Medikament | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:52:21 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Medikament | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Medikamentenplan: So gelingt der Überblick über eingenommene Tabletten – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/medikamentenplan-so-gelingt-der-ueberblick-ueber-eingenommene-tabletten-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/medikamentenplan-so-gelingt-der-ueberblick-ueber-eingenommene-tabletten-wissenswertes/#respond Fri, 13 May 2022 07:52:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66142 Häufig müssen Patienten verschiedene oder mehrere Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen. Hier verliert man schnell den Überblick. Damit die Einnahme sicher gelingt und eine Orientierung vorhanden ist, gibt es den Medikamentenplan vom Arzt. Das ist

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Häufig müssen Patienten verschiedene oder mehrere Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen. Hier verliert man schnell den Überblick. Damit die Einnahme sicher gelingt und eine Orientierung vorhanden ist, gibt es den Medikamentenplan vom Arzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofern Sie drei und mehr vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen, dürfen Sie einen Medikamentenplan verlangen.
  • Dieser wird vom Hausarzt ausgestellt.
  • Sofern Sie rezeptfreie Medikamente nehmen, sagen Sie das Ihrem Arzt, damit er auch diese auf den Medikamentenplan schreibt.
  • Denken Sie daran, den Medikamentenplan auch zu anderen Ärzten oder in die Apotheke mitzunehmen. So bleibt eine Übersicht, was Sie alles nehmen und ob es Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten geben könnte.

Das ist ein Medikamentenplan

Der Medikamentenplan wird auch Medikationsplan genannt und enthält eine Liste mit all Ihren Medikamenten, die Sie nehmen.

Jeder Patient der drei und mehr Medikamente für mehr als 28 Tage nimmt, hat Anspruch auf einen Medikamentenplan. Er wird nach einheitlichen Standards erstellt und sieht deshalb immer gleich aus. Dadurch ist er für Sie leichter zu lesen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigt Ihnen, wie dieser Medikamentenplan aussieht.

Im Sommer 2020 wurde die Möglichkeit eingeführt, die Medikamente auch auf der Gesundheitskarte zu speichern. Dieser ist digital verfügbar. Auf diese Weise können Zahnärzte, Ärzte, Apotheken und Psychotherapeuten über Ihre Medikamente informiert werden. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können so verhindert werden.

Auch der elektronische Medikationsplan muss ausgestellt werden, wenn Sie länger als 28 Tage drei und mehr Medikamente nehmen. Jedoch aktualisiert nicht nur Ihr Hausarzt den eMP sondern auch Fachärzte, wenn Sie Ihnen Medikamenten verordnen. Sofern Sie es möchten, kann dieser eMP auch auf Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.

Jedoch wird eine Speicherung nur erfolgen, wenn Sie dies auch wünschen und dem einwilligen.

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Welchen Sinn hat der Medikamentenplan?

Für Sie als Patient soll die Medikamenteneinnahme erleichtert werden.

Er informiert nicht nur Sie über die richtige Menge und Tageszeit der Einnahme, sondern auch Ärzte und Apotheken. Auf diese Weise lassen sich auch Wechselwirkungen verhindern.

Meist stellt Ihr Hausarzt den Plan aus. Sofern Sie aber keinen haben, können Sie diesen auch von einem Facharzt erstellen lassen.

Die Informationen auf dem Plan

Es müssen alle Informationen zu dem jeweiligen Medikament auf dem Plan stehen.

Hierzu gehören:

  • Handelsname
  • Wirkstoff und Stärke
  • Darreichungsform
  • Einnahmemenge und -art
  • Grund für die Medikation

Ebenso werden auch rezeptfreie Medikamente eingetragen, sofern der Arzt oder Pharmazeut diese für notwendig hält. Zudem kommen Medizinprodukte wie Insulin-Pens in den Plan. Des Weiteren stehen auf dem Plan Ihr Name und Geburtsdatum und welcher Arzt den Plan erstellt hat sowie das Ausstellungsdatum.

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Wer bearbeitet den Plan

Ihr Hausarzt, aber auch Fachärzte und Krankenhäuser können den Plan bearbeiten.

In der rechten oberen Ecke befindet sich ein Barcode, über diesen hat der Arzt die Möglichkeit, den Plan einzuscannen und auf dem Computer zu ändern. Er darf jedoch auch handschriftliche Änderungen vornehmen. Sogar die Apotheke darf handschriftlich eine Änderung durchführen, wenn Sie das wünschen.

Den Plan nutzen

Sofern Sie regelmäßig Medikamente nehmen, haben Sie den Plan immer in Reichweite und sorgen Sie dafür, dass der Barcode unbeschädigt bleibt.

Sofern der alte Plan nicht mehr aktuell oder beschädigt ist, erhalten Sie einen neuen von Ihrem Arzt.

Legen Sie den Plan bei jedem Arztbesuch vor, damit dieser sich gleich eine Übersicht zu Ihren Tabletten verschaffen kann. So lassen sich auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten verhindern.

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Der elektronische Medikationsplan

In manchen Fällen lohnt sich die Nutzung des elektronischen Medikationsplans.

  • Verordnung neuer Medikamente
  • Kauf von rezeptfreien Medikamenten
  • Arztwechsel oder Behandlung beim Facharzt
  • Änderung der Dosierung oder Einnahmezeit
  • Aussetzen eines Medikaments
  • Abstimmung der Einnahme mehrerer Medikamente
  • Allergien, Unverträglichkeiten
  • Medikamentenwechsel durch Rabattverträge
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Medikamentenplan: So gelingt der Überblick über eingenommene Tabletten – Wissenswertes

1. Muss ich den Medikamentenplan immer bei mir tragen?

Es kann nicht schaden, diesen als Kopie im Geldbeutel zu tragen. Gerade wenn Sie sehr viele Medikamente nehmen, ist der Notarzt im Zweifel informiert.

2. Der Name meiner Tabletten steht nicht auf dem Medikationsplan. Warum?

Entweder Sie haben diesen vom Arzt nicht aktualisieren lassen oder aber Sie haben in der Apotheke ein Generika oder Medikament aus dem Rabattvertrag bekommen. Legen Sie den Plan in der Apotheke vor, damit diese den Plan im Zweifel ändern kann.

3. Darf ich auch selbst Änderungen vornehmen?

Sofern diese Änderungen der Wahrheit entsprechen, dürfen Sie natürlich auch ein rezeptfreies Medikament eintragen. Ändern Sie bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten jedoch nichts, denn dann stimmt der Plan nicht mehr mit dem in der Arztpraxis überein.

4. Wie lese ich den Plan richtig?

Sie lesen ihn von Zeile zu Zeile. In der ersten Zeile finden Sie den Namen des Medikaments und zu welcher Tageszeit Sie welche Menge einnehmen müssen. Die Information, wofür die Tabletten sind, ist nicht von Belang, aber eine Info für Sie.

5. Darf ich so einen Plan auch selbst schreiben?

Natürlich dürfen Sie für sich selbst auch einen Plan schreiben. Diesen sollten Sie jedoch später von einem Arzt neu aufsetzen lassen. So hat der Arzt auch diese Informationen über die Einnahme in Ihrer Patientenakte und Arztkollegen sehen in der Regel lieber einen Plan, der von einem Kollegen ausgestellt wurde.

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Fazit

Der Medikamentenplan soll Ihnen eine Übersicht geben, wann Sie welches Medikament einnehmen müssen. Auch für alle Fachärzte, die Sie behandeln, ist er ein wichtiges Dokument. Lassen Sie deshalb alle Änderungen immer von Ihrem Arzt eintragen und bewahren Sie den Plan gut auf.

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Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-informatives/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-informatives/#respond Fri, 13 May 2022 07:51:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66152 Gesetzliche Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen dürfen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln. Hier erfahren Sie nun, was das für Sie als Patient bedeutet. Aut-idem Aut-idem bedeutet „Gleiches“ und diese Regel besagt, dass der Apotheker den verordnete Wirkstoff

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Gesetzliche Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen dürfen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln. Hier erfahren Sie nun, was das für Sie als Patient bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aut-idem-Regel steckt dahinter: Der Arzt gibt an, welchen Wirkstoff Sie benötigen und der Apotheker sucht das günstigste Produkt aus dem Sortiment aus.
  • Auch die Rabattverträge haben damit zu tun: Die Krankenkassen dürfen mit Pharmaherstellern Rabatte für ein paar festgelegte Medikamente verhandeln.
  • Ausnahmen gibt es jedoch auch: Der Arzt kann darauf bestehen, dass das Medikament nicht ausgetauscht wird, ebenso der Patient. Jedoch tragen Sie dann die Mehrkosten selbst.

