Medikamente | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:53:06 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Medikamente | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-sparen-bei-selbst-gekauften-medikamenten-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-sparen-bei-selbst-gekauften-medikamenten-das-sollten-sie-wissen/#respond Fri, 13 May 2022 07:53:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66133 Nehmen Sie ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, so bekommen Sie das ohne ärztliches Rezept in der Apotheke. Sie müssen es jedoch selbst bezahlen. Hier können Sie durchaus Geld sparen. Die Preisunterschiede sind groß Zwar gibt es

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Nehmen Sie ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, so bekommen Sie das ohne ärztliches Rezept in der Apotheke. Sie müssen es jedoch selbst bezahlen. Hier können Sie durchaus Geld sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich Generika geben, da diese kostengünstiger als Originalpräparate sind. Auch Medikamente aus dem Re-Import sind günstig.
  • Je nach Vertriebsweg können Sie Geld sparen.
  • Die Monopräparate sind meist billiger als Medikamente mit mehreren Wirkstoffen.
  • Es gibt Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, jedoch dennoch auf Rezept verordnet werden können.

Die Preisunterschiede sind groß

Zwar gibt es für rezeptfreie Medikamente keine festgeschriebenen Preise, jedoch darf die Apotheke diese selbst kalkulieren und das sorgt für Preisunterschiede. Das macht sich auf dem Markt deutlich bemerkbar.

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Generika

Sofern ein Medikament neu auf dem Markt ist, steht es unter Patentschutz.

Diese dürfen nur nach Einwilligung des Herstellers von anderen Pharmaunternehmen nachgemacht werden und in den Vertrieb gehen.

Sobald dieser Patentschutz ausläuft, können auch andere Pharmaunternehmen das Medikament produzieren und in den Verkauf bringen. Bei Generika handelt es sich um Nachahmer-Präparate. Diese haben zwar den gleichen Wirkstoff, jedoch einen anderen Namen und Verpackung. Sie können auch eine andere Form oder Farbe haben. Erkundigen Sie sich beim Kauf, ob es auch ein günstiges Generika gibt.

Jedoch können die Generika im Vergleich zum Original andere Geschmacks- und Konservierungsstoffe haben. Sofern Sie wissen, dass Sie manche Inhaltsstoffe nicht vertragen, ist dieser Punkt beim Kauf unbedingt zu beachten.

Meist ist ein Generika günstiger als das Original, denn hierfür muss kein Geld in die Forschung investiert werden. Der Hersteller kopiert das Medikament lediglich und kann es somit gleich in großen Mengen und wesentlich günstiger herstellen. Die Kosten für Entwicklung und Herstellung sind niedriger.

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Der Unterschied

Generika haben die gleich gute Wirkung wie Originale.

Es kann bei beiden Produkten im Voraus nicht gesagt werden, welches nun besser oder schlechter wirkt.

Nicht nur die Geschmacks- und Konservierungsstoffe, aber auch Hilfsstoffe unterscheiden sich beim Generika zum Original, auch die Bioverfügbarkeit ist anders. Diese zeigt an, welcher Wirkstoffanteil unverändert am Wirkungsort ankommt. Das heißt: Die Bioverfügbarkeit steht für die Konzentrationshöhe des Wirkstoffs, die der Körper aufnehmen und verarbeiten kann. Aus diesem Grund muss jeder Hersteller eines Generikums eine Bioäquivalenzstudie machen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bioverfügbarkeit des Generikums nur minimal vom Original abweicht. Am Ende muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, ob es für das Generikum eine Zulassung gibt. Die erlaubte Spanne der Bioverfügbarkeit liebt bei 80 bis 125 Prozent.

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Rabattverträge bei Generika

Alleine in Deutschland sind etwa 75 Prozent aller verordneten Medikamente Generika. Die Rabattverträge entscheiden darüber, welches Generika gegeben werden darf, weshalb die Medikamente bei den Patienten auch ständig wechseln. Jedoch ist es auch kein Problem, zwischen den verschiedenen Generika zu wechseln.

Sofern Sie ein neues Generika aus der Apotheke bekommen, weil dieses im Rabattvertrag der Krankenkassen ist, sollten Sie folgendes beachten:

  • Sofern Sie eine Unverträglichkeit haben, kann Ihnen die Apotheke auch ein nicht-rabattiertes Medikament geben. Die Apotheke wird Sie darauf hinweisen, dass der Arzt auf dem Rezept ein Aut-idem-Kreuz machen muss.
  • Sollten Sie ein Medikament gleich dringend brauchen, darf die Apotheke das nicht-rabattierte Medikament auch gleich ausgeben.
  • Auch gibt es solche Ausnahmeregeln, wenn ein Rabatt-Medikament nicht lieferbar ist.

Lassen Sie sich im Zweifel in der Apotheke beraten, ob es für Ihr Wunschmedikament eine Ausnahmeregelung gibt.

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Re-Importe

Sie können auch bei Re-Import-Medikamenten Geld sparen.

Diese werden zwar in Deutschland hergestellt, aber ins Ausland exportiert. Dort sind sie günstiger zu erwerben, um sie dann wieder nach Deutschland zurückzubringen. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Apotheken günstigere Preise ansetzen können als für Medikamente, die gleich auf dem deutschen Markt im Umlauf sind.

Internetapotheke

Gerade Online-Apotheken werben gerne mit Rabatten und Sonderangeboten.

Jedoch sollten Sie vorab darauf achten, dass die Apotheke auch seriös ist. Diese haben ein für Europa einheitliches Sicherheitslogo, das aus einem weißen Kreuz auf grünem Grund besteht. Im Zweifel bietet Ihnen diese Liste Internetapotheken, die in Deutschland zugelassen sind.

Im Internet lässt sich erheblich Geld sparen. Jedoch sollten Sie die günstigen Preise nicht zum Horten von Medikamenten ansehen. In Anbetracht dessen, dass der Versand manchmal auch länger dauert, sollten Sie dringend benötigte Medikamente nicht über das Internet kaufen. Behalten Sie auch die Versandkosten im Auge. Diese können den Preis dann durchaus wieder teuer machen.

Die Vor-Ort-Apotheke

Die Apotheken an Ihrem Wohnort haben auch viele günstige Medikamente.

Jedoch ist es hier schwierig, einen Preisvergleich zu machen. Beachten Sie deshalb immer die Flyer oder Werbung Ihrer Apotheke und fragen Sie direkt nach Angeboten. Viele Apotheken verfügen auch über Kundenbindungsmodelle wie Kundenkarten oder Bonuspunkte. Hierfür gibt es dann oftmals Rabatte auf rezeptfreie Medikamente oder eine Best-Preis-Garantie auf ausgewählte Produkte.

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Monopräparate

Meist werden Grippemittel, Kopfschmerztabletten und andere Produkte mit verschiedenen Wirkstoffen versehen.

Es ist ungünstig, ein Mittel gegen mehrere Beschwerden zu nehmen. Zum Beispiel ein Medikament gegen Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten, wenn Sie nur Kopfschmerzen haben. Meist verursachen diese Mehrfachpräparate auch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, die wiederum mit anderen Wirkstoffen noch mehr Nebenwirkungen auslösen. Auch sind diese Kombipräparate wesentlich teuer als Medikamenten mit nur einem Wirkstoff. Bei Stiftung Warentest können Sie eine Arzneimitteldatenbank finden, die die meist verkauften rezeptfreien Medikamente listet.

Freiverkäufliche Medikamente auf Rezept

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch die Krankenkasse die Kosten für die apothekenpflichtigen Medikamente übernehmen.

Zum Beispiel erhalten Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Medikamente gegen eine Erkältung auf Rezept. Ebenso gilt dies für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie unter einer Entwicklungsstörung leiden.

Manchmal werden diese Medikamente auch zum Therapiestandard benötigt, wenn der Patient eine schwerwiegende Erkrankung hat. Bei den Arzneimittel-Richtlinien können Sie ersehen, welche Medikamente dies sind.

Ebenso kann die Krankenkasse die Kosten für homöopathische, pflanzliche oder anthroposophische Medikamente übernehmen. Jedoch haben viele Krankenkassen in Ihren Satzungen festgelegt, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Der Rest ist vom Patienten zu bezahlen.

Es gibt auch Krankenkassen, die Einzelverträge für eine homöopathische Versorgung haben. Hier ist es aber notwendig, dass Sie sich für einen bestimmten Zeitraum auf dieses Versorgungsmodell festlegen und dann auch nur bestimmte Ärzte besuchen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten – Das sollten Sie wissen

1. Sind Generika schlechter als Originale?

Das sind sie nicht. Auch sie müssen Prüfungen durchlaufen. Der Wirkstoff darf nur eine minimale Abweichung zum Original haben, sonst werden sie nicht zugelassen.

2. Lohnt es sich das Kassenrezept in einer Online-Apotheke einzulösen?

Im Grunde hat es für Sie keine großen Vorteile, denn die Zuzahlung auf das Medikament ist gleich wie in der Apotheke an Ihrem Wohnort. Viel mehr haben Sie das Risiko, dass das Rezept auf dem Postweg verloren geht.

3. Lohnen sich Rabattaktionen wirklich?

Wenn Sie im Herbst schon Medikamente gegen Erkältung kaufen, so können Sie durchaus sparen. Jedoch ist es ratsam, die Rabattaktionen nur dann zu nutzen, wenn Sie das Produkt gerade wirklich benötigen.

4. Warum sollte ich keine Monopräparate nehmen?

Hier sind die Nebenwirkungen meist wesentlich höher. Verwenden Sie lieber Medikamente mit nur einem Wirkstoff für Ihre Beschwerden. Das bedeutet zwar, dass Sie mehrere Produkte einnehmen müssen, Sie können aber frei entscheiden, ob Sie nun etwas gegen Husten oder etwas gegen Halsschmerzen nehmen möchten.

5. Lohnt sich die Kundenkarte in der Apotheke?

Sofern es ein Bonusprogramm gibt, dass Ihnen zusagt, lohnt es sich durchaus. Manche Apotheken bieten dann vergünstigte Medikamente an, andere geben je nach gesammelten Bonuspunkten kleine Zugaben wie Duschgels oder andere Dinge.

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Fazit

Medikamente müssen nicht überteuert sein. Mit ein paar Tricks können Sie durchaus viel Geld sparen. Gerade bei rezeptfreien Medikamenten, die Sie regelmäßig nehmen müssen, macht sich das am Geldbeutel deutlich bemerkbar.

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Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet – Passen Sie auf! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/symptome-googeln-vorsicht-bei-gesundheitlichem-rat-aus-dem-internet-passen-sie-auf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/symptome-googeln-vorsicht-bei-gesundheitlichem-rat-aus-dem-internet-passen-sie-auf/#respond Fri, 13 May 2022 07:50:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66156 Das Internet ist selbst bei Fragen zu Krankheiten, Medikamenten und Behandlungsmöglichkeiten gefragt. Die Qualität ist jedoch nicht immer gewährleistet. Sie erfahren nun, wie Sie die Informationen richtig einschätzen können. Denken Sie aber daran: Das Internet

Der Beitrag Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet – Passen Sie auf! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Das Internet ist selbst bei Fragen zu Krankheiten, Medikamenten und Behandlungsmöglichkeiten gefragt. Die Qualität ist jedoch nicht immer gewährleistet. Sie erfahren nun, wie Sie die Informationen richtig einschätzen können. Denken Sie aber daran: Das Internet ersetzt keine ärztliche Behandlung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Internet bietet viele Informationen, kann eine Krankheit aber auch herabspielen oder überbewerten.
  • Gerade Diskussionsforen sind mit Vorsicht zu genießen. Doch auch Expertenforen dürfen Ihnen nur mit Ratschlägen helfen.
  • Unsere Checkliste am Ende hilft Ihnen dabei, die Internetseiten besser einzuschätzen.

Vorsicht im Internet

Suchen Sie im Internet nach Antworten zu Ihren gesundheitlichen Fragen, kommen Sie auf Seiten und Foren, die sehr allgemein gehalten sind, jedoch auch spezifische Informationen bieten.

Lassen Sie bei Ihrer Recherche aber Vorsicht walten.

  • Nicht alle Ratgebende sind auch qualifiziert.
  • Die wirtschaftlichen Aspekte überwiegen oftmals. Hier geht es mehr um Werbelinks als um gesundheitliche Informationen.
  • Nicht alle Seiten sind qualitativ und verlässlich.
  • Suchen Sie bei Beschwerden Ihren Arzt auf. Das Internet kann diesen nicht ersetzen.
  • In unserer Checkliste finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie seriöse Anbieter erkennen.
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Seiten für Gesundheits-Infos

Das Netz bietet Ihnen verschiedenste Seiten an und diese unterscheiden sich auch stark.

Informationsseiten

Hier bekommen Sie schnell einen Überblick zu Krankheiten und den passenden Behandlungsmöglichkeiten. Dies ist praktisch, um sich auf ein Arztgespräch vorzubereiten. Doch können Sie hier auch fehlerhafte Informationen finden. Schauen Sie jedoch bei wissenschaftlichen Instituten, Krankenkassen, Ärzteorganisationen oder Selbsthilfeorganisationen sind die Informationen meist verlässlicher.

Diskussionsforen

Darin werden verschiedene Gesundheitsthemen behandelt. Jedoch findet hier eher ein persönlicher Austausch statt, weshalb die Qualität meist nicht sehr hoch ist. Es lässt sich schwer einschätzen, was wirklich Sache ist.

Expertenforum

Prüfen Sie vorab immer, ob die Experten auch über eine Qualifikation verfügen. Jedoch sind auch diese Antworten meist eher allgemein und nicht immer auf eine gestimmte Situation bezogen. Auch dürfen diese Experten keine Therapie empfehlen. Hier hilft also auch nur der Arzt.

Vorsicht

Alle Fragen, aber auch Antworten können von allen Nutzern frei gelesen werden, selbst Suchmaschinen finden sie. Geben Sie deshalb keine persönlichen Daten weiter. Verraten Sie so wenig wie möglich von Ihren persönlichen Daten. Nutzen Sie eine extra E-Mail-Adresse, damit Ihre persönliche E-Mail-Adresse nicht mit Werbung überflutet wird.

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In dem Onlineshop medizin-rezeptfrei.org können Sie scheinbar Medikamente ohne Rezept bestellen. Doch wie seriös ist dieses Angebot? Wir raten von einem Einkauf ab. Es gibt keine seriöse Apotheke, welche Tabletten ohne Rezept verkauft. Einkaufen und ein

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9-Punkte-Checkliste

Die nachfolgenden neun Punkte sollen Ihnen dabei helfen, mehr Transparenz und Verlässlichkeit im Internet zu finden.

1. Der Anbieter der Gesundheitsinformationen

Sie sollten den Namen, die Adresse sowie Kontaktmöglichkeiten leicht finden und lesen können.

Generell gilt: Wer seriös ist, hat auch nichts zu verbergen und kann sich somit zu erkennen geben. Somit ist dies ein wichtiger Punkt für eine seriöse Informationsquelle. Ebenso sollte es einen direkten Link auf der Homepage geben, auf dem Sie zu Ihren Informationen kommen.

Tipp: Das Impressum oder „Wir über uns“ enthalten die wichtigen Angaben. Eine Postfach-Adresse spricht nicht für Seriosität. Sofern nur eine kostenpflichtige Nummer angegeben ist, lassen Sie die Finger davon.

