Thema | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 10 Sep 2020 11:17:13 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Thema | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Amazon: Zinsloser Kredit durch Zahlung per Monatsabrechnung (Zahlungspause) https://www.verbraucherschutz.com/news/amazon-zinsloser-kredit-durch-zahlung-per-monatsabrechnung-zahlungspause/ https://www.verbraucherschutz.com/news/amazon-zinsloser-kredit-durch-zahlung-per-monatsabrechnung-zahlungspause/#comments Thu, 10 Sep 2020 11:16:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36361 Sie bestellen viel bei Amazon? Aber am Monatsende ist das Geld immer knapp? Mit der Zahlung per Monatsabrechnung bekommen Sie bei Amazon jetzt quasi einen zinslosen Kredit und gehen bis zur Mitte des Folgemonats in

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Sie bestellen viel bei Amazon? Aber am Monatsende ist das Geld immer knapp? Mit der Zahlung per Monatsabrechnung bekommen Sie bei Amazon jetzt quasi einen zinslosen Kredit und gehen bis zur Mitte des Folgemonats in eine Zahlungspause. Was die Monatsabrechnung ist und welche Punkte es zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Das Versandunternehmen Amazon lässt sich immer wieder etwas Neues einfallen, um Kunden an sich zu binden. Zuerst kam Amazon Prime mit seinen Gratis-Lieferungen und der Möglichkeit,  unbegrenzt Filme und Serien zu schauen. Auch recht neu ist Amazon Vine – der Club der Produkttester. Jetzt gibt es die Zahlpause für alle, bei denen am Ende des Geldes noch ganz viel Monat übrig ist.

Amazon gibt Ihnen mit der Monatsabrechnung quasi einen Kredit ohne Zinsen. Denn die Zahlpause kostet Sie nichts. Im Gegenteil. Es gibt einige Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind. Über die Monatsabrechnung können Sie alle Bestellungen eines Monats per Banküberweisung bis zur Mitte des nächsten Monats bezahlen.

Wie können Sie die Monatsabrechnung aktivieren?

In unserer separaten Anleitung erklären wir ausführlich, wie Sie bei Amazon die Monatsabrechnung aktivieren. Haben Sie das einmal getan, können Sie  während eines Bestellvorgangs die Option „Monatsabrechnung“ auswählen. Sie müssen entsprechend Ihres Landes bestimmte Angaben machen und diese an Amazon senden.

  • Deutschland: Vor- und Nachname und Rechnungsadresse
  • Österreich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Rechnungsadresse
  • Finnland: Vor- und Nachname, persönliche Identifikationsnummer und Rechnungsadresse

Wer kann die Monatsabrechnung nutzen?

Diese Bezahlmöglichkeit von Amazon steht Privatkunden mit einer gültigen Rechnungsadresse in Deutschland, Österreich und Finnland zur Verfügung. Für Geschäftskunden gilt dies nicht. Dafür hat Amazon das Programm Amazon Business ins Leben gerufen.

Kann die Monatsabrechnung auch abgelehnt werden?

Ja, das kann durchaus passieren. Folgende Punkte können der Grund sein, warum Sie nicht per Monatsrechnung bezahlen können:

  • Sie haben keine gültige Rechnungsadresse in Deutschland, Österreich oder Finnland.
  • Ihre persönlichen Daten können nicht validiert werden.
  • Es steht ein überfälliger Betrag einer vorherigen Monatsabrechnung aus.

Die Berechtigung für diese Zahlart wird bei jeder Bestellung überprüft. Sie kann auch erst nach Bestellaufgabe abgelehnt werden. Dann erhalten Sie eine Information von Amazon, dass Sie die Zahlart für Ihre Bestellung ändern müssen.

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Wie kann man die Rechnungen verwalten?

Wenn Sie viel bei Amazon bestellen, fragen Sie sich sicher: Wie kann ich bloß meine Rechnungen verwalten, damit ich den Überblick nicht verliere? Dafür hat Amazon eine Seite eingerichtet. Über diese Webseite können Sie jederzeit die Monatsabrechnungen  mit den Bestellungen und dem Bezahlstatus überprüfen.

Sie sehen dort also nicht nur die aktuellen Bestellungen und den zusammengefassten Betrag für die Rechnung. Alle bisher gezahlten Monatsabrechnungen sind ebenfalls einsehbar, genau wie alle in den Abrechnungen enthaltenen Bestellungen, der Zahlstatus (offen, überfällig, teilweise bezahlt, bezahlt), das Zahlungsfälligkeitsdatum, die Zahlungsanweisungen und der Rechnungsbetrag. So verlieren Sie den Überblick nicht.

Wie funktioniert die Bezahlung der Monatsabrechnung?

Sie erhalten am Beginn eines jeden Monats eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS-Textnachricht. Darin teilt Ihnen Amazon mit, dass Ihre Monatsabrechnung abgeschlossen ist. Anschließend müssen Sie den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung in der jeweiligen Landeswährung bezahlen. Den Zahlungszeitpunkt und die Zahlungsdetails finden Sie auf der Monatsabrechnung.

Kann man Artikel bereits vorher bezahlen?

Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht auf die Monatsabrechnung warten und können Einzellieferungen jederzeit bezahlen. Der gezahlte Betrag wird dann von der Monatsabrechnung abgezogen.

Das nachfolgende Video zeigt Ihnen, wie Sie bei Amazon richtig auf Schnäppchenjagd gehen.

Lassen sich alle Artikel per Monatsabrechnung bezahlen?

Nein. Laut Amazon können Sie derzeit Geschenkgutscheine, digitale Produkte und Abonnements (einschließlich Amazon Prime) nicht per Monatsabrechnung bezahlen. Es gibt außerdem einige Artikel mit einer längeren Lieferzeit, welche ebenfalls nicht per Monatsabrechnung gezahlt werden können.

Was passiert mit stornierten und zurückgegebenen Artikeln?

Müssen Sie Artikel stornieren oder zurückgeben, werden diese Ihrer Monatsabrechnung gutgeschrieben. Dies sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Eine Überschneidung zum Monatsende hin, ist also möglich.

Sollte die betreffende Monatsabrechnung kein ausstehendes Guthaben aufweisen, erstattet Amazon die Zahlung auf Ihr Bankkonto.

Übrigens: Einzelheiten der Bestellung (Zahlungsart oder Lieferadresse) können nach Aufgabe der Bestellung nicht mehr geändert werden. Dafür müssen Sie die Bestellung stornieren und erneut aufgeben. Das ist aber nur möglich, sofern sich die Bestellung noch nicht im Versandprozess befindet.

Was passiert, wenn die Monatsabrechnung nicht gezahlt wird?

Sollten Sie die Monatsabrechnung nicht bezahlen, kann Amazon die überfällige Rechnung an ein Inkasso-Unternehmen weitergeben. Die Drittagentur wird dann diesen Prozess im Namen von Amazon verwalten. Sie als Kunde können für jegliche Gebühren oder Kosten verpflichtet werden, die das Inkassounternehmen für den Inkassoprozess berechnet.