Aut-idem

Aut-idem bedeutet „Gleiches“ und diese Regel besagt, dass der Apotheker den verordnete Wirkstoff durch ein passendes günstiges Präparat herausgeben darf.

Der Arzt darf dann aber auf das Rezept auch wirklich nur den Wirkstoff, die Dosierung und die Darreichungsform vermerken. Die Apotheke muss dann schauen, welches der vier billigsten Arzneimittel sie herausgibt. Das Medikament aus der Apotheke darf jedoch nicht teurer sein als das, welches der Arzt verordnet hat.

Gleiches Prinzip, wenn der Arzt ein spezielles Medikament verordnet und das Aut-idem-Feld nicht ankreuzt. Sofern es medizinisch notwendig ist, darf der Arzt darauf bestehen, dass nur dieses Medikament herausgegeben wird. In diesem Fall muss er aber in das Aut-idem-Feld ein Kreuz machen. Ferner gibt es Medikamente, die generell nicht ausgetauscht werden dürfen. Die Substitutionsausschlussliste zeigt Ihnen, welche das sind.

Rabattverträge

Die Krankenkassen haben das Recht, mit Pharmafirmen Preisnachlässe auf Medikamente zu vereinbaren.

Sofern der Arzt dieses Medikament verordnet, auf das es einen Rabattvertrag gibt, so erhält der Patient auch genau dieses. Sollte der Arzt jedoch ein Präparat verordnet haben, für das es keinen Rabattvertrag gibt, darf die Apotheke dieses gegen ein Rabattiertes austauschen. Es muss aber den gleichen Wirkstoff haben.

Die Krankenkassen können frei entscheiden, mit welchen Pharmaunternehmen sie die Rabattverträge machen. Somit ist es möglich, dass Sie mit der gleichen Erkrankung wie Ihr Bekannter ein ganz anderes Medikament bekommen. Vielleicht sind Sie bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Es ist auch möglich, dass Sie ein Medikament gut vertragen haben und plötzlich ein anderes bekommen. Hier hat die Krankenkasse eventuell in der Zwischenzeit einen Preisnachlass mit einem Pharmaunternehmen ausgehandelt.

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Die Alternative

Möchten Sie unbedingt ein bestimmtes Medikament haben und ist dieses nicht im Rabattvertrag, so können Sie darauf bestehen, müssen die Mehrkosten jedoch selbst zahlen.

In diesem Fall zahlen Sie erst den kompletten Preis und später bekommen Sie von der Krankenkasse einen Teilbetrag zurück. Dieser ist jedoch nur bis zur Höhe des Preises des Rabattmittels. Zudem entstehen den Versicherungen Verwaltungskosten.

In Anbetracht dessen, dass Sie dennoch ein günstiges Arzneimittel zu Lasten der Krankenkasse bekommen können, sofern Ihr Arzt dies für nötig hält, ist die Kostenerstattung keine gute Alternative. Möchten Sie dies aber dennoch so haben, sprechen Sie erst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich über Ihre Kosten informieren.

Versandapotheken
Alternative Vertriebswege für Arzneimittel – Versandapotheke oder doch Filialapotheke?

Medikamente werden heute auf unterschiedlichen Wegen angeboten, egal ob über eine Apotheke vor Ort, den Versandhandel oder einer Drogerie. Jeder Weg bietet Ihnen Vor- und Nachteile. Die Auswahl an Apotheken ist immens groß und es

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Pro und Contra Medikamententausch

Um Kosten zu sparen, gibt es den Medikamententausch.

Meist bekommen Sie dann ein günstiges Nachahmerpräparat, auch Generika genannt, jedoch auch Originale zum günstigen Preis. Dies ist für die Krankenkassen eine Möglichkeit, die Beiträge niedrig zu halten. Sie müssen wissen, dass die Generika den gleichen Wirkstoff enthalten wie die Originale. Somit sind sie in Qualität und Wirksamkeit absolut unbedenklich. Jedoch haben Sie einen anderen Namen und die Verpackung sieht anders aus. Auch die Farbe und Form können anders aussehen. Ebenso unterscheiden sich die Geschmacks- und Konservierungsstoffe zum Original. Sollten Sie wissen, dass Sie auf bestimmte Stoffe empfindlich reagieren, so sollte der Arzt das mit auf das Rezept schreiben.

Sofern Sie ein neues Medikament nicht vertragen, gehen Sie zu Ihrem Arzt. Wenn dieser eine Unverträglichkeit feststellt, kann er Ihnen ein anderes Medikament verordnen und auf dem Rezept vermerken, dass die Apotheke einen Austausch machen soll.

Die Rabattverträge haben den Vorteil, dass die Krankenkassen Ihnen die Zuzahlung für die rabattierten Medikamente erlassen können. Es gibt hier jedoch keine einheitlichen Vorgaben. Somit kann jede Krankenkasse selbst entscheiden, ob Sie die Zuzahlung leisten müssen oder nicht oder vielleicht nur zum Teil.

Ein Nachteil der Rabattverträge liegt in der Logistik, weil dieser recht hoch ist, um die Apotheken zu beliefern. Es muss dafür gesorgt werden, dass ausreichend Medikamente vorhanden sind. Sofern nun ein Hersteller mit Rabattvertrag nicht liefern kann, tritt die Aut-idem-Regel in Kraft. Diese gilt auch bei akutem Bedarf, wenn der Patient zum Beispiel die Notapotheke aufsucht. Hier erhält der Patienten ein vergleichbares Medikament, wenn das Produkt mit dem Nachlass nicht vorhanden ist.

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Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives

1. Muss ich ein Medikament einer anderen Firma nehmen?

Wenn für diese Firma ein Rabattvertrag besteht, so muss die Apotheke Ihnen dieses Medikament anbieten. Sofern Sie dies nicht möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob es einen Grund gibt, dies auf dem Rezept zu vermerken oder zahlen Sie die Differenz selbst dazu.

2. Warum muss ich für mein Medikament mal Rezeptgebühr bezahlen und mal nicht?

Das liegt am Rabattvertrag. Wenn Sie nichts bezahlen müssen, wird es gerade im Rabattvertrag sein. Es ist durchaus möglich, dass es aber ein paar Monate später nicht mehr im Rabattvertrag ist, dann müssen Sie dafür bezahlen, sofern es kein vergleichbares Präparat mit Rabattvertrag gibt.

3. Muss dieser ständige Wechsel sein?

Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen Geld zu sparen, damit die Beiträge nicht erhöht werden müssen. Aus diesem Grund braucht es auch die Rabattverträge und diese laufen aber eben nach geraumer Zeit aus und müssen dann neu verhandelt werden.

4. Warum vertrage ich das Medikament von manchen Firmen nicht?

Das kann an der Zusammensetzung liegen. Zwar ist der Wirkstoff gleich, doch die Zusatzstoffe können variieren. Es kann sein, dass ein Stoff enthalten ist, den Sie nicht vertragen. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen.

5. Ich habe das Gefühl die Tabeltten der anderen Firma wirken schlechter, kann das sein?

Der Wirkstoff und die Stärke müssen gleich mit dem Original sein. Es kann jedoch minimale Abweichungen geben, welche sich aber nicht groß bemerkbar machen dürften. Die Zusammensetzung kann aber etwas anders sein. Vielleicht haben Sie von dem neuen Präparat öfter Durchfall. In diesem Fall kann es sein, dass die Wirkung nicht ganz so gut ist, weil Sie das Medikament zu schnell ausscheiden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über das Problem.

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Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Fazit

Rabattverträge sind für Patienten mehr als lästig, weil sie ständig andere Medikamente bekommen. Gerade ältere Patienten, die sich an einen Namen und eine Verpackung gewöhnt haben, kommen schnell durcheinander, wenn das Medikament plötzlich anders aussieht und heißt. Leider muss das aber so sein, denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen Geld sparen, damit die Beiträge stabil bleiben können.

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Wie sicher sind klinische Studien und sollten Sie teilnehmen? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sicher-sind-klinische-studien-und-sollten-sie-teilnehmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sicher-sind-klinische-studien-und-sollten-sie-teilnehmen/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:04:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68037 Impfstoffe sind sehr wichtig, denn sie können nicht nur vor einem Krankheitsausbruch schützen, sondern auch für einen milderen Krankheitsverlauf sorgen. Allerdings muss ein Impfstoff erst zugelassen werden, aber im Vorfeld müssen klinische Studien durchgeführt werden.