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2. Die Ziele und wirtschaftlichen Interessen

Ihnen sollte leicht ersichtlich sein, ob der Anbieter kommerziell ist oder nicht. Grundsätzlich sollten sich kommerzielle Anbieter als Arzt oder Pharmaunternehmen zu erkennen geben. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte zu erkennen sein, was der Anbieter verfolgt. Auf der Startseite sind solche Angaben meist zu finden.

3. Wer bietet die Informationen?

Ist Ihnen ersichtlich, welche Qualifikationen der Anbieter der Infos hat und wer er ist? Nicht-Fachleute oder Menschen, die nur persönliche Erfahrungen teilen möchten, dürfen nicht das Gefühl erwecken, sie hätte wissenschaftliches Wissen.

Tipp: Gerade bei speziellen Informationen sollten Sie nach dem Autor forschen. Sofern es nur eine Basisinformation ist, mag das nicht so wichtig sein, bei schweren Erkrankungen aber schon.

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4. Ihre Einschätzung zur Qualität der Informationen

Können Sie dem Inhalt der Informationen folgen? Lässt sich für Sie erkennen, ob die Aussagen wissenschaftlich bewiesen sind oder einfach nur Vermutungen oder Meinungsäußerungen? Gibt es bei Arzneimitteln auch eine Beschreibung der Wirkungsweise? Können Sie Quellen oder Belege zu den Aussagen finden?

Tipp: Sofern es mindestens zwei unterschiedliche Informationsanbieter gibt, können Sie die Informationen auch glauben. Jedoch sollten die zwei Anbieter auch verschiedene Interessen verfolgen.

Denken Sie daran, dass Quellen und Beweise, die von einem Einzelfall sprechen, keine wissenschaftlichen Beweise darstellen.

Werden die Informationsanbieter auch von seriösen Seiten empfohlen oder gibt es ein Gütesiegel? Zum Beispiel das hon-Siegel der Schweizer Health on the net Foundation. Diese Seiten müssen sich an bestimmte Prinzipien halten und werden regelmäßig überprüft. Das deutsche Qualitätslogo wird vom Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) vergeben. Das Logo alleine sagt jedoch noch nichts, auch muss es einen Link geben, der zu den HON-Seiten führt oder Informationen von afgis gibt.

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5. Den Inhalt beurteilen

Der Inhalt muss ganz klar und verständlich dargestellt sein. Geht es um Therapien und Behandlungsmöglichkeiten, so brauchen Sie auch Infos zu Risiken oder weiteren Behandlungsalternativen. Sofern es in der Forschung verschiedene Meinungen gibt, müssen diese genannt werden. Auch sind ausgewogene Informationen ein Hinweis darauf, wie seriös die Seite ist.

Tipp: Achtung bei Aussagen wie: „Absolut nebenwirkungsfrei“, „Allheilmittel“, „100%ige Wirkungsgarantie“ oder „nur für kurze Zeit verfügbar“. Diese Texte bewerben ein Produkt.

Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn ein geheilter Patient berichtet. Es mag sein, dass der Patient geheilt ist, doch wer sagt, dass bei Ihnen diese Therapie auch wirkt?

6. Informationsdatum

Sind die Informationen aktuell oder lässt sich nicht erkennen, wann sie erstellt wurden?

Im Internet werden leider viele Seiten nicht regelmäßig aktualisiert.

Tipp: Gerade spezielle Informationen sollten aktuell sein. Haben Sie ein allgemeines Thema, so ist dies nicht ganz so wichtig. Möchten Sie zum Beispiel Informationen zu einer neuen Krebs-Therapie, sollte das Datum möglichst aktuell sein.

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7. Stört die Information Ihre Arzt-Patienten-Beziehung?

Eine seriöse Internetseite sollte Sie immer darauf hinweisen, dass sie keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Somit muss bei ernsthaften Erkrankungen auch darauf hingewiesen werden, dass Sie mit Ihrem Arzt Rücksprache halten sollen.

Tipp: Die ärztlichen Ratschläge aus dem Internet sind nicht die Lösung. Nur weil es für manche Menschen gut ist, muss es nicht zu Ihnen passen. Den Rat Ihres Arztes kann die Internetberatung nicht ersetzen. Sprechen Sie deshalb auch immer mit Ihrem Arzt.

8. Gibt es eine Trennung von Werbung und Information?

Werbung und Information sollten deutlich voneinander getrennt sein. Dies geht über Farbgestaltung, Fenster oder Schriften. Niemals darf Werbung als wissenschaftliche Information eingeschlichen werden.

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9. Datenschutz

Sofern Sie einen Vertrag abschließen, dürfen die personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung nur dann verarbeitet, erhoben und genutzt werden, wie es für den Vertrag notwendig ist. Auch müssen Sie über die Datenerhebung und die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt werden. Die Datenschutzrichtlinien sind deutlich darzulegen.

Tipp: Nicht jeder Anbieter hält die Datenschutzinformation für nötig. Sofern Sie nur allgemeine Dinge wissen möchten, ist diese jedoch nicht relevant. In allen anderen Fällen überlegen Sie genau, welche Infos Sie im Internet über sich herausgeben möchten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet – Passen Sie auf!

1. Kann ich Diskussionsforen besuchen?

Natürlich können Sie sich zu einem Thema die Meinungen und Erfahrungen anderer Menschen anhören. Doch bedenken Sie, dass dies keinen Arztbesuch ersetzt.

2. Kann ich mich auf die Informationen von seriösen Seiten verlassen?

Diese sind selbstverständlich verlässlicher als die einschlägigen Foren. Dennoch sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, ob zum Beispiel die genannte Therapie auch für Sie geeignet ist.

3. Ist es in Ordnung wenn ich mich für Informationen anmelden muss?

Passen Sie auf, dass Sie hier keinen Vertrag eingehen. Auch sollten Sie sich informieren, wie es mit dem Datenschutz aussieht. Sie geben hier immerhin persönliche Dinge bekannt.

4. Kann ich mit meinem Arzt besprechen, was ich gelesen habe?

Das können Sie machen. Nehmen Sie es ihm aber nicht übel, wenn er die Informationen als lächerlich herunterspielt. Ihr Arzt kennt Sie und weiß besser, was für Sie gut ist.

5. Was ist von Expertenrat zu halten?

Auch hier werden Sie eher allgemeine Hinweise bekommen. Ein guter Experte wird Sie bei schweren Erkrankungen dennoch an den Arzt verweisen. Banale Fragen können diese jedoch gut beantworten.

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Fazit

Im Internet lässt sich vieles zu allen möglichen Erkrankungen finden. Oftmals ist man am Ende viel kränker und aus harmlosen Blähungen wird schnell ein Blinddarmdurchbruch oder gar Darmkrebs. Glauben Sie dem Internet nicht alles und holen Sie sich lieber Rat von Ihrem Arzt ein.

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Wie Sie unnötige Zuzahlungen bei Arzneimitteln vermeiden – So geht´s https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sie-unnoetige-zuzahlungen-bei-arzneimitteln-vermeiden-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sie-unnoetige-zuzahlungen-bei-arzneimitteln-vermeiden-so-gehts/#respond Fri, 13 May 2022 07:47:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66160 Als gesetzlich Versicherter haben Sie bei verordneten Medikamenten einen Eigenanteil zu zahlen. Sie können ihn aber stark minimieren. Die gesetzlichen Zuzahlungen Der Arzt gibt Ihnen ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente und dieses reichen Sie in

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Als gesetzlich Versicherter haben Sie bei verordneten Medikamenten einen Eigenanteil zu zahlen. Sie können ihn aber stark minimieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zur individuellen Belastungsgrenze zuzahlen. Sobald Sie dies erreicht haben, können Sie eine Befreiung beantragen.
  • Meist können Sie auf alle Medikamente verzichten, die die Erstattung der Krankenkasse übersteigen.
  • Es gibt viele Tausend Medikamente, die so günstig sind, dass Sie nicht draufzahlen müssen.

Die gesetzlichen Zuzahlungen

Der Arzt gibt Ihnen ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente und dieses reichen Sie in der Apotheke ein.

Zwar übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Medikament, doch einen Teil müssen Sie als gesetzliche Zuzahlung selbst tragen. Ihr Eigenanteil ist 10% des Medikamentenpreises und mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro. Sofern das Medikament günstiger als 5 Euro ist, zahlen Sie die Kosten alleine. Sie bezahlen die Zuzahlung je Medikament und nicht wie viele denken je Rezept.

Beispiele:

  • Beträgt der Medikamentenpreis 10 Euro, zahlen Sie 5 Euro selbst.
  • Ist ein Medikament 75 Euro teuer, so zahlen Sie 7,50 Euro.
  • Sofern das Medikament 400 Euro kostet, zahlen Sie 10 Euro.
  • Hat das Medikament einen Preis von 4,75 Euro, zahlen Sie 4,75 Euro.
  • Ist der Preis einer Salbe 7 Euro, zahlen Sie 5 Euro.

Somit hängt es vom Preis des Medikamentes ab, wie viel Sie bei dem verschreibungspflichtigen Medikament selbst bezahlen müssen. Sollte Ihnen Ihr Arzt jedoch ein billiges Produkt verordnen, kann es sein, dass Sie wegen der Zuzahlungsregelung trotzdem Geld sparen. Falls eine Gruppe Medikamente mit gleichem oder identischem Wirkstoff einen höchsten Preis von 100 Euro und einen billigsten Preis von 50 Euro hat, so können Sie am Ende sogar 5 Euro sparen.

Jedoch müssen Sie nicht ewig zuzahlen:

  • Sofern die Zuzahlungen 2% Ihres jährlichen Einkommens übersteigen, können Sie für das restliche Jahr eine Befreiung bekommen.
  • Chronisch kranke Patienten erhalten die Befreiung sogar schon bei 1% des Einkommens.
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Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Regelung des Festbetrags und Mehrkosten

Es gibt für viele Medikamente Festbeträge, die die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt haben.

Das bedeutet, dass die Krankenkassen nur einen festgelegten Betrag bezahlen und nicht den von den Pharmaherstellern angesetzten Preis. Dies gilt dann für eine ganze Gruppe an vergleichbaren Präparaten wie Bluthochdruckmittel.

Erhalten Sie ein Rezept mit einem Produkt, das teurer ist als der Festbetrag der Krankenkasse, so zahlen Sie die Differenz zwischen Abgabepreis und Festbetrag plus die gesetzliche Zuzahlung selbst. Diesen Differenzbetrag müssen jedoch auch Patienten bezahlen, die eine Befreiung haben.

Ferner muss der Arzt Sie aber über diese Mehrkosten informieren, wenn er ein teures Produkt verschreibt. Fragen Sie hier ruhig nach einem vergleichbaren günstigen Medikament.

Vom GKV-Spitzenverband wurde eine Arzneimittel-Liste mit den Festbeträgen sowie den Differenzbeträgen erstellt.

Zuzahlungsbefreiung

Manche günstigen Medikamente werden vom GKV-Spitzenverband von der Zuzahlung befreit.

Jedoch muss es auf jeden Fall 30% billiger sein als im Festbetrag vereinbart. Fragen Sie somit nach zuzahlungsfreien Produkten!

Sie können beim GKV-Spitzenverband eine Liste mit

finden.

Einmal im Jahr werden diese Festbeträge überarbeitet und angepasst. Somit passiert es durchaus, dass der Betrag, den die Kassen bisher erstattet haben, niedriger wird und das, obwohl die Hersteller die Preise belassen. So entstehen Ihnen Mehrkosten und hier hilft Ihnen auch die Zuzahlungsbefreiung nichts.

Zudem machen die Krankenkassen Rabattverträge mit verschiedenen Pharmaindustrien. Hier entscheidet die Kasse, ob sie den Versicherten die Zuzahlung erlässt oder nur senkt. Anders sieht es auch, wenn die Kasse ihre Vertragspartner ändert, denn dann können bisher zuzahlungsfreie Medikamente wieder zahlungspflichtig werden. Sofern Sie Medikamente dauerhaft nehmen müssen, sollten Sie diese als Kriterium sehen, wenn Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden müssen.

Fragen Sie vorab bei der Krankenkasse nach, ob diese plant, neue Rabattverträge mit den Pharmaindustieren auszuhandeln.

Erkundigen Sie sich dann auch gleich, ob Sie auch mit Rabattvertrag ein zuzahlungsfreies Präparat bekommen.

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Kinder sind zuzahlungsfrei

Generell zahlen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung auf Arzneimittel.

Außerdem bekommen Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit einer Entwicklungsstörung sogar bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht verordnungspflichtige Medikamente auf Rezept und das kostenfrei.

Der Versandhandel

In Deutschland ist es verpflichtend, dass alle verschreibungspflichtigen Präparate einen einheitlichen Preis haben müssen.

Somit darf Ihnen die Apotheke auch keinen Bonus für Ihre Rezepte geben.

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz besagt, dass EU-Versandapotheken auf alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel von gesetzlich Versicherten kein Rabatt gegeben werden darf. Jedoch betrifft das keine privatversicherten: Die EU-ausländische Versandapotheken können privatversicherten auf die Privatrezepte immer noch Rabatte geben.

Jedoch ist eine Ersparnis im Versandhandel möglich, wenn Sie Hustenlöser oder Schmerztabletten in Eigenmedikation kaufen.

Die Steuer

Heben Sie alle Belege über die Zuzahlungen für Medikamente auf.

Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Sie gelten als außergewöhnliche Belastung.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie Sie unnötige Zuzahlungen bei Arzneimitteln vermeiden – So geht´s

1. Wo bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Fragen Sie in Ihrer Krankenkasse nach und reichen Sie alle Quittungen für Rezeptzuzahlungen ein.

2. Warum muss ich manchmal nicht zuzahlen?

Dies kann daran liegen, dass die Krankenkassen vielleicht gerade neue Rabattverträge mit der Pharmaindustrie gemacht haben. Auch hat dann die Krankenkasse das Recht zu entscheiden, ob und wie viel Sie zuzahlen.

3. Zählen nicht verschreibungspflichtige auch für die Zuzahlungsbefreiung?

In der Regel nicht. Sollte aber von Ihrem Arzt eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, fragen Sie bei der Krankenkasse nach, ob auch diese Belege gelten. Manche Medikamente kann der Arzt dann aber auch auf einem Kassenrezept verordnen und in dem Fall zählen die Kassenbelege der Apotheke sehr wohl.

4. Macht es Sinn ein Medikament unter 5 Euro gleich selbst zu zahlen?

Bei manchen Medikamenten macht es durchaus Sinn. Gibt es dafür aber einen Rabattvertrag, so könnten Sie mit etwas Glück auch nichts für das Medikament zahlen müssen. Somit lohnt es sich, Rat vom Apotheker zu holen.

5. Wie kann ich die Zuzahlungsbefreiung gleich bekommen?

Die Krankenkasse bietet Versicherten die Möglichkeit, den Betrag bis zu Ihrer Belastungsgrenze auch gleich an die Krankenkasse zu bezahlen. Dann bekommen Sie die Befreiung sofort. Diese ist dann bis zum letzten Tag eines Jahres gültig und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

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Fazit

Die Zuzahlungen für Medikamente können das Haushaltsbudget stark belasten. Rechnen Sie deshalb nach, ob Ihnen nicht sogar eine Zuzahlungsbefreiung zusteht und beantragen Sie diese bei der Krankenkasse. Diese kann Ihnen sagen, was sie alles benötigt und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Bedenken Sie aber, dass diese Befreiung nur für ein Jahr gilt und ab Januar des neuen Jahres erneut beantragt werden muss.