ACHTUNG: An dieser Stelle wollen wir schon einmal vor Fake-Mails warnen, die es ganz sicher geben wird. Sollte eine unerwartete E-Mail mit Inkassoforderungen auftauchen, überprüfen Sie Ihr Konto. Dafür loggen Sie sich manuell im Browser ein und prüfen Ihre Monatsabrechnungen. Klicken Sie keine Links in den E-Mails an und geben Sie keine Login-Daten ein.

Zur Überprüfung können Sie die E-Mail auch gerne an [email protected] weiterleiten, damit wir diese prüfen.

Im Zuge der Monatsabrechnungen tauchten Forderungen von Arvato auf, welche im Namen von Amazon agieren. Erfahren Sie, was es mit den Arvato Forderungen auf sich hat.

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Das gibt es außerdem zu beachten

Sollten Sie bei Ihrer Bestellungen einen Geschenkgutschein oder einen Aktionsgutschein einlösen wollen, müssen Sie den Code während des Bestellvorgangs eingeben. Tun Sie dies, bevor Sie die Zahlungsart Monatsabrechnung auswählen.

Als Neukunde ist es Ihnen zunächst 90 Tage lang nach der ersten Bestellung nicht möglich an eine abweichende Lieferadresse senden zu lassen. Die Bestellung per Monatsabrechnung erfolgt dann auch an Ihre Rechnungsadresse.

Vorteile und Nachteile

Der in unseren Augen größte Vorteil ist zugleich auch ein Nachteil. Denn es geht natürlich vielen Menschen so, dass am Monatsende einfach zu wenig Geld übrig ist, als das noch Anschaffungen möglich wären. Mit der Zahlpause von Amazon ist dann zumindest in vielen Fällen das Gehalt wieder auf dem Konto.

Wer allerdings nicht gut mit Geld umgehen kann und über seine Verhältnisse bestellt, hat ein Problem. Denn dann ist das Geld nämlich auch schon Mitte des Monats wieder alle oder man kann gar nicht erst die Rechnung bezahlen und hat irgendwann das Inkasso im Rücken.

Gut ist es für alle, die den Überblick haben wollen, wieviel Geld Sie im Monat dem Versandriesen Amazon zukommen lassen. Durch die Monatsabrechnung bekommen Sie einen tollen Überblick und die Sparfüchse unter Ihnen werden diese Möglichkeit auch nutzen, Bestellungen zu reduzieren.

Kennen Sie eigentlich schon unsere Amazon Anleitungen?

Quelle: Amazon.de

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Telefónica O2: Wie zufrieden sind Sie mit dem Telefonanbieter? Ihre Erfahrungen https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonica-o2-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-telefonanbieter-ihre-erfahrungen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonica-o2-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-telefonanbieter-ihre-erfahrungen/#comments Mon, 03 Aug 2020 09:39:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=28224 Was ist nur los bei O2? Immer mehr Verbraucher sind mit dem Telefonanbieter unzufrieden. Im Internet hagelt es massenweise schlechte Bewertungen. Moniert wird nicht nur der Kundenservice, sondern auch die Produkte, die Technik und sogar die

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Was ist nur los bei O2? Immer mehr Verbraucher sind mit dem Telefonanbieter unzufrieden. Im Internet hagelt es massenweise schlechte Bewertungen. Moniert wird nicht nur der Kundenservice, sondern auch die Produkte, die Technik und sogar die Preise. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Was gefällt Ihnen an O2?

Über den Markennamen O2 vertreibt die Telefónica Germany, welche zur Telefónica Deutschland Holding AG gehört, Mobilfunkverträge als auch Festnetz- und DSL-Anschlüsse. Mit über 50 Millionen Kunden ist O2 der drittgrößte Telefonanbieter nach Anschlusszahlen. Nur die Deutsche Telekom und Vodafone haben mehr Kunden zu bieten. Viele Kunden bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese auch zufrieden sind. Seit Jahren werden die Stimmen unzufriedener Kunden immer lauter. Die Probleme bei O2 scheinen ganz unterschiedlicher Natur zu sein.

Vor allem Neukunden sind auf die Erfahrungen und Bewertungen der O2-Kunden angewiesen. Denn in der Werbung und Neukundengewinnung ist O2 stark. Wer sich für einen neuen Mobilfunk-, Festnetz- oder DSL-Anschluss interessiert, kommt mit O2 sofort ins Gespräch. Ein Traum, der nach dem Vertragsabschluss zum Alptraum werden könnte. Viele Bewertungen vermitteln den Eindruck, dass der Kunde nach der Auftragserteilung mit seinen Problemen teils alleine gelassen wird. Doch welche Probleme gibt es bei O2?

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Schlechter Kundenservice bei O2 und Hotline schwer erreichbar

Wer O2 telefonisch erreichen möchte, muss teils sehr lange in der Warteschleife ausharren. Einige Kunden beschweren sich gar nicht durchzukommen. Es ist in der Vergangenheit von Wartezeiten über eine Stunde die Rede. Das ist unzumutbar. Hinzu kommt, dass viele Kunden berichten, dass der Ansprechpartner an der O2-Hotline das Problem nicht lösen kann. Das Verbrauchermagazin ZDF-Wiso ist den Problemen und Gründen für den nicht funktionierenden Service einmal nachgegangen. Im nachfolgenden Video sehen Sie, was O2-Kunden passieren kann:

Immerhin, mittlerweile können Sie über die O2-App einen Rückruf anfordern, der verhältnismäßig zuverlässig kommt. Bleibt immer noch die Frage nach der Qualität. Nicht alles was an der Hotline besprochen und versprochen wird, wird am Ende auch eingehalten.

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Probleme bei der Kündigung von O2-Verträgen

Sie sind unzufrieden und möchten O2 verlassen? Auch das ist ein Problem. Denn O2 macht den Wechsel zu einem anderen Anbieter und die Kündigung des Anschlusses nicht gerade einfach. Wir haben in der Vergangenheit schon über das Chaos bei Kündigungen berichtet. Wer sicher kündigen möchte, sollte das schriftlich tun. Offensichtlich ist es bei O2 nötig, dass Sie per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um die Kündigung nachweisen zu können. Das empfehlen auch die Verbraucherzentralen. In unserer ausführlichen Anleitung erklären wir, wie Sie Ihren O2-Vertag am besten kündigen.

Schlechte Bewertungen für O2 im Internet

O2 steckt massenhaft schlechte Bewertungen von Kunden und Interessenten im Internet ein. Das kennen wir so von kaum einem anderen seriösen Unternehmen. Auf unabhängigen Bewertungsportalen im Internet bringen Kunden ihre Verärgerung zum Ausdruck. Diese empfehlen O2 / Telefonica nicht weiter und vergeben nur wenige Sterne. Dadurch kommt O2 durchschnittlich nur auf 2 von 5 Sternen (Stand 09.2019). Das bedeutet, diese Kunden vergeben O2 oft nur die Mindestbewertung von einem Stern. Immer wieder wird von vielen Störungen, schlechten Preisen und mangelhaftem Service berichtet. Kunden drücken Ihren Unmut dort mit Begriffen wie „Katastrophal“, „Niemals wieder O2“ oder „Schlechtester Service überhaupt!“ aus. Selbst der problematische China-Shop vova.com bekommt da mit einer Durchschnittsbewertung von 4 Sternen deutlich bessere Kundenrezensionen.