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Impfstoffe sind sehr wichtig, denn sie können nicht nur vor einem Krankheitsausbruch schützen, sondern auch für einen milderen Krankheitsverlauf sorgen. Allerdings muss ein Impfstoff erst zugelassen werden, aber im Vorfeld müssen klinische Studien durchgeführt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Dezember 2020 bis Anfang 2021 kamen die ersten Impfstoffe gegen Corona mit der EU-Kommissions-Zulassung auf den Markt. Die Europäische Arzneimittelagentur hat die Zulassung empfohlen, um einen guten Wirkstoff gegen Corona zu haben. Aktuell befinden sich zahlreiche weitere Impfstoffe gegen Corona in verschiedenen Erprobungsphasen und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern.
  • Des Weiteren laufen auf der ganzen Welt Studien, bei denen auch deutsche Kliniken beteiligt sind und testen Medikamente für eine Therapie.
  • Neue Arzneimittel, Behandlungsmethoden oder Medizinprodukte müssen in klinischen Studien erforscht werden, denn nur so lässt sich herausfinden, wie wirksam, sicher und verträglich sie sind.
  • Die Studien finden immer an freiwilligen Testpersonen statt.
  • Sie sollten sich umfassend über die Studienbedingungen informieren, bevor Sie an einer Studie teilnehmen. Schließlich haben Sie einige Verpflichtungen für die Teilnahme.

Inzwischen sind die ersten Zulassungen für einen Impfstoff gegen das Covid-19 erfolgt, so dass in den USA, Großbritannien, Europa und in ein paar anderen Ländern mittlerweile ein Impfstoff vorhanden ist. Das Impfverfahren begann in Deutschland Ende Dezember 2020. Die Wirksamkeit der Impfstoffe und Arzneimittel muss nachgewiesen sein, damit er zugelassen wird und dafür werden die klinischen Studien durchgeführt. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

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IGeL: Ihre Rechte als Patient – der Arzt ist in Aufklärungspflicht

Wenn Sie beim Arzt sind, dann gibt es nicht nur die gesetzlichen Leistungen, sondern auch die sogenannten Zusatzleistungen. Der Unterschied ist, dass Zusatzleistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Patienten sind ratlos, wenn

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Die klinischen Studien

Klinische Studien sind gesetzlich vorgeschrieben, denn nur so lassen sich neue Arzneimittel, Impfstoffe und Medikamente in Sachen Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen testen.

Auch Behandlungsmethoden müssen erst in klinischen Studien beweisen, dass sie einem Scheinpräparat überlegen sind.

Bevor es aber zu den klinischen Studien kommt, müssen zuerst einige weitreichende Tier- und Zielversuche durchgeführt werden und erst danach werden die neuen Arzneimittel und Behandlungen am Menschen getestet. Erst wenn die Tests an Tieren erfolgreich sind, dann wird die neue Methode auch an Menschen ausprobiert. Die Teilnehmer der klinischen Studien werden als Probanden oder Testpersonen bezeichnet und nehmen immer freiwillig an den Studien teil.

Die Entwicklung eines Impfstoffes dauert sehr lange, allein durch die ganzen Untersuchungen, Tests und klinische Studien. Schließlich muss zuerst die Wirksamkeit und die Sicherheit des Impfstoffs sichergestellt sein. Ein wenig anders sah es bei dem Impfstoff gegen Corona aus, denn die Entwicklung funktionierte sehr schnell. Schon in einer sehr frühen Phase kam es zu einer Abstimmung bei den Behörden und der Impfstoff erhielt seine Zulassung.

Eigentlich dauern klinische Studien mehrere Jahre, aber bei dem Corona-Impfstoff hat die Entwicklung nur knapp ein Jahr gedauert. Zumindest bei dem ersten Unternehmen.

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Immer wieder lesen Patienten bei Ärzten Informationen, dass bei einem abgesagten Termin sogenannte Ausfallhonorare zu leisten sind. Allerdings sind diese nur in Aufnahmefällen wirklich zulässig und im Normalfall müssen Sie nichts bezahlen. Sie sind auf

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Interessant

Die Studie erfolgt nach einem Studiendesign und bestimmt die Art und Weise des Ablaufes, aber auch die Qualität der Ergebnisse. Eine sehr hohe Aussagekraft haben vor allen Dingen Studien, die folgende Merkmale aufweisen:

  • placebokontrolliert (Vergleich zwischen Wirkstoff und Scheinmedikament)
  • doppelblind (Arzt und Teilnehmer wissen nicht, welcher Teilnehmer das Placebo oder die Wirksubstanz bekommt)
  • randomisiert (Zuordnung nach dem Zufallsprinzip bei der vergleichenden Therapieform)
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Schon seit einigen Jahrzehnten kommt es regelmäßig zum Einsatz von Zahnspangen, denn die Zahnverschiebungen müssen korrigiert werden. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie die lose Klammer oder die festsitzende Zahnspange. Hier können Sie sich über

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Die Daten der klinischen Studien

Die Daten aus der klinischen Studie werden von den jeweiligen Arzneimittelherstellern dazu genutzt, um die Zulassung für das getestete Medikament zu bekommen.

Die Phase-III sorgt dafür, dass die entsprechenden Ergebnisse vorhanden sind. Ein Arzt kann das Medikament erst verschreiben, wenn es eine amtliche Zulassung hat und dann wird es auch in den Apotheken angeboten. Allerdings wird nicht jedes getestete Medikament einfach durchgewunken, denn die Zulassungsbehörden prüfen die klinischen Ergebnisse sehr genau. Es gibt verschiedene Zulassungsbehörden

  • Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Paul-Ehrlich-Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI)
  • Europäische Arzneimittelagentur (EMA European Medicines Agency)
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Wechselwirkungen mit Medikamenten – Das sollten Sie beachten

Manche Nahrungsergänzungsmittel können Wechselwirkungen mit Medikamenten auslösen. Es kann passieren, dass die Wirkung der Medikamente dann verstärkt oder geschwächt wird. Informieren Sie sich deshalb vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Nehmen Sie Medikamente? Sofern Sie regelmäßig

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Die Dokumentierung ist von zentraler Bedeutung

Der Arzt legt wie bei einer ganz normalen Behandlung ein Dokument für jeden Teilnehmer an. In diesem Dokument finden sich nicht nur Angaben zur Erkrankung, sondern auch Behandlungsmaßnahmen und alle Ergebnisse aus den Untersuchungen. Ein Arzt darf seine Ergebnisse nicht weitergeben, aber das ist bei einer Studie anders, denn er muss einen Teil der Daten weitergeben. Allerdings erfolgt die Weitergabe verschlüsselt und nur sehr wenige Institutionen dürfen einen Blick in die Daten machen. Dazu gehören

Die Testpersonen müssen vor Beginn der Studie der Weitergabe der Daten zustimmen, aber Sie sollten wissen, dass die Daten auch genutzt werden, wenn der Teilnehmer die Studie nicht beendet und vorzeitig abbricht.

Wichtig:

Die aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes gelten für die Aufbewahrung der Daten und das bedeutet, dass sie im Normalfall mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte gilt die Schweigepflicht, genauso wie für alle beteiligten Personen, so dass die Daten nicht an dritte Personen weitergereicht werden dürfen.

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Die Gesellschaft wird immer älter und somit steigt auch die Zahl an altersabhängigen Erkrankungen, zu denen auch Demenz und Alzheimer gehören. Die Betroffenen verändern nicht nur ihre geistigen Fähigkeiten, sondern auch ihr Verhalten. Dabei sind

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Vor- und Nachteile für die Teilnahme einer klinischen Studie

Die Teilnahme an einer Studie weist eine Menge Vorteile auf, aber auch die Nachteile sollten beachtet werden, so dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Ein entscheidender Vorteil ist, dass Sie als teilnehmender Patient die Möglichkeit erhalten, an einem Behandlungsverfahren teilzunehmen, welches nicht allgemein zugänglich ist. Dazu kommt, dass bei einer Teilnahme an einer klinischen Studie eine qualitätsgesicherte ärztliche Überwachung stattfinden und Sie eine intensive Betreuung erhalten. Bei einigen Studien erhalten die Teilnehmer sogar eine finanzielle Aufwandsentschädigung, aber die gibt es nicht für alle Studien und die Höhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.