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Antioxidantien: Helfer gegen freie Radikale oder nutzlos und gar ungesund? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/antioxidantien-helfer-gegen-freie-radikale-oder-nutzlos-und-gar-ungesund/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/antioxidantien-helfer-gegen-freie-radikale-oder-nutzlos-und-gar-ungesund/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:44:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66343 Die Antioxidantien sorgen für ein vermindertes Krankheitsrisiko, zumindest wenn es um die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln geht. Aber sie können bestimmte Krankheiten auch begünstigen und das ist kein positiver Effekt für den Körper. Die Werbung mit

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Die Antioxidantien sorgen für ein vermindertes Krankheitsrisiko, zumindest wenn es um die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln geht. Aber sie können bestimmte Krankheiten auch begünstigen und das ist kein positiver Effekt für den Körper.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antioxidantien nehmen Sie mit einer gemüse- und obstreichen Ernährung auf und dadurch können sie eine schützende und gesundheitsfördernde Wirkung entfalten.
  • Viele Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel werben mit Aussagen wie schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Arthritis, Arteriosklerose oder Krebserkrankungen, aber dafür gibt es keine wissenschaftlichen Beweise.
  • In isolierter Form können die antioxidativen Stoffe, bei einer zu hohen Dosierung, sogar negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Bei Krebserkankungen ist das vor allen Dingen der Fall.

Die Werbung mit Antioxidantien

Die Antioxidantien sollen die freien Radikale neutralisieren und dadurch für ein vermindertes Krankheitsrisiko sorgen. Allerdings ist die Studienlage in der Hinsicht nicht eindeutig.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat sich mit der Schutzfunktion von Antioxidantien auseinandergesetzt und festgestellt, dass die Datenlage nicht eindeutig ist und somit gibt es keine wissenschaftlichen Belege für die versprochenen Wirkungen. Aktuell sind nur sehr wenige Aussagen zulässig, welchen den Schutz vor freien Radikalen betreffen. Die Aussage „die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“ tritt im Moment nur für Zink, Selen, Vitamin C, E und B2 zu. Der Satz „Olivenöl-Polyphenole tragen dazu bei, die Blutfette vor oxidativem Stress zu schützen“ ist auch erlaubt.

Allerdings ist nicht bewiesen, dass die Antioxidantien in isolierter Form in den Nahrungsergänzungsmitteln vor Krankheiten schützen. Die Hersteller werben damit, dass Krankheiten wie Arteriosklerose, Schlaganfall, Arthritis, Herzinfarkt oder Krebserkrankungen reduziert werden sollen. Sogar der Alterungsprozess soll aufgehalten werden, aber dafür gibt es keine wissenschaftlichen Beweise. Auch in Hinsicht auf den Sport gibt es keine Belege.

Die Unternehmen werben meist mit einem hohen ORAC-Wert, um die antioxidative Wirkung des Produkts zu untermauern. Aber es handelt sich um Laborwerte und diese lassen sich nicht auf einen Menschen übertragen. Bei ORAC handelt es sich um Oxygen Radical Absorbance Capacity, also um die Fähigkeit die Sauerstoffradikalen abzufangen. Zudem gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass ein hoher ORAC-Wert auch einen gesundheitlich positiven Effekt auf den Körper hat. Die Werbung ist also irreführend und somit verboten!

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Die Verwendung von Antioxidantien

Es gibt einige wissenschaftliche Studien, die darauf hindeuten, dass Antioxidantien auch negative Einflüsse auf den Körper haben.

Neben der gewünschten antioxidativen Wirkungen sollen die Antioxidantien auch eine prooxidative Wirkung haben, also den oxidativen Stress erhöhen, anstatt ihn zu reduzieren. Durch bestimmte Antioxidantien kam es bei einigen Krebsarten zu einer Erhöhung des Risikos und das ist durch Studien belegt. Allerdings hängt die Wirkung der Antioxidantien immer von der aufgenommenen Menge ab. Es spielen aber auch viele andere Faktoren eine wichtige Rolle und dazu gehört der persönliche Stress, Rauchen oder eine Erkrankung. Wichtig ist auch, ob Sie die Antioxidantien allein, mit anderen Vitaminen oder als Pflanzenstoff einnehmen. Im Moment laufen viele Diskussionen rund um die Antioxidantien und darunter auch, dass die Einnahme zu Asthma, Allergien oder Übergewicht führt.

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Achten Sie auf die Einnahme von Antioxidantien

Sie können Antioxidantien auf verschiedene Art aufnehmen, aber wichtig ist, dass Sie sich immer an die Tagesdosis des Herstellers halten. Aber auch die nachfolgenden Informationen sind wichtig.

  • Beachten Sie unbedingt die Verzehrempfehlung des Herstellers, damit eine hohe Dosierung vermieden wird. Das ist wichtig, denn im Moment sind die gesundheitsschädlichen Wirkungen nicht eindeutig geklärt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, denn nur mit seiner Absprache sollten Sie antioxidative Nahrungsergänzungsmittel einnehmen. Vor allen Dingen, wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen.
  • Wenn Sie an einer Krebserkrankung leiden, dann sollten Sie darauf ganz besonders großen Wert legen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schließt nämlich nicht aus, dass einige Antioxidantien die Chemo- oder Strahlentherapie beeinträchtigen können. Zudem gibt es Medikamente, die zusammen mit Antioxidantien zu Wechselwirkungen führen. Aus dem Grund raten Fachgesellschaften von der Einnahme von Antioxidantien für Krebsbetroffene ab.
  • Versuchen Sie zuerst mit einer vollwertigen Ernährung die Mangelzustände auszugleichen, wenn vorhanden, bevor Sie zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten greifen.
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Die Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln

In Nahrungsergänzungsmitteln sind viele Nährstoffe enthalten, die für einen positiven Effekt für den Körper sorgen sollen. Dabei sollten die folgenden Höchstmengen am Tag nicht überschritten werden.

  • Vitamin A (nicht für Schwangere) – 0,2 mg
  • Vitamin C – 250mg
  • 30 mg – Vitamin E
  • Selen – 45 Mikrogramm
  • Zink – 6,5 mg
  • Beta-Carotin – 3,5 mg
  • weitere Carotinoide (Astaxanthin, Anthocyane, Zeaxanthin) – keine Mengen vorliegend
  • sekundäre Pflanzenstoffe (Anthocyane, Bioflavonoide, Resveratrol) – keine Mengen vorliegend
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Die Antioxidantien

Schutz vor den sogenannten freien Radikalen bieten Antioxidantien. Die freien Radikale werden vom Körper gebildet und entstehen auch durch schädliche äußere Einflüsse.

Im Körper bilden sich die freien Radikale durch verschiedene Stoffwechselprozesse, aber außerhalb sind Zigarettenrauch, UV-Strahlung der Sonne und Umweltgifte verantwortlich.

Wenn zu viele freie Radikale im Körper vorhanden sind, dann kommt es zu oxidativem Stress und der soll für viele Krankheiten verantwortlich sein. Darunter nicht nur Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Arthritis, Arteriosklerose und Krebserkrankungen, sondern auch die Haut soll schneller altern.

Sie können die Oxidation am besten bei einem angeschnittenen Apfel beobachten, denn dieser färbt sich schon nach kurzer Zeit braun. Vitamin C kann die Oxidation verhindern und das zeigt sich ganz deutlich, wenn Sie den angeschnittenen Apfel mit ein wenig Zitrone beträufeln. Die Farbe des Apfels bleibt erhalten.

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Körper hat ein funktionierendes Schutzsystem

Ein gesunder Körper hat ein gut funktionierendes Schutzsystem und kann die freien Radikale gut in Schach halten.

Allerdings wirken die Antioxidantien nicht allein auf den Körper, sondern arbeiten mit anderen Antioxidantien zusammen, so dass ein antioxidatives Netzwerk entsteht. Bestandteil des Systems sind einzelne Vitamine, wie Vitamin C, E und B2, aber auch die Mineralstoffe Selen und Zink.

Die Antioxidantien lassen sich je nach Herkunft einteilen:

  • im Körper gebildet (Enzyme, Hormone und Stoffwechselprodukte)
  • von außen zugeführt (über die Nahrung durch Obst, Gemüse und Nüsse)

In der Nahrung sind die folgenden Antioxidantien enthalten:

  • Vitamin C und E
  • Selen oder sekundäre Pflanzenstoffe, wie Beta-Carotin, OPC (Resveratrol)
  • Flavonoide (Tee)
  • Lykopin (Tomaten)
  • Anthocyane (Rotkohl, Kirsche, Holunderbeere, Aronia, Maqui, Haskapbeere)
  • Zexanthin (Spinat, Paprika)
  • Chlorophyll (Spinat, Salat, Weizengras, Spirulina)
  • Allicin (Knoblauch)

Auch die roten und gelben Pflanzenfarbstoffe sind in der Diskussion, darunter Betalaine (Betacyane, Betasanthine). Sie sind in

  • Roter Beete
  • Gelber Beete
  • Mangold mit bunten Stilen
  • buntfleischigen Kaktusfrüchten

enthalten. Allerdings sind die ernährungsphysiologischen Effekte und die Bioverfügbarkeit bisher nicht bekannt. Wichtig ist, dass Sie viele pflanzliche Lebensmittel in den Speiseplan einbauen und diese sorgfältig aussuchen.

Obst und Gemüse bietet ein breites Spektrum an wirksamen antioxidativen Stoffen, so dass Sie keine Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen müssen. Die Stoffe befinden sich meist direkt in oder unterhalb der Schale, so dass Experten empfehlen, dass die Schale mitgegessen werden soll.

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In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Antioxidantien

1. Sind Nahrungsergänzungsmittel zur Antioxidantien-Zufuhr notwendig?

In der Regel brauchen Sie keine Nahrungsergänzungsmittel mit Antioxidantien zu sich nehmen, denn mit einer ausgewogenen und gesunden Ernährung nehmen Sie alle wichtigen Nährstoffe auf.

2. Wo kann ich Nahrungsergänzungsmittel mit Antioxidantien kaufen?

Sie können die speziellen Nahrungsergänzungsmittel im Internet kaufen, aber auch in einigen Drogerien gibt es Abteilungen mit diesen Produkten.

3. Bringen die Produkte wirklich was?

Die Wirkung der einzelnen Produkte ist nicht wissenschaftlich bewiesen, so dass Experten raten, dass Sie auf den Kauf verzichten.

4. Welche Alternativen gibt es zu den Nahrungsergänzungsmitteln?

Als Alternative können Sie auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung setzen, denn damit führen Sie alle wichtigen Nährstoffe auf normalem Weg in den Körper.

5. Können Antioxidantien wirklich gegen eine Krebserkrankung helfen?

Dass Antioxidantien gegen Krebserkrankungen helfen können, ist wissenschaftlich nicht bewiesen.

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Fazit

Heute gehören Nahrungsergänzungsmittel in verschiedenen Formen fast schon zum Alltag vieler Menschen, aber eigentlich brauchen Sie die Produkte nicht. Die richtigen und wichtigen Nährstoffe nimmt ein gesunder Mensch über die Nahrung auf, so dass Sie sich lieber gesund und ausgewogenen ernähren sollten, bevor Sie zu Zusatzmittelchen greifen. Zudem sind viele angebliche Wirkungen nicht wissenschaftlich bewiesen.

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Abfälle: Kein Fall für den Abfluss – Medikamente, Hygieneartikel und Co. gehören in den Restmüll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abfaelle-kein-fall-fuer-den-abfluss-medikamente-hygieneartikel-und-co-gehoeren-in-den-restmuell/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abfaelle-kein-fall-fuer-den-abfluss-medikamente-hygieneartikel-und-co-gehoeren-in-den-restmuell/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:40:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62512 Die Toilette ist für viele Menschen eine wahre Müllablage und dabei gehören Abfälle weder in die Toilette noch ins Waschbecken. Der Unrat verstopft nicht nur die Toilette und ihre Rohre, sondern belastet auch die Gewässer.

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Die Toilette ist für viele Menschen eine wahre Müllablage und dabei gehören Abfälle weder in die Toilette noch ins Waschbecken. Der Unrat verstopft nicht nur die Toilette und ihre Rohre, sondern belastet auch die Gewässer. Alte Medikamente sind in der Apotheke abzugeben und nicht über die Toilette zu entsorgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Essensrest, Medikamente und auch Hygienemüll sorgen dafür, dass die Gewässer stark belastet werden.
  • Tampons, Feuchttücher, Kondome und Katzenstreu zählen zu festen Abfällen und diese gehören nicht ins Klo, sondern sind im Restmüll zu entsorgen.
  • Alte, nicht aufgebrauchte Medikamente geben Sie einfach in der Apotheke ab oder schmeißen sie in den Restmüll, aber nicht in die Toilette.

Auf den ersten Blick sieht flüssiger oder feuchter Müll aus als wenn er kein Wässerchen trüben kann, aber er ist einfach nur unappetitlich. Viele Menschen machen sich keine großen Gedanken was mit dem Müll eigentlich passiert, der jeden Tag anfällt. Aus dem Grund landen auch viele Dinge in der Toilette und dazu gehören

und vieles mehr. Allerdings müssen Sie bedenken, dass mittlerweile immer kompliziertere Verfahren notwendig sind, um das Abwasser wieder zu reinigen, damit es am Ende zu sauberem Trinkwasser wird. Im Grunde kann man sagen, dass je verschmutzter das Wasser ist desto mehr müssen Sie bezahlen, denn die aufwendige Wasseraufbereitung ist mittlerweile sehr kostspielig.

Außerdem widerstehen sehr viele Schadstoffe mittlerweile den hochmodernen Reinigungsverfahren und verteilen somit verteilen sie sich in der Umwelt. Die festen Stoffe beginnen mit der Zeit die Kanalisation zu verstopfen und außerdem sind chemische Stoffe sehr gefährlich für die Gesundheit. Ratten werden von den Essensresten angelockt und die große Menge an Abfall beginnt zum Himmel zu stinken.

Sie können aber verhindern, dass Sie durch Ihren Haushalt das Abwasser verschandeln und dazu sind nur ein paar Tipps zu beachten.

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Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Die Toilette ist kein Müllschlucker

Die Klospülung in der Toilette ist nicht für feste Abfälle wie Feuchttücher, Tampons, Kondome oder Katzenstreu geeignet. Diese Dinge gehören in die Restmülltonne.

Achten Sie nicht darauf, dass verstopfen die Rohre und Pumpen, so dass die Abfälle mit einem hohen Aufwand wieder in Schuss gebracht werden müssen. Zudem müssen die Abfälle ohne Wiederaufbereitung aus dem Wasser gesammelt werden. Sie haben die Möglichkeit für die Hygieneartikel einen kleinen Mülleimer ins Bad zu stellen und dort die Artikel zu entsorgen. Am Ende landen sie dann im Restmüll und die Toilette bleibt verschont.

Abwasserverunreinigung durch Medikamentenreste 

Im Waschbecken und in der Toilette haben Arzneimittel nicht zu suchen.

In den Kläranlagen können die Stoffe in den Pillen, Säften und Tropfen nicht ordentlich abgebaut werden, so dass die Inhaltsstoffe in großen Mengen im Wasser bleiben. Die abgelaufenen Medikamente bringen Sie einfach in die Apotheke, denn einige Apotheken nehmen die alten Medikamente problemlos an und entsorgen sie fachgerecht. Auch die Restmülltonne ist zur Entsorgung geeignet.