Was halten Sie von O2 und können Sie O2 empfehlen?

Unsere Leser möchten gern wissen, ob sie sich guten Gewissens für O2 entscheiden können? Würden Sie O2 weiterempfehlen oder welche Probleme gab beziehungsweise gibt es bei Ihnen. Bitte schreiben Sie in das Kommentarfeld unterhalb des Artikels, was Ihnen an O2 gefällt und wo das Unternehmen dringend nachbessern muss.

Nützliche Links zu diesem Thema

Haben Sie das schon gesehen?

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Pfusch und Abzocke bei Schlüsselnotdiensten – So finden Sie seriöse Anbieter https://www.verbraucherschutz.com/news/pfusch-und-abzocke-bei-schluesselnotdiensten-so-finden-sie-serioese-anbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/news/pfusch-und-abzocke-bei-schluesselnotdiensten-so-finden-sie-serioese-anbieter/#respond Wed, 25 Sep 2019 07:01:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=37758 Wenn die Tür ins Schloss fällt und der Schlüssel noch in der Wohnung liegt, ist guter Rat teuer. Denn Schlüsseldienste haben oft keinen guten Ruf. Von Abzocke und kriminellen Machenschaften ist die Rede. Doch was

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Wenn die Tür ins Schloss fällt und der Schlüssel noch in der Wohnung liegt, ist guter Rat teuer. Denn Schlüsseldienste haben oft keinen guten Ruf. Von Abzocke und kriminellen Machenschaften ist die Rede. Doch was ist dran an dem Vorurteil? Stiftung Warentest hat es getestet.

Handwerkernotdienste sind generell ein Problem. Denn einige unseriöse Unternehmen nutzen die Not des Kunden aus. So hatten wir unlängst den Fall eines Schädlingsbekämpfers, der Vorkasse verlangte und für immer verschwand. In der Vergangenheit haben wir bereits über unseriöse Handwerkernotdienste berichtet.

Besonders groß ist die Not, wenn Sie einen Schlüsselnotdienst benötigen. Denn dann stehen Sie oft vor der Tür und kommen nicht mehr in die eigenen vier Wände. Dabei speilt es keine Rolle, ob der Schlüssel abgebrochen ist oder noch auf dem Küchentisch liegt. Sie kommen nicht herein. Ein Schlüsseldienst muss her. Doch einen seriösen Schlüsseldienst zu finden ist gar nicht so einfach. Schließlich haben Sie oft keine Möglichkeit oder Zeit ausführlich zu recherchieren. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Branche in zwei grundsätzliche Anbieterformen aufteilt. Es gibt regionale Anbieter vor Ort und überregionale Vermittler. Die Stiftung Warentest hat mehrere Schlüsseldienste getestet – mit erschreckendem Ergebnis.

 Überregionale Anbieter fallen durch

Insgesamt vier überregionale Vermittlungsportale hat die Stiftung Warentest auf die Probe gestellt. Diese sind oft sehr einfach zu finden. Denn eine Stärke dieser Schlüsselnotdienste ist die Werbung. Wer einen Notdienst sucht, gelangt immer häufiger an diese Anbieter. Leider sind diese überregionalen Schlüsseldienste oft nicht so einfach zu erkennen, da regionale Telefonnummern angeboten werden. Allerdings sprechen Sie bei einem Anruf nicht mit einem Unternehmen vor Ort, sondern mit einem Vermittler.

Im Test sind drei von vier Vermittlern durchgefallen und wurden mit mangelhaft bewertet. Ein großer Kritikpunkt waren die Preise, denn oft wird die Not des Anrufenden ausgenutzt. Einige vermittelte Handwerker wollten zudem unnötige und überteuerte Schließzylinder verkaufen.

Ortsansässige Unternehmen überzeugen im Test

Neben den Vermittlern hat die Stiftung Warentest auch Unternehmen vor Ort getestet. Diese überzeugten überwiegend, denn 7 von 10 regionalen  Schlüsselnotdiensten bestanden die Prüfung. Das bedeutet, dass Sie im Notfall lieber ein ortsansässiges Unternehmen bevorzugen sollten. Oft können es sich die Handwerker vor Ort auch gar nicht leisten, den Kunden abzuzocken. Schließlich verschwinden die Monteure nach der Türöffnung nicht in der Anonymität.

Trickreiche Monteure zocken über den Preis ab

Gerade die vermittelten Handwerker verlangen oft sehr hohe Preise. Besonders unseriös: Einige möchten bereits eine Pauschale, bevor sie überhaupt mit der Arbeit beginnen. Im Test verlangten die Handwerker zudem happige Stundenlöhne von beispielsweise 60 Euro für 15 Minuten. Getrickst wird auch beim Material. Dem Ausgesperrten wird erklärt, dass er einen neuen Schließ­zylinder benötigt. Doch dieser kam im Test statt üblichen 30 Euro gleich einmal 300 Euro.

Laut der Verbraucherzentrale sind je nach Bundes­land, Tages- oder Nacht­zeit 60 bis 150 Euro für die Türöffnung angemessen.

So finden Sie einen seriösen Schlüsselnotdienst

Letztlich stellt sich die Frage, wie Sie sich vor überhöhten Rechnungen schützen und wo sie einen seriösen Schlüsseldienst finden. Wichtigster Tipp: Holen sie sich gegebenenfalls Hilfe bei einem Nachbarn oder Freund. Es ist immer besser, wenn Sie einen Zeugen haben. Schließlich schrecken unseriöse Anbieter vor fast nichts zurück. Die Verbraucherzentrale gibt dazu folgende Tipps:

  1. Preise vergleichen
    Nutzen sie vorzugsweise ortsansässige Handwerksbetriebe und prüfen Sie vor der Bestellung des Schlüsseldienstes die Preise. Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird. Haben Sie einen Notdienst unter Ihrer örtlichen Vorwahl erreicht, so brauchen Sie auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge können Sie später von der Rechnung streichen.
  2. Festpreis vereinbaren
    Vereinbaren Sie einen Festpreis für die Türöffnung, der alle Kosten wie Anfahrt oder Zuschläge enthält. Dazu ist es natürlich wichtig, dass Sie dem Schlüsseldienst am Telefon genau erklären, was passiert ist und welche Art Schloss Sie haben. Definieren Sie zudem den Auftragsumfang, also das nur die Tür geöffnet werden soll. Ein Austausch des Schlosses ist in der Regel nicht nötig und im Rahmen eines Notdiensteinsatzes auch zu teuer.
  3. Akzeptieren Sie nur zulässige Zuschläge
    Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. Phantasie-Zuschläge wie Sofortzuschläge, Bereitstellungszuschläge und Spezialwerkzeugkosten sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt.
  4. Zahlen und unterschreiben Sie nur, was vereinbart war
    Zahlen Sie grundsätzlich nur, wenn Sie eine ordentliche Rechnung erhalten. Einige Unternehmen bestehen auf die Barzahlung. Doch wenn Sie nicht genügend Geld im Haus haben, sollten Sie auf die Zahlung per Rechnung bestehen. Fahren Sie mit keinem Handwerker zum nächsten Geldautomaten. Zudem sollten sie die Rechnungsposten genau überprüfen und nur unterschreiben, wenn alles korrekt ist. Nicht vereinbarte Positionen können Sie streichen. Notfalls bestätigen Sie nur die Ausführung des Auftrages.
  5. Im Notfall wählen Sie die 110
    Einige Handwerker setzen die Ausgesperrten unter Druck, wenn diese die Kosten nicht sofort bezahlen möchten. Sie drohen dann, die Tür wieder zu verschließen. Rufen Sie im Notfall die Polizei über den Notruf 110.