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Die Risiken klinischer Studien

Aber es gibt nicht nur die genannten Vorteile, denn die klinischen Studien können auch unbekannte Gefahren aufweisen:

  • Die neuen Methoden sind vielleicht nicht so wirksam, wie die bekannten Verfahren und können mitunter sogar schädlich sein.
  • Einige Teilnehmer werden der Kontrollgruppe zugeteilt und erhalten ein herkömmliches Medikament oder vielleicht ein Scheinpräparat.
  • Die enge ärztliche Überwachung kann eine hohe Belastung sein und ist mit vielen Einschränkungen verbunden. Es gibt konkrete Termine und Dokumentationspflichten. Zudem müssen Sie vielleicht einige Verhaltensweisen beachten und alle anderen ärztlichen Behandlungen müssen mit den Ärzten der klinischen Studie abgestimmt werden.

Wichtig:

Sie sollten auf keinen Fall an mehreren klinischen Studien zur gleichen Zeit teilnehmen, denn das gesundheitliche Risiko ist unberechenbar. Die Teilnahme an mehreren Studien gleichzeitig ist gesetzlich sogar verboten, aber trotzdem gibt es Menschen, die aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten bereit sind, ein so hohes gesundheitliches Risiko einzugehen.

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Die Qualität der klinischen Studien

Zur Durchführung von klinischen Studien existieren sehr strenge gesetzliche Vorschriften, denn nur dadurch lässt sich das Risiko für die Teilnehmer eingrenzen.

In Deutschland sind die Rechtsgrundlagen zur Durchführung einer klinischen Studie im Arzneimittelgesetz geregelt, so dass es eigentlich keinen Spielraum gibt.

Der Arzt ist dazu verpflichtet, jeden Teilnehmer der Studie nicht nur über den Nutzen aufzuklären, sondern auch alle wichtigen Informationen zu den Risiken deutlich zu machen. Alle wichtigen Informationen erhalten die Teilnehmer auch in schriftlicher Form. Außerdem muss jeder Teilnehmer gewisse Voraussetzungen erfüllen, denn nur dann wird er auch in die Studie aufgenommen. Beispielsweise muss der Teilnehmer ein bestimmtes Alter haben, ein spezielles Krankheitsbild oder schon vorab durchgeführte Behandlungen.

Bevor Sie sich zur Teilnahme an einer Studie entschließen, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Erst, wenn Sie eine schriftliche Einwilligung unterschrieben haben, können Sie an der Studie teilnehmen. Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit die Teilnahme zu widerrufen und dazu brauchen Sie keine Gründe angeben. Nachteile entstehen Ihnen dadurch auch nicht.

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Gut zu wissen

Jeder Teilnehmer wird mit einer Versicherung ausgestattet, so dass das Risiko für einen eventuell auftretenden Gesundheitsschaden zumindest in finanzieller Hinsicht gut abgedeckt ist. Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer klinischen Studie interessieren, dann sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob eine solche Absicherung vorhanden ist und wenn nicht, dann lehnen Sie die Teilnahme einfach ab.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Studien mit Blutprodukten, Impfstoffen und Antikörperpräpate müssen die Genehmigung zur Studie erteilen, denn nur dann darf sie durchgeführt werden.

Eine Ethik-Kommission wägt zusätzlich den Nutzen und die Risiken für jeden Teilnehmer der Studie nach ethischen, medizinischen und juristischen Kriterien ab. Nur wenn die Kommission keine Bedenken hat, dann kommt es zur Zustimmung und die klinische Studie kann durchgeführt werden.

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Das Deutsche Register Klinische Studien gibt es in Deutschland und dieses Register ist von der WHO anerkannt. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) findet sich der Register, in dem aktuell mehr als 7.000 klinische Studien dokumentiert sind.

Das Register hilft nicht nur dabei, Teilnehmer für die Studien zu finden, sondern auch Doppelstudien zu vermeiden. Aber in erster Linie bietet es eine einfache Möglichkeit um Informationen zu erhalten, die für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft interessant sind.

Checkliste vor einer klinischen Studie

Die Teilnahme an einer klinischen Studien sollte nicht einfach ohne Vorbereitung getroffen werden, denn zuerst muss die Abklärung der folgenden Punkte erfolgen.

  • Die konkreten Ziele der klinischen Studie
  • Der Ablauf der Studie
  • Die finanzielle Situation
  • Die Entstehung von Kosten durch die Teilnahme
  • Eine Aufwandsentschädigung für den Teilnehmer
  • Die Probandenversicherung
  • Der zeitliche Aufwand bei Teilnahme an der Studie
  • Die Verpflichtungen bei Studienteilnahme
  • Nachbeobachtung nach Abschluss der Studie
  • Nutzen und Risiken der Studienteilnahme im Vergleich zu anderen Therapieverfahren
  • Erfahrungen mit der neuen Therapieform
  • Nebenwirkungen
  • Die Verantwortlichen der Studienbetreuung
  • Notfallkontakt und Kontakt bei auftretenden Fragen
  • Einschränkungen (keine Schwangerschaft, kein Alkohol)
  • Die vorzeitige Beendigung der Studie

Zudem sollten Sie sich darüber informieren, wie die Behandlung nach Studienende weitergeführt werden kann.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema klinische Studien

1. Wer darf an einer klinischen Studie teilnehmen?

Im Grunde darf jeder Mensch an einer klinischen Studie teilnehmen, wenn die Voraussetzungen passen. Die Entscheidung liegt nicht nur bei dem behandelnden Arzt, sondern auch beim Patienten selber.

2. Wie hoch ist die finanzielle Aufwandsentschädigung bei Teilnahme an einer klinischen Studie?

Bei einigen klinischen Studien werden die Teilnehmer mit Hilfe der Aufwandsentschädigung bezahlt, aber dafür gibt es keine festen Summen. Die Aufwandsentschädigung wird anhand des zeitlichen Aufwands berechnet und ist von Studie zu Studie unterschiedlich hoch.

3. Wie lange dauert eine klinische Studie?

Eine klinische Studie kann nicht nur einige Wochen oder Monate dauern, sondern auch mehrere Jahre. In der Hinsicht gibt es keine gesetzlich festgelegte Dauer, denn schließlich soll die Therapie oder das Medikament am Ende sicher und zuverlässig helfen.

4. Welche Pflichten hat der Teilnehmer einer klinischen Studie?

In erster Linie ist es Ihre Pflicht zu den Behandlungs- und Kontrollterminen regelmäßig zu erscheinen. Sie müssen zudem die Einnahme von zusätzlichen Medikamenten mit dem Studienarzt absprechen.

5. Welchen persönlichen Nutzen hat ein Studienteilnehmer?

Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer klinischen Studie entscheiden, dann erhalten Sie engmaschige Untersuchungen und somit können Sie auf eventuell gesundheitliche Veränderungen sofort reagieren. Dadurch lassen sich Krankheiten frühzeitig erkennen und vielleicht sogar abwenden.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fazit

Klinische Studien sind ein Muss, denn nur mit Hilfe einer solchen Studie besteht im Endeffekt die Möglichkeit, dass eine neue Behandlungsform oder ein neues Medikament überhaupt zugelassen wird. Bevor eine klinische Studie am Menschen erfolgt, sind viele Tier- und Genversuche durchgeführt worden und erst dann kommen die Studien. Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist freiwillig und muss in schriftlicher Form erfolgen. Ein Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Je nach Studie erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, aber das muss nicht sein. Wichtig ist, wenn Sie sich für die Teilnahme an einer klinischen Studie entscheiden, dann müssen Sie sich auch an die Verpflichtungen halten, so dass am Ende eine neue Therapieform oder ein wirksames Medikament mehr für alle anderen Patienten zugelassen werden kann.

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Alternative Vertriebswege für Arzneimittel – Versandapotheke oder doch Filialapotheke? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alternative-vertriebswege-fuer-arzneimittel-versandapotheke-oder-doch-filialapotheke/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alternative-vertriebswege-fuer-arzneimittel-versandapotheke-oder-doch-filialapotheke/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:08:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55172 Medikamente werden heute auf unterschiedlichen Wegen angeboten, egal ob über eine Apotheke vor Ort, den Versandhandel oder einer Drogerie. Jeder Weg bietet Ihnen Vor- und Nachteile. Die Auswahl an Apotheken ist immens groß und es

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Medikamente werden heute auf unterschiedlichen Wegen angeboten, egal ob über eine Apotheke vor Ort, den Versandhandel oder einer Drogerie. Jeder Weg bietet Ihnen Vor- und Nachteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Anlaufstelle für Arzneimittel ist immer noch die Apotheke vor Ort. Hier wird eine persönliche Beratung und ein zusätzlicher Service angeboten, welche es bei den anderen Wegen nicht gibt.
  • Die Versandhäuser im Internet locken mit sehr günstigen Preise, anders als bei den Apotheken vor Ort.
  • Apotheken, egal ob vor Ort oder im Internet, sind dazu verpflichtet eine Beratung anzubieten.