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Greenwashing: Den Betrug mit der Umwelt erkennen und vermeiden

Umweltbewusstsein wird heutzutage großgeschrieben. Doch es gibt Unternehmen, die die Verbraucher auch hinters Licht führen. Mit dem Greenwashing werden Verbraucher gezielt betrogen. Wir klären, was Greenwashing ist, nennen Beispiele und verraten, wie Sie es erkennen.

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Essensreste nicht ins Klo

Sehr beliebt ist die Entsorgung von Essensresten in der Toilette, obwohl Speisereste, Fette und Öle bekanntermaßen für Verstopfungen sorgen und zudem entstehen üble Gerüche. 

Ratten und Ungeziefer werden von den Essensresten angelockt und es muss ein hoher Aufwand betrieben werden, um das Abwasser zu reinigen. Füllen Sie Frittierfett, Speisereste und Tellerreste im besten Fall in ein Einwegglas und entsorgen Sie das Glas im Restmüll.

Sparsam mit Reinigungs- und Waschmittel umgehen

Bei vielen Putzmitteln reicht in der Regel ein kleiner Spritzer, damit Sie Schmutz ohne Aufwand entfernen können.

Chemische Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Weichspüler und Toilettenbecken- und Spülkastensteine sind für Klärwerk und Gewässer echt ätzend. Die aggressiven Haushaltshelfer zersetzen die Rohre und Dichtungen und belasten gleichzeitig das Abwasser. Saugglocke und Rohrspirale sind für eine umweltschonendere Aktion zur Abflussverstopfung geeignet. Geben Sie die Reste der Schmutzkiller in der Schadstoffsammelstelle ab und die leeren Behälter landen dann entweder in der Tonne oder im gelben Sack.

Das pure Gift für die Umwelt – Haushaltschemikalien

Lacke, Farben, Säuren, Laugen, Lösemittel und Motoröle haben einen immens hohen Schadstoffanteil und dürfen demnach nicht in Abwasser kommen.

Nicht nur das Wasser wird immens belastet, sondern auch die Pflanzen und die Tiere. Bei den kommunalen Recyclinghöfen oder dem Schadstoffmobil geben Sie die Farb- und Lösemittelreste ab, denn dort sind sie an der richtigen Adresse. Das gebrauchte Motoröl geben Sie einfach beim Händler oder einer Altöl-Sammelstelle ab, denn das ist auch noch kostenfrei.

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BMU: Neues Gesetz soll die Entsorgung von Retouren bei Onlinehändlern verbieten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) will Onlinehändlern per Gesetz die Beseitigung von zurückgeschickten Paketen (Retouren) verbieten. Versandhändler wie Amazon werden in die Obhutspflicht genommen und müssen mehr Verantwortung zeigen. Zu viele

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Abfälle nicht ins Klo

1. Dürfen Binden in die Toilette?

Nein, denn Binden gehören zu den Hygieneartikeln, die für eine Verstopfung der Rohre sorgen und nicht in die Toilette gehören.

2. Kann ich die restliche Suppe ins Klo schütten?

Verzichten Sie auf das Schütten ins Klo, denn die Reinigung des Abwassers ist kompliziert und teuer und Sie zahlen einen Teil davon mit. Zudem beginnen Essensreste in den Rohren mit der Zeit zu stinken.

3. Wo kann ich abgelaufene Medikamente entsorgen?

Abgelaufene Medikamente gehören in die Restmülltonne oder Sie fragen bei Ihrer Apotheke nach. Einige Apotheken nehmen sie auch an.

4. Kann ich mein Altöl zur Werkstatt bringen?

Die Werkstatt nimmt in der Regel das Altöl an und verlangt einen kleinen Obolus zur Entsorgung. Kostenfrei gibt es Altöl-Sammelstellen.

5. Wie wird Abwasser zu Trinkwasser?

Die Verfahren damit Abwasser wieder zu Trinkwasser wird sind immens kompliziert. Das Abwasser muss komplett gereinigt werden und erst danach kommt es wieder in den Kreislauf zurück und kann genüsslich getrunken werden.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Verstopfte Rohre, stinkende Toiletten und hohe Rechnungen sind das Ergebnis von Unrat in den Toiletten. Bis vor einigen Jahren fanden sich Hygieneartikel, Öl, Essensreste und jede Menge anderer Müll im Abwasser, aber mittlerweile ist bekannt, dass Müll nicht in die Toilette gehört. Achten Sie bei der Entsorgung von Medikamenten, Hygieneartikel, Putzmitteln und Co. auf eine ordentliche Entsorgung, um die Umwelt und das Abwasser zu entlasten.

Der Beitrag Abfälle: Kein Fall für den Abfluss – Medikamente, Hygieneartikel und Co. gehören in den Restmüll erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Pflegesachleistung oder Pflegegeld: Welche Leistungsart passt zu Ihnen? Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegesachleistung-oder-pflegegeld-welche-leistungsart-passt-zu-ihnen-die-pflegekasse-uebernimmt-viele-leistungen-fuer-pflegebeduerftige/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegesachleistung-oder-pflegegeld-welche-leistungsart-passt-zu-ihnen-die-pflegekasse-uebernimmt-viele-leistungen-fuer-pflegebeduerftige/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56969 Die Leistungen der Pflegeversicherung, sind vielfältig und für den Verbraucher schwer zu durchschauen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Mittlerweile muss nur nur ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben den Antrag

Der Beitrag Pflegesachleistung oder Pflegegeld: Welche Leistungsart passt zu Ihnen? Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Leistungen der Pflegeversicherung, sind vielfältig und für den Verbraucher schwer zu durchschauen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Mittlerweile muss nur nur ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben den Antrag vorrätig und helfen beim Ausfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflege in den eigenen vier Wänden hat immer Vorrang vor einem Heim oder einer anderen stationären Pflegeinrichtung. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.
  • Der Pflegedienst arbeitet ambulant und das Pflegepersonal kommt nach Hause. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
  • Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen aus. Neben der Auszahlung des Pflegegeldes gibt es die Mischoption. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilzahlung und der Rest wird in Sachleistungen abgerechnet.
  • Die verschiedenen Optionen, wie Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung sind kombinierbar.
  • Weitere Leistungen, wie eine Wohnungsanpassung oder Hilfsmittel gibt es zusätzlich.

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung verteilen sich auf die gesetzlichen Pflegekassen, die Beihilfsstellen und die privaten Versicherungsunternehmen. Die privaten Unternehmen arbeiten mit sogenannten Pflegeversicherungsverträgen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen und der gesetzlichen Pflegekassen sind gleich. Die gesetzlichen Pflegekassen erbringen Sach- und Geldleistungen und der ambulante Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen mit der Kasse ab. Die Geldleistung zahlt die Pflegekasse in vereinbarter Höhe auf das Konto des Pflegedienstes.

Bei der privaten Pflegeversicherung finden keine Sachleistungen statt, aber es gibt eine Kostenübernahme.

Die Pflegeversicherung deckt nur den tatsächlichen Bedarf ab. Das bedeutet, wenn ein Hilfsbedürftiger keinen Anspruch auf Leistung hat, aber trotzdem Leistungen in Anspruch nimmt, zahlt er sie selber. Die Pflege- und Krankenkasse zahlen die Kosten in einem solchen Fall nicht.

Anders sieht es bei finanzieller Bedürftigkeit aus. Gerade in der heutigen Zeit gibt es viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Sie haben die Möglichkeit sich an das Sozialamt zu wenden und im besten Fall erhalten sie dort die nötige Hilfe. In dem Fall stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Leistung zur Pflege. Nach Antragstellung und vor dem endgültigen Bewilligungsbescheid, prüft der Träger die Notwendigkeit. Ein Mitarbeiter des Sozialamtes macht dazu einen Hausbesuch oder sendet Ihnen gleichzeitig einen Fragebogen zu.

In einigen Fällen bestimmt der Pflegebedürftige selber, ob und welche Leistungen er in Anspruch nimmt. Wichtig ist, dass die Grundpflege dabei immer gesichert ist. Das bedeutet, auch wenn der Bedürftige eigentlich keine Hilfe will, sie aber braucht, dann bekommt er sie.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Leistungen der Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Menschen mit nachgewiesener Pflegebedürftigkeit, sind voll leistungsberechtigt. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 ist die Einstufung, bei der die wenigste Hilfe gebraucht wird und Pflegegrad 5 ist die höchstmögliche Einstufung. Bei Pflegegrad 5 braucht der Betroffene die meiste Hilfe von Fremden.

Die Pflegebedürftigkeit und auch die Einstufung der Pflegegrade wird über einen Antrag bei der Pflegeversicherung festgestellt. Verändert sich der Bedarf bei der Pflege, dann stellen Sie sofort einen neuen Antrag. Die Angaben müssen alle wahrheitsgemäß sein.

Der Antrag wird bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Bei privaten und gesetzlich Versicherten ist die Krankenkasse auch gleichzeitig die Pflegekasse.

Häusliche Pflege – Die Sachleistungen

Spezielle Pflegeleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung, wenn sie der Pflege Zuhause zustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch einen Pflegedienst oder Verwandten gesichert wird.

Dazu gehören

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • und / oder häusliche Pflegehilfe

Durch einen ambulanten Pflegedienst steht Ihnen das Recht auf besondere Leistungen zu. Der Pflegedienst kommt zu festen Uhrzeiten nach Hause und übernimmt die oben genannten Aufgaben im Rahmen des Vertrages.

Sie haben grundsätzlich nur das Recht auf einen ambulanten Pflegedienst, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben. Sie können den Pflegedienst aber auch mit anerkanntem Pflegegrad 1 beauftragen. Allerdings stehen Ihnen keine Leistungen zu und die Pflegekassen übernehmen die Kosten nicht. Sie sind aus eigener Tasche zu zahlen. Aber die Pflegekasse gibt einen Zuschuss von monatlich 125 Euro und bezeichnet ihn als Entlastungsbetrag. Der Betrag ist an feste Zwecke gebunden. Die Verwendung ist mit Rechnungen und Belegen nachzuweisen.

Die Pflegesachleistungen dürfen nur von speziellem Fachpersonal durchgeführt werden. Außerdem muss ein spezieller Vertrag mit der Pflegekasse vorhanden sein. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Versorgungsvertrag. Den Vertrag schließt die Pflegekasse nicht mit allen Pflegediensten ab und somit ist die Auswahl begrenzt.

Sie erbringen die sogenannten körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie

  • Hilfe beim Waschen
  • Hilfe beim Essen

und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie

  • Spaziergänge
  • Haushaltstätigkeiten
  • Vorlesen

Vertragsleistungen

Im Vertrag sind alle Leistungen genau aufgelistet. Nicht nur die Art der Leistung ist enthalten, sondern auch der Umgang und die Zeit für die zu erbringende Leistung. An die Vorgaben hat sich der Pflegedienst zu halten, denn aufgrund der Angaben findet die Vergütung statt. Die Leistungen werden monatlich bezahlt und dazu rechnet der Pflegedienst immer direkt mit der Kasse ab. Der Pflegebedürftige hat mit der Abrechnung nichts zu tun.

In welcher Höhe die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Bedarf ab. Die Zuschüsse für die Pflegesachleistungen sind seit 2017 gestiegen und liegen monatlich mittlerweile bei:

  • 125 Euro für Pflegegrad 1
  • 689 Euro für Pflegegrad 2
  • 1.298 Euro für Pflegegrad 3
  • 1.612 Euro für Pflegegrad 4
  • 1.995 Euro für Pflegegrad 5
In diesem Artikel erfahren Sie, woran Sie erkennen, dass "Rezeptfrei kaufen" ein Fakeshop ist.
„Rezeptfrei kaufen“ ist ein Fakeshop – rezeptfreikaufen.net

Im Internet tauchen immer wieder neue Webseiten mit Fakeshops auf. Dazu zählt auch die Webseite „Rezeptfrei kaufen“ unter rezeptfreikaufen.net. Wir erklären, woran Sie erkennen, dass es sich dabei um kein seriöses Unternehmen handelt. Das Versprechen

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Häusliche Pflege – Das Pflegegeld

Das Pflegegeld gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die von Verwandten, Freunden oder Nachbarn in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Auf Antrag wird das Pflegegeld von der Pflegekasse gewährt.

Das Pflegegeld wird jeden Monat ausgezahlt. Die Höhe wird durch den Unterstützungsbedarf festgelegt und richtet sich nach den anerkannten Pflegegraden. Der Pflegegrad bestimmt der Medizinische Dienst nach einer genauen Untersuchung. Er stellt fest, inwieweit der Antragssteller wirklich auf Hilfe angewiesen ist und legt den Pflegegrad fest.

  • 316 Euro für Pflegegrad 2
  • 545 Euro für Pflegegrad 3
  • 728 Euro für Pflegegrad 4
  • 901 Euro für Pflegegrad 5

Häusliche Pflege: Die Kombinationsmöglichkeiten

Manche Pflegebedürftige haben keinen Anspruch auf Pflegeleistungen, aber unter bestimmten Umständen auf zusätzliches Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes wird anhand der ausgezahlten Pflegehilfe berechnet. Die genaue Höhe ist immer in Prozentsätzen angegeben. Gerade bei Personen, die nur Pflegegrad 1 haben, kommt es zu Problemen mit Pflegeleistungen. Sie haben eigentlich keinen Anspruch und bleiben meist auf den hohen Kosten sitzen. Das Pflegegeld bietet eine Lösung, denn auch wenn andere Leistungen nicht möglich sind, kann die Pflegekasse Pflegegeld zahlen. Die Bedingungen sind streng.

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 hat einen Anspruch von 1.995 Euro im Monat, aber er braucht davon nur 798 Euro. Also hat er nur 40% vom eigentlichen Geld in Anspruch genommen und somit stehen im 60% vom Pflegegeld zu. Insgesamt hat er einen Anspruch von 901 Euro im Monat. Er hat also einen Restanspruch von 901 Euro und die restlichen 540,60 Euro werden ausgezahlt.

Zusatzleistungen als Unterstützung im Alltag

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad hat einen Anspruch auf 125 Euro von der Pflegekasse. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt.

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit höhere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2016 hatte jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 208 Euro und das ist schon sehr gut. In den kommenden Jahren ist eine weitere Erhöhung geplant und das wird Zeit.

Pflegebedürftige lassen sich mit Hilfe des Entlastungsbetrages, bestimmte Leistungen der häuslichen Pflege, erstatten.

Dazu gehören:

  • Angebote zur Entlastung im Alltag
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Betreuungsangebote
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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen

Neben dem Anspruch auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombi-Leistungen oder Entlastungsbeträge haben anerkannte Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben einen Anspruch auf Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat.

Mit diesem Zuschlag sind die Aufwendungen der Betreuer zu finanzieren. Sie übernehmen nicht nur allgemein organisatorische Aufgaben, sondern Verwalten, Betreuen und kümmern sich um das Gemeinschaftsleben. Sie erledigen fördernde Tätigkeiten und helfen im Haushalt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung muss die Notwendigkeit von teilstationären Leistungen (Tag- oder Nachtpflege) bescheinigen.