Vorbeugend ist natürlich immer zu raten, dass Sie einen Schlüssel bei einem vertrauenswürdigen  Nachbarn oder Freund hinterlegen. Das ist auf jeden Fall die günstigste Möglichkeit, wenn Sie sich ausgesperrt haben.

Weitere Informationen sowie den ausführlichen Test finden Sie bei der Stiftung Warentest.

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Handy am Steuer: Was Autofahrer dürfen und wann es welche Bußgelder gibt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-am-steuer-was-autofahrer-duerfen-und-wann-es-welche-bussgelder-gibt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-am-steuer-was-autofahrer-duerfen-und-wann-es-welche-bussgelder-gibt/#respond Sat, 14 Sep 2019 17:47:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=35180 Die meisten Autofahrer haben ein Smartphone dabei. Viele davon nutzen es auch. Am Biertisch und mit der Polizei kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Wir erklären, wann und wie Sie das Telefon als Autofahrer nutzen

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Die meisten Autofahrer haben ein Smartphone dabei. Viele davon nutzen es auch. Am Biertisch und mit der Polizei kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Wir erklären, wann und wie Sie das Telefon als Autofahrer nutzen dürfen, wann das Handy am Steuer verboten ist und welche Strafen zu erwarten sind.

Das Handy gehört längst zu den am häufigsten benutzten Alltagsgegenständen. Im Grunde begleitet uns das Smartphone auf fast allen Wegen, auch beim Autofahren. Immer öfter wird das Telefon im Straßenverkehr genutzt. Das ist kein Wunder, denn viele Apps richten sich speziell an Autofahrer. So ersetzt das Smartphone heute oft das fest eingebaute Navigationssystem. Über WhatsApp & Co. kommen fast ständig Nachrichten herein. Schnell wird ein Blick auf das Display riskiert, wenn das Handy klingelt oder piept.

Erst unlängst sind wir der Frage nachgegangen, ob Blitzer-Apps im Auto überhaupt genutzt werden können oder ob die Blitzerwarnungen via Smartphone nicht sogar illegal sind. Da immer mehr Verbraucher das Handy im Auto auch ohne Blitzer-App nutzen, stellt sich ganz automatisch die Frage, ob sie das überhaupt dürfen. Jeder hat schon einmal von dem Verbot der Hand­ynut­zung gehört und trotzdem sieht man in fast jedem Fahrzeug ein Smartphone. Was ist, wenn es herunterfällt. Darf man das Handy im Auto aufheben. Und ist es überhaupt zulässig, während der Fahrt die Navi-App zu bedienen?

Das Handy lenkt Autofahrer ab

Etwas ist klar: Wenn Sie Ihr Smartphone während der Autofahrt benutzen, lenkt das vom Straßenverkehr ab. Dabei spielt es eigentlich gar keine Rolle, ob Sie ein neues Ziel in die Navigation eingeben, eine Telefonnummer eintippen oder nur ein ankommendes Telefonat annehmen. Probieren Sie es aus. Versuchen Sie sich nach dem nächsten Telefonat am Steuer einmal an Details der Fahrt zu erinnern. Welche Ampel hat gerade auf grün geschaltet? Wieviele Fahrradfahrer haben Sie überholt. Und welche Passanten sind Ihnen noch erinnerlich. Es ist oft erschreckend, wie wenig wir während dem Telefonieren im Auto wahrnehmen.

Und genau hier setzt der Gesetzgeber mit dem Verbot der intensiven Handynutzung am Steuer an. Denn es reicht ein kurzer Blick auf das Handy aus und es kann zu einem Auffahrunfall oder noch schlimmer einem Unfall mit einem Fußgänger oder Fahrradfahrer kommen. Die Augen des Fahrzeugführers gehören auf die Straße, nicht auf ein Mobiltelefon oder ein anderes Display.

Welche gesetzliche Regelungen gibt es

Geregelt ist die Handynutzung für Fahrzeugführer in der Straßenverkehrsordnung. Dort ist auch relativ eindeutig festgeschrieben, unter welchen Umständen Autofahrer ein Smartphone überhaupt betreiben dürfen. In § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden der StVO heißt es:

[…] Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […]

Die Regelungen gelten für Fahrradfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer gleichermaßen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dann dürfen Sie das Handy uneingeschränkt benutzen. Ob die Start-/Stopp-Automatik als vollständig ausgeschalteter Motor gilt, ist nicht verbindlich und abschließend geklärt. Letztlich kommt das auf den Einzelfall an.

Symbolbild Parkplatz
Parkunfall: So verhalten Sie sich richtig – Folgen bei Fahrerflucht

Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Dürfen Sie die Navi-App verwenden oder nicht?

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn das Smartphone Ihnen den Weg weist. Sie sollten das Fahrziel jedoch vor Fahrtantritt bei noch ausgeschalteten Motor einstellen und erst losfahren, nachdem Sie die Zielführung gestartet haben. Wenn Sie die Navigations-App per Sprachbedienung steuern können, könnte auch die Eingabe eines Zieles während der Fahrt zulässig sein. Allerdings kommt das sehr auf den Einzelfall an. Denn wenn Sie das gesprochene Ziel noch auf dem Display auswählen müssen, könnte das schon eine zu große Ablenkung sein.

Darf ich am Steuer telefonieren?

Ja, aber nur wenn Sie eine Freisprecheinrichtung benutzen. Ein kurzer Blick auf das Display ist erlaubt, etwa um den Namen des Anrufers zu sehen und das Gespräch anzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Handyhalterung nutzen. Denn in die Hand dürfen Sie das Smartphone nicht nehmen.

Relativ häufig sind Fahrzeugführer zu sehen, die mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das ist definitiv verboten.

WhatsApp-Nachricht oder SMS schreiben

Schreiben Sie während der Fahrt eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht, dann ist das auf jeden Fall verboten, wenn Sie das nicht ausschließlich mit Ihrer Stimme tun. Eine Alternative ist beispielsweise Apple CarPlay. Damit werden eingehende WhatsApp-Nachrichten vorgelesen und Sie können diese per Spracheingabe beantworten. Es ist lediglich ein sehr kurzer Blick auf das Display notwendig, der nach den StVO-Regelungen zulässig ist.