Die Auswahl an Apotheken ist immens groß und es kann nicht pauschalisiert werden, welche Apotheke für die eigenen Anforderungen die Richtige ist. Die Patienten können zwischen rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel wählen.

Die Apotheke vor Ort

Die Apotheken vor Ort sind nicht weit entfernt und bieten eine persönliche und pharmazeutische Beratung.

Der pharmazeutische Assistent oder der Apotheker geht auf die Symptome des Patienten ein und hilft das richtige Medikament zu finden. Er erläutert die Wirkung, klärt über Nebenwirkungen auf und bietet Alternativen zu dem bekannten Medikament an.

Neben der persönlichen Note bietet die Apotheke vor Ort noch weiteren Service an. Einer davon ist die Gesundheitsberatung und auch das Messen des Blutdrucks oder des Blutzuckerspiegels ist möglich. Die Apotheke ist in der Lage die entsprechenden Gerätschaften zu verleihen.

Seriöse Händler lassen sich auf Anhieb erkennen, denn das „A“ der Apotheke ist zweifelsfrei zu erkennen und meist sind die Arzneimittel sofort verfügbar. Einige Apotheken bieten als Service einen Notdienst an und der ist rund um die Uhr verfügbar. Die Arzneimittel werden bis nach Hause geliefert, wenn ein Patient nicht in der Lage ist die Apotheke eigenständig aufzusuchen.

Die Apotheken vor Ort eignen sich für den sofortigen Bedarf von Arzneimittel und für Personen, die eine persönliche Beratung brauchen und vorziehen.

Die Leistungen der Vor-Ort-Apotheken

Die Leistungen der Vor-Ort-Apotheken kurz und übersichtlich.

  • schnelle Beschaffung von sofort benötigten Arzneimittel
  • persönliche Beratung
  • kostenlose Zusatzleistungen (Blutzuckermessungen, Blutdruckmessungen, Impfberatung, Verleihen von Hilfsmittel)
  • Lieferdienst für Arzneimittel
  • Notdienste rund um die Uhr

Die Nachteile der Vor-Ort-Apotheken

Es gibt auch Nachteile, die Vor-Ort-Apotheken aufweisen.

  • Preise müssen erfragt werden
  • Preise nicht auf Anhieb ersichtlich
  • schwerer und zeitaufwendiger Preisvergleich
  • Wettbewerb im Bereich regionaler, verschreibungspflichtiger Arzneimittel unterschiedlich
  • komplettes Sortiment nicht einsehbar

Der Versandhandel im Internet

Die deutschen Versandapotheken richten sich nach den gleichen Gesetzen, wie die Apotheken vor Ort.

Gerade bei den Preisen für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen sich auch die Versandapotheken an die Vorgaben halten. Bei rezeptfreien Arzneimittel können die Preise selber bestimmt werden.

Es gibt eine einzige Ausnahme und das sind Internetapotheken aus dem EU-Ausland. Im Oktober 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ausländische Apotheken bei der Preisbindung nicht an das europäische Recht gebunden sind. Ausländische Versandapotheken sind in der Lage auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel einen Bonus zu gewähren. Der Bonus wird nicht direkt bei der Bestellung verrechnet, sondern erst dem Kundenkonto gutgeschrieben. Im Grunde besteht erst bei der zweiten Bestellung die Möglichkeit von einem günstigeren Preis zu profitieren.

Nur zugelassene Präsenzapotheken erhalten in Deutschland die Erlaubnis einen Versandhandel zu betreiben. In Europa gibt es ein einheitliches Sicherheitslogo an dem seriöse Internetapotheken zu erkennen sind.

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Ein Register mit allen deutschen Versandapotheken ist auf der Seite www.dimdi.de des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information zu finden. Arzneimittel, die aus einer europäischen Internetapotheke stammen dürfen nach Deutschland versendet werden. Zurzeit gibt es nur ein paar Länder, welche diese Möglichkeit anbieten und das sind Island, Niederlande, Tschechien und Schweden.

Für Menschen, die einen planbaren Arzneimittelbedarf haben und sich mit dem Internet einigermaßen gut auskennen, bietet sich die Internetapotheke besonders an.

Die Vorteile der Internetapotheken

Die Internetapotheken weisen einige Vorteile auf, die nennenswert sind und in aller Kürze präsentiert werden.

  • günstige Preise für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
  • Preise gut lesbar
  • Bestellung von Zuhause möglich
  • Lieferung nach Hause
  • Bonuszahlungen auf Rezept Einlösungen möglich

Die Nachteile der Internetapotheken

Die Internetapotheken weisen einige Nachteile auf.

  • keine akute Versorgung von Arzneimitteln möglich (Lieferzeiten)
  • Versandkosten
  • Beratung nur via Telefon oder E-Mail
  • Rücksendung von Medikamenten kann Probleme verursachen
  • Unsicherheit über die Seriosität der Apotheke
Symbolbild Medikament
Gefälschte Medikamente im Umlauf: Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead

Vorsicht bei der Einnahme des Medikaments Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead. Es sind gefälschte Tabletten in Umlauf gekommen, die unter Umständen gesundheitsgefährdend sein können. Erfahren Sie mehr. Hier handelt es sich

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Die verschiedenen Varianten des Versandhandels

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versandapotheken mit Supermärkten und Drogerien zusammengetan, um eine Kooperation zu erreichen.

Der Kauf von Medikamenten erfolgt in einem solchen Fall ganz einfach über die Internetapotheke. Die Bestellung wird bei dem Anbieter aufgegeben und das Rezept wird bei einer sogenannten Pick-up-Stelle abgegeben. Eine Bestellung erfolgt nicht einfach nur über das Internet, auch per Telefon, Fax oder Post ist sie schnell aufgegeben. Einige Anbieter bieten ihren Kunden einen Katalog, indem alle Medikamente zu finden sind, die bestellt werden können. Nach der Bestellung werden die Medikamente an die Drogerie oder den Supermarkt geliefert und können nach etwa zwei bis drei Tagen dort abgeholt werden. Ein solcher Bestell- und Abholservice wird nicht in allen Märkten angeboten.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Internetapotheken im Bereich der Bezahlung an. Die Kunden erhalten bei der Bestellung einen Code und der wird bei dem kooperierenden Markt eingesetzt. Durch den Code erfolgt die Zahlung und das Paket wird zum Kunden nach Hause gesendet. Die Kunden ersparen sich mit dieser Methode die Eingabe von Kontodaten über das Internet.

Die Kooperationspartner (Supermärkte und Drogerien) dürfen die Medikamente nicht eigenständig in ihren Räumlichkeiten anbieten. Bei der Preisgestaltung wird sich nach der Versandapotheke gerichtet und der Kooperationspartner hat keinen Einfluss. Eine pharmazeutische Beratung ist nur über die Beratungshotline der Versandapotheke möglich. Diese Methode des Arzneimittelkaufs eignet sich für Personen, welche die Vorteile von Versandapotheken nutzen wollen und auf eigene Bestell-, Bezahl- und Lieferwege setzen.

2020-01-07 Müller Drogerie Spam-Mails
Müller Drogerie Fake: Diese E-Mails sind Spam, Betrug oder eine Falle

E-Mails im Namen der Drogeriemarktkette Müller versprechen Einkaufsgutscheine. Angeblich müssen Sie diese nur noch anfordern. Wir warnen vor den gefälschten E-Mails im Namen von Müller. Immer wenn Sie eine überraschende E-Mail bekommen sollten Sie besonders

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Die Vorteile von Drogerien, Supermärkten und Pick-up-Stellen

Auch diese Methode hat Vorteile, die auf einen Blick leichter nachzuvollziehen sind.

  • günstige Preise für Arzneimittel
  • Bestell- und Abholmöglichkeiten
  • Zahlung auch bar
  • Bonuszahlungen bei Einlösung von Rezepten

Die Nachteile von Drogerien, Supermärkten und Pick-up-Stellen

Auch die Nachteile lassen sich auf einen Blick schneller erkennen.

