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LS Marketing GmbH & Ihr regionales Telefonbuch: Dubiose Rechnung für Google-Produkte nach Anruf


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Haben Sie auch eine Rechnung von der Firma „Ihr regionales Telefonbuch“ bekommen? Zuvor wurden Sie unerwartet angerufen und es wurde Ihnen die dubiose Google-Leistung verkauft. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie reagieren sollten.

Immer wieder versuchen Betrüger am Telefon Verbraucher in eine Falle zu locken. Mal ist es ein Mitarbeiter von Microsoft, mal der angebliche Kundenservice von Vodafone oder gar die Bundesnetzagentur. Alle haben etwas gemeinsam. Die Betrüger wollen an Ihr Geld. 

Unseriöse Geschäftemacher nutzen jede Möglichkeit, um Firmen hinters Licht zu führen. Dabei sind sie sehr kreativ und meist recht redegewandt. Passen Sie nicht auf, fallen Sie auf die Maschen herein. Immer mehr Leser informieren uns über vermeintliche Anrufe von Google. Der Anrufer möchte dem potenziellen Opfer über eine erfundene Vertragsverlängerung das Geld aus der Tasche ziehen. Neben Google werden auch andere große Branchenbuchverlage wie Das Örtliche, Gelbe Seiten oder Bing als Aufhänger genutzt. In der Vergangenheit haben wir bereits über die Firma SN Marketing GmbH & Ihr gelbes Telefonbuch berichtet.

Wichtiger Hinweis: Google hat mit den betrügerischen Anrufen nichts zu tun. Der Suchmaschinenriese ist durch den Missbrauch des Markennamens selbst geschädigt.

Zuerst erfolgt ein Anruf

Unsere Leser beschweren sich zunehmend über dubiose Anrufe, nach denen die Firma „Ihr regionales Telefonbuch“ eine Rechnung stellt. Der aufdringliche Anrufer lässt sich nur schwer abwimmeln. Gelingt es doch, versuchen es die Anrufer erneut und schrecken auch nicht davor zurück, mit Mitarbeitern des Unternehmens zu sprechen. Wenn das gelingt, versuchen Sie mit diesen einen Vertrag abzuschließen.

Nach den Erinnerungen unserer Leser stellt sich der Anrufer offenbar als Google vor oder erweckt mindestens den Eindruck, für Google tätig zu sein. Im Gespräch geht es um die Verlängerung des Google Business Eintrages. Nach Angaben des Anrufers wäre dieser Eintrag nur im ersten Jahr kostenlos. Folgekosten würden dann per Rechnung auf die Gewerbetreibenden zukommen, so der unseriöse Anrufer. Oft geht es um Beträge von knapp 1.000 Euro. So werden beispielsweise frei erfundene Kosten in Höhe von 700 Euro oder 900 Euro in Aussicht gestellt.

Darf die Firma Sie überhaupt anrufen?

Bei diesen Anrufen handelt es sich um sogenannte Cold Calls oder auch Kaltanrufe. Diese Werbeanrufe sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich bei dem Angerufenen um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Bei Gewerbetreibenden kann ein Anruf unter bestimmten Umständen zulässig sein, wenn eine sogenannte mutmaßliche Zustimmung unterstellt werden kann. Doch genau an dieser Zustimmung fehlt es bei diesen unseriösen Anrufen. 

Rechnung von „Ihr regionales Telefonbuch“ folgt nach dem Telefonat

Nach dem Telefonat erfolgt in vielen Fällen eine Rechnungsstellung. Die Beträge sind ganz unterschiedlich. Allerdings sind Rechnungsbeträge von knapp 1.000 Euro keine Seltenheit. Als Dienstleistung wird ein Premiumeintrag Regionales Telefonbuch, Google Adwords und Google My Business angegeben. Das ist besonders dreist, da die Nutzung von Google My Business kostenlos ist. Welche Leistung im Zusammenhang mit Google AdWords erbracht werden soll, bleibt die dubiose Firma schuldig.

2020-05-27 Rechnung LS Marketing GmbH
(Quelle: Screenshot)

Ist die Rechnung korrekt und muss diese bezahlt werden?