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Dürfen Sie im Stau im Internet surfen?

Ob Stau, zähfließender Verkehr oder rote Ampel. Im Internet dürfen Sie als Fahrzeugführer selbstverständlich nicht surfen. Denn um die Eingaben vorzunehmen und die Webseiten zu lesen, genügt kein kurzer Blick auf das Handy.

Sind Videotelefonate im Auto erlaubt?

Heute können Sie mit fast jedem Smartphone Videotelefonate über Facetime, WhatsApp oder Skype führen. Die Frage ist, ob das im Auto zulässig ist. Schließlich nehmen Sie dafür das Smartphone nicht in die Hand. Tatsächlich mussten sich die Gerichte mit einem derartigen Fall schon einmal befassen. Das AG Magdeburg (50 OWi 775 Js 15999/18) hat entschieden, dass es sich hier um einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Nr. 2b) StVO handelt. Das Gericht ist zu der Auffassung gekommen, dass es bei der Videotelefonie eben nicht nur zu einer kurzen Blickabwendung vom Straßenverkehr kommt.

Darf ich das Telefon halten, ohne es zu benutzen?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Sie das Handy überhaupt in die Hand nehmen dürfen. Theoretische Anwendungsfälle gibt es dafür einige. So könnte es sein, dass Sie das Handy an eine andere Stelle legen möchten oder es einem anderen Fahrzeuginsassen reichen. Es mag auch Menschen geben, die das Handy an Ihr Ohr halten, ohne zu telefonieren. Auch wenn der Sinn fragwürdig erscheint, steht die Frage, dürfen Sie das?

Dazu gibt es tatsächlich schon einige Entscheidungen. So hat beispielsweise das OLG Hamm (4 RBs 30/19) entschieden, dass das bloße Halten eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO nicht erfüllt. Nach der Auslegung der Vorschriften muss der Fahrzeugführer das Gerät auch benutzen. Im Klartext. Nach diesem Urteil dürfen Sie das Handy auch während der Fahrt anfassen.

Sie sind also noch lange nicht überführt, wenn ein Polizist nur sieht, dass Sie das Handy am Ohr haben. Auch ein Foto, auf dem Sie mit dem Smartphone in der Hand zu sehen sind, beweist nicht zwingend, dass Sie gegen geltendes Recht verstoßen haben. Das mag für einige Nutzer verrückt klingen. Andere Autofahrer freuen sich über das Schlupfloch.

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verwendung des Handys am Steuer?

Wenn Sie das Handy am Steuer tatsächlich nicht vorschriftsgemäß benutzen, müssen Sie mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Es droht jedoch nicht nur eine finanzielle Sanktion. Die verbotene Nutzung des Smartphones ist immer auch mit mindestens einem Punkt in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar mit einem Fahrverbot verbunden.

Die Handynutzung am Steuer eines Fahrzeuges wird mindestens mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Haben Sie zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, so müssen Sie mit 150 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Kommt es im Zuge der verbotenen Handynutzung am Steuer zu einem Unfall mit Sachschaden, werden 200 Euro Bußgeld fällig. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Benutzen Sie das Smartphone während dem Fahrradfahren, so wird ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro festgesetzt.

In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, welche Strafen auf Sie zukommen, wenn Sie einen Führerschein im Internet kaufen.

E-Scooter Verbot
E-Roller sind eine Katastrophe, sollen verboten werden: fordert der Chef der Kassenärzte

Kurz nach der Einführung beklagen Mediziner viele Verletzte im Zusammenhang mit E-Scootern. Die Notaufnahmen verzeichnen vor allem schwere Verletzungen in Form von Brüchen und Kopfverletzungen. Der Chef der Kassenärzte fordert ein Verbot der E-Roller. Unfallforscher

Ein Kommentar

Gelten die Regelungen nur für Smartphones?

Nein, im Gesetzestext ist ganz bewusst von einem elektronischem Gerät die Rede. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Geräten abgedeckt ist. Einige werden im Gesetz explizit erwähnt. So gilt §23 StVO neben Smartphones und Handys auch für Videobrillen, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Damit ist klar, dass es keine Rolle spielt, ob Sie Ihren Blick zum Smartphone abwenden oder längere Zeit auf den fest eingebauten Tochscreen moderner Fahrzeuge schauen. Auch darüber dürfen Sie kein neues Ziel für die Navigation während der Fahrt eingeben.

Ihre Erfahrungen zum Thema Handy am Steuer

Bitte teilen Sie uns über die Kommentare unterhalb des Artikels mit, welche Meinung Sie zu diesem Thema vertreten. Gehören Sie zu der Fraktion, die mit dem Handy in der Hand schamlos während der Fahrt telefoniert und sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält. Oder finden Sie die Handynutzung im Auto überflüssig und sind sogar für eine härtere Bestrafung, da durch die Nutzung des Smartphones auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden?

Lesen Sie auch, unter welchen Bedingungen Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz rechtens (Video) sind und welche Maschen Trickbetrüger auf Parkplätzen nutzen.

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Smarthome: So gefährlich sind Hausgeräte mit Internetanschluss (Video) https://www.verbraucherschutz.com/video/smarthome-so-gefaehrlich-sind-hausgeraete-mit-internetanschluss/ https://www.verbraucherschutz.com/video/smarthome-so-gefaehrlich-sind-hausgeraete-mit-internetanschluss/#respond Sat, 29 Jun 2019 08:12:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=29058 Geschickte Einbrecher kommen heute nicht mehr mit der Brechstange. Sie nutzen das Internet und spionieren so ganz bequem aus, wann Hausbesitzer nicht da sind. Bei der Gelegenheit öffnen Sie auch gleich über das Smartphone die

Der Beitrag Smarthome: So gefährlich sind Hausgeräte mit Internetanschluss (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Geschickte Einbrecher kommen heute nicht mehr mit der Brechstange. Sie nutzen das Internet und spionieren so ganz bequem aus, wann Hausbesitzer nicht da sind. Bei der Gelegenheit öffnen Sie auch gleich über das Smartphone die Tür. Das geht nicht? Doch. Smarte Geräte mit Internetanschluss und die Nachlässigkeit der Nutzer machen es möglich.

Der Begriff Smarthome bezeichnet mittlerweile eine Vielzahl von vernetzten Geräten in der heimischen Umgebung. Dazu gehört das Einschalten von Licht per App oder durch einen Sprachbefehl sowie die Steuerung von Haushaltsgeräten wie Kaffeemaschine, Musikanlage oder Staubsaugerroboter. Auch die Überwachung und das Einstellen der kompletten Sicherheitsanlage mit Jalousien, Türklingeln und Türschlössern eines Hauses sind Teil der integrierten IT-basierten Vernetzung.