  • keine akute Medikamentenversorgung möglich
  • Beratung nur per Telefon oder E-Mail
  • Probleme bei der Rücksendung
  • Unsicherheit in Bezug auf die Seriosität

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema alternative Vertriebswege bei Medikamenten

1. Welche Versandapotheken gibt es?

Die bekanntesten Versandapotheken sind DocMorris, Apotal, SHOP APOTHEKE, medikamente-per-klick.de, SANICARE und medpex.

2. Woran erkennt man eine seriöse Internetapotheke?

Es handelt sich um eine öffentliche, nach deutschen Recht zugelassene Versandapotheke und sie wirbt nicht mit rezeptfreien Arzneimittel ohne ein Rezept vorzuweisen. Sie bieten ihren Kunden keine Rezeptausstellung an.

3. Warum sind Onlineapotheken meist preisgünstiger?

Versandapotheken verzichten auf eigene Filialen und auf Personal, dadurch können sie bessere Preise als eine Apotheke vor Ort anbieten.

4. Wie funktioniert der Medikamentenkauf über das Internet?

Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament muss das Originalrezept eingeschickt werden. Das Rezept wird kostenfrei eingesendet und nach wenigen Tagen erfolgt die Lieferung.

5. Sind rezeptpflichtige Arzneimittel über eine Versandapotheke immer günstiger?

Nein, das ist nicht immer der Fall. Der Preis hängt von der Art des Medikamentes ab. Für ein rezeptpflichtiges Medikament zahlt der Kunden bei der Versandapotheke meist den gleichen Preis wie bei der Apotheke vor Ort.

Fazit

Die Apotheke vor Ort ist bei vielen Menschen auch heute noch der einzige und sinnvollste Weg, um sich mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel zu versorgen. In den letzten Jahren haben sich die Onlineapotheken immer wieder einen Namen gemacht und heute gelten sie als Alternative zu den Vor-Ort-Apotheken. Bei den Versandapotheken können nicht nur rezeptfreie Medikamente zu einem preiswerten Kurs erstanden werden, auch rezeptpflichtige Medikamente sind zu erhältlich. Eine weitere Alternative bietet die Kooperationspartner, die eine Mischung aus Vor-Ort-Apotheke, in Sachen Abholung und Bezahlung, und Versandapotheke, in Sachen Lieferung und Preis, bieten.

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rezeptfreipotenzmittel.de: Vorsicht Fakeshop-Verdacht! Ihre Erfahrungen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/rezeptfreipotenzmittel-de-vorsicht-fakeshop-verdacht-ihre-erfahrungen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/rezeptfreipotenzmittel-de-vorsicht-fakeshop-verdacht-ihre-erfahrungen/#respond Tue, 08 Sep 2020 13:02:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53602 In der Onlineapotheke unter rezeptfreipotenzmittel.de sollen Sie angeblich Potenzmittel ohne Rezept bekommen. Fraglich ist nur, ob Sie der Qualität der Pillen trauen können und ob tatsächlich Ware geliefert wird. Wir haben den Onlineshop überprüft. Einkaufen und

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In der Onlineapotheke unter rezeptfreipotenzmittel.de sollen Sie angeblich Potenzmittel ohne Rezept bekommen. Fraglich ist nur, ob Sie der Qualität der Pillen trauen können und ob tatsächlich Ware geliefert wird. Wir haben den Onlineshop überprüft.

Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.

Aktuell sorgt der Onlineshop rezeptfreipotenzmittel.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.

Welche Probleme gibt es auf rezeptfreipotenzmittel.de

Eigentlich müsste jeder Verbraucher sofort erkennen, dass diese Webseite nicht seriös sein kann. Wir erklären in unserem Ratgeber, woran Sie eine seriöse Apotheke im Internet erkennen. Bei rezeptfreipotenzmittel.de handelt es sich um einen unseriösen Anbieter. Vermutlich werden Sie keine Ware erhalten, nachdem Sie Geld überwiesen haben. Und selbst wenn Sie Tabletten erhalten, stellt sich die Frage, was Sie da einnehmen?

Faktencheck für rezeptfreipotenzmittel.de
  • Das Impressum ist fehlerhaft und unvollständig. Es entspricht damit nicht den deutschen Rechtsnormen. Sie wissen nicht, bei wem Sie einkaufen und wem Sie Ihr Geld senden.
  • Die angegebene Telefonnummer 0800/3630869 ist nicht vergeben.
  • Sie können nur per Vorkasse via Überweisung oder per Nachnahme bezahlen. Damit übernehmen Sie das vollständige Risiko.
  • Beworbene Zahlungsarten stehen an der virtuellen Kasse nicht zur Verfügung.
  • Auf der Webseite sind Fehler zu finden, die sonst nur Fakeshops passieren.

Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.

Unser Fazit zu rezeptfreipotenzmittel.de

Da Sie bei rezeptfreipotenzmittel.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für rezeptfreipotenzmittel.de verantwortlich ist.

Ratgeber Einkauf Fakeshop Geld Zahlung stoppen
Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach

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Widerrufsrecht im Fakeshop

Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.

Ihre Erfahrungen mit rezeptfreipotenzmittel.de

Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf rezeptfreipotenzmittel.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.

Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Ich habe in einem Fakeshop bestellt, aber noch nicht bezahlt. Was nun?

Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar.

Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.

Was ist mit Ihren Daten, wenn Sie in einem Fakeshop bestellt haben?

Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.

Ich habe in einem Fakeshop eingekauft. Kann ich sofort Anzeige erstatten?

Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.

Es wird von einem Fakeshop-Verdacht gesprochen. Handelt es sich nun sicher um einen Fakeshop?

Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.

Warum sind Webshops noch online, wenn sie bereits als Fakeshop bekannt sind?

Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeige von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.

Diese Fakeshop-Meldungen sollten Sie auch kennen:
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Da es nicht nur seriös arbeitende Online-Shops gibt, sondern auch Händler mit betrügerischen Absichten, ist Vorsicht geboten. Nachstehend erhalten Sie einige Tipps, wie Sie sogenannte Fake-Shops erkennen können. Gut aufgemachte Fakeshops sind leider nicht direkt

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2rad-kern.de: Vorsicht Fakeshop Gefahr! – Ihre Erfahrungen

E-Bikes, Mountain-Bikes oder Rennräder finden Sie im Onlineshop auf 2rad-kern.de. Die Angebote sind Attraktiv und die Preise niedrig. Doch leider haben wir Sorge, dass Sie hier Ihren neuen Drahtesel nach der Bestellung auch tatsächlich erhalten.

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media-voigt.de: Vorsicht Fakeshopverdacht! – Ihre Erfahrungen

Soll es ein neuer Fernseher, ein Kaffeevollautomat oder ein neuer Kühlschrank sein? Im Onlineshop auf media-voigt.de könnten Sie das passende Produkt finden. Doch Vorsicht! In diesem Shop gibt es einige Ungereimtheiten, die Sie vor einer

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elektro-schmeider.de: Achtung Fakeshopverdacht!

Im Onlineshop elektro-schmeider.de finden Sie super Angebote aus vielen Produktsegmenten. Einige der angebotenen Waren sind bei bekannten Händlern seit Wochen vergriffen. Sollten Sie den Angeboten trauen? Wir haben den Shop überprüft. Das Ergebnis und unsere

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Symbolbild Gold
Fakeshopverdacht: Vorsicht beim Goldkauf im Onlineshop! – Ihre Erfahrungen

Gold, Silber, Platin: Diese Edelmetalle gelten als Wertanlage und können über das Internet bestellt und gekauft werden. Auch hier müssen Sie bei den Angeboten wachsam bleiben. Nach einem Leserhinweis haben wir uns den Onlineshop feingoldscheideanstalt-seit1978.de

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Der Beitrag rezeptfreipotenzmittel.de: Vorsicht Fakeshop-Verdacht! Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/rezeptfreipotenzmittel-de-vorsicht-fakeshop-verdacht-ihre-erfahrungen/feed/ 0
schmerzmittel-rezeptfrei.com: Wie seriös ist die Online-Apotheke? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/schmerzmittel-rezeptfrei-com-wie-serioes-ist-die-online-apotheke/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/schmerzmittel-rezeptfrei-com-wie-serioes-ist-die-online-apotheke/#comments Mon, 03 Aug 2020 08:23:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=52182 Es gibt immer wieder neue Webseiten, die rezeptpflichtige Medikamente scheinbar ohne Rezept versenden. Dabei werden die Macher der Onlineshops immer kreativer. Wir haben uns die Webseite schmerzmittel-rezeptfrei.com näher angesehen. Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt

Der Beitrag schmerzmittel-rezeptfrei.com: Wie seriös ist die Online-Apotheke? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Es gibt immer wieder neue Webseiten, die rezeptpflichtige Medikamente scheinbar ohne Rezept versenden. Dabei werden die Macher der Onlineshops immer kreativer. Wir haben uns die Webseite schmerzmittel-rezeptfrei.com näher angesehen.

Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.

Aktuell sorgt der Onlineshop schmerzmittel-rezeptfrei.com für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.

Welche Probleme gibt es auf schmerzmittel-rezeptfrei.com

Eigentlich müsste jeder Verbraucher sofort erkennen, dass diese Webseite nicht seriös sein kann. Sobald Sie in einer Onlineapotheke rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept bestellen können, sollten Sie die Hände davon lassen. Wir erklären in unserem Ratgeber, woran Sie eine seriöse Apotheke im Internet erkennen. Bei schmerzmittel-rezeptfrei.com handelt es sich um keinen seriösen Anbieter. Vermutlich werden Sie keine Ware erhalten, nachdem Sie Geld überwiesen haben. Und selbst wenn Sie Tabletten erhalten, stellt sich die Frage, was Sie da einnehmen? Da macht es auch keinen Unterschied, dass der Anbieter sich als Vermittler ausgibt und ein dubioser Arzt angeblich ein Rezept ausstellt.

Faktencheck für schmerzmittel-rezeptfrei.com
  • Auf der Webseite gibt es kein rechtsgültiges Impressum mit der Angabe des Inhabers. Dieses ist in Deutschland jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Das auf einer Unterseite verfügbare Impressum ist nicht ausreichend.
  • Der Bestellprozess entspricht nicht den deutschen Rechtsnormen.
  • Der Server des Webshops steht in den USA oder der Standort soll verschleiert werden.
    Die Domain schmerzmittel-rezeptfrei.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert. Der tatsächliche Inhaber möchte also unerkannt bleiben.
  • Sie können nur via Vorkasse per Überweisung bezahlen. Andere Zahlungsarten stehen nicht zur Verfügung.
  • Sie erfahren hier nicht, an wen Ihre Daten weitergegeben werden und wer die Ware tatsächlich liefert. Damit können Sie nicht prüfen, ob die Versandapotheke ein Zulassung für den Versand von Medikamenten in Europa hat.

Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.

Unser Fazit zu schmerzmittel-rezeptfrei.com

Da Sie bei schmerzmittel-rezeptfrei.com keinen konkreten Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen unseriösen Anbeiter handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für schmerzmittel-rezeptfrei.com verantwortlich ist. Hinzu kommt, dass vollkommen unbekannt ist, an wen Ihre Daten weitergeleitet werden und mit wem Sie einen Vertrag eingehen.

Ratgeber Einkauf Fakeshop Geld Zahlung stoppen
Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach

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Widerrufsrecht im Fakeshop

Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.

Ihre Erfahrungen mit schmerzmittel-rezeptfrei.com

Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf schmerzmittel-rezeptfrei.com eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.

Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Was ist mit Ihren Daten, wenn Sie in einem Fakeshop bestellt haben?

Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.

Ich habe in einem Fakeshop eingekauft. Kann ich sofort Anzeige erstatten?

Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.

Es wird von einem Fakeshop-Verdacht gesprochen. Handelt es sich nun sicher um einen Fakeshop?

Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.

Warum sind Webshops noch online, wenn sie bereits als Fakeshop bekannt sind?

Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeige von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.

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elektro-schmeider.de: Achtung Fakeshopverdacht!

Im Onlineshop elektro-schmeider.de finden Sie super Angebote aus vielen Produktsegmenten. Einige der angebotenen Waren sind bei bekannten Händlern seit Wochen vergriffen. Sollten Sie den Angeboten trauen? Wir haben den Shop überprüft. Das Ergebnis und unsere

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Fakeshopverdacht: Vorsicht beim Goldkauf im Onlineshop! – Ihre Erfahrungen

Gold, Silber, Platin: Diese Edelmetalle gelten als Wertanlage und können über das Internet bestellt und gekauft werden. Auch hier müssen Sie bei den Angeboten wachsam bleiben. Nach einem Leserhinweis haben wir uns den Onlineshop feingoldscheideanstalt-seit1978.de

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medirezept.com: Vorsicht Fakeshop! Meiden sie die Onlinepotheke https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/medirezept-com-vorsicht-fakeshop-meiden-sie-die-onlinepotheke/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/medirezept-com-vorsicht-fakeshop-meiden-sie-die-onlinepotheke/#comments Tue, 23 Jun 2020 09:47:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=50497 In dem Onlineshop medirezept.com können Sie scheinbar Medikamente ohne Rezept bestellen. Doch wie seriös ist dieses Angebot? Wir raten von einem Einkauf ab. Es gibt keine seriöse Apotheke, welche Tabletten ohne Rezept verkauft. Einkaufen und ein

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In dem Onlineshop medirezept.com können Sie scheinbar Medikamente ohne Rezept bestellen. Doch wie seriös ist dieses Angebot? Wir raten von einem Einkauf ab. Es gibt keine seriöse Apotheke, welche Tabletten ohne Rezept verkauft.

Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.

Aktuell sorgt der Onlineshop medirezept.com für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.

Welche Probleme gibt es auf medirezept.com

Eigentlich müsste jeder Verbraucher sofort erkennen, dass diese Webseite nicht seriös sein kann. Sobald Sie in einer Onlineapotheke rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept bestellen können, sollten Sie die Hände davon lassen. Wir erklären in unserem Ratgeber, woran Sie eine seriöse Apotheke im Internet erkennen. Bei medirezept.com handelt es sich um einen unseriösen Anbieter. Vermutlich werden Sie keine Ware erhalten, nachdem Sie Geld überwiesen haben. Und selbst wenn Sie Tabletten erhalten, stellt sich die Frage, was Sie da einnehmen?

Faktencheck für medirezept.com
  • Auf der Webseite gibt es kein Impressum mit der Angabe des Inhabers. Dieses ist in Deutschland jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Der Server des Webshops steht in Russland, was für deutsche Onlineshops unüblich ist.
  • Die Domain medirezept.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert. Der tatsächliche Inhaber möchte also unerkannt bleiben.
  • Sie können nur via Vorkasse per Überweisung bezahlen. Andere Zahlungsarten stehen nicht zur Verfügung.
  • Die Versandapotheke hat keine Zulassung für den Versand von Medikamenten in Europa.

Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.

Unser Fazit zu medirezept.com

Da Sie bei medirezept.com keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für medirezept.com verantwortlich ist.

Ratgeber Einkauf Fakeshop Geld Zahlung stoppen
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Widerrufsrecht im Fakeshop

Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.

Ihre Erfahrungen mit medirezept.com

Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf medirezept.com eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.

Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Was ist mit Ihren Daten, wenn Sie in einem Fakeshop bestellt haben?

Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.

Ich habe in einem Fakeshop eingekauft. Kann ich sofort Anzeige erstatten?

Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.

Es wird von einem Fakeshop-Verdacht gesprochen. Handelt es sich nun sicher um einen Fakeshop?

Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.

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Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe https://www.verbraucherschutz.com/news/bundesverfassungsgericht-erlaubt-geschaeftsmaessige-sterbehilfe/ https://www.verbraucherschutz.com/news/bundesverfassungsgericht-erlaubt-geschaeftsmaessige-sterbehilfe/#comments Wed, 26 Feb 2020 15:00:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43964 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Das Gericht hält den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch als gesetzeswidrig. Jeder Mensch hat nach Auffassung des Gerichts ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Sterbehelfern drohen keine Haft oder

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Das Gericht hält den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch als gesetzeswidrig. Jeder Mensch hat nach Auffassung des Gerichts ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Im Jahr 2015 führte die Politik den Paragrafen 217 (auch Sterbehilfeparagraf) im Strafgesetzbuch ein. Darin wurde geregelt, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter am Karlsruher Bundesverfassungsgericht sind nach dem Urteil BvR 2347/15 anderer Meinung. 

Nachdem Kranke, Sterbehelfer und Ärzte gegen den Paragrafen geklagt haben, kam es heute zu einer Rechtssprechung in Karlsruhe, die diesen Paragrafen kippt und den Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben wiedergibt.

