindestprofiltiefe 4 mm

Slowakei

  • Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen haben
  • mehr als 3,5 t: im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März unabhängig von der Witterung Winterreifen
  • Mindestprofiltiefe von 3 mm

Natürlich übernehmen wir an dieser Stelle keine Haftung. Vor Fahrtantritt müssen Sie sich selbst in den jeweiligen Ländern erkundigen, welche Pflicht besteht. Diese Angaben sind Stand Dezember 2019.

Ausführliche Informationen zur Winterreifenpflicht in der EU finden Sie auf der Webseite des ADAC.

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