Die einzelnen Geräte sind meist über WLAN verbunden und können über das Internet aufgerufen werden. Der Status der Geräte ist in einer Cloud gespeichert, die der Hersteller dem Kunden meist zur Verfügung stellt. Die Betreiber dieser Systeme sind unbekannte Start-ups, aber auch namhafte Konzerne bieten mittlerweile Komplettlösungen für die intelligente Steuerung der Haustechnik an. Und tatsächlich können Sie mit technischen Hilfsmitteln Ihre eigenen 4 Wände schützen, indem diese nicht verlassen wirken.

ZDF Wiso hat die smarte Haustechnik schon vor längerer Zeit näher unter die Lupe genommen und mit Experten getestet, wie sicher Haushalte mit Steckdosen, Lichtschaltern, Jalousien oder Alarmanlagen mit Internetanschluss sind. Dabei bekamen die Tester in typischer Big Brother-Manier tiefe Einblicke in Wohnungen und Häuser und konnten sogar Türen öffnen.

Gefahren durch Nachlässigkeit

Mit der Sicherheit dieser Anlagen ist es allerdings oft nicht weit her. Die Anbieter versäumen es viel zu oft, den Kunden auf die Notwendigkeit hinzuweisen, ein sicheres Passwort zu verwenden oder den Router sicher zu konfigurieren. Das macht den Hackern und Einbrechern das Leben sehr leicht. Sie können über das Internet in die Anlage eindringen. Auch die ausbleibende Installation von Sicherheitsupdates sind eine Nachlässigkeit der Nutzer, welche die Risiken eines Hackerangriffs erheblich erhöhen kann.

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Angriff über das Internet

Sicherheitsexperten dokumentierten in diversen Recherchen mit entsprechend ausgerüsteten Eigenheimen pro Tag 3.000 Versuche, sich per App über das Internet in die interne Haussteuerung einzuloggen. Im Durchschnitt schafft es pro Tag ein Angreifer, die Kontrolle der Haustechnik zu übernehmen.

Mit einer App gelangt ein Eindringling in die Steuerungszentrale, hat Zugriff auf diverse Geräte, erkennt die Anzahl der Räume, Kinderzimmer, Schlafzimmer, die Steuerung der Heizung, der Jalousien, der Türen und ihrer Schlösser sowie Bewegungsmelder. Und er kann die Einstellungen und Funktionen steuern.

Besonders das Ablegen der Daten in der Cloud kann zu einem massiven Problem werden. Denn ein Angreifer kann detaillierte Verhaltensprofile erstellen, er erhält genaue Informationen über die Nutzung von Räumen sowie die An- und Abwesenheit der Bewohner. Über eine Sprachsteuerung kann er dann durch das Fenster die Anweisung erteilen, die Haustüre zu öffnen, und dringt so ungehindert in das Eigenheim ein. Oder er öffnet das Türschloss beziehungsweise den Rolladen per App, um auf diese Weise Zugang zu erhalten. So kann es ein Leichtes sein, dass Einbrecher die Sicherheitstechnik unter ihre Kontrolle bringen. In diesem Fall taugt die beste Alarmanlage nichts.

Einfach und billig schafft Unsicherheit

Die Hersteller von Smart Home-Anlagen sind darauf bedacht, den Kunden einfache und praktikable Systeme zu einem vertretbaren Preis anzubieten. Wird die Sicherheit erhöht, wird die Installation und auch die Nutzung komplizierter. Hinzu kommt, dass sich die Anbieter kaum zu möglichen Problemen äußern, auch um den Kunden nicht zu verunsichern. Plug & Play ist im Sicherheitsbereich ein sehr gefährliches Spiel. Sie sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um vor unliebsamen Überraschungen besser geschützt zu sein.

Das sichere Passwort ist Pflicht

Sie sollten auf jeden Fall ein sicheres Passwort einrichten. Den eigenen Namen sollten Sie nie als Kennwort verwenden, auch nicht den Geburtstag oder ein anderes wichtiges Datum. Bei der Einrichtung wird bei manchen Systemen auch angezeigt, wie es um die Qualität des Passwortes bestellt ist. Wenn diese Anzeige nicht vorhanden ist, sollten Sie bedenken, dass ein angreifendes Programm um so mehr Zeit für die Entschlüsselung benötigt, je höher die Anzahl der verwendeten Zeichen ist. Also alle Zeichen nutzen: Groß- und Kleinschreibung, Zahlen, und besonders Sonderzeichen. Wir erklären in unserem Passwort-Ratgeber ausführlich, wie Sie ein sicheres Passwort erstellen.

Nicht immer alles mitteilen

Bei digitalen Sprachassistenten sollte das Aktivierungskennwort geändert werden und für Einkäufe eine separate Verifizierung hinterlegt werden. Damit schützen Sie sich wenigstens vor neugierigen Bekannten und Sprösslingen in vorweihnachtlicher Kauflaune. Außerdem sollte immer bedacht werden, dass der „Assistent“ nicht über alle Daten verfügen sollte, sondern nur über die notwendigen Informationen. Die Kreditkarte oder den Geburtstag Ihres Kindes muss er meistens nicht wissen.

Ein Virenscanner für den PC und den Laptop ist heute selbstverständlich, aber auch das Smartphone sollte vor Übergriffen geschützt sein. Denn auch hier ist Ihre Privatsphäre bedroht, wenn Daten abgegriffen und Systeme manipuliert werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich sichere Verbindungen nutzen, erkennbar am Kürzel „https“ in der Eingabezeile des Browsers.

Fazit

Es bringt überhaupt nichts, wenn die moderne Technik verteufelt wird. Ganz im Gegenteil. Smarte Haustechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachung sorgt für mehr Sicherheit und kann Einbrecher effektiv vertreiben. Ihr Eigentum schützen können Sie mit elektronischen Hilfsmitteln jedoch nur, wenn Sie deren Funktionsweise kennen. Wir empfehlen: Lassen Sie Sicherheitstechnik und ans Internet angebundene Technik lieber von einem Experten installieren. Dieser weiß, worauf in Punkto Sicherheit zu achten ist.

Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Maschen Taschendiebe verwenden und wie Sie ich davor schützen.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen. Wir erklären in diesem Artikel, auf welche Kosten Sie achten müssen und wo es teuer werden kann.

Trotz EU-Verordnung gibt es für Smartphone-Nutzer im Ausland noch einige Kostenfallen, die teils durch ungünstig abgeschlossene Mobilfunkverträge, Unwissenheit oder Missverständnisse ausgelöst werden. Denn nicht in jedem Fall können Sie Ihr Smartphone im Ausland ohne Extrakosten nutzen. Zudem sorgen immer wieder bestimmte Klauseln in Telefonverträgen für unerwartete Kosten. Denn die wenigsten Kunden denken beim Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages an die Nutzung im Ausland. Nicht zuletzt kann die Verwendung des Handys außerhalb der EU sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall funktioniert das Smartphone gar nicht.

Ein Problem ist die mobile Flatrate für das Internet, die mittlerweile viele Mobilfunkkunden nutzen. Viele Handynutzer haben im Inland eine Allnet-Flat mit einem entsprechenden Datentarif. Geht der Verbraucher wie gewohnt mit dem Handy auch im Ausland um, kann er jedoch schnell an die Grenzen der Datennutzung kommen. Denn oft sind innerhalb der Mobilfunkverträge Höchstgrenzen für die Datennutzung im Ausland festgelegt. Wer mehr benötigt, muss draufzahlen. 