Sterbehelfern drohen keine Haft oder Geldstrafen mehr

In dem Paragrafen 217 war festgelegt, dass Sterbehelfer bei geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung bestraft werden dürfen. Bis zu drei Jahre Haft oder diverse Geldstrafen drohten den Menschen, die andere auf ihrem Weg zum Tod unterstützt haben.

Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt laut den Richtern in Karlsruhe ein, dass jeder die Freiheit hat, sich das Leben auch zu nehmen. Deshalb sollten Sterbehilfen auch erlaubt sein. 

Haben Sie das schon gesehen?

Rechtssicherheit für Mediziner

Gerade in der Palliativmedizin wollten Ärzte die Rechtssicherheit haben, dass sie sich nicht strafbar machen, wenn sie todkranke Menschen palliativmedizinisch behandeln. 

Doch aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe sind Patienten noch in der Lage, die zur Verfügung gestellten Medikamente selbst zu nehmen.

Medikamente müssen bereitgestellt werden

Das Bundesverfasungsgericht begründet sein Urteil wie folgt:

Die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen. Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, ist von existentieller Bedeutung für die Persönlichkeit eines Menschen.

Laut tagesschau.de fordert die SPD Gesundheitsminister Spahn dazu auf, seinen Widerstand gegen die Abgabe der notwendigen Sterbehilfe-Medikamente aufzugeben. Man darf schwerstkranke Patienten, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, nicht allein lassen.

Wie denken Sie über das Urteil vom Bundesverfassungsgericht?

Was halten Sie von dem Urteil? Finden Sie, dass jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat? Oder sagen Sie, dass Sterbehilfe generell verboten gehört. Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel, um mit anderen Lesern über dieses Thema zu diskutieren.

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Rückruf von Adrenalin Spritzen Emerade® – Aktivierungsfehler möglich https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-von-adrenalin-spritzen-emerade-aktivierungsfehler/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-von-adrenalin-spritzen-emerade-aktivierungsfehler/#respond Fri, 21 Feb 2020 08:59:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43725 Welche Emerade-Fertigpens sind betroffen? Weitere Rückrufe im medizinischen Bereich

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Die Adrenalin-Autoinjektoren Emerade® werden wegen möglicher Aktivierungsfehler zurückgerufen. Die Pens werden zur Notfallbehandlung von schweren akuten allergischen Reaktionen (Abaphylaxie) eingesetzt.

Rückrufe gibt es sowohl bei Lebensmitteln als auch im Non-Food-Bereich. Aber auch Medikamente sind davon nicht ausgeschlossen. Immer wenn etwas bei einem Produkt nicht stimmt (Fremdkörper, Bakterien, zu hohe Grenzwerte, Fehler am Artikel) und eine Gefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden Produkte zurückgerufen.

Die Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik GmbH ruft auf Patientenebene den Emerade Fertigpen zurück. Der Rückruf erfolgt in Absprache mit der zuständigen Behörde. Das Problem bei den betroffenen Spritzen ist, dass diese sich nur erschwert oder gar nicht auslösen lassen. Im Fall einer allergischen Reaktion muss sich das Medikament aber leicht injizieren lassen.

Welche Emerade-Fertigpens sind betroffen?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert, dass chargenübergreifend alle Emerade Fertigpens mit einem Verfallsdatum bis einschließlich 10/2020 zurückgerufen werden.

Um Ihre Sicherheit nicht zu gefährden, werden Sie gebeten, die Pens der zurückgerufenen Chargen erst zurückzugeben, wenn Sie in der Apotheke einen alternativen Autoinjektor erhalten haben.

Derzeit ist es laut Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik GmbH aber so, dass die alternativen Pens unter Umständen nicht gleich zur Verfügung stehen. Solange Sie die alternativen Spritzen nicht haben, werden Sie gebeten, zwei ordnungsgemäß gelagerte Emerade Fertigpens bei sich zu tragen und diese wie angegeben zu verwenden.

Weitere Rückrufe im medizinischen Bereich

Bereits im Jahr 2018 gab es schon einmal die gleichen Probleme mit den Emerade Fertigpens.

Zuletzt haben wir im medizinischen Bereich über den Rückruf der ThermaCare Wärmepflaster und der Ibuprofen-Tabletten sowie zahlreicher weiterer Tabletten berichtet.

Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

Haben Sie das schon gesehen?

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Ibuprofen und zahlreiche weitere Arzneimitttel zurückgerufen https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/ibuprofen-und-zahlreiche-weitere-arzneimitttel-zurueckgerufen/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/ibuprofen-und-zahlreiche-weitere-arzneimitttel-zurueckgerufen/#respond Tue, 04 Feb 2020 14:10:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42712 Puren Pharma ruft insgesamt 17 Medikamente aus den Apotheken zurück. Darunter sind auch einige sehr bekannte Pillen wie Ibuprofen. Wir erklären, was der Grund für den Pillen-Rückruf ist und welches Problem besteht. Der Pharma-Hersteller Puren

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Puren Pharma ruft insgesamt 17 Medikamente aus den Apotheken zurück. Darunter sind auch einige sehr bekannte Pillen wie Ibuprofen. Wir erklären, was der Grund für den Pillen-Rückruf ist und welches Problem besteht.

Der Pharma-Hersteller Puren Pharma hat eine Rückrufaktion gestartet. 235 Chargen von Medikamenten sind betroffen. Die Texte der Beipackzettel waren fehlerhaft und genügten nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einer Inspektion im Dezember sei der Vorfall bekannt geworden, teilte das Unternehmen auf seiner Webseite mit. Unter anderem gilt der Rückruf dem Schmerzmittel Ibuprofen Granulat, den Retardkapseln Diclo-Dicido, Retardtabletten Fluvastatin, Hartkapseln Lansoprazol und sogar dem Herzmedikament Candesartan. Patienten, die Medikamente aus den betroffenen Chargen erhalten haben, können die Arzneimittel zurückgeben und umtauschen.

Die betroffenen Medikamente sowie die Chargen und PZN-Nummern der Medikamente finden Sie auf der Webseite von Puren Pharma. Falls Sie eines der Medikamente zuhause haben, wenden Sie sich bitte an ihre Apotheke. Dort können Sie die Pillen zurückgeben oder gegen eine Packung mit korrektem Beipackzettel umtauschen.

Bezahlbare Medikamente als Kopie

Puren Pharma ist ein Teilunternehmen der indischen Aurobindo-Gruppe und stellt Generika her, sogenannte Nachahmer-Medikamente. Nachdem das Patent eines Originalmedikaments abgelaufen ist, kann die Arznei kostengünstig als Kopie hergestellt werden. Bekannte Anbieter in diesem Marktsegment sind Stada und Ratiopharm. Alle zwei Jahre werden derartige Firmen überprüft, so die oberbayrische Regierung.

Im vergangenen Jahr kam es mehrfach zu Rückrufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel warnte mehrfach vor Medikamenten gegen Sodbrennen, die verunreinigt in den Handel gelangt waren. Ein Verhütungsmittel wurde als Gefahr eingestuft, und Bayer machte nicht nur mit der Übernahme von Monsanto Schlagzeilen. Iberogast, ein häufig verschriebenes Medikament gegen Magenbeschwerden, soll einen Todesfall verursacht haben.

Qualität oft nicht gewährleistet

Laut FAZ scheint sich ein systemisches Problem anzubahnen. Immer wieder geraten indische Hersteller von Generika in den Fokus. Auf dem Subkontinent boomt die Pharmaindustrie, aber die Produktionsmethoden genügen oft nicht den europäischen Standards. Immer wieder wird von Verunreinigen berichtet, oft wird die Qualitätskontrolle vernachlässigt. Gravierenden Medikamentenengpässe sind so in Europa entstanden, weil immer wieder fehlerhafte Produkte vom Markt genommen werden mussten.

Deshalb wurde von Mitgliedern der Fraktion der CDU bereits ein „Ideenpapier gegen Engpässe“ vorgelegt. Auch die SPD denkt aktuell über einen Maßnahmenkatalog nach. Der Gesundheitsexperte der Sozialdemokraten, Karl Lauterbach, überraschte nun nach einem Bericht der Ärzte-Zeitung mit nicht erwarteten Konsequenzen. Die industrielle Produktion von medizinischen Wirkstoffen solle „nach Deutschland oder zumindest nach Europa“ zurückverlagert werden. Wegen der Dringlichkeit der Verfügbarkeit in akuten Fällen sei dies besonders bei „Antibiotika, aber auch für Krebsmedikamente sinnvoll“, so der Gesundheitspolitiker in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

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