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E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus


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Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine Abmahnung aufgrund der Facebook-Seite oder der Webseite wegen einer Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO. Die Nachricht wird von Kriminellen versendet und enthält einen Virus. Öffnen Sie den Anhang auf keinen Fall.

Wir warnen regelmäßig vor E-Mails, die im Namen von Rechtsanwälten oder renommierten Rechtsanwaltskanzleien versendet werden. In vielen Fällen gibt es die als Absender angegebenen Rechtsanwaltskanzleien gar nicht. So ist es beispielsweise auch bei der Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing. Hier geht es den Kriminellen einfach nur darum abzuzocken.

Ganz anders ist es bei der aktuellen E-Mail von der vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen und im Namen vieler anderer Kanzleien, in der es um eine Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO geht. Auch diese wird von Betrügern versendet. Allerdings wollen die Cyberkriminellen hier zunächst kein Geld. Vielmehr geht es darum Angst und Schrecken und damit einen Virus zu verbreiten. Dieser befindet sich in der angehängte ZIP-Datei. Deshalb unsere Warnung: Öffnen Sie den Anhang der E-Mail nicht.

Wichtiger Hinweis: Die E-Mail wird nicht von der Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder den anderen genannten Anwaltskanzleien versendet. Die Kanzleien sind selbst Opfer der Betrüger, da die Namen der Rechtsanwälte missbräuchlich verwendet wird.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht die gefälschte E-Mail mit der DSGVO-Abmahnung aus

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die uns bekannte Version der gefälschten E-Mail. Diese kann sich sehr schnell verändern. Falls Sie eine abweichende Version erhalten haben, dann leiten Sie uns die E-Mail bitte an [email protected] weiter.

Absender:

Betreff:

  • VORGANG: AZ/2018/1712RKC
  • VORGANG: AZ/2018/DGO1812-2
  • VORGANG: AZ/2018/DGO2712
  • VORGANG: AZ/2018/RKO18-3112BXA1
  • VORGANG: JK/DSGVO/2019-01-01
  • VORGANG: DSGVO/2018/A2912
  • VORGANG-0901XZUAIXE
  • VORGANG: WM-DSGVO-1901
  • VORGANG: AV-DSGVO-2301
  • Vorgang: AZ20190212TUIB
  • Vorgang: AZ20190219ZRTI

Anhang (Vorsicht Virus):

  • VORGANG – JKDSGVO2019-01-01.zip (4,2 MB)
  • VORGANG – DSGVO2018A2912.zip (4,2 MB)
  • Vorgang AZ-20190116VSTC.zip (4,1 MB)
  • VORGANG – AV-DSGVO-2301 – 2.zip (297,3 kB)
  • Vorgang-AZ020190128BZNL.zip (289,7 kB) 
  • VORGANG-AZM190923840BX.zip (297,3 kB) (Neue Version)
  • VORGANG_JK_DSGVO_0301-1.zip (4,2 MB)
  • Vorgang-AZ20190803IPLH.zip (296,9 kB)
  • VORGANG – FO-DSGVO-1103-1.zip (297,7 kB)

Das ist im Text zu lesen:

03.01.2019 VORGANG: JK/DSGVO/2019-01-01 von Kanzlei - Friedmann & Partner <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann

03.01.2019 VORGANG : RKD18-0201BYA von Kanzlei Strube <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von Ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf Ihrer Facebook-Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen

geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Durch die Neuregelung des elektronischen Anwaltspostfach (beA) sind wir berechtigt Ihnen die Dokumente in digitaler Form zukommen zu lassen.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente aus dem Archiv zur Ihrer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Strube Rechtsanwälte

18.12.2018 VORGANG: AZ/2018/1712RKC von Kanzlei Eckert & Kollegen <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Rechtsanwalt Andreas Eckert

Die Nachricht wird unpersonalisiert ohne persönliche Anrede versendet. Sie enthält eine angehängte Datei im ZIP-Format. Diese darf nicht geöffnet werden, da hier ein Virus enthalten ist.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollten Sie mit der gefälschten DSGVO-Abmahnung machen?

Wir raten davon ab, dass Sie mit der existierenden Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder anderen existierenden Kanzleien Kontakt aufnehmen. Aktuell ist noch nicht bekannt, in welcher Anzahl die DSGVO-Abmahnung versendet wurde. Die Kanzlei kann Ihnen jedoch nicht behilflich sein, da die E-Mail nicht von der Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig versendet wird. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass durch die Nachfragen der Nutzer der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann.

Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang öffnen. Wir raten, die E-Mail einfach zu löschen.

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9 comments

Welche Gefahr geht von der E-Mail aus?

Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Trojaner. Dieser wird je nach Antivirus-Anbieter unterschiedlich bezeichnet. Vermutlich handelt es sich um eine Malware, die weitere Schadsoftware auf den Computer laden kann. Denkbar ist, dass die Dateien des Computers anschließend verschlüsselt und damit unbrauchbar werden. Die sogenannte Ransomware fordert danach ein Lösegeld, um die Daten zu entschlüsseln. Dann wären wir wieder an der Stelle, dass es den Versendern der E-Mail doch um das Geld geht.

Denkbar ist auch, dass Spyware nachgeladen wird, welche vertrauliche Daten ausspioniert und an Kriminelle versendet. Mit diesen Daten kann ein großer Schaden angerichtet werden.

Welche Betriebssysteme sind gefährdet?

Nach unserer aktuellen Einschätzung vermuten wir, dass zunächst nur Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährdet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch PCs mit anderen Betriebssystemen angegriffen werden können. Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir den Artikel aktualisieren.

Wird der Trojaner von Virenscannern erkannt?

Leider handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Die meisten Virenscanner erkennen die Malware in der vermeintlichen DSGVO-Abmahnung noch nicht.

Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie den Anhang der DSGVO-Abmahnung geöffnet haben

Haben Sie die ZIP-Datei entpackt und die darin befindliche Datei auf Ihrem Windows-PC angeklickt und damit geöffnet, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Das Problem: Sie erkennen das selbst zunächst nicht, da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet.

Wir raten nach dem Öffnen der Datei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Schalten Sie den Computer so schnell wie möglich aus.
  • Lassen Sie von einem Spezialisten die Daten sichern und den Virus entfernen.
  • Ändern Sie die Passwörter für alle Onlinedienste, die Sie nach dem Anklicken der Datei genutzt haben oder die auf dem Windows-Computer installiert sind.
  • Wenn Sie geschädigt wurden, sollten Sie zudem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Aus Erfahrung wissen wir, dass der Virus sich über das lokale Netzwerk (LAN/WLAN) auf andere Computer übertragen kann. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie den Virus selbst entfernen oder den PC noch einmal einschalten möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verbindung zum Netzwerk beziehungsweise Internet besteht.

Haben Sie die DSGVO-Abmahnung auch bekommen?

Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unterhalb des Artikels mit, ob Sie die gefälschte DSGVO-Abmahnung auch erhalten haben. Vermerken Sie bitte auch, welcher Absender und welcher Betreff bei Ihnen angegeben ist. Wir können mit Ihrer Hilfe ermitteln, wie weit die Fake-Abmahnung verbreitet ist.

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4.85 (13 Stimmen)

87 Gedanken zu „E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus“

  1. email am 04.01.2019 erhalten.
    Absender: [email protected]
    Betreff: VORGANG: JK/DSGVO/2019/0301-2

    Text: Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

    Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

    Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
    geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

    Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.

    Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    IM AUFTRAG

    Rechtsanwalt Dr. Klaus Friedmann

    Antworten
  2. Absender: Kanzlei Strube
    Erhalten: 02.01.2019

    Kaspersky hat beim Öffnen von Outlook direkt eine Warnung gegeben, den Anhang in die Quarantäne verschoben und anschließend gelöscht, noch bevor ich überhaupt in das Spam-Postfach geklickt habe. Habe die E-Mail anschließend sofort gelöscht.

    Antworten
  3. Ebenfalls erhalten:
    Absender: KANZLEI Strube
    Erhalten am: 02.01.2019 um 01:59
    Betreff: VORGANG : RKD18-0201BYA
    Anhang: VORGANG : RKD18-0201BYA.zip
    Inhalt:
    * Sehr geehrte Damen und Herren,
    *
    * hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
    * Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von Ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
    *
    * Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf Ihrer Facebook-Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel * 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
    *
    * geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung
    * stehen müssen.
    *
    * Durch die Neuregelung des elektronischen Anwaltspostfach (beA) sind wir berechtigt Ihnen die Dokumente in digitaler Form zukommen * zu lassen.
    *
    * Nehmen Sie die beigefügten Dokumente aus dem Archiv zur Ihrer Kenntnis.
    *
    *
    * Mit freundlichen Grüßen
    *
    * IM AUFTRAG
    *
    * Strube Rechtsanwälte

    Ergebnis Kaspersky ArchivScan:
    Datei UNTERLASSUNGSERKLAERUNG-RKD18-0201BYA.js (8.22KB): HEUR:Trojan-Downloader.Script.SLoad.gen
    Dabei OLG_FRANKFURT_URTEIL_1838432SA.pdf (4.10MB): No threats

    Antworten
  4. Kanzlei – Uhlmann & Partner
    VORGANG: AZ/2018/DGO2712
    erhalten am 29.12. um 13:13 Uhr
    Zip-Datei 4MB „Vorgang – AZ2018DGO2712“
    IM AUFTRAG
    Rechtsanwalt Dr. Martin Uhlmann

    Antworten

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