Verhinderungspflege: Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaub

Private Pflegepersonen fallen aus verschiedenen Gründen aus, weil Krankheit oder Urlaub auch vor ihnen nicht Halt machen und dann hat der Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2 Anspruch auf Verhinderungspflege.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege, aber nur für die Dauer von bis zu 6 Wochen in einem Jahr und unterstützt mit einem Betrag von 1.612 Euro. Sie haben das Recht auf Leistungen für Kurzzeitpflege, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, dann erhöht sich die Leistung auf Verhinderungspflege. Im besten Fall erhalten Sie bis zu 2.418 Euro, aber es gibt eine Voraussetzung und die besagt, dass die Pflegeperson mindestens 6 Monate die häusliche Pflege übernommen hat. Das bedeutet, egal welche Person Sie betreut, ob Verwandter oder Freund, er muss mindestens sechs Monate aktiv gewesen sein, damit ein Anspruch besteht.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Pflegehilfsmittel – das Zahlen die Kassen

Bei der Pflegekassen wird ein Antrag auf Pflegehilfsmittel gestellt, wenn der anerkannte Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden versorgt wird und dafür einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Pflegeperson nutzt.

Die Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und lindern die Beschwerden, aber ermöglichen auch eine selbstständige Lebensführung. Der Pflegebedürftige kann im eigenen Zuhause bleiben, ohne ärztliche Verordnung.

Bei den Pflegehilfsmitteln gibt es zwei Unterschiede, die Hilfsmittel für den Verbrauch und die technischen Mittel. Für die sogenannten Verbrauchsmittel, zu denen Verbandsmaterial, Windeln, usw., gehören, gibt es im Monat um die 40 Euro. Die technischen Hilfsmittel sind leihweise im Einsatz.

Der Betrag für Verbrauchshilfsmittel ist aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf 60 Euro angehoben und gilt bis einschließlich 31.Dezember 2020.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und deren Zuschüsse

Der Wohnungsbau wird bezuschusst und das ermöglicht die häusliche Pflege, aber es stellt auch eine Erleichterung für eine selbstständige Lebensführung dar.

Die Pflegekasse bietet einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Jahr an, aber der Zuschuss ist abhängig vom Pflegegrad. Es gibt verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Türverbreiterungen
  • Einbau einer Rampe
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Umbau des Badezimmers

Weitere Maßnahmen sind meist bei einer Veränderung der Pflegesituation notwendig und dann erhalten Sie einen neuen Zuschuss, der bei 4.000 Euro zusätzlich liegt.

Wichtig:

Beginnen Sie erst mit dem Umbau, wenn die Pflegekassen den Antrag genehmigt hat, ansonsten tragen Sie die Kosten selber. Hilfe und Informationen finden Sie bei den Wohnberatungsstellen vor Ort und gleichzeitig helfen sie auch bei der Antragsstellung.

Die Unterstützungsmöglichkeiten

Bei den Pflege- und Krankenkassen wird zwischen zwei Unterstützungsmöglichkeiten unterschieden.

  • Tages- oder Nachtpflege

In einer Einrichtung beanspruchen Pflegebedürftige die sogenannte Tages- oder Nachtpflege, auch wenn es nur um eine teilstationäre Pflege geht. Der Anspruch besteht obwohl Pflegegeld gezahlt wird. Der Antrag auf die Leistung ist bei der Pflegekasse zu stellen. Insbesondere Pflegebedürftige, die während der Abwesenheit der eigentlichen Pflegeperson nicht allein bleiben können, haben einen Anspruch. Er wird in folgender Höhe gewährt:

  • 689 Euro Pflegegrad 2
  • 1.298 Euro Pflegegrad 3
  • 1.612 Euro Pflegegrad 4
  • 1.995 Euro Pflegegrad 5

Personen, die mit dem Pflegegrad 1 anerkannt sind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für die Tag- und Nachtpflege haben, zahlen die restlichen Kosten aus eigener Tasche.

  • Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege eignet sich für alle Pflegebedürftigen, die einen anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 haben und für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. Gerade in Krisensituationen kommt die Kurzzeitpflege in Betracht. Zu einer solchen Situation zählt, wenn der Krankenhausaufenthalt einer Pflegekraft zu überbrücken ist oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung stattfinden, aber auch wenn eine neue Pflegeperson nicht nahtlos übernehmen kann.

Für ein Kalenderjahr ist der Anspruch für Kurzzeitpflege auf 8 Wochen begrenzt und die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1.612 Euro. Der Betrag erhöht sich, wenn noch Mittel aus der Verhinderungspflege offen sind. Insgesamt stehen dann bis zu 3.224 Euro zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag eignet sich für die Kurzzeitpflege-Leistungen, wenn eine betroffene Person nur Pflegegrad 1 hat und keine weiteren Leistungen bezieht. Obwohl keine Leistungen vorhanden sind, weil der Pflegegrad nicht ausreicht, ist der Entlastungsbetrag eine große finanzielle Hilfe.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflege zu Hause

1. Was fällt unter die Pflegesachleistungen?

In der häuslichen Pflege fallen unter die Pflegesachleistungen alle pflegerischen Maßnahmen. Die Leistungen reichen von der Körperpflege über die Ernährung und enden erst bei der Bewegung. Fachleute sprechen bei den Pflegesachleistungen von der körperlichen Grundpflege, aber das beinhaltet auch die Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Kochen, Backen, aber auch das Wäsche machen und Einkaufen. Der Gang zum Arzt ist auch eine Art Grundpflege, denn viele Menschen gehen mehrfach in der Woche zum Arzt und schaffen den Weg einfach nicht mehr alleine. Sie brauchen Hilfe und die kommt von einem Angehörigen oder dem Pflegedienst.

2. Wird die Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?

Jede pflegebedürftige Person, die Zuhause lebt, hat einen Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf Pflegegeld. Dafür kommt eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld zum Tragen. Jede Person hat einen festen Anspruch auf Leistungen und diese wird anhand des Pflegegrad festgelegt. Wenn die Leistung nicht komplett verwendet wird, dann findet eine prozentuelle Auszahlung statt und das Restgeld steht dem Betroffenen zur Verfügung. Er kann das Geld für weitere Leistungen ausgeben.

3. Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten der allgemeinen Pflege für eine pflegebedürftige Person und zwar bis zu einem Betrag von 1.612 Euro im Jahr. Der Betrag erhöht sich auf 3.224 Euro, wenn aus der Verhinderungspflege Gelder übrig sind.

4. Was zahlt die Krankenkasse bei Medikamentengabe?

Die Kosten für Medikamente sind in den ersten 28 Tagen des Jahres bis zu 10% selber zu tragen und erst anschließend übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

5. Wer rechnet die Pflegesachleistungen ab?

Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt durch einen anerkannten Pflegedienst oder durch eine anerkannte Einzelperson. Bei dem Pflegedienst muss es sich um einen ambulanten, von der Pflegekasse anerkannten Dienst handeln.

Fazit

Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige. Nicht nur reine Geldleistungen sind möglich, sondern auch Sachleistungen. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige die Möglichkeit bekommt, seinen Lebensabend im eigenen Zuhause zu verbringen. Das hat Vorrang vor einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung. Ein Antrag kann die finanziellen Sorgen vergessen lassen, wenn Pflegegeld oder Entlastungsgeld bewilligt werden. Grundvoraussetzung ist immer ein anerkannter Pflegegrad, der vom Medizinischen Dienst festgestellt wird.

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Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben – was bedeutet das? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verbot-der-geschaeftsmaessigen-sterbehilfe-aufgehoben-was-bedeutet-das/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verbot-der-geschaeftsmaessigen-sterbehilfe-aufgehoben-was-bedeutet-das/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:55:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65812 Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe abgesetzt. Nun stellt sich jedoch für viele Menschen die Frage, wie sie eine Patientenverfügung richtig formulieren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,

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Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe abgesetzt. Nun stellt sich jedoch für viele Menschen die Frage, wie sie eine Patientenverfügung richtig formulieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieses Gesetz bezieht sich auf die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe. Es gibt auch noch die passive Sterbehilfe und die aktive Sterbehilfe, für die andere Gesetze gelten.
  • In der Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Maßnahmen Sie in einer bestimmten Lage wünschen oder nicht.
  • Wird eine lebenserhaltende Maßnahme abgebrochen, so gilt das als erlaubte Sterbehilfe, sofern der Betroffene das auch wünscht.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jeder Mensch das Recht hat, über den Zeitpunkt seines Ablebens zu entscheiden.

Hier geht es um das Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Aus diesem Recht geht auch hervor, dass man einen Dritten um Hilfe bitten darf. Aus diesem Grund konnte sich das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nicht halten. Demzufolge hat das Recht verboten, eine assistierte Selbsttötung zu wählen. Zumal es für einige Menschen die einzige Lösung ist. Sie müssen um Hilfe bei der Selbsttötung bitten. Aus diesem Grund wurde das Gesetz im Februar 2020 außer Kraft gesetzt.

Somit ist es nun Ärzten und Vereinen erlaubt, einem Patienten bei der Selbsttötung Hilfestellung zu geben. Zum Beispiel können Sie hierfür Medikamenten zur Verfügung stellen. Jedoch muss der Patient die Selbsttötung aus eigenem Willen durchführen.

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Ist das der Freibrief für Sterbehilfe?

Hierzu kann man keine Aussage treffen.

Die außer Kraftsetzung des Gerichtes bezieht sich nur auf die Hilfe zur Selbsttötung durch geschäftsmäßige Förderung.

Es gibt verschiedene Arten der Sterbehilfe:

  • Beihilfe zur Selbsttötung bzw. zum Suizid

In diesem Fall stellt eine dritte Person alle nötigen Mittel zur Selbsttötung bereit. Jedoch muss der Betroffene die Medikamente selber und aus freiem Willen nehmen. Somit darf der Helfer sich an der letzten Handlung nicht beteiligen.

Laut Bundesverfassungsgericht ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht mehr strafbar, selbst dann nicht, wenn es sich um eine geschäftsmäßige Tätigkeit handelt.

  • Passive Sterbehilfe

Wird eine lebenserhaltende Maßnahme beendet oder gar nicht erst angefangen, handelt es sich um eine passive Sterbehilfe. Man sagt hier auch Behandlungsabbruch oder den Patienten sterben lassen. Hierzu zählt unter anderem der Verzicht auf Beatmung oder eine künstliche Ernährung.

Diese Art der Sterbehilfe ist nicht strafbar. Somit ist sie erlaubt, aber nur, wenn es der Wille des Patienten war. Dies kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden.

  • Indirekte Sterbehilfe

Hierbei geht es um die Palliativversorgung mit zum Beispiel starken Schmerzmitteln wie Morphine. Diese Medikamente können theoretisch ein Leben verkürzen. Generell ist der Sinn natürlich, das Leid des Patienten zu lindern und somit seinen Zustand etwas zu stabilisieren. Somit wird bei der indirekten Sterbehilfe eine Verkürzung des Lebens in Kauf genommen, dafür ist der Patient aber schmerzfrei. Somit spricht man hier auch von einer Therapie am Lebensende.

Diese Form ist erlaubt und auch das können Sie in einer Patientenverfügung festlegen.

  • Aktive Sterbehilfe

Hier agiert eine dritte Person, um einen anderen Menschen zu töten. Das bedeutet, er gibt ihm auf Verlangen ein Medikament, das innerhalb kurzer Zeit tödlich ist.

Laut § 216 StGB ist die aktive Sterbehilfe immer noch strafbar.

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Die Sterbehilfe in der Patientenverfügung

Sie legen in der Patientenverfügung fest, welche Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder auch nicht.

Sie können deshalb in der Patientenverfügung genau festlegen, in welcher Situation Sie welche Maßnahme wünschen oder ablehnen.

Ferner können Sie auch entscheiden, was in einem palliativmedizinischen Fall mit Ihnen passieren soll. So kann das auch die indirekte Sterbehilfe betreffen. Sie können verfassen, welche Behandlung Sie wünschen, auch wenn diese Ihre Lebenszeit verkürzt.

Jedoch können Sie hier ganz klare Regelungen festlegen und eine Einwilligung oder auch den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnehmen geben.

Natürlich können Sie auch schreiben, dass Sie einen Behandlungsabbruch wünschen. Somit kann eine begonnene Behandlung auch wieder abgebrochen werden. Dies wäre dann die passive Sterbehilfe.

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Wichtig

Sofern sich herausstellt, dass die begonnene Behandlung keinen Erfolg hat, darf sie auch wieder abgebrochen werden. Dies wäre keine aktive Sterbehilfe, sondern eine Unterlassung der Fortführung. Diese ist nicht strafbar (Entscheidung des BGH, 18.8.2010 – 2 StR 454/09).

Eine eingehende Beratung zur Patientenverfügung geben wir Ihnen in einem anderen Artikel. Ebenso finden Sie Texte zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Zudem bieten wir Ihnen zwei Ratgeber mit wichtigen Informationen zur Patientenverfügung, Vollmacht sowie Betreuungsverfügung.

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Betreuungsverfügung und Vollmacht

Suchen Sie sich eine Vertrauensperson, die Ihren Willen akzeptiert und nennen Sie diese in der Patientenverfügung.

Leider sind der Ehepartner oder die Kinder nicht berechtigt, ohne Patientenverfügung solche Entscheidungen zu treffen. Dazu brauchen sie eine Vollmacht von Ihnen. Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu machen, denn ohne  würde erst ein Betreuungsgericht einen Betreuer stellen müssen. Das dauert und in dieser Zeit kann nicht nach Ihrem Willen gehandelt werden.

Sofern Sie einmal eine Betreuung brauchen, können Sie bereits jetzt in einer Betreuungsverfügung festhalten, wer das sein soll. Ebenso können Sie darin notieren, wenn Sie nicht als Betreuer möchten. In diesem Fall muss das Betreuungsgericht Ihrem Wunsch nachkommen, außer es sprechen dringende Gründe dagegen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben – Was das bedeutet – Wichtig!

1. Darf ich selbst entscheiden wann ich sterben möchte?

Es ist sogar Ihr Recht. Sofern Sie aber Hilfe dafür benötigen, darf Ihnen der Helfer nur die nötigen Medikamente zur Verfügung stellen. Nehmen müssen Sie diese alleine und natürlich aus freiem Willen.

2. Weshalb wurde das Gesetz verabschiedet?

Weil es das Recht eines jeden Menschen ist, selbst zu entscheiden wann er sterben möchte. Manche Menschen können dies ohne Beihilfe aber nicht durchführen.

3. Darf mein Partner auch ohne Patientenverfügung entscheiden, dass die Geräte abgeschaltet werden?

Sofern Sie keine Patientenverfügung haben oder dies nicht aufgeschrieben haben, darf Ihr Partner diese Entscheidung nicht treffen.

4. Was passiert, wenn ich die Medikamente zur Selbsttötung nicht selbst einnehmen kann?

In diesem Fall wird Ihr Vorhaben scheitern. Verabreicht Ihnen eine andere Person diese Medikamente so wäre das aktive Sterbehilfe und das ist strafbar.

5. Kann ich mich während der Sterbehilfe umentscheiden?

Sie haben jederzeit das Recht, die Sache abzusagen und die Medikamente nicht zu nehmen. Lediglich wenn Sie eine Patientenverfügung haben und nicht mehr selbst entscheiden können, haben Sie keine Wahl. Sofern Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, werden die Maßnahmen beendet, wenn dieser Wunsch aus der Patientenverfügung hervorgeht.

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Fazit

Die Sterbehilfe ist ein heikles Thema und doch sehr wichtig. Es spaltet die Gemüter, dass das Gesetz verabschiedet wurde und doch ist es für manche Menschen, die Hilfe suchen, ein Segen. Jeder hat selbst das Recht, über sein Leben und seinen Tod zu entscheiden.