Symbolbild EU
Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings

Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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Eines ist jedoch sicher: Der Anbieter muss den Kunden vorab informieren, wenn sein Datenvolumen verbraucht ist und Zusatzkosten anfallen. Möchte der Urlauber weiterhin uneingeschränkten Internetzugriff haben, lässt sich ein weiteres Paket freischalten. Auf jeden Fall ist auf entsprechende Nachrichten des Anbieters zu achten, um nicht die Übersicht zu verlieren.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter vor Beginn der Reise über das Inklusivvolumen im Ausland, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Außerdem sollten Sie auf Ihrem Smartphone automatische Updates und Downloads für die Reisedauer deaktivieren.

WhatsApp kann zur Kostenfalle werden

Auch die Nutzung von Messengern wie WhatsApp und Skype kann zur Kostenfalle werden. Daheim nutzen wir diese Kommunikationsmittel ganz selbstverständlich und gehen davon aus, dass es kostenlos ist. Doch längst werden darüber nicht nur Kurznachrichten geschrieben. Vielmehr werden heute Bilder und Videos versendet oder gar telefoniert. Auch Videotelefonate sind keine Seltenheit. Durch die recht großen Datenmengen, kann das Datenvolumen im Ausland sehr schnell aufgebraucht sein. Dann könnte es teuer werden.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das WLAN in Hotels oder die WiFi-Hotspots in Restaurants, um Ihre Grüße in die Heimat zu versenden oder via Messenger nach Hause zu telefonieren.

Anrufen im Ausland kann zur Kostenfalle werden

Eine weitere Falle bilden die Anrufe, die ins Ausland gehen. Wer von daheim noch mal schnell im Urlaubshotel anrufen möchte, muss diesen Anruf als Auslandstelefonat natürlich bezahlen, Das ist eigentlich klar, führt aber dennoch immer wieder zu Missverständnissen. Reguliert wurden nur Anrufe, die Sie im Ausland bekommen oder selbst tätigen.

Wohin dürfen Sie zum Inlandstarif anrufen?

Doch auch wer sich im Ausland aufhält, kann nicht bedenkenlos zum Smartphone greifen und anrufen. Wer in Deutschland eine Flatrate hat, soll nach der EU-Roamingverordnung zwar auch während eines Auslandstelefonats keine Zusatzkosten haben. Doch individuelle Tarife schränken diese scheinbare Kostenfreiheit für abgehende Telefonate ein. Während Sie mit einigen Tarifen wirklich innerhalb der gesamten EU kostenlos anrufen können, schränken andere Anbieter über Spezialtarife diese Freiheit ein. Dann werden beispielsweise nur Anrufe im Aufenthaltsland und nach Deutschland zum Inlandstarif abgerechnet.

Lokale Sondertarife beachten

Problematisch sind auch die sogenannten Community-Verbindungen innerhalb eines bestimmten Anbieters oder zu bestimmten Rufnummern. Einige Prepaid-Tarife bieten über Community-Verbindungen kostenlose Gespräche untereinander. Doch Vorsicht: Diese müssen nicht automatisch auch im Ausland gelten. 

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In welchen Ländern gilt die Roaming-Verordnung der EU?

Letztlich ist vor einer Reise auch zu prüfen, ob das Urlaubsland überhaupt zu den EU-Mitgliedsstaaten zählt. Aufpassen müssen Sie beispielsweise bei Reisen in die Schweiz oder nach Norwegen beziehungsweise in die Türkei. Einige Länder haben sich zwar der Roaming-Verordnung angeschlossen. Dennoch sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, ob auch Ihr Tarif diese Länder als EU-Mitgliedsstaat betrachtet. Ausführliche Informationen zu der Frage, welche Länder grundsätzlich von der Roaming-Verordnung abgedeckt sind und welche Staaten sich angeschlossen haben, finden Sie in unserem großen Roaming-Ratgeber.

Wo gilt die Roaming-Regelung nicht?

Achtung: Es gibt auch Orte, an denen die aktuelle Roaming Regulierung nicht gilt. Das ist auf der offenen See und in der Luft. Hier sollten Sie nicht unbedarft auf das Telefon zurückzugreifen. Gerade auf Kreuzfahrtschiffen fallen oftmals sehr kostspielige Satellitenverbindungen auf. So greift nicht einmal die automatische Kostenbremse beim Erreichen von 59,90 Euro Gebühren für das mobile Internet, das danach abgeschaltet wird. Das kann zu einem bösen Erwachen führen, sobald die Urlauber von der Schiffsreise zurückkehren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Mobilfunkkosten auf See.

Mittlerweile gibt es auch Tarife, die Sie nur in Deutschland nutzen können. Das heißt, wenn Sie mit Ihrem Handy in das Ausland reisen, bleiben Sie dort offline und können gar nicht telefonieren. Das ist sowohl bei der Tarifauswahl als auch vor der Reise zu beachten.

Die Maibox kann zur Kostenfalle werden

Sie schauen sich im Urlaub Sehenswürdigkeiten an oder liegen entspannt am Strand. Eingehende Anrufe werden dann womöglich auf Ihre Mailbox umgeleitet. In Deutschland ist das kostenlos. Ganz anders ist das aber bei einem Aufenthalt außerhalb der EU. Denn der Anrufer zahlt nur die Kosten bis zur deutschen Grenze. Ab da müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten. Und das kann sehr teuer werden. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Sie im Urlaub eingehende Werbeanrufe teuer bezahlen müssen.

Innerhalb der EU gibt es diese Kostenfalle weitestgehend nicht mehr. ist die Nutzung in Deutschland kostenlos, dann trifft das auch zu, wenn Sie sich im europäischen Ausland befinden.

Unsere Empfehlung: Schalten sie die Rufumleitung auf die Mailbox vor Reiseantritt aus oder erkundigen Sie sich vor dem Urlaub bei Ihrem Mobilfunkanbieter zu den Kosten. Diese können bei den unterschiedlichen Anbietern im Urlaubsland sehr unterschiedlich sein.

Smartphone-Technik: Funktioniert das Smartphone überall?

Nein, es gibt für Handys weltweit verschiedene Tarife. Unterstützt das Smartphone die im jeweiligen Land verwendete Frequenz nicht, werden Sie keine Verbindung bekommen. Grundsätzlich werden folgende Frequenzen unterschieden: 850, 900, 1800 und 1900 MHz

In Deutschland genügen sogenannte Dualband-Handys, die mit den Frequenzen 1800 und 900 Mhz umgehen können. Reisen Sie beispielsweise nach Nord- und Südamerika, dann benötigen Sie ein Mobiltelefon welches weitere Mobilfunkstandards unterstützt (Tri- oder Quadband-Handy).

In Japan oder Korea benötigen Sie dagegen ein UMTS-fähiges Mobiltelefon. Der Standard dient dort nicht nur der Datenübertragung, sondern auch zum telefonieren.