Unserer Meinung nach handelt es sich weder um eine korrekte Rechnung, noch um eine berechtigte Forderung. Schließlich wurden die angerufenen Unternehmen hier sehr trickreich in ein Gespräch verwickelt. Ein wirksamer Vertragsabschluss dürfte nicht zustande gekommen sein. Hinzu kommt, dass die Rechnung nicht den deutschen Rechtsnormen entspricht und aus unserer Sicht alleine deshalb zurückzuweisen ist.

Auf der Rechnung fehlt das rechtsgültige Impressum zu dem ausstellenden Unternehmen. Es ist vollkommen unklar, wer für diese Rechnung verantwortlich ist. Es ist weder eine gültige Handelsregisternummer noch eine Steuernummer angegeben. Auch die Angabe des Geschäftsführers fehlt.

Wer betreibt die Webseite ihrregionalestelefonbuch.de?

Die Hintermänner setzen auf bekannte Unternehmen auf, da sie selbst nichts zu bieten haben. Deshalb verwenden Sie große Marken wie Google, Das Örtliche oder eben „Ihr regionales Telefonbuch“, mit dem sie wahrscheinlich gern mit offiziellen Telefonverzeichnissen verwechselt werden möchten. Doch die Webseite ist aus unserer Sicht vollkommen unbekannt.

Im Impressum der fragwürdigen Webseite ihrregionalestelefonbuch.de ist die LS Marketing GmbH als Verantwortlicher für dieses Portal benannt. Wir vermuten jedoch, dass es sich hier um eine missbräuchliche Verwendung der Firmierung handelt. Darauf deutet nicht nur hin, dass das Impressum insgesamt nicht den deutschen Rechtsnormen entspricht. Hier fehlen wichtige Angaben zum Unternehmen. Die Gesellschaft existiert zwar, allerdings an einem anderen Standort. Damit kommt das Portal seinen Informationspflichten nicht ansatzweise nach. Zudem ist nicht erkennbar, dass die Firma ein Partner von Google ist und mit dem Produkten des Suchmaschinenriesen werben darf.

Gibt es die LS Marketing GmbH überhaupt?

Ja, die Firma LS Marketing GmbH gibt es wirklich, allerdings an einem anderen Standort. Fraglich ist, ob die existierende Firma mit dem Onlineportal ihrregionalestelefonbuch.de und den dubiosen Rechnungen für Google-Produkte etwas zu tun hat.

Was sollten Sie mit der Rechnung der LS Marketing GmbH tun?

Ähnliche Rechnungen gab es in der Vergangenheit bereits im Namen verschiedener Firmen. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit auch Rechnungen mit der Überschrift „Örtliches Telefonbuch“ oder „Ihr gelbes Telefonbuch“ versendet. Aktuell ist die Firma auf dem Trip mit der Firmierung „Ihr regionales Telefonbuch“ . Wir raten, dass Sie gegenüber dem Absender den Vertragsabschluss einmalig bestreiten und die Rechnung zurückweisen. Auf weitere Mahnungen müssen Sie dann nicht mehr reagieren. Sollten Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen oder Post von einem Inkassounternehmen, müssen Sie erneut tätig werden. Notfalls sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Wir haben dazu auch mit Rechtsanwalt Daniel Loschelder von der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg aus München gesprochen:

[…] Betroffene, die eine Rechnung der LS Marketing GmbH erhalten haben, sollten unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens qualifiziert reagieren. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass Nachteile bei SCHUFA und Co. erwachsen. Selbstverständlich kann ein Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen nicht mithilfe eines SCHUFA Eintrags berechtigt machen. Trotzdem sollte man hier richtig reagieren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Unternehmen wie die LS Marketing GmbH vertreten. Gerne beraten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. […]Rechtsanwalt Daniel Loschelder am 27.05.2020

Wir gehen davon aus, dass die Firma einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg geht. Schließlich müssten sie dann zuerst ihre Identität offenlegen.

Sehen Sie sich in diesem Zusammenhang auch unsere Warnung vor unberechtigten Rechnungen für die Registrierung einer Domain und die unseriösen Angebote für die Domainregistrierung an. Diese werden ebenfalls massiv an Unternehmen versendet.

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