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Schadstoffe im Haushalt: Schon kleine Mengen können gefährlich sein https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schadstoffe-im-haushalt-schon-kleine-mengen-koennen-gefaehrlich-sein/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schadstoffe-im-haushalt-schon-kleine-mengen-koennen-gefaehrlich-sein/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:14:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64223 Der Haushalt ist ein Sammelsurium von Schadstoffen und dabei sind es meist nur geringe Mengen, aber diese haben eine große Wirkung. Wichtig ist, dass die Produkte mit den gefährlichen Schadstoffen richtig entsorgt werden, damit es

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Der Haushalt ist ein Sammelsurium von Schadstoffen und dabei sind es meist nur geringe Mengen, aber diese haben eine große Wirkung. Wichtig ist, dass die Produkte mit den gefährlichen Schadstoffen richtig entsorgt werden, damit es nicht zu einem unnötigen Risiko für die eigene Gesundheit kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sondermüll gehört nicht in den Hausmüll und muss separat entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Renovierungsabfälle, Leuchtstoffröhren, Batterien und Altöl.
  • Die giftigen Abfälle können beim Schadstoffmobil oder einem Recyclinghof abgegeben werden. Im Abfallkalender oder auf der Webseite des Entsorgers finden Sie die Öffnungszeiten und alle anderen notwendigen Informationen.
  • Es gibt einige Händler, welche die Schadstoffe annehmen, wenn sie damit handeln. Sie können Altöl abgeben, wenn Sie neues Altöl kaufen.
  • Flüssige Abfälle sollten Sie auf keinen Fall mischen und immer im Originalbehälter aufbewahren.

Gefährliche Schadstoffe schlummern in zahlreichen Haushaltsprodukten, obwohl die Mengen in der Regel recht gering sind, kann die Wirkung auf die Umwelt erheblich sein. Altöl, giftige Chemikalien und Schwermetalle gelangen in die Umwelt, wenn sie über den Hausmüll entsorgt werden und können Tiere und Pflanzen schädigen.

In der Regel erkennen Sie die schädlichen Inhaltstoffe an den besonderen Warnhinweisen auf der Verpackung der Produkte. Es könnten sich diese Symbole dort befinden:

  • Toter Baum oder Fisch steht für umweltgefährliche Stoffe
  • Totenkopf steht für Gift
  • durchsichtige Mülltonne steht für Gift

Diese Produkte sind nicht im Restmüll zu entsorgen, sondern müssen zu den Sondermüllannahmestellen gebracht werden. Auch der Handel kann eine Anlaufstelle sein.

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Retouren entsorgt: 2018 wurden rund 20 Millionen zurückgeschickte Artikel vernichtet

Was passiert eigentlich mit der Ware, die Kunden an Onlinehändler zurücksenden? Werden diese repariert, aufgearbeitet und neu verpackt wieder in Umlauf gebracht? Die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg hat sich dem Thema angenommen. Retouren sind wohl nach

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Akkus und Altbatterien

Akkus und Altbatterien sollen nicht achtlos in der Mülltonne landen und aus dem Grund haben die Kommunen den Handel zur kostenfreien Rücknahme verpflichtet.

„Nach Gebrauch zurück“ – das ist die oberste Nutzerpflicht für Akkus, Knopfzellen, Autobatterien und Co..

Die richtige Entsorgung:

  • Akkus und leere Batterien sollten Sie immer zum Handel zurückbringen, wobei die Kommunen auch freiwillige Sammelstellen eingerichtet haben. Aber die schadstoffhaltigen Energiespender gehören auf keinen Fall in den Hausmüll.
  • Akkus, Knopfzellen und Co., egal von welcher Marke, lassen sich kostenfrei zurückgeben. Allerdings muss der Händler nur die Marke zurücknehmen, welche er in seinem Sortiment hat.
  • Die Rückgabe von Starterbatterien aus dem Fahrzeug können ebenfalls kostenfrei zurückgegeben werden. Der Händler muss 7,50 Euro Pfand verlangen, wenn Sie eine neue Batterie kaufen und die alte nicht abgeben. Erst, wenn Sie die alte zurückbringen, erhalten Sie den Pfand zurück.
  • Geräte mit fest eingebauten Akkus oder Batterien zählen zum Elektroschrott und können bei den Sammelstellen der Kommune ohne Zahlung zurückgegeben werden.
  • Der Fachhandel nimmt verbrauchte Akkus von Pedelecs und Akkuwerkzeug kostenfrei zurück. Kleben Sie die Kontaktstellen des Akkus ab, damit bei einer weiteren Behandlung kein Schaden entsteht.
  • Große Mengen an Blei, Cadmium und Quecksilber sind in einigen Batterien und Akkus enthalten, so dass ein sehr schadstoffhaltiges Innenleben vorhanden ist. Die Nickel-Cadmium-Akkus sind wahre Schwermetall-Bomben. Auf dem Mantel der Akkus sind die entsprechenden Abkürzungen vorhanden, Blei (PB), Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg). Schonen Sie die Umwelt, indem Sie diese Produkte im Regal lassen und auf eine andere Alternative zurückgreifen. Bringen Sie die Batterien und Akkus unbedingt zum Handel zurück.
  • Batterien mit der Kennzeichnung 0% HG oder 0% Cd sind nicht schadstofffrei. Es können trotzdem wasser-, ätzende- und umweltgefährliche Stoffe vorhanden sein. Schwefelsäure, Mangandioxid und Kalilauge sind möglich.
2019-12-09 Ethanol Kamin Symbolbild
test.de warnt vor Bio-Ethanol-Kaminen: Risiken des Deko-Feuers als Kamin-Ersatz

Deko-Kamine schaffen eine heimelige und romantische Atmosphäre, aber die Technik ist nicht immer zuverlässig. Die Sicherheitsanforderungen sind noch immer nicht klar definiert, und der Käufer sollte sich gut informieren und nur mit Vorsicht das heimische

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Die altem Medikamente

In den Gewässern, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, tauchen immer mehr Rückstände von alten Medikamenten auf.

Das Wasser wird zwar durch die Kläranlagen gut gereinigt, aber sie sind halt keine Alleskönner. Aus dem Grund sollten Sie unbedingt sparsam mit Medikamenten umgehen, denn das ist nicht nur gut für Ihr Budget, sondern auch für die Gewässer. Ihr Konto profitiert aber auch nach der Entsorgung, denn bei einer falschen Entsorgung kommen am Ende mehr Kosten durch kostspielige Aufbereitungsanlagen auf Sie zu. Grund- und Flusswasser muss ordentlich gereinigt werden, damit es zum Trinkwasser werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass viele Schadstoffe aus den Arzneimitteln dem Reinigungsverfahren widerstehen.

Die richtige Entsorgung:

  • Sie haben kein Problem mit der Medikamenten-Entsorgung, wenn Sie kleine Mengen kaufen.
  • Es gibt Entsorgungsgebiete, die an eine Müllverbrennungsanlage angeschlossen sind, so dass abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente in die Restmülltonne dürfen. Auch für angebrochene Glasfläschchen gilt das. Bei der Verbrennung verlieren die Medikamentenwirkstoffe die ökologische Schädlichkeit. Medikamente sollten niemals über das Spülbecken oder die Toilette entsorgt werden. Damit Sie eine ordentliche Entsorgung ermöglichen, sollten Sie das Medikament in Zeitungspapier einwickeln und erst dann in die Tonne geben.
  • Sie können die alten Medikamente aber auch in der Apotheke abgeben, somit gehen Sie auch Nummer sicher und viele Apotheken bieten den Service kostenfrei an.
  • Die alten Medikamente können über die Sondermüllsammlung entsorgt werden, wenn das Entsorgungsgebiet an eine mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage angeschlossen ist. Auch die Abgabe bei der Apotheke ist denkbar. Die leeren Fläschchen sollten in den Restmüll, die leeren Blister-Verpackungen in den gelben Sack und leere Pappschachteln ins Altpapier.
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Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Das Thema Altöl

Altöl gehört weder in die Kanalisation noch in den Hausmüll, denn grundsätzlich gilt, dass laut Altölverordnung der Händler das Altöl zurücknehmen muss, wenn er das auch verkauft.

Im Haushaltsmüll haben auch die ölhaltigen Abfälle oder Ölfilter nichts zu suchen. Sie müssen vom Handel angenommen werden. Zudem bieten viele Kommunen heutzutage eine Annahme über die Schadstoffsammelstelle an, aber dann müssen Sie mit einer kleinen Gebühr rechnen.

Die richtige Entsorgung:

  • Sie machen den Ölwechsel bei Ihrem Fahrzeug selber, dann müssen Sie darauf achten, dass weder Boden noch Wasser mit dem Öl verschmutzt werden. Schon ein Liter Öl macht Millionen Liter Wasser ungenießbar!
  • Zur Sicherheit bewahren Sie die Kaufquittung auf und wenn nicht erkennbar, dann lassen Sie sich den Kauf bestätigen. Dadurch versichern Sie sich, dass der Händler das Altöl auch ohne Neukauf zurücknehmen muss. Mit der Quittung in der Hand sind Sie sicher.
  • Das Altöl sollte nicht mit Hydraulik- oder Maschinenöl vermischt werden, denn dann kann es zur Annahmeverweigerung kommen.
  • Im Bereich der Kettensägen oder Schalungsöle im Baubereich gibt es mittlerweile biologisch schnell abbaubare Alternativen. Sie bestehen zum Teil aus Pflanzenölen und sind an dem „Blauen Engel“ zu erkennen.
  • Wenden Sie sich an das örtliche Umweltamt oder das Ordnungsamt, wenn Sie Probleme mit der Altölrückgabe haben.
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Giftiger Modeschmuck: Das müssen sie über billige Klunker wissen

Modeschmuck ist zunächst schön anzusehen und wird in Sachen Optik oft mit echtem Schmuck verglichen. Der Laie sieht den Unterschied zunächst nicht. Doch viele Klunker enthalten Schadstoffe, die am Körper nichts verloren haben. Es besteht

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Elektro(-nik)-Altgeräte

Im Hausmüll dürfen Toaster, Bügeleisen, Laptops, Scanner und Drucker seit März 2006 nicht mehr entsorgt werden.

In den Produkten befinden sich viele wertvolle Rohstoffe, aber auch gefährliche Umweltgifte, die in der Müllverbrennung landen. Aus dem Grund müssen Handy, Kaffeemaschine und Co. am besten bei den kommunalen Sammelstellen oder dem Handel abgegeben werden. Seit Juli 2016 müssen Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern alle Geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenlos annehmen. Es muss auch kein Neukauf gemacht werden.

Das gleiche Prinzip gilt auch für den Onlinehandel, so dass die Händler idealerweise auf der Homepage entsprechende Informationen hinterlassen.

Handy, Computer und Co. sind Spezialfälle

Viele dankbare Abnehmer lassen sich für ausrangierte, aber noch funktionsfähige Computer finden, denn einige Defekte lassen sich ohne großen Aufwand beheben.

Auch die gebrauchten Handys sind in der Regel noch funktionsfähig und besonders wertstoffhaltig. Für die Umwelt sollten Sie sich im Freundes- und Familienkreis umschauen und vielleicht das Handy als Spende abgeben. Die größeren Anbieter haben Mobilfunkshops, in denen die Handys abgegeben werden können. Die funktionsfähigen Geräte landen in ärmeren Ländern als Second-Hand-Ware und die defekten Geräte kommen zum recyceln. Dadurch lassen sich die Inhaltsstoffe weiter benutzen.

Coffee to go Becher Symbolbild
Stiftung Warentest: Bambusbecher setzen Schadstoffe frei

Die Stiftung Warentest hat unlängst die Coffee to go Bambusbecher getestet. Dabei ist herausgekommen, dass die beliebten Kaffeebecher jede Menge Schadstoffe freisetzen, wenn sie benutzt werden. Teilweise wurden die Becher auch falsch deklariert und hätten

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Die richtige Entsorgung

  • Ein ausgemusterter PC lässt sich über Kleinanzeigen mit Sicherheit noch verkaufen und Sie können ein paar Euros machen. Über eine PC-Spende freuen sich nicht nur die Schulen, sondern auch gemeinnützige Organisationen und Bastler. Sie schlachten die Computer aus und verwenden die funktionierenden Teile.
  • Sie sollten zudem prüfen, ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist. Ein kleiner Defekt lässt sich schnell und für kleines Geld schnell beheben. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern schont auch den Geldbeutel.
  • Mittlerweile gibt es in einigen Kommunen sogenannte Recyclingwerkstätten, in denen die PCs wieder flott gemacht werden oder die Teile werden ausgebaut. Es gibt sogar Computerhersteller, die den alten PC zurücknehmen und das kostenfrei.
  • Beim Kauf eines neuen Monitors, Rechners und Co. achten Sie auf das Umweltlabel (Blauer Engel, TCO-Zeichen), denn es handelt sich um etablierte Öko-Labels. Die ausgezeichnete Produkte stehen für Strom sparen, besseres recyceln und weniger giftige Stoffe. Zudem unterscheiden sich diese Produkte in Sachen Leistungsfähigkeit nicht von den anderen Geräten.
  • Beim Kauf eines Produkts mit dem Blauen Engel ist eine Rücknahme- und Recyclinggarantie vorhanden.
  • Bei der PC-Arbeit lässt sich durchaus Abfall sparen, denn Refill ist heute die Devise. Mittlerweile gibt es im Bereich Tonerkartuschen und Farbpatronen Refill-Programme. Zudem bietet sich Recyclingpapier zum Bedrucken an, so dass die Ressourcen geschützt werden. Sie brauchen rein weißes Papier, dann setzen Sie auf 100% weißes Recyclingpapier. Einen Unterschied werden Sie kaum erkennen.
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Schweizer Test zeigt: Kokosmilch enthält oft Chlorat – 6 von 10 Produkten mangelhaft

Die Schweizer haben sich die Kokosmilch vorgenommen und getestet, wie gesund die beliebte Zutat für die Speisenzubereitung ist. Neben ungünstigen Fetten fanden die Tester auch Schadstoffe in der originellen Milch, die sich kulinarisch kaum ersetzen

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Energiespar- und Leuchtstofflampen

In der Mülltonne haben Energiespar- und Leuchtstofflampen nichts zu suchen, denn sie gehören entweder zu den kommunalen Sammelstellen oder in den Handel zurück.

In vielen Elektrofachmärkten und im Baumarkt wird die Rücknahme als kostenloser Service angeboten. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die einzelnen Bestandteile der Lampen (Glas, Metall, Leuchtstoff) einzeln recycelt werden können.

Die Entladungslampen enthalten aus Gründen der Funktion Quecksilber und das ist bekanntermaßen gesundheitsschädlich. In den Kompaktleuchtstofflampen sind beispielsweise bis zu 5m enthalten und in Leuchtstofflampen bis zu 10mg. Das giftige Schwermetall Quecksilber kann nur in speziellen Entsorgungsanlagen abgetrennt werden, so dass es nicht unkontrolliert in der Umwelt landet. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass die Lampen unversehrt gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.

Die Abfälle nach der Renovierung

Im Abwasser haben Farben, Lacke, angerührter Tapetenkleister und Pinselreiniger nichts zu suchen.

In den Produkten sind gefährliche Chemikalien enthalten und die können die Gewässer gefährden und Abflussrohre verstopfen.