Generell kann es aufgrund der unterschiedlichen Standards immer zu Problemen kommen, beispielsweise bei der UMTS- oder LTE-Nutzung. 

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So behalten Kunden ihre Kosten für Telefonie und Internet im Griff

Letztlich sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, welche Gespräche Sie mit Ihrem Tarif im Ausland zu welchen Konditionen führen können und was die Nutzung des mobilen Internets im Ausland kostet. Leider bedeutet die EU-Roaminverordnung nicht automatisch, dass alle Kunden im Auslandsurlaub zu gleichen Konditionen oder sogar kostenfrei telefonieren. Das denken viele Verbraucher und fallen damit nicht selten in die Kostenfalle.

Wer sich für einen neuen Mobilfunktarif entscheidet, sollte bei der Tarifwahl die Auslandsoptionen mit bewerten. Ein ausführlicher Vergleich auf Vergleichsportalen wie Verivox oder eine Recherche im Internet lohnt sich auf jeden Fall.

 

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Handy und Urlaubszeit: hohe Mobilfunkkosten durch Roaming auf See https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/ https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/#respond Tue, 25 Jun 2019 13:00:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=25540 Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff

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Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff gilt nämlich keine EU-Roaming-Verordnung. Deshalb sind die Preise oft unerwartet hoch.

Die Nutzung des Smartphones ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Da spielt es keine Rolle, ob wir Zuhause, im Auto, Zug oder auf hoher See sind. Doch Vorsicht: Auf dem Wasser gelten die Obergrenzen für das Roaming nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung, nach der Kosten im Ausland häufig zu den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden, gelten hier nicht. Das bedeutet, dass Sie leicht in eine Kostenfalle geraten können.

In der Vergangenheit meldeten sich bei der Verbraucherzentrale immer wieder Nutzer mit überhöhten Telefonrechnungen nach dem Urlaub. Häufig sind diese auf die Nutzung des Handys auf Fähr- oder Kreuzfahrtschiffen zurückzuführen. Die auf See entstehenden Kosten für das Telefonieren oder Surfen sind oft deutlich höher als an Land. Eine automatische Kostenbegrenzung von etwa 60 Euro greift auf Schiffen leider nicht. Wer hier nicht aufpasst, zahlt für eine verhältnismäßig kurze Nutzung oft dreistellige Beträge.

Kreuzfahrt Schiff Symbolbild
(Quelle: pixabay.com/wasi1370)

Warum kostet das Telefonieren auf dem Wasser überhaupt mehr Geld?

Auf hoher See können keine Verbindungen über terrestrische Mobilfunknetze hergestellt werden. Die bekannten Mobilfunknetze decken nur den Bereich auf dem Land ab, aber nicht auf dem Meer. Damit Urlauber auf Fähren und Urlaubsschiffen telefonieren können, müssen diese mit einer speziellen Technik ausgestattet sein. Die Nutzung dieser ist verhältnismäßig teuer. Oft wird über die genauen Kosten nicht sehr transparent informiert.

So erklärt die Verbraucherzentrale im August 2018, dass der Anbieter O2/Telefónica seine Kunden zwar mit einer SMS über höhere Kosten informiert, allerdings konkrete Preise schuldig bleibt.

Willkommen an Bord! Bitte beachten Sie: Bei Gesprächen, SMS und Datennutzung in Flugzeugen und auf See entstehen abweichende Kosten zu Ihrer aktuellen Roaming-Option. Die Abrechnung unterliegt keiner automatischen Kostenbegrenzungsfunktion.

SMS von Telefónica an Kunden auf Schiffen und Fähren

Andere Mobilfunkbetreiber informieren ihre Kunden laut der Verbraucherzentrale besser über die konkreten Kosten und bieten einen Kostenairbag. Dadurch bleibt das Kostenrisiko überschaubar. Dennoch sind Überraschungen nicht ausgeschlossen.

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Wie funktioniert das Telefonieren und Surfen auf Schiffen?

Damit Sie auf hoher See mit Ihrem Mobiltelefon telefonieren können, bieten Schiffe ein GSM-Netz über Satellitentechnik an. Das Schiff wird also via Satellit mit den terrestrischen Basisstationen eines Mobilfunkanbieters verbunden. Darüber können Sie telefonieren, SMS versenden und empfangen oder im Internet surfen. Die Preise dafür richten sich nach speziellen Roaming-Abkommen, die der jeweilige Satellitennetzbetreiber mit dem Netzbetreiber der SIM-Karte im Handy vereinbart hat.

Was kosten Telefonate auf Schiffen überhaupt?

Bei den jeweiligen Netzbetreibern gibt es für das Telefonieren, Surfen und SMS schreiben auf Schiffen gesonderte Preislisten. Die Preise sind abhängig von dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber. Teilweise setzt sich der Preis aus einer einmaligen Gebühr pro Verbindung und einem Minutenpreis zusammen. Bei O2 zahlen sie beispielsweise für Gespräche nach Deutschland bei dem Betreiber TIM/ Costa Cruises (ITAGT) 74 Cent pro Verbindung und 4,46 Euro pro Minute. Ankommende Anrufe belasten mit 5,16 Euro pro Minute die Urlaubskasse recht happig. Und wer darüber auch im Internet surft, zahlt pro 100 KB 2,50 Euro (Stand Juni 2019). Das kann schnell sehr teuer werden. 

Informieren Sie sich vor Antritt der Reise darüber, welcher Satellitennetzbetreiber auf dem jeweiligen Schiff verfügbar ist. Anschließend können Sie bei Ihrem Mobilfunkbetreiber die konkreten Kosten für diesen Anbieter erfragen.

Die Verbraucherzentrale hat ausgerechnet, dass der Download von einem Megabyte bei O2/Telefónica rund 25 Euro kosten kann. Wer dann an Bord noch ein zehnminütiges Youtube-Video in HD-Qualität ansieht, kann mit Kosten von zirka 5.000 Euro rechnen.

Wie können Sie sich vor einer überhöhten Rechnung schützen?

Letztlich sollten Sie vor Antritt des Urlaubs genau überlegen, ob Sie auf dem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre wirklich telefonieren müssen. Für die Nutzung des Internets ist häufig eine Bestätigung nötig. Aufgrund der mittlerweile recht günstigen Roaming-Kosten in Europa ist das Roaming auf dem Smartphone häufig aktiviert. Wer auf dem Schiff einen Anruf bekommt oder wie gewohnt telefonieren oder WhatsApp-Nachrichten versenden möchte, tappt schnell in die Falle. Wir empfehlen, dass Sie das Roaming auf Fähren und Schiffen deaktivieren. Besonders schnell lösen Sie das Problem, indem Sie an Ihrem Smartphone den sogenannten Flugmodus aktivieren. Dann wird Ihre SIM-Karte in der Regel deaktiviert und es sind keine Roaming-Verbindungen möglich.

Für weitere Informationen sollten Sie sich auch unseren Ratgeber zum Thema Roaming mit typischen Fallen ansehen.

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