Die richtige Entsorgung:

  • Es gibt spezielle städtische Sondermüll-Sammelstellen können Farb- und Lackreste, sowie Reiniger und Verdünner entsorgt werden. In machen Kommunen gibt es sogenannte Umweltmobile und die sind für eine kostenlose Entsorgung geeignet. Die Termine erhalten Sie bei den Entsorgungsstellen oder der Abfallberatung.
  • Eingetrocknete Wandfarbe, Tapetenkleister und Tapetenreste sind über den Hausmüll zu entsorgen.
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haushalt.life: Vorsicht Fakeshop – Ihre Erfahrungen

Sie suchen eine neue Waschmaschine, einen Staubsauger oder Trockner? Dann könnten Sie bei der Suche im Internet auf den Onlineshop haushalt.life kommen. Die Produkte sind stark im Preis reduziert. Doch wie sicher ist der Einkauf

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Tipps rund um das Renovieren

Denken Sie bei einer Wohnungsrenovierung nicht nur an das eigene Wohlbefinden, sondern auch an die Umwelt. Viele Stoffe sind für den Mensch und die Natur ein unsichtbares Risiko und sie befinden sich in schädlichen Lösungsmittel, Farben, Lacken und auch in Schautapeten. Sie lösen Allergien aus und auch in Lasuren sind gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Verwenden Sie im Idealfall immer umweltverträgliche, schadstoffarme und langlebige Produkte.

  • Verwenden Sie Raufasertapeten aus mind. 80% Recyclingmaterial, denn damit schonen Sie die Umwelt und den Geldbeutel.
  • Kleister aus Methyzellulose ist nicht nur sehr preiswert, sondern auch ohne problematische Zusatzstoffe.
  • Die alten Tapeten mit Kleberreste gehören in die Restmülltone und nicht ins Altpapier.
  • Die schadstoffarmen Produkte sind mit dem Blauen Umweltengel ausgestattet. Zudem gibt es Lacke und Lasuren aus Wasserbasis. Sie sind umweltverträglicher und gesundheitsverträglicher als die normalen. Zudem sparen Sie sich den Pinselreinger.
  • Dispersionsfarben, feste Farben und Kalk-Kasein-Farben nehmen die Feuchtigkeit auf und geben sie auch wieder ab, so dass ein besseres Raumklima entsteht. Das ist bei scheuerfesten Latexfarben nicht der Fall.
  • Tragen Sie beim Abschleifen von alten Farben unbedingt eine Staubschutzmaske, denn der anfallende Staub ist schädlich für die Gesundheit. Vergessen Sie nicht beim Streichen ausreichend zu Lüften.
  • Wenn Sie Allergiker sind, dann achten Sie in Lacken und Lasuren unbedingt auf Konservierungsstoffe wie Terpene.
  • Entsorgen Sie Farb- und Lackreste, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Verdünner und Reiniger über die Sondermüllsammelstellen. In den Hausmüll gehören die angetrockneten Dispersionsfarben.
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Die speziellen Reinigungsmittel

Die Spezialreinigungsmittel müssen als Sondermüll entsorgt werden, denn es sind gesundheits- und umweltschädliche Inhaltsstoffe enthalten.

Dazu gehören:

  • Abfluss- und Rohrreiniger
  • Backofenreiniger
  • Entfärber
  • Fleckenentferner
  • Grillreiniger
  • Metallputzmittel
  • Sanitätrreiniger
  • Terpentin
  • Waschbenzin

Sind die Verpackungen vollständig leer, dann können sie über den gelben Sack entsorgt werden. Es gibt umweltfreundliche Alternativen zu diesen „harten“ Reinigern, denn anstatt eines Abflussreinigers reicht meist auch eine Saugglocke oder eine Spirale. Viele Spezialreiniger sind unnötig, wenn Sie einen Allzweckreiniger verwenden.

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perfekt-haushalt.com: Können Sie diesem Onlineshop vertrauen oder ist das Fake?

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Chemikalien für den Garten

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel gehören zu den bekannten Gartenchemikalien, aber sie sind nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern auch für den Menschen.

Sie dürfen weder in den Hausmüll noch ins Abwasser kommen, so dass nur eine Entsorgung als Sondermüll möglich ist. Mittel auf biologischer Basis stellen eine umweltfreundliche Alternative dar.

Das Auto – Verbrauchs- und Pflegemittel

Viele Substanzen, die gut für das Auto sind, enthalten gesundheits- und umweltschädliche Stoffe und tragen ein Schadstoffzeichen.

Dazu gehören:

  • Schmierfette
  • Rostschutzmittel
  • Unterbodenschutz
  • Frostschutzmittel

Aus dem Grund gehören die Tuben, Flaschen und Dosen mit Resten in den Sondermüll und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

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Der Umgang mit gefährlichen Abfällen

Es gibt zahlreiche gefährliche Abfälle und somit sollten Sie mit diesen Sachen sehr vorsichtig umgehen.

  • Sie haben beim Aufräumen Chemikalienreste gefunden, dann geben Sie diese in den Sondermüll. In vielen älteren Produkten sind gefährliche Schadstoffe enthalten, wobei die Anwendung heute verboten ist.
  • Idealerweise bewahren Sie Produkte mit Warnhinweisen und Gefahrensymbolen immer in der Originalverpackung auf. Zudem sollten sie in einem geschlossenen Schrank untergebracht sein.
  • Chemikalienreste sollten Sie auf keinen Fall zusammenschütten, denn es kann zu einer gefährlichen Reaktion kommen. Zudem ist es wichtig zu wissen, welcher Stoff in der Verpackung enthalten ist.
  • Gesammelte Sonderabfälle bringen Sie in einer Kunststoffbox oder einen Karton übersichtlich zur Annahmestelle. Beim Transport in einem Müllsack oder einer Plastiktüte besteht die Gefahr, dass etwas kaputt geht.
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Umweltbewusstsein wird heutzutage großgeschrieben. Doch es gibt Unternehmen, die die Verbraucher auch hinters Licht führen. Mit dem Greenwashing werden Verbraucher gezielt betrogen. Wir klären, was Greenwashing ist, nennen Beispiele und verraten, wie Sie es erkennen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schadstoffe im Haushalt

1. In welchen Müll gehören Lackdosen mit Resten?

Sind in den Lackdosen noch Reste enthalten, dann gilt das zum Sondermüll und muss entsprechend entsorgt werden.

2. Wo finde ich die kommunalen Sammelstellen?

Im Abfallkalender stehen die Adressen der kommunalen Sammelstellen, aber Sie können auch bei der Stadt nachfragen.

3. Muss ich für die Abgabe beim Wertstoffhof Geld bezahlen?

Es kommt drauf an, was Sie abgeben wollen. Normaler Sperrmüll ist kostenpflichtig, aber Elektrogeräte nicht. Bei Lacken und Farben kommt es auf den Wertstoffhof an und bei Altöl müssen Sie eine Gebühr zahlen.

4. Wie lange haben die Wertstoffhöfe auf?

In der Regel öffnen die Wertstoffhöfe täglich ihre Pforten und auch samstags haben sie teilweise geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite des Anbieters.

5. Wie entsorge ich meine alten Lampen richtig?

Idealerweise geben Sie die alten Lampen an den Recyclinghöfen der Stadt ab. Sie sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Im Haushalt finden sich unzählige Schadstoffe und dabei sind viele nur in kleinen Mengen vorhanden, aber sie können einen großen Schaden anrichten. Es gibt viele Produkte, die Sie unbedingt als Sondermüll behandeln müssen. Zudem sind giftige Abfälle beim Entsorger abzugeben, aber es gibt auch Dinge, die Sie in die Restmülltonne werfen können. Achten Sie darauf, ob sich Gefahrenkennzeichnungen auf den Verpackungen befinden und sorgen Sie immer für eine fachgerechte Entsorgung.

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Hilfsmittel im Heim: Wer was zahlt – Pflegeheim und Krankenkasse sind individuell zuständig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-im-heim-wer-was-zahlt-pflegeheim-und-krankenkasse-sind-individuell-zustaendig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-im-heim-wer-was-zahlt-pflegeheim-und-krankenkasse-sind-individuell-zustaendig/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:00:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60117 Pflegebedürftige Menschen brauchen in vielerlei Hinsicht Unterstützung und das beginnt bei der Schnabeltasse führt über die Gehhilfe bis hin zum Rollstuhl. Aber welche Hilfsmittel stellt das Pflegeheim und wann kommt die Krankenkasse ins Spiel? In

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Pflegebedürftige Menschen brauchen in vielerlei Hinsicht Unterstützung und das beginnt bei der Schnabeltasse führt über die Gehhilfe bis hin zum Rollstuhl. Aber welche Hilfsmittel stellt das Pflegeheim und wann kommt die Krankenkasse ins Spiel?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewisse Hilfsmittel muss das Pflegeheim zur Verfügung stellen. Diese gehören zur Grundversorgung und stehen daher kostenfrei bereit.
  • In die Zuständigkeit der Krankenkasse fallen aber auch alle individuellen, medizinisch notwendigen Hilfsmittel.
  • Der Weg über das Sozialgericht bleibt Ihnen nicht erspart, wenn das beantragte Hilfsmittel abgelehnt wird.

In den Pflegeheimen werden die pflegebedürftigen Menschen gut versorgt. Dafür aber sind spezielle Hilfsmittel notwendig, die als Pflegehilfsmittel bezeichnet werden. Dazu gehören

  • Duschstühle
  • Schnabeltassen
  • Rollstühle
  • Gehilfen
  • Matratzenauflagen

und die Liste ist deutlich länger, denn diese Hilfsmittel erleichtern den älteren und bewegungseingeschränkten Menschen das Leben. Hier lesen Sie, welche Hilfsmittel das Pflegeheim bereitstellen muss und auch, für welche Mittel die Krankenkasse aufkommt.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Hilfsmittel im Pflegeheim

Das Gesetz legt fest, dass die Pflegeheime einige Hilfsmittel bereitstellen müssen. Die Hilfsmittel sind in den Heimen vorhanden und lassen sich von mehreren Personen nutzen.

Es handelt sich um Hilfsmittel, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege für eine pflegebedürftige Person notwendig sind.

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es um sich alle Handlungen, die von einem Menschen im Haushalt gemacht werden. Die Versorgung mit Essen und das Tragen von sauberer Kleidung gehören z.B. dazu. Das Essen stammt meist aus der hauseigenen Küche. Die hauseigene Wäscherei sorgt für die Reinigung der Kleidung. Sind die Bewohner allerdings nicht mehr in der Lage, das Zimmer sauber zu halten, dann fällt auch das in den Bereich.

Anders sieht es in der Grundpflege aus, denn sie dient zur Unterstützung der pflegebedürftigen Personen und beinhaltet alle alltäglichen Handlungen rund um die Fortbewegung und die Körperpflege.

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Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Erforderliche Pflegeheim-Grundausstattung

Zur Grundausstattung in einem Pflegeheim gehören die folgenden Hilfsmittel:

  • Hilfe beim Baden und Duschen (z.B. Wannenlifter, Haltegriffe im Bad und Duschrollstühle)
  • Mobilitätshilfen (z.B. Anziehhilfen, Gehstöcke, Lift, Rampen, Zimmerrollstühle, Hebebühnen, Rollatoren)
  • Hilfe beim Gang auf die Toilette (z.B. Toilettenstühle)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (z.B. Schnabeltassen)
  • behindertengerechte Betten (z.B. Bettschutzauflagen, Lagerungsrollen und Auflagen gegen Wundliegen)

Diese Hilfsmittel gehören inzwischen in jedem Pflegeheim zur Grundausstattung. Sie dürfen von dem Pflegeheimbetreiber nicht extra in Rechnung gestellt werden. Informationen rund um die Leistungen der Pflegekasse lesen Sie in einem gesonderten Artikel.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Die Hilfsmittel der Krankenkasse

Nicht in die Zuständigkeit des Pflegeheims fallen Hilfsmittel, die aufgrund einer individuellen Erkrankung oder einer Behinderung gebraucht werden.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Art der Hilfsmittel, zumindest bis zu einer Festbetragshöhe.

Die Krankenkasse zahlt für die folgenden Hilfsmittel:

  • Hilfsmittel für eine medizinische Behandlung oder die im Einzelfall notwendig sind (z.B. Windeln für Inkontinenz, Matratzenauflagen für Druckgeschwüre)
  • Hilfsmittel für eine Behinderung, welche die Mobilität und die Teilhabe am täglichen Leben ermöglichen (z.B. individuelle Anpassungen an einem Krankenfahrstuhl)
  • Hilfsmittel für allgemeine Grundbedürfnisse (z.B. eigener Rollstuhl für Aktivitäten außerhalb des Heims)

Die Hilfsmittel beantragen!

Sie brauchen eine Verordnung von dem behandelnden Arzt, wenn Sie ein individuelles Hilfsmittel beantragen. Die Krankenkasse entscheidet am Ende dann über eine Genehmigung oder die Ablehnung.

Der Abgrenzungskatalog

Die Grenzen sind in der Theorie ganz klar und deutlich, aber trotzdem gibt es immer wieder Probleme.

Grundsätzlich stellt das Pflegeheim alle Hilfsmittel zur Verfügung, die meist von mehreren Personen im Heim genutzt werden. Die Krankenkasse hingegen übernimmt alle medizinischen, individuellen Hilfsmittel, aber leider läuft es in der Praxis nicht immer so rund.

Beispiel:

Die Krankenkasse übernimmt eigentlich die Kosten für Inkontinenzhilfen. Dienen die Inkontinenzhilfen aber der Pflegeerleichterung und sind nicht medizinisch notwendig, dann muss das Pflegeheim die Kosten übernehmen.

Es gibt also keine verbindliche Regelung, dass die Krankenkasse diese Kosten übernimmt und das Pflegeheim diese Hilfsmittel bereitstellt. Im Alltag ist das leider nicht so einfach möglich und am Ende kommt es zu einer Einzelfallentscheidung. Die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen haben im Jahr 2017 den Abgrenzungskatalog entwickelt, denn er soll eine einheitliche Entscheidungsgrundlage bieten und die Zuordnung der Hilfsmittel wird darin klar geregelt.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Streitfall und was nun?

Trotz des neuen Katalogs kommt es immer wieder zum Streitfall und im schlimmsten Fall ist der Weg zum Sozialgericht notwendig.

  • Streitfall mit der Krankenkasse

Ein Hilfsmittel wird dringend benötigt und es kommt zu keiner Einigung mit der Krankenkasse, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie stellen einen Eilantrag beim Sozialgericht oder Sie zahlen das Hilfsmittel erst einmal aus der eigenen Tasche. Danach klagen Sie die Kosten beim Sozialgericht ein und im besten Fall bekommen Sie ihr Geld zurück, aber nur wenn das Sozialgericht zu Ihren Gunsten entscheidet. Aber vergessen Sie nicht, dass das Hilfsmittel vorab bei der Krankenkasse beantragt worden sein muss. In einigen Fällen konnte auf diesen Wegen eine Kostenerstattung erreicht werden, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht und ein gewisses finanzielles Risiko bleibt bestehen.

  • Streitfall mit dem Pflegeheim

Kommt das Pflegeheim seinen Pflichten in Bezug auf die Hilfsmittel nicht nach, dann haben Sie die Möglichkeit ein Zivilverfahren einzuleiten. Dafür ist das zuständige Amtsgericht verantwortlich, aber so ein Streit kann Monate dauern und ob ein Verfahren zum Erfolg führt ist fraglich.

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Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kosten für Hilfsmittel

1. Was fällt unter den Begriff Hilfsmittel?

Zu den Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Rollatoren, Hörhilfen, Sehhilfen und Körperersatzstücke, aber auch Kompressionsstrümpfe. Im Grunde auch alle Gegenstände, die medizinisch notwendig sind, um den Alltag weitgehendst allein zu bewerkstelligen.

2. Was sind Pflegemittel?

Bei den Pflegemitteln hilft die Definition weiter, denn es handelt sich um alle Materialien, die zum Schutz und zur Pflege einer Person verwendet werden. Zur Pflege einer Person brauchen Sie nicht nur Hygieneprodukte wie Seife, sondern auch die entsprechenden Zusatzprodukte wie Waschlappen oder ähnliches.

3. Wer kümmert sich um die Medikamente im Pflegeheim?

Im Pflegeheim bekommt jeder Bewohner die Medikamente, die er benötigt, entweder über den Heimarzt oder dem Vertragsapotheker. Sie sind dann auch die Ansprechpartner für die Bewohner und stehen Ihnen meist rund um die Uhr zur Verfügung.

4. Gehören Einmalwaschlappen zu den Pflegehilfsmitteln?

Zu den Pflegehilfsmittel gehören alle Körperpflegeprodukte wie Duschbad, Zahnpasta, Waschmittel und auch die Einmalwaschlappen. Aber auch Handtücher und Seifen zählen zu den Körperpflegeprodukten, wobei es zu diesem Thema oft Uneinigkeiten gibt.

5. Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel bekommen Sie entweder in der Apotheke oder ein einem Sanitätshaus. Auch der behandelnde Arzt kann Ihnen bei der Suche nach dem Hilfsmittelanbieter helfen. Mittlerweile ist das Internet auch so weit, so dass einige Hilfsmittel online zu bestellen sind.

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medikamente-rezeptfrei.net: Wie sicher ist die Online-Apotheke? – Analyse und Erfahrungen

Unsere Leser haben uns auf die Online-Apotheke medikamente-rezeptfrei.net aufmerksam gemacht. In unserer Sicherheitsanalyse erfahren Sie, ob Sie dieser Apotheke im Internet trauen können. Zusätzlich benötigen wir Ihre Erfahrungen. Das es bei Internetapotheken nicht immer mit rechten

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Fazit

Pflegebedürftige Personen sind auf spezielle Hilfsmittel angewiesen. In einem Pflegeheim z.B. stehen gewisse Hilfsmittel als Grundlage zur Verfügung. Andere Hilfsmittel müssen inzwischen über die Krankenkasse beantragt werden. Eine genaue Definition, welche Hilfsmittel im Heim bereitstehen oder von der Krankenkasse übernommen werden gibt es schon. Aber es ist nicht immer so einfach. Stattdessen kommt es immer wieder zu Streitfällen, obwohl es den Abgrenzungskatalog gibt. Sie haben daher verschiedene Möglichkeiten, um die Hilfsmittel zu bekommen. Nutzen Sie die Pflegeheime. Führen Sie z.B. ein Gespräch mit der Leitung und setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung. Die Mitarbeiter können z.B. viele Fragen schon im Vorfeld klären. Wenn es allerdings zu keiner Einigung kommt, dann müssen Sie selber zahlen oder vor Gericht ziehen. Bedenken Sie dabei, dass ein Verfahren zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Wir empfehlen daher, immer eine friedliche Lösung zu suchen, mit der alle Parteien leben können.

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Wechselwirkungen mit Medikamenten – Das sollten Sie beachten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wechselwirkungen-mit-medikamenten-das-sollten-sie-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wechselwirkungen-mit-medikamenten-das-sollten-sie-beachten/#respond Mon, 22 Nov 2021 15:31:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67256 Manche Nahrungsergänzungsmittel können Wechselwirkungen mit Medikamenten auslösen. Es kann passieren, dass die Wirkung der Medikamente dann verstärkt oder geschwächt wird. Informieren Sie sich deshalb vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Nehmen Sie Medikamente? Sofern Sie regelmäßig

Der Beitrag Wechselwirkungen mit Medikamenten – Das sollten Sie beachten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Manche Nahrungsergänzungsmittel können Wechselwirkungen mit Medikamenten auslösen. Es kann passieren, dass die Wirkung der Medikamente dann verstärkt oder geschwächt wird. Informieren Sie sich deshalb vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Nahrungsergänzungsmittel verringern oder verstärken die Wirkung von Medikamenten. Zudem haben Sie Einfluss auf Blut- und Urinwerte bei Untersuchungen.
  • Informieren Sie Ihren Arzt darüber, dass Sie ein Nahrungsergänzungsmittel nehmen und sagen Sie ihm welches.
  • Sofern Sie regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, fragen Sie erst Ihren Arzt oder Apotheker, bevor Sie sich ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen und dieses einnehmen.
  • Treten bei Ihnen Nebenwirkungen auf, so melden Sie das der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde an Ihrem Wohnort sowie dem Hersteller. Nehmen Sie das Produkt vorerst nicht weiter ein und sprechen Sie erst mit Ihrer Apotheke oder Ihrem Arzt.

Nehmen Sie Medikamente?

Sofern Sie regelmäßig Medikamente nehmen, wissen Sie auch, wie wichtig es ist, sich an die Einnahmevorschriften zu halten.

Während Sie ein Medikament eine halbe Stunde vor dem Essen nehmen müssen, soll das andere zum Essen und wieder ein anderes nach dem Essen eingenommen werden.

Medikament A verträgt sich nicht mit Medikament B, weshalb bei zeitlich getrennt eingenommen werden sollen. Ein Hauptgrund dafür können Wechselwirkungen sein, die zwischen Medikamenten entstehen können. Die Wirkung wird dann verstärkt, verringert oder gar verhindert. Dies kann für Sie sogar lebensgefährlich sein.

Doch diese Wechselwirkungen gibt es nicht nur zwischen Medikamenten, sondern auch zwischen Lebensmittel und Arzneimitteln. Aus diesem Grund sollen Medikamente auch mit Leitungswasser anstatt mit Säften eingenommen werden. Gerade bei Grapefruitsaft ist Vorsicht geboten.

Ein Großteil der Nahrungsergänzungsmittel enthält ebenfalls pflanzliche Stoffe, die Wechselwirkungen auslösen können. Doch auch bei Nährstoffen wie Mineralstoffen, Vitaminen oder Fettsäuren ist diese möglich, speziell dann, wenn die Dosierung sehr hoch ist. Biotin sei hier als Beispiel genannt, welches Schilddrüsen- und Sexualhormone bei Blutuntersuchungen sowie den Troponintest, einen Herz-Kreislauf-Marker, verfälschen kann.

Arzneimittel
Arzneimittelkauf im Ausland – Zugelassene Apotheken bringen Sicherheit

Arzneimittel sind in Deutschland teuer und somit nutzen viele Reisende die Möglichkeit sich mit preiswerten Mittelchen einzudecken, wenn sie im Ausland unterwegs sind. Allerdings sollten Sie nicht nur genau auf die Inhaltsstoffe achten, sondern auch

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So schützen Sie sich

Nehmen Sie Medikamente sein, so lassen sie sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.

Diese haben das Wissen, Ihnen zu sagen, ob eine Wechselwirkung entstehen können und wie Sie diese eventuell umgehen.

Sie sollten wissen, dass Nahrungsergänzungsmittel sich auch auf Laborwerte wie die Blutgerinnung, den Blutzuckerspiegel oder den Hormonstatus auswirken können. Der Arzt wundert sich dann, weshalb Ihre Werte anders als erwartet sind und warum das von ihm verordnete Medikament keine Wirkung zeigt.

Ebenso kann der Urin sich durch Nahrungsergänzungsmittel ändern und eine andere Farbe haben oder einen falschen pH-Wert. Dies gilt auch für Stuhlproben.

Aus diesem Grunde ist es auch so wichtig, dass Sie allen Gesundheitsfachleuten, die Sie betreuen und behandeln, erzählen, was Sie alles nehmen und machen, um Ihre Gesundheit zu erhalten oder unterstützen. Erstellen Sie eine Liste, in der Sie alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die Sie nehmen, auflisten.

Im Normalfall sollte der Arzt den Patienten fragen, ob er neben den verordneten Arzneimitteln noch andere Produkte einnimmt. Jedoch geht das im Alltagsstress oftmals unter. Somit denken auch Sie daran, dies bei Ihrem Arzt zu erwähnen, wenn Sie zusätzlich ein Nahrungsergänzungsmittel einnehmen.

Negative Wirkung bemerkt?
Bemerken Sie nach der Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels Wechselwirkungen oder überraschende Reaktionen, vielleicht sogar schlimmere Symptome, dann gehen Sie so vor:

  • Setzen Sie sich mit dem Hersteller und der für Sie zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in Kontakt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.

Hersteller sind nicht informationspflichtig

Lebensmittelproduzenten sowie Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel müssen keine Erklärung zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln geben.

Ebenso sind sie nicht verpflichtet, Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen zu nennen.

Jedoch gibt es Mineralstoffe und Vitamine nicht nur in Form der Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch als Arzneimittel. Hier sieht die Informationspflicht anders aus und Gegenanzeigen, Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen müssen im Beipackzettel vermerkt sein. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt das jedoch nicht, selbst wenn diese sehr hoch dosiert sind. Möchten Sie wissen, welche eventuellen Wechselwirkungen von den Anbietern von Nahrungsergänzungsmittel verschwiegen werden, dann schauen Sie sich hier die Übersicht an.

Dennoch fällt auf, dass in den meisten Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln auch keine Angaben gemacht werden, sie es genau mit der zusätzlichen Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln oder mit Lebensmittel aussieht, die mit Mikronährstoffen angereichert sind. Es gibt in manchen Fällen keinen Hinweis darauf, dass zum Beispiel das Medikament ABC nicht mit Milch oder Käse eingenommen werden sollte. In so einem Fall kann es nämlich sein, dass genau dieses Medikament auch nicht zusammen mit einer Calcium-Brausetablette genommen werden darf. Medikamente für die Schilddrüse zum Beispiel sollen nicht mit Eisen genommen werden. Trinken Sie aber gleich auf die Schilddrüsentablette einen mit Eisen angereicherten Fruchtsaft, so wäre das ein Fehler. Ein weiteres Beispiel sind Nahrungsergänzungsmittel mit Kalium, diese sollten nicht mit Bluthochdruckmedikamenten genommen werden.

Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden und damit den Körper mit den richtigen Nährstoffen unterstützen

Nahrungsergänzungsmittel gibt es mit allen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen auf dem Markt. Mittlerweile sind die speziellen Präparate nicht nur im Internet erhältlich, sondern Drogerien weisen ganze Abteilungen mit Produkten auf. Wenn die Nahrungsergänzungsmittel richtig verwendet

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(Fehlende) Warnhinweise

In der Lebensmittelinformations-Verordnung, Anhang III finden Sie lediglich die Aussage, dass Warnhinweise für bestimmte Zutaten wie Süßholzwurzel, Koffein, Phytosterine oder Azo-Farbstoffe gegeben werden müssen. Ebenso ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Allergene gekennzeichnet sein müssen.

Allerdings können freiwillige Hinweise gegeben werden und diese Möglichkeit sollten Hersteller nutzen. In der Abbildung sehen Sie, wie ein Nahrungsergänzungsmittel auf positive Weise Hinweise gibt.

Ferner wäre es wichtig, dass auch Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin einen Warnhinweis tragen, denn eigentlich sollten Sie nach der Einnahme keine Maschinen mehr bedienen oder Autofahren. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA gibt zudem die Empfehlung, bei Isoflavonen einen Hinweis zu geben, wie lange diese maximal eingenommen werden sollten. Jedoch sind solche Hinweise bei vielen Produkten nicht zu finden.

Hinweisvorschläge des Bundesinstitutes für Risikobewertung

  • Vitamin K: Sofern Sie gerinnungshemmende Medikamente nehmen – Einnahme nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
  • Eisen: Schwangere, Männer und Frauen nach der Menopause – Einnahme nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
  • Zink: sofern die Tagesdosis 3,5 mg übersteigt: Verzichten Sie auf die Einnahme weiterer Zink-haltiger Nahrungsergänzungsmittel.
  • Calcium: übersteigt die Tagedosis 250 mg: Verzichten Sie auf die Einnahme weiterer Calcium-haltiger Nahrungsergänzungsmittel.
  • Kupfer: für Kinder und Jugendliche nicht zu empfehlen.
Omega 3-Kapseln
Omega-3-Fettsäure-Kapseln sinnvolle Nahrungsergänzung? – Nüsse, pflanzliche Öle und Fisch sorgen für einen guten Omega-3-Fettsäure-Haushalt

Omega-3-Fettsäuren sind für den menschlichen Organismus sehr wichtig und beeinflussen die Gesundheit, aber ist das auch in Form von Kapseln möglich? Die Werbung mit Omega-3-Fettsäure-Produkten Die Werbung besagt, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren den normalen Cholesterin-

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechselwirkungen mit Medikamenten – Das sollten Sie beachten

1. Gelten diese Informationen nur, wenn ich Medikamente einnehme?

Es ist für Ihren Arzt generell wichtig zu wissen, welche Nahrungsergänzungsmittel Sie einnehmen. Auch wenn er Ihnen später einmal ein Medikament verordnen muss, wie Antibiotikum, so muss er von der Einnahm wissen. Deshalb sollten Sie Ihren Arzt immer informieren, unabhängig davon, ob Sie eine Dauermedikation haben.

2. Warum dürfen diese Nahrungsergänzungsmittel überhaupt verkauft werden?

Sie gelten als Lebensmittel. Zudem haben Sie keine schädliche Dosis. Die Wechselwirkungen können nur auftraten, wenn Sie auch noch bestimmte Medikamente einnehmen. Ebenso sind sie nur dann bedenklich, wenn Sie zu viele Produkte gleichzeitig nehmen und somit die tägliche Höchstdosis der Mineralstoffe und Vitamine überschreiten.

3. Kann mein Arzt mir auch empfehlen, welche Nahrungsergänzungsmittel ich nehmen soll?

Selbstverständlich kann Ihr Arzt oder Apotheker eine Empfehlung aussprechen und dabei die Einnahme Ihrer Medikamente berücksichtigen.

4. Woher weiß ich, ob meine Tabletten richtig wirken, wenn ich keine Beschwerden spüre?

Es ist nicht immer einfach, Wechselwirkungen selbst zu erkennen. Ihrem Arzt könnte es zum Beispiel auffallen, weil der Blutdruck trotzt hoher Dosierung eines Blutdruckmedikamentes immer noch zu hoch ist. Gerade weil Sie es nicht immer merken, sollte Ihr Arzt von der Einnahme wissen.

5. Kann ich ein Nahrungsergänzungsmittel einfach so absetzen??

Das können Sie durchaus. Sollte sich das Nahrungsergänzungsmittel jedoch negativ auf Ihre zum Beispiel Blutdrucktabletten auswirken, so passen Sie auf, denn Ihr Blutdruckwert könnte plötzlich sehr hoch oder niedrig sein und Ihnen somit Probleme bereiten.

Abnehmen
Fatburner zum Abspecken – oft eine Gefahr & ohne Wirkung

Immer wieder sind in den Medien sogenannte „Fatburner“ im Gespräch, denn gerade in der heutigen Zeit ist das schnelle Abnehmen für viele Menschen ein großer Wunsch. Leider sind die „Fatburner“ nicht wirklich gut zum Abnehmen,

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Fazit

Obgleich Nahrungsergänzungsmittel so harmlos zu sein scheinen, sind sie es nicht. Gerade wenn Sie Dauermedikamente einnehmen, können hier Wechselwirkungen entstehen, die für Sie sogar gefährlich sein können. Nehmen Sie deshalb nichts ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein.

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